6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-
- 3Finanzen
- 3.13. Managementbericht 2026Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.1.12. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM Dr. Neumann (aus der Sitzung vom 02.07.26)Zur Vorlage · 02645-26 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 2. Juli 2026 wurde eine mündliche Anfrage zur Tagesordnung gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Managementbericht 2026.
Ein Ratsmitglied erkundigte sich in diesem Zusammenhang nach den Ursachen für die entstandene Ergebnisverschlechterung im Bereich der Hilfen außerhalb von Familien. Die Antwort auf diese Fragestellung soll den zuständigen Gremien zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft neben dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften auch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.1.22. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM Dr. NeumannZur Vorlage · 02645-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Anfrage die Fragen eines Ratsmitglieds zum Managementbericht 2026 und zur finanziellen Entwicklung des Jugendamtes. Die Planung für den Doppelhaushalt 2025/2026 basierte auf den Jahresergebnissen und Kostenentwicklungen des Jahres 2023, welche noch durch die Auswirkungen der Coronapandemie sowie durch die Folgen des Krieges in der Ukraine geprägt waren.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Kosten für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen aufgrund der hohen Inflation und der daraus resultierenden Tarifabschlüsse gestiegen. Besonders im Bereich der stationären Hilfen liegen die Kostensteigerungen über den ursprünglich angenommenen Werten. Während für die Planjahre eine jährliche Dynamisierung von 3 % veranschlagt wurde, betrug die Steigerung im Jahr 2024 insgesamt 15,8 %. Neben den Personalkosten führen auch strengere Vorgaben des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) zu höheren Personalschlüsseln und damit zu steigenden Ausgaben. Zudem hat sich die Zahl der Klienten, bei denen die Kosten pro Tag 400 Euro übersteigen, zwischen 2023 und 2025 von 26 auf 103 erhöht.
Die Fallzahlen der stationären Betreuungsverhältnisse sind hingegen weitgehend stabil geblieben. Zur Begrenzung der finanziellen Mehrbedarfe prüft das Jugendamt unter anderem die Gründung eines städtischen Eigenbetriebs für stationäre Unterbringungen, die Umsetzung eines Konzepts zum Umgang mit Systemsprenger*innen sowie die Schaffung von Anreizen für Pflegepersonen. Zudem werden in interdisziplinären Workshops weitere Maßnahmen zur Steuerung der Hilfen erarbeitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.1.32. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM Hillemann (aus der Sitzung vom 02.07.26)Zur Vorlage · 02646-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der Managementbericht 2026.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach den Ursachen für die veränderte Ertragslage in spezifischen Sozialbereichen. Konkret wird nach den Gründen für die Verschlechterung des Ergebnisses bei den Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie bei der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gefragt.
Die Beantwortung dieser Anfrage soll den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung gestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.1.42. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM HillemannZur Vorlage · 02646-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage die Anfrage eines Ratsmitglieds zum Managementbericht 2026 des Jugendamtes. Die Planung für den Doppelhaushalt 2025/2026 basierte auf den Jahresergebnissen und Kostenentwicklungen des Jahres 202<0xC2>3, welche durch die Auswirkungen der Coronapandemie sowie den Krieg in der Ukraine geprägt waren. Erhöhte Personalkosten infolge von Tarifabschlüssen haben die Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung und den Eingliederungshilfen gesteigert, da es sich um personalintensive Leistungen handelt.
Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer werden die Aufwendungen in der Regel vom Land erstattet. Aufgrund zeitverzögerter Abrechnungen bestanden zum Stichtag 30.06.2026 noch nicht abgerechnete Aufwendungen in Höhe von 47,8 Mio. €. Um Verjährungsfristen zu vermeiden, werden die Ansprüche prioritär nach dem Jahr der Entstehung abgerechnet. Die noch nicht geltend gemachten Erstattungsansprüche werden im Rahmen des Jahresabschlusses als unfertige Leistung bewertet. Eine vorsichtige Bilanzierung dieser Ansprüche führt im aktuellen Haushaltsjahr zu einer saldierten Ergebnisverschlechterung, wobei die Verwaltung die Forderungen über Abgrenzungsbuchungen den korrekten Haushaltsjahren zuordnet.
Eine Budgetüberschreitung bei den Eingliederungshilfen resultiert aus dem Anstieg der Schulbegleitungen von ursprünglich geplant 500 auf durchschnittlich rund 700 Fälle. Ursachen hierfür sind eine verbesserte Diagnostik, ein erhöhter Bedarf in Regelschulen sowie der Ausgleich von Personalmangel in Schulen. Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung zur Fallsteuerung lassen derzeit keine Ausweitung des Stellenplans zu.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.1.5Nachtrag: 23.09.2026 3. Managementbericht 2026Zur Vorlage · 03422-26 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Managementberichts 2026 wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Zusatzantrag der Fraktionen L und T eingebracht. Der Antrag reagiert auf die Überschreitung der 5-Prozent-Grenze beim Verzehr der allgemeinen Rücklage sowie auf die Möglichkeit einer Haushaltssicherung.
Zur Stabilisierung der Haushaltslage werden verschiedene Sofortmaßnahmen vorgeschlagen. Ersterens wird die Einführung eines Sperrvermerks bis zum 31. Dezember 2026 beantragt, der die Besetzung von 25 Stellenhülsen für den kommunalen Ordnungsdienst sowie von 10 Stellenhülsen des Flexipools verhindert. Diese Stellen wurden durch den Oberbürgermeister aus den Fachbereichen zusammengeführt.
Des Weiteren sieht der Antrag vor, die Bearbeitung des Straßenbegleitgrüns durch das Grünflächenamt zu reduzieren, um die Haushaltsausgaben in diesem Bereich nicht weiter zu erhöhen. Zudem wird die Aufforderung an die Ratsmitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund gestellt, die Ausschüttung an den städtischen Haushalt gemäß des bestehenden Ratsbeschlusses durchzuführen.
Aufgrund sinkender Einnahmen aus städtischen Beteiligungen wird die Verwaltung zudem beauftragt, ein zusätzliches Verfahren zur Kompensation der Verluste bei den Beteiligungsausschüttungen zu prüfen. Dieses Verfahren soll die Einnahmen aus kommunalen Unternehmen sichern, ohne deren wirtschaftliche Grundlage zu gefährden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.2Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund (aus der Sitzung vom 21.05.2026)Zur Vorlage · 00002-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr bei 1,55 Euro pro Quadratmeter und Markttag beizubehalten. Aufgrund einer erwarteten Kostenunterdeckung von etwa 666.819 Euro im Jahr 2026 sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2027 verschiedene Alternativen zur Gebührenerhöhung geprüft werden. Diese umfassen eine stufenweise Erhöhung um 25 Prozent bis zu einer Unterdeckung von 250.000 Euro, eine stufenweise Erhöhung bis zur vollständigen Kostendeckung sowie eine unmittelbare Anhebung auf mindestens 3,01 Euro zur sofortigen Kostendeckung.
Als konkreter Beschlussvorschlag liegt die Variante vor, die eine Erhöhung der Gebühren bis zur vollständigen Kostendeckung vorsieht. Hierbei wird eine schrittweise Steigerung um jeweils 25 Prozent in den Jahren 2027, 2028 und 2029 angestrebt, um die Kostendeckung voraussichtlich ab 2029 zu erreichen. Eine sofortige vollständige Deckung ab 2027 würde ein Entgelt von über 3,01 Euro erfordern, was Erträge von rund 1.368.018 Euro generieren würde. Eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Werte aus dem Jahr 2025 kann erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die Planansätze der Erträge ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen um jährliche Mehrerträge von insgesamt 414.904,53 Euro, bestehend aus Benutzungsgebühren und Erstattungen privater Unternehmen, erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030, die sich zwischen 149.027,53 Euro und 229.336,13 Euro bewegen, in der Planung zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — vertagt
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.3Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 02708-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, die den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse für die Haushaltspläne der Jahre 2019 bis 2025/2026 darstellt. Die Vorlage dient der Information des Rates der Stadt, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen über den Fortschritt der Umsetzung politischer Beschlüsse.
Die Berichterstattung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus dem Jahr 2021 sowie eines Ergänzungsantrags aus dem Jahr 2023. Letzterer sieht vor, den Sachstandsbericht allen Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Die Erfassung der Daten erfolgt über eine Datenbank, in der die zuständigen Fachbereiche den Status der Umsetzung melden. Ein Beschluss wird in der Berichterstattung so lange aufgeführt, bis die vollständige Umsetzung durch den jeweiligen Fachbereich gemeldet und von der Politik zur Kenntnis genommen wurde.
Der Bericht umfasst sowohl Beschlüsse des aktuellen Haushaltsplans 2025/2026 als auch solche aus den Vorjahren, sofern die Umsetzung noch als nicht abgeschlossen gemeldet wurde. Die Stadtkämmerei fasst die Informationen der Fachbereiche zusammen, ohne eine inhaltliche Bewertung der fachspezifischen Sachverhalte vorzunehmen. Die Ergebnisse sind in die Kategorien „Umsetzung abgeschlossen“ und „Weiterhin in Umsetzung“ unterteilt. Für Fälle, in denen von den ursprünglichen Beschlüssen inhaltlich oder zeitlich abgewichen wird, sind die Fachbereiche verpflichtet, zusätzliche Einzelvorlagen zu erstellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3.1Nachtrag: 24.09.2026 Nachfrage Gruppe FDP/Bürgerliste zum Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 03571-26 · Anfrage zur Tagesordnung FDP/Bürgerliste
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse der Haushaltspläne für die Jahre 2019 bis 2025/2026. Die Gruppe bittet um Auskunft zu drei spezifischen Punkten bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 5. November 2026.
Im ersten Punkt wird nach dem aktuellen Umsetzungsstand der Optimierung des Fördermittelmanagements gefragt. Hierbei wird auf den Sachstandsbericht verwiesen, wonach die Umsetzung bis zum Ende des dritten Quartals 2026 abgeschlossen sein soll.
Der zweite Punkt der Anfrage betrifft die Bereitstellung von Eco-Toiletten im öffentlichen Raum. Die Ratsgruppe bittet um Erläuterungen zur Umsetzung der Bereitstellung öffentlicher Toiletten. Als Hintergrund wird angeführt, dass die im Sachstandsbericht genannten Toiletten in öffentlichen Gebäuden aufgrund der Öffnungszeiten nicht jederzeit zugänglich und somit für die Nutzung durch wohnungslose Menschen nicht geeignet seien.
Abschließend wird nach dem aktuellen Umsetzungsstand der Digitalisierung bei der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.3.2Nachfrage Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei zum Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 03572-26 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen für die Jahre 2019 bis 2025/2026.
Konkret bittet die Fraktion um Auskunft zu der Situation an der Max-Wittmann-Förderschule. Im vorliegenden Sachstandsbericht wird aufgeführt, dass zwei Stellen für Schulsozialarbeit aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht besetzt werden konnten. Die Fraktion fordert in diesem Zusammenhang eine nähere Erläuterung sowie eine Aufarbeitung des entsprechenden Haushaltsbegleitbeschlusses. Die Antwort auf diese Anfrage wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 5. November 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.4Überbrückungsfinanzierung für in 2026 auslaufende Förderungen und ProjekteZur Vorlage · 03254-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingereicht. Das Gremium soll sich in der Sitzung am 24. September 2026 mit dem Thema einer Überbrückungsfinanzierung befassen. Diese ist für Förderungen und Projekte vorgesehen, deren Laufzeit im Jahr 2026 endet.
Die Fraktion bittet darum, diesen Tagesordnungspunkt für die anberaumte Sitzung vorzusehen. Eine Konkretisierung des Anliegens durch die Fraktion soll laut dem Schreiben zeitnah erfolgen. Der Vorgang ist als öffentliche Sitzung angelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.4.1Nachtrag: 23.09.2026 Überbrückungsfinanzierung für in 2026 auslaufende Förderungen und ProjekteZur Vorlage · 03254-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, Volt, Die Linke und die Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag (Vorlagennummer 03254-26/1) vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Einrichtung einer Überbrückungsfinanzierung für verschiedene Projekte und Förderungen, deren Laufzeit im Jahr 2026 endet.
