6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift
- 2Beratung von Eingaben
- 2.1Falsche Schulbau-Vergabe und Bauweise (Modulbau) in DortmundZur Vorlage · 02212-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 2.1.1Falsche Schulbau-Vergabe und Bauweise (Modulbau) in DortmundZur Vorlage · 02212-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund nimmt in einer Stellungnahme zur Beschwerde des BDA Dortmund-Hamm-Unna bezüglich der Vergabe und Bauweise im Schulbauprogramm Stellung. Die Verwaltung weist die Vorwürfe zurück, der Rat sei über das Schulbauprogramm nicht ausreichend informiert worden. Vielmehr sei die Verwaltung durch einen Ratsbeschluss vom 08.11.2019 angewiesen worden, dem Bedarf an Schulplätzen durch zielorientiertes Handeln zu begegnen, wobei die politischen Gremien durch regelmäßige Berichterstattungen informiert wurden.
Hinsichtlich der Kritik an der Nutzung von Modulbauweisen führt die Verwaltung aus, dass die kurzfristige Schaffung von Kapazitäten eine zeitliche Schiene erforderte, die mit konventionellen Bauweisen nicht realisierbar gewesen wäre. Alternative Umsetzungsmodelle dienten zudem der Zinsersparnis und der Vermeidung von Kosten für Interimsquartiere. Die Verwaltung betont, dass kein Fokus auf Modulbau liege, sondern verschiedene Bauweisen wie Massivbau oder Holzelementbauweise zum Einsatz kämen.
Die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen erfolgte in verschiedenen Formen, darunter Generalplaner- und Totalunternehmermodelle, wobei bei entsprechender Projektgröße europaweite Ausschreibungen nach den Vorgaben der Vergabeverordnung durchgeführt wurden. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die beauftragten Architekturbüros durch Wettbewerbe und Auszeichnungen die Qualität der Leistungen unterstreichen. Ein baukultureller Schaden durch die gewählten Vergabearten könne nicht abgeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 2.2Sicherheitsbedenken im KreuzviertelZur Vorlage · 01462-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
- 2.2.1Sicherheitsbedenken im KreuzviertelZur Vorlage · 01462-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Thema Sicherheitsbedenken im Kreuzviertel Bezug auf eine Eingabe einer Petentin. Laut dem Ordnungsamt führt der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im gesamten Stadtgebiet ordnungsbehördliche Kontrollen durch, wobei der Schwerpunkt aufgrund des Beschwerdeaufkommens und der hohen Frequentierung im Innenstadtbereich liegt.
Das Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung, das Klinikviertel sowie der Bereich um den Westpark werden mehrfach täglich, auch in gemeinsamer Streife mit der Polizei, kontrolliert. Dabei werden Ordnungswidrigkeiten wie Lärmbeschwerden, aggressives Betteln oder das Verrichten der Notdurft unterbunden. Die Polizei hat festgestellt, dass polizeiliche Maßnahmen im engeren Innenstadtbereich teilweise zu einer Verdrängung der Szene in andere Bereiche geführt haben, was unter anderem das Umfeld des Heinrich-Schmitz-Platzes betrifft.
Zudem bestätigt die Polizei Vorfälle von aggressivem Betteln im Bereich der Außengastronomie sowie Delikte aus der Beschaffungskriminalität, wie etwa Kellereinbrüche, Fahrraddiebstähle oder Ladendiebstähle. Es wurde beobachtet, dass sich vereinzelt Personen in Zelten oder vor Hauseingängen häuslich eingerichtet haben. Die Polizei führt im Rahmen der Streifentätigkeit Fußstreifen durch und steht im Austausch mit dem Quartiersmanagement. Die Situation in der Dortmunder City wird auf Arbeitsebene der Sicherheitsbehörden kontinuierlich bewertet, um Maßnahmen zur Optimierung abzustimmen. Die Verwaltung bittet bei konkreten Störungen um Meldung beim Bürgertelefon des Ordnungsamtes.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 2.3Wohnsituation im KreuzviertelZur Vorlage · 01619-26 · Anregung und Beschwerde
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
- 2.3.1Wohnsituation im KreuzviertelZur Vorlage · 01619-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Wohnsituation im Kreuzviertel Bezug auf eine Eingabe einer Petentin. Laut dem Ordnungsamt liegt der Einsatzschwerpunkt des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) aufgrund des Beschwerdeaufkommens und der hohen Frequentierung bereits seit längerer Zeit überwiegend im Innenstadtbereich. Im Bereich des Westparks, des Heinrich-Schmitz-Platzes sowie des Klinikviertels finden mehrfach tägliche Kontrollen statt, unter anderem in gemeinsamer Streifentätigkeit mit der Polizei. Im Westpark selbst erfolgt die Überwachung der zivilrechtlichen Parkordnung primär durch einen beauftragten Sicherheitsdienst, während der KOD dort anlassbezogen zur Unterbindung von Ordnungswidrigkeiten wie Lärm oder Abfallablagerungen präsent ist.
