Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift vom 09.07.26
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- 3Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.1Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplans Lü 152 –Indupark– Änderung Nr. 5: hier: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 02174-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll ermächtigt werden, der Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage der vorgezogenen Planreife gemäß § 33 BauGB zu ermöglichen. Dies betrifft die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplans Lü 152 im Indupark, ein etwa 1,73 Hektar großes Gebiet im Dortmunder Stadtteil Oespel. Eine Genehmigung soll erfolgen, sofern nach der öffentlichen Auslegung die Planreife bescheinigt werden kann und alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Einhaltung der Bauordnung vorliegen.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Grundstücks, auf dem sich ehemalige Möbelhäuser befinden. Da der Mietvertrag für den bisherigen Nutzer Ende 2025 ausläuft, strebt der Eigentümer eine Änderung der Sondergebietsfestsetzung an. Ziel ist es, eine Nutzung als Indoor-Spielplatz oder Fitnessstudio zu ermöglichen, da die aktuelle Planung lediglich Möbelmärkte zulässt. Durch die Änderung sollen Leerstände im Indupark vermieden werden. Während die Option für Möbelhäuser beibehalten und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden soll, ist eine weitergehende Änderung des Bebauungsplans für ein breiteres Nutzungsspektrum als spätere Änderung Nr. 6 geplant. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das vorhandene Personal des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ohne zusätzliche finanzielle Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.2Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 – Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße – Änderung Nr. 1 – hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB, Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie Ergebnis über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB sowie der verwaltungsinternen Beteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, IV. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, V. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB, etcZur Vorlage · 02611-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02611-26 wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hu 142 für den Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde an der Aspeystraße beantragt. Ziel des Vorhabens der ALDI Grundstücksgesellschaft BK 1 BV ist die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes sowie die Integration einer Kindertagesstätte. Der Plan sieht den Abriss eines bestehenden Marktes und den Neubau einer Verkaufsfläche von maximal 1.060 Quadratmetern vor. Ergänzend soll eine dreigruppige Kita mit 75 Betreuungsplätzen entstehen. Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke Aspeystraße 71 und 73 erweitert.
Die Planung umfasst eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 80 auf 66, wobei unter anderem zwei Plätze mit Elektroladesäulen sowie barrierefreie und Übergrößenplätze vorgesehen sind. Für die Fahrradnutzung sind 24 Stellplätze geplant. Zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten sind Maßnahmen wie eine 2,50 Meter hohe Schallschutzwand, Asphaltbeläge und eine Beschränkung der Warenanlieferungen auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr vorgesehen.
Im Rahmen der Grünordnung ist der Verlust von 35 Bäumen durch 40 Ersatzpflanzungen oder eine Ersatzgeldzahlung auszugleichen. Das Projekt beinhaltet zudem eine Fassaden- und Dachbegrünung sowie eine energetische Versorgung mittels Wärmerückgewinnung und Photovoltaik. Der Rat der Stadt soll die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren zur Kenntnis nehmen, der Verwaltungsempfehlungen folgen und den Bebauungsplan als Satzung verabschieden. Ein städtebaulicher Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin soll parallel dazu finalisiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2224614|2224615|2224617|2224619|2224620|2224621|2224622|2224623|2224624|2225961
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.3Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße – hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße –Zur Vorlage · 02936-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02936-26 sieht die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße im Stadtbezirk Dortmund Eving vor. Die aktuelle Satzung, die am 09.04.2025 in Kraft trat, endet planmäßig am 07.11.2026. Es wird vorgeschlagen, diese Sperre um ein Jahr bis zum 07.11.2027 zu verlängern.
Ziel der Verlängerung ist die Sicherstellung der planungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Bau einer neuen Tageseinrichtung für Kinder mit einer Kapazität von etwa 70 Plätzen auf einem rund 0,5 Hektar großen Areal. Durch die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre soll verhindert werden, dass Bauvorhaben genehmigt werden, die den Zielen der Bauleitplanung entgegenstehen. Die Bezirksvertretung Eving sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen haben bereits Empfehlungen zu diesem Vorschlag abgegeben.
Die Vorlage weist zudem auf die Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW hin, wonach die Bauleitplanung die Barrierefreiheit in baulichen Anlagen und der Infrastruktur fördern soll. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der späteren Genehmigungsverfahren. Für die Verlängerung der Veränderungssperre sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.4Verlängerung Personal RS1 (Radschnellweg Ruhr 1)Zur Vorlage · 02470-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02470-26 sieht die Fortführung der Planungen für den Radschnellweg Ruhr (RS1) auf dem Stadtgebiet Dortmund sowie die Verlängerung von zwei befristeten Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor. Die Stellen, die derzeit bis zum 31. Mai 2027 bzw. 30. Juni 2027 befristet sind, sollen um jeweils fünf Jahre bzw. fünf Jahre und einen Monat bis zum 30. Juni 2032 verlängert werden. Die Stellenanteile von jeweils 0,75 VZV in den Entgeltgruppen 12 und 13 TVöD werden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW refinanziert, während der verbleibende Anteil von 0,25 VZV durch vakante Stellen in der Mobilitätsplanung ausgeglichen wird. Die daraus resultierenden Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2027 müssen nachträglich in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, wobei keine Budgetausweitung für Sachaufwendungen vorgesehen ist.
Gemäß einer Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW übernimmt die Stadt die Planung der RS1-Teilstücke in Landesbaulast bis zur Leistungsphase 4 der HOAI. Die Aufwendungen hierfür werden zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert, was etwa 75 Prozent der städtischen Personalaufwendungen abdeckt. Aktuell liegen Vorplanungen für etwa 11 von 24 Kilometern der Trasse vor, wobei für etwa 3 Kilometer vorläufige Linienzustimmungen existieren. Für den Abschnitt Nußbaumweg bis Unna sind die Öffentlichkeitsbeteiligung und politische Beratung für Ende 2026 sowie die formelle Linienzustimmung für 2027 geplant. Die Festlegung der Gesamttrasse wird ab 2030 erwartet, die Erledigung der Planungsaufgaben bis Mitte 2032. Eine Erweiterung der Leistungen auf die Leistungsphasen 5 und 6 sowie Regelungen zum Grunderwerb werden in einer gesonderten Vorlage behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.4.1Verlängerung Personal RS1 (Radschnellweg Ruhr 1) | ErgänzungZur Vorlage · 02470-26/2 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.5Wohnungsmarktbericht 2026 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2025Zur Vorlage · 02621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02621-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Wohnungsmarktbericht 2026 zur Kenntnis nimmt. Der Bericht, der vom Amt für Wohnen erstellt wurde, analysiert die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt für das Jahr 2025.
Die Erstellung des Berichts basiert auf einem kommunalen Wohnungsmarktbeobachtungssystem. Als Informationsgrundlage dienen primär Daten der Stadt Dortmund sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Ergänzt werden diese Informationen durch Daten aus der empirica Preisdatenbank zu Angebotspreisen und Mieten sowie durch qualitative Erkenntnisse aus Expertenbefragungen.
Der Bericht dient der Schaffung von Transparenz über die aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und stellt eine Grundlage für die künftige wohnungspolitische Steuerung der Stadt dar. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 sowie für den Hauptausschuss, den Ältestenrat und den Rat der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6Beschluss der Satzung der Stadt Dortmund über die Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte" und über die förmliche Festlegung des erweiterten Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"Zur Vorlage · 02127-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“ sowie des erweiterten Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“ beschließen. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Satzung vom 3. Dezember 1997 sowie die Satzung vom 19. Januar 2002 gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches aufzuheben.
Die Maßnahme „Neue Evinger Mitte“ wurde im Zeitraum von 1994 bis 2003 unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln umgesetzt. Ziel der Sanierung war die Schaffung eines neuen Ortszentrums auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Minister Stein, nachdem deren Stilllegung im Jahr 1987 zum Verlust des sozialen und wirtschaftlichen Zentrums des Stadtteils Eving geführt hatte. Durch die Sanierung wurden Projekte wie der Bau des Evinger Platzes, die Anlage des „Grünen Platzes“, die Umgestaltung der Deutschen Straße sowie die Aufwertung des Grünzuges Externberg realisiert. Zudem wurden ehemalige Zechengebäude erhalten und umgenutzt.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Sanierungsziele erreicht worden. Die Aufhebung der Satzungen erfolgt aufgrund von personellen Wechseln und Kapazitätsgründen in der zuständigen Fachabteilung. Die Vorlage durchläuft den Prozess der Anhörung durch die Bezirksvertretung Eving sowie die Empfehlungsphase in den entsprechenden Ausschüssen, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.7IGA 2027 - Gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit der bereits beschlossenen investiven BaumaßnahmenZur Vorlage · 02806-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit für sechs bereits beschlossene investive Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der IGA 2027 einrichten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, die Wertgrenze für Kostenerhöhungen innerhalb der Finanzstelle für diese Projekte insgesamt auf bis zu 1.800.000,00 € zu erhöhen. Das Gesamtbudget der IGA sowie das Gesamtinvestitionsvolumen aller Einzelbeschlüsse in Höhe von 38.073.525,00 € und der städtische Eigenanteil von 18.533.929,50 € bleiben hiervon unberührt.
Die Maßnahme umfasst Projekte wie die Brücke „Haldensprung“, den Kokereipark, den Bewegungsgarten, die Spiel- und Erlebnisskulptur „Wolke“, den südlichen Eingangsbereich sowie den Bereich Deusenberg. Die Einrichtung der Deckungsfähigkeit soll eine flexible und bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Mittel ermöglichen, um auf unvorhersehbare Kostenveränderungen, wie etwa Bauverzögerungen oder Änderungen im Leistungsumfang, reagieren zu können. Dies dient der Sicherstellung des Eröffnungstermins am 23. April 2027.
Die Baumaßnahmen sind durch Zuwendungen der Städtebauförderung und der IGA-Festbetragsförderung finanziell abgesichert. Die Vorlage wird aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Bauarbeiten mit einer abweichenden Beratungsfolge vorgelegt, wobei die beteiligten Bezirksvertretungen im Nachgang zur Kenntnisnahme eingebunden werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.8Max-Planck-Gymnasium, Ardeystraße 70-72, 44139 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01229-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung am Max-Planck-Gymnasium beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Investitionsvolumen von 750.000 Euro. Hierbei ist vorgesehen, einen Mehrbedarf in Höhe von 632.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 in der Haushaltsplanung nachzumelden. Die Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 118.000 Euro stehen bereits im Haushaltsplan zur Verfügung. Die Finanzierung basiert auf einem früheren Haushaltsbegleitbeschluss zum Thema „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Klimaresilienz des Schulgeländes durch die Reduzierung versiegelter Flächen zu erhöhen. Im westlichen Bereich sollen befestigte Flächen durch Rasen-, Wiesen- und unversiegelte Aufenthaltsflächen ersetzt werden, um die Versickerung von Niederschlagswasser zu fördern und die sommerliche Aufheizung zu verringern. Der bestehende Baumbestand soll erhalten bleiben und durch zusätzliche Pflanzungen ergänzt werden, um die Verschattung und das Mikroklima zu verbessern. Zudem sollen naturnahe Vegetationsflächen mit heimischen Stauden die Biodiversität fördern.
Neben den klimatischen Aspekten sollen funktionale Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche für verschiedene Altersgruppen geschaffen werden, unter anderem Flächen für Ballsport und Spielangebote. Die Maßnahme führt laut der Verwaltung zu keinen personellen Mehrbedarfen in den beteiligten Fachbereichen. Auf die Beantragung externer Fördermittel wurde nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt verzichtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.8.1Nachtrag: 01.10.2026 Max-Planck-Gymnasium, Ardeystraße 70-72, 44139 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01229-26/3 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Beantwortung von Anfragen Stellung zum Baubeschluss für eine klimaresiliente Schulhofplanung am Max-Planck-Gymnasium. Hintergrund der Anfrage von zwei Ratsmitgliedern aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist die Frage nach der inhaltlichen Ausrichtung der Planung sowie der Verwendung der bereitgestellten Mittel.
Die Verwaltung erläutert, dass die Umgestaltung des Schulhofs über die reine Schaffung von Flächen für Ballsport und Bewegungsangebote hinausgeht. Zwar liegt der Schwerpunkt der Vorlage auf der Flächenschaffung, doch wurde durch den Fachbereich Schule entschieden, die bereits von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bereitgestellten Mittel durch Mittel aus dem Haushaltsbeschluss „Schwammstadt“ zu ergänzen. Ziel dieser Kombination ist eine ganzheitliche Umgestaltung der Gesamtfläche unter Berücksichtigung des Schwammstadtprinzips. Dies umfasst Maßnahmen wie die Entsiegelung, die Begrünung, die Pflanzung von Bäumen sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser.
Ein Beispiel für die Umsetzung ist die geplante Bolzfläche, die als Retentionsraum für Starkregenereignisse fungiert. Die Planung sieht zudem die Reduzierung von Asphaltflächen zugunsten von Wiesen und Vegetation vor. Auf die Frage nach der spezifischen Verwendung der Mittel antwortet die Verwaltung, dass eine strikte Trennung der Mittel kaum möglich sei, da viele Maßnahmen gleichzeitig der Klimaanpassung und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität dienen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Schragmüller-Grundschule, Castroper Str. 153, 44357 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01440-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung an der Schragmüller-Grundschule beschließen. Die Maßnahme umfasst ein Investitionsvolumen von 350.000 €. Für das Haushaltsjahr 2027 ist ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 315.000 € vorzusehen, während für das Jahr 2026 bereits 35.000 € zur Verfügung stehen. Die Mittel stammen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Regenwasserbewirtschaftung und die Klimaanpassung auf dem Schulgelände durch verschiedene technische Maßnahmen zu verbessern. Geplant ist die Entsiegelung von Asphaltflächen und deren Ersatz durch wasserdurchlässiges Ökopflaster. Zudem sollen Baumscheiben vergrößert werden, um die Standortbedingungen der vorhandenen Bäume zu sichern und die Verdunstung zur Kühlung des Mikroklimas zu fördern. Durch neue Entwässerungssysteme, wie offene Pflasterrinnen, soll die Ableitung von Regenwasser bei Starkregen sichergestellt und Überflutungen verhindert werden.
Neben den ökologischen Aspekten ist eine funktionale Neugestaltung der Flächen vorgesehen. Es sollen Bereiche für Ballsport, Spielgeräte und Aufenthaltszonen mit Sitzgelegenheiten entstehen. Auch ein „grünes Klassenzimmer“ für den Unterricht im Freien ist Teil des Vorhabens. Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung kein personeller Mehrbedarf entsteht. Die jährlichen Abschreibungen für die Außenanlagen werden ab 2027 mit 17.500 € veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 3.10Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit den Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke; SachstandsinformationZur Vorlage · 02157-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02157-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West. Im Zentrum steht der Umbau der Rheinischen Straße zwischen der Emscher und der Dorstfelder Brücke, um einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr an den Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen, damit die Verwaltung die Planungen weiterführen und konkretisieren kann. Ein formaler Baubeschluss soll nach Abschluss der Planungsarbeiten erfolgen.
Die Maßnahme umfasst die Neuordnung des Verkehrsraums auf einer Länge von etwa 1.040 Metern, einschließlich der Anpassung für den Rad-, Fuß- und Individualverkehr sowie der technischen Infrastruktur. Geplant ist die Errichtung barrierefreier Notruf- und Informationssäulen, einer elektroakustischen Anlage, einer kamerabasierten Videoüberwachung sowie neuer Fahrkartenautomaten und Entwerter. Zudem sind Arbeiten an der Stromversorgung, der Signalisierung und der Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Neuplanung von Entwässerungssystemen vorgesehen. Die Kosten für die Mischwasserkanalverlegung werden separat durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund berücksichtigt.
Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf circa 33,4 Millionen Euro netto. Das bisherige Planungsvolumen von 2,4 Millionen Euro soll dabei nicht überschritten werden. Die Umsetzung soll mit vorhandenen personellen und budgetären Mitteln erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei ein Baubeginn ab 2029 mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren angestrebt wird. Die Realisierung ist von der Haushaltssituation und entsprechenden Förderzusagen abhängig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.11Erstmalige Nachrüstung und Austausch investiver Komponenten bei LichtsignalanlagenZur Vorlage · 02622-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Mittelfreigabe für die Nachrüstung und den Austausch einzelner Komponenten bei Lichtsignalanlagen beschließen. Die Maßnahme umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und ist mit einem Gesamtvolumen von 360.000 Euro belegt. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsfinanzstelle für den Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen im Budget des Fachbereichs 66. Dabei sind für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 jeweils 180.000 Euro einzuplanen. Die Investition führt zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 20.350 Euro.
Ziel der Maßnahme ist die technologische Anpassung der Lichtsignalanlagen an den aktuellen Stand der Technik, ohne dabei eine vollständige Erneuerung der gesamten Anlagen zu benötigen. Dies beinhaltet unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit durch die Installation akustischer Signalgeber mit adaptiver Lautstärkeregelung sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit an unfallträchtigen Knotenpunkten. Zudem ist der Einsatz moderner Verkehrsdetektoren, wie Video- und Wärmebildkameras, vorgesehen, um die Erfassung von Fahrrädern und E-Scootern zu optimieren und die Straßenoberfläche zu schonen. Durch den gezielten Austausch von Komponenten sollen die Ausfallzeiten der Anlagen minimiert und die Verfügbarkeit der kritischen Infrastruktur sichergestellt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.12Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Evinger Straße im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Externberg“ für die Zeit von Mo-Fr von 7-17hZur Vorlage · 02851-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Evinger Straße im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Externberg“ zu reduzieren. Die Geschwindigkeitsanpassung gilt von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr. Damit wird die bisherige Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Grundlage für die Entscheidung ist die Bewertung der Verkehrssituation an einem hochfrequentierten Schulweg. Ein Schulwegindex des Automobilclub Europa (ACE) hatte die Verkehrssituation an einer örtlichen Grundschule als mangelhaft eingestuft. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde, das Team Nahmobilität und die Polizei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Der Bereich der Haltestelle wird von Schülern zweier Schulen sowie von Anwohnern aus einem angrenzenden Wohngebiet genutzt.
