Integriertes Handlungskonzept - Zentrale Nordstadt
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Einsatz eines Kommunalen Entwicklungsfonds zur Reaktivierung von Problemimmobilien in der Nordstadt beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts „Zentrale Nordstadt“. Das Gesamtvolumen des Fonds beläuft sich auf 865.000 Euro, wobei eine 70-prozentige Refinanzierung vorgesehen ist. Der Verwaltungsvorstand soll ermächtigt werden, den Anbau sanierungsbedürftiger Objekte bis zu einem maximalen Kaufpreis von 500.000 Euro pro Einzelimmobilie zu beschließen. Ziel ist der Erwerb von etwa acht Objekten im Zeitraum von 2026 bis 2030.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind im Amt für Stadterneuerung außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 295.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der investiven Inhalte erfolgt über die Finanzstelle „Nordstadt Neu ab 2023 ff.“. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind Gesamtaufwendungen von 395.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil zwischen 28.500 Euro und 118.500 Euro liegt. Ein Zuwendungsbescheid über 1.000.000 Euro ermöglicht eine Förderung von 70 Prozent bis einschließlich 2034.
Die Veräußerung der erworbenen Objekte soll über ein zweistufiges Konzeptverfahren erfolgen, bei dem ökologische Materialien und klimaschonende Ziele als Kriterien dienen. Die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 werden über spezifische PSP-Elemente und Sachkonten abgewickelt, während die Planung für 2030 budgetneutral im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses erfolgt. Ein Beschlussvorschlag zur Weiterführung des Fonds für den Zeitraum von 2031 bis 2034 wird dem Rat im Jahr 2030 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026einstimmig empfohlen
- 08.10.2026zur Kenntnis genommen
- 24.09.2026einstimmig empfohlen
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