6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift (AKUSW 24.06.2026)Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung- nicht besetzt
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.2Verlängerung Personal RS1 (Radschnellweg Ruhr 1)Zur Vorlage · 02470-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02470-26 sieht die Fortführung der Planungen für den Radschnellweg Ruhr (RS1) auf dem Stadtgebiet Dortmund sowie die Verlängerung von zwei befristeten Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor. Die Stellen, die derzeit bis zum 31. Mai 2027 bzw. 30. Juni 2027 befristet sind, sollen um jeweils fünf Jahre bzw. fünf Jahre und einen Monat bis zum 30. Juni 2032 verlängert werden. Die Stellenanteile von jeweils 0,75 VZV in den Entgeltgruppen 12 und 13 TVöD werden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW refinanziert, während der verbleibende Anteil von 0,25 VZV durch vakante Stellen in der Mobilitätsplanung ausgeglichen wird. Die daraus resultierenden Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2027 müssen nachträglich in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, wobei keine Budgetausweitung für Sachaufwendungen vorgesehen ist.
Gemäß einer Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW übernimmt die Stadt die Planung der RS1-Teilstücke in Landesbaulast bis zur Leistungsphase 4 der HOAI. Die Aufwendungen hierfür werden zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert, was etwa 75 Prozent der städtischen Personalaufwendungen abdeckt. Aktuell liegen Vorplanungen für etwa 11 von 24 Kilometern der Trasse vor, wobei für etwa 3 Kilometer vorläufige Linienzustimmungen existieren. Für den Abschnitt Nußbaumweg bis Unna sind die Öffentlichkeitsbeteiligung und politische Beratung für Ende 2026 sowie die formelle Linienzustimmung für 2027 geplant. Die Festlegung der Gesamttrasse wird ab 2030 erwartet, die Erledigung der Planungsaufgaben bis Mitte 2032. Eine Erweiterung der Leistungen auf die Leistungsphasen 5 und 6 sowie Regelungen zum Grunderwerb werden in einer gesonderten Vorlage behandelt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.2.1Ergänzung der Beratungsfolge um den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD)Zur Vorlage · 02470-26/2 · Ergänzung zum Vorgang
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Tätigkeitsberichts zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ (DO 2035) auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Der Bericht befasst sich mit unterschiedlichen Einschätzungen zu Übertrittszahlen für das Schuljahr 2027/2028 sowie möglichen Kostenreduktionen durch verschiedene Bauvarianten. Da der Bericht keine konkreten Zahlen oder Kostenangaben enthält, bittet die Verwaltung um eine Konkretisierung der beanstandeten Einschätzungen.
Hinsichtlich der Finanzierung für den Standort Hacheney sind über die LUKIF-Mittel hinaus keine weiteren Fördermittel zu erwarten. Die Priorisierung des Sofortpakets erfolgt durch die Prüfung der Auswirkungen auf die Haushaltslage und die gesetzlichen Aufgaben. Eine Verschiebung anderer Projekte wird erst nach Vorlage weiterer Realisierungsschritte vorgenommen. Um den Bedarf von zwei zusätzlichen Klassen zu decken und den Umzug nach Hacheney zu überbrücken, werden am Lieberfeld mobile Raumeinheiten bereitgestellt.
Die Nutzung des IPA-Verfahrens wird aufgrund der Haushaltslage und der veränderten Zeitplanung nicht weiter verfolgt. Die Personalkapazitäten konzentrieren sich auf die Bebaubarkeit der Dauerstandorte, wobei zwei Alternativflächen zur Absicherung gegen Nutzungsverlust bereitstehen. Für das Gebäude der Sekundarstufe I in Hacheney, das seit Oktober 2025 im Haushalt verankert ist, werden zusätzliche Energie- und Umweltstandards mit einem pauschalen Mehraufwand von bis zu 7 Prozent berechnet. Die geschätzten Baukosten für die Dauerstandorte werden dem AFBL nachträglich vorgestellt. Für die Haushaltsplanung ab 2027 ist die Aufnahme der Sekundarstufe II in Hacheney sowie der Sekundarstufen I in Eving und Brackel vorgesehen, während die weitere Aufnahme weiterer Gebäude von der Haushaltslage abhängt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.4Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Haferfeldstraße 3-5, 44309 Dortmund; hier: Finanzierung zur Herrichtung von AußenanlagenZur Vorlage · 01226-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Bereitstellung von investiven Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 2.031.350 Euro brutto beschließen, um die Außenanlagen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Dortmund-Haferfeld zu gestalten. Die Mittel sollen aus dem städtischen Haushalt stammen und die Umsetzung des Projekts auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen sehen Mehrauszahlungen in Höhe von 184.450 Euro im Jahr 2027 sowie 1.846.900 Euro im Jahr 2028 vor.
Das Vorhaben umfasst die Gestaltung einer Freifläche, die nach dem Abriss alter Sporthallen entstanden ist. Geplant ist die Schaffung eines multifunktionalen Bewegungsbereichs mit einer Parkour-Anlage, Tischtennisplatten, einem Fitnesspark sowie einem Multifunktionsfeld. Ergänzend sollen naturnahe Vegetationsflächen, Sitzgelegenheiten und überdachte Treffpunkte entstehen, um auch ein Schulgartenkonzept umzusetzen.
Im Rahmen der Maßnahme sind klimarelevante Schritte vorgesehen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung wasserdurchlässiger Strukturen zur Regenwasserrückhaltung, um das Mikroklima zu verbessern und die Belastung des Kanalnetzes bei Starkregen zu reduzieren. Zudem soll die Biodiversität durch die Neuanlage von Vegetationsflächen gefördert werden. Für das Projekt wird die Beantragung von Fördermitteln über das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW-Bank vorbereitet, wobei ein Zuschuss von etwa 54.000 Euro erwartet wird. Ein zusätzlicher Personalbedarf durch die bauliche Umsetzung wird nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5Max-Planck-Gymnasium, Ardeystraße 70-72, 44139 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01229-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung am Max-Planck-Gymnasium beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Investitionsvolumen von 750.000 Euro. Hierbei ist vorgesehen, einen Mehrbedarf in Höhe von 632.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 in der Haushaltsplanung nachzumelden. Die Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 118.000 Euro stehen bereits im Haushaltsplan zur Verfügung. Die Finanzierung basiert auf einem früheren Haushaltsbegleitbeschluss zum Thema „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Klimaresilienz des Schulgeländes durch die Reduzierung versiegelter Flächen zu erhöhen. Im westlichen Bereich sollen befestigte Flächen durch Rasen-, Wiesen- und unversiegelte Aufenthaltsflächen ersetzt werden, um die Versickerung von Niederschlagswasser zu fördern und die sommerliche Aufheizung zu verringern. Der bestehende Baumbestand soll erhalten bleiben und durch zusätzliche Pflanzungen ergänzt werden, um die Verschattung und das Mikroklima zu verbessern. Zudem sollen naturnahe Vegetationsflächen mit heimischen Stauden die Biodiversität fördern.
Neben den klimatischen Aspekten sollen funktionale Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche für verschiedene Altersgruppen geschaffen werden, unter anderem Flächen für Ballsport und Spielangebote. Die Maßnahme führt laut der Verwaltung zu keinen personellen Mehrbedarfen in den beteiligten Fachbereichen. Auf die Beantragung externer Fördermittel wurde nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt verzichtet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.6Schragmüller-Grundschule, Castroper Str. 153, 44357 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01440-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung an der Schragmüller-Grundschule beschließen. Die Maßnahme umfasst ein Investitionsvolumen von 350.000 €. Für das Haushaltsjahr 2027 ist ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 315.000 € vorzusehen, während für das Jahr 2026 bereits 35.000 € zur Verfügung stehen. Die Mittel stammen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Regenwasserbewirtschaftung und die Klimaanpassung auf dem Schulgelände durch verschiedene technische Maßnahmen zu verbessern. Geplant ist die Entsiegelung von Asphaltflächen und deren Ersatz durch wasserdurchlässiges Ökopflaster. Zudem sollen Baumscheiben vergrößert werden, um die Standortbedingungen der vorhandenen Bäume zu sichern und die Verdunstung zur Kühlung des Mikroklimas zu fördern. Durch neue Entwässerungssysteme, wie offene Pflasterrinnen, soll die Ableitung von Regenwasser bei Starkregen sichergestellt und Überflutungen verhindert werden.
Neben den ökologischen Aspekten ist eine funktionale Neugestaltung der Flächen vorgesehen. Es sollen Bereiche für Ballsport, Spielgeräte und Aufenthaltszonen mit Sitzgelegenheiten entstehen. Auch ein „grünes Klassenzimmer“ für den Unterricht im Freien ist Teil des Vorhabens. Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung kein personeller Mehrbedarf entsteht. Die jährlichen Abschreibungen für die Außenanlagen werden ab 2027 mit 17.500 € veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 3.6.1Nachtrag: 14.09.2026 + TV Schragmüller-Grundschule, Castroper Str. 153...- ..ZE Antrag (Die Linke & T)Zur Vorlage · 01440-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Schulhofplanung der Schragmüller-Grundschule in der Castroper Straße vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag an die Verwaltung bezüglich der geplanten baulichen Gestaltung des Schulhofes.
Die Antragstellerin bittet darum, zu prüfen, wie die Integration von mehr begehbarem und erlebbarem Grün, beispielsweise in Form einer Spielwiese, in den skizzierten Entwurf aufgenommen werden kann. In der Begründung wird angeführt, dass die aktuelle Planung zwar Bäume und Vegetationsflächen vorsieht, diese jedoch im Vergleich zu anderen Projekten, wie etwa beim Max-Planck-Gymnasium, nur geringe Flächen für direkt nutzbares Grün vorsehen.
Ziel des Antrags ist es, die Gestaltung des Schulhofes der Grundschule durch zusätzliche Wiesenflächen noch effektiver und kinderfreundlicher zu gestalten. Die Absicht der Verwaltung, klimaresiliente und nachhaltige Schulhöfe zu errichten, wird dabei ausdrücklich unterstützt. Der Antrag wurde für die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.7Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Brackel; hier: Schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01544-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01544-26 sieht die schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 vor. Die Planung sieht vor, die Schule zunächst als gebundene Ganztagsschule an einem Interimsstandort in der Pothecke zu betreiben. Dort soll eine zweigeschossige Containeranlage mit einer Fläche von 4.637 m² den Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 aufnehmen. Ein dauerhafter Standort nördlich der Sendstraße, der als sechszügiges Gymnasium der Sekundarstufe I sowie als siebenzügiges Gymnasium der Sekundarstufe II mit einer vierfach-Sporthalle konzipiert ist, soll voraussichtlich zum Schuljahr 2030/31 in Betrieb gehen.
Der Beschluss umfasst zudem die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens sowie die Schaffung einer Planstelle im Schulhausmeisterbereich ab August 2030. Die finanziellen Schwerpunkte liegen bei den Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von 748.80<0xE2><0x80><0xAF>800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 sowie bei Investitionen in die Ausstattung und Präsentationstechnik.
Um die Sicherstellung der Schulplatzkapazitäten vor dem Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die sofortige Vollziehung der Errichtung beantragt. Die Verwaltung soll die erforderliche Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einholen. Die Anhörung der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Brackel und Scharnhorst ist vorgesehen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge wird angestrebt, um den Rat der Stadt Dortmund bis zum 1. Oktober 2026 zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.8Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01545-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01545-26 wird die schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zum Schuljahr 2027/28 beantragt. Die geplante Schule soll sechs Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II umfassen und als gebundene Ganztagsschule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens geführt werden. Der Schulbetrieb soll zum 1. August 2027 zunächst an einem Interimsstandort in der ehemaligen Hauptschule Derne mittels mobiler Raumeinheiten beginnen. Ein Umzug an den dauerhaften Standort nördlich des Heisenberg-Gymnasiums ist für das Schuljahr 2030/31 vorgesehen.
Hintergrund der Planung ist ein prognostizierter Bedarf an neuen Schulplätzen, der aufgrund demografischer Entwicklungen bis zum Schuljahr 2031/32 auf bis zu 22 Züge ansteigen kann. Für die Phase am Interimsstandort sind Mittel für Präsentationstechnik und Maker-Spaces in Höhe von insgesamt 181.580 Euro sowie 748.800 Euro für Schülerbeförderungskosten für den Zeitraum von 2027 bis 2030 vorgesehen. Ab dem Jahr 2030 sollen zudem Planstellen im Schulhausmeister- und Schulsekretärbereich besetzt werden.
Um die Personalplanung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Planungssicherheit für das Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung angestrebt. Die Schulverwaltung wird nach dem Ratsbeschluss die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge ist beabsichtigt, um den Rat bereits am 1. Oktober 2026 zu erreichen. Die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretungen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.9Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Hörde; hier: Schulrechtliche Erweiterung und Verlagerung der Gesamtschule im SüdenZur Vorlage · 01549-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund plant weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Gesamtschule im Süden. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Schule zum Schuljahr 2027/28 am aktuellen Standort in Wellinghofen von vier auf sechs Schulzüge pro Jahrgang erweitert werden. Da die Fertigstellung eines Modulbaus am neuen Standort erst später möglich ist, sollen am bisherigen Standort mobile Raumeinheiten aufgestellt werden, um die zusätzlichen Eingangsklassen aufzunehmen.