Die Polizei hat festgestellt, dass polizeiliche Maßnahmen im engeren Innenstadtbereich teilweise zu einer Verdrängung der Szene in Bereiche wie das Umfeld des Westparks geführt haben. Die polizeilichen Erkenntnisse bestätigen zudem Vorfälle von aggressivem Betteln im Bereich der Außengastronomie sowie Beschaffungskriminalität, etwa Kellereinbrüche oder Fahrraddiebstähle. Vereinzelt wird berichtet, dass Personen vor Hauseingängen oder in Zelten nächtigen. Die Polizei führt im betroffenen Gebiet Fußstreifen durch und steht im Austausch mit dem Quartiersmanagement. Die Sicherheitsbehörden beobachten die Situation in der Dortmunder City kontinuierlich, um Maßnahmen zur Optimierung abzustimmen. Die Verwaltung bittet bei konkreten Störungen um Meldung über das Bürgertelefon des Ordnungsamtes.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 3Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- 3.1Bericht zum neuen Ordnungsbehördengesetz NRW
- 4Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
- 4.1Stellungnahmen der Verwaltung
- 4.1.1LINa-App: Lokaler Informationsmelder zum NahraumZur Vorlage · 02528-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme zur Vorstellung der sogenannten LINa-App vor. Bei dieser Anwendung handelt es sich um einen lokalen Informationsmelder, der für den Nahraum konzipiert ist.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung eines Antrags, der von mehreren Fraktionen des Stadtrates gestellt wurde. Zu den Antragstellenden zählen die Fraktionen B90/Die Grünen + Volt, die CDU-Fraktion, die Fraktion Linke + Tierschutzpartei sowie die SPD-Fraktion. Die Stellungnahme dient der mündlichen Erläuterung des Projekts im Rahmen der anberaumten Sitzung am 29. September 2026. Die Vorlage ist für die öffentliche Beratung vorgesehen und dient der Kenntnisnahme durch das Gremium.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.2Ausnahmegenehmigungen vom Taubenfütterungsverbot nach § 19 der Ordnungsbehördlichen VerordnungZur Vorlage · 02536-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt zu Ausnahmegenehmigungen vom Taubenfütterungsverbot nach § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO) geantwortet. Laut dem Ordnungsamt ging in den vergangenen drei Jahren lediglich ein Antrag auf eine solche Ausnahmegenehmigung ein. Dieser Antrag wurde bewilligt, da er das gezielte Anfüttern verletzter oder kranker Stadttauben zum Zweck der medizinischen Notversorgung vorsah. Die Entscheidung erfolgte nach fachlicher Beurteilung durch das Veterinäramt und im Einvernehmen mit einer im Tierschutz tätigen Organisation. Ablehnungen von Anträgen wurden im genannten Zeitraum nicht verzeichnet.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die einen nachvollziehbaren sachlichen Nutzen für den Tierschutz oder das Stadttaubenmanagement voraussetzt. Antragstellende müssen nachweisen, dass tierschutzrechtliche, ordnungsrechtliche und hygienische Belange gewahrt bleiben. Dazu gehören die Vermeidung von Fehlernährung, die Sicherstellung von Verkehrs- und Rettungswegen sowie die Beseitigung von Futterresten, um Ungezieferbefall und Verschmutzungen zu verhindern. Für ehrenamtliche Initiativen oder Vereine prüft die Verwaltung individuell die Sachkunde sowie die Vorlage eines nachhaltigen Betreuungskonzepts. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt beim Ordnungsamt unter Einbeziehung des Veterinäramtes sowie der zuständigen Fachbereiche für städtische Flächen, wie etwa des Grünflächenamtes oder des Liegenschaftsamtes.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.3Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und ArmutszuwanderungZur Vorlage · 02500-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme des Amtes für Migration zur Anfrage der CDU-Fraktion erläutert die Verwaltung die Vorgehensweise bei der Prüfung des Arbeitnehmendenstatus von EU-Zuwanderern. Auf die Frage, ob eine Praxis aus Gelsenkirchen, wonach die Anerkennung als Arbeitnehmer an einen Mindestanteil am eigenen Lebensunterhalt gekoppelt ist, in Dortmund umgesetzt werden kann, führt die Verwaltung aus, dass alle kommunalen Ausländerbehörden an dieselben gesetzlichen Bestimmungen gebunden sind. Die Beurteilung des Freizügigkeitsstatus erfolgt im Amt für Migration auf Basis einer Einzelfallprüfung. Der Bezug von Sozialleistungen dient dabei als Anlass zur Überprüfung des Rechtsstatus, wobei eine Gesamtschau der Umstände erfolgt.
Das Amt für Migration unterhält seit 2018 ein spezialisiertes Team für Freizügigkeitsangelegenheiten, das die Voraussetzungen für verschiedene Aufenthalte im Rahmen der Freizügigkeit prüft und mit Sozialleistungsträgern zusammenarbeitet. Im Jahr 2025 wurden in diesem Zusammenhang 184 Verlustfeststellungen, unter anderem aufgrund von Rechtsmissbrauch oder unangemessenem Sozialleistungsbezug, verzeichnet. Ab September 2026 wird das Amt zudem die Zuständigkeit für die Anmeldung von EU-/EWR-Staatsangehörigen von den Bürgerdiensten übernehmen, um eine schnellere Aufklärung über die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. Mai 2026 waren in Dortmund 10.930 EU2-Bürger gemeldet, darunter 4.620 Personen mit bulgarischer und 6.310 Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Laut Auskunft des Jobcenters waren im März 2026 2.298 bulgarische und 2.826 rumänische Staatsangehörige als Regelleistungsberechtigte erfasst.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.4Einsatz von Tasern im kommunalen OrdnungsdienstZur Vorlage · 02523-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zum Einsatz von Tasern im kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wird auf die aktuelle rechtliche Situation sowie die vorhandene Ausrüstung der Einsatzkräfte eingegangen. Bezüglich der Frage, ob gesetzliche Grundlagen für die Anschaffung von Distanz-Elektroimpulsgeräten vorliegen, stellt die Verwaltung fest, dass diese Geräte nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen zwar für die Polizei als Waffen zugelassen sind, für den KOD jedoch die entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt. Eine Beurteilung der einsatztaktischen Vor- und Nachteile wird abgelehnt, da der KOD einen anderen rechtlichen Auftrag als die Polizei wahrnimmt und als untere Verwaltungsbehörde zur Gefahrenabwehr sowie zur Durchsetzung lokaler Satzungen agiert.