Der Antrag sieht vor, die Umsetzung zahlreicher Haushaltsbegleitbeschlüsse sowie weiterer auslaufender Projekte über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum 30. Juni 2027 fortzusetzen. Die Liste der betroffenen Maßnahmen umfasst unter anderem die Aidshilfe, das Frauenhaus Dortmund, die SLADO-Geschäftsstelle, das Projekt „Lernen neu denken“ sowie die Streetwork Nordstadt. Die Gesamtsumme für diese Fortführungen beläuft sich auf 995.000 Euro.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen schlagen die Fraktionen verschiedene Umverteilungen vor. So sollen nicht abgerufene Mittel in Höhe von 400.000 Euro aus der Ermäßigung für DO-Pass-Inhaber in der Sportwelt Bädern an den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Zudem wird die Beendigung des Förderfonds für den Hochwasserschutz bei privaten Wohnimmobilien zum Jahresende 2026 beantragt, wodurch der Haushaltsansatz um 350.000 Euro gesenkt werden soll. Des Weiteren wird eine Reduzierung der Budgetvolumina der Klimaagentur in den Bereichen Gebäude, Energie und Klimafolgenanpassung um mindestens 245.000 Euro angestrebt.
Zusätzlich wird die Fortführung der Förderung des Projekts „Nano“ durch den Verein Train of Hope e.V. mit 65.000 Euro aus dem Budget „nordwärts“ für das erste Halbjahr 2027 beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.5Nachtrag: 17.09.2026 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2026 genehmigt hat.Zur Vorlage · 02705-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme über bewilligte Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für das erste und zweite Quartal des Haushaltsjahres 2026 vor. Der Stadtkämmerer hat hierfür Zahlungen in einer Gesamthöhe von 207.104,25 € genehmigt. Diese Summe setzt sich aus überplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 58.695,00 € und außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 148.409,25 € zusammen.
Die Grundlage für diese Bewilligungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Stadtkämmerer über nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen entscheiden kann, sofern diese bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Die Deckung der entstandenen Mehraufwendungen erfolgt laut Vorlage durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe.
Unter anderem werden die Ausgaben mit personellen Maßnahmen in Verbindung gebracht, die aus Beschlüssen des Rates im Jahr 2025 resultieren. Da im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 eine Deckung innerhalb des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets nicht möglich war, wurden alternative Deckungen gemäß der Gemeindeordnung vorgenommen. Betroffen sind unter anderem die Einrichtung von Projekteinsätzen in der Bildungs- und Jugendhilfeplanung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Stadterneuerung sowie die Schaffung von Planstellen im Bereich der Bußgeldangelegenheiten des Rechtsamtes. Die Vorlage dient der Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber dem Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Personal und Organisation
- 4.1Ausgaben im Rahmen der Verwaltungs-IT (aus der Sitzung vom 02.07.26)Zur Vorlage · 02349-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme zum Thema Ausgaben im Bereich der Verwaltungs-IT eingereicht. Im Zentrum der Anfrage stehen die Kostenstrukturen für Softwarelizenzen sowie die Nutzung von Microsoft-Produkten innerhalb der Stadtverwaltung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zu den Ausgaben des Jahres 2025. Konkret sollen die Gesamtkosten für Softwarelizenzen für diesen Zeitraum sowie die Kosten für Microsoft-Produkte ausgewiesen werden. Zudem wird nach der Anzahl der mit diesen Produkten ausgestatteten Arbeitsplätze gefragt. Darüber hinaus fordert die Fraktion Informationen zu den zugrunde liegenden Rahmenverträgen, wobei insbesondere das jeweilige Auftragsvolumen und die Vertragslaufzeiten genannt werden sollen.
Als Begründung für die Anfrage führt die Fraktion an, dass Softwarelizenzen einen wesentlichen Teil der konsumtiven Ausgaben im Bereich der Verwaltung darstellen. Angesichts knapper Haushaltsmittel sei eine kosteneffiziente und digital souveräne Lösung für die Stadt von Bedeutung. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 2. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5Eigenbetriebe und Sondervermögen
- 5.1Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten WohnimmobilienZur Vorlage · 02596-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Evaluationsbericht zum Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien zur Kenntnis. Das Programm wurde ursprünglich im Jahr 2023 beschlossen, um Maßnahmen zur privaten Vorsorge gegen Starkregenereignisse zu unterstützen.
In der aktuellen Förderperiode, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wurden die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Die jährliche Fördersumme beträgt nun jeweils 250.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss auf 1.000 Euro angehoben wurde. Zudem wurden die Einkommensgrenzen für die Antragsberechtigten auf 75.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 150.000 Euro für gemeinsam Veranlagte erhöht.
Bis zum Stichtag am 10. Juni 2026 wurden insgesamt 74 Anträge eingereicht, von denen 71 bewilligt und drei abgelehnt wurden. Für die bisher eingereichten Verwendungsnachweise wurden in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 46.613,98 Euro ausgezahlt. Aktuell stehen 17 Anträge zur Auszahlung noch aus. Die Stadtentwässerung Dortmund berichtet von einer gestiegenen Nachfrage im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode. Die zuständige Fachabteilung befürwortet eine Fortführung des Förderprogramms über das Jahr 2026 hinaus, weist jedoch darauf hin, dass für eine Weiterführung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten, da die Finanzierung nicht über die Abwassergebühren erfolgen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2026Zur Vorlage · 02693-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Quartalsbericht 2026 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Stand der Deponiebewirtschaftung an den Standorten Huckarde und Nordost. Für die Deponie Huckarde sind im Kontext der IGA 2027 Maßnahmen wie der Bau einer Brücke, Aussichtsplattformen und die Aufwertung von Wegen vorgesehen. Bauliche Optimierungen am Deponiegasfassungssystem wurden aufgrund zeitlicher Überschneidungen mit der IGA 2027 bis zum Jahr 2027 zurückgestellt. An der Deponie Nordost sind die Arbeiten am Basisabdichtungssystems abgeschlossen; die Prüfung der Schlussrechnung läuft. Für die Oberflächenabdichtung im Bereich DK-I sind Bodenverschiebungen in Höhe von 14.000 m³ geplant. Im Energiepark liegt die Genehmigung für Photovoltaik und Batteriespeicher vor, wobei die Investitionsentscheidung bereits im Februar 2026 getroffen wurde.
Die Bilanz des Sondervermögens weist zum Stand des 1. Juli 2026 ein anteiliges Jahresergebnis von 9.946 TEuro aus. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 1.545 TEuro, während der Gesamtaufwand 7.095 TEuro betrug. Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung waren die Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen, die mit 5.814 TEuro über dem Planwert lagen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 256.474 TEuro, wobei das Eigenkapital 59.454 TEuro beträgt. Im Rahmen des ASEG NRW übernahm das Land Nordrhein-Westfalen zum 24. Februar 2026 zwei Kreditverträge der Stadt Dortmund in Höhe von jeweils 30,0 Mio. Euro. Für das Gesamtjahr 2026 wird ein Jahresüberschuss prognostiziert, wobei die Auswirkungen eines neuen Rückstellungsgutachtens, dessen Entwurf Ende Juli erwartet wird, noch nicht absehbar sind. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Gewinnverwendung 2025 für das Deponiesondervermögen der Stadt DortmundZur Vorlage · 03109-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03109-26 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie der Gewinnverwendung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 252.922.913,11 € und einen Jahresüberschuss von 16.576.010,07 € aus. Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2025 durch die HLB Husemann AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Vorlage sieht vor, eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 244.170,79 €, die aus dem Stammkapital von 5.500.000,00 € resultiert, an den städtischen Haushalt abzuführen. Der verbleibende Überschuss von 16.331.839,28 € soll ausgeschüttet und unmittelbar als Einlage in die Rücklagen des Sondervermögens zurückgeführt werden, wobei die Ansprüche ohne Liquiditätsfluss verrechnet werden sollen. Zudem wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrauszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 16.331.839,28 € beantragt, deren Deckung über verschiedene Finanzstellen des Fachbereichs 37 erfolgt.
Zusätzlich umfasst der Beschlussvorschlag die Entlastung der Leitung des Sondervermögens sowie die Beauftragung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Abschlusses für das Jahr 2026. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt nach einer durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH durchgeführten Ausschreibung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.4Kostenerhöhung zur Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße als Ersatz für die Sportanlage EberstraßeZur Vorlage · 02467-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Kostenerhöhung für die Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße beschließen. Die Maßnahme dient als Ersatz für die Sportanlage Eberstraße, da durch den geplanten Neubau des Nordbades ein Bedarf an neuen Trainings- und Spielstätten für die Vereine FC Roj, SC Dortmund 97/08 und Fortuna 66 entstanden ist.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.700.000 Euro inklusive nicht abzugsfähiger Vorsteuer. Diese Summe umfasst die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes sowie die Umrüstung einer Flutlichtanlage auf LED-Technik. Die Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2025 beträgt 865.000 Euro. Grund für die Erhöhung sind detailliertere Planungen eines externen Büros, die zusätzliche Maßnahmen wie die Pflasterung von Wegeflächen, die Errichtung einer Zaunanlage sowie die Erstellung einer neuen Drainage und deren Anschluss an das Kanalnetz umfassen. Zudem wurden ein Sicherheitszuschlag sowie voraussichtliche Baukostensteigerungen berücksichtigt.
Die Finanzierung der zusätzlichen 865.000 Euro soll durch Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ in Höhe von 742.500 Euro sowie durch ungebundene Mittel der Sportpauschale für kommunale Maßnahmen in Höhe von 122.500 Euro erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten werden aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gedeckt, wobei Minderaufwendungen durch den Wegfall eines Betriebskostenzuschusses gegenüberstehen. Eine Belastung für den städtischen Haushalt wird nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.5Haushaltsbegleitbeschluss "Ermäßigung Bäder Sportwelt Dortmund, DO-Pass-Inhaber*innen", Rückgabe der nicht abgerufenen MittelZur Vorlage · 02443-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, nicht abgerufene Mittel für die Ermäßigung von DO-Pass-Inhaberinnen und Inhabern in den Bädern der Sportwelt Dortmund an den Kernhaushalt zurückzuführen. Im Rahmen eines früheren Haushaltsbegleitbeschlusses wurde der Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für die Wirtschaftsjahre 2023 und folgende um jährlich 200.000 Euro erhöht. Während die nicht verwendeten Mittel für die Jahre 2023 und 2024 bereits zurückgeführt wurden, stehen für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, die nun ebenfalls an den städtischen Haushalt zurückfließen sollen. Dies führt zu einer einmaligen Reduzierung des Zuschusses im Jahr 2026 um diesen Betrag.
Die Nichtabrufung der Mittel begründet sich durch den aktuellen Stand der technischen Infrastruktur bei der Sportwelt Dortmund. Da die Kassensysteme derzeit noch im Aufbau sind und die notwendige Netzanbindung sowie technische Komponenten wie Drehkreuze noch nicht vollständig implementiert wurden, kann der ermäßigte Tarif für die DO-Karte zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeboten werden. Die Umrüstung der Systeme soll im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Die Rückführung der Mittel wird im Rahmen der Bewirtschaftungsmaßnahmen 2026 als Konsolidierungsbeitrag zur Haushaltslage deklariert. Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.6Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 01957-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01957-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 268.402.664,48 € sowie einen Jahresverlust von 6.824.890,34 € aus. Die Verwaltung führt diesen Fehlbetrag im Wesentlichen auf eine Änderung in der Darstellung von städtischen Investitionszuschüssen zurück, wodurch die bisher als Ertrag behandelten Auflösungen entfallen.
Das operative Betriebsergebnis beläuft sich nach Abzug des nicht zahlungswirksamen Anteils auf einen Verlust von 265.431,76 €. Dieser resultiert laut Vorlage aus geringeren Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand sowie einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 370.669,51 € an den städtischen Haushalt. Die Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt Dortmund beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 47.970.460,80 €.
Zur Deckung des Jahresverlusts schlägt die Verwaltung vor, einen Betrag von 6.559.458,58 € der Kapitalrücklage zu entnehmen. Der verbleibende Bilanzverlust von 265.431,76 € soll durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage ausgeglichen werden. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH ohne Beanstandung geprüft. Die Vorlage sieht zudem die Entlastung der Geschäftsleitung sowie des Betriebsausschusses vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Feststellung des Abschlusses entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.7Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 02450-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Geschäftsjahr 2025 der Kulturbetriebe Dortmund sieht die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie die Entlastung der Geschäftsleitung und des Betriebsausschusses vor. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 127,2 Millionen Euro aus. Im Gegensatz zum ursprünglich geplanten Planverlust von 2,8 Millionen Euro wurde ein Jahresüberschuss von etwa 3,99 Millionen Euro erzielt, welcher auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Das positive Ergebnis resultierte laut Verwaltung aus höheren Umsatzerlösen um 3,0 Millionen Euro sowie gestiegenen Zuweisungen der öffentlichen Hand und des Trägers um 1,6 Millionen Euro. Insbesondere die Einnahmen der Volkshochschule sowie stabilisierte Erträge von Dortmund Musik trugen zu dieser Entwicklung bei. Auf der Ausgabenseite verzeichnete der Personalbereich aufgrund verzögerter Besetzungsverfahren einen Rückgang gegenüber dem Planwert um 2,6 Millionen Euro.
