Verkaufsoffene Sonntage am 04.10.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Hörde und am 08.11.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Lütgendortmund und Innenstadt West
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02970-26 wird der Rat der Stadt Dortmund die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung beantragt, um verkaufsoffene Sonntage in Teilen der Stadtbezirke Dortmund-Hörde, Dortmund-Lütgendortmund und Dortmund-Innenstadt-West zu ermöglichen. Geplant sind zwei Termine im Jahr 2026: der 4. Oktober im Rahmen des Hörder Erntemarktes sowie der 8. November anlässlich des Martinsmarktes und des Hansemarktes. Für die Veranstaltungen in Hörde und zum Martinsmarkt sind jeweils spezifische Straßenabschnitte und Plätze festgelegt.
Die Vorlage führt an, dass für den Hansemarkt im Bereich des Wallrings am Veranstaltungssonntag mit bis zu 35.000 Besuchern gerechnet wird, während die durchschnittliche Anzahl der Ladenbesucher an Werktagen bei 22.700 liegt. Die räumliche Nähe von Nebenstraßen, Parkmöglichkeiten sowie Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs zu den Veranstaltungsorten dient als Begründung für die Freigabe der Sonntagsöffnung.
Die Verwaltung gibt an, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Bedarf an Fördermitteln bestehen. Die vorgeschlagene Verordnung entspricht den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Beteiligungsverfahren der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, des Hauptausschusses sowie des Rates sind bis zum 1. Oktober 2026 vorgesehen. Die rechtliche Zuständigkeit für den Beschluss liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2026mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 22.09.2026einstimmig empfohlen
- 15.09.2026zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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