Die derzeitige persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeitenden des KOD umfasst funktionelle Dienstkleidung, BOS-Handfunkgeräte, Mobiltelefone, Taschenlampen, Handfesseln, Stichwesten mit hoher Schutzklasse, ausziehbare Einsatzmehrzweckstöcke sowie Reizstoffsprühgeräte. Zudem ist die Ausstattung aller Mitarbeitenden mit Bodycams im Rahmen eines beschlossenen Pilotprojekts vorgesehen. Für eine geplante sechsmonatige Pilotphase sollen zudem weitere Hilfsmittel geprüft werden, darunter Reizstoffsprühgeräte auf den Dienstfahrzeugen, elektrische Pfefferspray-Vorrichtungen sowie Blendtaschenlampen mit Stroboskop-Funktion.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.5KI-Überwachung gegen MüllsünderZur Vorlage · 01998-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen einer Anfrage der CDU-Fraktion die Möglichkeiten eines KI-gestützten Einsatzes von Videoüberwachung zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen in Dortmund. Bezugnehmend auf ein Pilotprojekt in Gelsenkirchen, bei dem mobile Überwachungstürme zur Identifizierung von Abfallverursachern eingesetzt werden sollen, stellt die Verwaltung fest, dass derzeit in Nordrhein-Westfalen die erforderliche Rechtsgrundlage für eine solche Überwachung im öffentlichen Raum fehlt. Zwar bietet die Technik Ermittlungsansätze und eine mögliche abschreckende Wirkung, eine gerichtsfeste Überführung der Täterschaft bleibt jedoch aufgrund fehlender Gesichtserkennungsmöglichkeiten schwierig.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für einen Einsatz in Dortmund eine Änderung des Landesrechts notwendig wäre, ähnlich wie es im Saarland bereits geschehen ist. Der Oberbürgermeister hat sich diesbezüglich bereits schriftlich an den Ministerpräsidenten des Landes gewandt. Als potenzielle Einsatzorte in Dortmund werden Standorte in Hörde, der Nordstadt und Marten genannt, sofern dort wiederkehrende Ablagerungen stattfinden.
Ein eigener Pilotversuch in Dortmund würde laut Verwaltung erhebliche finanzielle und personelle Aufwendungen erfordern und müsste politisch entschieden werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Ergebnisse und den Evaluationsbericht des Projekts in Gelsenkirchen abzuwarten, um daraus mögliche Handlungsoptionen abzuleiten. Aktuell sind für die Anschaffung solcher Systeme keine Fördermöglichkeiten bekannt.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.6LachgasZur Vorlage · 02535-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Thema Lachgas auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden reagiert. Seit Inkrafttreten der Verordnung am 15. Februar 2025 wurden durch das Ordnungsamt 17 Verstöße geahndet. Die Maßnahmen umfassten fünf Verwarnungen ohne Verwarngeld, fünf Verwarngelder sowie sieben Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten. Vor dem Verbot wurden in 89 Verkaufsstellen Flyer verteilt und die Verantwortlichen auf das Verkaufsverbot hingewiesen.
Im Bereich der Prävention haben das Jugendamt und das Gesundheitsamt verschiedene Informationsmaterialien, wie Factsheets und Elternbriefe, an Schulen und in der Kinder- und Jugendarbeit verteilt. Das Gesundheitsamt thematisiert die Risiken des Lachgaskonsums zudem in Workshops an weiterführenden Schulen. Das Ordnungsamt bewertet die Wirksamkeit der Verordnung als gegeben, da der Konsum durch Minderjährige im öffentlichen Raum seit Inkrafttreten nur noch vereinzelt beobachtet wurde.
Hinsichtlich der rechtlichen Lage führt die Verwaltung aus, dass die seit dem 1. April 2026 geltenden bundesrechtlichen Regelungen des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes inhaltlich über die Dortmunder Verordnung hinausgehen. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Bundesrechts findet die lokale Verordnung in der Praxis nicht mehr Anwendung, eine formale Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung ist laut Rechtsamt jedoch nicht zwingend erforderlich. Informationen über Veränderungen in den Verkaufsstrukturen liegen dem Ordnungsamt nicht vor.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.7Kommunikation und politische Begleitung im KrisenfallZur Vorlage · 02534-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt zur Kommunikation und politischen Begleitung im Krisenfall Stellung bezogen. Zur Information der Bevölkerung werden im Krisenfall etablierte Kanäle wie die Website dortmund.de sowie die sozialen Netzwerke Instagram, Facebook, Bluesky und Mastodon genutzt. Zudem erfolgt die Information über lokale und überregionale Medien sowie über die Warninfrastruktur, etwa die NINA-Warn-App oder Lautsprecherfahrzeuge. Im Krisenstab ist die Fachabteilung Marketing und Kommunikation mit einer Pressereferentin oder einem Pressereferenten vertreten.