Die Maßnahme erfolgt analog zu einer bereits umgesetzten Reduzierung in der Lothringer Straße. Während die Polizei die Temporeduktion unterstützt, äußerte die DSW21 Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Taktung der Stadtbahn. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Beschränkung nur den Haltestellenbereich betrifft, in dem die Stadtbahn ohnehin halten muss. Zudem wurde die Straßenverkehrsbehörde beauftragt, Schulwege in Dortmund auf Basis der rechtlichen Anpassungen bedarfsgerecht zu überprüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.13Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten WohnimmobilienZur Vorlage · 02596-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Evaluationsbericht zum Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien zur Kenntnis. Das Programm wurde ursprünglich im Jahr 2023 beschlossen, um Maßnahmen zur privaten Vorsorge gegen Starkregenereignisse zu unterstützen.
In der aktuellen Förderperiode, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wurden die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Die jährliche Fördersumme beträgt nun jeweils 250.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss auf 1.000 Euro angehoben wurde. Zudem wurden die Einkommensgrenzen für die Antragsberechtigten auf 75.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 150.000 Euro für gemeinsam Veranlagte erhöht.
Bis zum Stichtag am 10. Juni 2026 wurden insgesamt 74 Anträge eingereicht, von denen 71 bewilligt und drei abgelehnt wurden. Für die bisher eingereichten Verwendungsnachweise wurden in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 46.613,98 Euro ausgezahlt. Aktuell stehen 17 Anträge zur Auszahlung noch aus. Die Stadtentwässerung Dortmund berichtet von einer gestiegenen Nachfrage im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode. Die zuständige Fachabteilung befürwortet eine Fortführung des Förderprogramms über das Jahr 2026 hinaus, weist jedoch darauf hin, dass für eine Weiterführung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten, da die Finanzierung nicht über die Abwassergebühren erfolgen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14Archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen, hierzu Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02330-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlagennummer 02330-26/2 befasst sich mit zwei unterschiedlichen Themenbereichen. Im ersten Teil werden archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D im Bereich der Westfalenhallen thematisiert. Die Verwaltung beschreibt den Kommunikationsverlauf zwischen der Unteren Denkmalbehörde und der Westfalhallen Unternehmensgruppe seit Februar 2022. Um Risiken für den Bauablauf zu minimieren, wurde die Durchführung bauvorgreifender Untersuchungen empfohlen, wobei eine eigeninitiierte Forschungsgrabung durch die Untere Denkmalbehörde aus Haushaltsgründen nicht umgesetzt werden konnte. Im Rahmen eines Ortstermins im Juni 2026 wurden Maßnahmen zur Erstellung einer 3D-Visualisierung, zur Versetzung von Fundamenten sowie zur Entwicklung eines Gedenkstättenkonzepts durch eine Machbarkeitsstudie und einen Wettbewerb festgelegt. Zudem liegen Korrespondenzen aus verschiedenen europäischen Ländern sowie Anfragen von Vereinen und Institutionen vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den Ausschüssen und im Rat.
Der zweite Teil der Stellungnahme behandelt die Frage der finanziellen Beteiligung der Stadt Dortmund, der Stadtwerke Dortmund und der Westfalhallen Unternehmensgruppe an der Stiftungsinitiative „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Als Hintergrund wird die monatliche Zahlung von bis zu 53.000 Reichsmark an die Westfalhallen zwischen 1939 und 1945 angeführt. Da die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung keine abschließenden Informationen über die genaue Höhe der Beteiligungen der genannten Institutionen vorliegen haben, wurde eine direkte Anfrage an die Stiftung gestellt. Eine Rückmeldung der Stiftung zur Klärung des Sachverhalts steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15Nachtrag: 25.09.2026 Städtische Maßnahmen während der Extremwetterlage im JuniZur Vorlage · 02648-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlagennummer 02648-26/1 dokumentiert die städtischen Maßnahmen während der Extremwetterlage im Juni 2026. Im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst wurden zwischen dem 25.06. und 28.06.2026 zusätzliche Rettungsmittel von Hilfsorganisationen sowie der Firma Falck eingesetzt. Die Einsatzzahlen stiegen im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres an: Die Einsätze von Rettungswagen erhöhten sich von 338 auf 1.350, Notarzteinsatzfahrzeuge von 67 auf 268 und Krankentransporte von 144 auf 574. Auch die Feuerwehreinsätze und technischen Hilfeleistungen verzeichneten Zuwächse. Im Zeitraum vom 25. bis 30. Juni 2026 wurden 248 Sterbefälle beurkundet, während der Durchschnitt bei 103 Fällen liegt. Das Standesamt stellt fest, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Sterbefällen und der Wetterlage besteht, eine direkte Kausalität jedoch aufgrund fehlender Angaben zur Todesursache nicht ableitbar ist.
Im Bildungs- und Sozialbereich wurden Maßnahmen wie Gleitzeit, mobile Arbeit und variable Unterrichtsgestaltung umgesetzt. Die FABIDO implementierte Hitzeschutzmaßnahmen, während die Heimaufsicht Regelprüfungen aussetzte, um Personal zu entlasten. Das Sozialamt stellte über ein Hitzetelefon und kostenloses Trinkwasser in Seniorenbüros sowie Wasserabgaben in der Obdachlosenhilfe Unterstützung bereit.
Das Gesundheitsamt informiert im Rahmen des Hitzeaktionsplans über Klimafolgen und nutzt ein digitales Klimamessnetz sowie eine „Kühle Orte Karte“. Zur Hitzeminderung wurden Trinkbrunnen in städtischen Einrichtungen installiert. Eine Ausweitung weiterer Maßnahmen, wie etwa Cooling Center, ist aufgrund fehlender finanzieller Mittel derzeit nicht möglich. Die Verwaltung prüft die Entwicklung spezifischerer Bewertungskriterien für Einsatzlagen und arbeitet am Bevölkerungsschutzbedarfsplan, um die städtische Resilienz zu stärken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16Resolution Schienenpersonennahverkehr Dortmund | Lag am 9.7.26 (TOP 3.25.1) vor.Zur Vorlage · 02436-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen/Volt sowie Die Linke/Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Resolution des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Dortmund vorgelegt. Der Antrag fordert den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die DB InfraGO AG auf, den Ausbau des Schienenverkehrs im Dortmunder Stadtgebiet und der Metropole Ruhr mit hoher Priorität voranzutreiben.
Im Zentrum der Forderungen steht die konsequente Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) sowie des S-Bahn-Zielnetzes Rhein-Ruhr 2040. Dies umfasst unter anderem die Realisierung eines Überführungsbauwerks zur Entflechtung des Bahnknotens Dortmund, die Verlängerung der S1 nach Hamm und Bergkamen sowie die Taktverdichtung der S5 nach Witten. Zudem werden die Einrichtung zusätzlicher Bahnhaltepunkte und die Priorisierung neuer Stationen an Standorten wie Dortmund-Kronprinzenstraße, Dortmund-Brügmannplatz, Dortmund-Im Spähenfelde, Dortmund-Phoenix West und Dortmund-Technologiepark beantragt.
Der Antrag sieht vor, die Stadtentwicklung nach dem Prinzip des „Transit Oriented Development“ auszurichten. Dabei sollen neue und bestehende Bahnhaltepunkte als Zentren für eine integrierte Stadtentwicklung genutzt werden, die Wohnen, Arbeiten und Versorgung in klimagerechten Quartieren mit kurzen Wegen verknüpfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu begleiten, die Sicherung kommunaler Flächen zu prüfen und über den Fortschritt zu berichten. Zudem wird eine langfristige Finanzierung der Infrastruktur sowie ein tragbares Finanzierungsmodell für den laufenden Betrieb gefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 3.16.1Nachtrag: 23.09.2026 Resolution Schienenpersonennahverkehr Dortmund - SPNV-Offensive für Dortmund – Bahnknoten stärken, Schienenausbau beschleunigen und Stadtentwicklung an der Schiene ausrichtenZur Vorlage · 02436-26/2 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt, Die Linke und die Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Beratung und Beschlussfassung einer überarbeiteten Resolution zur Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs in Dortmund beantragt. Der Beschlussvorschlag umfasst eine Resolution zur Stärkung des Bahnknotens Dortmund sowie ergänzende kommunale Beschlüsse.
Zentrale Forderungen des Antrags sind die Umsetzung der SPNV-Zielnetze 2032 und 2040, die Beschleunigung des RRX-Ausbaus sowie des Deutschlandtakts und die Sicherung der Planung und Finanzierung durch Bund und Land. Zudem sollen S-Bahn-Ausbauprojekte in Richtung Kamen und Hamm, die Konkretisierung der Station Kronprinzenstraße sowie weitere Stationen wie Dortmund-Im Spähenfelde und Dortmund-Technologiezentrum vorangetrieben werden. Für Phoenix West wird die Prüfung eines zusätzlichen Haltepunkts sowie alternativer Anbindungen unter Einbeziehung der H-Bahn-Perspektive nach 2040 gefordert.
Der Antrag fordert zudem den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Umsetzung von Angebotsverbesserungen bei den Linien S1, S2 und S4 sowie zur Stärkung der S5 mit einem 30-Minuten-Takt bis Hagen und der Verlegung der Station Dortmund-Barop auf. Der Ausbau regionaler Verbindungen und des Nachtverkehrs am Wochenende wird ebenfalls angestrebt. Die DB InfraGO AG soll die Barrierefreiheit der Stationen, insbesondere Dortmund-Hörde, vorantreiben.
Als Begleitbeschluss soll die Verwaltung den Planungsgrundsatz „Transit-oriented Development“ bei Infrastrukturvorhaben anwenden, die Kronprinzenstraße als integriertes Projekt entwickeln und ein ÖPNV-Konzept für Phoenix West erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, Flächen für den Schienenausbau zu sichern, die Dortmunder Interessen gegenüber den beteiligten Verkehrs- und Planungsträgern zu vertreten und mindestens jährlich über den Projektfortschritt zu berichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.17-abgesetzt- Biodiversitätskonzept für DortmundZur Vorlage · 03018-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 03018-26/1 der Fraktion Die Linke und der Tierschutzpartei wird die Verabschiedung eines Biodiversitätskonzepts für Dortmund sowie die Bereitstellung notwendiger Ressourcen beantragt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass bereits vor etwa 15 Jahren ein erstes Biodiversitätskonzept beauftragt wurde und nach den Dürreperioden 2017/2018 eine weitere Beauftragung erfolgte. Zudem wird auf den im Jahr 2020 verabschiedeten Landschaftsplan verwiesen, dessen Umsetzung durch die Verwaltung laut Antrag nicht in ausreichendem Maße erfolgt sei.
Die Fraktion stellt fest, dass für die Umsetzung bestehender Konzepte derzeit weder die erforderlichen Personalkapazitäten noch die notwendigen Sachmittel zur Verfügung stehen. Als positives Beispiel wird das ökologische Waldkonzept angeführt, welches von der Forstverwaltung umgesetzt wird.
Der Antrag sieht drei konkrete Beschlussvorlagen vor: Der Rat soll die Situation des Artensterbens zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung anweisen, Priorisierungen zum Schutz lokaler Lebensgrundlagen zu überarbeiten. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Haushaltsplan ab dem Jahr 2027 ausreichende Sachmittel und Personal für die Bearbeitung der Biodiversitätskrise einzuplanen. Schließlich soll die Verwaltung mit der Umsetzung eines Rebhuhnprojektes zur Aufwertung der Agrarlandschaft im planerischen Außenbereich beauftragt werden, wobei die Einwerbung von Fördermitteln vorgesehen ist. Die Vorlage ist zur Beratung im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.18Neuorganisation des TiefbauamtsZur Vorlage · 03325-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Neuorganisation des Tiefbauamts“ für die Sitzung des Rats der Stadt am 1. Oktober 2026 aufzunehmen. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlich markiert und dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das entsprechende Gremium.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 3.18.1Nachtrag: 29.09.2026 Neuorganisation des TiefbauamtsZur Vorlage · 03325-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Neuorganisation des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die geplante Herauslösung der Aufgabenbereiche Straßenneubau und Brückenneubau aus dem bestehenden Tiefbauamt.
Die Antragsteller fordern, dass der Rat der Stadt die angekündigte Umstrukturierung kritisch bewertet. Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch die Verlagerung zentraler Aufgabenbereiche gewachsene fachliche Strukturen und Zuständigkeiten bei der Planung und Umsetzung der Verkehrsinfrastruktur aufgetrennt werden. Der Antrag sieht vor, dass eine solche grundlegende Neuorganisation einer vorherigen fundierten fachlichen Prüfung bedarf.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie die politischen Gremien umfassend über die fachlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Gründe sowie die erwarteten Auswirkungen zu informieren. Die Vorlage verlangt insbesondere eine Darstellung der Gründe für die Neuorganisation, der geprüften Alternativen und der Auswirkungen auf laufende sowie geplante Bauprojekte. Zudem sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, wie zusätzliche Schnittstellen und Reibungsverluste vermieden werden sollen sowie welche Folgen die Entscheidung für Personal, Kosten und Projektlaufzeiten hat. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die fachlichen Vorteile der Strukturveränderung bislang nicht hinreichend dargelegt wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.19-abgesetzt- Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 14. Juni 2026; hier: Ausweitung des Stadtangebots der U41 in Brechten | Antrag BV EvingZur Vorlage · 01584-26/1 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen, der eine Erweiterung des Angebots der Stadtbahnlinie U41 im Stadtteil Brechten vorsieht. Mit diesem Beschluss wird der Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, sich gegenüber der DSW21 für eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen einzusetzen.
Konkret sollen Fahrten, die in den Abendstunden derzeit in Grävingholz enden, nach Möglichkeit bis zur Endhaltestelle Brechten Zentrum verlängert werden. Zudem wird eine frühere Bedienung der Haltestelle Brechten Zentrum an Sonn- und Feiertagen bereits in den frühen Morgenstunden gefordert.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem Bevölkerungswachstum in Brechten, das mittlerweile rund 10.000 Einwohner umfasst. Die Linie U41 fungiere als zentrale Achse des öffentlichen Personennahverkehrs für den Stadtteil. Aktuell führen Angebotslücken in den Randzeiten dazu, dass die Endhaltestelle Brechten Zentrum in den späten Abendstunden nur im 30-Minuten-Takt bedient wird, was zu längeren Wartezeiten und zusätzlichen Fußwegen führt. Auch der späte Beginn des Betriebs am Sonntagmorgen, bei dem die erste Bahn erst um 8 Uhr in Richtung Innenstadt abfährt, wird als Einschränkung für Berufstätige mit frühen Arbeitszeiten angeführt. Eine Anpassung des Fahrplans soll die Attraktivität des ÖPNV steigern und die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: vertagt - 3.20-abgesetzt- Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der Innenstadtbezirke | Antrag BV EvingZur Vorlage · 03115-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag vorgelegt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen und sanktionsfähigen Regelwerks für die Nutzung von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund und die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, verbindliche Vorgaben für das Abstellen und Fahren der Elektrokleinstfahrzeuge zu schaffen.
Der Antrag sieht die Einrichtung digitaler Halte- und Parkverbotszonen mittels Geofencing vor, um sensible Bereiche wie schmale Gehwege, Kreuzungen, Rettungswege oder Haltestellen des Nahverkehrs zu schützen. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter angestrebt, den Mietvorgang in der App erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen wirksame Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder festgelegt werden, wobei auch eine Vereinbarung zur Weitergabe von Ordnungsgeldern an die Verursacher oder zur schnellen Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge vorgesehen ist.
Als Begründung führt die Fraktion die Behinderung von Fußgängern, insbesondere von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Regelverstöße im fließenden Verkehr an. Ziel des Antrags ist kein Verbot der E-Scooter, sondern die Schaffung eines geordneten Rahmens, um die Nutzung der Mikromobilität als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sicher und sozialverträglich zu gestalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: vertagt - 4Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 5Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 5.14. Sachstandsbericht - Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030Zur Vorlage · 02124-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende 4. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) 2020–2030 legt den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosenquote in Dortmund dar. Die Strategie verfolgt das Ziel, die Quote dauerhaft unter 8 % zu senken. Für den Zeitraum bis 2026 werden Daten zur Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgeführt. Im Rahmen der Initiative „to:DO – Dortmunds neue Arbeit“ sind für das Jahr 2025 vier Projektlabore sowie ein Projekt der Bundesagentur für Arbeit und INQA geplant.
Im Bereich der Bildungsangebote passt die VHS Dortmund ihre Sprinter-Lehrgänge zur nachträglichen Schulabschlusserwerbung ab dem Durchgang 2024/25 an, da die Bestehensquoten und Anwesenheitsraten gesunken sind. Das Projekt „Ausbildung im Quartier“ wurde auf weitere Schulstandorte ausgeweitet, wobei die absoluten Vermittlungszahlen auf 230 Schülerinnen und Schüler gestiegen sind.
Die Fachstelle für Beschäftigungsförderung stellte zum Ende des Jahres 2025 508 Stellen im Bereich der Beschäftigungsförderung bereit, wovon 75 % besetzt waren. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsmarkt sank das Stellenkontingent aufgrund gekürzter Haushaltsmittel von 303 auf 202 Plätze. Zur Sicherstellung der strategischen Steuerung wurde die KAS-Koordination auf das Dezernat des Oberbürgermeisters sowie das Dezernat für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit aufgeteilt. Die Koordination übernimmt dabei beratende und vorbereitende Funktionen für die beteiligten Fachbereiche und die Verwaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Kultur, Sport und Freizeit
- 6.1Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 01957-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01957-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 268.402.664,48 € sowie einen Jahresverlust von 6.824.890,34 € aus. Die Verwaltung führt diesen Fehlbetrag im Wesentlichen auf eine Änderung in der Darstellung von städtischen Investitionszuschüssen zurück, wodurch die bisher als Ertrag behandelten Auflösungen entfallen.
Das operative Betriebsergebnis beläuft sich nach Abzug des nicht zahlungswirksamen Anteils auf einen Verlust von 265.431,76 €. Dieser resultiert laut Vorlage aus geringeren Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand sowie einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 370.669,51 € an den städtischen Haushalt. Die Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt Dortmund beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 47.970.460,80 €.
