Geschwindigkeitskonzept für das Dortmunder Straßennetz - Gesamtdarstellung, hier: Stellungnahme der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zum Geschwindigkeitskonzept für das Dortmunder Straßennetz wird die Erstellung eines alternativen Fahrplankonzeptes mit und ohne Tempo 30 abgelehnt. Die Verwaltung und die DSW21 führen an, dass ein solches Konzept aufgrund des hohen personellen Aufwands nicht angemessen sei, da die Auswirkungen nicht nur einzelne Linien, sondern das gesamte Nachtbusnetz inklusive der Umstiegsknoten betreffen würden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßennetz zu Fahrzeitverlängerungen im Linienverkehr führen. Im Bereich der Linien NE5 und NE6 würde eine Verlängerung der Fahrzeiten in Richtung Hörde den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs erfordern. Zudem würde eine Änderung der Abfahrtszeiten an der Reinoldikirche den Umstieg zwischen diesen Linien erschweren. Um diesen Mehraufwand auszugleichen, müsste die Linie NE25 entfallen. Auf der Strecke nach Brünninghausen würde eine notwendige Fahrzeitkompensation für die Linie NE7 den Wegfall der Anbindung des Stadtteils Löttringhausen zur Folge haben.
Zusammenfassend stellt die Verwaltung fest, dass die durch Geschwindigkeitsbeschränkungen entstehenden Kostensteigerungen und Angebotsverschlechterungen finanziell nicht ausgeglichen werden können. Dies würde eine Rücknahme von Leistungen in weniger nachgefragten Zeiten und Räumen notwendig machen. Als Ziel wird daher angeführt, Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Auswirkungen durch Maßnahmen wie Lichtsignalanlagen-Bevorrechtigung oder Sonderfahrspuren zu kompensieren.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.10.2026zur Kenntnis genommen
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