Die Bilanz weist ein Eigenkapital von 90,9 Millionen Euro aus. Die Liquidität wird über die Stadt Dortmund sichergestellt, wobei die Teilnahme am Cash Pooling der Stadt erfolgt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsverlegterteilt. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 sieht vor, Gewinnvorträge aus Vorjahren zur Deckung geplanter Verluste einzusetzen. Der Fortbestand der Einrichtung ist laut Vorlage durch die Bereitstellung von Finanzmitteln durch die Stadt Dortmund gewährleistet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6Kommunalwirtschaft
- 6.1Integration des PCGK (aus der Sitzung vom 21.05.26)Zur Vorlage · 01044-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt, SPD sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Integration des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in den DEW21-Teilkonzern vorgelegt. Der Antrag wird zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie zur Weiterleitung an den Rat beantragt.
Im Kern wird vorgeschlagen, dass der Rat den aktuellen Sachstand zur Integration des PCGK in die Gesellschaftsverträge des DEW21-Teilkonzerns zur Kenntnis nimmt und den Beschluss vom 3. Juli 2025 zur Anwendung des Kodex in städtischen Beteiligungsunternehmen bekräftigt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, gemeinsam mit der DSW21, der DEW21 und der Westenergie AG eine rechtssichere Lösung zur weitgehenden Integration des PCGK in die Governance-Strukturen des DEW21-Teilkonzerns zu erarbeiten. Hierbei sollen verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft werden, darunter die Verankerung im Gesellschaftsvertrag, die teilweise Übernahme einzelner Regelungen oder die Nutzung ergänzender Governance-Dokumentationen sowie eine jährliche Berichterstattung nach dem Prinzip „comply or explain“.
Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss bis zur Sitzung am 24. September 2026 schriftlich darzulegen, welche Regelungen unstrittig übernommen werden können, wo rechtliche Bedenken bestehen und welche konkrete Lösung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vorgeschlagen wird. Ziel des Antrags ist die Anwendung der Standards für Transparenz, Compliance und verantwortungsvolle Unternehmensführung im DEW21-Teilkonzern im rechtlich Möglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.1.1Integration des PCGKZur Vorlage · 01044-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Stellungnahme zur Integration des PCGK in die Gesellschaftsverträge des DEW21-Teilkonzerns vor. Hintergrund ist die Information des Rates der Stadt Dortmund vom 28. Mai 2026, wonach die Westenergie AG der Aufnahme des PCGK in die Gesellschaftsverträge durch Verweis oder in Teilen nicht zugestimmt hat. Da für eine Gesellschaftsvertragsänderung eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich ist, konnte die Aufnahme nicht vollzogen werden.
Auf Grundlage eines im Rat mehrheitlich beschlossenen Zusatzantrags der Fraktionen B90/Die Grünen + Volt, Linke, Tierschutzpartei sowie der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, eine rechtssichere Lösung zur weitgehenden Integration des PCGK in die Governance-Strukturen des DEW21-Teilkonzerns zu erarbeiten. In diesen Prozess waren die Gesellschaften DSW21, DEW21 und die Westenergie AG eingebunden. Die Ergebnisse der durchgeführten Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Gesellschaften sind der vorliegenden Stellungnahme als Anlage beigefügt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften Dortmunds (aus der Sitzung vom 02.07.26)Zur Vorlage · 02058-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die zukünftige jährliche Berichterstattung der städtischen Gesellschaften zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK-DO) sowie die dazugehörige Controllingliste der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage regelt die Umsetzung des bereits im Juli 2025 beschlossenen Kodex, der durch Verweise in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen der Mehrheitsgesellschaften nun gesellschaftsrechtlich verbindlich verankert wurde.
Durch die Verankerung in den Satzungen wird das sogenannte „Comply or Explain“-Prinzip für die Unternehmen verpflichtend. Die Organe der Gesellschaften müssen jährlich in einer Entsprechenserklärung darlegen, ob den Empfehlungen des Kodex gefolgt wurde oder warum von bestimmten Regelungen abgewichen wird. Zur Unterstützung der Unternehmen stellt die Verwaltung hierfür eine Orientierungshilfe in Form einer Arbeitsliste bereit.
Der jährliche Corporate Governance Bericht soll die Transparenz der städtischen Unternehmen erhöhen. Er umfasst neben der Entsprechenserklärung auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Themen wie Umwelt-, Klimaschutz und Gleichstellung sowie eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen. Zudem ist ein Vergütungsbericht für die Geschäftsführung vorzusehen. Die Berichte müssen für mindestens fünf Geschäftsjahre auf den Internetseiten der jeweiligen Unternehmen zugänglich sein. Die Umsetzung der Regelungen hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2.1Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften DortmundsZur Vorlage · 02058-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Arbeitsliste zur Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften der Stadt Dortmund um drei spezifische Punkte ergänzt. Diese Erweiterung erfolgt auf Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 2. Juli 2026.
Die Ergänzungen betreffen die Erstellung eines Compliance-Management-Systems sowie die Definition und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Diversität innerhalb der Unternehmen. Zudem wurde der Punkt einer diskriminierungsfreien Alltagskultur hinzugefügt, welcher die Ergreifung von Maßnahmen gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung umfasst. Die aktualisierte Arbeitsliste liegt der vorliegenden Ergänzung zum Vorgang 02058-26/1 bei.
Die Vorlage ist für die anstehenden Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24. September 2026 sowie des Hauptausschusses und des Ältestenrats sowie des Rates der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Die Beratungen in diesen Gremien finden öffentlich statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.3KSBG: Bestellung der GeschäftsführungZur Vorlage · 02687-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Wiederbestellung der nebenamtlichen Geschäftsführer der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH bis zum 31. Dezember 2028 zur Kenntnis. Die bisherigen Geschäftsführer werden für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren bestellt, da die aktuellen Bestellungen zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung eines reibungslosen Fortgangs der Abwicklung der Gesellschaft.
Die Stadt Dortmund ist über die Dortmunder Stadtwerke AG an der KSBG GmbH sowie der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH und Co. KG beteiligt. Da es sich bei der KSBG GmbH um eine Minderheitsbeteiligung der Stadt handelt, ist gemäß dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund lediglich die Information des Rates über die Bestellung der Geschäftsführung vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Wiederbestellung der Geschäftsführer keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat, da die Tätigkeit ohne weitere Vergütungen erfolgt. Zudem ergeben sich keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt Dortmund.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.4Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, ArbeitnehmervertretungZur Vorlage · 02783-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02783-26 regelt einen personellen Wechsel in der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrats der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO). Aufgrund des Eintritts in den Ruhestand eines bisherigen Mitglieds zum 1. Oktober 2026 wird der Rat der Stadt Dortmund die Abberufung der entsprechenden Arbeitnehmervertreterin gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW vornehmen.
Als Nachfolge für das vakante Mandat wird die Bestellung eines neuen Arbeitnehmervertreters vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, ein Mitglied der Vorschlagsliste zu bestellen, das bei der letzten Wahl eine entsprechende Stimmenanzahl erreichte und für die Mandatsausübung zur Verfügung steht. Die Neubesetzung erfolgt für den Zeitraum bis zur nächsten Kommunalwahl und der damit einhergehenden Neuentsendung der Aufsichtsratsmitglieder.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Bestellung aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von den Beschäftigten gewählten Vorschlagsliste vornimmt. Durch diesen Vorgang ergeben sich keine personellen Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund. Zudem entstehen durch die personelle Neubesetzung im Aufsichtsrat der SHDO keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Die Vorlage wurde für die Ausschüsse Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 6.4.1Nachtrag: 17.09.2026 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, ArbeitnehmervertretungZur Vorlage · 02783-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Vorlage 02783-26 wird eine Korrektur des Beschlussvorschlags zum Mandatswechsel im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) vorgenommen. In der ursprünglichen Drucksache Nr. 02783-26 war im ersten Beschlusspunkt ein redaktioneller Fehler enthalten, durch den die Klinikum Dortmund gGmbH als betroffene Gesellschaft aufgeführt wurde. Die Ergänzung stellt klar, dass sich die Änderung auf die Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH bezieht, wie es auch aus dem restlichen Inhalt der ursprünglichen Vorlage hervorgeht.
Der korrigierte Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund ein Mitglied des Aufsichtsrates der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH gemäß § 108a Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abberuft. Die entsprechende Anpassung dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen und die Abstimmung in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Hauptausschuss und der Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.5Revierpark Wischlingen GmbH: ParkpflegezuschussZur Vorlage · 02424-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Vereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), der Revierpark Wischlingen GmbH und der Stadt Dortmund abschließen. Kern der Vorlage ist die Regelung eines Parkpflegezuschusses für die Revierpark Wischlingen GmbH.
Nachdem der RVR zum Ende des Jahres 2023 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und die Stadt Dortmund die Anteile übernahm, sieht die neue Regelung vor, dass der RVR für die ersten drei Jahre, von 2026 bis 2028, einen jährlichen Parkpflegezuschuss in Höhe von zunächst 90.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer leistet. Die Stadt Dortmund übernimmt im gleichen Umfang die Hälfte der Pflegekosten. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll eine Evaluation der tatsächlich anfallenden Kosten erfolgen, um die weitere Kostenverteilung für die restliche Zweckbindungsdauer festzulegen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sieht die Vorlage zudem die Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwands in Höhe von 27.058 Euro vor. Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt über Mittel aus dem Bereich Event-Management, da dort durch entfallene Aufwendungen für Veranstaltungen freie Kapazitäten bestehen. Die Maßnahme führt zu einer Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Gesellschaft um insgesamt 107.100 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Vereinbarung dient dazu, die Einhaltung der Förderziele aus EFRE-Mitteln sicherzustellen und die Instandhaltung der ökologischen Aufwertungen im Park zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6.6Neue kommunale ProjektgesellschaftZur Vorlage · 03253-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses am 24. September 2026.
Gegenstand des beantragten Tagesordnungspunktes ist die Gründung einer neuen kommunalen Projektgesellschaft. Die Fraktion bittet darum, dieses Thema in die anstehende Sitzung aufzunehmen. Eine detaillierte Konkretisierung des Anliegens durch die Fraktion soll laut dem vorliegenden Dokument zeitnah erfolgen. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 6.7Nachtrag: 17.09.2026 DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH - hier: Einlage in die KapitalrücklageZur Vorlage · 03168-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Einlage in die Kapitalrücklage der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zustimmen. Die Maßnahme soll durch die EDG Holding GmbH in Höhe von 2,0 Millionen Euro erfolgen.
Die DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH war bis zum Ende des Jahres 2025 eine hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Mit einem Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025 wurden die Geschäftsanteile zum 1. Januar 2026 an die EDG Holding GmbH veräußert. Im Rahmen des Kaufvertrages wurden im Jahr 2026 die vollständige Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2025 sowie die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 in Höhe von rund 330.468 Euro an die Stadt Dortmund übertragen. Zuvor war bereits im Geschäftsjahr 2025 eine Sonderausschüttung aus der Gewinnrücklage in Höhe von 500.000 Euro an die Stadt erfolgt.
Die geplante Einlage der EDG Holding GmbH dient der Sicherstellung der künftigen Liquidität sowie der Finanzierung geplanter Investitionen innerhalb der Gesellschaft. Konkret ist eine Modernisierung des Fuhrparks für die Jahre 2027 und 2028 mit Kosten von etwa 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Entscheidung unterliegt der Zuständigkeit des Rates gemäß der Gemeindeordnung NRW, wobei die Erhöhung der Kapitaleinlage der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist. Personelle Auswirkungen auf die Stadt Dortmund ergeben sich aus der Maßnahme nicht. Finanzielle Auswirkungen treten ausschließlich innerhalb der EDG Holding auf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7Liegenschaften und Bauen
- 7.1Landwirtschaftliche Pachtflächen (aus der Sitzung vom 02.07.26)Zur Vorlage · 02361-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Beratung und Beschlussfassung über die Regelungen städtischer landwirtschaftlicher Pachtflächen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt vorgelegt. Hintergrund der Anfrage sind Stellungnahmen der Liegenschaftsverwaltung sowie der Umweltverwaltung zu den vertraglichen Regelungen und der Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftsplanes aus dem Jahr 2020.