Zur Deckung des Jahresverlusts schlägt die Verwaltung vor, einen Betrag von 6.559.458,58 € der Kapitalrücklage zu entnehmen. Der verbleibende Bilanzverlust von 265.431,76 € soll durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage ausgeglichen werden. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH ohne Beanstandung geprüft. Die Vorlage sieht zudem die Entlastung der Geschäftsleitung sowie des Betriebsausschusses vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Feststellung des Abschlusses entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 02450-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Geschäftsjahr 2025 der Kulturbetriebe Dortmund sieht die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie die Entlastung der Geschäftsleitung und des Betriebsausschusses vor. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 127,2 Millionen Euro aus. Im Gegensatz zum ursprünglich geplanten Planverlust von 2,8 Millionen Euro wurde ein Jahresüberschuss von etwa 3,99 Millionen Euro erzielt, welcher auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Das positive Ergebnis resultierte laut Verwaltung aus höheren Umsatzerlösen um 3,0 Millionen Euro sowie gestiegenen Zuweisungen der öffentlichen Hand und des Trägers um 1,6 Millionen Euro. Insbesondere die Einnahmen der Volkshochschule sowie stabilisierte Erträge von Dortmund Musik trugen zu dieser Entwicklung bei. Auf der Ausgabenseite verzeichnete der Personalbereich aufgrund verzögerter Besetzungsverfahren einen Rückgang gegenüber dem Planwert um 2,6 Millionen Euro.
Die Bilanz weist ein Eigenkapital von 90,9 Millionen Euro aus. Die Liquidität wird über die Stadt Dortmund sichergestellt, wobei die Teilnahme am Cash Pooling der Stadt erfolgt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsverlegterteilt. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 sieht vor, Gewinnvorträge aus Vorjahren zur Deckung geplanter Verluste einzusetzen. Der Fortbestand der Einrichtung ist laut Vorlage durch die Bereitstellung von Finanzmitteln durch die Stadt Dortmund gewährleistet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.3Haushaltsbegleitbeschluss "Ermäßigung Bäder Sportwelt Dortmund, DO-Pass-Inhaber*innen", Rückgabe der nicht abgerufenen MittelZur Vorlage · 02443-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, nicht abgerufene Mittel für die Ermäßigung von DO-Pass-Inhaberinnen und Inhabern in den Bädern der Sportwelt Dortmund an den Kernhaushalt zurückzuführen. Im Rahmen eines früheren Haushaltsbegleitbeschlusses wurde der Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für die Wirtschaftsjahre 2023 und folgende um jährlich 200.000 Euro erhöht. Während die nicht verwendeten Mittel für die Jahre 2023 und 2024 bereits zurückgeführt wurden, stehen für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, die nun ebenfalls an den städtischen Haushalt zurückfließen sollen. Dies führt zu einer einmaligen Reduzierung des Zuschusses im Jahr 2026 um diesen Betrag.
Die Nichtabrufung der Mittel begründet sich durch den aktuellen Stand der technischen Infrastruktur bei der Sportwelt Dortmund. Da die Kassensysteme derzeit noch im Aufbau sind und die notwendige Netzanbindung sowie technische Komponenten wie Drehkreuze noch nicht vollständig implementiert wurden, kann der ermäßigte Tarif für die DO-Karte zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeboten werden. Die Umrüstung der Systeme soll im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Die Rückführung der Mittel wird im Rahmen der Bewirtschaftungsmaßnahmen 2026 als Konsolidierungsbeitrag zur Haushaltslage deklariert. Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 6.4Kostenerhöhung zur Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße als Ersatz für die Sportanlage EberstraßeZur Vorlage · 02467-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Kostenerhöhung für die Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße beschließen. Die Maßnahme dient als Ersatz für die Sportanlage Eberstraße, da durch den geplanten Neubau des Nordbades ein Bedarf an neuen Trainings- und Spielstätten für die Vereine FC Roj, SC Dortmund 97/08 und Fortuna 66 entstanden ist.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.700.000 Euro inklusive nicht abzugsfähiger Vorsteuer. Diese Summe umfasst die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes sowie die Umrüstung einer Flutlichtanlage auf LED-Technik. Die Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2025 beträgt 865.000 Euro. Grund für die Erhöhung sind detailliertere Planungen eines externen Büros, die zusätzliche Maßnahmen wie die Pflasterung von Wegeflächen, die Errichtung einer Zaunanlage sowie die Erstellung einer neuen Drainage und deren Anschluss an das Kanalnetz umfassen. Zudem wurden ein Sicherheitszuschlag sowie voraussichtliche Baukostensteigerungen berücksichtigt.
Die Finanzierung der zusätzlichen 865.000 Euro soll durch Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ in Höhe von 742.500 Euro sowie durch ungebundene Mittel der Sportpauschale für kommunale Maßnahmen in Höhe von 122.500 Euro erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten werden aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gedeckt, wobei Minderaufwendungen durch den Wegfall eines Betriebskostenzuschusses gegenüberstehen. Eine Belastung für den städtischen Haushalt wird nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7Schule
- 7.1Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Haferfeldstraße 3-5, 44309 Dortmund; hier: Finanzierung zur Herrichtung von AußenanlagenZur Vorlage · 01226-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Bereitstellung von investiven Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 2.031.350 Euro brutto beschließen, um die Außenanlagen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Dortmund-Haferfeld zu gestalten. Die Mittel sollen aus dem städtischen Haushalt stammen und die Umsetzung des Projekts auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen sehen Mehrauszahlungen in Höhe von 184.450 Euro im Jahr 2027 sowie 1.846.900 Euro im Jahr 2028 vor.
Das Vorhaben umfasst die Gestaltung einer Freifläche, die nach dem Abriss alter Sporthallen entstanden ist. Geplant ist die Schaffung eines multifunktionalen Bewegungsbereichs mit einer Parkour-Anlage, Tischtennisplatten, einem Fitnesspark sowie einem Multifunktionsfeld. Ergänzend sollen naturnahe Vegetationsflächen, Sitzgelegenheiten und überdachte Treffpunkte entstehen, um auch ein Schulgartenkonzept umzusetzen.
Im Rahmen der Maßnahme sind klimarelevante Schritte vorgesehen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung wasserdurchlässiger Strukturen zur Regenwasserrückhaltung, um das Mikroklima zu verbessern und die Belastung des Kanalnetzes bei Starkregen zu reduzieren. Zudem soll die Biodiversität durch die Neuanlage von Vegetationsflächen gefördert werden. Für das Projekt wird die Beantragung von Fördermitteln über das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW-Bank vorbereitet, wobei ein Zuschuss von etwa 54.000 Euro erwartet wird. Ein zusätzlicher Personalbedarf durch die bauliche Umsetzung wird nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des KITZ.doZur Vorlage · 02403-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Bericht des KITZ.do zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur strukturellen sowie inhaltlichen Weiterentwicklung beauftragen. Dieses Konzept soll eine tragfähige Finanzierungsstruktur beinhalten. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, bis zum 31. März 2027 Vorschläge für eine neue räumliche Unterbringung ab dem Jahr 2028 vorzulegen. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen sowie die Sicherung der notwendigen Labor- und Werkstattinfrastruktur zu berücksichtigen.
Die institutionelle Förderung durch die Stadt Dortmund beläuft sich seit 2019 auf jährlich 253.000 Euro. Bei einem Gesamtumsatz von rund 800.000 Euro liegt die Drittmittelquote bei über 40 Prozent. Die aktuelle Finanzierung basiert auf projektbezogenen Mitteln und der städtischen Grundfinanzierung, die seit 2019 nicht angepasst wurde. Aufgrund steigender Fixkosten durch Tarif- und Preissteigerungen besteht Bedarf an einer stabilen Finanzierungsbasis, um die Verankerung im Dortmunder MINT-Netzwerk zu stärken.
Hinsichtlich der Räumlichkeiten ist ein Auszug aus der B1st Factory zum 31. Dezember 2027 erforderlich, da das Gebäude verkauft wurde. Für die derzeit 1.122 Quadratmeter umfassende Fläche müssen ab 2028 Anschlusslösungen gefunden werden. Als Optionen für neue Standorte werden Hochschulstandorte, städtische Immobilien oder Partnerstandorte geprüft. Personelle Auswirkungen auf den städtischen Stellenplan ergeben sich aus der Vorlage nicht. Das KITZ.do verzeichnet jährlich etwa 900 Termine mit rund 13.000 Teilnehmendentagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.3Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Hörde; hier: Schulrechtliche Erweiterung und Verlagerung der Gesamtschule im SüdenZur Vorlage · 01549-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund plant weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Gesamtschule im Süden. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Schule zum Schuljahr 2027/28 am aktuellen Standort in Wellinghofen von vier auf sechs Schulzüge pro Jahrgang erweitert werden. Da die Fertigstellung eines Modulbaus am neuen Standort erst später möglich ist, sollen am bisherigen Standort mobile Raumeinheiten aufgestellt werden, um die zusätzlichen Eingangsklassen aufzunehmen.
Zudem ist die Verlegung der Gesamtschule zum Standort Glückaufsegenstraße 60 in Hacheney vorgesehen, der ehemals von der EAE Hacheney genutzt wurde. Dieser Umzug soll zum Schuljahr 2028/29 erfolgen. Bis zur vollständigen Fertigstellung der neuen Infrastruktur, die auch eine Sekundarstufe II und eine Sporthalle umfasst, wird der Schulsport im Schuljahr 2028/29 noch in der Halle am alten Standort Am Lieberfeld stattfinden.
Mit der Verlegung entstehen zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Die Verwaltung veranschlagt hierfür einen Bedarf von 242.667 Euro für das Haushaltsjahr 2028 und 339.733 Euro für das Haushaltsjahr 2029. Die Finanzierung soll durch Kompensation innerhalb der Haushaltsbewirtschaftung erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen. Zur Sicherstellung der Planung wurde die sofortige Vollziehung der Beschlüsse angeordnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.4Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Brackel; hier: Schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01544-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01544-26 sieht die schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 vor. Die Planung sieht vor, die Schule zunächst als gebundene Ganztagsschule an einem Interimsstandort in der Pothecke zu betreiben. Dort soll eine zweigeschossige Containeranlage mit einer Fläche von 4.637 m² den Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 aufnehmen. Ein dauerhafter Standort nördlich der Sendstraße, der als sechszügiges Gymnasium der Sekundarstufe I sowie als siebenzügiges Gymnasium der Sekundarstufe II mit einer vierfach-Sporthalle konzipiert ist, soll voraussichtlich zum Schuljahr 2030/31 in Betrieb gehen.
Der Beschluss umfasst zudem die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens sowie die Schaffung einer Planstelle im Schulhausmeisterbereich ab August 2030. Die finanziellen Schwerpunkte liegen bei den Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von 748.80<0xE2><0x80><0xAF>800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 sowie bei Investitionen in die Ausstattung und Präsentationstechnik.
Um die Sicherstellung der Schulplatzkapazitäten vor dem Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die sofortige Vollziehung der Errichtung beantragt. Die Verwaltung soll die erforderliche Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einholen. Die Anhörung der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Brackel und Scharnhorst ist vorgesehen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge wird angestrebt, um den Rat der Stadt Dortmund bis zum 1. Oktober 2026 zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 7.5Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01545-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01545-26 wird die schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zum Schuljahr 2027/28 beantragt. Die geplante Schule soll sechs Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II umfassen und als gebundene Ganztagsschule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens geführt werden. Der Schulbetrieb soll zum 1. August 2027 zunächst an einem Interimsstandort in der ehemaligen Hauptschule Derne mittels mobiler Raumeinheiten beginnen. Ein Umzug an den dauerhaften Standort nördlich des Heisenberg-Gymnasiums ist für das Schuljahr 2030/31 vorgesehen.
Hintergrund der Planung ist ein prognostizierter Bedarf an neuen Schulplätzen, der aufgrund demografischer Entwicklungen bis zum Schuljahr 2031/32 auf bis zu 22 Züge ansteigen kann. Für die Phase am Interimsstandort sind Mittel für Präsentationstechnik und Maker-Spaces in Höhe von insgesamt 181.580 Euro sowie 748.800 Euro für Schülerbeförderungskosten für den Zeitraum von 2027 bis 2030 vorgesehen. Ab dem Jahr 2030 sollen zudem Planstellen im Schulhausmeister- und Schulsekretärbereich besetzt werden.
Um die Personalplanung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Planungssicherheit für das Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung angestrebt. Die Schulverwaltung wird nach dem Ratsbeschluss die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge ist beabsichtigt, um den Rat bereits am 1. Oktober 2026 zu erreichen. Die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretungen ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 7.5.1Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027) | Antrag BV EvingZur Vorlage · 01545-26/3 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 beraten. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die bestehende Beschlussfassung zur Standortfestlegung um spezifische Anforderungen zu ergänzen.
Ein zentraler Punkt der Empfehlung ist die klimaökologische Planung des Dauerstandortes nördlich des Heisenberg-Gymnasiums. Die Planung soll die Erhaltung von Kaltluftleitbahnen und die Minimierung der Flächenversiegelung zum Ziel haben. Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie ein nachhaltiges Niederschlagswassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip. Zudem sollen die Ergebnisse artenschutzrechtlicher Untersuchungen und Belange des Landschaftsschutzes, insbesondere im Bereich des Kirchderner Grabens, in die Planung einfließen.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert die Bezirksvertretung die Erstellung eines Verkehrskonzepts für den entstehenden Drei-Schulen-Standort. Dieses soll die Belastungen durch den Schulbetrieb, den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr sowie den Baustellenverkehr untersuchen. Dabei sollen alternative Erschließungswege über die Walter-Kohlmann-Straße und die Kemminghauser Straße geprüft werden.
Die Bezirksvertretung erwartet, dass die Ergebnisse laufender Fachgutachten unmittelbar in die Planung einfließen und bei erheblichen Konflikten eine erneute Beteiligung des Gremiums erfolgt. Zudem wird eine transparente Information der Bezirksvertretung sowie eine öffentliche Information der Anwohner durch die Verwaltung gefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
- 7.5.2Nachtrag: 01.10.2026 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027) | Anfrage des Rm Frau Dr. Eva-Maria GollZur Vorlage · 01545-26/5 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 01545-26/5 die Anfrage eines Ratsmitglieds zu den schulorganisatorischen Maßnahmen im Stadtbezirk Eving, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28.
Bezüglich der laufenden Kosten für den Schulhausmeisterdienst wird mitgeteilt, dass die Kalkulation der Stellenbedarfe auf den üblichen Kriterien basiert. Im Rahmen dieser Planung wurde der Stellenanteil für die Sporthalle aufgrund der angrenzenden Schulen von 1,0 auf 0,5 Vollzeitstellen reduziert. Durch die personelle Besetzung an den Standorten des Heisenberg-Gymnasiums, der Theodor-Heuss-Realschule und der neuen Gesamtschule wird bei Aufnahme des Vollbetriebs eine Kompensation von Personalausfällen durch interne Vertretungen ermöglicht, sodass keine externen Dienstleister für den Hausmeisterdienst in Anspruch genommen werden muss.
Zudem wurde auf eine beigefügte Aufstellung verwiesen, welche die bisherige Beschlusslage zu den Stellenbedarfen für die drei neuen Standorte darstellt. Damit soll die gewünschte Transparenz über die vorgesehenen Stellenpläne und die bereits getroffenen Beschlüsse für die Interimsschulen sowie die endgültigen Standorte hergestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6Sofortpaket "Weiterführende Schulen"
- 7.6.1Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten SchulraumsZur Vorlage · 02578-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02578-26 befasst sich mit dem Vorgehen und der Priorisierung dauerhafter Schulgebäude im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Ziel ist die Schaffung von benötigtem Schulraum. Der Rat der Stadt soll die organisatorischen Veränderungen sowie die Priorisierung und das geplante Vorgehen der Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen nach Sicherstellung der Finanzierung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Erlaubnis beantragt, bei der Vergabe und Errichtung priorisierter Einzelgebäude bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren und Abweichungen von der Schulbauleitlinie vorzunehmen.
Die Priorisierung der Bauvorlagen erfolgt primär nach dem Entstehungszeitpunkt des Schulplatzbedarfs. Die Liste umfasst Projekte für das Gymnasium Brackel, die Gesamtschule Eving sowie die Sekundarstufe II in Hacheney und die dazugehörigen Sporthallen. Für die personelle Betreuung der Dauerstandorte ab August 2030 besteht ein Bedarf an 3,0 Planstellen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie 0,5 Planstellen für Schulsekretariate.
Aufgrund der Haushaltslage ist eine bauabschnittsweise Realisierung vorgesehen, um Investitionsauszahlungen zu verschieben, sofern die Schulplatzanzahl nicht gefährdet ist. Für die Interimsquartiere in Brackel und Derne entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro beziehungsweise rund 657.732 Euro. Diese Projekte sind für die Sicherstellung der Beschulung ab Sommer 2027 prioritär eingestuft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Schulneubauten Abweichungen von den städtischen energetischen Standards und der Schulbauleitlinie auf die gesetzlichen Mindestanforderungen reduziert werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 7.6.1.1Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums | Antrag BV EvingZur Vorlage · 02578-26/2 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der die Ergänzung der Planung für die Gesamtschule Eving umfasst. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die weitere Umsetzung des Schulbauprojekts um spezifische Prüf- und Berichtspunkte zu erweitern.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Bau- und Übergangsphase. Es wird die Vorlage eines Bauphasen- und Logistikkonzepts gefordert, das die Trennung von Schul- und Baustellenverkehr, die Sicherheit der Schulwege sowie die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung darstellt. Zudem soll die Sicherstellung des Sportunterrichts vor der Fertigstellung der eigenen Sporthalle durch eine Gegenüberstellung von Bedarf und verfügbaren Hallenzeiten belegt werden.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert der Antrag, dass die Verkehrsuntersuchung die Übergangsphase ab 2030/31 berücksichtigt. Dabei sollen die Belastungen durch Schüler, Beschäftigte sowie den Baustellenverkehr und die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr untersucht werden. Des Weiteren sollen alternative Erschließungsvarianten, etwa über die Walter-Kollmann-Straße, auf ihre Leistungsfähigkeit und Entlastungswirkung für die Wohnbereiche geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen der Bezirksvertretung Eving vor wesentlichen weiteren Umsetzungsschritten vorgestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
- 7.6.1.2Nachtrag: 24.09.2026 Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums/Korrektur Anlage 2 PersonalaufwendungenZur Vorlage · 02578-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Drucksache 02578-26/3 wird eine Korrektur der Angaben in der Anlage 2 zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ vorgenommen. Gegenstand der Anpassung ist die Darstellung der Personalaufwendungen für die Schaffung des benötigten Schulraums.