Zudem ist die Verlegung der Gesamtschule zum Standort Glückaufsegenstraße 60 in Hacheney vorgesehen, der ehemals von der EAE Hacheney genutzt wurde. Dieser Umzug soll zum Schuljahr 2028/29 erfolgen. Bis zur vollständigen Fertigstellung der neuen Infrastruktur, die auch eine Sekundarstufe II und eine Sporthalle umfasst, wird der Schulsport im Schuljahr 2028/29 noch in der Halle am alten Standort Am Lieberfeld stattfinden.
Mit der Verlegung entstehen zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Die Verwaltung veranschlagt hierfür einen Bedarf von 242.667 Euro für das Haushaltsjahr 2028 und 339.733 Euro für das Haushaltsjahr 2029. Die Finanzierung soll durch Kompensation innerhalb der Haushaltsbewirtschaftung erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen. Zur Sicherstellung der Planung wurde die sofortige Vollziehung der Beschlüsse angeordnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.10Ladeinfrastruktur-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02435-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Stellungnahme den aktuellen Sachstand zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge dargelegt. Die Verantwortung für die Erarbeitung der im Jahr 2021 beauftragten Strategie liegt beim Koordinator für die Verkehrswende im Team Großstadtentwicklung. Nach der Umsetzung des Projekts NOX-Block und der Vorbereitung von 750 zusätzlichen Laternenladern, für die ein Vertrag mit der DEW21 abgeschlossen wurde, hat die Verwaltung ein neues Strategiepapier erstellt.
Ein früherer Entwurf für eine Sondernutzungsrichtlinie, der Unternehmen die Bewerbung um Standorte ermöglichen sollte, wurde nach einer Ablehnung durch den Oberbürgermeister im Frühjahr 2025 zurückgenommen. Der ursprüngliche Text wird nicht mehr verwendet. Stattdessen wurde ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, der die Anforderungen des Masterplans Mobilität integriert. Dieser neue Vorschlag umfasst eine Analyse der aktuellen Situation sowie die Beschreibung verschiedener Bausteine zur Deckung des Bedarfs im öffentlichen Raum.
Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist das Vergabeverfahren für das Recht zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf städtischem Straßenraum und Parkflächen. Dieser Vorschlag orientiert sich weiterhin am sogenannten Hamburger Modell und berücksichtigt die Kapazitäten der Verwaltung sowie marktwirtschaftliche Interessen. Weitere Elemente der Strategie sind der Ausbau der Laternenlader, die Einbindung von Mobilstationen sowie die Netzwerkarbeit. Die entsprechende Vorlage zur Entscheidung durch den Stadtrat wird im September 2026 in die zuständigen Ausschüsse und den Stadtrat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.11Überweisung des Rates: Resolution Schienenpersonennahverkehr Dortmund. Gem ZE Antrag ( B'90/DG& V/ SPD/ Die Linke& T)Zur Vorlage · 02436-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen/Volt sowie Die Linke/Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Resolution des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Dortmund vorgelegt. Der Antrag fordert den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die DB InfraGO AG auf, den Ausbau des Schienenverkehrs im Dortmunder Stadtgebiet und der Metropole Ruhr mit hoher Priorität voranzutreiben.
Im Zentrum der Forderungen steht die konsequente Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) sowie des S-Bahn-Zielnetzes Rhein-Ruhr 2040. Dies umfasst unter anderem die Realisierung eines Überführungsbauwerks zur Entflechtung des Bahnknotens Dortmund, die Verlängerung der S1 nach Hamm und Bergkamen sowie die Taktverdichtung der S5 nach Witten. Zudem werden die Einrichtung zusätzlicher Bahnhaltepunkte und die Priorisierung neuer Stationen an Standorten wie Dortmund-Kronprinzenstraße, Dortmund-Brügmannplatz, Dortmund-Im Spähenfelde, Dortmund-Phoenix West und Dortmund-Technologiepark beantragt.
Der Antrag sieht vor, die Stadtentwicklung nach dem Prinzip des „Transit Oriented Development“ auszurichten. Dabei sollen neue und bestehende Bahnhaltepunkte als Zentren für eine integrierte Stadtentwicklung genutzt werden, die Wohnen, Arbeiten und Versorgung in klimagerechten Quartieren mit kurzen Wegen verknüpfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu begleiten, die Sicherung kommunaler Flächen zu prüfen und über den Fortschritt zu berichten. Zudem wird eine langfristige Finanzierung der Infrastruktur sowie ein tragbares Finanzierungsmodell für den laufenden Betrieb gefordert.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.12Überweisung des Rates / Antrag aus dem Seniorenbeirat/ Errichtung eines Gradierwerks/FreiluftinhalatoriumsZur Vorlage · 02565-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund hat einen Antrag gestellt, der den Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorlegt. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung eines Gradierwerks oder eines Freiluftinhalatoriums. Das Vorhaben zielt darauf ab, ein Angebot zur Gesundheitsförderung zu schaffen, das insbesondere älteren Menschen sowie der gesamten Bevölkerung zugutekommen soll.
Der Antrag führt an, dass die salzhaltige Luft eines Gradierwerks zur Befeuchtung und Reinigung der Atemwege beitragen kann und die körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit unterstützen kann. Zudem wird auf die kühlende Wirkung der Anlage bei hohen Temperaturen hingewiesen. Als Standort für die Umsetzung wird das Gelände der ehemaligen Kokerei Hansa im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 vorgeschlagen. Die IGA findet vom 23. April bis zum 17. Oktober 2027 statt.
Im Rahmen des Vorschlags wird die Möglichkeit erörtert, die bestehende Kokswäsche in eine Saline oder ein Freiluftinhalatorium umzuwandeln. Dabei wird auch ein Modell ohne direkte Salzproduktion als kostengünstige Alternative ohne aufwendige Infrastruktur in Betracht gezogen. Das Projekt soll laut Antrag sowohl als Bestandteil der Gartenausstellung dienen als auch eine nachhaltige Gesundheitsmaßnahme für die Stadtbevölkerung darstellen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13Sachstand Verstetigung von "nordwärts"-Projekten nach Auslaufen des Dekadenprojekts-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02425-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Sachstand zur Verstetigung des Dekadenprojekts „nordwärts“ vor, welches mit Ablauf des Jahres 2025 endet. Im Zeitraum von 2017 bis 2025 wurden über 250 Projekte unterstützt, wobei die Koordinierungsstelle rund 7,8 Millionen Euro ausgezahlt hat. Für das Jahr 2025 beliefen sich die städtischen Mittel auf etwa 1,44 Millionen Euro. Ziel der Verwaltung ist es, erfolgreiche Methoden in eine neue Koordinierungsstelle Großstadtquartiere ab dem Jahr 2027 zu überführen. Eine Ratsvorlage zur Neuausrichtung sowie ein Abschlussbericht zum Projektzeitraum 2015–2025 werden für das vierte Quartal 2026 erwartet.
Während eine vollständige Fortführung aller Einzelprojekte nicht vorgesehen ist, sollen Strukturen wie Quartierskoordinationen und Beteiligungsformate dauerhaft entwickelt werden. Die Quartierskoordinationen in Marten und Eving agieren bereits unbefristet. Die Mitarbeitenden des Zentrums Ethnische Ökonomie (ZEÖ) und von „nordwärts“ werden in das Team „Start-up & Investor Support“ der Wirtschaftsförderung Dortmund eingegliedert. Das ZEÖ ist bereits bis Ende 2026 verlängert, wobei eine Vorlage zur Entfristung vorbereitet wird. Das Format „NORDSTERN“ wird evaluiert und unter Umständen als Instrument der Wirtschaftsförderung fortgeführt. Die langfristige Bereitstellung des Gebäudes für den Trägerverein Haus Wenge Lanstrop e.V. ist gesichert. Die künftige Finanzierung der Projekte sowie die Verankerung der Ressourcen für die Quartiersentwicklung im Haushalt ab 2027 hängen von der Bereitstellung städtischer Mittel durch den Rat ab. Das Projekt befindet sich seit dem 1. Januar 2026 in einer Übergangsphase.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2026Zur Vorlage · 02693-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Quartalsbericht 2026 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Stand der Deponiebewirtschaftung an den Standorten Huckarde und Nordost. Für die Deponie Huckarde sind im Kontext der IGA 2027 Maßnahmen wie der Bau einer Brücke, Aussichtsplattformen und die Aufwertung von Wegen vorgesehen. Bauliche Optimierungen am Deponiegasfassungssystem wurden aufgrund zeitlicher Überschneidungen mit der IGA 2027 bis zum Jahr 2027 zurückgestellt. An der Deponie Nordost sind die Arbeiten am Basisabdichtungssystems abgeschlossen; die Prüfung der Schlussrechnung läuft. Für die Oberflächenabdichtung im Bereich DK-I sind Bodenverschiebungen in Höhe von 14.000 m³ geplant. Im Energiepark liegt die Genehmigung für Photovoltaik und Batteriespeicher vor, wobei die Investitionsentscheidung bereits im Februar 2026 getroffen wurde.
Die Bilanz des Sondervermögens weist zum Stand des 1. Juli 2026 ein anteiliges Jahresergebnis von 9.946 TEuro aus. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 1.545 TEuro, während der Gesamtaufwand 7.095 TEuro betrug. Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung waren die Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen, die mit 5.814 TEuro über dem Planwert lagen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 256.474 TEuro, wobei das Eigenkapital 59.454 TEuro beträgt. Im Rahmen des ASEG NRW übernahm das Land Nordrhein-Westfalen zum 24. Februar 2026 zwei Kreditverträge der Stadt Dortmund in Höhe von jeweils 30,0 Mio. Euro. Für das Gesamtjahr 2026 wird ein Jahresüberschuss prognostiziert, wobei die Auswirkungen eines neuen Rückstellungsgutachtens, dessen Entwurf Ende Juli erwartet wird, noch nicht absehbar sind. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit den Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke; SachstandsinformationZur Vorlage · 02157-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02157-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West. Im Zentrum steht der Umbau der Rheinischen Straße zwischen der Emscher und der Dorstfelder Brücke, um einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr an den Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen, damit die Verwaltung die Planungen weiterführen und konkretisieren kann. Ein formaler Baubeschluss soll nach Abschluss der Planungsarbeiten erfolgen.
Die Maßnahme umfasst die Neuordnung des Verkehrsraums auf einer Länge von etwa 1.040 Metern, einschließlich der Anpassung für den Rad-, Fuß- und Individualverkehr sowie der technischen Infrastruktur. Geplant ist die Errichtung barrierefreier Notruf- und Informationssäulen, einer elektroakustischen Anlage, einer kamerabasierten Videoüberwachung sowie neuer Fahrkartenautomaten und Entwerter. Zudem sind Arbeiten an der Stromversorgung, der Signalisierung und der Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Neuplanung von Entwässerungssystemen vorgesehen. Die Kosten für die Mischwasserkanalverlegung werden separat durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund berücksichtigt.
Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf circa 33,4 Millionen Euro netto. Das bisherige Planungsvolumen von 2,4 Millionen Euro soll dabei nicht überschritten werden. Die Umsetzung soll mit vorhandenen personellen und budgetären Mitteln erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei ein Baubeginn ab 2029 mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren angestrebt wird. Die Realisierung ist von der Haushaltssituation und entsprechenden Förderzusagen abhängig.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten WohnimmobilienZur Vorlage · 02596-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Evaluationsbericht zum Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien zur Kenntnis. Das Programm wurde ursprünglich im Jahr 2023 beschlossen, um Maßnahmen zur privaten Vorsorge gegen Starkregenereignisse zu unterstützen.
In der aktuellen Förderperiode, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wurden die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Die jährliche Fördersumme beträgt nun jeweils 250.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss auf 1.000 Euro angehoben wurde. Zudem wurden die Einkommensgrenzen für die Antragsberechtigten auf 75.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 150.000 Euro für gemeinsam Veranlagte erhöht.
Bis zum Stichtag am 10. Juni 2026 wurden insgesamt 74 Anträge eingereicht, von denen 71 bewilligt und drei abgelehnt wurden. Für die bisher eingereichten Verwendungsnachweise wurden in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 46.613,98 Euro ausgezahlt. Aktuell stehen 17 Anträge zur Auszahlung noch aus. Die Stadtentwässerung Dortmund berichtet von einer gestiegenen Nachfrage im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode. Die zuständige Fachabteilung befürwortet eine Fortführung des Förderprogramms über das Jahr 2026 hinaus, weist jedoch darauf hin, dass für eine Weiterführung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten, da die Finanzierung nicht über die Abwassergebühren erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17Wärme- und Hitzeschutz für städtische Kitas-Bitte um Stellungnahme (SPD)Zur Vorlage · 03046-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Betriebsausschuss FABIDO eine Anfrage zur Gewährleistung des Wärme- und Hitzeschutzes in städtischen Kindertageseinrichtungen gestellt. Die Verwaltung wird gebeten, detaillierte Informationen zum aktuellen baulichen und technischen Hitzeschutz in den Einrichtungen der FABIDO bereitzustellen. Dies umfasst Fragen zur Verschattung von Fenstern und Türen sowie zur Gestaltung beschatteter Bereiche auf den Außenspielflächen. Zudem wird nach einheitlichen Standards für bestehende und neu zu errichtende Einrichtungen gefragt.
