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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift vom 09.07.26
- 2Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- 3Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.1Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplans Lü 152 –Indupark– Änderung Nr. 5: hier: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 02174-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll ermächtigt werden, der Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage der vorgezogenen Planreife gemäß § 33 BauGB zu ermöglichen. Dies betrifft die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplans Lü 152 im Indupark, ein etwa 1,73 Hektar großes Gebiet im Dortmunder Stadtteil Oespel. Eine Genehmigung soll erfolgen, sofern nach der öffentlichen Auslegung die Planreife bescheinigt werden kann und alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Einhaltung der Bauordnung vorliegen.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Grundstücks, auf dem sich ehemalige Möbelhäuser befinden. Da der Mietvertrag für den bisherigen Nutzer Ende 2025 ausläuft, strebt der Eigentümer eine Änderung der Sondergebietsfestsetzung an. Ziel ist es, eine Nutzung als Indoor-Spielplatz oder Fitnessstudio zu ermöglichen, da die aktuelle Planung lediglich Möbelmärkte zulässt. Durch die Änderung sollen Leerstände im Indupark vermieden werden. Während die Option für Möbelhäuser beibehalten und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden soll, ist eine weitergehende Änderung des Bebauungsplans für ein breiteres Nutzungsspektrum als spätere Änderung Nr. 6 geplant. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das vorhandene Personal des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ohne zusätzliche finanzielle Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 3.2Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 – Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße – Änderung Nr. 1 – hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB, Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie Ergebnis über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB sowie der verwaltungsinternen Beteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, IV. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, V. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB, etcZur Vorlage · 02611-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02611-26 wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hu 142 für den Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde an der Aspeystraße beantragt. Ziel des Vorhabens der ALDI Grundstücksgesellschaft BK 1 BV ist die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes sowie die Integration einer Kindertagesstätte. Der Plan sieht den Abriss eines bestehenden Marktes und den Neubau einer Verkaufsfläche von maximal 1.060 Quadratmetern vor. Ergänzend soll eine dreigruppige Kita mit 75 Betreuungsplätzen entstehen. Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke Aspeystraße 71 und 73 erweitert.
Die Planung umfasst eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 80 auf 66, wobei unter anderem zwei Plätze mit Elektroladesäulen sowie barrierefreie und Übergrößenplätze vorgesehen sind. Für die Fahrradnutzung sind 24 Stellplätze geplant. Zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten sind Maßnahmen wie eine 2,50 Meter hohe Schallschutzwand, Asphaltbeläge und eine Beschränkung der Warenanlieferungen auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr vorgesehen.
Im Rahmen der Grünordnung ist der Verlust von 35 Bäumen durch 40 Ersatzpflanzungen oder eine Ersatzgeldzahlung auszugleichen. Das Projekt beinhaltet zudem eine Fassaden- und Dachbegrünung sowie eine energetische Versorgung mittels Wärmerückgewinnung und Photovoltaik. Der Rat der Stadt soll die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren zur Kenntnis nehmen, der Verwaltungsempfehlungen folgen und den Bebauungsplan als Satzung verabschieden. Ein städtebaulicher Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin soll parallel dazu finalisiert werden.
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Hauptdokument|2224614|2224615|2224617|2224619|2224620|2224621|2224622|2224623|2224624|2225961
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 3.3Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße – hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße –Zur Vorlage · 02936-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02936-26 sieht die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße im Stadtbezirk Dortmund Eving vor. Die aktuelle Satzung, die am 09.04.2025 in Kraft trat, endet planmäßig am 07.11.2026. Es wird vorgeschlagen, diese Sperre um ein Jahr bis zum 07.11.2027 zu verlängern.
Ziel der Verlängerung ist die Sicherstellung der planungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Bau einer neuen Tageseinrichtung für Kinder mit einer Kapazität von etwa 70 Plätzen auf einem rund 0,5 Hektar großen Areal. Durch die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre soll verhindert werden, dass Bauvorhaben genehmigt werden, die den Zielen der Bauleitplanung entgegenstehen. Die Bezirksvertretung Eving sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen haben bereits Empfehlungen zu diesem Vorschlag abgegeben.
Die Vorlage weist zudem auf die Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW hin, wonach die Bauleitplanung die Barrierefreiheit in baulichen Anlagen und der Infrastruktur fördern soll. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der späteren Genehmigungsverfahren. Für die Verlängerung der Veränderungssperre sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 3.4Verlängerung Personal RS1 (Radschnellweg Ruhr 1)Zur Vorlage · 02470-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02470-26 sieht die Fortführung der Planungen für den Radschnellweg Ruhr (RS1) auf dem Stadtgebiet Dortmund sowie die Verlängerung von zwei befristeten Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor. Die Stellen, die derzeit bis zum 31. Mai 2027 bzw. 30. Juni 2027 befristet sind, sollen um jeweils fünf Jahre bzw. fünf Jahre und einen Monat bis zum 30. Juni 2032 verlängert werden. Die Stellenanteile von jeweils 0,75 VZV in den Entgeltgruppen 12 und 13 TVöD werden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW refinanziert, während der verbleibende Anteil von 0,25 VZV durch vakante Stellen in der Mobilitätsplanung ausgeglichen wird. Die daraus resultierenden Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2027 müssen nachträglich in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, wobei keine Budgetausweitung für Sachaufwendungen vorgesehen ist.
Gemäß einer Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW übernimmt die Stadt die Planung der RS1-Teilstücke in Landesbaulast bis zur Leistungsphase 4 der HOAI. Die Aufwendungen hierfür werden zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert, was etwa 75 Prozent der städtischen Personalaufwendungen abdeckt. Aktuell liegen Vorplanungen für etwa 11 von 24 Kilometern der Trasse vor, wobei für etwa 3 Kilometer vorläufige Linienzustimmungen existieren. Für den Abschnitt Nußbaumweg bis Unna sind die Öffentlichkeitsbeteiligung und politische Beratung für Ende 2026 sowie die formelle Linienzustimmung für 2027 geplant. Die Festlegung der Gesamttrasse wird ab 2030 erwartet, die Erledigung der Planungsaufgaben bis Mitte 2032. Eine Erweiterung der Leistungen auf die Leistungsphasen 5 und 6 sowie Regelungen zum Grunderwerb werden in einer gesonderten Vorlage behandelt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — mehrheitlich empfohlen
- 3.4.1Verlängerung Personal RS1 (Radschnellweg Ruhr 1) | ErgänzungZur Vorlage · 02470-26/2 · Ergänzung zum Vorgang
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 3.5Wohnungsmarktbericht 2026 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2025Zur Vorlage · 02621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02621-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Wohnungsmarktbericht 2026 zur Kenntnis nimmt. Der Bericht, der vom Amt für Wohnen erstellt wurde, analysiert die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt für das Jahr 2025.
Die Erstellung des Berichts basiert auf einem kommunalen Wohnungsmarktbeobachtungssystem. Als Informationsgrundlage dienen primär Daten der Stadt Dortmund sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Ergänzt werden diese Informationen durch Daten aus der empirica Preisdatenbank zu Angebotspreisen und Mieten sowie durch qualitative Erkenntnisse aus Expertenbefragungen.
Der Bericht dient der Schaffung von Transparenz über die aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und stellt eine Grundlage für die künftige wohnungspolitische Steuerung der Stadt dar. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16. September 2026 sowie für den Hauptausschuss, den Ältestenrat und den Rat der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 3.6Beschluss der Satzung der Stadt Dortmund über die Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte" und über die förmliche Festlegung des erweiterten Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"Zur Vorlage · 02127-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“ sowie des erweiterten Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“ beschließen. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Satzung vom 3. Dezember 1997 sowie die Satzung vom 19. Januar 2002 gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches aufzuheben.
Die Maßnahme „Neue Evinger Mitte“ wurde im Zeitraum von 1994 bis 2003 unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln umgesetzt. Ziel der Sanierung war die Schaffung eines neuen Ortszentrums auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Minister Stein, nachdem deren Stilllegung im Jahr 1987 zum Verlust des sozialen und wirtschaftlichen Zentrums des Stadtteils Eving geführt hatte. Durch die Sanierung wurden Projekte wie der Bau des Evinger Platzes, die Anlage des „Grünen Platzes“, die Umgestaltung der Deutschen Straße sowie die Aufwertung des Grünzuges Externberg realisiert. Zudem wurden ehemalige Zechengebäude erhalten und umgenutzt.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Sanierungsziele erreicht worden. Die Aufhebung der Satzungen erfolgt aufgrund von personellen Wechseln und Kapazitätsgründen in der zuständigen Fachabteilung. Die Vorlage durchläuft den Prozess der Anhörung durch die Bezirksvertretung Eving sowie die Empfehlungsphase in den entsprechenden Ausschüssen, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 3.7IGA 2027 - Gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit der bereits beschlossenen investiven BaumaßnahmenZur Vorlage · 02806-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit für sechs bereits beschlossene investive Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der IGA 2027 einrichten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, die Wertgrenze für Kostenerhöhungen innerhalb der Finanzstelle für diese Projekte insgesamt auf bis zu 1.800.000,00 € zu erhöhen. Das Gesamtbudget der IGA sowie das Gesamtinvestitionsvolumen aller Einzelbeschlüsse in Höhe von 38.073.525,00 € und der städtische Eigenanteil von 18.533.929,50 € bleiben hiervon unberührt.
Die Maßnahme umfasst Projekte wie die Brücke „Haldensprung“, den Kokereipark, den Bewegungsgarten, die Spiel- und Erlebnisskulptur „Wolke“, den südlichen Eingangsbereich sowie den Bereich Deusenberg. Die Einrichtung der Deckungsfähigkeit soll eine flexible und bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Mittel ermöglichen, um auf unvorhersehbare Kostenveränderungen, wie etwa Bauverzögerungen oder Änderungen im Leistungsumfang, reagieren zu können. Dies dient der Sicherstellung des Eröffnungstermins am 23. April 2027.