Für die Bezirksbürgermeister existieren derzeit keine fest zugewiesenen Rollen oder explizite Konzepte zum Bürgerkontakt im Krisenmanagement, wobei eine Zusammenarbeit mit der Leitung des Krisenstabes im Einzelfall möglich ist.
Hinsichtlich der politischen Entscheidungsfindung verweist die Verwaltung auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für dringliche Entscheidungen kann der Hauptausschuss Eilbeschlüsse fassen, sofern der Rat nicht rechtzeitig einberufen werden kann. In Ausnahmefällen kann der Oberbürgermeister oder dessen Vertretung gemeinsam mit einem Ratsmitglied Dringlichkeitsentscheidungen herbeiführen. Zudem prüft die Verwaltung die technischen Voraussetzungen für digitale oder hybride Sitzungen.
Die Information politischer Mandatsträger erfolgt lageabhängig und wird durch die Leitung des Krisenstabes gesteuert. Eine standardisierte Regelung für die Information der Mandatsträger besteht aktuell nicht; die Kommunikation erfolgt im Austausch mit der politischen Gesamtverantwortung unter Berücksichtigung der Priorität der Gefahrenabwehr.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.8Prostitution im Bereich der Dortmundere InnenstadtZur Vorlage · 02518-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 02518-26/2 die Anfrage der CDU-Fraktion zu den Aktivitäten der Straßen- und Gelegenheitsprostitution im Bereich der Dortmunder Innenstadt. Dem Ordnungsamt sind im Umfeld des DOC-Centers keine Aktivitäten der Straßen- bzw. Gelegenheitsprostitution bekannt. Ebenso liegen keine Erkenntnisse über spezifische räumliche Schwerpunkte der Prostitutionsausübung in der Dortmunder Innenstadt vor.
Aufgrund der fehlenden Schwerpunkte im Bereich des DOC-Centers waren in den vergangenen drei Jahren keine besonderen ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenprostitution erforderlich. Der Schwerpunkt der ordnungsbehördlichen Maßnahmen liegt im Bereich der Dortmunder Nordstadt. Dort führt der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) seit der Schließung des Straßenstrichs im Mai 2011 regelmäßig Präsenz- und Kontrollmaßnahmen durch.
Die Verwaltung bewertet die allgemeine Entwicklung der Straßenprostitution als rückläufig, was insbesondere für die Nordstadt gilt. Dies wird durch die Anzahl der durch den KOD eingeleiteten Verfahren untermauert: Während im Jahr 2024 noch 37 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 63 Strafanzeigen verzeichnet wurden, sank diese Zahl im Jahr 2025 auf 23 bzw. 45 Anzeigen. Für das Jahr 2026 liegen bislang 7 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 17 Strafanzeigen vor. Angesichts der aktuellen Erkenntnislage und der rückläufigen Zahlen sieht die Verwaltung derzeit keinen Bedarf für zusätzliche ordnungsrechtliche, soziale oder präventive Maßnahmen. Die bestehende Aufgabenwahrnehmung wird fortgeführt und die Entwicklung weiterhin beobachtet.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.9Reduktionsstrategie für Tierversuchsanlagen im Dortmunder StadtgebietZur Vorlage · 02533-26/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen + Volt den aktuellen Stand der Versuchstierhaltungen im Dortmunder Stadtgebiet. Aktuell gibt es drei aktive Einrichtungen mit Versuchstierhaltungen. Die Anzahl der Einrichtungen schwankte zwischen 2023 und 2026 zwischen drei und vier Betrieben.
Die Anzahl der eingesetzten Tiere, darunter Mäuse, Ratten und Krallenfrösche, verzeichnete im Zeitraum von 2023 bis 2025 einen Rückgang. Während im Jahr 2023 die Gesamtzahl der Tiere durch über 2.200 Mäuse geprägt war, sank dieser Wert im Jahr 2025 auf 640 Mäuse. Die Anzahl der tierschutzrechtlichen Kontrollen stieg von zwei Kontrollen in den Jahren 2023 und 2024 auf fünf Kontrollen im Jahr 2025 an. In den Jahren 2023 und 2024 wurden keine Verstöße festgestellt. Im Jahr 2025 wurden in einer Einrichtung Verstöße registriert, was zu einem Anhörungsverfahren bezüglich eines Widerrufs der Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz führte. In der Folge stellte diese Einrichtung ihren Betrieb in Dortmund ein.