Der Antrag umfasst mehrere Forderungen an die Verwaltung. Es wird eine Übersicht über alle städtischen landwirtschaftlichen Pachtflächen angefordert, in denen Maßnahmen des Landschaftsplanes seit 2020 konkret in den Verträgen vereinbart wurden, inklusive Informationen zum jeweiligen Umsetzungsstand. Zudem soll aufgezeigt werden, welche landwirtschaftlich genutzten Flächen zwar verpachtet sind, aber die Maßnahmen des Landschaftsplanes nicht vertraglich berücksichtigen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, über die Intervalle und die Tiefe der Überprüfung der Vertragseinhaltung in Bezug auf die Landschaftsplanung zu informieren sowie über die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vorgaben zu berichten. Abschließend wird angeregt, dass das Liegenschaftsamt für künftige landwirtschaftliche Pachtverträge die beschlossenen Maßnahmen des Landschaftsplanes verbindlich festlegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 7.2Neubau der Overberg-Grundschule - hier: Priorisierung von Maßnahmen | Anfrage des RM Schreyer (aus der Sitzung vom 02.07.26)Zur Vorlage · 39302-25/5 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zum Neubau der Overberg-Grundschule eingebracht. Ein Ratsmitglied erkundigte sich im Rahmen der Sitzung am 2. Juli 2026 nach dem zeitlichen Ablauf und der Priorisierung der anstehenden Maßnahmen.
Konkret wurde angefragt, ob ein Auszug der Nordmarkt-Grundschule zum Schuljahr 2027/2028 realisierbar ist. Zudem wurde die Frage gestellt, ob die Umsetzung des Neubauprojekts unmittelbar nach diesem Zeitpunkt beginnen kann oder ob mit zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf zu rechnen ist. Die Anfrage dient der Klärung der zeitlichen Planung für die Umsetzung des Schulbauvorhabens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: eingebracht - 7.3Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und WellinghofenZur Vorlage · 00626-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit der Konkretisierung schulorganisatorischer Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ befasst. Im Zentrum der Anfrage steht ein Vorschlag zur Nutzung von Schulbauten in den Stadtbezirken Hacheney und Wellinghofen.
Konkret bittet die Fraktion um Auskunft über den aktuellen Planungsstand bezüglich einer geplanten Containerlösung in Wellinghofen, die als vorübergehender Standort dienen soll. Dabei wird die Verwaltung um Informationen darüber gebeten, an welcher genauen Stelle die Aufstellung der Container beabsichtigt ist. Die Beantwortung dieser Anfrage ist für die kommenden Sitzungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3.1Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und WellinghofenZur Vorlage · 00626-26/3 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand der Planungen für schulorganisatorische Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakts „Weiterführende Schulen“ reagiert. Im Fokus steht dabei die Nutzung von Schulbauten in den Stadtbezirken Hacheney und Wellinghofen sowie die Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten für das Schulzentrum „Lieberfeld“.
Nach fachbereichsübergreifender Abstimmung zwischen dem Schulverwaltungsamt und der Städtischen Immobilienwirtschaft wurden verschiedene Alternativen für die Aufstellung der Container geprüft. Dazu gehörten unter anderem eine Freifläche westlich der Schule sowie die Fläche eines vorhandenen Parkplatzes. Die abschließende Prüfung ergab, dass die Aufstellung auf der Fläche des „Kleinspielfeldes“ auf dem Schulhof der beiden weiterführenden Schulen vorgesehen ist. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den laufenden Schulbetrieb der beteiligten Schulen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Die Städtische Immobilienwirtschaft befindet sich derzeit in der Phase der Ausschreibung für die Generalplanleistungen. Das Ziel der Verwaltung ist es, die mobilen Raumeinheiten bis zu den Sommerferien 2027 fertiggestellt zu haben, sodass sie zum Schuljahr 2027/28 genutzt werden können. Die Vorlage wird in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4Beleuchtung Victor-Toyka-StraßeZur Vorlage · 01030-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Beleuchtungssituation in der Victor-Toyka-Straße Stellung. Hintergrund ist eine Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Beleuchtung eines angrenzenden Parkplatzes, um die Verkehrssicherheit für Besucher des TSC Eintracht zu erhöhen.
Das Tiefbauamt berichtet, dass bereits Versuche unternommen wurden, den sogenannten Parkplatzwürfel mit zusätzlichen Leuchten auszustatten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen scheiterte bislang an den bestehenden Leitungs- und Versorgungssituationen. Im Rahmen einer anstehenden Netzentflechtung sollen die Schaltstellen von DoNetz und DoPark auf Dauerspannung umgebaut werden. Zudem stehen die Umrüstung der Parkplatzbeleuchtung auf LED-Technik sowie die Einführung einer digitalen Steuerung noch aus.
Eine dauerhafte Beleuchtung, die sich an den Geschäftszeiten des Vereins orientiert, würde aktuell die Einschaltung des gesamten Parkplatzes inklusive aller Flutlichtmasten erfordern. Eine zusätzliche Schaltung der Parkplatzbeleuchtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist derzeit nur bei Veranstaltungen oder Bewirtschaftung der Flächen möglich, wobei die Steuerung in diesen Fällen durch DoPark erfolgt.
Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen, die die Anpassung der Schaltschränke und die Entflechtung der Anlagen beinhalten, soll die Ausstattung des Parkplatzwürfels mit zusätzlichen Leuchten sowie eine digital gesteuerte Beleuchtung realisierbar sein. Eine kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ist aufgrund der erforderlichen Umbaumaßnahmen nicht möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit den Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke; SachstandsinformationZur Vorlage · 02157-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02157-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West. Im Zentrum steht der Umbau der Rheinischen Straße zwischen der Emscher und der Dorstfelder Brücke, um einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr an den Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen, damit die Verwaltung die Planungen weiterführen und konkretisieren kann. Ein formaler Baubeschluss soll nach Abschluss der Planungsarbeiten erfolgen.
Die Maßnahme umfasst die Neuordnung des Verkehrsraums auf einer Länge von etwa 1.040 Metern, einschließlich der Anpassung für den Rad-, Fuß- und Individualverkehr sowie der technischen Infrastruktur. Geplant ist die Errichtung barrierefreier Notruf- und Informationssäulen, einer elektroakustischen Anlage, einer kamerabasierten Videoüberwachung sowie neuer Fahrkartenautomaten und Entwerter. Zudem sind Arbeiten an der Stromversorgung, der Signalisierung und der Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Neuplanung von Entwässerungssystemen vorgesehen. Die Kosten für die Mischwasserkanalverlegung werden separat durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund berücksichtigt.
Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf circa 33,4 Millionen Euro netto. Das bisherige Planungsvolumen von 2,4 Millionen Euro soll dabei nicht überschritten werden. Die Umsetzung soll mit vorhandenen personellen und budgetären Mitteln erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei ein Baubeginn ab 2029 mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren angestrebt wird. Die Realisierung ist von der Haushaltssituation und entsprechenden Förderzusagen abhängig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6Verlängerung Personal RS1 (Radschnellweg Ruhr 1)Zur Vorlage · 02470-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02470-26 sieht die Fortführung der Planungen für den Radschnellweg Ruhr (RS1) auf dem Stadtgebiet Dortmund sowie die Verlängerung von zwei befristeten Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor. Die Stellen, die derzeit bis zum 31. Mai 2027 bzw. 30. Juni 2027 befristet sind, sollen um jeweils fünf Jahre bzw. fünf Jahre und einen Monat bis zum 30. Juni 2032 verlängert werden. Die Stellenanteile von jeweils 0,75 VZV in den Entgeltgruppen 12 und 13 TVöD werden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW refinanziert, während der verbleibende Anteil von 0,25 VZV durch vakante Stellen in der Mobilitätsplanung ausgeglichen wird. Die daraus resultierenden Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2027 müssen nachträglich in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, wobei keine Budgetausweitung für Sachaufwendungen vorgesehen ist.
Gemäß einer Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW übernimmt die Stadt die Planung der RS1-Teilstücke in Landesbaulast bis zur Leistungsphase 4 der HOAI. Die Aufwendungen hierfür werden zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert, was etwa 75 Prozent der städtischen Personalaufwendungen abdeckt. Aktuell liegen Vorplanungen für etwa 11 von 24 Kilometern der Trasse vor, wobei für etwa 3 Kilometer vorläufige Linienzustimmungen existieren. Für den Abschnitt Nußbaumweg bis Unna sind die Öffentlichkeitsbeteiligung und politische Beratung für Ende 2026 sowie die formelle Linienzustimmung für 2027 geplant. Die Festlegung der Gesamttrasse wird ab 2030 erwartet, die Erledigung der Planungsaufgaben bis Mitte 2032. Eine Erweiterung der Leistungen auf die Leistungsphasen 5 und 6 sowie Regelungen zum Grunderwerb werden in einer gesonderten Vorlage behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.6.1Ergänzung der Beratungsfolge um den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD)Zur Vorlage · 02470-26/2 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.7Schragmüller-Grundschule, Castroper Str. 153, 44357 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01440-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung an der Schragmüller-Grundschule beschließen. Die Maßnahme umfasst ein Investitionsvolumen von 350.000 €. Für das Haushaltsjahr 2027 ist ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 315.000 € vorzusehen, während für das Jahr 2026 bereits 35.000 € zur Verfügung stehen. Die Mittel stammen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Regenwasserbewirtschaftung und die Klimaanpassung auf dem Schulgelände durch verschiedene technische Maßnahmen zu verbessern. Geplant ist die Entsiegelung von Asphaltflächen und deren Ersatz durch wasserdurchlässiges Ökopflaster. Zudem sollen Baumscheiben vergrößert werden, um die Standortbedingungen der vorhandenen Bäume zu sichern und die Verdunstung zur Kühlung des Mikroklimas zu fördern. Durch neue Entwässerungssysteme, wie offene Pflasterrinnen, soll die Ableitung von Regenwasser bei Starkregen sichergestellt und Überflutungen verhindert werden.
Neben den ökologischen Aspekten ist eine funktionale Neugestaltung der Flächen vorgesehen. Es sollen Bereiche für Ballsport, Spielgeräte und Aufenthaltszonen mit Sitzgelegenheiten entstehen. Auch ein „grünes Klassenzimmer“ für den Unterricht im Freien ist Teil des Vorhabens. Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung kein personeller Mehrbedarf entsteht. Die jährlichen Abschreibungen für die Außenanlagen werden ab 2027 mit 17.500 € veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 7.8Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Haferfeldstraße 3-5, 44309 Dortmund; hier: Finanzierung zur Herrichtung von AußenanlagenZur Vorlage · 01226-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Bereitstellung von investiven Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 2.031.350 Euro brutto beschließen, um die Außenanlagen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Dortmund-Haferfeld zu gestalten. Die Mittel sollen aus dem städtischen Haushalt stammen und die Umsetzung des Projekts auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen sehen Mehrauszahlungen in Höhe von 184.450 Euro im Jahr 2027 sowie 1.846.900 Euro im Jahr 2028 vor.
Das Vorhaben umfasst die Gestaltung einer Freifläche, die nach dem Abriss alter Sporthallen entstanden ist. Geplant ist die Schaffung eines multifunktionalen Bewegungsbereichs mit einer Parkour-Anlage, Tischtennisplatten, einem Fitnesspark sowie einem Multifunktionsfeld. Ergänzend sollen naturnahe Vegetationsflächen, Sitzgelegenheiten und überdachte Treffpunkte entstehen, um auch ein Schulgartenkonzept umzusetzen.
Im Rahmen der Maßnahme sind klimarelevante Schritte vorgesehen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung wasserdurchlässiger Strukturen zur Regenwasserrückhaltung, um das Mikroklima zu verbessern und die Belastung des Kanalnetzes bei Starkregen zu reduzieren. Zudem soll die Biodiversität durch die Neuanlage von Vegetationsflächen gefördert werden. Für das Projekt wird die Beantragung von Fördermitteln über das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW-Bank vorbereitet, wobei ein Zuschuss von etwa 54.000 Euro erwartet wird. Ein zusätzlicher Personalbedarf durch die bauliche Umsetzung wird nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.9Max-Planck-Gymnasium, Ardeystraße 70-72, 44139 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01229-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung am Max-Planck-Gymnasium beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Investitionsvolumen von 750.000 Euro. Hierbei ist vorgesehen, einen Mehrbedarf in Höhe von 632.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 in der Haushaltsplanung nachzumelden. Die Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 118.000 Euro stehen bereits im Haushaltsplan zur Verfügung. Die Finanzierung basiert auf einem früheren Haushaltsbegleitbeschluss zum Thema „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Klimaresilienz des Schulgeländes durch die Reduzierung versiegelter Flächen zu erhöhen. Im westlichen Bereich sollen befestigte Flächen durch Rasen-, Wiesen- und unversiegelte Aufenthaltsflächen ersetzt werden, um die Versickerung von Niederschlagswasser zu fördern und die sommerliche Aufheizung zu verringern. Der bestehende Baumbestand soll erhalten bleiben und durch zusätzliche Pflanzungen ergänzt werden, um die Verschattung und das Mikroklima zu verbessern. Zudem sollen naturnahe Vegetationsflächen mit heimischen Stauden die Biodiversität fördern.