Die Baumaßnahmen sind durch Zuwendungen der Städtebauförderung und der IGA-Festbetragsförderung finanziell abgesichert. Die Vorlage wird aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Bauarbeiten mit einer abweichenden Beratungsfolge vorgelegt, wobei die beteiligten Bezirksvertretungen im Nachgang zur Kenntnisnahme eingebunden werden.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 3.8Max-Planck-Gymnasium, Ardeystraße 70-72, 44139 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01229-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung am Max-Planck-Gymnasium beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Investitionsvolumen von 750.000 Euro. Hierbei ist vorgesehen, einen Mehrbedarf in Höhe von 632.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 in der Haushaltsplanung nachzumelden. Die Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 118.000 Euro stehen bereits im Haushaltsplan zur Verfügung. Die Finanzierung basiert auf einem früheren Haushaltsbegleitbeschluss zum Thema „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Klimaresilienz des Schulgeländes durch die Reduzierung versiegelter Flächen zu erhöhen. Im westlichen Bereich sollen befestigte Flächen durch Rasen-, Wiesen- und unversiegelte Aufenthaltsflächen ersetzt werden, um die Versickerung von Niederschlagswasser zu fördern und die sommerliche Aufheizung zu verringern. Der bestehende Baumbestand soll erhalten bleiben und durch zusätzliche Pflanzungen ergänzt werden, um die Verschattung und das Mikroklima zu verbessern. Zudem sollen naturnahe Vegetationsflächen mit heimischen Stauden die Biodiversität fördern.
Neben den klimatischen Aspekten sollen funktionale Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche für verschiedene Altersgruppen geschaffen werden, unter anderem Flächen für Ballsport und Spielangebote. Die Maßnahme führt laut der Verwaltung zu keinen personellen Mehrbedarfen in den beteiligten Fachbereichen. Auf die Beantragung externer Fördermittel wurde nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt verzichtet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 3.9Schragmüller-Grundschule, Castroper Str. 153, 44357 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01440-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung an der Schragmüller-Grundschule beschließen. Die Maßnahme umfasst ein Investitionsvolumen von 350.000 €. Für das Haushaltsjahr 2027 ist ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 315.000 € vorzusehen, während für das Jahr 2026 bereits 35.000 € zur Verfügung stehen. Die Mittel stammen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Regenwasserbewirtschaftung und die Klimaanpassung auf dem Schulgelände durch verschiedene technische Maßnahmen zu verbessern. Geplant ist die Entsiegelung von Asphaltflächen und deren Ersatz durch wasserdurchlässiges Ökopflaster. Zudem sollen Baumscheiben vergrößert werden, um die Standortbedingungen der vorhandenen Bäume zu sichern und die Verdunstung zur Kühlung des Mikroklimas zu fördern. Durch neue Entwässerungssysteme, wie offene Pflasterrinnen, soll die Ableitung von Regenwasser bei Starkregen sichergestellt und Überflutungen verhindert werden.
Neben den ökologischen Aspekten ist eine funktionale Neugestaltung der Flächen vorgesehen. Es sollen Bereiche für Ballsport, Spielgeräte und Aufenthaltszonen mit Sitzgelegenheiten entstehen. Auch ein „grünes Klassenzimmer“ für den Unterricht im Freien ist Teil des Vorhabens. Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung kein personeller Mehrbedarf entsteht. Die jährlichen Abschreibungen für die Außenanlagen werden ab 2027 mit 17.500 € veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 3.10Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit den Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke; SachstandsinformationZur Vorlage · 02157-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02157-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West. Im Zentrum steht der Umbau der Rheinischen Straße zwischen der Emscher und der Dorstfelder Brücke, um einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr an den Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen, damit die Verwaltung die Planungen weiterführen und konkretisieren kann. Ein formaler Baubeschluss soll nach Abschluss der Planungsarbeiten erfolgen.
Die Maßnahme umfasst die Neuordnung des Verkehrsraums auf einer Länge von etwa 1.040 Metern, einschließlich der Anpassung für den Rad-, Fuß- und Individualverkehr sowie der technischen Infrastruktur. Geplant ist die Errichtung barrierefreier Notruf- und Informationssäulen, einer elektroakustischen Anlage, einer kamerabasierten Videoüberwachung sowie neuer Fahrkartenautomaten und Entwerter. Zudem sind Arbeiten an der Stromversorgung, der Signalisierung und der Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Neuplanung von Entwässerungssystemen vorgesehen. Die Kosten für die Mischwasserkanalverlegung werden separat durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund berücksichtigt.
Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf circa 33,4 Millionen Euro netto. Das bisherige Planungsvolumen von 2,4 Millionen Euro soll dabei nicht überschritten werden. Die Umsetzung soll mit vorhandenen personellen und budgetären Mitteln erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei ein Baubeginn ab 2029 mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren angestrebt wird. Die Realisierung ist von der Haushaltssituation und entsprechenden Förderzusagen abhängig.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 3.11Erstmalige Nachrüstung und Austausch investiver Komponenten bei LichtsignalanlagenZur Vorlage · 02622-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Mittelfreigabe für die Nachrüstung und den Austausch einzelner Komponenten bei Lichtsignalanlagen beschließen. Die Maßnahme umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und ist mit einem Gesamtvolumen von 360.000 Euro belegt. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsfinanzstelle für den Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen im Budget des Fachbereichs 66. Dabei sind für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 jeweils 180.000 Euro einzuplanen. Die Investition führt zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 20.350 Euro.
Ziel der Maßnahme ist die technologische Anpassung der Lichtsignalanlagen an den aktuellen Stand der Technik, ohne dabei eine vollständige Erneuerung der gesamten Anlagen zu benötigen. Dies beinhaltet unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit durch die Installation akustischer Signalgeber mit adaptiver Lautstärkeregelung sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit an unfallträchtigen Knotenpunkten. Zudem ist der Einsatz moderner Verkehrsdetektoren, wie Video- und Wärmebildkameras, vorgesehen, um die Erfassung von Fahrrädern und E-Scootern zu optimieren und die Straßenoberfläche zu schonen. Durch den gezielten Austausch von Komponenten sollen die Ausfallzeiten der Anlagen minimiert und die Verfügbarkeit der kritischen Infrastruktur sichergestellt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 3.12Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Evinger Straße im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Externberg“ für die Zeit von Mo-Fr von 7-17hZur Vorlage · 02851-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Evinger Straße im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Externberg“ zu reduzieren. Die Geschwindigkeitsanpassung gilt von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr. Damit wird die bisherige Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Grundlage für die Entscheidung ist die Bewertung der Verkehrssituation an einem hochfrequentierten Schulweg. Ein Schulwegindex des Automobilclub Europa (ACE) hatte die Verkehrssituation an einer örtlichen Grundschule als mangelhaft eingestuft. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde, das Team Nahmobilität und die Polizei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Der Bereich der Haltestelle wird von Schülern zweier Schulen sowie von Anwohnern aus einem angrenzenden Wohngebiet genutzt.
Die Maßnahme erfolgt analog zu einer bereits umgesetzten Reduzierung in der Lothringer Straße. Während die Polizei die Temporeduktion unterstützt, äußerte die DSW21 Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Taktung der Stadtbahn. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Beschränkung nur den Haltestellenbereich betrifft, in dem die Stadtbahn ohnehin halten muss. Zudem wurde die Straßenverkehrsbehörde beauftragt, Schulwege in Dortmund auf Basis der rechtlichen Anpassungen bedarfsgerecht zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 3.13Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten WohnimmobilienZur Vorlage · 02596-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Evaluationsbericht zum Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien zur Kenntnis. Das Programm wurde ursprünglich im Jahr 2023 beschlossen, um Maßnahmen zur privaten Vorsorge gegen Starkregenereignisse zu unterstützen.
In der aktuellen Förderperiode, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wurden die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Die jährliche Fördersumme beträgt nun jeweils 250.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss auf 1.000 Euro angehoben wurde. Zudem wurden die Einkommensgrenzen für die Antragsberechtigten auf 75.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 150.000 Euro für gemeinsam Veranlagte erhöht.
Bis zum Stichtag am 10. Juni 2026 wurden insgesamt 74 Anträge eingereicht, von denen 71 bewilligt und drei abgelehnt wurden. Für die bisher eingereichten Verwendungsnachweise wurden in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 46.613,98 Euro ausgezahlt. Aktuell stehen 17 Anträge zur Auszahlung noch aus. Die Stadtentwässerung Dortmund berichtet von einer gestiegenen Nachfrage im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode. Die zuständige Fachabteilung befürwortet eine Fortführung des Förderprogramms über das Jahr 2026 hinaus, weist jedoch darauf hin, dass für eine Weiterführung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten, da die Finanzierung nicht über die Abwassergebühren erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 3.14Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der Innenstadtbezirke (Antrag SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 03115-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag vorgelegt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen und sanktionsfähigen Regelwerks für die Nutzung von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund und die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, verbindliche Vorgaben für das Abstellen und Fahren der Elektrokleinstfahrzeuge zu schaffen.
Der Antrag sieht die Einrichtung digitaler Halte- und Parkverbotszonen mittels Geofencing vor, um sensible Bereiche wie schmale Gehwege, Kreuzungen, Rettungswege oder Haltestellen des Nahverkehrs zu schützen. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter angestrebt, den Mietvorgang in der App erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen wirksame Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder festgelegt werden, wobei auch eine Vereinbarung zur Weitergabe von Ordnungsgeldern an die Verursacher oder zur schnellen Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge vorgesehen ist.
Als Begründung führt die Fraktion die Behinderung von Fußgängern, insbesondere von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Regelverstöße im fließenden Verkehr an. Ziel des Antrags ist kein Verbot der E-Scooter, sondern die Schaffung eines geordneten Rahmens, um die Nutzung der Mikromobilität als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sicher und sozialverträglich zu gestalten.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
- 4Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 5Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 5.14. Sachstandsbericht - Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030Zur Vorlage · 02124-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende 4. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) 2020–2030 legt den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosenquote in Dortmund dar. Die Strategie verfolgt das Ziel, die Quote dauerhaft unter 8 % zu senken. Für den Zeitraum bis 2026 werden Daten zur Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgeführt. Im Rahmen der Initiative „to:DO – Dortmunds neue Arbeit“ sind für das Jahr 2025 vier Projektlabore sowie ein Projekt der Bundesagentur für Arbeit und INQA geplant.