Die Anfrage adressiert zudem mögliche bauliche, technische oder organisatorische Einschränkungen, etwa durch Vorgaben zur nächtlichen Sicherung der Gebäude. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den betrieblichen Abläufen: Es wird nach den Schwellenwerten für Temperaturen gefragt, ab denen besondere Schutzmaßnahmen greifen, und nach geplanten Anpassungen des Kita-Betriebs bei Hitze, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Innen- und Außenflächen.
Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft über den notwendigen Investitionsbedarf zur Verbesserung des Hitzeschutzes. Dabei sollen Informationen darüber vorliegen, welche Mittel im Haushaltsentwurf 2027 vorgesehen sind und inwiefern zusätzliche Mittel für die prioritäre Nachrüstung besonders hitzegefährdeter Einrichtungen erforderlich sind. Die Antworten der Verwaltung sind den genannten Ausschüssen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17.1Nachtrag: 11.09.2026 + TV Wärme- und Hitzeschutz für städtische Kitas-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03046-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zum Wärme- und Hitzeschutz in städtischen Kindertageseinrichtungen Stellung bezogen. Der bauliche und technische Hitzeschutz in den Einrichtungen der FABIDO wird primär durch außenliegenden Sonnenschutz sowie Verschattungsmöglichkeiten auf den Außenspielflächen gewährleistet. Bei Neubauten, Anbauten und umfangreichen Sanierungen im Eigentum der Stadt Dortmund dienen die Dortmunder Immobilienstandards (DIS) als Grundlage. Diese umfassen Anforderungen wie außenliegenden Sonnenschutz, innenliegende Verdunkelungsmöglichkeiten und Markisen über Terrassen. Für angemietete Einrichtungen gelten die gesetzlichen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Bei den Außenspielflächen wird vorrangig auf Baumbestand gesetzt, ergänzt durch Markisen oder Sonnensegel.
Einschränkungen ergeben sich bei Fluchtwegen, an denen aus Sicherheitsgründen kein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden kann, weshalb auf innenliegende Lösungen zurückgegriffen wird. Organisatorisch erschwert die Abwesenheit von Personal außerhalb der Dienstzeiten eine kontrollierte nächtliche Fensterlüftung sowie die Sicherung gegen Einbruch oder Witterungseinflüsse.
Die Maßnahmen bei hohen Temperaturen orientieren sich an technischen Richtlinien und einer spezifischen Dienstanweisung. Präventiv werden Maßnahmen wie Querlüften und das Schließen von Fenstern durchgeführt. Bei Raumtemperaturen zwischen 26 und 30 Grad Celsius sowie zwischen 30 und 35 Grad Celsius sind die Verlegung der Betreuung in kühlere Bereiche, die Einschränkung körperlicher Aktivität sowie die Reduzierung von Öffnungszeiten oder Kinderzahlen vorgesehen. Ab 35 Grad Celsius werden betroffene Bereiche geschlossen. Ein konkreter zusätzlicher Investitionsbedarf für den Haushaltsentwurf 2027 kann derzeit nicht benannt werden, da hierfür zunächst eine Bestandsaufnahme und ein übergreifendes Maßnahmenprogramm zur Ermittlung des Nachrüstungsbedarfs erforderlich sind.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.18Nächtlicher Hitzeschutz- Prüfauftrag (SPD)Zur Vorlage · 03107-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, der die Einrichtung eines temporären nächtlichen Hitzeschutzes in Dortmund vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung eines Übernachtungs- und Schutzangebots für besonders hitzegefährdete Menschen zu beauftragen.
Im Rahmen dieser Prüfung soll die Verwaltung geeignete städtische oder andere Räumlichkeiten identifizieren, die bei außergewöhnlichen Hitzeperioden kurzfristig als Schutzräume aktiviert werden können. Dabei sollen Kriterien für die Aktivierung, wie etwa Hitzewarnstufen oder die Anzahl tropischer Nächte, sowie die Anforderungen an die Ausstattung, etwa Kühlung, sanitäre Einrichtungen und Trinkwasserversorgung, definiert werden. Zudem soll dargelegt werden, welche Personengruppen durch das Angebot erreicht werden sollen und wie ein niedrigschwelliger Zugang sichergestellt werden kann.
Der Antrag umfasst ferner die Untersuchung bestehender Strukturen von Wohlfahrtsverbänden, Rettungsdiensten und Gesundheitsdiensten, die in das Angebot integriert werden könnten. Die Verwaltung soll die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen, die Verantwortlichkeiten der Stadt sowie den voraussichtlichen Personal-, Sach- und Finanzbedarf ermitteln. Ziel ist es, ein anlassbezogenes Angebot zu schaffen, das in den bestehenden Dortmunder Hitzeaktionsplan integriert werden kann, um die Schutzlücke bei nächtlichen Hitzeperioden zu schließen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.19"abpflastern" -Antrag zur TO (SPD)Zur Vorlage · 03103-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingebracht. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Informationsoffensive zu planen, um Privatpersonen, Unternehmen und Grundstückseigentümer in Dortmund über den bundesweiten Wettbewerb „abpflastern“ zu informieren. Ziel der Initiative soll es sein, zur Teilnahme an der nächsten Wettbewerbsphase zu motivieren und über die Bedeutung der Entsiegelung von Flächen sowie die Vorteile des Schwammstadtprinzips aufzuklären. Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen auf das Stadtklima, die Abkühlung in den Sommermonaten, der Hochwasserschutz und die Biodiversität thematisiert werden.
Zudem wird die Verwaltung angehalten, ein Konzept für einen Wettbewerb zwischen den Dortmunder Stadtbezirken auszuarbeiten. Dieser soll die Durchführung, Begleitung und Auswertung sowie die Ermittlung und Würdigung des Stadtbezirks mit den größten Erfolgen bei der Flächenentsiegelung umfassen. Der Antrag sieht vor, darzulegen, wie der Wettbewerb „abpflastern“ in den jeweiligen Bezirken beworben werden kann. Die Ergebnisse der Planung sollen noch im laufenden Jahr dem Ausschuss sowie den Bezirksvertretungen vorgelegt werden, um die Grundlage für einen politischen Beschluss zur Durchführung der Offensive zu schaffen. Der Wettbewerb orientiert sich an dem niederländischen Vorbild „NK Tegelwippen“ und dient der Förderung der klimagerechten Stadtentwicklung durch die Entlastung der Kanalisation bei Starkregen.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.20Abpflastern-Vorschlag zur TO (Die Linke &T)Zur Vorlage · 03129-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 wurde ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung eingereicht. Der Antrag betrifft den Tagesordnungspunkt „Abpflastern“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung im genannten Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.20.1Nachtrag: 14.09.2026 + TV Abpflastern- ZE Antrag (Die Linke & T)Zur Vorlage · 03129-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Vorlage 03129-26/1 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf das Thema „Abpflastern“ und fordert spezifische Ergänzungen für die geplante Informationsoffensive sowie die weitere Umsetzung des Vorhabens.
Die Antragsteller bitten darum, die Informationsoffensive unter Einbindung des Stadtmarketings durchzuführen. Damit soll die Außenwirkung der Teilnahme Dortmunds an dem entsprechenden Wettbewerb gestärkt werden. Darüber hinaus wird die Aufnahme eines neuen Punktes beantragt, der die Entwicklung eines Konzepts zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung vorsieht. In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Fördermittel akquiriert werden können, um die Beteiligung an der Aktion zu erhöhen. Als mögliche Orientierung für die Förderung wird auf bestehende Angebote der Verwaltung sowie auf Best Practices anderer Kommunen, etwa die Beratung zu KfW-Förderrichtlinien, verwiesen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.21Strategie Städtebau-Vorschlag zur TO (CDU)Zur Vorlage · 03023-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 einen Tagesordnungspunkt zur Strategie Städtebau beantragt. Mit diesem Vorschlag zur Tagesordnung bittet die Fraktion darum, das Thema in die anstehende öffentliche Sitzung aufzunehmen.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Der Antrag liegt der Vorsitzenden des Ausschusses zur Entscheidung über die Aufnahme in die Tagesordnung vor. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Punktes zur Strategie Städtebau wurde zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht beigefügt.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.21.1Strategie Städtebau- ZE Antrag (CDU)Zur Vorlage · 03023-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Strategie Städtebau eingebracht. Ziel des Antrags ist die Entwicklung einer übergeordneten Strategie, die eine gesamtstädtische Entwicklung des Stadtbildes berücksichtigt.
Der Antrag weist darauf hin, dass die bisherige Priorisierung von Nachverdichtung, Dachausbau und Umnutzungen sowie die Beratung einzelner Projekte durch den Gestaltungsbeirat keine umfassende städträumliche Wirkung für die gesamte Stadt abbilden können. Da viele Bauvorhaben auf ungeplanten Flächen ohne spezifische gestalterische Leitlinien stattfinden, fehle es an einem übergeordneten Konzept für eine ganzheitliche Stadtbaukunst.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer ersten Strategie zu beauftragen, die den Aspekt der gesamtstädtischen Entwicklung des Stadtbildes beinhaltet. Zudem soll die Verwaltung Vorschläge für externe Expertisen unterbreiten, die an der Erstellung eines Leitfadens für den Städtebau beteiligt werden könnten. Das Konzept soll sich insbesondere mit der baukulturellen Entwicklung der Stadt befassen, wobei städtebauliche Qualitäten und architektonische Detaillierung als Grundlage für frühzeitige Einbindungen in Genehmigungsprozesse dienen sollen. Der Entwurf dieser Strategie soll dem Ausschuss im vierten Quartal des laufenden Jahres in seinen wesentlichen Zügen vorgelegt werden.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.22SUITED an Dortmunder Schulen-Vorschlag zur TO ( DIE Linke& T)Zur Vorlage · 03130-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 wurde ein neuer Tagesordnungspunkt vorgeschlagen. Der Punkt trägt die Bezeichnung „SUITED an Dortmunder Schulen“.
Mit dem vorliegenden Vorschlag zur Tagesordnung wird beantragt, das Thema in der kommenden Sitzung des Ausschusses zu behandeln. Die Verwaltung gibt an, dass die Details und die konkrete Ausgestaltung des Anliegens zeitnah präzisiert werden sollen. Die Sitzung ist als öffentliche Sitzung angesetzt. Eine spezifische inhaltliche Ausarbeitung des Projekts „SUITED“ liegt zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht bei, da die Konkretisierung der Inhalte als laufender Prozess beschrieben wird.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.23Kommunale Wärmeplanung-Vorschlag zur TO (B'90/DG & Volt)Zur Vorlage · 03132-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, das Thema der kommunalen Wärmeplanung als Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aufzunehmen. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung ist für die Sitzung am 16. September 2026 vorgesehen.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt im Status der Einbringung vor und die Sitzung des Ausschusses ist als öffentlich gekennzeichnet.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.23.1Nachtrag: 14.09.2026 + TV Kommunale Wärmeplanung - ZE Antrag (B'90/Die Grünen & Volt)Zur Vorlage · 03132-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Kommunalen Wärmeplanung eingebracht, der in der Sitzung am 16. September 2026 beraten und beschlossen werden soll.
Mit dem Antrag wird festgestellt, dass die gesetzliche Frist zur Erstaufstellung der Kommunalen Wärmeplanung für Dortmund, die gemäß Wärmeplanungsgesetz bis zum 30. Juni 2026 hätte eingehalten werden müssen, nicht eingehalten wurde. Die Fraktion fordert den Ausschuss auf, die Verwaltung anzuweisen, der Rat der Stadt Dortmund die Wärmeplanung spätestens zur nächsten Ratssitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Zudem soll die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung unverzüglich eingeleitet oder bereits begonnene Prozesse zügig abgeschlossen werden.
Die Verwaltung wird ferner aufgefordert, sicherzustellen, dass die Planung als strategische Aufgabe im öffentlichen Interesse erfolgt und sich an den Zielen der Klimaneutralität, der Versorgungssicherheit sowie der Sozialverträglichkeit und Bezahlbarkeit orientiert. Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer zeitnahen Vorlage damit, dass die Wärmeplanung als Grundlage für die Wärmewende und zur Schaffung von Planungssicherheit für verschiedene Akteure, wie etwa die Wohnungswirtschaft oder die Industrie, dient.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.24Frauen-Nacht-Taxi- Vorschlag zur TO (B'90/DG& Volt)Zur Vorlage · 03133-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Frauen-Nacht-Taxi“ in die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 aufzunehmen. Die entsprechende Vorlage liegt als Vorschlag zur Tagesordnung vor.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Antrags liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angesetzt.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.25Grundstückskauf Kronprinzenstraße S-Bahn-Vorschlag zur TO (B'90/DG& Volt)Zur Vorlage · 03134-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Grundstückskauf Kronprinzenstraße S-Bahn“ in die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 aufzunehmen.
Die Anfrage zur Aufnahme des betreffenden Punktes auf die Tagesordnung wurde mit dem Hinweis eingereicht, dass das Anliegen zeitnah konkretisiert wird. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das zuständige Gremium vor.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.26Städtebauliche Entwicklung Südspange- Vorschlag zur TO (B'90/DG& Volt)Zur Vorlage · 03135-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, das Thema der städtebaulichen Entwicklung der Südspange auf die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu setzen. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung (Vorlagennummer 03135-26) wurde für die Sitzung am 16. September 2026 eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Aufnahme des Tagesordnungspunktes ist für eine öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.26.1Nachtrag: 15.09.2026 + TV Städtebauliche Entwicklung Südspange- ZE Antrag (B'90/DG& Volt)Zur Vorlage · 03135-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Prüfauftrag zur städtebaulichen Entwicklung im südöstlichen Bereich von PHOENIX West beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Fertigstellung der Südspange sowie die geplante Neunutzung des Schalthauses mit Büro-, Gastronomie- und Veranstaltungsangeboten.
Die Verwaltung soll untersuchen, ob die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung der Flächen östlich des Schalthauses und südlich der Südspange weiterhin ausreichen oder ob Änderungen der Bauleitplanung notwendig sind. Dabei sollen die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, die mögliche Nutzungsmischung sowie die bauliche Dichte unter Berücksichtigung des gesamten Standortes PHOENIX West bewertet werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Prüfung der Perspektiven für einen zusätzlichen Haltepunkt des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Hierzu soll die Verwaltung die verkehrliche und betriebliche Machbarkeit sowie mögliche Bedienungskonzepte prüfen und gegebenenfalls Gespräche mit der Deutschen Bahn sowie den zuständigen Aufgabenträgern aufnehmen.
Ziel des Antrags ist die Erarbeitung einer zusammenhängenden Entwicklungsperspektive, die Flächenentwicklungen, öffentliche Räume, Klimaanpassung und Mobilität integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse inklusive eines zeitlichen Fahrplans dem Ausschuss vorzulegen und die Bezirksvertretung Hörde in das weitere Verfahren einzubeziehen.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.27PFAS und TFA im Trinkwasser- Vorschlag zur TO (B'90/DG & Volt)Zur Vorlage · 03136-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 beantragt. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit dem Thema PFAS und TFA im Trinkwasser.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.27.1Nachtrag: 15.09.2026 + TV PFAS und TFA im Trinkwasser- Bitte um Stellungnahme (B'90/DG & Volt)Zur Vorlage · 03136-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Anfrage zur Untersuchung von PFAS und Trifluoracetat (TFA) im Dortmunder Trinkwasser gestellt. Die Vorlage bittet die Verwaltung, unter Einbeziehung der DEW21 sowie der Wasserwerke Westfalen GmbH, zu verschiedenen Aspekten der Wasserqualität Stellung zu nehmen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Ermittlung aktueller Konzentrationen der Summenparameter PFAS-20 und PFAS-4 sowie von TFA im Dortmunder Trinkwasser. Die Fraktion fordert eine Darstellung der aktuellen Messwerte sowie der Entwicklung innerhalb der letzten fünf Jahre, differenziert nach den versorgenden Wasserwerken und den vorhandenen Messstellen im Verteilnetz. Zudem wird nach den Untersuchungsintervallen und den Entnahmestellen im Rohwasser, im aufbereiteten Trinkwasser sowie im Netz gefragt und die Frage nach der vollständigen Veröffentlichung der Ergebnisse gestellt.
Des Weiteren soll die Verwaltung die festgestellten Konzentrationen und deren Entwicklung im Hinblick auf geltende sowie künftige Grenzwerte und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes bewerten. Abschließend wird nach der Wirksamkeit der derzeitigen Aufbereitungsverfahren zur Reduzierung dieser Stoffe sowie nach möglichen technischen oder vorsorgenden Maßnahmen bei künftigen Konzentrationssteigerungen gefragt. Die Begründung der Anfrage verweist auf die Persistenz und Mobilität dieser Stoffe in der Umwelt und das Ziel, Transparenz über die Belastung des Trinkwassers zu schaffen.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.28Unser Wasser schützen- Vorschlag zur TO (B'90/DG& Volt)Zur Vorlage · 03137-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Unser Wasser schützen“ in die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 aufzunehmen.
Die Anfrage zur Aufnahme dieses Punktes in die öffentliche Tagesordnung wurde im Rahmen der Vorlage 03137-26 eingereicht. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Punktes liegt zum Zeitpunkt der Einbringung noch nicht vor.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.28.1Nachtrag: 14.09.2026 + TV Unser Wasser schützen – Dortmund klimaresilient und wassersensibel Antrag (B'90/Die Grünen)Zur Vorlage · 03137-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Weiterentwicklung eines klimaresilienten und wassersensiblen Wasserressourcenmanagements in Dortmund eingebracht.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine Strategie für ein nachhaltiges Grund- und Oberflächenwassermanagement erarbeitet oder bestehende Konzepte weiterentwickelt. Dabei sollen die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit, die Grundwasserneubildung sowie die Gewässerqualität untersucht und Handlungsbedarfe unter Berücksichtigung der Nationalen Wasserstrategie des Bundes benannt werden. Zudem wird ein Ausbau des Netzes öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen beantragt, wobei die Identifizierung zusätzlicher Standorte in der Innenstadt und an hitzeexponierten Orten unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Bedarfsgerechtigkeit erfolgen soll.
Ein weiterer Punkt des Antrags umfasst die Identifizierung von Potenzialen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf öffentlichen Flächen, etwa durch Zisternen oder Versickerungsanlagen. Die Verwaltung soll zudem einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schwammstadtprinzips vorlegen, der den aktuellen Stand der Projekte, die Integration in städtische Planungen sowie bestehende Hemmnisse darstellt. Abschließend wird die Fortführung des Leitbilds einer pestizidfreien und nitratarmen Kommune gefordert. Hierzu soll die Verwaltung den Zustand des Grundwassers im Hinblick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie bewerten und Möglichkeiten aufzeigen, den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf kommunalen Flächen sowie bei externen Dienstleistern zu reduzieren oder zu unterbinden.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.29Nachtrag: 03.09.2026 + NV- Antrag zur Prüfung und Einrichtung einer Fahrradstraße für den Sölder Kirchweg (DS-Nr. 26152-22); hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03013-26 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertretung Aplerbeck Stellung, die die Prüfung und Einrichtung einer Fahrradstraße im Sölder Kirchweg zwischen den Ortsbereichen Sölde und Aplerbeck beantragt hatte. Der Sölder Kirchweg ist bereits als Teil der Veloroute 4 in das Radvorrangroutennetz der Stadt Dortmund sowie im Regionalen Radwegenetz des Regionalverbands Ruhr integriert.
Eine im Juli 2026 mittels Seitendetektionsradar durchgeführte Verkehrszählung ergab über einen Zeitraum von acht Tagen ein Verkehrsaufkommen von insgesamt 4.850 Fahrzeugen. Dabei wurde ein Verhältnis von etwa 1.131 Fahrrädern zu 3.719 Pkw verzeichnet.
Die zuständige Verwaltung legt der Bezirksvertretung eine Planung zur Einrichtung der Fahrradstraße vor. Durch die geltenden Regelungen für Fahrradstraßen ergeben sich keine Auswirkungen auf den ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehr. Die bestehende Beschilderung „Anlieger frei“ bleibt bestehen, während der Abschnitt der Fahrradstraße durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung für den Kfz-Verkehr freigegeben wird.
Die Umsetzung soll unter Verwendung von Restmitteln des Verkehrswendebüros für das Jahr 2026 erfolgen. Aus Kosten- und Zeitgründen wird dabei auf eine flächige Roteinfärbung der Fahrbahn verzichtet. Die Verwaltung bewertet die Folgen dieser Entscheidung aufgrund des geringen Kfz-Verkehrsaufkommens und der Beschränkung auf Anlieger als unproblematisch. Eine Information der Anwohnenden soll vor der Durchführung der Maßnahme erfolgen.
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- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.30Nachtrag: 08.09.2026 + NV Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 154 - Brechtener Grundschule Evinger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer UmweltprüfungZur Vorlage · 01916-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Entwurf für den Bebauungsplan Ev 154 – Brechtener Grundschule Evinger Straße vor. Das Vorhaben im Stadtbezirk Dortmund-Eving soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB umgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für einen Schulneubau, der eine vierzügige Grundschule, eine Turnhalle, eine viergruppige Tageseinrichtung sowie eine Altenbegegnungsstätte umfasst.
Das Planungsgebiet umfasst etwa 2,2 Hektar und beinhaltet neben der Schule auch eine Sportanlage sowie eine Gastronomie. Die Planung sieht ökologische Maßnahmen wie Fassaden- und Dachbegrünungen, die Installation von Solaranlagen sowie umfangreiche Baumneupflanzungen vor. Zur Bewältigung von Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr sind bauliche Maßnahmen wie Riegelbebauung und schalldämmende Bauteile vorgesehen. Die Entwässerung soll im Zuge der Neubebauung im Hinblick auf die Starkregenvorsorge neu konzipiert werden.
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zum Entwurf, zur Begründung sowie zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung per Internetveröffentlichung. Während für die Planungskosten keine Fördermittel bereitstehen, sollen für den Schulneubau Mittel beantragt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal der zuständigen Fachbereiche. Im Rahmen des Verfahrens werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie die Grundsätze des Gender Planning berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.31Nachtrag: 08.09.2026 + NV Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Gewinnverwendung 2025 für das Deponiesondervermögen der Stadt DortmundZur Vorlage · 03109-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03109-26 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie der Gewinnverwendung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 252.922.913,11 € und einen Jahresüberschuss von 16.576.010,07 € aus. Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2025 durch die HLB Husemann AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Vorlage sieht vor, eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 244.170,79 €, die aus dem Stammkapital von 5.500.000,00 € resultiert, an den städtischen Haushalt abzuführen. Der verbleibende Überschuss von 16.331.839,28 € soll ausgeschüttet und unmittelbar als Einlage in die Rücklagen des Sondervermögens zurückgeführt werden, wobei die Ansprüche ohne Liquiditätsfluss verrechnet werden sollen. Zudem wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrauszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 16.331.839,28 € beantragt, deren Deckung über verschiedene Finanzstellen des Fachbereichs 37 erfolgt.
Zusätzlich umfasst der Beschlussvorschlag die Entlastung der Leitung des Sondervermögens sowie die Beauftragung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Abschlusses für das Jahr 2026. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt nach einer durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH durchgeführten Ausschreibung.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.32Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten SchulraumsZur Vorlage · 02578-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02578-26 befasst sich mit dem Vorgehen und der Priorisierung dauerhafter Schulgebäude im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Ziel ist die Schaffung von benötigtem Schulraum. Der Rat der Stadt soll die organisatorischen Veränderungen sowie die Priorisierung und das geplante Vorgehen der Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen nach Sicherstellung der Finanzierung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Erlaubnis beantragt, bei der Vergabe und Errichtung priorisierter Einzelgebäude bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren und Abweichungen von der Schulbauleitlinie vorzunehmen.
Die Priorisierung der Bauvorlagen erfolgt primär nach dem Entstehungszeitpunkt des Schulplatzbedarfs. Die Liste umfasst Projekte für das Gymnasium Brackel, die Gesamtschule Eving sowie die Sekundarstufe II in Hacheney und die dazugehörigen Sporthallen. Für die personelle Betreuung der Dauerstandorte ab August 2030 besteht ein Bedarf an 3,0 Planstellen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie 0,5 Planstellen für Schulsekretariate.
Aufgrund der Haushaltslage ist eine bauabschnittsweise Realisierung vorgesehen, um Investitionsauszahlungen zu verschieben, sofern die Schulplatzanzahl nicht gefährdet ist. Für die Interimsquartiere in Brackel und Derne entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro beziehungsweise rund 657.732 Euro. Diese Projekte sind für die Sicherstellung der Beschulung ab Sommer 2027 prioritär eingestuft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Schulneubauten Abweichungen von den städtischen energetischen Standards und der Schulbauleitlinie auf die gesetzlichen Mindestanforderungen reduziert werden können.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.33Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung endgültige Schulen – Mehrbedarf Interim BrackelZur Vorlage · 02727-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ wird dem Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der investiven Mittelbedarfe für die Schaffung von Interimsquartieren in Brackel und Derne zur Vorlage gebracht. Für das Projekt in Brackel wird eine Erhöhung des Investitionsvolumens um 4.809.774,50 Euro auf insgesamt 20.461.746,50 Euro vorgeschlagen. Die Kostensteigerungen resultieren aus höheren Baukosten, dem Ausbau der Datenverkabelung, notwendigen Schraubfundamenten, verstärkten Decken- und Bodensystemen sowie Anforderungen an die Medienausstattung der Fachräume.
Für das Interimsquartier in Derne wird eine Erhöhung des Volumens um 758.883,00 Euro auf insgesamt 23.188.883,00 Euro beantragt. Als Gründe werden eine erhöhte Anzahl an Containern für den Schulbedarf, eine neue Grundstücksentwässerung sowie Bodenverhältnisse mit einem Höhenversatz von etwa drei Metern angeführt.
Zusätzlich wird die Berücksichtigung von Mehraufwendungen für bewegliches Vermögen und Schülerbeförderungskosten in Höhe von insgesamt 748.800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 beantragt. Die Vorlage umfasst zudem Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2028. Die Nutzung der mobilen Raumeinheiten ist bis zum Schuljahresbeginn 2030/2031 befristet. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung des Schulplatzbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.34Nachtrag: 09.09.2026 + NV - Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II HacheneyZur Vorlage · 02728-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und den Bau einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II in Hacheney beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule inklusive einer Sporthalle auf einer etwa 47.000 m² großen Fläche vor, die ehemals von der EAE genutzt wurde. Die Umsetzung erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft in Modulbauweise durch einen Totalunternehmer.
Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 20.932.051,80 €. Der Beschluss umfasst zudem die Erlaubnis, bei Bedarf vom Klimaschutzstandard sowie der Schulbauleitlinie abzuweichen, wobei eine Reduzierung auf den gesetzlichen Mindeststandard energetischer Standards möglich ist. Die finanziellen Bedarfe für Planung und Bau sind für die Jahre 2027 bis 2030 sowie für Baukosten im Jahr 2031 vorgesehen. Weitere Mittel sind für die Ausstattung, die Schulbeförderung sowie für jährliche Folgeaufwendungen ab 2030 eingeplant. Eine Förderung durch das LuKIFG wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten erwartet.
Der Zeitplan sieht den Abriss der bestehenden Fläche bis Ende 2026 vor. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss ist für Oktober 2026 vorgesehen, der Baustart für das vierte Quartal 2028. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, um die Nutzung zum Schuljahr 2030/31 zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans We135 zur Zweckänderung der Fläche von „EAE“ zu „Schule“ durchgeführt, dessen Abschluss frühestens für Anfang 2028 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.35Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I BrackelZur Vorlage · 02729-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe I in Brackel beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines sechs- bis siebenzügigen Gymnasiums mit Sporthalle in Modulbauweise, wobei die Sekundarstufen I und II in einem gemeinsamen Gebäudekörper errichtet werden sollen. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.300 m² bei einer Programmfläche von circa 7.626 m². Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 68 Millionen Euro, ergänzt durch einen konsumtiven Anteil von etwa 2 Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt über ein Totalunternehmermodell.
Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor, gefolgt vom Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027. Die Beauftragung des Totalunternehmers ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baubeginn im vierten Quartal 2028 erfolgen kann. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, mit einer geplanten Nutzungsaufnahme zum Schuljahr 2030/2031.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Befugnis für die Verwaltung, bei Erforderlichkeit vom städtischen energetischen Standard sowie von der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine zu sichern. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 und folgende sind investive Bedarfe für Bau und Ausstattung sowie konsumtive Mehrbedarfe für bewegliches Vermögen und Schulbeförderung vorgesehen. Zudem werden jährliche Folgeaufwendungen ab dem Jahr 2031 auf über zwei Millionen Euro veranschlagt. Es wird auf die Notwendigkeit von Interimsmaßnahmen an der Schleife Wambel hingewiesen, falls Verzögerungen auftreten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.36Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I EvingZur Vorlage · 02730-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02730-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund die Planung und Umsetzung eines Neubaus einer sechs-zügigen Gesamtschule in Eving zur Schaffung von Schulraum in der Sekundarstufe I vorgeschlagen. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und beinhaltet den Bau einer Sporthalle. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 77.633.711,00 Euro ohne Eigenleistungen, wobei der investive Anteil 78.860.573,58 Euro und der konsumtive Anteil 2.022.260,00 Euro beträgt.
Der geplante Gebäudekörper soll drei bis viergeschossig sein und eine Bruttogeschossfläche von rund 3.960 m² aufweisen. Das Baufeld umfasst etwa 20.000 m², ergänzt durch eine Übergangsfläche von circa 15.000 m² zum angrenzenden Landschaftsraum. Die Realisierung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026, einen Baustart im vierten Quartal 2028 sowie eine Fertigstellung im August 2030 vor, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2030/31 zu gewährleisten.
Die Vorlage sieht zudem die Ausweitung des Haushalts ab 2025/2026 zur Deckung der investiven Bedarfe zwischen 2027 und 2031 sowie der Ausstattungskosten im Jahr 2030 vor. Ab 2030 werden jährliche Folgeaufwendungen von etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Es wird die Erlaubnis beantragt, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren. Die Verwaltung soll die zuständigen Gremien über notwendige Änderungen der Baumaßnahmen vorab informieren. Als Projektrisiken werden die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Verzögerungen durch ausstehende Gutachtenergebnisse angeführt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.37Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II BrackelZur Vorlage · 02731-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ die Planung und Umsetzung eines Schulneubaus für die Sekundarstufe II in Brackel beschließen. Die Vorlage umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI mit einem geplanten Investitionsvolumen von insgesamt 25.089.219,84 €. Dieser Betrag setzt sich aus einem investiven Anteil von 25.486.879,35 € und einem konsumtiven Anteil von 975.000 € zusammen. Beantragt wird zudem, die Errichtung des Gebäudes gemeinsam mit der Sekundarstufe I in einem Bauabschnitt durchzuführen und die Vergabeverfahren zusammenzulegen.
Das Bauvorhaben in der Gemarkung Wambel sieht auf einem etwa 20.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² großen Grundstück einen viergeschossigen Gebäudekörper in Modulbauweise vor. Die geschätzte Bruttogeschossfläche beträgt rund 5.000 m², bei einer Programmfläche von circa 2.875 m². Die Umsetzung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 sowie den Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027 vor, um eine Fertigstellung bis August 2030 zu erreichen. Damit soll der Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2030/2031 ermöglicht werden.
Die Haushaltsausweitungen decken die Bedarfe für Planung und Bau von 2027 bis 2031 sowie Folgeaufwendungen für die Ausstattung ab 2030 ab. Die Vorlage beinhaltet die Erlaubnis, bei zwingender Erforderlichkeit vom energetischen Standard und der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine einzuhalten. Die Umsetzung erfolgt innerhalb bestehender Strukturen, wobei zusätzliches Personal für die Schulhausmeistertätigkeit benötigt wird.
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- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.38Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II EvingZur Vorlage · 02732-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe II in Eving beschließen. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule auf städtischem Eigentum vor. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 19.244.652 Euro, wobei sich der investive Anteil auf rund 19,5 Millionen Euro und der konsumtive Anteil auf 975.000 Euro beziffert. Das geplante Bauwerk soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 3.960 Quadratmetern aufweisen.
Die Umsetzung soll durch die Vergabe an einen Totalunternehmer erfolgen, wobei im Vergabeverfahren eine Modulbauweise als Option berücksichtigt werden kann. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Die Beauftragung des Unternehmens ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baustart im vierten Quartal 2031 erfolgen kann. Eine Fertigstellung ist bis August 2033 geplant, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2033/34 zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung von Haushaltsausweitungen für Bau und Ausstattung sowie die Einplanung von Mehrauszahlungen für Planungs- und Baukosten ab 2030 sowie jährlichen Folgeaufwendungen ab 2034. Der Verwaltung wird gestattet, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf gesetzliche Anforderungen zu reduzieren oder von der Schulbauleitlinie abzuweichen. Für den Betrieb werden zusätzliche Stellen im Schulsekretariat und im Hausmeisterdienst benötigt. Die Maßnahme ist zeitlich nachrangig und kann zur Entlastung des Haushalts verschoben werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.39Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle HacheneyZur Vorlage · 02733-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Baus einer vierfach Sporthalle im Dortmunder Stadtteil Hacheney beschließen. Das Bauvorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und umfasst die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI. Das vorgesehene Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.798.227,00 Euro. Die geplante Sporthalle wird eine Nutzfläche von etwa 2.000 Quadratmetern aufweisen.
Mit der Vorlage wird zudem eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Maßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen. Des Weiteren wird die Kenntnisnahme über mögliche, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgesehene Aufwendungen im Jahreshaushalt der Fachbereiche festgelegt.
Der zeitliche Rahmen der Maßnahme sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Der Baustart ist für das vierte Quartal 2031 geplant, wobei die Fertigstellung bis August 2033 angestrebt wird. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt Dortmund, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Vorlage enthält detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, der Kostenberechnung, dem Rahmenterminplan sowie den Planunterlagen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.40Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle BrackelZur Vorlage · 02734-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Brackel beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Schaffung notwendiger Schulraumkapazitäten. Das gesamte Investitionsvolumen für die Planung und Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei die Gesamtkosten der Maßnahme einen investiven Anteil von rund 18,26 Millionen Euro sowie einen konsumtiven Anteil von 325.000 Euro umfassen.
Das Bauvorhaben soll auf einem etwa 20.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Sendstraße realisiert werden. Ziel ist die Fertigstellung bis August 2033, um den Schulbetrieb in der zweiten Jahreshälfte des Schuljahres 2033/2034 aufzunehmen. Der Zeitplan sieht den Start der Vergabe für das Jahr 2030 und den Baubeginn für das vierte Quartal 2031 vor.
Die Vorlage sieht zudem die Berücksichtigung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2030 bis 2034 sowie für die Ausstattung der Schule vor. Für die Folgeaufwendungen, wie Abschreibungen und Instandhaltung, wurden jährliche Bedarfe ab dem Jahr 2034 in Höhe von insgesamt rund 665.653 Euro festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, etwaige notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Baumaßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.41Nachtrag: 09.09.2026 + NV- Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle EvingZur Vorlage · 02735-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Eving beschließen. Das Vorhaben umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und sieht eine Bruttogrundfläche von etwa 4.268,16 m² vor. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei der investive Anteil 18.263.098,63 Euro und der konsumtive Anteil 325.000 Euro beträgt. Für die Jahre 2030 bis 2034 werden zudem investive Mehrbedarfe in Höhe von 14.772.529 Euro sowie Ausstattungskosten für das Jahr 2033 in Höhe von 78.500 Euro berücksichtigt. Ab 2034 sind jährliche Folgeaufwendungen von rund 665.653 Euro vorgesehen.
Der Zeitplan sieht den Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Das Vergabeverfahren soll im Januar 2030 beginnen, gefolgt von der Beauftragung im dritten Quartal 2030. Nach der Einreichung des Bauantrags im ersten Quartal 2031 ist der Baustart für das vierte Quartal 2031 geplant, sodass die Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgen kann. Als Risiken werden der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Kosten- und Bauunternehmerrisiken aufgeführt. Sollten Anpassungen an Maßnahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Sicherung der Fertigstellung notwendig werden, sollen Prioritäten unter Berücksichtigung der Haushaltslage abgewogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Änderungen bestehender Beschlüsse den Gremien vorzulegen. Die Bezirksvertretung wird im Verfahren angehört.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.42Nachtrag: 14.09.2026 + TV Archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen, hierzu Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02330-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlagennummer 02330-26/2 befasst sich mit zwei unterschiedlichen Themenbereichen. Im ersten Teil werden archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D im Bereich der Westfalenhallen thematisiert. Die Verwaltung beschreibt den Kommunikationsverlauf zwischen der Unteren Denkmalbehörde und der Westfalhallen Unternehmensgruppe seit Februar 2022. Um Risiken für den Bauablauf zu minimieren, wurde die Durchführung bauvorgreifender Untersuchungen empfohlen, wobei eine eigeninitiierte Forschungsgrabung durch die Untere Denkmalbehörde aus Haushaltsgründen nicht umgesetzt werden konnte. Im Rahmen eines Ortstermins im Juni 2026 wurden Maßnahmen zur Erstellung einer 3D-Visualisierung, zur Versetzung von Fundamenten sowie zur Entwicklung eines Gedenkstättenkonzepts durch eine Machbarkeitsstudie und einen Wettbewerb festgelegt. Zudem liegen Korrespondenzen aus verschiedenen europäischen Ländern sowie Anfragen von Vereinen und Institutionen vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den Ausschüssen und im Rat.
Der zweite Teil der Stellungnahme behandelt die Frage der finanziellen Beteiligung der Stadt Dortmund, der Stadtwerke Dortmund und der Westfalhallen Unternehmensgruppe an der Stiftungsinitiative „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Als Hintergrund wird die monatliche Zahlung von bis zu 53.000 Reichsmark an die Westfalhallen zwischen 1939 und 1945 angeführt. Da die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung keine abschließenden Informationen über die genaue Höhe der Beteiligungen der genannten Institutionen vorliegen haben, wurde eine direkte Anfrage an die Stiftung gestellt. Eine Rückmeldung der Stiftung zur Klärung des Sachverhalts steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes- nicht besetzt
- 5Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
- 5.1Beschluss der Satzung der Stadt Dortmund über die Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte" und über die förmliche Festlegung des erweiterten Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"Zur Vorlage · 02127-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“ sowie des erweiterten Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“ beschließen. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Satzung vom 3. Dezember 1997 sowie die Satzung vom 19. Januar 2002 gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches aufzuheben.
Die Maßnahme „Neue Evinger Mitte“ wurde im Zeitraum von 1994 bis 2003 unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln umgesetzt. Ziel der Sanierung war die Schaffung eines neuen Ortszentrums auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Minister Stein, nachdem deren Stilllegung im Jahr 1987 zum Verlust des sozialen und wirtschaftlichen Zentrums des Stadtteils Eving geführt hatte. Durch die Sanierung wurden Projekte wie der Bau des Evinger Platzes, die Anlage des „Grünen Platzes“, die Umgestaltung der Deutschen Straße sowie die Aufwertung des Grünzuges Externberg realisiert. Zudem wurden ehemalige Zechengebäude erhalten und umgenutzt.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Sanierungsziele erreicht worden. Die Aufhebung der Satzungen erfolgt aufgrund von personellen Wechseln und Kapazitätsgründen in der zuständigen Fachabteilung. Die Vorlage durchläuft den Prozess der Anhörung durch die Bezirksvertretung Eving sowie die Empfehlungsphase in den entsprechenden Ausschüssen, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.2Quartiersmanagement Nordstadt - Hier: Änderung Beschluss zu DS-Nr. 00464-25 vom 28.05.2026Zur Vorlage · 02517-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02517-26 sieht eine Änderung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00464-25 zum Quartiersmanagement in der Nordstadt vor. Die Verwaltung schlägt vor, die im Mai 2026 beschlossene Ergänzung aufzuheben, da für diese die finanzielle Deckung fehle und die bewilligten Städtebaufördermittel zweckgebunden für das Sanierungs- und Geschäftsstraßenmanagement sowie den Quartiersfonds eingesetzt werden müssen.
Im Rahmen der Neufassung wird das Vergabe- und Beschaffungszentrum beauftragt, ein Vergabeverfahren für ein Sanierungsmanagement und Geschäftsstraßenmanagement im Stadterneuerungsgebiet „Zentrale Nordstadt“ durchzuführen. Dieser Auftrag umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 und ist mit einer Summe von 3.040.525 Euro dotiert, wobei 70 Prozent durch Städtebauförderungsmittel refinanziert werden. Parallel dazu soll der Quartiersfonds für denselben Zeitraum mit 220.000 Euro betrieben werden, ebenfalls zu 70 Prozent durch Fördermittel gedeckt. Die Gesamtaufwendungen für beide Bausteine belaufen sich auf 3.260.525 Euro, wovon die Stadt Dortmund einen Eigenanteil von insgesamt 978.157,50 Euro trägt.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, für den Tätigkeitsbaustein Quartiersmanagement eine langfristige Lösung zur Aktivierung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner vorzulegen, die im vierten Quartal 2026 zur Beschlussfassung bereitstehen soll. Aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit für ein EU-weites Ausschreibungsverfahren erfolgt die Vorlage in den entsprechenden Gremien abweichend von der regulären Beratungsfolge erst nach der Sitzung des Rates.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Internationale Gartenausstellung Ruhrgebiet (IGA) 2027, Sachstand 2025Zur Vorlage · 39253-25/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Sachstand der Internationalen Gartenausstellung Ruhrgebiet (IGA) 2027 Informationen zur Verkehrssicherheit in der Lindberghstraße vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage eines Ratsmitglieds aus einer Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom Januar 2026. Dabei wurde die Prüfung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr im Bereich des Schwerlastverkehrs in der Lindberghstraße angeregt, wobei unter anderem die Verwendung von klebbaren Pollern oder Leisten als Möglichkeit genannt wurde.
Das Amt für Stadterneuerung führt dazu aus, dass verschiedene Optionen zur Führung des Radverkehrs untersucht wurden. Die im Antrag vorgeschlagenen Klebe-Elemente sowie andere Pop-Up-Elemente wurden als anfällig für Beschädigungen durch Kfz-Überfahrten eingestuft. Diese Maßnahmen würden zudem einen hohen und regelmäßigen Wartungs- und Erneuerungsaufwand erfordern.
Stattdessen hat die Verwaltung entschieden, die Radstreifenmarkierung in der Lindberghstraße zu erneuern und mit einer Riffelung zu versehen. Diese soll analog zur Randstreifenmarkierung auf Autobahnen gestaltet werden. Durch die optische, taktile und akustische Wirkung soll das Überfahren der Markierung durch den Kfz-Verkehr deutlich signalisiert werden, um die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführenden zu erhöhen. Die Verwaltung bewertet diese Maßnahme als eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Vergleich zur aktuellen Situation.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4Nachtrag: 16.09.2026 + TV IGA 2027 - Gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit der bereits beschlossenen investiven BaumaßnahmenZur Vorlage · 02806-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit für sechs bereits beschlossene investive Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der IGA 2027 einrichten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, die Wertgrenze für Kostenerhöhungen innerhalb der Finanzstelle für diese Projekte insgesamt auf bis zu 1.800.000,00 € zu erhöhen. Das Gesamtbudget der IGA sowie das Gesamtinvestitionsvolumen aller Einzelbeschlüsse in Höhe von 38.073.525,00 € und der städtische Eigenanteil von 18.533.929,50 € bleiben hiervon unberührt.
Die Maßnahme umfasst Projekte wie die Brücke „Haldensprung“, den Kokereipark, den Bewegungsgarten, die Spiel- und Erlebnisskulptur „Wolke“, den südlichen Eingangsbereich sowie den Bereich Deusenberg. Die Einrichtung der Deckungsfähigkeit soll eine flexible und bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Mittel ermöglichen, um auf unvorhersehbare Kostenveränderungen, wie etwa Bauverzögerungen oder Änderungen im Leistungsumfang, reagieren zu können. Dies dient der Sicherstellung des Eröffnungstermins am 23. April 2027.
Die Baumaßnahmen sind durch Zuwendungen der Städtebauförderung und der IGA-Festbetragsförderung finanziell abgesichert. Die Vorlage wird aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Bauarbeiten mit einer abweichenden Beratungsfolge vorgelegt, wobei die beteiligten Bezirksvertretungen im Nachgang zur Kenntnisnahme eingebunden werden.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
- 6.1Wohnungsmarktbericht 2026 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2025Zur Vorlage · 02621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02621-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Wohnungsmarktbericht 2026 zur Kenntnis nimmt. Der Bericht, der vom Amt für Wohnen erstellt wurde, analysiert die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt für das Jahr 2025.
Die Erstellung des Berichts basiert auf einem kommunalen Wohnungsmarktbeobachtungssystem. Als Informationsgrundlage dienen primär Daten der Stadt Dortmund sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Ergänzt werden diese Informationen durch Daten aus der empirica Preisdatenbank zu Angebotspreisen und Mieten sowie durch qualitative Erkenntnisse aus Expertenbefragungen.
Der Bericht dient der Schaffung von Transparenz über die aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und stellt eine Grundlage für die künftige wohnungspolitische Steuerung der Stadt dar. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 sowie für den Hauptausschuss, den Ältestenrat und den Rat der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Angelegenheiten des Umweltamtes
- 7.1Überweisung aus APOD- Personalbemessung Umweltamt-(Antrag Die Linke & T)Zur Vorlage · 02394-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung eingebracht, der eine Untersuchung der Personalsituation im Umweltamt fordert. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Umweltverwaltung aufgrund fehlender Kapazitäten beeinträchtigt sei.
Als konkrete Beispiele werden die mangelnde Umsetzung des in der Sitzungsperiode 2014–2020 verabschiedeten Landschaftsplanes sowie der Verzug bei der Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes angeführt. Zudem wird berichtet, dass im Bereich der Baumschutzsatzung die Einhaltung geltenden Rechts sowie die Erfüllung der Aufgaben durch Personalmangel erschwert werde. Auch bei den Förderprogrammen der Klimaagentur seien aufgrund begrenzter personeller Ressourcen Wartezeiten für Antragsteller entstanden.
Die Begründung des Antrags führt zudem an, dass die Informationspflicht gegenüber den Ausschüssen aufgrund der Kapazitätsengpässe nicht ausreichend erfüllt werden könne. Es wird auf die ökologische Situation im Stadtgebiet verwiesen, wobei die Umsetzung geplanter Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt als nicht möglich dargestellt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung dazu auffordert, eine Personalbedarfsbemessung für das Umweltamt durchzuführen, um die Handlungsfähigkeit der Behörde zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.1Nachtrag: 14.09.2026 + TV Personalbemessung Umweltamt-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02394-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Personalbemessung des Umweltamtes Stellung, nachdem eine Fraktionsvorlage eingebracht wurde. Die Verwaltung berichtet von personellen Herausforderungen durch Altersabgänge, eine Verjüngung der Belegschaft, steigende Elternzeitquoten von etwa zehn Prozent sowie den allgemeinen Fachkräftemangel. Trotz Digitalisierung und Prozessoptimierungen seien die Planstellen für die Abwicklung politischer Förderprogramme unzureichend. Im Bereich Biodiversität wurden nach einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2019 zwei Stellen eingerichtet; zudem wird eine zusätzliche Stelle für den Baumschutz und die untere Naturschutzbehörde angestrebt. Im Bereich Ausgleich und Ersatz sei das Flächenportfolio seit 1998 um das Zehnfache gewachsen. Zur Bewältigung steigender Fallzahlen bei Ordnungswidrigkeiten werden zwei Stellen im Umweltamt sowie eine Stelle im Rechtsamt benötigt.
Eine umfassende Personalbemessung für das gesamte Umweltamt wird von der Verwaltung abgelehnt. Ein solcher Prozess erfordere die systematische Erfassung aller Aufgaben und Bearbeitungszeiten, was aufgrund der heterogenen Aufgabenstruktur und des Fehlens von Massengeschäft als schwierig bewertet wird. Die Durchführung würde personelle und zeitliche Ressourcen des Personal- und Organisationsamtes, der zentralen Dienste des Umweltamtes sowie der Fachabteilungen binden, was zu Rückständen bei den Kernaufgaben führen könnte. Da das Umweltamt bereits Stellenanteile zur Haushaltskonsolidierung abgegeben hat und mit weiteren Personalschwankungen zu rechnen ist, liegt kein Beschlussvorschlag zur Durchführung vor; die Empfehlung lautet auf Ablehnung.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.2Nachtrag: 14.09.2026 + TV Personalbemessung Umweltamt- ZE Antrag (Die Linke & T)Zur Vorlage · 02394-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) hat einen Zusatzantrag zur Personalbemessung im Umweltamt eingebracht. Der Antrag folgt auf die Überweisung von Personalfragen aus dem Personalausschuss (APOD) an das zuständige Gremium.
Mit dem Antrag wird auf personelle Engpässe hingewiesen, die die Bearbeitung spezifischer Aufgaben beeinträchtigen sollen. Konkret werden Defizite bei der Umsetzung des Landschaftsplans, der Erstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzeptes sowie bei der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Baumschutzsatzung angeführt. Zudem wird ein Personalmangel bei der Einleitung einer Ernährungswende in Dortmund benannt.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine ausreichende personelle Ausstattung für die Handlungsfähigkeit des Umweltamtes, den Naturhaushalt der Stadt sowie für die Klimapolitik notwendig sei. Dies umfasse unter anderem die CO2-Bindung durch Biotope sowie die Einsparung von Emissionen. Zudem wird die Bedeutung der personellen Kapazitäten für die Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen angeführt. Der Ausschuss bittet den Personaldezernenten, das Personalamt sowie den Personalausschuss um die Erarbeitung von Lösungen für die beschriebenen Situationen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.2Klimabeirat – Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund zum Thema Fortführung der Energieeinsparmaßnahmen.Zur Vorlage · 02453-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02453-26 legt der Klimabeirat Empfehlungen für den Rat der Stadt Dortmund vor, die eine systematische Auseinandersetzung mit den Folgen von Energieverteuerung, potenzieller Energieverknappung sowie Störungen internationaler Lieferketten fordern. Der Rat wird gebeten, sich frühzeitig mit diesen Entwicklungen zu befassen, um auf dieser Grundlage strategische und operative Handlungsempfehlungen für die Stadt zu entwickeln.
Die Vorlage sieht vor, Maßnahmen zur Einsparung von Energie sowie weiterer Rohstoffe und Materialien vorzubereiten. Zudem sollen Abhängigkeiten von globalen Lieferketten analysiert und kritische Infrastrukturen sowie Güter identifiziert werden. Ein Ziel ist der Aufbau von Vorsorgemechanismen, um die kommunale Handlungsfähigkeit in Krisensituationen sicherzustellen. Dabei soll geprüft werden, wie diese Strategien mit bestehenden Programmen, wie der Mission Klima oder der kommunalen Wärmeplanung, verknüpft werden können.
Als Begründung führt die Vorlage die Veränderungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sowie die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten werden als Beispiele für die Verwundbarkeit global vernetzter Systeme angeführt. Die Empfehlung zielt darauf ab, durch vorausschauende Planung die Resilienz der Stadt zu stärken und die Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur sowie die Bürgerinnen und Bürger im Krisenfall zu minimieren.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3Planfeststellung „Abkopplung des südlichen Bergwerkgrabensystems von der Mischwasserkanalisation“Zur Vorlage · 02753-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie die Bezirksvertretung Scharnhorst über die anstehende Planfeststellung zur Abkopplung des südlichen Bergwerkgrabensystems von der Mischwasserkanalisation. Das Vorhaben umfasst die Gewässer Bergwerkgraben, Sanderothgraben und Sundergraben.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die dazugehörigen Planunterlagen liegen im Zeitraum vom 28. September bis zum 13. Oktober 2026 während der allgemeinen Geschäftszeiten bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Fachabteilung ist erforderlich. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben werden.
Ziel der Maßnahme ist die Anlage naturnaher Gewässerprofile, um die Hochwassersicherheit und den natürlichen Wasserhaushalt zu stärken. Zudem soll das Mikroklima, insbesondere in Hitzeperioden, verbessert werden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Fördermittel für die Gewässerumgestaltung werden durch den Eigenbetrieb bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Die Verwaltung erfüllt mit dieser Vorlage die satzungsgemäße Informationspflicht gegenüber den Gremien über Gewässerausbauverfahren.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4Sachstand Förderprogramme Frühjahr 2026-Stn der VerwaltungZur Vorlage · 34375-24/5 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 34375-24/5 des Umweltamtes zum Sachstand der Förderprogramme für das Frühjahr 2026 dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. Gegenstand der Vorlage ist die Verwaltung von fünf Förderprogrammen, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Diese umfassen Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung, Geothermie und Wärmepumpen, Photovoltaik auf Vereinsgebäuden, Stecksolargeräte sowie Photovoltaik für Privathaushalte.
Die Dokumentation der Mittelabflüsse, bewilligten Beträge und Antragszahlen für den Zeitraum von 2022 bis April 2026 zeigt unter anderem ein Volumen von bis zu 1.150.000 € für das Programm zur Dachbeg Grünung. Im Bereich der Stecksolargeräte wurden im Jahr 2025 bereits 110.968 € ausgezahlt. Das Programm für Photovoltaik in Privathaushalten wurde vorläufig gestoppt, da der Fördermittelrahmen voraussichtlich ausgeschöpft ist; eine Pause in der Antragstellung bestand zwischen Oktober 2025 und Februar 2026. Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme des Sachstands sowie die Übertragung nicht ausgezahlter Mittel auf Folgejahre vor.
Für das dritte Quartal 2026 ist der Start der Förderrichtlinie für Wärmepumpen in privaten Immobilien geplant. Darauf folgt die Neuauflage des Programms „Steckersolar II“, welches auf Pauschalförderung und reduzierte Nachweispflichten setzt, wobei nicht genutzte Mittel aus dem Vorgängerprogramm übernommen werden. Die Richtlinie zur energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern befindet sich in Bearbeitung. Langfristig ist eine Weiterentwicklung der kommunalen Klimaschutzprogramme vorgesehen, wobei das Umweltamt eine Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadterneuerung anstrebt.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5Alte Obstbaumsorten-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 31353-23/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag gestellt, der die Prüfung des Schutzes alter Obstbaumsorten umfasst. Die Anfrage richtet sich an die Verwaltung mit dem Ziel zu klären, inwieweit Obstbäume alter Kultursorten, wie etwa Apfel-, Birnen- oder Kirschbäume, auf öffentlichen Flächen sowie in Kleingartenanlagen dauerhaft geschützt werden können. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Baumschutzsatzung, die Obstbäume mit wenigen Ausnahmen pauschal von den Schutzbestimmungen ausschließt.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, Auskunft darüber zu geben, ob eine Übersicht über Obstbaumarten auf städtischen Grünflächen existiert, die ein Alter von 40 Jahren oder mehr aufweisen. In der Begründung des Antrags wird auf die Gefahr des Verlusts genetischer Vielfalt hingewiesen. Es wird angeführt, dass die industrielle Landwirtschaft zu einer zunehmenden Uniformität führt und traditionelle Sorten durch wirtschaftlich relevante Züchtungen verdrängt werden. Die Erhaltung dieser Sorten wird im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit gegenüber Schädlingen und den Klimawandel als bedeutsam erachtet.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6Biodiversitätskonzept für Dortmund-Vorschlag zur TO (Die Linke& T)Zur Vorlage · 03018-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 03018-26 wird ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 vorgelegt. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Biodiversitätskonzept für Dortmund.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung des entsprechenden Punktes ist für die öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6.1Biodiversitätskonzept für Dortmund-ZE Antrag ( Die Linke & T)Zur Vorlage · 03018-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 03018-26/1 der Fraktion Die Linke und der Tierschutzpartei wird die Verabschiedung eines Biodiversitätskonzepts für Dortmund sowie die Bereitstellung notwendiger Ressourcen beantragt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass bereits vor etwa 15 Jahren ein erstes Biodiversitätskonzept beauftragt wurde und nach den Dürreperioden 2017/2018 eine weitere Beauftragung erfolgte. Zudem wird auf den im Jahr 2020 verabschiedeten Landschaftsplan verwiesen, dessen Umsetzung durch die Verwaltung laut Antrag nicht in ausreichendem Maße erfolgt sei.
Die Fraktion stellt fest, dass für die Umsetzung bestehender Konzepte derzeit weder die erforderlichen Personalkapazitäten noch die notwendigen Sachmittel zur Verfügung stehen. Als positives Beispiel wird das ökologische Waldkonzept angeführt, welches von der Forstverwaltung umgesetzt wird.
Der Antrag sieht drei konkrete Beschlussvorlagen vor: Der Rat soll die Situation des Artensterbens zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung anweisen, Priorisierungen zum Schutz lokaler Lebensgrundlagen zu überarbeiten. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Haushaltsplan ab dem Jahr 2027 ausreichende Sachmittel und Personal für die Bearbeitung der Biodiversitätskrise einzuplanen. Schließlich soll die Verwaltung mit der Umsetzung eines Rebhuhnprojektes zur Aufwertung der Agrarlandschaft im planerischen Außenbereich beauftragt werden, wobei die Einwerbung von Fördermitteln vorgesehen ist. Die Vorlage ist zur Beratung im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 7.7Zaundurchlässe für Igel-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 30653-23/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen der Drucksache 30653-23 einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zum Schutz der Igelpopulation in Dortmund vorsieht. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bei Einfriedungsarbeiten außerhalb des Innenstadtbereiches auf kommunalen Grundstücken, wie etwa bei Kitas, Grundschulen, Verwaltungsgebäuden oder Kleingartenanlagen, Durchlässe in Zaunanlagen eingeplant oder nachträglich eingefügt werden können. Konkret werden etwa zwei bis drei Durchlässe pro Grundstück mit einer Größe von circa 13 x 13 Zentimetern vorgeschlagen, um Igeln den Durchgang zu ermöglichen.
Zudem soll die Verwaltung untersuchen, ob auf kommunalen Grünflächen automatisierte Mähroboter zum Einsatz kommen und ob diese über eine Zeitschaltung verfügen, um Verletzungen nachtaktiver Tiere zu verhindern.
Die Begründung des Antrags führt an, dass der Rückgang der Igelpopulation unter anderem auf den Verlust von Lebensräumen zurückzuführen sei. Durch die zunehmende Gestaltung von Gärten und Grünanlagen fehle es den Tieren an Unterschlupf und Nahrung. Undurchlässige Zäune und Mauern würden die Tiere dazu zwingen, Straßen zu überqueren. Da Igel als Insektenfresser keine direkte Auswirkung auf den Anbau von Obst oder Gemüse haben, wird die Notwendigkeit einer Sensibilisierung für den Bau und die Instandhaltung von Zaunanlagen hervorgehoben.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.8Nachtrag: 04.09.2026 + NV- Luftbelastung in Dortmund - Messwerte 2025Zur Vorlage · 02992-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02992-26 des Umweltamtes befasst sich mit den Luftbelastungsmesswerten in Dortmund für das Jahr 2025 sowie der Entwicklung des Messnetzes. Im Bereich Stickstoffdioxid (NO2) wurden die aktuellen Immissionsgrenzwerte von 40 µg/m³ an allen Messstellen eingehalten. Im Zuge der Netzentwicklung übernahm das LANUK NRW die Messstellen Bornstraße und Bärenbruch, während die Stadt Dortmund neue Stationen am Hohen Wall und an der Schüruferstraße installierte. Ein Messpunkt in der Kreuzstraße wurde demontiert, und am Heiligen Weg wurde Anfang 2026 eine neue Station in Betrieb genommen. Die städtischen Messleistungen wurden zudem für einen Zeitraum von vier Jahren neu vergeben.
Bei den Feinstaubwerten (PM10) unterschritten die LANUK-Messstellen in Brackeler Straße und Eving den Grenzwert von 40 µg/m³. Im Rahmen des Projekts „Smart City Dortmund“ wurden seit Februar 2025 sechs Sensoren der Firma Pallas zur kontinuierlichen Messung eingesetzt.
Hinsichtlich der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie zeigt die Analyse, dass die verschärften Grenzwerte für PM10 (20 µg/m³), PM2,5 (10 µg/m³) und NO2 (20 µg/m³) bereits Überschreitungen aufweisen. Bei NO2 wurden 73 % der städtischen Messstellen überschritten. Bei PM2,5 kam es an der Brackeler Straße und in Eving zu Grenzwertüberschreitungen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht muss bis Ende 2026 erfolgen, wobei die neuen Grenzwerte spätestens 2030 einzuhalten sind. Bestehen Überschreitungen 2026 fort, ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg ein Luftreinhaltefahrplan zu erstellen, der bis Ende 2028 abzuschließen ist. Der Ausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- 8.1Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplans Lü 152 –Indupark– Änderung Nr. 5: hier: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 02174-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll ermächtigt werden, der Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage der vorgezogenen Planreife gemäß § 33 BauGB zu ermöglichen. Dies betrifft die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplans Lü 152 im Indupark, ein etwa 1,73 Hektar großes Gebiet im Dortmunder Stadtteil Oespel. Eine Genehmigung soll erfolgen, sofern nach der öffentlichen Auslegung die Planreife bescheinigt werden kann und alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Einhaltung der Bauordnung vorliegen.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Grundstücks, auf dem sich ehemalige Möbelhäuser befinden. Da der Mietvertrag für den bisherigen Nutzer Ende 2025 ausläuft, strebt der Eigentümer eine Änderung der Sondergebietsfestsetzung an. Ziel ist es, eine Nutzung als Indoor-Spielplatz oder Fitnessstudio zu ermöglichen, da die aktuelle Planung lediglich Möbelmärkte zulässt. Durch die Änderung sollen Leerstände im Indupark vermieden werden. Während die Option für Möbelhäuser beibehalten und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden soll, ist eine weitergehende Änderung des Bebauungsplans für ein breiteres Nutzungsspektrum als spätere Änderung Nr. 6 geplant. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das vorhandene Personal des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ohne zusätzliche finanzielle Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.2Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 – Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße – Änderung Nr. 1 – hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB, Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie Ergebnis über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB sowie der verwaltungsinternen Beteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, IV. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, V. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB, etcZur Vorlage · 02611-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02611-26 wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hu 142 für den Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde an der Aspeystraße beantragt. Ziel des Vorhabens der ALDI Grundstücksgesellschaft BK 1 BV ist die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes sowie die Integration einer Kindertagesstätte. Der Plan sieht den Abriss eines bestehenden Marktes und den Neubau einer Verkaufsfläche von maximal 1.060 Quadratmetern vor. Ergänzend soll eine dreigruppige Kita mit 75 Betreuungsplätzen entstehen. Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke Aspeystraße 71 und 73 erweitert.
Die Planung umfasst eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 80 auf 66, wobei unter anderem zwei Plätze mit Elektroladesäulen sowie barrierefreie und Übergrößenplätze vorgesehen sind. Für die Fahrradnutzung sind 24 Stellplätze geplant. Zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten sind Maßnahmen wie eine 2,50 Meter hohe Schallschutzwand, Asphaltbeläge und eine Beschränkung der Warenanlieferungen auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr vorgesehen.
Im Rahmen der Grünordnung ist der Verlust von 35 Bäumen durch 40 Ersatzpflanzungen oder eine Ersatzgeldzahlung auszugleichen. Das Projekt beinhaltet zudem eine Fassaden- und Dachbegrünung sowie eine energetische Versorgung mittels Wärmerückgewinnung und Photovoltaik. Der Rat der Stadt soll die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren zur Kenntnis nehmen, der Verwaltungsempfehlungen folgen und den Bebauungsplan als Satzung verabschieden. Ein städtebaulicher Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin soll parallel dazu finalisiert werden.
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Hauptdokument|2224614|2224615|2224617|2224619|2224620|2224621|2224622|2224623|2224624|2225961
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.3Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hom 300 - Bogensportanlage - hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Hom 300 - Bogensportanlage -, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 02691-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll die Aufstellung des Bebauungsplans „Hom 300 - Bogensportanlage“ im Dortmunder Stadtbezirk Hombruch beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung der bestehenden Freiluftanlage des Turn- und Sportvereins Barop 1862 e.V. im Stadtteil Barop. Geplant ist der Neubau einer Bogensporthalle mit Sanitär- und Sozialbereichen sowie eines Clubhauses und einer Außenterrasse, um ganzjährige Trainingsbedingungen zu ermöglichen. Das etwa 19.000 m² große Plangebiet an der Stockumer Straße soll langfristig gesichert werden.
Im Rahmen des Verfahrens ist der Abbruch eines bestehenden Vereinsheimes vorgesehen, wodurch eine Neuversiegelung von 1.506 m² entsteht. Die Planung sieht Maßnahmen wie eine extensive Dachbegrünung, eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung sowie die Anlage einer Streuobstwiese vor. Eine Änderung des Flächennutzungsplans von „Naturnahe Entwicklung“ hin zu „Sportliche Einrichtungen“ wird geprüft.
Das Verfahren umfasst die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch sowie die Erstellung eines Umweltberichts, eines Schallschutzgutachtens und eines Entwässerungskonzepts. Auch eine Boden- und Altlastenuntersuchung sowie die Prüfung von Anforderungen an Energieeffizienz und Solarnutzung sind vorgesehen. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie die Grundsätze des Gender Planning. Die Umsetzung erfolgt durch die vorhandene Verwaltung, wobei die Kosten zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt werden. Eine Standortalternativenprüfung ergab keine geeigneten Alternativen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 8.4Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hom 202 – Weiße Taube – hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Hom 202 – Weiße Taube –, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 02725-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02725-26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Hom 202 – Weiße Taube“ im Stadtbezirk Hombruch beantragt. Ziel des Vorhabens ist die planungsrechtliche Grundlage für den Abriss einer Bestandsbebauung und den Ersatzneubau eines Demenzkompetenzzentrums der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH. Das Plangebiet umfasst 13.945 m², wobei etwa 3.000 m² in ein Landschaftsschutzgebiet eingreifen. Geplant ist eine Pflegeeinrichtung mit rund 130 Plätzen, aufgeteilt in stationäre Pflege, Kurzzeitpflege und eine Pflege-Oase.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch beschließen. Die verkehrliche Erschließung soll über die Straße „Weiße Taube“ erfolgen. Im weiteren Verfahren sind verschiedene Gutachten zu erstellen, darunter Untersuchungen zum Artenschutz, Schallschutz, Verkehr, Entwässerung sowie ein Energiekonzept nach Dortmunder Neubaustandards. Zudem sind ökologische Festlegungen wie eine extensive Dachbegrünung, der Erhalt von Waldflächen und eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung vorgesehen.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie die Grundsätze des Gender Planning. Die Beteiligung der Gremien, darunter die Bezirksvertretung und der Seniorenbeirat, ist für September 2026 vorgesehen. Für die Umsetzung wird vorhandenes Personal der Verwaltung genutzt; die Ermittlung der Kosten sowie die Klärung von Kompensationsmaßnahmen stehen noch aus. Im Planbereich sind zudem Hinweise auf ein Bombenabwurfgebiet und oberflächennahen Bergbau verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.5Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße – hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße –Zur Vorlage · 02936-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02936-26 sieht die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße im Stadtbezirk Dortmund Eving vor. Die aktuelle Satzung, die am 09.04.2025 in Kraft trat, endet planmäßig am 07.11.2026. Es wird vorgeschlagen, diese Sperre um ein Jahr bis zum 07.11.2027 zu verlängern.
Ziel der Verlängerung ist die Sicherstellung der planungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Bau einer neuen Tageseinrichtung für Kinder mit einer Kapazität von etwa 70 Plätzen auf einem rund 0,5 Hektar großen Areal. Durch die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre soll verhindert werden, dass Bauvorhaben genehmigt werden, die den Zielen der Bauleitplanung entgegenstehen. Die Bezirksvertretung Eving sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen haben bereits Empfehlungen zu diesem Vorschlag abgegeben.
Die Vorlage weist zudem auf die Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW hin, wonach die Bauleitplanung die Barrierefreiheit in baulichen Anlagen und der Infrastruktur fördern soll. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der späteren Genehmigungsverfahren. Für die Verlängerung der Veränderungssperre sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.6BBSR-Forschungsprojekt „Transformation großflächiger Parkplätze“ – Ergebnisse, Endberichte und weitere Verwendung der DatengrundlageZur Vorlage · 02911-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Abschlussbericht sowie die Veröffentlichungen des BBSR-Forschungsprojekts „Transformation großflächiger Parkplätze“ zur Kenntnis. Dortmund nahm als Modellkommune an dem Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung teil, um Methoden zur Erfassung und Bewertung großer Parkplatzflächen sowie Konzepte für deren Umnutzung zu entwickeln.
Die Analyse identifizierte im Stadtgebiet 1.318 Parkplätze mit einer Mindestgröße von 750 m², die zusammen rund 361 Hektar Fläche einnehmen. Diese Flächen weisen einen durchschnittlichen Versiegelungsgrad von etwa 89 % auf. Die Studie bewertet die Flächen nach drei Transformationstypen: bauliche Nachverdichtung, Flächenaktivierung durch Entsiegelung und Begrünung sowie die Optimierung der bestehenden Nutzung, etwa durch Photovoltaikanlagen. Theoretisch lassen sich durch die Umgestaltung Potenziale für rund 8.900 Wohneinheiten und 21.800 Arbeitsplätze sowie für die Entsiegelung von 2.600.000 m² realisieren.
In der praktischen Umsetzung werden jedoch Faktoren wie Privateigentum, langfristige Mietverträge und bauordnungsrechtliche Stellplatznachweise als Hemmnisse angeführt. Die aufbereiteten Geodaten sollen künftig in die Innenentwicklungsstrategie der Stadt einfließen, zur Identifizierung von Flächen für Solaranlagen genutzt und in das städtische Geoinformationssystem integriert werden. Als konkretes Beispiel dient im Bericht die Untersuchung des Parkplatzes an der Emil-Figge-Straße.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.7Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 02. September 2026Zur Vorlage · 02800-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sieht Anpassungen im öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Dortmund zum Fahrplanwechsel am 2. September 2026 vor. Ziel der Änderungen ist es, auf die veränderte Situation an den Gymnasien zu reagieren, da durch die Rückkehr von der G8- zur G9-Gymnasialprofilen ein zusätzlicher Jahrgang im Schulsystem verbleibt. Dies führt zu einer erhöhten Nachfrage auf den Verbindungen zu den Schulstandorten, insbesondere im Schul- und Berufsverkehr.
Zur Bewältigung des erhöhten Fahrgastaufkommens sind kapazitative Maßnahmen vorgesehen, wie der Einsatz größerer Fahrzeugtypen und die Einrichtung zusätzlicher Fahrten. Im Bereich der Buslinien 436, 442, 462 und NE6 ergeben sich punktuelle Änderungen der Linienführung und der Abfahrtszeiten. So wird beispielsweise auf der Linie 436 eine Fahrt an Schultagen vorzeitig an der Haltestelle Adi-Preißler-Allee beendet, um den Schulzentrum Asseln anzubinden. Auf der Linie 442 wird eine Nachtfahrt aufgrund geringer Nachfrage eingestellt.
Im Bereich der E-Wagen werden neue Fahrten eingeführt, wie etwa auf der Linie 440 oder 462, während auf anderen Linien Fahrten enden oder entfallen. Für die Stadtbahn sind keine Änderungen vorgesehen. Die Anpassungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt oder personelle Folgen. Die Vorlage dient den genannten Bezirksvertretungen und Ausschüssen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.8Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Münster–Lünen- Bitte um Stellungnahme (SPD)Zur Vorlage · 03114-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme zum aktuellen Stand des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Münster–Lünen eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht der aktuelle Status der Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Leistungsphasen derzeit konkret beauftragt oder in Bearbeitung sind und ob über die Leistungsphase 1 hinaus bereits die Leistungsphase 2 oder weitere Phasen beauftragt wurden.
Zudem werden Informationen zum zeitlichen Ablauf der beauftragten Leistungsphasen sowie zu den vorgesehenen Meilensteinen angefordert, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss der Vorplanung. Die Anfrage umfasst ferner die Frage nach den weiteren Schritten nach Abschluss der aktuellen Planungsphasen sowie den Auswirkungen des derzeitigen Planungsstandes auf den Gesamtzeitplan und den möglichen Zeitpunkt der Fertigstellung des Ausbaus.
Hintergrund der Anfrage ist die seit Ende 2024 bestehende Planungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bahn. Die Fraktion thematisiert die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Planung, um eine Verzögerung des Vorhabens zu vermeiden. Die Strecke wird als zentrale Achse für den Pendlerverkehr zwischen dem Münsterland und dem Ruhrgebiet sowie als bedeutsam für die Anbindung an den Regionalverkehr und die geplante S-Bahn Münsterland eingestuft. Die Antwort der Verwaltung soll dem Ausschuss sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Stadtentwicklung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.9Erstellung eines digitalen Sakralbauten- und Kirchenkatasters zur vorausschauenden Quartiersentwicklung-Antrag zur TO (SPD)Zur Vorlage · 03106-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingebracht. Ziel des Antrags ist die Erstellung eines digitalen, GIS-basierten Sakralbauten- und Kirchenkatasters zur Unterstützung der vorausschauenden Quartiersentwicklung.
Die Verwaltung wird gebeten, dieses Kataster in Kooperation mit dem Liegenschaftsamt sowie den im Stadtgebiet vertretenen christlichen Kirchen und weiteren Religionsgemeinschaften zu erstellen. Dabei sollen bestehende Datenbestände, wie das städtische Liegenschaftskataster, die Open-Data-Kategorie „Religiöse Einrichtungen“ und die interreligiöse Karte der Stadt Dortmund, systematisch einbezogen und aktualisiert werden. Das Kataster soll neben Stammdaten wie Eigentum und Baujahr auch Informationen zum baulichen und energetischen Zustand, zum Denkmalschutzstatus, zur aktuellen Nutzung sowie zu künftigen Nutzungsperspektiven, etwa bei drohendem Leerstand oder Verkaufsabsichten, enthalten.
Die Verwaltung soll die erfassten Immobilienpotenziale mit kommunalen Bedarfen der Quartiersentwicklung abgleichen, insbesondere im Hinblick auf Flächen für Kitas, Bürgerhäuser, Kultur- und Vereinsarbeit, soziale Infrastruktur sowie bezahlbaren Wohnraum. Laut Antrag soll das Instrument dazu dienen, frühzeitig auf Veränderungen wie Kirchenschließungen oder Verkäufe reagieren zu können, um Leerstand und den Verfall von Bausubstanz zu vermeiden. Zudem soll das Kataster die Datengrundlage für die Arbeit der im Jahr 2025 beschlossenen Zukunftskommission Kirchen bilden.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.10Werkstattverfahren FH Campus Dortmund-Mündliche Berichterstattung der Verwaltung-Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 8.11Genehmigungsprozess bei der (Bau-) Antragstellung-Bitte um Stellungnahme (SPD)-Zur Vorlage · 02582-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Anfrage zur Gestaltung der Genehmigungsprozesse bei Bauanträgen sowie anderen genehmigungspflichtigen Anträgen gestellt. Die Verwaltung wird gebeten, detaillierte Auskunft über die Art der Eingangsbestätigungen zu geben und zu erläutern, zu welchem Zeitpunkt Aktenzeichen vergeben und den Antragstellenden mitgeteilt werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine Darstellung des gesamten Verfahrensablaufs von der Antragstellung bis zur abschließenden Entscheidung. In diesem Zusammenhang sollen auch die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote für Bauherrinnen, Bauherren sowie deren bauvorlageberechtigte Personen aufgezeigt werden. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach der aktuellen durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zwischen dem Eingang eines vollständigen Antrags und der finalen Entscheidung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Identifizierung von Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsprozesse. Die Verwaltung soll darlegen, welche organisatorischen, personellen oder digitalen Maßnahmen zur Optimierung geeignet sind und ob bereits entsprechende Schritte geplant oder in Umsetzung sind. Die Begründung der Anfrage verweist auf die Bedeutung transparenter und verlässlicher Verfahren für die Planungssicherheit von Bauvorhaben und die Stadtentwicklung.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.12Bauturbo-Mündlicher Sachstandsbericht der VerwaltungErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 9Anfragen-nicht besetzt
- 10Informationen der Verwaltung
- 10.1Beschlusskontrolle AKUSW 1. HJ 2026- Hinweis: Sie erhalten die Druckstücke mit dem NachversandErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 10.1.1Nachtrag: 07.09.2026 NV- Beschlusskontrolle des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und WohnenErgebnis: zur Kenntnis genommen