Neben den klimatischen Aspekten sollen funktionale Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche für verschiedene Altersgruppen geschaffen werden, unter anderem Flächen für Ballsport und Spielangebote. Die Maßnahme führt laut der Verwaltung zu keinen personellen Mehrbedarfen in den beteiligten Fachbereichen. Auf die Beantragung externer Fördermittel wurde nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt verzichtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.9.1Nachtrag: 24.09.2026 Max-Planck-Gymnasium, Ardeystraße 70-72, 44139 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten Schulhofplanung | Anfrage der RM Waßmann und SuckZur Vorlage · 01229-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine Anfrage der CDU zur Tagesordnung gestellt, die sich auf den Baubeschluss zur klimaresilienten Schulhofplanung am Max-Planck-Gymnasium in der Ardeystraße bezieht. Die Anfrage umfasst zwei zentrale Fragestellungen, die bis zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 beantwortet werden sollen.
Ein Ratsmitglied wirft die Frage auf, inwiefern die Begründung des Baubeschlusses den Fokus auf die Schaffung von Flächen für Ballsportarten sowie auf Spiel- und Bewegungsangebote legt, anstatt die Klimaresilienz und das Schwammstadt-Prinzip in den Vordergrund zu stellen. Es wird um eine Erläuterung gebeten, wie diese Schwerpunktsetzung zustande gekommen ist. Ein weiteres Ratsmitglied bittet zudem um eine detaillierte Darlegung der Mittelverwendung, um aufzuzeigen, welche der beschlossenen finanziellen Mittel für welche spezifischen Maßnahmen eingesetzt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.10Erstmalige Nachrüstung und Austausch investiver Komponenten bei LichtsignalanlagenZur Vorlage · 02622-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Mittelfreigabe für die Nachrüstung und den Austausch einzelner Komponenten bei Lichtsignalanlagen beschließen. Die Maßnahme umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und ist mit einem Gesamtvolumen von 360.000 Euro belegt. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsfinanzstelle für den Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen im Budget des Fachbereichs 66. Dabei sind für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 jeweils 180.000 Euro einzuplanen. Die Investition führt zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 20.350 Euro.
Ziel der Maßnahme ist die technologische Anpassung der Lichtsignalanlagen an den aktuellen Stand der Technik, ohne dabei eine vollständige Erneuerung der gesamten Anlagen zu benötigen. Dies beinhaltet unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit durch die Installation akustischer Signalgeber mit adaptiver Lautstärkeregelung sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit an unfallträchtigen Knotenpunkten. Zudem ist der Einsatz moderner Verkehrsdetektoren, wie Video- und Wärmebildkameras, vorgesehen, um die Erfassung von Fahrrädern und E-Scootern zu optimieren und die Straßenoberfläche zu schonen. Durch den gezielten Austausch von Komponenten sollen die Ausfallzeiten der Anlagen minimiert und die Verfügbarkeit der kritischen Infrastruktur sichergestellt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.11Integriertes Handlungskonzept - Zentrale Nordstadt Kommunaler Entwicklungsfonds zur Reaktivierung von ProblemimmobilienZur Vorlage · 00475-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Einsatz eines Kommunalen Entwicklungsfonds zur Reaktivierung von Problemimmobilien in der Nordstadt beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts „Zentrale Nordstadt“. Das Gesamtvolumen des Fonds beläuft sich auf 865.000 Euro, wobei eine 70-prozentige Refinanzierung vorgesehen ist. Der Verwaltungsvorstand soll ermächtigt werden, den Anbau sanierungsbedürftiger Objekte bis zu einem maximalen Kaufpreis von 500.000 Euro pro Einzelimmobilie zu beschließen. Ziel ist der Erwerb von etwa acht Objekten im Zeitraum von 2026 bis 2030.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind im Amt für Stadterneuerung außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 295.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der investiven Inhalte erfolgt über die Finanzstelle „Nordstadt Neu ab 2023 ff.“. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind Gesamtaufwendungen von 395.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil zwischen 28.500 Euro und 118.500 Euro liegt. Ein Zuwendungsbescheid über 1.000.000 Euro ermöglicht eine Förderung von 70 Prozent bis einschließlich 2034.
Die Veräußerung der erworbenen Objekte soll über ein zweistufiges Konzeptverfahren erfolgen, bei dem ökologische Materialien und klimaschonende Ziele als Kriterien dienen. Die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 werden über spezifische PSP-Elemente und Sachkonten abgewickelt, während die Planung für 2030 budgetneutral im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses erfolgt. Ein Beschlussvorschlag zur Weiterführung des Fonds für den Zeitraum von 2031 bis 2034 wird dem Rat im Jahr 2030 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.11.1Nachtrag: 24.09.2026 Integriertes Handlungskonzept – Zentrale Nordstadt Kommunaler Entwicklungsfonds zur Reaktivierung von ProblemimmobilienZur Vorlage · 00475-25/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage 00475-25/2 eine verbindliche Regelung für die Veräußerung von Immobilien im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts – Zentrale Nordstadt sowie des Kommunalen Entwicklungsfonds zur Reaktivierung von Problemimmobilien beantragt.
Der Antrag sieht vor, die Verwaltung dazu zu verpflichten, Gebäude, die durch die öffentliche Hand erworben wurden, ausschließlich an Akteure des Wohnungsmarktes zu verkaufen, die als seriös eingestuft werden. Dabei sollen Genossenschaften und öffentliche Wohnungsunternehmen bei der Veräußerung bevorzugt werden. Ein Verkauf an wohnungsmarktfremde Kapitalgesellschaften sowie an börsennotierte Wohnungskonzerne soll nach den Vorgaben des Antrags ausgeschlossen werden.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die öffentliche Hand bei der Bewältigung von Problemen, die durch Fehlverhalten privater Immobilienbesitzer entstanden sind, sicherstellen müsse, dass nach der Instandsetzung der Gebäude keine erneuten Mietsteigerungen oder eine Verwahrlosung der Wohnungsbestände stattfinden. Der Antrag wurde zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.12DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Tätigkeitsberichts zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ (DO 2035) auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Der Bericht befasst sich mit unterschiedlichen Einschätzungen zu Übertrittszahlen für das Schuljahr 2027/2028 sowie möglichen Kostenreduktionen durch verschiedene Bauvarianten. Da der Bericht keine konkreten Zahlen oder Kostenangaben enthält, bittet die Verwaltung um eine Konkretisierung der beanstandeten Einschätzungen.
Hinsichtlich der Finanzierung für den Standort Hacheney sind über die LUKIF-Mittel hinaus keine weiteren Fördermittel zu erwarten. Die Priorisierung des Sofortpakets erfolgt durch die Prüfung der Auswirkungen auf die Haushaltslage und die gesetzlichen Aufgaben. Eine Verschiebung anderer Projekte wird erst nach Vorlage weiterer Realisierungsschritte vorgenommen. Um den Bedarf von zwei zusätzlichen Klassen zu decken und den Umzug nach Hacheney zu überbrücken, werden am Lieberfeld mobile Raumeinheiten bereitgestellt.
Die Nutzung des IPA-Verfahrens wird aufgrund der Haushaltslage und der veränderten Zeitplanung nicht weiter verfolgt. Die Personalkapazitäten konzentrieren sich auf die Bebaubarkeit der Dauerstandorte, wobei zwei Alternativflächen zur Absicherung gegen Nutzungsverlust bereitstehen. Für das Gebäude der Sekundarstufe I in Hacheney, das seit Oktober 2025 im Haushalt verankert ist, werden zusätzliche Energie- und Umweltstandards mit einem pauschalen Mehraufwand von bis zu 7 Prozent berechnet. Die geschätzten Baukosten für die Dauerstandorte werden dem AFBL nachträglich vorgestellt. Für die Haushaltsplanung ab 2027 ist die Aufnahme der Sekundarstufe II in Hacheney sowie der Sekundarstufen I in Eving und Brackel vorgesehen, während die weitere Aufnahme weiterer Gebäude von der Haushaltslage abhängt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.13Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten SchulraumsZur Vorlage · 02578-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02578-26 befasst sich mit dem Vorgehen und der Priorisierung dauerhafter Schulgebäude im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Ziel ist die Schaffung von benötigtem Schulraum. Der Rat der Stadt soll die organisatorischen Veränderungen sowie die Priorisierung und das geplante Vorgehen der Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen nach Sicherstellung der Finanzierung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Erlaubnis beantragt, bei der Vergabe und Errichtung priorisierter Einzelgebäude bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren und Abweichungen von der Schulbauleitlinie vorzunehmen.
Die Priorisierung der Bauvorlagen erfolgt primär nach dem Entstehungszeitpunkt des Schulplatzbedarfs. Die Liste umfasst Projekte für das Gymnasium Brackel, die Gesamtschule Eving sowie die Sekundarstufe II in Hacheney und die dazugehörigen Sporthallen. Für die personelle Betreuung der Dauerstandorte ab August 2030 besteht ein Bedarf an 3,0 Planstellen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie 0,5 Planstellen für Schulsekretariate.
Aufgrund der Haushaltslage ist eine bauabschnittsweise Realisierung vorgesehen, um Investitionsauszahlungen zu verschieben, sofern die Schulplatzanzahl nicht gefährdet ist. Für die Interimsquartiere in Brackel und Derne entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro beziehungsweise rund 657.732 Euro. Diese Projekte sind für die Sicherstellung der Beschulung ab Sommer 2027 prioritär eingestuft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Schulneubauten Abweichungen von den städtischen energetischen Standards und der Schulbauleitlinie auf die gesetzlichen Mindestanforderungen reduziert werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.13.1Nachtrag: 21.09.2026 Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Überweisung aus der BV Eving)Zur Vorlage · 02578-26/2 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der die Ergänzung der Planung für die Gesamtschule Eving umfasst. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die weitere Umsetzung des Schulbauprojekts um spezifische Prüf- und Berichtspunkte zu erweitern.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Bau- und Übergangsphase. Es wird die Vorlage eines Bauphasen- und Logistikkonzepts gefordert, das die Trennung von Schul- und Baustellenverkehr, die Sicherheit der Schulwege sowie die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung darstellt. Zudem soll die Sicherstellung des Sportunterrichts vor der Fertigstellung der eigenen Sporthalle durch eine Gegenüberstellung von Bedarf und verfügbaren Hallenzeiten belegt werden.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert der Antrag, dass die Verkehrsuntersuchung die Übergangsphase ab 2030/31 berücksichtigt. Dabei sollen die Belastungen durch Schüler, Beschäftigte sowie den Baustellenverkehr und die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr untersucht werden. Des Weiteren sollen alternative Erschließungsvarianten, etwa über die Walter-Kollmann-Straße, auf ihre Leistungsfähigkeit und Entlastungswirkung für die Wohnbereiche geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen der Bezirksvertretung Eving vor wesentlichen weiteren Umsetzungsschritten vorgestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.13.2Nachtrag: 24.09.2026 Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums/Korrektur Anlage 2 PersonalaufwendungenZur Vorlage · 02578-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Drucksache 02578-26/3 wird eine Korrektur der Angaben in der Anlage 2 zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ vorgenommen. Gegenstand der Anpassung ist die Darstellung der Personalaufwendungen für die Schaffung des benötigten Schulraums.
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden in der ursprünglichen Anlage 2 die benötigten Stellen für Schulhausmeister an der Gesamtschule Eving sowie die damit verbundenen Kosten unrichtig ausgewiesen. Die korrekten Werte belaufen sich auf 1,5 Stellen und Kosten in Höhe von 40.400 Euro, statt der zuvor angegebenen 2,0 Stellen und 55.800 Euro.
Die Verwaltung stellt klar, dass diese spezifischen Angaben in der Anlage 2 nicht Bestandteil der eigentlichen Beschlussfassung der Vorlage 02578-26 sind, sondern der vollständigen Information über die mit der Schulgründung verbundenen Kosten dienen. Die Entscheidung über die genannten Kosten erfolgt in der Drucksache 01545-26. Innerhalb der vorliegenden Beschlussvorlage sind die Kosten bereits korrekt dargestellt. Die Ergänzung dient dazu, die Gremien über die Korrektur der fehlerhaften Daten zu informieren. Die betroffene Anlage ist der Ergänzung digital beigefügt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.14Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung endgültige Schulen – Mehrbedarf Interim BrackelZur Vorlage · 02727-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ wird dem Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der investiven Mittelbedarfe für die Schaffung von Interimsquartieren in Brackel und Derne zur Vorlage gebracht. Für das Projekt in Brackel wird eine Erhöhung des Investitionsvolumens um 4.809.774,50 Euro auf insgesamt 20.461.746,50 Euro vorgeschlagen. Die Kostensteigerungen resultieren aus höheren Baukosten, dem Ausbau der Datenverkabelung, notwendigen Schraubfundamenten, verstärkten Decken- und Bodensystemen sowie Anforderungen an die Medienausstattung der Fachräume.