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden in der ursprünglichen Anlage 2 die benötigten Stellen für Schulhausmeister an der Gesamtschule Eving sowie die damit verbundenen Kosten unrichtig ausgewiesen. Die korrekten Werte belaufen sich auf 1,5 Stellen und Kosten in Höhe von 40.400 Euro, statt der zuvor angegebenen 2,0 Stellen und 55.800 Euro.
Die Verwaltung stellt klar, dass diese spezifischen Angaben in der Anlage 2 nicht Bestandteil der eigentlichen Beschlussfassung der Vorlage 02578-26 sind, sondern der vollständigen Information über die mit der Schulgründung verbundenen Kosten dienen. Die Entscheidung über die genannten Kosten erfolgt in der Drucksache 01545-26. Innerhalb der vorliegenden Beschlussvorlage sind die Kosten bereits korrekt dargestellt. Die Ergänzung dient dazu, die Gremien über die Korrektur der fehlerhaften Daten zu informieren. Die betroffene Anlage ist der Ergänzung digital beigefügt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 7.6.2Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung endgültige Schulen – Mehrbedarf Interim BrackelZur Vorlage · 02727-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ wird dem Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der investiven Mittelbedarfe für die Schaffung von Interimsquartieren in Brackel und Derne zur Vorlage gebracht. Für das Projekt in Brackel wird eine Erhöhung des Investitionsvolumens um 4.809.774,50 Euro auf insgesamt 20.461.746,50 Euro vorgeschlagen. Die Kostensteigerungen resultieren aus höheren Baukosten, dem Ausbau der Datenverkabelung, notwendigen Schraubfundamenten, verstärkten Decken- und Bodensystemen sowie Anforderungen an die Medienausstattung der Fachräume.
Für das Interimsquartier in Derne wird eine Erhöhung des Volumens um 758.883,00 Euro auf insgesamt 23.188.883,00 Euro beantragt. Als Gründe werden eine erhöhte Anzahl an Containern für den Schulbedarf, eine neue Grundstücksentwässerung sowie Bodenverhältnisse mit einem Höhenversatz von etwa drei Metern angeführt.
Zusätzlich wird die Berücksichtigung von Mehraufwendungen für bewegliches Vermögen und Schülerbeförderungskosten in Höhe von insgesamt 748.800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 beantragt. Die Vorlage umfasst zudem Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2028. Die Nutzung der mobilen Raumeinheiten ist bis zum Schuljahresbeginn 2030/2031 befristet. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung des Schulplatzbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.6.3Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I BrackelZur Vorlage · 02729-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe I in Brackel beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines sechs- bis siebenzügigen Gymnasiums mit Sporthalle in Modulbauweise, wobei die Sekundarstufen I und II in einem gemeinsamen Gebäudekörper errichtet werden sollen. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.300 m² bei einer Programmfläche von circa 7.626 m². Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 68 Millionen Euro, ergänzt durch einen konsumtiven Anteil von etwa 2 Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt über ein Totalunternehmermodell.
Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor, gefolgt vom Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027. Die Beauftragung des Totalunternehmers ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baubeginn im vierten Quartal 2028 erfolgen kann. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, mit einer geplanten Nutzungsaufnahme zum Schuljahr 2030/2031.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Befugnis für die Verwaltung, bei Erforderlichkeit vom städtischen energetischen Standard sowie von der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine zu sichern. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 und folgende sind investive Bedarfe für Bau und Ausstattung sowie konsumtive Mehrbedarfe für bewegliches Vermögen und Schulbeförderung vorgesehen. Zudem werden jährliche Folgeaufwendungen ab dem Jahr 2031 auf über zwei Millionen Euro veranschlagt. Es wird auf die Notwendigkeit von Interimsmaßnahmen an der Schleife Wambel hingewiesen, falls Verzögerungen auftreten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.6.4Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II BrackelZur Vorlage · 02731-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ die Planung und Umsetzung eines Schulneubaus für die Sekundarstufe II in Brackel beschließen. Die Vorlage umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI mit einem geplanten Investitionsvolumen von insgesamt 25.089.219,84 €. Dieser Betrag setzt sich aus einem investiven Anteil von 25.486.879,35 € und einem konsumtiven Anteil von 975.000 € zusammen. Beantragt wird zudem, die Errichtung des Gebäudes gemeinsam mit der Sekundarstufe I in einem Bauabschnitt durchzuführen und die Vergabeverfahren zusammenzulegen.
Das Bauvorhaben in der Gemarkung Wambel sieht auf einem etwa 20.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² großen Grundstück einen viergeschossigen Gebäudekörper in Modulbauweise vor. Die geschätzte Bruttogeschossfläche beträgt rund 5.000 m², bei einer Programmfläche von circa 2.875 m². Die Umsetzung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 sowie den Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027 vor, um eine Fertigstellung bis August 2030 zu erreichen. Damit soll der Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2030/2031 ermöglicht werden.
Die Haushaltsausweitungen decken die Bedarfe für Planung und Bau von 2027 bis 2031 sowie Folgeaufwendungen für die Ausstattung ab 2030 ab. Die Vorlage beinhaltet die Erlaubnis, bei zwingender Erforderlichkeit vom energetischen Standard und der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine einzuhalten. Die Umsetzung erfolgt innerhalb bestehender Strukturen, wobei zusätzliches Personal für die Schulhausmeistertätigkeit benötigt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 7.6.5Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle BrackelZur Vorlage · 02734-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Brackel beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Schaffung notwendiger Schulraumkapazitäten. Das gesamte Investitionsvolumen für die Planung und Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei die Gesamtkosten der Maßnahme einen investiven Anteil von rund 18,26 Millionen Euro sowie einen konsumtiven Anteil von 325.000 Euro umfassen.
Das Bauvorhaben soll auf einem etwa 20.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Sendstraße realisiert werden. Ziel ist die Fertigstellung bis August 2033, um den Schulbetrieb in der zweiten Jahreshälfte des Schuljahres 2033/2034 aufzunehmen. Der Zeitplan sieht den Start der Vergabe für das Jahr 2030 und den Baubeginn für das vierte Quartal 2031 vor.
Die Vorlage sieht zudem die Berücksichtigung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2030 bis 2034 sowie für die Ausstattung der Schule vor. Für die Folgeaufwendungen, wie Abschreibungen und Instandhaltung, wurden jährliche Bedarfe ab dem Jahr 2034 in Höhe von insgesamt rund 665.653 Euro festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, etwaige notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Baumaßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.6.6Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I EvingZur Vorlage · 02730-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02730-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund die Planung und Umsetzung eines Neubaus einer sechs-zügigen Gesamtschule in Eving zur Schaffung von Schulraum in der Sekundarstufe I vorgeschlagen. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und beinhaltet den Bau einer Sporthalle. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 77.633.711,00 Euro ohne Eigenleistungen, wobei der investive Anteil 78.860.573,58 Euro und der konsumtive Anteil 2.022.260,00 Euro beträgt.
Der geplante Gebäudekörper soll drei bis viergeschossig sein und eine Bruttogeschossfläche von rund 3.960 m² aufweisen. Das Baufeld umfasst etwa 20.000 m², ergänzt durch eine Übergangsfläche von circa 15.000 m² zum angrenzenden Landschaftsraum. Die Realisierung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026, einen Baustart im vierten Quartal 2028 sowie eine Fertigstellung im August 2030 vor, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2030/31 zu gewährleisten.
Die Vorlage sieht zudem die Ausweitung des Haushalts ab 2025/2026 zur Deckung der investiven Bedarfe zwischen 2027 und 2031 sowie der Ausstattungskosten im Jahr 2030 vor. Ab 2030 werden jährliche Folgeaufwendungen von etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Es wird die Erlaubnis beantragt, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren. Die Verwaltung soll die zuständigen Gremien über notwendige Änderungen der Baumaßnahmen vorab informieren. Als Projektrisiken werden die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Verzögerungen durch ausstehende Gutachtenergebnisse angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.6.7Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II EvingZur Vorlage · 02732-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe II in Eving beschließen. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule auf städtischem Eigentum vor. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 19.244.652 Euro, wobei sich der investive Anteil auf rund 19,5 Millionen Euro und der konsumtive Anteil auf 975.000 Euro beziffert. Das geplante Bauwerk soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 3.960 Quadratmetern aufweisen.
Die Umsetzung soll durch die Vergabe an einen Totalunternehmer erfolgen, wobei im Vergabeverfahren eine Modulbauweise als Option berücksichtigt werden kann. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Die Beauftragung des Unternehmens ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baustart im vierten Quartal 2031 erfolgen kann. Eine Fertigstellung ist bis August 2033 geplant, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2033/34 zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung von Haushaltsausweitungen für Bau und Ausstattung sowie die Einplanung von Mehrauszahlungen für Planungs- und Baukosten ab 2030 sowie jährlichen Folgeaufwendungen ab 2034. Der Verwaltung wird gestattet, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf gesetzliche Anforderungen zu reduzieren oder von der Schulbauleitlinie abzuweichen. Für den Betrieb werden zusätzliche Stellen im Schulsekretariat und im Hausmeisterdienst benötigt. Die Maßnahme ist zeitlich nachrangig und kann zur Entlastung des Haushalts verschoben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.6.8Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle EvingZur Vorlage · 02735-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Eving beschließen. Das Vorhaben umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und sieht eine Bruttogrundfläche von etwa 4.268,16 m² vor. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei der investive Anteil 18.263.098,63 Euro und der konsumtive Anteil 325.000 Euro beträgt. Für die Jahre 2030 bis 2034 werden zudem investive Mehrbedarfe in Höhe von 14.772.529 Euro sowie Ausstattungskosten für das Jahr 2033 in Höhe von 78.500 Euro berücksichtigt. Ab 2034 sind jährliche Folgeaufwendungen von rund 665.653 Euro vorgesehen.
Der Zeitplan sieht den Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Das Vergabeverfahren soll im Januar 2030 beginnen, gefolgt von der Beauftragung im dritten Quartal 2030. Nach der Einreichung des Bauantrags im ersten Quartal 2031 ist der Baustart für das vierte Quartal 2031 geplant, sodass die Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgen kann. Als Risiken werden der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Kosten- und Bauunternehmerrisiken aufgeführt. Sollten Anpassungen an Maßnahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Sicherung der Fertigstellung notwendig werden, sollen Prioritäten unter Berücksichtigung der Haushaltslage abgewogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Änderungen bestehender Beschlüsse den Gremien vorzulegen. Die Bezirksvertretung wird im Verfahren angehört.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.6.9Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II HacheneyZur Vorlage · 02728-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und den Bau einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II in Hacheney beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule inklusive einer Sporthalle auf einer etwa 47.000 m² großen Fläche vor, die ehemals von der EAE genutzt wurde. Die Umsetzung erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft in Modulbauweise durch einen Totalunternehmer.
Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 20.932.051,80 €. Der Beschluss umfasst zudem die Erlaubnis, bei Bedarf vom Klimaschutzstandard sowie der Schulbauleitlinie abzuweichen, wobei eine Reduzierung auf den gesetzlichen Mindeststandard energetischer Standards möglich ist. Die finanziellen Bedarfe für Planung und Bau sind für die Jahre 2027 bis 2030 sowie für Baukosten im Jahr 2031 vorgesehen. Weitere Mittel sind für die Ausstattung, die Schulbeförderung sowie für jährliche Folgeaufwendungen ab 2030 eingeplant. Eine Förderung durch das LuKIFG wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten erwartet.
Der Zeitplan sieht den Abriss der bestehenden Fläche bis Ende 2026 vor. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss ist für Oktober 2026 vorgesehen, der Baustart für das vierte Quartal 2028. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, um die Nutzung zum Schuljahr 2030/31 zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans We135 zur Zweckänderung der Fläche von „EAE“ zu „Schule“ durchgeführt, dessen Abschluss frühestens für Anfang 2028 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.6.10Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle HacheneyZur Vorlage · 02733-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Baus einer vierfach Sporthalle im Dortmunder Stadtteil Hacheney beschließen. Das Bauvorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und umfasst die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI. Das vorgesehene Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.798.227,00 Euro. Die geplante Sporthalle wird eine Nutzfläche von etwa 2.000 Quadratmetern aufweisen.
Mit der Vorlage wird zudem eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Maßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen. Des Weiteren wird die Kenntnisnahme über mögliche, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgesehene Aufwendungen im Jahreshaushalt der Fachbereiche festgelegt.
Der zeitliche Rahmen der Maßnahme sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Der Baustart ist für das vierte Quartal 2031 geplant, wobei die Fertigstellung bis August 2033 angestrebt wird. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt Dortmund, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Vorlage enthält detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, der Kostenberechnung, dem Rahmenterminplan sowie den Planunterlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8Kinder, Jugend und Familie
- 9Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 9.1Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften Dortmunds | Lag am 9.7.26 (TOP 9.3) vor.Zur Vorlage · 02058-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die zukünftige jährliche Berichterstattung der städtischen Gesellschaften zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK-DO) sowie die dazugehörige Controllingliste der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage regelt die Umsetzung des bereits im Juli 2025 beschlossenen Kodex, der durch Verweise in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen der Mehrheitsgesellschaften nun gesellschaftsrechtlich verbindlich verankert wurde.
Durch die Verankerung in den Satzungen wird das sogenannte „Comply or Explain“-Prinzip für die Unternehmen verpflichtend. Die Organe der Gesellschaften müssen jährlich in einer Entsprechenserklärung darlegen, ob den Empfehlungen des Kodex gefolgt wurde oder warum von bestimmten Regelungen abgewichen wird. Zur Unterstützung der Unternehmen stellt die Verwaltung hierfür eine Orientierungshilfe in Form einer Arbeitsliste bereit.
Der jährliche Corporate Governance Bericht soll die Transparenz der städtischen Unternehmen erhöhen. Er umfasst neben der Entsprechenserklärung auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Themen wie Umwelt-, Klimaschutz und Gleichstellung sowie eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen. Zudem ist ein Vergütungsbericht für die Geschäftsführung vorzusehen. Die Berichte müssen für mindestens fünf Geschäftsjahre auf den Internetseiten der jeweiligen Unternehmen zugänglich sein. Die Umsetzung der Regelungen hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.1Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften Dortmunds | ErgänzungZur Vorlage · 02058-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Arbeitsliste zur Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften der Stadt Dortmund um drei spezifische Punkte ergänzt. Diese Erweiterung erfolgt auf Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 2. Juli 2026.
Die Ergänzungen betreffen die Erstellung eines Compliance-Management-Systems sowie die Definition und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Diversität innerhalb der Unternehmen. Zudem wurde der Punkt einer diskriminierungsfreien Alltagskultur hinzugefügt, welcher die Ergreifung von Maßnahmen gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung umfasst. Die aktualisierte Arbeitsliste liegt der vorliegenden Ergänzung zum Vorgang 02058-26/1 bei.
Die Vorlage ist für die anstehenden Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24. September 2026 sowie des Hauptausschusses und des Ältestenrats sowie des Rates der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Die Beratungen in diesen Gremien finden öffentlich statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.2KSBG: Bestellung der GeschäftsführungZur Vorlage · 02687-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Wiederbestellung der nebenamtlichen Geschäftsführer der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH bis zum 31. Dezember 2028 zur Kenntnis. Die bisherigen Geschäftsführer werden für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren bestellt, da die aktuellen Bestellungen zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung eines reibungslosen Fortgangs der Abwicklung der Gesellschaft.
Die Stadt Dortmund ist über die Dortmunder Stadtwerke AG an der KSBG GmbH sowie der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH und Co. KG beteiligt. Da es sich bei der KSBG GmbH um eine Minderheitsbeteiligung der Stadt handelt, ist gemäß dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund lediglich die Information des Rates über die Bestellung der Geschäftsführung vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Wiederbestellung der Geschäftsführer keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat, da die Tätigkeit ohne weitere Vergütungen erfolgt. Zudem ergeben sich keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt Dortmund.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.3Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, ArbeitnehmervertretungZur Vorlage · 02783-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02783-26 regelt einen personellen Wechsel in der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrats der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO). Aufgrund des Eintritts in den Ruhestand eines bisherigen Mitglieds zum 1. Oktober 2026 wird der Rat der Stadt Dortmund die Abberufung der entsprechenden Arbeitnehmervertreterin gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW vornehmen.
Als Nachfolge für das vakante Mandat wird die Bestellung eines neuen Arbeitnehmervertreters vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, ein Mitglied der Vorschlagsliste zu bestellen, das bei der letzten Wahl eine entsprechende Stimmenanzahl erreichte und für die Mandatsausübung zur Verfügung steht. Die Neubesetzung erfolgt für den Zeitraum bis zur nächsten Kommunalwahl und der damit einhergehenden Neuentsendung der Aufsichtsratsmitglieder.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Bestellung aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von den Beschäftigten gewählten Vorschlagsliste vornimmt. Durch diesen Vorgang ergeben sich keine personellen Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund. Zudem entstehen durch die personelle Neubesetzung im Aufsichtsrat der SHDO keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Die Vorlage wurde für die Ausschüsse Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 9.3.1Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertretung | ErgänzungZur Vorlage · 02783-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Vorlage 02783-26 wird eine Korrektur des Beschlussvorschlags zum Mandatswechsel im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) vorgenommen. In der ursprünglichen Drucksache Nr. 02783-26 war im ersten Beschlusspunkt ein redaktioneller Fehler enthalten, durch den die Klinikum Dortmund gGmbH als betroffene Gesellschaft aufgeführt wurde. Die Ergänzung stellt klar, dass sich die Änderung auf die Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH bezieht, wie es auch aus dem restlichen Inhalt der ursprünglichen Vorlage hervorgeht.