Im Bereich der Bildungsangebote passt die VHS Dortmund ihre Sprinter-Lehrgänge zur nachträglichen Schulabschlusserwerbung ab dem Durchgang 2024/25 an, da die Bestehensquoten und Anwesenheitsraten gesunken sind. Das Projekt „Ausbildung im Quartier“ wurde auf weitere Schulstandorte ausgeweitet, wobei die absoluten Vermittlungszahlen auf 230 Schülerinnen und Schüler gestiegen sind.
Die Fachstelle für Beschäftigungsförderung stellte zum Ende des Jahres 2025 508 Stellen im Bereich der Beschäftigungsförderung bereit, wovon 75 % besetzt waren. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsmarkt sank das Stellenkontingent aufgrund gekürzter Haushaltsmittel von 303 auf 202 Plätze. Zur Sicherstellung der strategischen Steuerung wurde die KAS-Koordination auf das Dezernat des Oberbürgermeisters sowie das Dezernat für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit aufgeteilt. Die Koordination übernimmt dabei beratende und vorbereitende Funktionen für die beteiligten Fachbereiche und die Verwaltung.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 6Kultur, Sport und Freizeit
- 6.1Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 01957-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01957-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 268.402.664,48 € sowie einen Jahresverlust von 6.824.890,34 € aus. Die Verwaltung führt diesen Fehlbetrag im Wesentlichen auf eine Änderung in der Darstellung von städtischen Investitionszuschüssen zurück, wodurch die bisher als Ertrag behandelten Auflösungen entfallen.
Das operative Betriebsergebnis beläuft sich nach Abzug des nicht zahlungswirksamen Anteils auf einen Verlust von 265.431,76 €. Dieser resultiert laut Vorlage aus geringeren Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand sowie einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 370.669,51 € an den städtischen Haushalt. Die Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt Dortmund beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 47.970.460,80 €.
Zur Deckung des Jahresverlusts schlägt die Verwaltung vor, einen Betrag von 6.559.458,58 € der Kapitalrücklage zu entnehmen. Der verbleibende Bilanzverlust von 265.431,76 € soll durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage ausgeglichen werden. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH ohne Beanstandung geprüft. Die Vorlage sieht zudem die Entlastung der Geschäftsleitung sowie des Betriebsausschusses vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Feststellung des Abschlusses entscheiden.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 6.2Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 02450-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Geschäftsjahr 2025 der Kulturbetriebe Dortmund sieht die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie die Entlastung der Geschäftsleitung und des Betriebsausschusses vor. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 127,2 Millionen Euro aus. Im Gegensatz zum ursprünglich geplanten Planverlust von 2,8 Millionen Euro wurde ein Jahresüberschuss von etwa 3,99 Millionen Euro erzielt, welcher auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Das positive Ergebnis resultierte laut Verwaltung aus höheren Umsatzerlösen um 3,0 Millionen Euro sowie gestiegenen Zuweisungen der öffentlichen Hand und des Trägers um 1,6 Millionen Euro. Insbesondere die Einnahmen der Volkshochschule sowie stabilisierte Erträge von Dortmund Musik trugen zu dieser Entwicklung bei. Auf der Ausgabenseite verzeichnete der Personalbereich aufgrund verzögerter Besetzungsverfahren einen Rückgang gegenüber dem Planwert um 2,6 Millionen Euro.
Die Bilanz weist ein Eigenkapital von 90,9 Millionen Euro aus. Die Liquidität wird über die Stadt Dortmund sichergestellt, wobei die Teilnahme am Cash Pooling der Stadt erfolgt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsverlegterteilt. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 sieht vor, Gewinnvorträge aus Vorjahren zur Deckung geplanter Verluste einzusetzen. Der Fortbestand der Einrichtung ist laut Vorlage durch die Bereitstellung von Finanzmitteln durch die Stadt Dortmund gewährleistet.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 6.3Haushaltsbegleitbeschluss "Ermäßigung Bäder Sportwelt Dortmund, DO-Pass-Inhaber*innen", Rückgabe der nicht abgerufenen MittelZur Vorlage · 02443-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, nicht abgerufene Mittel für die Ermäßigung von DO-Pass-Inhaberinnen und Inhabern in den Bädern der Sportwelt Dortmund an den Kernhaushalt zurückzuführen. Im Rahmen eines früheren Haushaltsbegleitbeschlusses wurde der Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für die Wirtschaftsjahre 2023 und folgende um jährlich 200.000 Euro erhöht. Während die nicht verwendeten Mittel für die Jahre 2023 und 2024 bereits zurückgeführt wurden, stehen für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, die nun ebenfalls an den städtischen Haushalt zurückfließen sollen. Dies führt zu einer einmaligen Reduzierung des Zuschusses im Jahr 2026 um diesen Betrag.
Die Nichtabrufung der Mittel begründet sich durch den aktuellen Stand der technischen Infrastruktur bei der Sportwelt Dortmund. Da die Kassensysteme derzeit noch im Aufbau sind und die notwendige Netzanbindung sowie technische Komponenten wie Drehkreuze noch nicht vollständig implementiert wurden, kann der ermäßigte Tarif für die DO-Karte zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeboten werden. Die Umrüstung der Systeme soll im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Die Rückführung der Mittel wird im Rahmen der Bewirtschaftungsmaßnahmen 2026 als Konsolidierungsbeitrag zur Haushaltslage deklariert. Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 6.4Kostenerhöhung zur Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße als Ersatz für die Sportanlage EberstraßeZur Vorlage · 02467-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Kostenerhöhung für die Reaktivierung der Sportanlage Schützenstraße beschließen. Die Maßnahme dient als Ersatz für die Sportanlage Eberstraße, da durch den geplanten Neubau des Nordbades ein Bedarf an neuen Trainings- und Spielstätten für die Vereine FC Roj, SC Dortmund 97/08 und Fortuna 66 entstanden ist.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.700.000 Euro inklusive nicht abzugsfähiger Vorsteuer. Diese Summe umfasst die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes sowie die Umrüstung einer Flutlichtanlage auf LED-Technik. Die Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2025 beträgt 865.000 Euro. Grund für die Erhöhung sind detailliertere Planungen eines externen Büros, die zusätzliche Maßnahmen wie die Pflasterung von Wegeflächen, die Errichtung einer Zaunanlage sowie die Erstellung einer neuen Drainage und deren Anschluss an das Kanalnetz umfassen. Zudem wurden ein Sicherheitszuschlag sowie voraussichtliche Baukostensteigerungen berücksichtigt.
Die Finanzierung der zusätzlichen 865.000 Euro soll durch Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ in Höhe von 742.500 Euro sowie durch ungebundene Mittel der Sportpauschale für kommunale Maßnahmen in Höhe von 122.500 Euro erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten werden aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gedeckt, wobei Minderaufwendungen durch den Wegfall eines Betriebskostenzuschusses gegenüberstehen. Eine Belastung für den städtischen Haushalt wird nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 7Schule
- 7.1Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Haferfeldstraße 3-5, 44309 Dortmund; hier: Finanzierung zur Herrichtung von AußenanlagenZur Vorlage · 01226-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Bereitstellung von investiven Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 2.031.350 Euro brutto beschließen, um die Außenanlagen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Dortmund-Haferfeld zu gestalten. Die Mittel sollen aus dem städtischen Haushalt stammen und die Umsetzung des Projekts auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen sehen Mehrauszahlungen in Höhe von 184.450 Euro im Jahr 2027 sowie 1.846.900 Euro im Jahr 2028 vor.
Das Vorhaben umfasst die Gestaltung einer Freifläche, die nach dem Abriss alter Sporthallen entstanden ist. Geplant ist die Schaffung eines multifunktionalen Bewegungsbereichs mit einer Parkour-Anlage, Tischtennisplatten, einem Fitnesspark sowie einem Multifunktionsfeld. Ergänzend sollen naturnahe Vegetationsflächen, Sitzgelegenheiten und überdachte Treffpunkte entstehen, um auch ein Schulgartenkonzept umzusetzen.
Im Rahmen der Maßnahme sind klimarelevante Schritte vorgesehen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung wasserdurchlässiger Strukturen zur Regenwasserrückhaltung, um das Mikroklima zu verbessern und die Belastung des Kanalnetzes bei Starkregen zu reduzieren. Zudem soll die Biodiversität durch die Neuanlage von Vegetationsflächen gefördert werden. Für das Projekt wird die Beantragung von Fördermitteln über das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW-Bank vorbereitet, wobei ein Zuschuss von etwa 54.000 Euro erwartet wird. Ein zusätzlicher Personalbedarf durch die bauliche Umsetzung wird nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 7.2Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des KITZ.doZur Vorlage · 02403-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Bericht des KITZ.do zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur strukturellen sowie inhaltlichen Weiterentwicklung beauftragen. Dieses Konzept soll eine tragfähige Finanzierungsstruktur beinhalten. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, bis zum 31. März 2027 Vorschläge für eine neue räumliche Unterbringung ab dem Jahr 2028 vorzulegen. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen sowie die Sicherung der notwendigen Labor- und Werkstattinfrastruktur zu berücksichtigen.
Die institutionelle Förderung durch die Stadt Dortmund beläuft sich seit 2019 auf jährlich 253.000 Euro. Bei einem Gesamtumsatz von rund 800.000 Euro liegt die Drittmittelquote bei über 40 Prozent. Die aktuelle Finanzierung basiert auf projektbezogenen Mitteln und der städtischen Grundfinanzierung, die seit 2019 nicht angepasst wurde. Aufgrund steigender Fixkosten durch Tarif- und Preissteigerungen besteht Bedarf an einer stabilen Finanzierungsbasis, um die Verankerung im Dortmunder MINT-Netzwerk zu stärken.