Über Planungen zum Ausbau, zur Errichtung oder zur Schließung weiterer Einrichtungen liegen der Verwaltung derzeit keine Informationen vor. Die Anwendung des 3R-Prinzips zur Vermeidung, Reduzierung und Verbesserung von Tierversuchen wird bei der Beantragung von Vorhaben abgefragt und im Rahmen der Kontrollen durch die Veterinärverwaltung überprüft. Die Genehmigung der Anträge obliegt dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Förderung tierversuchsfreier Methoden bereits durch die thematische Einbindung im Rahmen der Kontrollen erfolgt.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.10Nachtrag: 22.09.2026 Halterpflichtenüberwachung und Durchsetzung bei den BürgerdienstenZur Vorlage · 02527-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine mündliche Stellungnahme zum Thema Halterpflichtenüberwachung und Durchsetzung bei den Bürgerdiensten vor. Die Vorlage dient der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen + Volt. Gegenstand der parlamentarischen Anfrage ist die Frage, wie die Überwachung der Halterpflichten sowie deren Durchsetzung innerhalb der Zuständigkeiten der Bürgerdienste gestaltet werden. Die Stellungnahme wird im Termin des Ausschusses am 29. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.11Informationen zu Kandidierenden bei Seniorenbeirats- und IntegrationsratswahlenZur Vorlage · 02015-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 02015-26/3 dargelegt, unter welchen rechtlichen Bedingungen Informationen zu den Kandidierenden bei den anstehenden Wahlen zum Seniorenbeirat und zum Integrationsrat bereitgestellt werden können. Eine Veröffentlichung von Informationen über die Positionen der Kandidierenden ist rechtlich möglich, jedoch besteht seitens der Stadt Dortmund derzeit keine Verpflichtung dazu, da die entsprechenden Wahlordnungen keine entsprechende Pflicht vorsehen.
Sollte die Stadt eine solche Wahlinformation bereitstellen, muss das Neutralitätsgebot strikt gewahrt bleiben. Dies bedeutet, dass alle Kandidierenden unter exakt gleichen Bedingungen behandelt werden dürfen und keine Wahlempfehlungen oder eine Verzerrung des Wettbewerbs stattfinden darf. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Prüfung der Inhalte auf Richtigkeit und die Einhaltung der Neutralität sowie die notwendige Aktualisierung der Angaben mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wären.
Als Veröffentlichungswege werden die Internetseite der Stadt sowie ein kostenloser postalische Versand auf Anfrage als denkbar beschrieben. Auch eine Unterstützung privater Vereine oder die Nutzung der Zeitschrift „Senioren heute“ sind rechtlich möglich, sofern die Stadt die Einhaltung der Neutralitätspflicht sicherstellen kann. Um Rechtssicherheit zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung der Satzungen, ähnlich wie es bei Bürgerentscheiden bereits der Fall ist, wobei Detailregelungen der praktischen Umsetzung überlassen werden sollten.
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- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2Anträge der Fraktionen
- 4.2.1Auswirkungen des neuen Ordnungsbehördengesetzes NRW auf den Kommunalen OrdnungsdienstZur Vorlage · 03296-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt eine Anfrage zur Untersuchung der Auswirkungen des neuen Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen vor. Mit dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW zum 1. Juli 2026 wurden die Befugnisse der kommunalen Ordnungsbehörden neu gefasst und teilweise erweitert.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme, die die wesentlichen Änderungen des Gesetzes sowie deren konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der Ordnungsbehörde und insbesondere des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Dortmund darstellt. Dabei sollen die neuen oder erweiterten Befugnisse des KOD sowie deren künftige praktische Anwendung im Vergleich zur bisherigen Praxis erläutert werden.