Der korrigierte Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund ein Mitglied des Aufsichtsrates der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH gemäß § 108a Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abberuft. Die entsprechende Anpassung dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen und die Abstimmung in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Hauptausschuss und der Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 9.4Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 02708-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, die den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse für die Haushaltspläne der Jahre 2019 bis 2025/2026 darstellt. Die Vorlage dient der Information des Rates der Stadt, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen über den Fortschritt der Umsetzung politischer Beschlüsse.
Die Berichterstattung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus dem Jahr 2021 sowie eines Ergänzungsantrags aus dem Jahr 2023. Letzterer sieht vor, den Sachstandsbericht allen Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Die Erfassung der Daten erfolgt über eine Datenbank, in der die zuständigen Fachbereiche den Status der Umsetzung melden. Ein Beschluss wird in der Berichterstattung so lange aufgeführt, bis die vollständige Umsetzung durch den jeweiligen Fachbereich gemeldet und von der Politik zur Kenntnis genommen wurde.
Der Bericht umfasst sowohl Beschlüsse des aktuellen Haushaltsplans 2025/2026 als auch solche aus den Vorjahren, sofern die Umsetzung noch als nicht abgeschlossen gemeldet wurde. Die Stadtkämmerei fasst die Informationen der Fachbereiche zusammen, ohne eine inhaltliche Bewertung der fachspezifischen Sachverhalte vorzunehmen. Die Ergebnisse sind in die Kategorien „Umsetzung abgeschlossen“ und „Weiterhin in Umsetzung“ unterteilt. Für Fälle, in denen von den ursprünglichen Beschlüssen inhaltlich oder zeitlich abgewichen wird, sind die Fachbereiche verpflichtet, zusätzliche Einzelvorlagen zu erstellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.5Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Gewinnverwendung 2025 für das Deponiesondervermögen der Stadt DortmundZur Vorlage · 03109-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03109-26 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie der Gewinnverwendung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 252.922.913,11 € und einen Jahresüberschuss von 16.576.010,07 € aus. Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2025 durch die HLB Husemann AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Vorlage sieht vor, eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 244.170,79 €, die aus dem Stammkapital von 5.500.000,00 € resultiert, an den städtischen Haushalt abzuführen. Der verbleibende Überschuss von 16.331.839,28 € soll ausgeschüttet und unmittelbar als Einlage in die Rücklagen des Sondervermögens zurückgeführt werden, wobei die Ansprüche ohne Liquiditätsfluss verrechnet werden sollen. Zudem wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrauszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 16.331.839,28 € beantragt, deren Deckung über verschiedene Finanzstellen des Fachbereichs 37 erfolgt.
Zusätzlich umfasst der Beschlussvorschlag die Entlastung der Leitung des Sondervermögens sowie die Beauftragung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Abschlusses für das Jahr 2026. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt nach einer durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH durchgeführten Ausschreibung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.6Revierpark Wischlingen GmbH: ParkpflegezuschussZur Vorlage · 02424-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Vereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), der Revierpark Wischlingen GmbH und der Stadt Dortmund abschließen. Kern der Vorlage ist die Regelung eines Parkpflegezuschusses für die Revierpark Wischlingen GmbH.
Nachdem der RVR zum Ende des Jahres 2023 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und die Stadt Dortmund die Anteile übernahm, sieht die neue Regelung vor, dass der RVR für die ersten drei Jahre, von 2026 bis 2028, einen jährlichen Parkpflegezuschuss in Höhe von zunächst 90.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer leistet. Die Stadt Dortmund übernimmt im gleichen Umfang die Hälfte der Pflegekosten. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll eine Evaluation der tatsächlich anfallenden Kosten erfolgen, um die weitere Kostenverteilung für die restliche Zweckbindungsdauer festzulegen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sieht die Vorlage zudem die Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwands in Höhe von 27.058 Euro vor. Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt über Mittel aus dem Bereich Event-Management, da dort durch entfallene Aufwendungen für Veranstaltungen freie Kapazitäten bestehen. Die Maßnahme führt zu einer Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Gesellschaft um insgesamt 107.100 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Vereinbarung dient dazu, die Einhaltung der Förderziele aus EFRE-Mitteln sicherzustellen und die Instandhaltung der ökologischen Aufwertungen im Park zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 9.6.1Nachtrag: 01.10.2026 Revierpark Wischlingen GmbH: ParkpflegezuschussZur Vorlage · 02424-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zum Vorgang 02424-26/1 befasst sich mit der Überarbeitung der Parkpflegevereinbarung zwischen der Revierpark Wischlingen GmbH und dem Regionalverband Ruhr (RVR). Anlass für die Anpassung der Entwurfsfassung war die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24. September 2026.
In der überarbeiteten Fassung des § 1 Abs. 3 wurde die Formulierung konkretisiert. Dies geschah in Reaktion auf Rückfragen aus dem Ausschuss sowie auf den Wunsch eines Ratsmitglieds, den Festbetrag des Parkpflegezuschusses an der Inflationsrate auszurichten. Statt einer automatischen Dynamisierung wurde eine Vereinbarung getroffen, nach der turnusmäßig alle drei Jahre eine Kostenkontrolle durchgeführt wird.
Der Oberbürgermeister legt den Entwurf dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vor. Der Regionalverband Ruhr wird die geänderte Fassung der Pflegevereinbarung seinerseits der Verbandsversammlung vorlegen. Die Verbandsversammlung hatte der ursprünglichen Fassung der Vereinbarung bereits am 10. Juli 2026 zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 9.7DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH - hier: Einlage in die KapitalrücklageZur Vorlage · 03168-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Einlage in die Kapitalrücklage der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zustimmen. Die Maßnahme soll durch die EDG Holding GmbH in Höhe von 2,0 Millionen Euro erfolgen.
Die DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH war bis zum Ende des Jahres 2025 eine hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Mit einem Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025 wurden die Geschäftsanteile zum 1. Januar 2026 an die EDG Holding GmbH veräußert. Im Rahmen des Kaufvertrages wurden im Jahr 2026 die vollständige Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2025 sowie die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 in Höhe von rund 330.468 Euro an die Stadt Dortmund übertragen. Zuvor war bereits im Geschäftsjahr 2025 eine Sonderausschüttung aus der Gewinnrücklage in Höhe von 500.000 Euro an die Stadt erfolgt.
Die geplante Einlage der EDG Holding GmbH dient der Sicherstellung der künftigen Liquidität sowie der Finanzierung geplanter Investitionen innerhalb der Gesellschaft. Konkret ist eine Modernisierung des Fuhrparks für die Jahre 2027 und 2028 mit Kosten von etwa 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Entscheidung unterliegt der Zuständigkeit des Rates gemäß der Gemeindeordnung NRW, wobei die Erhöhung der Kapitaleinlage der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist. Personelle Auswirkungen auf die Stadt Dortmund ergeben sich aus der Maßnahme nicht. Finanzielle Auswirkungen treten ausschließlich innerhalb der EDG Holding auf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.8Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2026 genehmigt hat.Zur Vorlage · 02705-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme über bewilligte Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für das erste und zweite Quartal des Haushaltsjahres 2026 vor. Der Stadtkämmerer hat hierfür Zahlungen in einer Gesamthöhe von 207.104,25 € genehmigt. Diese Summe setzt sich aus überplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 58.695,00 € und außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 148.409,25 € zusammen.
Die Grundlage für diese Bewilligungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Stadtkämmerer über nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen entscheiden kann, sofern diese bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Die Deckung der entstandenen Mehraufwendungen erfolgt laut Vorlage durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe.
Unter anderem werden die Ausgaben mit personellen Maßnahmen in Verbindung gebracht, die aus Beschlüssen des Rates im Jahr 2025 resultieren. Da im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 eine Deckung innerhalb des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets nicht möglich war, wurden alternative Deckungen gemäß der Gemeindeordnung vorgenommen. Betroffen sind unter anderem die Einrichtung von Projekteinsätzen in der Bildungs- und Jugendhilfeplanung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Stadterneuerung sowie die Schaffung von Planstellen im Bereich der Bußgeldangelegenheiten des Rechtsamtes. Die Vorlage dient der Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber dem Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.9Priorisierung von Maßnahmen in den BezirksvertretungenZur Vorlage · 03312-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für das Gremium L + T eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlagennummer 03312-26 und befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen in den Bezirksvertretungen.
Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister bittet die Fraktion darum, den genannten Punkt bei der Aufstellung der Tagesordnung zu berücksichtigen. Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 9.9.1Nachtrag: 29.09.2026 Priorisierung von Maßnahmen in den BezirksvertretungenZur Vorlage · 03312-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage mit der Nummer 03312-26/1 wird im Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme zum Vorgehen bei der Priorisierung von Maßnahmen in den Bezirksvertretungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist eine Aufforderung des Oberbürgermeisters an verschiedene Bezirksvertretungen, aus Listen bereits beschlossener Maßnahmen eine Priorisierung vorzunehmen.
Die Antragsteller bitten um eine mündliche Erläuterung dieses Vorgangs während der Ratssitzung am 1. Oktober 2026. Dabei sollen Hintergrundinformationen zu den Kriterien der Listenstellung sowie zum Zweck der Priorisierung bereitgestellt werden. Zudem wird gefragt, welche Bezirksvertretungen diese Aufforderung erhalten haben und ob es sich um ein neues oder ein übliches Verfahren handelt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage nach der Verbindlichkeit der Aufforderung für die Bezirksvertretungen sowie der Kommunikation der daraus resultierenden Verpflichtungen. Die Antragsteller bitten zudem um Auskunft darüber, welche Konsequenzen die Verwaltung bei einer Nichtbehandlung der entsprechenden Tagesordnungspunkte in den Bezirksvertretungen vorsieht. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob seitens der Stadtverwaltung Eingriffe in die Budgets der Bezirksvertretungen geplant sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.10-abgesetzt- Städtisch finanziertes Silvesterfeuerwerk in DortmundZur Vorlage · 03313-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für das Gremium L + T eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Aufnahme des Themas eines städtisch finanzierten Silvesterfeuerwerks in Dortmund auf die zu beratende Tagesordnung. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 9.10.1Nachtrag: 29.09.2026 -abgesetzt- Städtisch finanziertes Silvesterfeuerwerk in DortmundZur Vorlage · 03313-26-/1 · Antrag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Antrag zur Tagesordnung des Rats der Stadt Dortmund vorgelegt, der die künftige Finanzierung von Silvesterfeuerwerken durch die Stadt regeln soll. Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, dass die Stadt Dortmund ab dem Jahreswechsel 2026/2027 keine städtischen Mittel mehr für die Finanzierung, Beauftragung oder Durchführung von Silvesterfeuerwerken einsetzt. Dies soll insbesondere ein zentrales Höhenfeuerwerk auf dem Friedensplatz ausschließen.
Der Antrag umfasst zudem die Vorgabe, dass auch städtische Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, wie die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund sowie der Westfalenpark, keine Feuerwerke aus eigenen Mitteln veranstalten oder beauftragen dürfen, sofern keine gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Die Vertreter der Stadt in Organen städtisch beherrschter Unternehmen sollen an diesen Beschluss gebunden werden. Für die Stadt und ihre zugeordneten Einrichtungen sollen keine neuen vertraglichen Verpflichtungen für Feuerwerke ab dem Jahreswechsel 2026/2027 eingegangen werden. Bestehende Verpflichtungen sollen der Verwaltung zur Prüfung vorgelegt werden.
Zusätzlich fordert die Fraktion eine detaillierte Kostenaufstellung des Feuerwerks aus dem Jahreswechsel 2025/2026, einschließlich der Ausgaben für Planung, Sicherheit und Brandschutz. Während eine Silvesterveranstaltung ohne Feuerwerk weiterhin möglich bleibt, bedarf die Finanzierung von Alternativen, wie etwa einer Drohnenshow, einer gesonderten Entscheidung. Als Begründung führt der Antrag die finanzielle Situation der Stadt sowie Umwelt- und Klimaschutzgründe an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 9.11Nachtrag: 29.09.2026 Überbrückungsfinanzierung für in 2026 auslaufende Förderungen und Projekte | Empfehlung AFBLZur Vorlage · 03254-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, Volt, Die Linke und die Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag (Vorlagennummer 03254-26/1) vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Einrichtung einer Überbrückungsfinanzierung für verschiedene Projekte und Förderungen, deren Laufzeit im Jahr 2026 endet.
Der Antrag sieht vor, die Umsetzung zahlreicher Haushaltsbegleitbeschlüsse sowie weiterer auslaufender Projekte über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum 30. Juni 2027 fortzusetzen. Die Liste der betroffenen Maßnahmen umfasst unter anderem die Aidshilfe, das Frauenhaus Dortmund, die SLADO-Geschäftsstelle, das Projekt „Lernen neu denken“ sowie die Streetwork Nordstadt. Die Gesamtsumme für diese Fortführungen beläuft sich auf 995.000 Euro.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen schlagen die Fraktionen verschiedene Umverteilungen vor. So sollen nicht abgerufene Mittel in Höhe von 400.000 Euro aus der Ermäßigung für DO-Pass-Inhaber in der Sportwelt Bädern an den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Zudem wird die Beendigung des Förderfonds für den Hochwasserschutz bei privaten Wohnimmobilien zum Jahresende 2026 beantragt, wodurch der Haushaltsansatz um 350.000 Euro gesenkt werden soll. Des Weiteren wird eine Reduzierung der Budgetvolumina der Klimaagentur in den Bereichen Gebäude, Energie und Klimafolgenanpassung um mindestens 245.000 Euro angestrebt.
Zusätzlich wird die Fortführung der Förderung des Projekts „Nano“ durch den Verein Train of Hope e.V. mit 65.000 Euro aus dem Budget „nordwärts“ für das erste Halbjahr 2027 beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.12Nachtrag: 30.09.2026 Information über die Anordnung einer zweistufigen haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 03446-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Stadtkämmerer mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 eine zweistufige haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW für das Haushaltsjahr 2026 erlassen hat. Die Entscheidung erfolgte im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister.
Hintergrund der Maßnahme ist die aktuelle finanzielle Lage der Stadt. Nach einer vorübergehenden Aufhebung der Sperre zu Beginn des Jahres 2026 zeigen aktuelle Prognosen eine Verschlechterung der Haushaltslage. Die prognostizierte Abweichung beläuft sich nach Stand September 2026 auf rund 151,3 Millionen Euro. Ein vollständiger Aufbrauch der Ausgleichsrücklage in Höhe von 123,2 Millionen Euro wird für das laufende Jahr erwartet. Zudem droht eine Überschreitung der 5-Prozent-Grenze der Allgemeinen Rücklage, was die Voraussetzung für ein Haushaltssicherungskonzept erfüllen würde.
Die verordnete Sperre ist zweistufig aufgebaut. Erstmals werden prognostizierte Verbesserungen im Aufwandsbereich partiell gesperrt, um zu verhindern, dass diese zur Deckung neuer Bedarfe verwendet werden. Zweitens werden Regelungen angewandt, die analog zur vorläufigen Haushaltsführung die Bewirtschaftung einschränken, wobei personalwirtschaftliche Maßnahmen von der Sperre ausgenommen sind. Ziel der Maßnahme ist es, die eigenständige Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts für das Jahr 2027 zu ermöglichen. Die Fachbereiche wurden über die genauen Regelungen bereits informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- 10.1-abgesetzt- Neuregelung der Nutzung für das Stadtwappen, die neue Stadtmarke und Aufhebung der EntgeltordnungZur Vorlage · 02594-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neuregelung der Nutzung des Stadtwappens sowie der neuen Stadtmarke der Stadt Dortmund vor. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat der Stadt gebeten, eine neue Satzung über die Nutzung des Stadtwappens und eine Richtlinie zur Nutzung der Stadtmarke zu verabschieden. Gleichzeitig soll die bestehende Entgeltordnung zur Vergabe des Verwertungsrechtes für das Stadtwappen, die seit dem 1. Januar 2005 in Kraft war, aufgehoben werden.
Die Neuregelung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, rechtssichere und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Ziel ist es, den Schutz der städtischen Hoheitszeichen zu gewährleisten und die politische Neutralität der Stadt sicherzustellen. Die neue Satzung definiert die zulässigen Verwendungszwecke des Stadtwappens und schließt dessen Verwendung für aktive Wahlwerbung aus. Auch die Richtlinie zur Stadtmarke legt fest, dass die Nutzung durch Dritte oder Fraktionen nicht für Wahlwerbung in analogen oder digitalen Medien erfolgen darf.
Durch die Aufhebung der Entgeltordnung entfallen die bisherigen Gebühreneinnahmen, die jährlich durchschnittlich weniger als 110 Euro betrugen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch den Wegfall von Aufgaben in der Gebührenerhebung, Rechnungsstellung und Zahlungsüberwachung der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Es werden keine zusätzlichen personellen Bedarfe durch die Neuregelung entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: vertagt - 10.2Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Feuerwehr DortmundZur Vorlage · 02499-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02499-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresbericht der Feuerwehr für das Jahr 2025 zur Kenntnis nimmt. Der Bericht dient als Leistungsbilanz und informiert die politischen Gremien sowie die Verwaltung über die Arbeit der Feuerwehr Dortmund. Er umfasst statistische Angaben und Kurzberichte zur Arbeitsweise der Einsatzkräfte.
Im Jahr 2025 wurden über die Einsatzleitstelle insgesamt 154.463 Einsätze des Feuerwehr- und Rettungsdienstes in Dortmund disponiert. Dies entspricht einem durchschnittlichen Alarmierungsintervall von etwa drei Minuten und 24 Sekunden. Die Anzahl der Einsätze im Brandschutz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 522 Ereignisse auf insgesamt 12.015 Fälle an. Im Bereich des Rettungsdienstes war ein Anstieg um 667 Einsätze auf 142.448 Vorgänge zu verzeichnen. Der Anteil der Rettungsdienst-Einsätze an der Gesamtzahl belief sich auf 92,2 Prozent.