Hinsichtlich der Räumlichkeiten ist ein Auszug aus der B1st Factory zum 31. Dezember 2027 erforderlich, da das Gebäude verkauft wurde. Für die derzeit 1.122 Quadratmeter umfassende Fläche müssen ab 2028 Anschlusslösungen gefunden werden. Als Optionen für neue Standorte werden Hochschulstandorte, städtische Immobilien oder Partnerstandorte geprüft. Personelle Auswirkungen auf den städtischen Stellenplan ergeben sich aus der Vorlage nicht. Das KITZ.do verzeichnet jährlich etwa 900 Termine mit rund 13.000 Teilnehmendentagen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 7.3Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Hörde; hier: Schulrechtliche Erweiterung und Verlagerung der Gesamtschule im SüdenZur Vorlage · 01549-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund plant weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Gesamtschule im Süden. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Schule zum Schuljahr 2027/28 am aktuellen Standort in Wellinghofen von vier auf sechs Schulzüge pro Jahrgang erweitert werden. Da die Fertigstellung eines Modulbaus am neuen Standort erst später möglich ist, sollen am bisherigen Standort mobile Raumeinheiten aufgestellt werden, um die zusätzlichen Eingangsklassen aufzunehmen.
Zudem ist die Verlegung der Gesamtschule zum Standort Glückaufsegenstraße 60 in Hacheney vorgesehen, der ehemals von der EAE Hacheney genutzt wurde. Dieser Umzug soll zum Schuljahr 2028/29 erfolgen. Bis zur vollständigen Fertigstellung der neuen Infrastruktur, die auch eine Sekundarstufe II und eine Sporthalle umfasst, wird der Schulsport im Schuljahr 2028/29 noch in der Halle am alten Standort Am Lieberfeld stattfinden.
Mit der Verlegung entstehen zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Die Verwaltung veranschlagt hierfür einen Bedarf von 242.667 Euro für das Haushaltsjahr 2028 und 339.733 Euro für das Haushaltsjahr 2029. Die Finanzierung soll durch Kompensation innerhalb der Haushaltsbewirtschaftung erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen. Zur Sicherstellung der Planung wurde die sofortige Vollziehung der Beschlüsse angeordnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 7.4Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Brackel; hier: Schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01544-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01544-26 sieht die schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 vor. Die Planung sieht vor, die Schule zunächst als gebundene Ganztagsschule an einem Interimsstandort in der Pothecke zu betreiben. Dort soll eine zweigeschossige Containeranlage mit einer Fläche von 4.637 m² den Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 aufnehmen. Ein dauerhafter Standort nördlich der Sendstraße, der als sechszügiges Gymnasium der Sekundarstufe I sowie als siebenzügiges Gymnasium der Sekundarstufe II mit einer vierfach-Sporthalle konzipiert ist, soll voraussichtlich zum Schuljahr 2030/31 in Betrieb gehen.
Der Beschluss umfasst zudem die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens sowie die Schaffung einer Planstelle im Schulhausmeisterbereich ab August 2030. Die finanziellen Schwerpunkte liegen bei den Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von 748.80<0xE2><0x80><0xAF>800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 sowie bei Investitionen in die Ausstattung und Präsentationstechnik.
Um die Sicherstellung der Schulplatzkapazitäten vor dem Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die sofortige Vollziehung der Errichtung beantragt. Die Verwaltung soll die erforderliche Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einholen. Die Anhörung der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Brackel und Scharnhorst ist vorgesehen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge wird angestrebt, um den Rat der Stadt Dortmund bis zum 1. Oktober 2026 zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.5Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01545-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01545-26 wird die schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zum Schuljahr 2027/28 beantragt. Die geplante Schule soll sechs Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II umfassen und als gebundene Ganztagsschule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens geführt werden. Der Schulbetrieb soll zum 1. August 2027 zunächst an einem Interimsstandort in der ehemaligen Hauptschule Derne mittels mobiler Raumeinheiten beginnen. Ein Umzug an den dauerhaften Standort nördlich des Heisenberg-Gymnasiums ist für das Schuljahr 2030/31 vorgesehen.
Hintergrund der Planung ist ein prognostizierter Bedarf an neuen Schulplätzen, der aufgrund demografischer Entwicklungen bis zum Schuljahr 2031/32 auf bis zu 22 Züge ansteigen kann. Für die Phase am Interimsstandort sind Mittel für Präsentationstechnik und Maker-Spaces in Höhe von insgesamt 181.580 Euro sowie 748.800 Euro für Schülerbeförderungskosten für den Zeitraum von 2027 bis 2030 vorgesehen. Ab dem Jahr 2030 sollen zudem Planstellen im Schulhausmeister- und Schulsekretärbereich besetzt werden.
Um die Personalplanung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Planungssicherheit für das Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung angestrebt. Die Schulverwaltung wird nach dem Ratsbeschluss die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge ist beabsichtigt, um den Rat bereits am 1. Oktober 2026 zu erreichen. Die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretungen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.5.1Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027) Antrag BV EvingZur Vorlage · 01545-26/3 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 beraten. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die bestehende Beschlussfassung zur Standortfestlegung um spezifische Anforderungen zu ergänzen.
Ein zentraler Punkt der Empfehlung ist die klimaökologische Planung des Dauerstandortes nördlich des Heisenberg-Gymnasiums. Die Planung soll die Erhaltung von Kaltluftleitbahnen und die Minimierung der Flächenversiegelung zum Ziel haben. Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie ein nachhaltiges Niederschlagswassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip. Zudem sollen die Ergebnisse artenschutzrechtlicher Untersuchungen und Belange des Landschaftsschutzes, insbesondere im Bereich des Kirchderner Grabens, in die Planung einfließen.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert die Bezirksvertretung die Erstellung eines Verkehrskonzepts für den entstehenden Drei-Schulen-Standort. Dieses soll die Belastungen durch den Schulbetrieb, den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr sowie den Baustellenverkehr untersuchen. Dabei sollen alternative Erschließungswege über die Walter-Kohlmann-Straße und die Kemminghauser Straße geprüft werden.
Die Bezirksvertretung erwartet, dass die Ergebnisse laufender Fachgutachten unmittelbar in die Planung einfließen und bei erheblichen Konflikten eine erneute Beteiligung des Gremiums erfolgt. Zudem wird eine transparente Information der Bezirksvertretung sowie eine öffentliche Information der Anwohner durch die Verwaltung gefordert.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
- 7.6Sofortpaket "Weiterführende Schulen"
- 7.6.1Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten SchulraumsZur Vorlage · 02578-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02578-26 befasst sich mit dem Vorgehen und der Priorisierung dauerhafter Schulgebäude im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Ziel ist die Schaffung von benötigtem Schulraum. Der Rat der Stadt soll die organisatorischen Veränderungen sowie die Priorisierung und das geplante Vorgehen der Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen nach Sicherstellung der Finanzierung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Erlaubnis beantragt, bei der Vergabe und Errichtung priorisierter Einzelgebäude bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren und Abweichungen von der Schulbauleitlinie vorzunehmen.
Die Priorisierung der Bauvorlagen erfolgt primär nach dem Entstehungszeitpunkt des Schulplatzbedarfs. Die Liste umfasst Projekte für das Gymnasium Brackel, die Gesamtschule Eving sowie die Sekundarstufe II in Hacheney und die dazugehörigen Sporthallen. Für die personelle Betreuung der Dauerstandorte ab August 2030 besteht ein Bedarf an 3,0 Planstellen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie 0,5 Planstellen für Schulsekretariate.
Aufgrund der Haushaltslage ist eine bauabschnittsweise Realisierung vorgesehen, um Investitionsauszahlungen zu verschieben, sofern die Schulplatzanzahl nicht gefährdet ist. Für die Interimsquartiere in Brackel und Derne entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro beziehungsweise rund 657.732 Euro. Diese Projekte sind für die Sicherstellung der Beschulung ab Sommer 2027 prioritär eingestuft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Schulneubauten Abweichungen von den städtischen energetischen Standards und der Schulbauleitlinie auf die gesetzlichen Mindestanforderungen reduziert werden können.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.1.1Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums | Antrag BV EvingZur Vorlage · 02578-26/2 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der die Ergänzung der Planung für die Gesamtschule Eving umfasst. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die weitere Umsetzung des Schulbauprojekts um spezifische Prüf- und Berichtspunkte zu erweitern.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Bau- und Übergangsphase. Es wird die Vorlage eines Bauphasen- und Logistikkonzepts gefordert, das die Trennung von Schul- und Baustellenverkehr, die Sicherheit der Schulwege sowie die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung darstellt. Zudem soll die Sicherstellung des Sportunterrichts vor der Fertigstellung der eigenen Sporthalle durch eine Gegenüberstellung von Bedarf und verfügbaren Hallenzeiten belegt werden.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert der Antrag, dass die Verkehrsuntersuchung die Übergangsphase ab 2030/31 berücksichtigt. Dabei sollen die Belastungen durch Schüler, Beschäftigte sowie den Baustellenverkehr und die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr untersucht werden. Des Weiteren sollen alternative Erschließungsvarianten, etwa über die Walter-Kollmann-Straße, auf ihre Leistungsfähigkeit und Entlastungswirkung für die Wohnbereiche geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen der Bezirksvertretung Eving vor wesentlichen weiteren Umsetzungsschritten vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
- 7.6.1.2Nachtrag: 24.09.2026 Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums/Korrektur Anlage 2 PersonalaufwendungenZur Vorlage · 02578-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Drucksache 02578-26/3 wird eine Korrektur der Angaben in der Anlage 2 zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ vorgenommen. Gegenstand der Anpassung ist die Darstellung der Personalaufwendungen für die Schaffung des benötigten Schulraums.
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden in der ursprünglichen Anlage 2 die benötigten Stellen für Schulhausmeister an der Gesamtschule Eving sowie die damit verbundenen Kosten unrichtig ausgewiesen. Die korrekten Werte belaufen sich auf 1,5 Stellen und Kosten in Höhe von 40.400 Euro, statt der zuvor angegebenen 2,0 Stellen und 55.800 Euro.