Ein besonderer Fokus der Anfrage liegt auf der neuen Möglichkeit des sogenannten „Pre-Recordings“ bei Bodycams oder Schulterkameras. Die Verwaltung wird gefragt, ob diese technische Option genutzt werden soll und welche datenschutzrechtlichen sowie organisatorischen Anpassungen hierfür notwendig sind. Zudem wird nach den Handlungsmöglichkeiten durch die neu geregelte Möglichkeit zur Aussprache von Aufenthaltsverboten sowie deren Eignung für spezifische Einsatzsituationen im öffentlichen Raum gefragt.
Abschließend wird die Verwaltung um Informationen zu notwendigen Anpassungen bei Dienstanweisungen, Ausrüstung und Fortbildungen gebeten. Zudem sollen die daraus resultierenden personellen, organisatorischen oder finanziellen Anforderungen für die Stadt Dortmund sowie die erwarteten Auswirkungen auf die Präsenz und Handlungsfähigkeit des KOD dargelegt werden.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.2Bürokratie zerstört Tradition – Warum muss der Lichtendorfer Martinsumzug ohne Pferd auskommen?Zur Vorlage · 03287-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Tagesordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden Fragen zum Lichtendorfer Martinsumzug der Kirchengemeinde St. Bonifatius gestellt. Hintergrund der Anfrage ist der Verzicht der Organisatoren auf die Teilnahme eines Pferdes am Umzug, was seit dem Jahr 2024 der Folge ist.
Laut der Anfrage führten verschärfte Vorschriften und die Notwendigkeit umfangreicher Sicherheitsnachweise dazu, dass die Organisatoren die Teilnahme eines Pferdes aufgrund des bürokratischen Aufwands und der Sicherheitsbedenken unterlassen haben. Die Fraktion verweist dabei auf lokale Presseberichte, wonach der Stadtverwaltung aus den vergangenen 50 Jahren keine Unfälle mit Pferden bei St. Martinsumzügen bekannt sind.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung zweier Fragen. Zunächst wird nach den Gründen für die hohen bürokratischen Anforderungen an die Organisatoren gefragt, sofern eine geringe Gefahrenlage für Mensch und Tier bestehe. Des Weiteren wird angefragt, ob seitens der Verwaltung Bestrebungen zur Lockerung der Auflagen bestehen, um die Wiederaufnahme der Tradition mit einem Pferd zu ermöglichen. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss vorgesehen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.3Digitale Parkraumkontrolle mittels Scan-Fahrzeugen – Umsetzung der neuen Rechtsgrundlage in DortmundZur Vorlage · 03297-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zur Einführung einer digital unterstützten Parkraumkontrolle mittels Scan-Fahrzeugen in Dortmund gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Änderung der Rechtslage durch den zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen § 63g der Straßenverkehrsordnung (StVG), der die Nutzung mobiler optisch-elektronischer Einrichtungen zur Kontrolle von Parkberechtigungen sowie zur Erfassung bestimmter Verstöße im ruhenden Verkehr ermöglicht.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zum aktuellen Stand der Vorbereitungen und zur Projektorganisation. Erfragt werden unter anderem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, wie etwa der Digitalisierungsgrad von Parkberechtigungen, die Verfügbarkeit von Geodaten sowie der Umgang mit Anwohnendenparkausweisen. Zudem wird nach einem möglichen Zeitplan für die Prüfung und die Durchführung eines Pilotbetriebs gefragt, wobei die Eignung von Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken untersucht werden soll.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine Einschätzung zu den personellen und finanziellen Auswirkungen sowie zur möglichen Entlastung der Verkehrsüberwachung bei Routineaufgaben. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach dem Austausch mit anderen Kommunen, etwa zu Erfahrungen aus Düsseldorf, sowie nach notwendigen Beschaffungs- und Haushaltsentscheidungen. Sollten nicht alle Fragen unmittelbar beantwortbar sein, wird um einen mündlichen Bericht zu den ersten drei Fragen gebeten.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.4Den Wilhelmsplatz retten – Alkoholverbot verhängen!Zur Vorlage · 03288-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen eines Antrags zur Tagesordnung die Verhängung eines ständigen Alkoholverbots auf dem Wilhelmsplatz in Dorstfeld beantragt. Mit der Vorlage 03288-26 wird der Rat der Stadt Dortmund dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu beauftragen. Die Durchsetzung des Verbots soll dabei in Absprache mit dem Kommunalen Ordnungsdienst erfolgen.