Der Bericht gibt zudem Aufschluss über die Entwicklung der Einsatzzahlen der rund 2.500 Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Kenntnisnahme entstehen. Der vollständige Jahresbericht ist über das Rats- und Gremieninformationssystem abrufbar. Die Vorlage ist für die Ausschüsse für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.3-abgesetzt- "Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten – Aktionsplan der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus"Zur Vorlage · 02052-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den novellierten Aktionsplan „Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten“ beschließen. Dieser Plan dient der Prävention von Extremismus und umfasst eine Neustrukturierung in drei Säulen sowie vier Handlungsbereiche mit jeweils fünf Aufgabenfeldern. Die in der Vorlage enthaltenen Handlungsempfehlungen wurden durch die Fachhochschule Münster unter Einbeziehung von Fachleuten, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung entwickelt.
Mit der Verabschiedung des Plans sollen die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie um die Themenfelder Antisemitismus sowie türkischer Ultranationalismus erweitert werden. Der Beginn dieser erweiterten Tätigkeit ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Zudem soll der bereits seit 2007 bestehende Aktionsfonds zur Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten fortgeführt werden. Um die neuen Themenfelder, einschließlich Extremismus in migrantisch geprägten Communities, zu unterstützen, ist eine jährliche Aufstockung des Aktionsfonds um 100.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen dem Aufbau fachlicher Expertise, der Konzeptentwicklung und der Schaffung von Fördermöglichkeiten dienen.
Ab dem Haushaltsjahr 2027 werden jährliche Sachaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro erwartet, die sich aus Sach- und Dienstleistungen, sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie variierenden Zuschüssen zusammensetzen. Eine Refinanzierung dieser Kosten ist nicht vorgesehen. Für das zweite Halbjahr 2027 ist eine Evaluation der Arbeitsaufwände geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen wird der Verwaltung beauftragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
Ergebnis: vertagt - 10.4-abgesetzt- Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund | Lag am 28.5.26 (TOP 10.1) vor.Zur Vorlage · 00002-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr bei 1,55 Euro pro Quadratmeter und Markttag beizubehalten. Aufgrund einer erwarteten Kostenunterdeckung von etwa 666.819 Euro im Jahr 2026 sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2027 verschiedene Alternativen zur Gebührenerhöhung geprüft werden. Diese umfassen eine stufenweise Erhöhung um 25 Prozent bis zu einer Unterdeckung von 250.000 Euro, eine stufenweise Erhöhung bis zur vollständigen Kostendeckung sowie eine unmittelbare Anhebung auf mindestens 3,01 Euro zur sofortigen Kostendeckung.
Als konkreter Beschlussvorschlag liegt die Variante vor, die eine Erhöhung der Gebühren bis zur vollständigen Kostendeckung vorsieht. Hierbei wird eine schrittweise Steigerung um jeweils 25 Prozent in den Jahren 2027, 2028 und 2029 angestrebt, um die Kostendeckung voraussichtlich ab 2029 zu erreichen. Eine sofortige vollständige Deckung ab 2027 würde ein Entgelt von über 3,01 Euro erfordern, was Erträge von rund 1.368.018 Euro generieren würde. Eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Werte aus dem Jahr 2025 kann erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die Planansätze der Erträge ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen um jährliche Mehrerträge von insgesamt 414.904,53 Euro, bestehend aus Benutzungsgebühren und Erstattungen privater Unternehmen, erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030, die sich zwischen 149.027,53 Euro und 229.336,13 Euro bewegen, in der Planung zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — vertagt
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: vertagt - 10.5Strategie zur Stärkung digitaler Souveränität der Stadtverwaltung DortmundZur Vorlage · 02948-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität der Stadtverwaltung sowie die dazugehörige Handlungsagenda beschließen. Die Strategie wurde von einer im Dezember 2022 eingerichteten Koordinierungsstelle für Digitale Souveränität und Open Source entwickelt. Der Entwicklungsprozess umfasste partizipative Workshops mit Vertretungen aus Politik und Verwaltung sowie den Austausch innerhalb eines bundesweiten Netzwerks für Verwaltungsdigitalisierung.
Die Strategie dient als strategischer Rahmen zur Sicherung der langfristigen Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Sie umfasst neben technischen Aspekten die Handlungsfelder Sicherheit, Wissen und Kooperation und bietet Empfehlungen für die Umsetzung von Vorhaben. Ein Ziel ist die Intensivierung des interkommunalen Austauschs, wobei die Stadt Dortmund bereits durch das Kommunale Open Source Board aktiv am Diskurs teilnimmt. Durch die Weitergabe von Erfahrungen soll die interkommunale Resilienz gestärkt werden.
Zudem knüpft das Dokument an lokale Entwicklungen im Bereich der Open-Source-Software an. Die Einrichtung eines Beratungs- und Förderungsgremiums, das Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und der Verwaltung einbezieht, ist geplant. Dieses Gremium soll die Entwicklung von Open-Source-Lösungen fördern und die Stadt als Standort für solche Entwicklungen stärken. Die Strategie und die Handlungsagenda sind als fortlaufende Dokumente konzipiert, die an technologische und rechtliche Veränderungen angepasst werden. Die Umsetzung der Strategie hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.6Verkaufsoffene Sonntage am 04.10.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Hörde und am 08.11.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Lütgendortmund und Innenstadt WestZur Vorlage · 02970-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02970-26 wird der Rat der Stadt Dortmund die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung beantragt, um verkaufsoffene Sonntage in Teilen der Stadtbezirke Dortmund-Hörde, Dortmund-Lütgendortmund und Dortmund-Innenstadt-West zu ermöglichen. Geplant sind zwei Termine im Jahr 2026: der 4. Oktober im Rahmen des Hörder Erntemarktes sowie der 8. November anlässlich des Martinsmarktes und des Hansemarktes. Für die Veranstaltungen in Hörde und zum Martinsmarkt sind jeweils spezifische Straßenabschnitte und Plätze festgelegt.
Die Vorlage führt an, dass für den Hansemarkt im Bereich des Wallrings am Veranstaltungssonntag mit bis zu 35.000 Besuchern gerechnet wird, während die durchschnittliche Anzahl der Ladenbesucher an Werktagen bei 22.700 liegt. Die räumliche Nähe von Nebenstraßen, Parkmöglichkeiten sowie Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs zu den Veranstaltungsorten dient als Begründung für die Freigabe der Sonntagsöffnung.
Die Verwaltung gibt an, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Bedarf an Fördermitteln bestehen. Die vorgeschlagene Verordnung entspricht den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Beteiligungsverfahren der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, des Hauptausschusses sowie des Rates sind bis zum 1. Oktober 2026 vorgesehen. Die rechtliche Zuständigkeit für den Beschluss liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.7Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-StiftungZur Vorlage · 02932-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Nachberufung von zwei Mitgliedern in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung entscheiden. Die Stiftung, die 1993 gegründet wurde, dient der Förderung internationaler wissenschaftlicher Beziehungen der Technischen Universität Dortmund. Dies umfasst die Unterstützung von wissenschaftlichen Begegnungen, Studien- und Forschungsvorhaben mit internationalem Bezug sowie die Förderung von Studierenden und Wissenschaftlern bei Auslandsaufenthalten.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Geschäftsbereichsleiterin Museen sowie ein Ratsmitglied für die laufende Amtszeit ab Oktober 2026 zu berufen. Die vorgeschlagene Person aus dem kulturellen Bereich verfügt über internationale Erfahrung in Museen und ist in Fachgremien engagiert. Das vorgeschlagene Ratsmitglied bringt Erfahrung aus der Arbeit im Deutschen Bundestag sowie im Europäischen Parlament und ist als beratender Volkswirt tätig.
Zudem soll die Fortführung der Mitgliedschaft eines Ratsmitglieds als Repräsentant der Stadt Dortmund bestätigt werden. Die personellen Veränderungen erfolgen im Rahmen einer ehrenamtlichen Nachberufung, weshalb keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Verwaltung entstehen. Der Vorschlag zur Neubesetzung wurde mit der Martin-Schmeißer-Stiftung abgestimmt und findet die Unterstützung der Technischen Universität Dortmund. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.8-abgesetzt- Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen | Lag am 9.7.26 (TOP 10.9) vor.Zur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: vertagt - 10.9Informationsreisen der politischen Ausschüsse in der Wahlperiode 2025 - 2030Zur Vorlage · 03233-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Durchführung der Informationsreisen der politischen Ausschüsse für die Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Die Vorlage umfasst einen Gesamtvorschlag sowie die zugrunde liegenden Grundsätze für die Organisation dieser Reisen durch die Gremien des Rates und einzelne Mandatsträger. Ziel der Reisen ist es, innovative Konzepte und Projekte außerhalb der Stadt zu besichtigen, um mögliche Umsetzungen in Dortmund zu prüfen und die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen sowie zwischen Verwaltung und Politik zu fördern.
Die städtischen Gesamtkosten für die Informationsreisen in der genannten Wahlperiode belaufen sich auf 136.000 Euro. Für die teilnahmeberechtigten Ausschussmitglieder ist eine Kostenerstattung von 400 Euro pro Fahrt vorgesehen. Für das Jahr 2026 werden Aufwendungen in Höhe von 9.200 Euro veranschlagt, während die Kosten für das Jahr 2027 voraussichtlich 126.800 Euro betragen werden. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung ab 2026 bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz sieht die Vorlage vor, dass die Wahl der Verkehrsmittel primär auf Bus- und Bahnreisen beschränkt bleibt. Flugreisen sind nur in begründeten Fällen zulässig, sofern ein Ausgleich für die entstandenen CO2-Emissionen geleistet wird. Fördermittel für diese Maßnahmen stehen nicht zur Verfügung. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung NRW beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 10.10Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit im Quartier stärkenZur Vorlage · 03284-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Datengrundlage zur Sicherheit im öffentlichen Raum zu erweitern. Ziel ist es, die Ortskenntnisse der Bezirksvertretungen systematisch in die Identifizierung von als unsicher empfundenen Orten, sogenannten Angsträumen, einzubeziehen. Die Verwaltung wird den Bezirksvertretungen hierfür einen Erhebungsbogen zur Verfügung stellen, mit dem Orte anhand vorgegebener Merkmale benannt und eingeordnet werden können.
Die durch die Bezirksvertretungen gemeldeten Informationen sollen mit bestehenden Daten aus dem Präventions- und Sicherheitsmonitoring (PräSiMo) sowie dem Lokalen Informationsmelder zum Nahraum (LINa) zu einem gemeinsamen Lagebild zusammengeführt werden. Dieses Lagebild wird halbjährlich ausgewertet. Auf dieser Basis soll die Verwaltung Maßnahmenvorschläge erarbeiten, die in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen priorisiert werden. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen soll im Rahmen des PräSiMo nachverfolgt werden.
Das Verfahren dient der Umsetzung eines bereits beschlossenen Antrags der Fraktionen B'90/Die Grünen + Volt, SPD, Linke + Tierschutzpartei. Durch die Zusammenführung verschiedener Quellen, wie etwa Einsatzstatistiken, Mängelmeldungen aus der Stadt-Dortmund-App und der Ortskenntnis der Lokalpolitik, soll ein ganzheitliches Bild der Quartierslagen entstehen. Dies ermöglicht es, zwischen kriminalitätsbedingten Unsicherheiten und sicherheitsrelevanten Faktoren wie der baulichen Gestaltung oder Beleuchtung zu differenzieren und entsprechende Handlungsansätze zu entwickeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.10.1Nachtrag: 01.10.2026 Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit im Quartier stärken | AntragZur Vorlage · 03284-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Stärkung der Sicherheit in den Quartieren eingebracht. Mit dem Antrag wird die Bitte an den Oberbürgermeister gerichtet, den entsprechenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Bemühungen der Verwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 28. Mai 2026 begrüßt. Als konkrete Maßnahme wird die Erstellung eines Erhebungsbogens gefordert, der durch die Verwendung offener Fragen den Teilnehmenden ermöglichen soll, ihre persönlichen Eindrücke zur örtlichen Sicherheitssituation in die politische Debatte einzubringen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Gestaltung der bisherigen Befragungsinstrumente. Laut der Fraktion führen die derzeitigen, auf eingeschränkte Antwortmöglichkeiten beschränkten Formulare dazu, dass die Ergebnisse der Befragung in einer Weise gelenkt werden, die den Nutzen der Erhebung mindert. Ziel der Forderung ist es, durch die Erweiterung der Antwortoptionen eine differenziertere Datengrundlage für die weitere politische Arbeit zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.11Benennung beratender Mitglieder und deren Stellvertretung für den Gleichstellungsausschuss/ErgänzungZur Vorlage · 03065-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die ergänzende Bestellung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertretungen für den Gleichstellungsausschuss entscheiden. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Gleichstellungsausschusses aus einer Sitzung im Juni 2026, in der die Einbindung zusätzlicher Verbände und Organisationen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht vorgeschlagen wurde.
Konkret umfasst die Beschlussvorlage die Benennung von Vertretern des Berufsverbandes VK e.V. (Regionalgruppe Dortmund), des Unternehmensverbandes Östliches Ruhrgebiet e.V. sowie der Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen. Für die Die Familienunternehmer e.V. (Regionalkreis Dortmund) stehen die Namen der beratenden Mitglieder und Stellvertretungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest; diese sollen nachgereicht werden, sobald eine entsprechende Rückmeldung des Verbandes vorliegt.
Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der personellen Ergänzung des Ausschusses sind keine finanziellen Auswirkungen, keine personellen Veränderungen in der Verwaltung sowie keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz verbunden. Die Vorlage wird im Hauptausschuss und Ältestenrat sowie im Rat der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.12Bildung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 25.04.2027Zur Vorlage · 03055-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 03055-26 wird die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 25. April 2027 beantragt. Der Ausschuss soll die Landtagswahlkreise 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV umfassen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes ist der Rat der Stadt Dortmund für die Wahl der Mitglieder zuständig.
Der beantragte Ausschuss soll aus sechs Beisitzern bestehen, die von den im Rat vertretenen Fraktionen benannt werden. Die Verteilung der Sitze orientiert sich an der aktuellen Zusammensetzung des Rates nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die SPD-Fraktion stellt zwei Beisitzer, während die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion sowie die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN + VOLT und Die Linke + Tierschutzpartei jeweils einen Beisitzer entsenden. Für jeden Beisitzer ist zudem eine persönliche Vertretung zu berufen.
Die Aufgaben des Kreiswahlausschusses umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Beschlussfassung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie die Feststellung der Wahlergebnisse. Die Mitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungstagegeld in Höhe von 28,20 Euro gemäß den geltenden kommunalrechtlichen Regelungen. Eine personelle oder finanzielle Belastung über diese Entschädigungen hinaus ist nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.13-abgesetzt- Den Wilhelmsplatz retten – Alkoholverbot verhängen!Zur Vorlage · 03288-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen eines Antrags zur Tagesordnung die Verhängung eines ständigen Alkoholverbots auf dem Wilhelmsplatz in Dorstfeld beantragt. Mit der Vorlage 03288-26 wird der Rat der Stadt Dortmund dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu beauftragen. Die Durchsetzung des Verbots soll dabei in Absprache mit dem Kommunalen Ordnungsdienst erfolgen.
In der Begründung des Antrags wird auf die Funktion von Parks und Grünflächen als Erholungsorte für die Bevölkerung verwiesen. Die Fraktion führt an, dass der Wilhelmsplatz derzeit Anzeichen von Verwahrlosung aufweise, wobei auf Verschmutzungen durch Abfälle sowie die Präsenz der örtlichen Trinkerszene hingewiesen wird. Ziel der beantragten Maßnahme ist es, die Nutzung des Platzes als sicheren Aufenthaltsort, insbesondere für Familien und Kinder, wiederherzustellen. Der Antrag ist für die Sitzungen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 sowie des Rates der Stadt Dortmund am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — nicht befasst
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ergebnis: nicht befasst - 10.14Private Silversterböllerei und FeuerwerkeZur Vorlage · 03315-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für das Gremium L + T eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf das Thema private Silvesterböllerei und Feuerwerke. Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister darum, diesen Tagesordnungspunkt bei der Aufstellung der kommenden Sitzung zu berücksichtigen. Eine Konkretisierung des Anliegens durch die Fraktion soll zeitnah erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.14.1Nachtrag: 29.09.2026 Private Silvesterböllerei und FeuerwerkeZur Vorlage · 03315-26/1 · Antrag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Antrag zur Tagesordnung des Rats der Stadt Dortmund vorgelegt, der eine Einschränkung des privaten Abbrennens von Feuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel vorsieht. Ziel der Initiative ist der Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt sowie die Entlastung von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine Allgemeinverfügung für den Jahreswechsel 2026/2027 vorbereitet. Diese soll das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in den rechtlich zulässigen Bereichen des Stadtgebiets untersagen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Ausweitung dieses Verbots auf das gesamte Stadtgebiet sowie eine dauerhafte Regelung zu prüfen. Eine weitere Prüfung soll die Festlegung zusätzlicher Verbotsbereiche zum Schutz brandempfindlicher Gebäude und Anlagen umfassen. Die Ordnungsbehörde soll zudem die Einhaltung bestehender gesetzlicher Verbote kontrollieren.
Die Begründung des Antrags führt auf die Belastungen durch Feinstaubemissionen, Lärm und das Verletzungsrisiko sowie die Auswirkungen auf Wildtiere und Haustiere hin. Zudem wird auf die zusätzliche Beanspruchung der Einsatzkräfte und die Kosten für die Entsorgung von Silvestermüll verwiesen. Abschließend fordert der Antrag die Landes- und Bundesregierung auf, den Kommunen eine rechtliche Grundlage für umfassendere örtliche Feuerwerksverbote zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: überweisen - 10.14.2Nachtrag: 29.09.2026 Private Silvesterböllerei und FeuerwerkeZur Vorlage · 03315-26/2 · Bitte um Stellungnahme L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen der Vorlage 03315-26/2 eine Bitte um Stellungnahme an den Oberbürgermeister gerichtet. Ziel der Anfrage ist die Erfassung der Auswirkungen privater Silvesterfeuerwerke und pyrotechnischer Gegenstände auf die Stadt Dortmund während der vergangenen drei Jahreswechsel.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Informationen zu den Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst, die in einem Zusammenhang mit privatem Feuerwerk standen. Dabei sollen die Anzahl der verursachten Brände und Verletzungen sowie die Anzahl der registrierten Angriffe auf Einsatzkräfte durch pyrotechnische Gegenstände ermittelt werden. Zudem wird nach der Anzahl festgestellter und geahndeter Verstöße gegen bestehende Verbote gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen und personellen Belastung der städtischen Strukturen. Die Verwaltung soll Angaben zum zusätzlichen Personalaufwand für Feuerwehr, Rettungsdienst und Ordnungsdienst sowie zu den Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Silvestermüll und die Behebung von Schäden an städtischem Eigentum machen. Abschließend wird nach den Gesamtkosten gefragt, die der Stadt Dortmund durch privates Silvesterfeuerwerk in den letzten drei Jahren entstanden sind.