Für das Interimsquartier in Derne wird eine Erhöhung des Volumens um 758.883,00 Euro auf insgesamt 23.188.883,00 Euro beantragt. Als Gründe werden eine erhöhte Anzahl an Containern für den Schulbedarf, eine neue Grundstücksentwässerung sowie Bodenverhältnisse mit einem Höhenversatz von etwa drei Metern angeführt.
Zusätzlich wird die Berücksichtigung von Mehraufwendungen für bewegliches Vermögen und Schülerbeförderungskosten in Höhe von insgesamt 748.800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 beantragt. Die Vorlage umfasst zudem Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2028. Die Nutzung der mobilen Raumeinheiten ist bis zum Schuljahresbeginn 2030/2031 befristet. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung des Schulplatzbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.15Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I BrackelZur Vorlage · 02729-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe I in Brackel beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines sechs- bis siebenzügigen Gymnasiums mit Sporthalle in Modulbauweise, wobei die Sekundarstufen I und II in einem gemeinsamen Gebäudekörper errichtet werden sollen. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.300 m² bei einer Programmfläche von circa 7.626 m². Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 68 Millionen Euro, ergänzt durch einen konsumtiven Anteil von etwa 2 Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt über ein Totalunternehmermodell.
Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor, gefolgt vom Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027. Die Beauftragung des Totalunternehmers ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baubeginn im vierten Quartal 2028 erfolgen kann. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, mit einer geplanten Nutzungsaufnahme zum Schuljahr 2030/2031.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Befugnis für die Verwaltung, bei Erforderlichkeit vom städtischen energetischen Standard sowie von der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine zu sichern. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 und folgende sind investive Bedarfe für Bau und Ausstattung sowie konsumtive Mehrbedarfe für bewegliches Vermögen und Schulbeförderung vorgesehen. Zudem werden jährliche Folgeaufwendungen ab dem Jahr 2031 auf über zwei Millionen Euro veranschlagt. Es wird auf die Notwendigkeit von Interimsmaßnahmen an der Schleife Wambel hingewiesen, falls Verzögerungen auftreten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.16Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II BrackelZur Vorlage · 02731-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ die Planung und Umsetzung eines Schulneubaus für die Sekundarstufe II in Brackel beschließen. Die Vorlage umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI mit einem geplanten Investitionsvolumen von insgesamt 25.089.219,84 €. Dieser Betrag setzt sich aus einem investiven Anteil von 25.486.879,35 € und einem konsumtiven Anteil von 975.000 € zusammen. Beantragt wird zudem, die Errichtung des Gebäudes gemeinsam mit der Sekundarstufe I in einem Bauabschnitt durchzuführen und die Vergabeverfahren zusammenzulegen.
Das Bauvorhaben in der Gemarkung Wambel sieht auf einem etwa 20.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² großen Grundstück einen viergeschossigen Gebäudekörper in Modulbauweise vor. Die geschätzte Bruttogeschossfläche beträgt rund 5.000 m², bei einer Programmfläche von circa 2.875 m². Die Umsetzung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 sowie den Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027 vor, um eine Fertigstellung bis August 2030 zu erreichen. Damit soll der Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2030/2031 ermöglicht werden.
Die Haushaltsausweitungen decken die Bedarfe für Planung und Bau von 2027 bis 2031 sowie Folgeaufwendungen für die Ausstattung ab 2030 ab. Die Vorlage beinhaltet die Erlaubnis, bei zwingender Erforderlichkeit vom energetischen Standard und der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine einzuhalten. Die Umsetzung erfolgt innerhalb bestehender Strukturen, wobei zusätzliches Personal für die Schulhausmeistertätigkeit benötigt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 7.17Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle BrackelZur Vorlage · 02734-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Brackel beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Schaffung notwendiger Schulraumkapazitäten. Das gesamte Investitionsvolumen für die Planung und Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei die Gesamtkosten der Maßnahme einen investiven Anteil von rund 18,26 Millionen Euro sowie einen konsumtiven Anteil von 325.000 Euro umfassen.
Das Bauvorhaben soll auf einem etwa 20.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Sendstraße realisiert werden. Ziel ist die Fertigstellung bis August 2033, um den Schulbetrieb in der zweiten Jahreshälfte des Schuljahres 2033/2034 aufzunehmen. Der Zeitplan sieht den Start der Vergabe für das Jahr 2030 und den Baubeginn für das vierte Quartal 2031 vor.
Die Vorlage sieht zudem die Berücksichtigung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2030 bis 2034 sowie für die Ausstattung der Schule vor. Für die Folgeaufwendungen, wie Abschreibungen und Instandhaltung, wurden jährliche Bedarfe ab dem Jahr 2034 in Höhe von insgesamt rund 665.653 Euro festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, etwaige notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Baumaßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.18Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I EvingZur Vorlage · 02730-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02730-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund die Planung und Umsetzung eines Neubaus einer sechs-zügigen Gesamtschule in Eving zur Schaffung von Schulraum in der Sekundarstufe I vorgeschlagen. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und beinhaltet den Bau einer Sporthalle. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 77.633.711,00 Euro ohne Eigenleistungen, wobei der investive Anteil 78.860.573,58 Euro und der konsumtive Anteil 2.022.260,00 Euro beträgt.
Der geplante Gebäudekörper soll drei bis viergeschossig sein und eine Bruttogeschossfläche von rund 3.960 m² aufweisen. Das Baufeld umfasst etwa 20.000 m², ergänzt durch eine Übergangsfläche von circa 15.000 m² zum angrenzenden Landschaftsraum. Die Realisierung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026, einen Baustart im vierten Quartal 2028 sowie eine Fertigstellung im August 2030 vor, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2030/31 zu gewährleisten.
Die Vorlage sieht zudem die Ausweitung des Haushalts ab 2025/2026 zur Deckung der investiven Bedarfe zwischen 2027 und 2031 sowie der Ausstattungskosten im Jahr 2030 vor. Ab 2030 werden jährliche Folgeaufwendungen von etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Es wird die Erlaubnis beantragt, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren. Die Verwaltung soll die zuständigen Gremien über notwendige Änderungen der Baumaßnahmen vorab informieren. Als Projektrisiken werden die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Verzögerungen durch ausstehende Gutachtenergebnisse angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.19Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II EvingZur Vorlage · 02732-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe II in Eving beschließen. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule auf städtischem Eigentum vor. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 19.244.652 Euro, wobei sich der investive Anteil auf rund 19,5 Millionen Euro und der konsumtive Anteil auf 975.000 Euro beziffert. Das geplante Bauwerk soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 3.960 Quadratmetern aufweisen.
Die Umsetzung soll durch die Vergabe an einen Totalunternehmer erfolgen, wobei im Vergabeverfahren eine Modulbauweise als Option berücksichtigt werden kann. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Die Beauftragung des Unternehmens ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baustart im vierten Quartal 2031 erfolgen kann. Eine Fertigstellung ist bis August 2033 geplant, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2033/34 zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung von Haushaltsausweitungen für Bau und Ausstattung sowie die Einplanung von Mehrauszahlungen für Planungs- und Baukosten ab 2030 sowie jährlichen Folgeaufwendungen ab 2034. Der Verwaltung wird gestattet, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf gesetzliche Anforderungen zu reduzieren oder von der Schulbauleitlinie abzuweichen. Für den Betrieb werden zusätzliche Stellen im Schulsekretariat und im Hausmeisterdienst benötigt. Die Maßnahme ist zeitlich nachrangig und kann zur Entlastung des Haushalts verschoben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.20Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle EvingZur Vorlage · 02735-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Eving beschließen. Das Vorhaben umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und sieht eine Bruttogrundfläche von etwa 4.268,16 m² vor. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei der investive Anteil 18.263.098,63 Euro und der konsumtive Anteil 325.000 Euro beträgt. Für die Jahre 2030 bis 2034 werden zudem investive Mehrbedarfe in Höhe von 14.772.529 Euro sowie Ausstattungskosten für das Jahr 2033 in Höhe von 78.500 Euro berücksichtigt. Ab 2034 sind jährliche Folgeaufwendungen von rund 665.653 Euro vorgesehen.
Der Zeitplan sieht den Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Das Vergabeverfahren soll im Januar 2030 beginnen, gefolgt von der Beauftragung im dritten Quartal 2030. Nach der Einreichung des Bauantrags im ersten Quartal 2031 ist der Baustart für das vierte Quartal 2031 geplant, sodass die Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgen kann. Als Risiken werden der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Kosten- und Bauunternehmerrisiken aufgeführt. Sollten Anpassungen an Maßnahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Sicherung der Fertigstellung notwendig werden, sollen Prioritäten unter Berücksichtigung der Haushaltslage abgewogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Änderungen bestehender Beschlüsse den Gremien vorzulegen. Die Bezirksvertretung wird im Verfahren angehört.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.21Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle HacheneyZur Vorlage · 02733-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Baus einer vierfach Sporthalle im Dortmunder Stadtteil Hacheney beschließen. Das Bauvorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und umfasst die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI. Das vorgesehene Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.798.227,00 Euro. Die geplante Sporthalle wird eine Nutzfläche von etwa 2.000 Quadratmetern aufweisen.
Mit der Vorlage wird zudem eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Maßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen. Des Weiteren wird die Kenntnisnahme über mögliche, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgesehene Aufwendungen im Jahreshaushalt der Fachbereiche festgelegt.
Der zeitliche Rahmen der Maßnahme sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Der Baustart ist für das vierte Quartal 2031 geplant, wobei die Fertigstellung bis August 2033 angestrebt wird. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt Dortmund, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Vorlage enthält detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, der Kostenberechnung, dem Rahmenterminplan sowie den Planunterlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.22Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II HacheneyZur Vorlage · 02728-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und den Bau einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II in Hacheney beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule inklusive einer Sporthalle auf einer etwa 47.000 m² großen Fläche vor, die ehemals von der EAE genutzt wurde. Die Umsetzung erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft in Modulbauweise durch einen Totalunternehmer.
Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 20.932.051,80 €. Der Beschluss umfasst zudem die Erlaubnis, bei Bedarf vom Klimaschutzstandard sowie der Schulbauleitlinie abzuweichen, wobei eine Reduzierung auf den gesetzlichen Mindeststandard energetischer Standards möglich ist. Die finanziellen Bedarfe für Planung und Bau sind für die Jahre 2027 bis 2030 sowie für Baukosten im Jahr 2031 vorgesehen. Weitere Mittel sind für die Ausstattung, die Schulbeförderung sowie für jährliche Folgeaufwendungen ab 2030 eingeplant. Eine Förderung durch das LuKIFG wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten erwartet.
Der Zeitplan sieht den Abriss der bestehenden Fläche bis Ende 2026 vor. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss ist für Oktober 2026 vorgesehen, der Baustart für das vierte Quartal 2028. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, um die Nutzung zum Schuljahr 2030/31 zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans We135 zur Zweckänderung der Fläche von „EAE“ zu „Schule“ durchgeführt, dessen Abschluss frühestens für Anfang 2028 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.23Nachtrag: 17.09.2026 IGA 2027 - Gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit der bereits beschlossenen investiven BaumaßnahmenZur Vorlage · 02806-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit für sechs bereits beschlossene investive Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der IGA 2027 einrichten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, die Wertgrenze für Kostenerhöhungen innerhalb der Finanzstelle für diese Projekte insgesamt auf bis zu 1.800.000,00 € zu erhöhen. Das Gesamtbudget der IGA sowie das Gesamtinvestitionsvolumen aller Einzelbeschlüsse in Höhe von 38.073.525,00 € und der städtische Eigenanteil von 18.533.929,50 € bleiben hiervon unberührt.
Die Maßnahme umfasst Projekte wie die Brücke „Haldensprung“, den Kokereipark, den Bewegungsgarten, die Spiel- und Erlebnisskulptur „Wolke“, den südlichen Eingangsbereich sowie den Bereich Deusenberg. Die Einrichtung der Deckungsfähigkeit soll eine flexible und bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Mittel ermöglichen, um auf unvorhersehbare Kostenveränderungen, wie etwa Bauverzögerungen oder Änderungen im Leistungsumfang, reagieren zu können. Dies dient der Sicherstellung des Eröffnungstermins am 23. April 2027.
Die Baumaßnahmen sind durch Zuwendungen der Städtebauförderung und der IGA-Festbetragsförderung finanziell abgesichert. Die Vorlage wird aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Bauarbeiten mit einer abweichenden Beratungsfolge vorgelegt, wobei die beteiligten Bezirksvertretungen im Nachgang zur Kenntnisnahme eingebunden werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.24Nachtrag: 17.09.2026 Archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen, hierzu Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02330-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlagennummer 02330-26/2 befasst sich mit zwei unterschiedlichen Themenbereichen. Im ersten Teil werden archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D im Bereich der Westfalenhallen thematisiert. Die Verwaltung beschreibt den Kommunikationsverlauf zwischen der Unteren Denkmalbehörde und der Westfalhallen Unternehmensgruppe seit Februar 2022. Um Risiken für den Bauablauf zu minimieren, wurde die Durchführung bauvorgreifender Untersuchungen empfohlen, wobei eine eigeninitiierte Forschungsgrabung durch die Untere Denkmalbehörde aus Haushaltsgründen nicht umgesetzt werden konnte. Im Rahmen eines Ortstermins im Juni 2026 wurden Maßnahmen zur Erstellung einer 3D-Visualisierung, zur Versetzung von Fundamenten sowie zur Entwicklung eines Gedenkstättenkonzepts durch eine Machbarkeitsstudie und einen Wettbewerb festgelegt. Zudem liegen Korrespondenzen aus verschiedenen europäischen Ländern sowie Anfragen von Vereinen und Institutionen vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den Ausschüssen und im Rat.
Der zweite Teil der Stellungnahme behandelt die Frage der finanziellen Beteiligung der Stadt Dortmund, der Stadtwerke Dortmund und der Westfalhallen Unternehmensgruppe an der Stiftungsinitiative „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Als Hintergrund wird die monatliche Zahlung von bis zu 53.000 Reichsmark an die Westfalhallen zwischen 1939 und 1945 angeführt. Da die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung keine abschließenden Informationen über die genaue Höhe der Beteiligungen der genannten Institutionen vorliegen haben, wurde eine direkte Anfrage an die Stiftung gestellt. Eine Rückmeldung der Stiftung zur Klärung des Sachverhalts steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Sonstiges
- 8.1Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 | Nachfrage des RM Kowalewski (aus der Sitzung vom 21.05.26)Zur Vorlage · 00696-25/9 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zum Sachstandsbericht 2025 des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Verteilung der Einsatzgebiete des Ermittlungsdienstes im Dortmunder Stadtgebiet.
Nach Angaben der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) orientiert sich die Präsenz des Ermittlungsdienstes an der Häufigkeit illegaler Müllablagerungen. Dabei werden sowohl eigene Feststellungen des Dienstes als auch Hinweise aus der Bevölkerung, etwa über den Mängelmelder oder die „Dreckpetze-App“, berücksichtigt. Laut EDG gehen etwa 70 Prozent der Ermittlungsberichte auf die eigene Initiative des EDA zurück, während 30 Prozent auf Meldungen der Bürgerinnen und Bürger basieren.
Ein Ratsmitglied stellte dazu die Frage, weshalb sich der Einsatz des Ermittlungsdienstes laut den vorliegenden Informationen überwiegend auf die Nordstadt konzentriert. Es wurde angefragt, warum in den Ermittlungsberichten keine Einzelfälle aus den Außenbezirken aufgeführt sind, obwohl ein Großteil der Ermittlungen durch die eigene Initiative des Dienstes erfolgt. Die Anfrage thematisiert zudem die Gründe für die Konzentration auf einen Stadtteil im Vergleich zu anderen Stadtteilen, die ähnliche Problematiken aufweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.1Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 - Nachfrage Fraktion Die Linke + Tierschutzpartei aus der Sitzung vom 21.05.2026Zur Vorlage · 00696-25/10 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke + Tierschutzpartei befasst sich mit der Tätigkeit des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) im Stadtgebiet. Hintergrund der Anfrage war die Frage, weshalb sich die Ermittlungen des Dienstes vorwiegend auf den Stadtbezirk Innenstadt-Nord konzentrieren und warum in den Berichten keine Einzelfälle aus den Außenbezirken aufgeführt sind.
Die zuständige Fachabteilung weist die Annahme zurück, dass sich die Arbeit des Ermittlungsdienstes auf einen einzelnen Stadtteil beschränkt. Laut der Antwort ist der EDA im gesamten Stadtgebiet tätig, um bekannte Schmierstellen mit wiederkehrenden illegalen Abfallablagerungen zu überwachen und zu dokumentieren. Als Beispiele für solche Hotspots werden neben dem Stadtbezirk Innenstadt-Nord auch die Stadtteile Hörde und Marten genannt.
Die der Vorlage beigefügten Übersichtskarten zeigen zwar eine Konzentration von Ermittlungsergebnissen im Bereich Innenstadt-Nord, belegen jedoch gleichzeitig eine Tätigkeit des EDA in den Stadtbezirken Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde und Lütgendortmund. Im Gegensatz dazu werden Stadtbezirke wie Brackel, Hombruch oder Scharnhorst als vergleichsweise unauffällig eingestuft. Die Verwaltung führt aus, dass der Dienst der Häufung von Müllablagerungen im Bereich Innenstadt-Nord Rechnung trägt, die übrigen Stadtbezirke jedoch nicht vernachlässigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 und Vorjahre | Anfrage des RM Dr. Neumann (aus der Sitzung vom 21.05.26)Zur Vorlage · 01862-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 sowie für die Vorjahre eingebracht. Der Gegenstand der Anfrage bezieht sich konkret auf den Haushaltsposten „2016 – Innenstadt-Nord – konsumtiv“.
Ein Ratsmitglied stellt in diesem Zusammenhang drei Fragen zur Verwaltung der entsprechenden Mittel. Zunächst wird nach den Gründen für einen noch offenen Betrag in Höhe von 9.800 Euro von ursprünglich 15.000 Euro gefragt. Des Weiteren wird nach dem zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2016 gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob dieser sowie weitere ältere Beschlüsse zurückgenommen werden müssten. Die Anfrage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt im genannten Ausschuss gelistet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.3Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | Anfrage des RM Mader (aus der Sitzung vom 21.05.26)Zur Vorlage · 01966-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Beschlussverfolgung eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Status der Umsetzung des Beschlusses „Defibrillatoren in Sporthallen“. Die Anfrage bezieht sich auf das Projekt mit der Projektnummer 00074/2025, welches als laufende Nummer 36 in der Anlage zur entsprechenden Vorlage geführt wird. Ein Ratsmitglied bittet um Auskunft darüber, wie weit die Umsetzung der Maßnahmen zur Ausstattung der Sporthallen mit Defibrillatoren fortgeschritten ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.4Sachstand Kommunales Bürokratieabbauprogramm zur Entlastung der Dortmunder Wirtschaft (aus der Sitzung vom 21.05.26)Zur Vorlage · 02022-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Entwicklung eines kommunalen Programms zum Bürokratieabbau gestellt. Ziel des Programms ist die Entlastung der Dortmunder Wirtschaft durch die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahren sowie den Abbau kommunal beeinflussbarer bürokratischer Hürden. Ein entsprechender Beschluss erfolgte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026.
Die Anfrage fordert von der Verwaltung eine Stellungnahme zum aktuellen Sachstand. Dabei wird gefragt, ob das fachbereichsübergreifende Programm bereits vorliegt und falls nicht, wann mit einer Vorlage an den Rat und die Ausschüsse zu rechnen ist. Die Fraktion bittet zudem um Informationen darüber, welche Verwaltungseinheiten bereits in die Erarbeitung einbezogen wurden und welche konkreten bürokratischen Hemmnisse, etwa in den Bereichen Bau- und Genehmigungsverfahren oder digitale Antragsprozesse, identifiziert wurden.
Des Weiteren werden Informationen zu bereits umgesetzten oder vorbereiteten Maßnahmen sowie zur Einbindung von Wirtschaftsakteuren, wie Kammern und Unternehmensverbänden, erbeten. Die Anfrage thematisiert zudem die Rolle des Stabs Dortmund 2035 bei der Überprüfung von Hürden und fragt nach den Kriterien für die Priorisierung von Verfahren sowie nach der Festlegung von Erfolgskennzahlen, etwa zur Reduzierung von Bearbeitungszeiten. Abschließend wird nach einem Zeitplan für einen strukturierten Bericht über Ziele, Maßnahmen und den Umsetzungsstand des Programms gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.4.1Nachtrag: 24.09.2026 Sachstand Kommunales Bürokratieabbauprogramm zur Entlastung der Dortmunder WirtschaftZur Vorlage · 02022-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zum geplanten kommunalen Programm zum Bürokratieabbau, welches eine Entlastung der Dortmunder Wirtschaft zum Ziel hat. Ein förmliches Programm existiert derzeit noch nicht, jedoch wird der Start des Erarbeitungsprozesses durch die Verwaltung vorbereitet. Die Schwerpunkte der Untersuchung liegen auf Handlungsfeldern wie Zuständigkeiten, Bearbeitungsdauer, Digitalisierung sowie kommunalen Vergaben. Der geplante stufenweise Prozess sieht vor, Belastungsfälle unter Einbeziehung von Kammern, Verbänden und Unternehmen zu identifizieren.
Bereits umgesetzte oder vorbereitete Maßnahmen umfassen die Verschlankung von Bebauungsplanverfahren sowie die Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Gewerbetreibende auf Friedhöfen durch die Umstellung auf ein Anzeigeverfahren. Eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung wird dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Priorisierung künftiger Maßnahmen orientiert sich an stadtweiten Optimierungspotenzialen und dem Wirkungsgrad für Bürger und Unternehmen. Erfolgskennzahlen sollen im Zuge der Konzeptionsphase entwickelt werden.
Der Prozess zur Entwicklung des Programms soll in einem strukturierten Bericht münden, der Ziele, Maßnahmen, Zuständigkeiten, einen Zeitplan sowie den Umsetzungsstand zusammenfasst. Dieser Bericht wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Förderung, Liegenschaften und Ordnung (AFBL) oder dem Rat vorgelegt. Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Vorlage dieses Berichts steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.5Einführung eines vergünstigten Senioren-Tickets ÖPNV (Deutschlandticket Rabatt) für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahre in Dortmund (Überweisung aus dem Rat vom 09.07.26)Zur Vorlage · 02559-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund hat einen Antrag zur Tagesordnung für die kommenden Sitzungen des Seniorenbeirats am 29. Mai 2026 sowie des Rates der Stadt am 9. Juli 2026 vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Einführung eines vergünstigten Senioren-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Personen ab 65 Jahren.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verkehrsbetrieben und dem zuständigen Verkehrsverbund einen städtischen Zuschuss zum regulären Deutschlandticket organisiert. Der monatliche Eigenanteil für die betroffene Altersgruppe soll dabei auf maximal 40,00 Euro begrenzt werden.
Als Begründung führt der Seniorenbeirat die Sicherstellung der Mobilität und der gesellschaftlichen Teilhabe an. Durch den Wegfall des Kurzstreckentickets und die Reduzierung des Angebots wird die Mobilität älterer Menschen erschwert. Zudem soll der Umstieg vom PKW auf den ÖPNV durch eine finanzielle Attraktivität gefördert werden, um zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Entlastung des Straßenverkehrs beizutragen. Der Antrag verweist zudem auf die demografische Entwicklung sowie die Armutsgefährdung in der Stadt. Als Referenzmodell wird ein ähnliches System aus der Hansestadt Hamburg angeführt, bei dem die Stadt die Preisdifferenz zum regulären Ticket übernimmt, um die Mobilität der älteren Bevölkerung zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — mehrheitlich abgelehnt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.6Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01545-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01545-26 wird die schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zum Schuljahr 2027/28 beantragt. Die geplante Schule soll sechs Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II umfassen und als gebundene Ganztagsschule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens geführt werden. Der Schulbetrieb soll zum 1. August 2027 zunächst an einem Interimsstandort in der ehemaligen Hauptschule Derne mittels mobiler Raumeinheiten beginnen. Ein Umzug an den dauerhaften Standort nördlich des Heisenberg-Gymnasiums ist für das Schuljahr 2030/31 vorgesehen.
