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Stellungnahme der Verwaltung

Mobilfunk Nutzung und Anschluss an 5G/6G auf städtischen Immobilien

00918-26/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Stellungnahme der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Mobilfunknutzung auf städtischen Immobilien beantwortet die Verwaltung Fragen der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand und zur zukünftigen Ausrichtung der 5G- und 6G-Infrastruktur. Die Zuständigkeit für die Vermietung und Verpachtung städtischer Liegenschaften liegt beim Fachbereich Liegenschaften. Ein neuer Verfahrensablauf zur Vereinfachung und Beschleunigung von Anfragen wird derzeit vorbereitet.

Aktuell ist eine Kindertagesstätte über eine 5G-Verbindung angebunden, während drei Bezirksfriedhöfe über den 4G-Standard verfügen. Sobald der Breitbandausbau durch die DOKOM21 abgeschlossen ist, soll die Anbindung dieser Standorte über Glasfaser erfolgen, was bis Ende 2026 geplant ist. Eine stadtweite Strategie zum eigenständigen Ausbau von 5G- oder 6G-Infrastruktur existiert nicht, da die Netzplanung der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber obliegt. Die Stadt bietet geeignete Liegenschaften auf Basis von Suchkreisanfragen der Betreiber zur technischen Prüfung an. Zur Effizienzsteigerung bei Standortanfragen wurde Anfang Januar 2026 ein Prozess zur stadtinternen Abstimmung initiiert.

Derzeit besteht ein Mietvertrag für eine Dachfläche in der Rheinischen Straße sowie vier Mietverträge für unbebaute Flächen in den Stadtbezirken Asseln, Derne, Bodelschwingh und Rahm. Die jährlichen Einnahmen aus diesen Flächen belaufen sich auf insgesamt circa 22.000 Euro.

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