Die Begründung der Anfrage führt auf die Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt sowie die Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und die städtische Haushaltslage hin.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.15Lehren aus Berlin ziehen – Ursachen homophober Gewalt klar benennen!Zur Vorlage · 03326-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 1. Oktober 2026 einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Der Antrag mit der Nummer 03326-26 befasst sich mit der Benennung von Ursachen homophober Gewalt.
In der Begründung des Antrags wird auf einen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day Bezug genommen. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Gefahr für homophobe Gewalt in Deutschland maßgeblich von islamistischer Seite ausgehe. Zur Untermauerung dieser Position führt die Fraktion Statistiken an, wonach im Jahr 2024 ein Teil der Tatverdächtigen bei homophoben Angriffen ausländische Staatsangehörigkeit besaß. Laut dem Dokument waren von 173 Tatverdächtigen 60 Personen Ausländer. Die Fraktion gibt zudem an, dass der Anteil ausländischer Täter bei Angriffen gegen Homo-, Bi- und Transsexuelle auch in den Jahren 2020 bis 2023 überproportional hoch gewesen sei.
Der Antrag richtet sich gegen die Arbeit von Antidiskriminierungsstellen, wobei explizit die Dortmunder Koordinierungsstelle für LSBTIQ* genannt wird. Die Fraktion fordert den Rat der Stadt Dortmund dazu auf, die Koordinierungsstelle für LSBTIQ* anzuweisen, der islamistisch motivierten und importierten Homophobie wirksam zu begegnen und Täterprofile künftig deutlich zu benennen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.16Abschiebeoffensive Afghanistan jetzt!Zur Vorlage · 03327-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 1. Oktober 2026 einen Antrag zur Tagesordnung eingereicht. Mit dem Titel „Abschiebeoffensive Afghanistan jetzt!“ fordert die Fraktion eine Verschärfung der Praxis bei Abschiebungen sowie das Ende von Duldungen für afghanische Staatsangehörige.
Der Antrag begründet die Forderung mit Verweisen auf aktuelle Kriminalitätsfälle und administrative Vorfälle. Darin wird auf ein Verfahren vor dem Landgericht Dortmund verwiesen, bei dem drei afghanische Staatsangehörige wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung angeklagt sind. Zudem wird ein Fall angeführt, bei dem ein Mitarbeiter im Amt für Migration mutmaßlich Dokumente gefälscht haben soll, um die Einreise für Landsleute zu ermöglichen. Des Weiteren führt die Fraktion die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 an, aus der eine hohe Repräsentanz afghanischer Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltdelikte sowie bei Sexual- und Drogendelikten hervorgeht.
Die Ratsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung keine weiteren Duldungen für afghanische Staatsangehörige ausspricht und die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen vorantreibt, wobei Straftäter bevorzugt behandelt werden sollen. Als Grundlage für die Umsetzung wird auf die Kooperationsbereitschaft der afghanischen Regierung bei Rückführungen verwiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.17Kriterien und Verfahren bei der verwaltungsinternen Umverteilung von 100 StellenZur Vorlage · 03335-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat beantragt, einen weiteren Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 1. Oktober 2026 aufzunehmen. Der betreffende Punkt befasst sich mit den Kriterien und dem Verfahren bei der verwaltungsinternen Umverteilung von 100 Stellen.
Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und dient der Aufnahme des Themas in die öffentliche Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zur Kenntnisnahme. Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.17.1Nachtrag: 29.09.2026 Kriterien und Verfahren bei der verwaltungsinternen Umverteilung von 100 StellenZur Vorlage · 03335-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 1. Oktober 2026 liegt die Vorlage 03335-26/1 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Anfrage ist die strategische Nutzung von 100 kompensierten Planstellen innerhalb der Stadtverwaltung.
Eine Fraktion hat im Zusammenhang mit einer Stellungnahme des Oberbürgeisters vom 1. September 2026 konkrete Fragen zur Verwaltungspraxis gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Kriterien und das Verfahren, nach denen die Verwaltungsinternen Umverteilungen der Stellen vorgenommen wurden. Konkret wird um Auskunft darüber gebeten, welche Kriterien der Auswahl zugrunde lagen, durch die die Fachbereiche die zu kompensierenden Stellen benannt haben. Zudem wird nach der Grundlage für die Zuteilung der 100 Stellen gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die personelle Besetzung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Die Fraktion bittet um Erläuterung, warum dem Kommunalen Ordnungsdienst Stellen zugeordnet wurden, während in anderen Bereichen laut vorliegenden Überlastungsanzeigen ein Bedarf an Personal besteht. Die Vorlage dient somit der Klärung der Entscheidungsprozesse bei der Verteilung der genannten Planstellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.18Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume für kommunale Regelbefreiungen frühzeitig identifizierenZur Vorlage · 03342-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die kommende Ratssitzung am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlagennummer 03342-26 und befasst sich mit dem Thema Bürokratieabbau.
Konkret bittet die Fraktion darum, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen, der darauf abzielt, Handlungsspielräume für kommunale Regelbefreiungen frühzeitig zu identifizieren. Die Fraktion gab in dem Schreiben an, das Anliegen baldmöglichst zu konkretisieren. Die Beratung des entsprechenden Punktes ist für die öffentliche Sitzung des Rates vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.18.1Nachtrag: 29.09.2026 Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume für kommunale Regelbefreiungen frühzeitig identifizieren; hier: Sachstand Bürokratieabbauprogramm und Maßnahmen zur Entbürokratisierung der StadtverwaltungZur Vorlage · 03342-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Erstellung eines kommunalen Bürokratieabbauprogramms sowie zum aktuellen Stand der Entbürokratisierung in der Stadtverwaltung gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf den Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026, ein fachbereichsübergreifendes Programm zu entwickeln.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Umsetzungsstand und zur Frage, warum laut einer vorangegangenen Stellungnahme der Erarbeitungsprozess eines förmlichen Programms erst jetzt gestartet werden soll. Es wird um eine vollständige Aufstellung der von den Dezernaten gemeldeten Maßnahmen inklusive Beschreibung und Status angefordert. Zudem wird um Klärung gebeten, wie die Anfang 2026 vom Oberbürgermeister angekündigten rund 200 Maßnahmen mit dem noch zu erarbeitenden Programm und den bereits abgefragten Maßnahmen der Dezernate zusammenhängen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Abgrenzung zwischen kommunal beeinflussbaren Maßnahmen und der Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben, wie etwa beim sogenannten „Bauturbo“. Die Fraktion fordert zudem Informationen darüber, wie viele Maßnahmen bereits umgesetzt sind und welche gezielt die Wirtschaft entlasten. Abschließend wird nach der Organisation des Monitorings sowie nach den Kennzahlen zur Bewertung der Wirksamkeit gefragt, da derzeit lediglich ein anlassbezogenes Monitoring existiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.18.2Nachtrag: 30.09.2026 Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume für kommunale Regelbefreiungen frühzeitig identifizierenZur Vorlage · 03342-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 03342-26/2 einen Zusatzantrag eingereicht, der die Identifizierung von Handlungsfeldern für kommunale Regelbefreiungen zum Ziel hat. Hintergrund ist der Entwurf eines Kommunalen Regelbefreiungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, der es Kommunen ermöglichen soll, zeitweise von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen, um alternative Formen der Aufgabenerledigung zu erproben.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geeignete Bereiche zu ermitteln, in denen landesrechtliche Vorschriften, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften Verfahren erschweren, einen hohen Aufwand verursachen oder die Digitalisierung behindern. Dabei sollen die Erfahrungen der zuständigen Fachbereiche einbezogen werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, dem Rat und den Fachausschüssen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine Übersicht möglicher Anwendungsfälle vorzulegen. Diese Übersicht soll aufzeigen, welche Regelungen als hinderlich betrachtet werden, wo konkrete Hemmnisse bestehen und welche einfacheren Alternativen sowie die Sinnhaftigkeit von Anträgen auf Regelbefreiung denkbar wären.
Der Antrag sieht vor, dass dieser Prüfauftrag im Rahmen der laufenden Verwaltungsarbeit durchgeführt werden soll, um zusätzliche aufwendige Untersuchungen oder Gutachten zu vermeiden. Ziel ist es, das vorhandene Wissen der Verwaltung frühzeitig zu bündeln, um die neuen Möglichkeiten des Landesgesetzes gezielt nutzen zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: überweisen - 10.19Nachtrag: 30.09.2026 Nachwahl eines Mitgliedes der Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund für die laufende Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028Zur Vorlage · 03252-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll ein ordentliches Mitglied für die Vertretung der Stadt im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund nachwählen. Die Nachbesetzung ist erforderlich, da ein bisheriges Ratsmitglied aus dem Gremium ausgeschieden ist. Die aktuelle Amtsdauer des Verwaltungsausschusses umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028.
Die zuständige Fachabteilung legt dar, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Agentur für Arbeit Dortmund dazu aufgefordert hat, einen Vorschlag für die Neuberufung eines Mitglieds einzureichen. Die Ermittlung des Vorschlagsrechts erfolgte nach dem Hare-Niemeyer-Verlag, wobei nach der Kommunalwahl 2025 eine neue Berechnung in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen wurde. Aufgrund der aktuellen politischen Mehrheiten ist die Fraktion SPD zur Einreichung eines Vorschlags berechtigt.
Der Verwaltungsausschuss hat die Aufgabe, die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu überwachen. Die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften werden durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit berufen. Dabei ist eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter vorzusehen. Die Tätigkeit der Mitglieder erfolgt ehrenamtlich, wobei die Bundesagentur für Arbeit die entstandenen Auslagen sowie eine Entschädigung übernimmt. Die vorgeschlagene Person soll der Bezirksregierung Arnsberg unter Angabe der Funktion und der Anschrift mitgeteilt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 10.19.1Nachtrag: 01.10.2026 Nachwahl eines Mitgliedes der Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund für die laufende Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028Zur Vorlage · 03252-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 03252-26/2 einen Zusatzantrag zur Nachwahl eines Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund eingereicht. Der Antrag betrifft die laufende Amtsdauer vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028.
Die Fraktion schlägt vor, ein Ratsmitglied als Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit zu entsenden. Die Entscheidung über die Besetzung der Vertretung der Stadt Dortmund in diesem Gremium ist für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.20Evaluation und Verstetigung des Flexi-PoolsErgebnis: einstimmig beschlossen
- 11Anfragen
- 11.1Sachstandsbericht zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration (FB38) | Lag am 9.7.26 (TOP 10.4) vor.Zur Vorlage · 38131-25/3 · Anfrage zur Tagesordnung BVT
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BVT hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die einen Sachstandsbericht zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration fordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach dem zeitlichen Rahmen der Umsetzung sowie den Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten innerhalb der zuständigen Fachabteilung.
Ein Ratsmitglied möchte zudem erfahren, welche Mechanismen vorgesehen sind, um die Unterstützung für Personen ohne ausreichende digitale Kenntnisse sicherzustellen. Ziel der Anfrage ist es, Informationen darüber zu erhalten, wann die durch die Digitalisierung angestrebten Verbesserungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger spürbar werden und wie der Zugang zu den Dienstleistungen des Amtes für Migration auch bei fehlender digitaler Kompetenz unkompliziert gewährleistet bleibt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 11.1.1Nachtrag: 01.10.2026 Sachstandsbericht zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration (FB38) | AnfrageZur Vorlage · 38131-25/5 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 38131-25/5 die Anfragen der Gruppe BVT zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration. Bezüglich der Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten wird erläutert, dass die Digitalisierung unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt. Während die Einführung der elektronischen Fachakte primär interne Arbeitsprozesse optimiert und als Basis für zukünftige Automatisierungen dient, bieten der Online-Antrag für Einbürgerungen sowie der Online-Antrag für Verpflichtungserklärungen unmittelbare Vorteile für die Antragstellenden. Durch die digitale Erfassung vollständiger Daten und die Nutzung von Plausibilitätsprüfungen können die Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Zudem ermöglicht die Inbetriebnahme einer Dokumentenausgabebox in der Berswordthalle die Abholung elektronischer Aufenthaltstitel außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Amtes.
Zur Unterstützung von Personen ohne ausreichende digitale Kenntnisse wird auf das digitale Self-Service-Center im MigraDO in der Berswordthalle verwiesen, das in Kooperation mit dem Amt für Migration arbeitet. Die Verwaltung stellt fest, dass die Nutzung von Online-Diensten trotz der Verfügbarkeit nicht in dem erwarteten Umfang erfolgt; so nutzen etwa 45 Prozent der Antragstellenden im Bereich Einbürgerung weiterhin den Papierweg. Die Strategie sieht daher vor, neben der Bereitstellung alternativer Lösungen für vulnerable Gruppen auch die Nutzung von Online-Angeboten konsequent zu fördern, um die angestrebten Effizienzgewinne durch die Digitalisierung zu realisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.2Umsetzungsstand des „Dr. Safiye Ali Krekeler-Preises für Kindermedizin und -gesundheit“ | Lag am 9.7.26 (TOP 10.5) vor.Zur Vorlage · 02543-26 · Anfrage zur Tagesordnung BVT
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe BVT hat im Rahmen einer Anfrage zur Tagesordnung des Rates der Stadt Dortmund Informationen zum Umsetzungsstand des „Krekeler-Preises für Kindermedizin und -gesundheit“ angefordert. Der Rat hatte bereits am 15. Dezember 2022 beschlossen, diesen Preis zur Würdigung von Leistungen in der Kinder- und Jugendmedizin sowie zur Förderung der Kindergesundheit einzuführen. Laut der Satzung soll die Vergabe in einem Zweijahresrhythmus erfolgen und mit einem Preisgeld von 20.000 Euro dotiert sein.
Da bislang keine Preisverleihung stattgefunden hat, bittet die Ratsgruppe um Auskunft darüber, wie der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses ist und welche Gründe für das Ausbleiben der bisherigen Vergabe vorliegen. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Planung der erstmaligen Vergabe, insbesondere zu den Zeitpunkten für den Beginn des Verfahrens, die Sitzung der Jury sowie die eigentliche Preisverleihung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Zusammensetzung der Jury. Es wird gefragt, ob das Gremium derzeit vollständig und rechtlich wirksam besetzt ist und ob die Verwaltung eine Neubesetzung oder Bestätigung durch den Rat für notwendig erachtet. Des Weiteren werden Informationen über die bereitgestellten oder eingeplanten finanziellen Mittel seit dem Beschluss im Jahr 2022 sowie über weitere Maßnahmen der Verwaltung zur Umsetzung des Preises verlangt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 11.2.1Nachtrag: 01.10.2026 Umsetzungsstand des „Dr. Safiye Ali Krekeler-Preises für Kindermedizin und -gesundheit“Zur Vorlage · 02543-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Anfrage zum Umsetzungsstand des „Krekeler-Preises für Kindermedizin und -gesundheit“ mitgeteilt, dass der seit 2022 beschlossene Preis bislang nicht vergeben wurde. In den Jahren 2023 und 2025 fanden keine Preisverleihungen statt, und es wurde bisher keine Jury eingesetzt. Das Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro befindet sich gegenwärtig in den Rücklagen der Kulturbetriebe. Die Gründe für die ausbleibende Vergabe durch das ehemals zuständige Kulturdezernat können aus Sicht der Verwaltung nicht mehr nachvollzogen werden.
Eine erste Verleihung stünde laut Satzung für das Jahr 2027 an, wobei die Vorbereitungen sowie die Besetzung einer Jury in den kommenden Monaten erfolgen müssten. Die Verwaltung weist jedoch auf die angespannte Haushaltslage und die ab dem 1. Oktober 20ng geltende hauswirtschaftliche Sperre hin. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Umsetzung des Preises angesichts neuer Verpflichtungen für 2027 sowie möglicher Konsolidierungsmaßnahmen politisch beibehalten werden soll. Eine mögliche Rücknahme des Preises wird als Option zur Haushaltskonsolidierung in Betracht gezogen. Die Zuständigkeit für den Preis liegt nach einer Dezernatsneuordnung nun beim Fachbereich 41/DKH. Eine Satzungsänderung ist für die Ratssitzung am 17. Dezember 2026 vorgesehen, sofern keine Neubewertung des Preises erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.3Anfrage: „Fest der Demokratie“ am 23.05.2026 | Lag am 9.7.26 (TOP 10.6) vor.Zur Vorlage · 02549-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich auf die Veranstaltung „Fest der Demokratie“ bezieht. Das Event wurde am 23. Mai 2026 vom „Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus“ auf dem Alten Markt durchgeführt. Zu den Teilnehmern der Veranstaltung gehörten Vertreter der Dortmunder SPD, der Grünen, der AWO, der Gruppe „Christen gegen Rechts“, der Fan- und Förderabteilung des BVB sowie der Gruppe „Omas gegen Rechts“. Die Veranstaltung wurde durch den Bürgermeister eröffnet und umfasste politische Reden gegen Diskriminierung, einen Poetry-Slam sowie einen musikalischen Auftritt.
Mit der Anfrage werden drei spezifische Punkte zur Beantwortung durch den Oberbürgermeister vorgelegt. Erstens wird nach der Höhe der Kosten gefragt, die für die Durchführung des Festes angefallen sind. Zweitens wird die Teilnahme des Bürgermeisters an der Veranstaltung hinterfragt, da auf der Veranstaltung für ein Verbot der AfD geworben wurde. Drittens bittet die Fraktion um eine Stellungnahme der Stadtverwaltung dazu, ob in der Teilnahme des Bürgermeisters eine Verletzung der Neutralitätspflicht gesehen wird. Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme im Rat am 9. Juli 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 11.3.1Nachtrag: 01.10.2026 Anfrage: „Fest der Demokratie“ am 23.05.2026 / BeantwortungZur Vorlage · 02549-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 02549-26/1 die Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum „Fest der Demokratie“, das am 23. Mai 2026 stattfand.