Die Verwaltung stellt klar, dass diese spezifischen Angaben in der Anlage 2 nicht Bestandteil der eigentlichen Beschlussfassung der Vorlage 02578-26 sind, sondern der vollständigen Information über die mit der Schulgründung verbundenen Kosten dienen. Die Entscheidung über die genannten Kosten erfolgt in der Drucksache 01545-26. Innerhalb der vorliegenden Beschlussvorlage sind die Kosten bereits korrekt dargestellt. Die Ergänzung dient dazu, die Gremien über die Korrektur der fehlerhaften Daten zu informieren. Die betroffene Anlage ist der Ergänzung digital beigefügt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 7.6.2Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung endgültige Schulen – Mehrbedarf Interim BrackelZur Vorlage · 02727-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ wird dem Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der investiven Mittelbedarfe für die Schaffung von Interimsquartieren in Brackel und Derne zur Vorlage gebracht. Für das Projekt in Brackel wird eine Erhöhung des Investitionsvolumens um 4.809.774,50 Euro auf insgesamt 20.461.746,50 Euro vorgeschlagen. Die Kostensteigerungen resultieren aus höheren Baukosten, dem Ausbau der Datenverkabelung, notwendigen Schraubfundamenten, verstärkten Decken- und Bodensystemen sowie Anforderungen an die Medienausstattung der Fachräume.
Für das Interimsquartier in Derne wird eine Erhöhung des Volumens um 758.883,00 Euro auf insgesamt 23.188.883,00 Euro beantragt. Als Gründe werden eine erhöhte Anzahl an Containern für den Schulbedarf, eine neue Grundstücksentwässerung sowie Bodenverhältnisse mit einem Höhenversatz von etwa drei Metern angeführt.
Zusätzlich wird die Berücksichtigung von Mehraufwendungen für bewegliches Vermögen und Schülerbeförderungskosten in Höhe von insgesamt 748.800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 beantragt. Die Vorlage umfasst zudem Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2028. Die Nutzung der mobilen Raumeinheiten ist bis zum Schuljahresbeginn 2030/2031 befristet. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung des Schulplatzbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.3Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I BrackelZur Vorlage · 02729-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe I in Brackel beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines sechs- bis siebenzügigen Gymnasiums mit Sporthalle in Modulbauweise, wobei die Sekundarstufen I und II in einem gemeinsamen Gebäudekörper errichtet werden sollen. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.300 m² bei einer Programmfläche von circa 7.626 m². Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 68 Millionen Euro, ergänzt durch einen konsumtiven Anteil von etwa 2 Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt über ein Totalunternehmermodell.
Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor, gefolgt vom Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027. Die Beauftragung des Totalunternehmers ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baubeginn im vierten Quartal 2028 erfolgen kann. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, mit einer geplanten Nutzungsaufnahme zum Schuljahr 2030/2031.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Befugnis für die Verwaltung, bei Erforderlichkeit vom städtischen energetischen Standard sowie von der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine zu sichern. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 und folgende sind investive Bedarfe für Bau und Ausstattung sowie konsumtive Mehrbedarfe für bewegliches Vermögen und Schulbeförderung vorgesehen. Zudem werden jährliche Folgeaufwendungen ab dem Jahr 2031 auf über zwei Millionen Euro veranschlagt. Es wird auf die Notwendigkeit von Interimsmaßnahmen an der Schleife Wambel hingewiesen, falls Verzögerungen auftreten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.4Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II BrackelZur Vorlage · 02731-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ die Planung und Umsetzung eines Schulneubaus für die Sekundarstufe II in Brackel beschließen. Die Vorlage umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI mit einem geplanten Investitionsvolumen von insgesamt 25.089.219,84 €. Dieser Betrag setzt sich aus einem investiven Anteil von 25.486.879,35 € und einem konsumtiven Anteil von 975.000 € zusammen. Beantragt wird zudem, die Errichtung des Gebäudes gemeinsam mit der Sekundarstufe I in einem Bauabschnitt durchzuführen und die Vergabeverfahren zusammenzulegen.
Das Bauvorhaben in der Gemarkung Wambel sieht auf einem etwa 20.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² großen Grundstück einen viergeschossigen Gebäudekörper in Modulbauweise vor. Die geschätzte Bruttogeschossfläche beträgt rund 5.000 m², bei einer Programmfläche von circa 2.875 m². Die Umsetzung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 sowie den Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027 vor, um eine Fertigstellung bis August 2030 zu erreichen. Damit soll der Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2030/2031 ermöglicht werden.
Die Haushaltsausweitungen decken die Bedarfe für Planung und Bau von 2027 bis 2031 sowie Folgeaufwendungen für die Ausstattung ab 2030 ab. Die Vorlage beinhaltet die Erlaubnis, bei zwingender Erforderlichkeit vom energetischen Standard und der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine einzuhalten. Die Umsetzung erfolgt innerhalb bestehender Strukturen, wobei zusätzliches Personal für die Schulhausmeistertätigkeit benötigt wird.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.5Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle BrackelZur Vorlage · 02734-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Brackel beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Schaffung notwendiger Schulraumkapazitäten. Das gesamte Investitionsvolumen für die Planung und Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei die Gesamtkosten der Maßnahme einen investiven Anteil von rund 18,26 Millionen Euro sowie einen konsumtiven Anteil von 325.000 Euro umfassen.
Das Bauvorhaben soll auf einem etwa 20.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Sendstraße realisiert werden. Ziel ist die Fertigstellung bis August 2033, um den Schulbetrieb in der zweiten Jahreshälfte des Schuljahres 2033/2034 aufzunehmen. Der Zeitplan sieht den Start der Vergabe für das Jahr 2030 und den Baubeginn für das vierte Quartal 2031 vor.
Die Vorlage sieht zudem die Berücksichtigung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2030 bis 2034 sowie für die Ausstattung der Schule vor. Für die Folgeaufwendungen, wie Abschreibungen und Instandhaltung, wurden jährliche Bedarfe ab dem Jahr 2034 in Höhe von insgesamt rund 665.653 Euro festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, etwaige notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Baumaßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen.
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- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.6Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I EvingZur Vorlage · 02730-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02730-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund die Planung und Umsetzung eines Neubaus einer sechs-zügigen Gesamtschule in Eving zur Schaffung von Schulraum in der Sekundarstufe I vorgeschlagen. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und beinhaltet den Bau einer Sporthalle. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 77.633.711,00 Euro ohne Eigenleistungen, wobei der investive Anteil 78.860.573,58 Euro und der konsumtive Anteil 2.022.260,00 Euro beträgt.
Der geplante Gebäudekörper soll drei bis viergeschossig sein und eine Bruttogeschossfläche von rund 3.960 m² aufweisen. Das Baufeld umfasst etwa 20.000 m², ergänzt durch eine Übergangsfläche von circa 15.000 m² zum angrenzenden Landschaftsraum. Die Realisierung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026, einen Baustart im vierten Quartal 2028 sowie eine Fertigstellung im August 2030 vor, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2030/31 zu gewährleisten.
Die Vorlage sieht zudem die Ausweitung des Haushalts ab 2025/2026 zur Deckung der investiven Bedarfe zwischen 2027 und 2031 sowie der Ausstattungskosten im Jahr 2030 vor. Ab 2030 werden jährliche Folgeaufwendungen von etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Es wird die Erlaubnis beantragt, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren. Die Verwaltung soll die zuständigen Gremien über notwendige Änderungen der Baumaßnahmen vorab informieren. Als Projektrisiken werden die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Verzögerungen durch ausstehende Gutachtenergebnisse angeführt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.7Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II EvingZur Vorlage · 02732-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe II in Eving beschließen. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule auf städtischem Eigentum vor. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 19.244.652 Euro, wobei sich der investive Anteil auf rund 19,5 Millionen Euro und der konsumtive Anteil auf 975.000 Euro beziffert. Das geplante Bauwerk soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 3.960 Quadratmetern aufweisen.
Die Umsetzung soll durch die Vergabe an einen Totalunternehmer erfolgen, wobei im Vergabeverfahren eine Modulbauweise als Option berücksichtigt werden kann. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Die Beauftragung des Unternehmens ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baustart im vierten Quartal 2031 erfolgen kann. Eine Fertigstellung ist bis August 2033 geplant, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2033/34 zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung von Haushaltsausweitungen für Bau und Ausstattung sowie die Einplanung von Mehrauszahlungen für Planungs- und Baukosten ab 2030 sowie jährlichen Folgeaufwendungen ab 2034. Der Verwaltung wird gestattet, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf gesetzliche Anforderungen zu reduzieren oder von der Schulbauleitlinie abzuweichen. Für den Betrieb werden zusätzliche Stellen im Schulsekretariat und im Hausmeisterdienst benötigt. Die Maßnahme ist zeitlich nachrangig und kann zur Entlastung des Haushalts verschoben werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.8Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle EvingZur Vorlage · 02735-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Eving beschließen. Das Vorhaben umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und sieht eine Bruttogrundfläche von etwa 4.268,16 m² vor. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei der investive Anteil 18.263.098,63 Euro und der konsumtive Anteil 325.000 Euro beträgt. Für die Jahre 2030 bis 2034 werden zudem investive Mehrbedarfe in Höhe von 14.772.529 Euro sowie Ausstattungskosten für das Jahr 2033 in Höhe von 78.500 Euro berücksichtigt. Ab 2034 sind jährliche Folgeaufwendungen von rund 665.653 Euro vorgesehen.
Der Zeitplan sieht den Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Das Vergabeverfahren soll im Januar 2030 beginnen, gefolgt von der Beauftragung im dritten Quartal 2030. Nach der Einreichung des Bauantrags im ersten Quartal 2031 ist der Baustart für das vierte Quartal 2031 geplant, sodass die Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgen kann. Als Risiken werden der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Kosten- und Bauunternehmerrisiken aufgeführt. Sollten Anpassungen an Maßnahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Sicherung der Fertigstellung notwendig werden, sollen Prioritäten unter Berücksichtigung der Haushaltslage abgewogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Änderungen bestehender Beschlüsse den Gremien vorzulegen. Die Bezirksvertretung wird im Verfahren angehört.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.9Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II HacheneyZur Vorlage · 02728-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und den Bau einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II in Hacheney beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule inklusive einer Sporthalle auf einer etwa 47.000 m² großen Fläche vor, die ehemals von der EAE genutzt wurde. Die Umsetzung erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft in Modulbauweise durch einen Totalunternehmer.
Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 20.932.051,80 €. Der Beschluss umfasst zudem die Erlaubnis, bei Bedarf vom Klimaschutzstandard sowie der Schulbauleitlinie abzuweichen, wobei eine Reduzierung auf den gesetzlichen Mindeststandard energetischer Standards möglich ist. Die finanziellen Bedarfe für Planung und Bau sind für die Jahre 2027 bis 2030 sowie für Baukosten im Jahr 2031 vorgesehen. Weitere Mittel sind für die Ausstattung, die Schulbeförderung sowie für jährliche Folgeaufwendungen ab 2030 eingeplant. Eine Förderung durch das LuKIFG wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten erwartet.
Der Zeitplan sieht den Abriss der bestehenden Fläche bis Ende 2026 vor. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss ist für Oktober 2026 vorgesehen, der Baustart für das vierte Quartal 2028. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, um die Nutzung zum Schuljahr 2030/31 zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans We135 zur Zweckänderung der Fläche von „EAE“ zu „Schule“ durchgeführt, dessen Abschluss frühestens für Anfang 2028 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6.10Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle HacheneyZur Vorlage · 02733-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Baus einer vierfach Sporthalle im Dortmunder Stadtteil Hacheney beschließen. Das Bauvorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und umfasst die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI. Das vorgesehene Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.798.227,00 Euro. Die geplante Sporthalle wird eine Nutzfläche von etwa 2.000 Quadratmetern aufweisen.
Mit der Vorlage wird zudem eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Maßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen. Des Weiteren wird die Kenntnisnahme über mögliche, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgesehene Aufwendungen im Jahreshaushalt der Fachbereiche festgelegt.
Der zeitliche Rahmen der Maßnahme sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Der Baustart ist für das vierte Quartal 2031 geplant, wobei die Fertigstellung bis August 2033 angestrebt wird. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt Dortmund, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Vorlage enthält detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, der Kostenberechnung, dem Rahmenterminplan sowie den Planunterlagen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 8Kinder, Jugend und Familie
- 9Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 9.1Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften DortmundsZur Vorlage · 02058-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die zukünftige jährliche Berichterstattung der städtischen Gesellschaften zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK-DO) sowie die dazugehörige Controllingliste der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage regelt die Umsetzung des bereits im Juli 2025 beschlossenen Kodex, der durch Verweise in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen der Mehrheitsgesellschaften nun gesellschaftsrechtlich verbindlich verankert wurde.
Durch die Verankerung in den Satzungen wird das sogenannte „Comply or Explain“-Prinzip für die Unternehmen verpflichtend. Die Organe der Gesellschaften müssen jährlich in einer Entsprechenserklärung darlegen, ob den Empfehlungen des Kodex gefolgt wurde oder warum von bestimmten Regelungen abgewichen wird. Zur Unterstützung der Unternehmen stellt die Verwaltung hierfür eine Orientierungshilfe in Form einer Arbeitsliste bereit.
Der jährliche Corporate Governance Bericht soll die Transparenz der städtischen Unternehmen erhöhen. Er umfasst neben der Entsprechenserklärung auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Themen wie Umwelt-, Klimaschutz und Gleichstellung sowie eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen. Zudem ist ein Vergütungsbericht für die Geschäftsführung vorzusehen. Die Berichte müssen für mindestens fünf Geschäftsjahre auf den Internetseiten der jeweiligen Unternehmen zugänglich sein. Die Umsetzung der Regelungen hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 9.1.1Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften Dortmunds | ErgänzungZur Vorlage · 02058-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Arbeitsliste zur Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften der Stadt Dortmund um drei spezifische Punkte ergänzt. Diese Erweiterung erfolgt auf Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 2. Juli 2026.
Die Ergänzungen betreffen die Erstellung eines Compliance-Management-Systems sowie die Definition und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Diversität innerhalb der Unternehmen. Zudem wurde der Punkt einer diskriminierungsfreien Alltagskultur hinzugefügt, welcher die Ergreifung von Maßnahmen gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung umfasst. Die aktualisierte Arbeitsliste liegt der vorliegenden Ergänzung zum Vorgang 02058-26/1 bei.
Die Vorlage ist für die anstehenden Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24. September 2026 sowie des Hauptausschusses und des Ältestenrats sowie des Rates der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Die Beratungen in diesen Gremien finden öffentlich statt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 9.2KSBG: Bestellung der GeschäftsführungZur Vorlage · 02687-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Wiederbestellung der nebenamtlichen Geschäftsführer der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH bis zum 31. Dezember 2028 zur Kenntnis. Die bisherigen Geschäftsführer werden für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren bestellt, da die aktuellen Bestellungen zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung eines reibungslosen Fortgangs der Abwicklung der Gesellschaft.
Die Stadt Dortmund ist über die Dortmunder Stadtwerke AG an der KSBG GmbH sowie der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH und Co. KG beteiligt. Da es sich bei der KSBG GmbH um eine Minderheitsbeteiligung der Stadt handelt, ist gemäß dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund lediglich die Information des Rates über die Bestellung der Geschäftsführung vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Wiederbestellung der Geschäftsführer keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat, da die Tätigkeit ohne weitere Vergütungen erfolgt. Zudem ergeben sich keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt Dortmund.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 9.3Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, ArbeitnehmervertretungZur Vorlage · 02783-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02783-26 regelt einen personellen Wechsel in der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrats der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO). Aufgrund des Eintritts in den Ruhestand eines bisherigen Mitglieds zum 1. Oktober 2026 wird der Rat der Stadt Dortmund die Abberufung der entsprechenden Arbeitnehmervertreterin gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW vornehmen.
Als Nachfolge für das vakante Mandat wird die Bestellung eines neuen Arbeitnehmervertreters vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, ein Mitglied der Vorschlagsliste zu bestellen, das bei der letzten Wahl eine entsprechende Stimmenanzahl erreichte und für die Mandatsausübung zur Verfügung steht. Die Neubesetzung erfolgt für den Zeitraum bis zur nächsten Kommunalwahl und der damit einhergehenden Neuentsendung der Aufsichtsratsmitglieder.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Bestellung aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von den Beschäftigten gewählten Vorschlagsliste vornimmt. Durch diesen Vorgang ergeben sich keine personellen Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund. Zudem entstehen durch die personelle Neubesetzung im Aufsichtsrat der SHDO keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Die Vorlage wurde für die Ausschüsse Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 9.3.1Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertretung | ErgänzungZur Vorlage · 02783-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Vorlage 02783-26 wird eine Korrektur des Beschlussvorschlags zum Mandatswechsel im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) vorgenommen. In der ursprünglichen Drucksache Nr. 02783-26 war im ersten Beschlusspunkt ein redaktioneller Fehler enthalten, durch den die Klinikum Dortmund gGmbH als betroffene Gesellschaft aufgeführt wurde. Die Ergänzung stellt klar, dass sich die Änderung auf die Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH bezieht, wie es auch aus dem restlichen Inhalt der ursprünglichen Vorlage hervorgeht.
Der korrigierte Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund ein Mitglied des Aufsichtsrates der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH gemäß § 108a Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abberuft. Die entsprechende Anpassung dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen und die Abstimmung in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Hauptausschuss und der Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 9.4Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 02708-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, die den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse für die Haushaltspläne der Jahre 2019 bis 2025/2026 darstellt. Die Vorlage dient der Information des Rates der Stadt, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen über den Fortschritt der Umsetzung politischer Beschlüsse.
Die Berichterstattung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus dem Jahr 2021 sowie eines Ergänzungsantrags aus dem Jahr 2023. Letzterer sieht vor, den Sachstandsbericht allen Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Die Erfassung der Daten erfolgt über eine Datenbank, in der die zuständigen Fachbereiche den Status der Umsetzung melden. Ein Beschluss wird in der Berichterstattung so lange aufgeführt, bis die vollständige Umsetzung durch den jeweiligen Fachbereich gemeldet und von der Politik zur Kenntnis genommen wurde.
Der Bericht umfasst sowohl Beschlüsse des aktuellen Haushaltsplans 2025/2026 als auch solche aus den Vorjahren, sofern die Umsetzung noch als nicht abgeschlossen gemeldet wurde. Die Stadtkämmerei fasst die Informationen der Fachbereiche zusammen, ohne eine inhaltliche Bewertung der fachspezifischen Sachverhalte vorzunehmen. Die Ergebnisse sind in die Kategorien „Umsetzung abgeschlossen“ und „Weiterhin in Umsetzung“ unterteilt. Für Fälle, in denen von den ursprünglichen Beschlüssen inhaltlich oder zeitlich abgewichen wird, sind die Fachbereiche verpflichtet, zusätzliche Einzelvorlagen zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 9.5Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Gewinnverwendung 2025 für das Deponiesondervermögen der Stadt DortmundZur Vorlage · 03109-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03109-26 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie der Gewinnverwendung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 252.922.913,11 € und einen Jahresüberschuss von 16.576.010,07 € aus. Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2025 durch die HLB Husemann AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Vorlage sieht vor, eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 244.170,79 €, die aus dem Stammkapital von 5.500.000,00 € resultiert, an den städtischen Haushalt abzuführen. Der verbleibende Überschuss von 16.331.839,28 € soll ausgeschüttet und unmittelbar als Einlage in die Rücklagen des Sondervermögens zurückgeführt werden, wobei die Ansprüche ohne Liquiditätsfluss verrechnet werden sollen. Zudem wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrauszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 16.331.839,28 € beantragt, deren Deckung über verschiedene Finanzstellen des Fachbereichs 37 erfolgt.
Zusätzlich umfasst der Beschlussvorschlag die Entlastung der Leitung des Sondervermögens sowie die Beauftragung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Abschlusses für das Jahr 2026. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt nach einer durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH durchgeführten Ausschreibung.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 9.6Revierpark Wischlingen GmbH: ParkpflegezuschussZur Vorlage · 02424-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Vereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), der Revierpark Wischlingen GmbH und der Stadt Dortmund abschließen. Kern der Vorlage ist die Regelung eines Parkpflegezuschusses für die Revierpark Wischlingen GmbH.
