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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

IGA 2027 - Gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit der bereits beschlossenen investiven Baumaßnahmen

02806-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll die gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit für sechs bereits beschlossene investive Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der IGA 2027 einrichten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, die Wertgrenze für Kostenerhöhungen innerhalb der Finanzstelle für diese Projekte insgesamt auf bis zu 1.800.000,00 € zu erhöhen. Das Gesamtbudget der IGA sowie das Gesamtinvestitionsvolumen aller Einzelbeschlüsse in Höhe von 38.073.525,00 € und der städtische Eigenanteil von 18.533.929,50 € bleiben hiervon unberührt.

Die Maßnahme umfasst Projekte wie die Brücke „Haldensprung“, den Kokereipark, den Bewegungsgarten, die Spiel- und Erlebnisskulptur „Wolke“, den südlichen Eingangsbereich sowie den Bereich Deusenberg. Die Einrichtung der Deckungsfähigkeit soll eine flexible und bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Mittel ermöglichen, um auf unvorhersehbare Kostenveränderungen, wie etwa Bauverzögerungen oder Änderungen im Leistungsumfang, reagieren zu können. Dies dient der Sicherstellung des Eröffnungstermins am 23. April 2027.

Die Baumaßnahmen sind durch Zuwendungen der Städtebauförderung und der IGA-Festbetragsförderung finanziell abgesichert. Die Vorlage wird aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Bauarbeiten mit einer abweichenden Beratungsfolge vorgelegt, wobei die beteiligten Bezirksvertretungen im Nachgang zur Kenntnisnahme eingebunden werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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