Hinsichtlich der Kosten für die Durchführung der Veranstaltung teil die Verwaltung mit, dass es sich nicht um eine städtische Veranstaltung handelte, sondern um eine eigenständige Durchführung des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus und dessen Bündnispartner. Aufgrund der fehlenden eigenen Zuständigkeit liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse zu den entstandenen Kosten vor.
Auf die Frage nach der Teilnahme des Bürgermeisters an der Veranstaltung, bei der für das Verbot einer politischen Partei geworben wurde, führt die Verwaltung aus, dass der Bürgermeister den Termin in Vertretung des Oberbürgermeisters sowie in seiner Funktion als ehrenamtlicher Bürgermeister wahrnahm. Die Verantwortung für das Programm, die Redebeiträge und die Standaktionen Dritter lag beim Veranstalter und nicht bei der Stadt Dortmund.
Eine Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Bürgermeister wird von der Verwaltung verneint. Der Bürgermeister habe sich zu keinem Zeitpunkt zu einem Parteiverbotsverfahren geäußert oder sich mit Forderungen Dritter identifiziert. Äußerungen einzelner Bündnispartner seien der Stadt Dortmund nicht zuzurechnen, da diese der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Veranstalter unterliegen. Die Teilnahme an der Veranstaltung zum Tag des Grundgesetzes liege zudem im Rahmen der städtischen Aufgabe der Demokratieförderung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.4Verwaltungsaufwuchs und Gewerbesteuereinnahmen | Lag am 9.7.26 (TOP 10.7) vor.Zur Vorlage · 02550-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit der personellen und finanziellen Entwicklung der Stadtverwaltung sowie der wirtschaftlichen Lage der Kommune befasst. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst mehrere spezifische Fragen zu den vergangenen fünf Jahren.
Im Zentrum der Anfrage steht die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen und der damit verbundenen Kosten in der städtischen Kernverwaltung. Zudem wird um eine Aufschlüsselung des Stellenzuwachses und der Kostenentwicklung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) nach Aufgabenbereichen gebeten.
Darüber hinaus möchte die Fraktion Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Standortes Dortmund einholen. Hierzu werden Daten zur Anzahl der in Dortmund ansässigen Unternehmen sowie zur Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2025 angefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Entwicklung der städtischen Einnahmen aus der Gewerbesteuer im gleichen Fünfjahreszeitraum. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 9. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: vertagt - 11.4.1Nachtrag: 01.10.2026 Verwaltungsaufwuchs und GewerbesteuereinnahmenZur Vorlage · 02550-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 02550-26/1 befasst sich mit der Beantwortung von Anfragen zum Thema Verwaltungsaufwuchs und Gewerbesteuereinnahmen. In dem Dokument wird mitgeteilt, dass die Koordination der benötigten Stellungnahmen verwaltungsweit erfolgt ist. Aufgrund dieses Prozesses konnte die Ausarbeitung der Antworten nicht zum vorgesehenen Termin abgeschlossen werden. Die Verwaltung gibt an, dass die entsprechende Stellungnahme zu der nächsten Sitzung des Rates vorgelegt wird. Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme im Rat der Stadt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.5Dortmunder Delegation beim World Urban Forum in Baku | Lag am 9.7.26 (TOP 10.8) vor.Zur Vorlage · 02551-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich auf die Teilnahme einer Dortmunder Delegation am 13. World Urban Forum der Vereinten Nationen in Baku befasst. Die Konferenz fand Mitte Mai in der aserbaidschanischen Hauptstadt statt und verzeichnete rund 57.000 Teilnehmer.
Die Delegation, der unter anderem der Bau- und Infrastrukturdezernent, die Wohnungsmarktkoordinatorin sowie weitere Vertreter der Stadt angehörten, nahm an fünf Fachveranstaltungen teil. Im Fokus der Tagung standen die wohnungs- und klimapolitischen Herausforderungen wachsender Städte, wobei sich die Beteiligung der Delegation unter anderem mit dem Schwammstadt-Konzept und Ansätzen zum Klimaschutz befasste.
Mit der Anfrage bittet die Fraktion den Oberbürgermeister um die Beantwortung von zwei spezifischen Fragen. Es wird nach den Gesamtkosten für die Delegationsreise nach Baku gefragt. Zudem wird die Stadt Dortmund aufgefordert, den Nutzen der Reise aus Sicht der Verwaltung zu bewerten und zu begründen. Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme im Rat der Stadt am 9. Juli 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 11.5.1Nachtrag: 01.10.2026 Dortmunder Delegation beim World Urban Forum in BakuZur Vorlage · 02551-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der AfD-Fraktion vom 23. Juni 2026 bezüglich der Reise der Dortmunder Delegation zum World Urban Forum (WUF13) in Baku Antworten vorgelegt. Die Gesamtkosten für die Delegationsreise beliefen sich auf 5.948,86 Euro.
Die Stadt begründet die Teilnahme mit der Steigerung der weltweiten Bekanntheit Dortmunds im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung. Im Rahmen verschiedener Sitzungen des Forums wurden Konzepte wie das Schwammstadt-Modell, Ansätze im Wohnungsbau sowie die Arbeit im Rahmen von Städtepartnerschaften vorgestellt.
Ein weiteres Ziel der Reise war der Aufbau und die Vertiefung internationaler Netzwerke. Bestehende Partnerschaften, unter anderem mit Schytomyr und Kumasi, wurden weiterentwickelt. Zudem wurden neue Kontakte, etwa zur GIZ Indien und zum indischen Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung, geknüpft. Aus diesem Austausch resultierte eine Einladung der Stadt zur Urban Mobility India Konferenz.
Die Stadt nutzt das Forum als Instrument der Städte-Diplomatie, um Dortmund als innovativen Standort international zu positionieren und die Einbindung in globale Entscheidungsprozesse zu fördern. Zudem diente die Veranstaltung dem fachlichen Wissensaustausch in den Bereichen Wohnen, Bauen, Infrastruktur und internationale Zusammenarbeit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.6Städtische Veranstaltungen zur Feier von Vielfalt und DemokratieZur Vorlage · 03328-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit städtischen Veranstaltungen zum Thema Vielfalt und Demokratie befasst. In der Vorlage wird auf Beispiele wie das „Demokratiefestival“ in Dorstfeld sowie das Münsterstraßenfest in der Nordstadt verwiesen, welche im Rahmen von Programmen wie dem „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ oder durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration durchgeführt wurden. Die Fraktion vertritt in der Anfrage die Ansicht, dass diese Veranstaltungen einen politischen Zweck verfolgen und ein einseitiges Bild der Migration vermitteln.
Im Rahmen der Anfrage werden drei konkrete Fragen an den Oberbürgermeister gestellt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Veranstaltungen mit dem Ziel der Stärkung von Vielfalt, Demokratie und zivilgesellschaftlichem Engagement in den Jahren 2025 und 2026 durch die Stadt Dortmund direkt oder indirekt finanziert wurden. Zudem wird nach der Höhe der jeweiligen städtischen Zuschüsse für diese Festlichkeiten gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob diese Veranstaltungen dazu dienen, eine multikulturelle Gesellschaft zu propagieren und eine Kritik an legaler Migration zu adressieren. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Rat am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.7Mutmaßlicher Fälschungs-Skandal im MigrationsamtZur Vorlage · 03329-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit dem Verdacht der Manipulation von Dokumenten im Amt für Migration befasst. Dem Schreiben zufolge soll ein ehemaliger Mitarbeiter des Amtes in 24 Fällen Dokumente manipuliert haben, um unberechtigte Einreisen zu ermöglichen. Es wird angeführt, dass der betreffende Mitarbeiter bereits während seiner Dienstzeit durch Versuche zur Dokumentenfälschung aufgefallen sei, unter anderem durch die Erstellung einer gefälschten Eheurkunde, was laut Rechnungsprüfern zur Einreise einer Angehörigen geführt habe. Zudem wird die Frage aufgeworfen, weshalb der Mitarbeiter trotz Bedenken des Amtes für Migration im Fachbereich „ordnungsgemäße Durchsetzung des Ausländerrechts“ eingesetzt wurde.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung mehrerer Fragen. Hierzu gehört die Klärung des Zeitraums der Verdachtsfälle sowie die Information darüber, in wie vielen Fällen eine Einreise tatsächlich stattgefunden hat und ob bereits Korrekturen an Verwaltungsverfahren eingeleitet wurden. Zudem wird nach etwaigen finanziellen oder personellen Folgekosten für die Stadt gefragt. Die Anfrage fordert zudem Aufklärung darüber, wer den Einsatz des Mitarbeiters trotz bestehender Bedenken erwirkt haben soll. Abschließend werden die Stadtverwaltung um Informationen zu Präventionsmaßnahmen gegen Dokumentenfälschungen durch Personal, zur Einschätzung weiterer möglicher Fälle sowie zur Bewertung von Interessenskonflikten beim Einsatz migrantischer Mitarbeiter im Migrationsamt gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.8-unbesetzt-
- 11.9Sozialleistungsmissbrauch durch per Haftbefehl gesuchte PersonenZur Vorlage · 03331-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit dem Thema Sozialleistungsmissbrauch durch Personen befasst, gegen die ein Haftbefehl vorliegt. Die Anfrage bezieht sich auf Medienberichte über eine bundesweit hohe Zahl an gesuchten Personen und die Vermutung, dass ein Teil dieser Personen weiterhin Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter bezieht.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Informationen von der Stadtverwaltung angefordert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob der Stadtverwaltung Erkenntnisse über die Anzahl der in Dortmund ansässigen Personen vorliegen, gegen die ein Haftbefehl besteht und die gleichzeitig Grundsicherung beziehen. Zudem wird gefragt, in welchem Umfang das Jobcenter Dortmund in Maßnahmen gegen diese Form des Sozialleistungsmissbrauchs einbezogen wird. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Behörden in diesem Zusammenhang im Informationsaustausch stehen. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Rat der Stadt für den Termin am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.10Kosten und Nutzen des GleichstellungsbürosZur Vorlage · 03332-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit den Kosten und dem Nutzen des Gleichstellungsbüros befasst. Die Anfrage ist für die Sitzung am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
In der Vorlage wird auf eine bundesweite Situation verwiesen, wonach im Jahr 2025 mindestens 548 Gleichstellungsbeauftragte in staatlichen Behörden tätig waren. Die Fraktion führt an, dass die Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion keine Auskunft über die Kosten dieser Stellen sowie über deren Erfolg und Nutzen geben konnte.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion den Oberbürgermeister um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Situation in der Stadtverwaltung Dortmund. Erfragt werden die Kosten, die im Jahr 2025 durch das Gleichstellungsbüro entstanden sind, sowie die Kostenentwicklung seit der Etablierung der Stelle. Zudem wird nach der Anzahl der im Gleichstellungsbüro beschäftigten Stellen, den verfolgten Zielen sowie der konkreten Form der Evaluation von Erfolg und Nutzen gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.11Erfassung, Abmeldung und Verwaltungsaufwand bei ausgereisten ukrainischen StaatsangehörigenZur Vorlage · 03333-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingebracht, die sich mit der Erfassung, Abmeldung und dem Verwaltungsaufwand bei ausgereisten ukrainischen Staatsangehörigen befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die korrekte Führung der Melderegister durch die Abmeldung von Personen nach einer dauerhaften Ausreise aus Deutschland gewährleistet ist.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, welche Erkenntnisse der Stadt über die Einhaltung der Abmeldepflicht vorliegen und durch welche Verfahren die Verwaltung feststellt, dass sich gemeldete Personen nicht mehr in Deutschland aufhalten. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, die eingeleitet werden, wenn Anhaltspunkte für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland bei bestehender Meldung vorliegen.
Die Anfrage umfasst zudem die Erhebung von Zahlen zu Fällen, in denen ukrainische Staatsangehörige zwischen 2022 und 2025 nach ihrer Ausreise weiterhin gemeldet waren. Es wird nach der Aufschlüsselung der dadurch entstehenden Personal- und Sachkosten für die Stadt sowie nach den Auswirkungen auf andere öffentliche Stellen wie Jobcenter, Sozialleistungsträger und Krankenkassen gefragt. Darüber hinaus werden die Mitwirkungspflichten und die bürokratischen Aufwände für Vermieter thematisiert. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob Handlungsbedarf zur Verbesserung der Kontrolle von Wohnsitzmeldungen besteht, um Fehlbestände in den Registern und unnötige Verwaltungsaufwendungen zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.12Nach dem Behördenversagen in Köln – Blockierte auch Dortmund die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen?Zur Vorlage · 03334-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich auf Vorfälle in der Stadt Köln bezieht. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass die Stadt Köln Ende 2024 ein Hilfsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung von Abschiebungen abgelehnt haben soll. Konkret ging es dabei um ein Angebot der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld, die Beschaffung von Rückreisedokumenten für etwa 500 ausreisepflichtige Personen aus den Westbalkanstaaten zu übernehmen.
Nach Angaben der Fraktion soll die Stadt Köln das Angebot mit dem Hinweis abgelehnt haben, dass die Dokumente nicht mehr benötigt werden, da stattdessen durch sozialpädagogische Unterstützung eine dauerhafte Bleibeperspektive und Aufenthaltserlaubnis für die Betroffenen angestrebt wurde.
Im Rahmen der Anfrage bittet die AfD-Fraktion den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, ob es in Dortmund seit dem Jahr 2020 ähnliche Fälle gab, in denen Hilfsangebote des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung von Abschiebungen vonseiten der Stadtverwaltung abgelehnt wurden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.1323 Jahre Aufenthalt und 336 mal polizeibekannt – Die Dortmunder verlangen AntwortenZur Vorlage · 03336-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit dem Fall eines in Dortmund wohnhaften, ausreisepflichtigen Mannes befasst. Der betreffende Mann hält sich laut der Anfrage seit 2004 in Deutschland auf und wurde kürzlich vom Dortmunder Landgericht wegen räuberischer Erpressung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Eine Abschiebung sei bislang nicht erfolgt, da die Identität des Mannes nicht abschließend geklärt werden konnte. Die Anfrage verweist auf bisher erfolglose Kontaktversuche mit Behörden in Marokko, Tunesien und Algerien.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um die Beantwortung mehrerer Fragen zum Verfahren. Konkret wird nach der Häufigkeit bisheriger Abschiebungsversuche seit dem Jahr 2004 sowie nach den konkreten Schritten der Stadt zur Klärung der Identität gefragt. Zudem wird nach den Gründen für die langjährige Unklarheit der Identität sowie nach dem Ausmaß der Kooperation des Mannes bei diesem Prozess gefragt. Des Weiteren werden Informationen zu den Rückmeldungen der Behörden aus den genannten nordafrikanischen Staaten sowie nach Erkenntnissen der Stadt über die vorliegenden Straftaten und Verurteilungen des Mannes verlangt. Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme im Rat am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.14Versorgungslage der ambulanten kinderärztlichen Versorgung in DortmundZur Vorlage · 03339-26 · Anfrage zur Tagesordnung BVT
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BVT hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Versorgungslage der ambulanten kinderärztlichen Versorgung eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung der aktuellen Situation nach einer bereits erfolgten Anfrage im Frühjahr 2026.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen Evaluationsbericht zum Dortmunder Gesundheitskiosk aus dem Jahr 2<0xC2>6. Dem Bericht zufolge wurde für insgesamt 102 Kinder über den Gesundheitskiosk eine kinderärztliche Versorgung gesucht, wobei die durchschnittliche Vermittlungsdauer drei Wochen betrug. Zudem liegen Berichte vor, wonach Familien aufgrund fehlender Kapazitäten von Praxen abgewiesen wurden.
Die Anfrage an den Oberbürgermeister umfasst mehrere Fragen zur weiteren Entwicklung. Es wird um Auskunft gebeten, ob der Mitte 2025 eingerichtete zusätzliche Kassensitz für Kinderheilkunde in der Nordstadt inzwischen besetzt ist und welche Schritte zur Besetzung unternommen wurden. Des Weiteren bittet die Fraktion um eine Bewertung der Ergebnisse des Gesundheitskiosks sowie um Informationen darüber, in welchen Stadtbezirken besondere Schwierigkeiten bei der Kinderarztsuche bestehen.
Zudem wird die Wirksamkeit der Vermittlungsarbeit des Gesundheitskiosks hinterfragt und nach Überlegungen zur dauerhaften Bereitstellung dieser Unterstützung für Familien aus anderen Stadtbezirken gefragt. Abschließend wird nach dem aktuellen Stand zur Fortführung der Finanzierung des Gesundheitskiosks ab dem Jahr 2027 gefragt, da die bisherige Finanzierung Ende 2026 ausläuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11.15Anfrage zu Projektpartnerschaft mit DuraZur Vorlage · 03340-26 · Anfrage zur Tagesordnung BSW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die BSW-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur aktuellen Situation der Projektpartnerschaft mit der Stadt Dura im Westjordanland eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf den derzeit ruhenden Zustand dieser Partnerschaft, die seit 2023 aufgrund der Entwicklungen im Nahostkonflikt pausiert.
Die Fraktion verweist in der Vorlage auf die Einweihung neuer israelischer Wohneinheiten in der Nähe von Dura sowie auf die völkerrechtliche Bewertung des Siedlungsbaus im Westjordanland. Zudem werden die Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung und die Situation im Westjordanland thematisiert.
Im Rahmen der Anfrage stellt die BSW-Fraktion dem Oberbürgermeister mehrere Fragen. Es wird nach Informationen darüber gefragt, ob sich Vertreter aus Dura in jüngster Zeit mit Unterstützungsersuchen an die Stadtverwaltung gewandt haben. Des Weiteren werden die Auswirkungen der aktuellen Lage auf die Zukunft der Projektpartnerschaft sowie die Identifizierung der im Jahr 2023 gestoppten Kooperationsprojekte erbeten. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach Plänen zur Wiederbelebung der Partnerschaft. Abschließend wird die Position der Stadt Dortmund zur Städtepartnerschaft mit Netanya sowie die Erwägung einer möglichen Ruhendstellung dieser Beziehung hinterfragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht