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Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Gewinnverwendung 2025 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund

03109-26

🟢 Beschlossen 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 03109-26 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie der Gewinnverwendung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 252.922.913,11 € und einen Jahresüberschuss von 16.576.010,07 € aus. Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2025 durch die HLB Husemann AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Vorlage sieht vor, eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 244.170,79 €, die aus dem Stammkapital von 5.500.000,00 € resultiert, an den städtischen Haushalt abzuführen. Der verbleibende Überschuss von 16.331.839,28 € soll ausgeschüttet und unmittelbar als Einlage in die Rücklagen des Sondervermögens zurückgeführt werden, wobei die Ansprüche ohne Liquiditätsfluss verrechnet werden sollen. Zudem wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrauszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 16.331.839,28 € beantragt, deren Deckung über verschiedene Finanzstellen des Fachbereichs 37 erfolgt.

Zusätzlich umfasst der Beschlussvorschlag die Entlastung der Leitung des Sondervermögens sowie die Beauftragung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Abschlusses für das Jahr 2026. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt nach einer durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH durchgeführten Ausschreibung.

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