Hintergrund der Planung ist ein prognostizierter Bedarf an neuen Schulplätzen, der aufgrund demografischer Entwicklungen bis zum Schuljahr 2031/32 auf bis zu 22 Züge ansteigen kann. Für die Phase am Interimsstandort sind Mittel für Präsentationstechnik und Maker-Spaces in Höhe von insgesamt 181.580 Euro sowie 748.800 Euro für Schülerbeförderungskosten für den Zeitraum von 2027 bis 2030 vorgesehen. Ab dem Jahr 2030 sollen zudem Planstellen im Schulhausmeister- und Schulsekretärbereich besetzt werden.
Um die Personalplanung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Planungssicherheit für das Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung angestrebt. Die Schulverwaltung wird nach dem Ratsbeschluss die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge ist beabsichtigt, um den Rat bereits am 1. Oktober 2026 zu erreichen. Die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretungen ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.6.1Nachtrag: 21.09.2026 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027) (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Überweisung aus der BV Eving)Zur Vorlage · 01545-26/3 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 beraten. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die bestehende Beschlussfassung zur Standortfestlegung um spezifische Anforderungen zu ergänzen.
Ein zentraler Punkt der Empfehlung ist die klimaökologische Planung des Dauerstandortes nördlich des Heisenberg-Gymnasiums. Die Planung soll die Erhaltung von Kaltluftleitbahnen und die Minimierung der Flächenversiegelung zum Ziel haben. Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie ein nachhaltiges Niederschlagswassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip. Zudem sollen die Ergebnisse artenschutzrechtlicher Untersuchungen und Belange des Landschaftsschutzes, insbesondere im Bereich des Kirchderner Grabens, in die Planung einfließen.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert die Bezirksvertretung die Erstellung eines Verkehrskonzepts für den entstehenden Drei-Schulen-Standort. Dieses soll die Belastungen durch den Schulbetrieb, den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr sowie den Baustellenverkehr untersuchen. Dabei sollen alternative Erschließungswege über die Walter-Kohlmann-Straße und die Kemminghauser Straße geprüft werden.
Die Bezirksvertretung erwartet, dass die Ergebnisse laufender Fachgutachten unmittelbar in die Planung einfließen und bei erheblichen Konflikten eine erneute Beteiligung des Gremiums erfolgt. Zudem wird eine transparente Information der Bezirksvertretung sowie eine öffentliche Information der Anwohner durch die Verwaltung gefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.7Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Hörde; hier: Schulrechtliche Erweiterung und Verlagerung der Gesamtschule im SüdenZur Vorlage · 01549-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund plant weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Gesamtschule im Süden. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Schule zum Schuljahr 2027/28 am aktuellen Standort in Wellinghofen von vier auf sechs Schulzüge pro Jahrgang erweitert werden. Da die Fertigstellung eines Modulbaus am neuen Standort erst später möglich ist, sollen am bisherigen Standort mobile Raumeinheiten aufgestellt werden, um die zusätzlichen Eingangsklassen aufzunehmen.
Zudem ist die Verlegung der Gesamtschule zum Standort Glückaufsegenstraße 60 in Hacheney vorgesehen, der ehemals von der EAE Hacheney genutzt wurde. Dieser Umzug soll zum Schuljahr 2028/29 erfolgen. Bis zur vollständigen Fertigstellung der neuen Infrastruktur, die auch eine Sekundarstufe II und eine Sporthalle umfasst, wird der Schulsport im Schuljahr 2028/29 noch in der Halle am alten Standort Am Lieberfeld stattfinden.
Mit der Verlegung entstehen zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Die Verwaltung veranschlagt hierfür einen Bedarf von 242.667 Euro für das Haushaltsjahr 2028 und 339.733 Euro für das Haushaltsjahr 2029. Die Finanzierung soll durch Kompensation innerhalb der Haushaltsbewirtschaftung erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen. Zur Sicherstellung der Planung wurde die sofortige Vollziehung der Beschlüsse angeordnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.8Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Brackel; hier: Schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01544-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01544-26 sieht die schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 vor. Die Planung sieht vor, die Schule zunächst als gebundene Ganztagsschule an einem Interimsstandort in der Pothecke zu betreiben. Dort soll eine zweigeschossige Containeranlage mit einer Fläche von 4.637 m² den Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 aufnehmen. Ein dauerhafter Standort nördlich der Sendstraße, der als sechszügiges Gymnasium der Sekundarstufe I sowie als siebenzügiges Gymnasium der Sekundarstufe II mit einer vierfach-Sporthalle konzipiert ist, soll voraussichtlich zum Schuljahr 2030/31 in Betrieb gehen.
Der Beschluss umfasst zudem die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens sowie die Schaffung einer Planstelle im Schulhausmeisterbereich ab August 2030. Die finanziellen Schwerpunkte liegen bei den Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von 748.80<0xE2><0x80><0xAF>800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 sowie bei Investitionen in die Ausstattung und Präsentationstechnik.
Um die Sicherstellung der Schulplatzkapazitäten vor dem Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die sofortige Vollziehung der Errichtung beantragt. Die Verwaltung soll die erforderliche Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einholen. Die Anhörung der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Brackel und Scharnhorst ist vorgesehen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge wird angestrebt, um den Rat der Stadt Dortmund bis zum 1. Oktober 2026 zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.9Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.10Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des KITZ.doZur Vorlage · 02403-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Bericht des KITZ.do zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur strukturellen sowie inhaltlichen Weiterentwicklung beauftragen. Dieses Konzept soll eine tragfähige Finanzierungsstruktur beinhalten. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, bis zum 31. März 2027 Vorschläge für eine neue räumliche Unterbringung ab dem Jahr 2028 vorzulegen. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen sowie die Sicherung der notwendigen Labor- und Werkstattinfrastruktur zu berücksichtigen.
Die institutionelle Förderung durch die Stadt Dortmund beläuft sich seit 2019 auf jährlich 253.000 Euro. Bei einem Gesamtumsatz von rund 800.000 Euro liegt die Drittmittelquote bei über 40 Prozent. Die aktuelle Finanzierung basiert auf projektbezogenen Mitteln und der städtischen Grundfinanzierung, die seit 2019 nicht angepasst wurde. Aufgrund steigender Fixkosten durch Tarif- und Preissteigerungen besteht Bedarf an einer stabilen Finanzierungsbasis, um die Verankerung im Dortmunder MINT-Netzwerk zu stärken.
Hinsichtlich der Räumlichkeiten ist ein Auszug aus der B1st Factory zum 31. Dezember 2027 erforderlich, da das Gebäude verkauft wurde. Für die derzeit 1.122 Quadratmeter umfassende Fläche müssen ab 2028 Anschlusslösungen gefunden werden. Als Optionen für neue Standorte werden Hochschulstandorte, städtische Immobilien oder Partnerstandorte geprüft. Personelle Auswirkungen auf den städtischen Stellenplan ergeben sich aus der Vorlage nicht. Das KITZ.do verzeichnet jährlich etwa 900 Termine mit rund 13.000 Teilnehmendentagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.11"Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten – Aktionsplan der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus"Zur Vorlage · 02052-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den novellierten Aktionsplan „Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten“ beschließen. Dieser Plan dient der Prävention von Extremismus und umfasst eine Neustrukturierung in drei Säulen sowie vier Handlungsbereiche mit jeweils fünf Aufgabenfeldern. Die in der Vorlage enthaltenen Handlungsempfehlungen wurden durch die Fachhochschule Münster unter Einbeziehung von Fachleuten, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung entwickelt.
Mit der Verabschiedung des Plans sollen die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie um die Themenfelder Antisemitismus sowie türkischer Ultranationalismus erweitert werden. Der Beginn dieser erweiterten Tätigkeit ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Zudem soll der bereits seit 2007 bestehende Aktionsfonds zur Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten fortgeführt werden. Um die neuen Themenfelder, einschließlich Extremismus in migrantisch geprägten Communities, zu unterstützen, ist eine jährliche Aufstockung des Aktionsfonds um 100.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen dem Aufbau fachlicher Expertise, der Konzeptentwicklung und der Schaffung von Fördermöglichkeiten dienen.
Ab dem Haushaltsjahr 2027 werden jährliche Sachaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro erwartet, die sich aus Sach- und Dienstleistungen, sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie variierenden Zuschüssen zusammensetzen. Eine Refinanzierung dieser Kosten ist nicht vorgesehen. Für das zweite Halbjahr 2027 ist eine Evaluation der Arbeitsaufwände geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen wird der Verwaltung beauftragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
Ergebnis: vertagt - 8.11.1Nachtrag: 23.09.2026 "Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten – Aktionsplan der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus"Zur Vorlage · 02052-26/2 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt, SPD sowie Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Prüfung kommunaler Fördermaßnahmen im Rahmen des Aktionsplans der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus.
Die Fraktionen beantragen, dass die Verwaltung eine kommunale Förderung oder Kofinanzierung für das Projekt „MIDeinander“ des Trägers BackUp-ComeBack e. V. prüft. Damit soll die Fortführung des Projekts sichergestellt werden, falls die bisherige Bundesförderung aus dem Programm „Demratie leben!“ wegfällt oder sich verändert. Zudem soll die Verwaltung die Möglichkeit einer Förderung des schulischen Präventionsprojekts „Kein Bammel! Engagiert gegen Antisemitismus!“ durch die Organisation ADIRA untersuchen.
Sollten beide Projekte gefördert werden, sollen sie als Instrumente in die Umsetzungsstruktur des neuen Aktionsplans in den Handlungsfeldern Schule, Bildung sowie Kinder und Jugend integriert werden. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung über die Ergebnisse der Prüfung, die mögliche Förderhöhe sowie den Zeitraum in der Sitzung am 5. November 2026 berichtet. Die Begründung des Antrags führt an, dass durch die Unterstützung bestehender Strukturen die Prävention gegen Antisemitismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit gestärkt werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.12Mobilfunk Nutzung und Anschluss an 5G/6G auf städtischen ImmobilienZur Vorlage · 00918-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Mobilfunknutzung auf städtischen Immobilien beantwortet die Verwaltung Fragen der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand und zur zukünftigen Ausrichtung der 5G- und 6G-Infrastruktur. Die Zuständigkeit für die Vermietung und Verpachtung städtischer Liegenschaften liegt beim Fachbereich Liegenschaften. Ein neuer Verfahrensablauf zur Vereinfachung und Beschleunigung von Anfragen wird derzeit vorbereitet.
Aktuell ist eine Kindertagesstätte über eine 5G-Verbindung angebunden, während drei Bezirksfriedhöfe über den 4G-Standard verfügen. Sobald der Breitbandausbau durch die DOKOM21 abgeschlossen ist, soll die Anbindung dieser Standorte über Glasfaser erfolgen, was bis Ende 2026 geplant ist. Eine stadtweite Strategie zum eigenständigen Ausbau von 5G- oder 6G-Infrastruktur existiert nicht, da die Netzplanung der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber obliegt. Die Stadt bietet geeignete Liegenschaften auf Basis von Suchkreisanfragen der Betreiber zur technischen Prüfung an. Zur Effizienzsteigerung bei Standortanfragen wurde Anfang Januar 2026 ein Prozess zur stadtinternen Abstimmung initiiert.
Derzeit besteht ein Mietvertrag für eine Dachfläche in der Rheinischen Straße sowie vier Mietverträge für unbebaute Flächen in den Stadtbezirken Asseln, Derne, Bodelschwingh und Rahm. Die jährlichen Einnahmen aus diesen Flächen belaufen sich auf insgesamt circa 22.000 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.13Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination MartenZur Vorlage · 01988-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination Marten Stellung. Hintergrund sind Fragen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Die Verwaltung erläutert, dass die Quartierskoordination Marten auf Grundlage eines eigenen Ratsbeschlusses agiert und somit unabhängig vom Projekt „nordwärts“ betrachtet werden kann. Eine separate Ratsvorlage zur Neuausrichtung und Verstetigung des Projekts „nordwärts“ sowie zum dazugehörigen Abschlussbericht befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Hinsichtlich der Finanzierung für das Jahr 2026 gibt die Verwaltung an, dass die Koordinierungsstelle „nordwärts“ über ein Budget für Aufgaben verfügt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Dekadenprojekt stehen. Diese Mittel konnten übergangsweise durch Einsparungen bei anderen geplanten Maßnahmen für die Quartierskoordination Marten genutzt werden.
Im Vergleich zur Quartierskoordination Eving, die ebenfalls über ein jährliches Sachkostenbudget von 45.000 € verfügt, wurde für Eving bereits bei der Einrichtung ein eigenes Budget bereitgestellt, welches nicht über das Projekt „nordwärts“ lief. Mit der vorliegenden Vorlage zur Weiterveranschlagung der Kosten für Marten wird laut Verwaltung keine Vorfestlegung zugunsten dieser Koordination getroffen, bevor eine Gesamtbewertung aller Folgeprojekte vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen