Neuregelung der Nutzung für das Stadtwappen, die neue Stadtmarke und Aufhebung der Entgeltordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neuregelung der Nutzung des Stadtwappens sowie der neuen Stadtmarke der Stadt Dortmund vor. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat der Stadt gebeten, eine neue Satzung über die Nutzung des Stadtwappens und eine Richtlinie zur Nutzung der Stadtmarke zu verabschieden. Gleichzeitig soll die bestehende Entgeltordnung zur Vergabe des Verwertungsrechtes für das Stadtwappen, die seit dem 1. Januar 2005 in Kraft war, aufgehoben werden.
Die Neuregelung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, rechtssichere und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Ziel ist es, den Schutz der städtischen Hoheitszeichen zu gewährleisten und die politische Neutralität der Stadt sicherzustellen. Die neue Satzung definiert die zulässigen Verwendungszwecke des Stadtwappens und schließt dessen Verwendung für aktive Wahlwerbung aus. Auch die Richtlinie zur Stadtmarke legt fest, dass die Nutzung durch Dritte oder Fraktionen nicht für Wahlwerbung in analogen oder digitalen Medien erfolgen darf.
Durch die Aufhebung der Entgeltordnung entfallen die bisherigen Gebühreneinnahmen, die jährlich durchschnittlich weniger als 110 Euro betrugen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch den Wegfall von Aufgaben in der Gebührenerhebung, Rechnungsstellung und Zahlungsüberwachung der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Es werden keine zusätzlichen personellen Bedarfe durch die Neuregelung entstehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2026vertagt
- 01.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.09.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
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