Nachdem der RVR zum Ende des Jahres 2023 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und die Stadt Dortmund die Anteile übernahm, sieht die neue Regelung vor, dass der RVR für die ersten drei Jahre, von 2026 bis 2028, einen jährlichen Parkpflegezuschuss in Höhe von zunächst 90.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer leistet. Die Stadt Dortmund übernimmt im gleichen Umfang die Hälfte der Pflegekosten. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll eine Evaluation der tatsächlich anfallenden Kosten erfolgen, um die weitere Kostenverteilung für die restliche Zweckbindungsdauer festzulegen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sieht die Vorlage zudem die Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwands in Höhe von 27.058 Euro vor. Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt über Mittel aus dem Bereich Event-Management, da dort durch entfallene Aufwendungen für Veranstaltungen freie Kapazitäten bestehen. Die Maßnahme führt zu einer Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Gesellschaft um insgesamt 107.100 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Vereinbarung dient dazu, die Einhaltung der Förderziele aus EFRE-Mitteln sicherzustellen und die Instandhaltung der ökologischen Aufwertungen im Park zu gewährleisten.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 9.7DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH - hier: Einlage in die KapitalrücklageZur Vorlage · 03168-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Einlage in die Kapitalrücklage der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zustimmen. Die Maßnahme soll durch die EDG Holding GmbH in Höhe von 2,0 Millionen Euro erfolgen.
Die DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH war bis zum Ende des Jahres 2025 eine hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Mit einem Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025 wurden die Geschäftsanteile zum 1. Januar 2026 an die EDG Holding GmbH veräußert. Im Rahmen des Kaufvertrages wurden im Jahr 2026 die vollständige Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2025 sowie die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 in Höhe von rund 330.468 Euro an die Stadt Dortmund übertragen. Zuvor war bereits im Geschäftsjahr 2025 eine Sonderausschüttung aus der Gewinnrücklage in Höhe von 500.000 Euro an die Stadt erfolgt.
Die geplante Einlage der EDG Holding GmbH dient der Sicherstellung der künftigen Liquidität sowie der Finanzierung geplanter Investitionen innerhalb der Gesellschaft. Konkret ist eine Modernisierung des Fuhrparks für die Jahre 2027 und 2028 mit Kosten von etwa 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Entscheidung unterliegt der Zuständigkeit des Rates gemäß der Gemeindeordnung NRW, wobei die Erhöhung der Kapitaleinlage der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist. Personelle Auswirkungen auf die Stadt Dortmund ergeben sich aus der Maßnahme nicht. Finanzielle Auswirkungen treten ausschließlich innerhalb der EDG Holding auf.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 9.8Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2026 genehmigt hat.Zur Vorlage · 02705-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme über bewilligte Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für das erste und zweite Quartal des Haushaltsjahres 2026 vor. Der Stadtkämmerer hat hierfür Zahlungen in einer Gesamthöhe von 207.104,25 € genehmigt. Diese Summe setzt sich aus überplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 58.695,00 € und außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 148.409,25 € zusammen.
Die Grundlage für diese Bewilligungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Stadtkämmerer über nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen entscheiden kann, sofern diese bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Die Deckung der entstandenen Mehraufwendungen erfolgt laut Vorlage durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe.
Unter anderem werden die Ausgaben mit personellen Maßnahmen in Verbindung gebracht, die aus Beschlüssen des Rates im Jahr 2025 resultieren. Da im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 eine Deckung innerhalb des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets nicht möglich war, wurden alternative Deckungen gemäß der Gemeindeordnung vorgenommen. Betroffen sind unter anderem die Einrichtung von Projekteinsätzen in der Bildungs- und Jugendhilfeplanung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Stadterneuerung sowie die Schaffung von Planstellen im Bereich der Bußgeldangelegenheiten des Rechtsamtes. Die Vorlage dient der Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber dem Rat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 9.9Information über die Anordnung einer zweistufigen haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 03446-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Stadtkämmerer mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 eine zweistufige haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW für das Haushaltsjahr 2026 erlassen hat. Die Entscheidung erfolgte im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister.
Hintergrund der Maßnahme ist die aktuelle finanzielle Lage der Stadt. Nach einer vorübergehenden Aufhebung der Sperre zu Beginn des Jahres 2026 zeigen aktuelle Prognosen eine Verschlechterung der Haushaltslage. Die prognostizierte Abweichung beläuft sich nach Stand September 2026 auf rund 151,3 Millionen Euro. Ein vollständiger Aufbrauch der Ausgleichsrücklage in Höhe von 123,2 Millionen Euro wird für das laufende Jahr erwartet. Zudem droht eine Überschreitung der 5-Prozent-Grenze der Allgemeinen Rücklage, was die Voraussetzung für ein Haushaltssicherungskonzept erfüllen würde.
Die verordnete Sperre ist zweistufig aufgebaut. Erstmals werden prognostizierte Verbesserungen im Aufwandsbereich partiell gesperrt, um zu verhindern, dass diese zur Deckung neuer Bedarfe verwendet werden. Zweitens werden Regelungen angewandt, die analog zur vorläufigen Haushaltsführung die Bewirtschaftung einschränken, wobei personalwirtschaftliche Maßnahmen von der Sperre ausgenommen sind. Ziel der Maßnahme ist es, die eigenständige Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts für das Jahr 2027 zu ermöglichen. Die Fachbereiche wurden über die genauen Regelungen bereits informiert.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 10Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- 10.1Neuregelung der Nutzung für das Stadtwappen, die neue Stadtmarke und Aufhebung der EntgeltordnungZur Vorlage · 02594-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neuregelung der Nutzung des Stadtwappens sowie der neuen Stadtmarke der Stadt Dortmund vor. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat der Stadt gebeten, eine neue Satzung über die Nutzung des Stadtwappens und eine Richtlinie zur Nutzung der Stadtmarke zu verabschieden. Gleichzeitig soll die bestehende Entgeltordnung zur Vergabe des Verwertungsrechtes für das Stadtwappen, die seit dem 1. Januar 2005 in Kraft war, aufgehoben werden.
Die Neuregelung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, rechtssichere und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Ziel ist es, den Schutz der städtischen Hoheitszeichen zu gewährleisten und die politische Neutralität der Stadt sicherzustellen. Die neue Satzung definiert die zulässigen Verwendungszwecke des Stadtwappens und schließt dessen Verwendung für aktive Wahlwerbung aus. Auch die Richtlinie zur Stadtmarke legt fest, dass die Nutzung durch Dritte oder Fraktionen nicht für Wahlwerbung in analogen oder digitalen Medien erfolgen darf.
Durch die Aufhebung der Entgeltordnung entfallen die bisherigen Gebühreneinnahmen, die jährlich durchschnittlich weniger als 110 Euro betrugen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch den Wegfall von Aufgaben in der Gebührenerhebung, Rechnungsstellung und Zahlungsüberwachung der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Es werden keine zusätzlichen personellen Bedarfe durch die Neuregelung entstehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.2Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Feuerwehr DortmundZur Vorlage · 02499-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02499-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresbericht der Feuerwehr für das Jahr 2025 zur Kenntnis nimmt. Der Bericht dient als Leistungsbilanz und informiert die politischen Gremien sowie die Verwaltung über die Arbeit der Feuerwehr Dortmund. Er umfasst statistische Angaben und Kurzberichte zur Arbeitsweise der Einsatzkräfte.
Im Jahr 2025 wurden über die Einsatzleitstelle insgesamt 154.463 Einsätze des Feuerwehr- und Rettungsdienstes in Dortmund disponiert. Dies entspricht einem durchschnittlichen Alarmierungsintervall von etwa drei Minuten und 24 Sekunden. Die Anzahl der Einsätze im Brandschutz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 522 Ereignisse auf insgesamt 12.015 Fälle an. Im Bereich des Rettungsdienstes war ein Anstieg um 667 Einsätze auf 142.448 Vorgänge zu verzeichnen. Der Anteil der Rettungsdienst-Einsätze an der Gesamtzahl belief sich auf 92,2 Prozent.
Der Bericht gibt zudem Aufschluss über die Entwicklung der Einsatzzahlen der rund 2.500 Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Kenntnisnahme entstehen. Der vollständige Jahresbericht ist über das Rats- und Gremieninformationssystem abrufbar. Die Vorlage ist für die Ausschüsse für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 10.3"Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten – Aktionsplan der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus"Zur Vorlage · 02052-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den novellierten Aktionsplan „Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten“ beschließen. Dieser Plan dient der Prävention von Extremismus und umfasst eine Neustrukturierung in drei Säulen sowie vier Handlungsbereiche mit jeweils fünf Aufgabenfeldern. Die in der Vorlage enthaltenen Handlungsempfehlungen wurden durch die Fachhochschule Münster unter Einbeziehung von Fachleuten, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung entwickelt.
Mit der Verabschiedung des Plans sollen die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie um die Themenfelder Antisemitismus sowie türkischer Ultranationalismus erweitert werden. Der Beginn dieser erweiterten Tätigkeit ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Zudem soll der bereits seit 2007 bestehende Aktionsfonds zur Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten fortgeführt werden. Um die neuen Themenfelder, einschließlich Extremismus in migrantisch geprägten Communities, zu unterstützen, ist eine jährliche Aufstockung des Aktionsfonds um 100.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen dem Aufbau fachlicher Expertise, der Konzeptentwicklung und der Schaffung von Fördermöglichkeiten dienen.
Ab dem Haushaltsjahr 2027 werden jährliche Sachaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro erwartet, die sich aus Sach- und Dienstleistungen, sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie variierenden Zuschüssen zusammensetzen. Eine Refinanzierung dieser Kosten ist nicht vorgesehen. Für das zweite Halbjahr 2027 ist eine Evaluation der Arbeitsaufwände geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen wird der Verwaltung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 10.4Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt DortmundZur Vorlage · 00002-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr bei 1,55 Euro pro Quadratmeter und Markttag beizubehalten. Aufgrund einer erwarteten Kostenunterdeckung von etwa 666.819 Euro im Jahr 2026 sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2027 verschiedene Alternativen zur Gebührenerhöhung geprüft werden. Diese umfassen eine stufenweise Erhöhung um 25 Prozent bis zu einer Unterdeckung von 250.000 Euro, eine stufenweise Erhöhung bis zur vollständigen Kostendeckung sowie eine unmittelbare Anhebung auf mindestens 3,01 Euro zur sofortigen Kostendeckung.
Als konkreter Beschlussvorschlag liegt die Variante vor, die eine Erhöhung der Gebühren bis zur vollständigen Kostendeckung vorsieht. Hierbei wird eine schrittweise Steigerung um jeweils 25 Prozent in den Jahren 2027, 2028 und 2029 angestrebt, um die Kostendeckung voraussichtlich ab 2029 zu erreichen. Eine sofortige vollständige Deckung ab 2027 würde ein Entgelt von über 3,01 Euro erfordern, was Erträge von rund 1.368.018 Euro generieren würde. Eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Werte aus dem Jahr 2025 kann erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die Planansätze der Erträge ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen um jährliche Mehrerträge von insgesamt 414.904,53 Euro, bestehend aus Benutzungsgebühren und Erstattungen privater Unternehmen, erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030, die sich zwischen 149.027,53 Euro und 229.336,13 Euro bewegen, in der Planung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — vertagt
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 10.5Strategie zur Stärkung digitaler Souveränität der Stadtverwaltung DortmundZur Vorlage · 02948-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität der Stadtverwaltung sowie die dazugehörige Handlungsagenda beschließen. Die Strategie wurde von einer im Dezember 2022 eingerichteten Koordinierungsstelle für Digitale Souveränität und Open Source entwickelt. Der Entwicklungsprozess umfasste partizipative Workshops mit Vertretungen aus Politik und Verwaltung sowie den Austausch innerhalb eines bundesweiten Netzwerks für Verwaltungsdigitalisierung.
Die Strategie dient als strategischer Rahmen zur Sicherung der langfristigen Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Sie umfasst neben technischen Aspekten die Handlungsfelder Sicherheit, Wissen und Kooperation und bietet Empfehlungen für die Umsetzung von Vorhaben. Ein Ziel ist die Intensivierung des interkommunalen Austauschs, wobei die Stadt Dortmund bereits durch das Kommunale Open Source Board aktiv am Diskurs teilnimmt. Durch die Weitergabe von Erfahrungen soll die interkommunale Resilienz gestärkt werden.
Zudem knüpft das Dokument an lokale Entwicklungen im Bereich der Open-Source-Software an. Die Einrichtung eines Beratungs- und Förderungsgremiums, das Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und der Verwaltung einbezieht, ist geplant. Dieses Gremium soll die Entwicklung von Open-Source-Lösungen fördern und die Stadt als Standort für solche Entwicklungen stärken. Die Strategie und die Handlungsagenda sind als fortlaufende Dokumente konzipiert, die an technologische und rechtliche Veränderungen angepasst werden. Die Umsetzung der Strategie hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 10.6Verkaufsoffene Sonntage am 04.10.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Hörde und am 08.11.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Lütgendortmund und Innenstadt WestZur Vorlage · 02970-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02970-26 wird der Rat der Stadt Dortmund die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung beantragt, um verkaufsoffene Sonntage in Teilen der Stadtbezirke Dortmund-Hörde, Dortmund-Lütgendortmund und Dortmund-Innenstadt-West zu ermöglichen. Geplant sind zwei Termine im Jahr 2026: der 4. Oktober im Rahmen des Hörder Erntemarktes sowie der 8. November anlässlich des Martinsmarktes und des Hansemarktes. Für die Veranstaltungen in Hörde und zum Martinsmarkt sind jeweils spezifische Straßenabschnitte und Plätze festgelegt.
Die Vorlage führt an, dass für den Hansemarkt im Bereich des Wallrings am Veranstaltungssonntag mit bis zu 35.000 Besuchern gerechnet wird, während die durchschnittliche Anzahl der Ladenbesucher an Werktagen bei 22.700 liegt. Die räumliche Nähe von Nebenstraßen, Parkmöglichkeiten sowie Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs zu den Veranstaltungsorten dient als Begründung für die Freigabe der Sonntagsöffnung.
Die Verwaltung gibt an, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Bedarf an Fördermitteln bestehen. Die vorgeschlagene Verordnung entspricht den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Beteiligungsverfahren der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, des Hauptausschusses sowie des Rates sind bis zum 1. Oktober 2026 vorgesehen. Die rechtliche Zuständigkeit für den Beschluss liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 10.7Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-StiftungZur Vorlage · 02932-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Nachberufung von zwei Mitgliedern in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung entscheiden. Die Stiftung, die 1993 gegründet wurde, dient der Förderung internationaler wissenschaftlicher Beziehungen der Technischen Universität Dortmund. Dies umfasst die Unterstützung von wissenschaftlichen Begegnungen, Studien- und Forschungsvorhaben mit internationalem Bezug sowie die Förderung von Studierenden und Wissenschaftlern bei Auslandsaufenthalten.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Geschäftsbereichsleiterin Museen sowie ein Ratsmitglied für die laufende Amtszeit ab Oktober 2026 zu berufen. Die vorgeschlagene Person aus dem kulturellen Bereich verfügt über internationale Erfahrung in Museen und ist in Fachgremien engagiert. Das vorgeschlagene Ratsmitglied bringt Erfahrung aus der Arbeit im Deutschen Bundestag sowie im Europäischen Parlament und ist als beratender Volkswirt tätig.
Zudem soll die Fortführung der Mitgliedschaft eines Ratsmitglieds als Repräsentant der Stadt Dortmund bestätigt werden. Die personellen Veränderungen erfolgen im Rahmen einer ehrenamtlichen Nachberufung, weshalb keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Verwaltung entstehen. Der Vorschlag zur Neubesetzung wurde mit der Martin-Schmeißer-Stiftung abgestimmt und findet die Unterstützung der Technischen Universität Dortmund. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 10.8Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 10.9Informationsreisen der politischen Ausschüsse in der Wahlperiode 2025 - 2030Zur Vorlage · 03233-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Durchführung der Informationsreisen der politischen Ausschüsse für die Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Die Vorlage umfasst einen Gesamtvorschlag sowie die zugrunde liegenden Grundsätze für die Organisation dieser Reisen durch die Gremien des Rates und einzelne Mandatsträger. Ziel der Reisen ist es, innovative Konzepte und Projekte außerhalb der Stadt zu besichtigen, um mögliche Umsetzungen in Dortmund zu prüfen und die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen sowie zwischen Verwaltung und Politik zu fördern.
Die städtischen Gesamtkosten für die Informationsreisen in der genannten Wahlperiode belaufen sich auf 136.000 Euro. Für die teilnahmeberechtigten Ausschussmitglieder ist eine Kostenerstattung von 400 Euro pro Fahrt vorgesehen. Für das Jahr 2026 werden Aufwendungen in Höhe von 9.200 Euro veranschlagt, während die Kosten für das Jahr 2027 voraussichtlich 126.800 Euro betragen werden. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung ab 2026 bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz sieht die Vorlage vor, dass die Wahl der Verkehrsmittel primär auf Bus- und Bahnreisen beschränkt bleibt. Flugreisen sind nur in begründeten Fällen zulässig, sofern ein Ausgleich für die entstandenen CO2-Emissionen geleistet wird. Fördermittel für diese Maßnahmen stehen nicht zur Verfügung. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung NRW beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 10.10Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit im Quartier stärkenZur Vorlage · 03284-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Datengrundlage zur Sicherheit im öffentlichen Raum zu erweitern. Ziel ist es, die Ortskenntnisse der Bezirksvertretungen systematisch in die Identifizierung von als unsicher empfundenen Orten, sogenannten Angsträumen, einzubeziehen. Die Verwaltung wird den Bezirksvertretungen hierfür einen Erhebungsbogen zur Verfügung stellen, mit dem Orte anhand vorgegebener Merkmale benannt und eingeordnet werden können.
Die durch die Bezirksvertretungen gemeldeten Informationen sollen mit bestehenden Daten aus dem Präventions- und Sicherheitsmonitoring (PräSiMo) sowie dem Lokalen Informationsmelder zum Nahraum (LINa) zu einem gemeinsamen Lagebild zusammengeführt werden. Dieses Lagebild wird halbjährlich ausgewertet. Auf dieser Basis soll die Verwaltung Maßnahmenvorschläge erarbeiten, die in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen priorisiert werden. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen soll im Rahmen des PräSiMo nachverfolgt werden.
Das Verfahren dient der Umsetzung eines bereits beschlossenen Antrags der Fraktionen B'90/Die Grünen + Volt, SPD, Linke + Tierschutzpartei. Durch die Zusammenführung verschiedener Quellen, wie etwa Einsatzstatistiken, Mängelmeldungen aus der Stadt-Dortmund-App und der Ortskenntnis der Lokalpolitik, soll ein ganzheitliches Bild der Quartierslagen entstehen. Dies ermöglicht es, zwischen kriminalitätsbedingten Unsicherheiten und sicherheitsrelevanten Faktoren wie der baulichen Gestaltung oder Beleuchtung zu differenzieren und entsprechende Handlungsansätze zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 10.11Benennung beratender Mitglieder und deren Stellvertretung für den Gleichstellungsausschuss/ErgänzungZur Vorlage · 03065-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die ergänzende Bestellung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertretungen für den Gleichstellungsausschuss entscheiden. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Gleichstellungsausschusses aus einer Sitzung im Juni 2026, in der die Einbindung zusätzlicher Verbände und Organisationen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht vorgeschlagen wurde.
Konkret umfasst die Beschlussvorlage die Benennung von Vertretern des Berufsverbandes VK e.V. (Regionalgruppe Dortmund), des Unternehmensverbandes Östliches Ruhrgebiet e.V. sowie der Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen. Für die Die Familienunternehmer e.V. (Regionalkreis Dortmund) stehen die Namen der beratenden Mitglieder und Stellvertretungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest; diese sollen nachgereicht werden, sobald eine entsprechende Rückmeldung des Verbandes vorliegt.
Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der personellen Ergänzung des Ausschusses sind keine finanziellen Auswirkungen, keine personellen Veränderungen in der Verwaltung sowie keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz verbunden. Die Vorlage wird im Hauptausschuss und Ältestenrat sowie im Rat der Stadt am 1. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
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