In der Begründung des Antrags wird auf die Funktion von Parks und Grünflächen als Erholungsorte für die Bevölkerung verwiesen. Die Fraktion führt an, dass der Wilhelmsplatz derzeit Anzeichen von Verwahrlosung aufweise, wobei auf Verschmutzungen durch Abfälle sowie die Präsenz der örtlichen Trinkerszene hingewiesen wird. Ziel der beantragten Maßnahme ist es, die Nutzung des Platzes als sicheren Aufenthaltsort, insbesondere für Familien und Kinder, wiederherzustellen. Der Antrag ist für die Sitzungen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 sowie des Rates der Stadt Dortmund am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — nicht befasst
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.5Einführung von WERO bei den BürgerdienstenZur Vorlage · 03301-26 · Antrag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einen Antrag zur Tagesordnung eingebracht. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung mit der Prüfung der Einführung des digitalen Bezahlverfahrens WERO zu beauftragen. Die Untersuchung soll sich auf den direkten Kundenkontakt in den Bürgerdiensten, der Kfz-Zulassungsstelle sowie den Bürgerdiensten International erstrecken.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die praktische Einsetzbarkeit dieses europäischen Bezahlverfahrens, welches Zahlungen direkt über hinterlegte Bankkonten ermöglicht, bewertet. Dabei sollen die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie die damit verbundenen Aufwände für die Stadt Dortmund untersucht werden. Ein weiterer Aspekt der Prüfung ist die Frage, welchen Beitrag das Verfahren zur digitalen Souveränität der kommunalen Dienstleistungen leisten kann.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der zunehmenden Nutzung bargeldloser Zahlungsmethoden durch die Bevölkerung. Eine Ergänzung der bestehenden Zahlungsmöglichkeiten um WERO soll als Möglichkeit zur Bereitstellung eines weiteren digitalen Dienstleistungsangebots dienen. Das Ergebnis der Prüfung soll zur Beratung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Sitzung am 15. Oktober 2026 übermittelt werden.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.6Einsatz zusätzlicher BlitzeranhängerZur Vorlage · 03298-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zur Erweiterung des Einsatzes von Blitzeranhängern zur Geschwindigkeitsüberwachung gestellt. Die Anfrage umfasst die Bitte um eine Stellungnahme der Verwaltung sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zum aktuellen Betrieb und zu den Folgen einer möglichen Aufstockung des Bestands von derzeit zwei auf vier Anhänger.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die derzeitigen Fallzahlen pro Gerät sowie den personellen Aufwand für die Vorbereitung, den Betrieb und die abschließende Bearbeitung der Verfahren. Im Hinblick auf eine Verdopplung der Anzahl sollen die erwarteten zusätzlichen Anzeigevolumina sowie der daraus resultierende Bedarf an Vollzeitäquivalenten ermittelt werden. Dabei wird nach der Verteilung dieses Personalbedarfs auf die Verkehrsüberwachung, das Rechtsamt und weitere beteiligte Verwaltungseinheiten gefragt.
Zudem werden die finanziellen Auswirkungen thematisiert. Die Verwaltung soll die einmaligen Anschaffungs- und Einrichtungskosten sowie die jährlichen laufenden Kosten für Wartung und Betrieb sowie die zusätzlichen Personalkosten beziffern. Gleichzeitig wird nach den zu erwartenden Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern sowie nach dem Zeitraum für eine mögliche Amortisation der Investitionen gefragt. Abschließend wird die Verwaltung um eine fachliche Bewertung gebeten, welche Anzahl an Blitzeranhängern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der organisatorischen sowie personellen Kapazitäten dauerhaft sinnvoll betreibbar ist.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.7MarktsatzungZur Vorlage · 02016-26/4 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einen Zusatzantrag zur Marktsatzung eingebracht. Mit diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, einen Kriterienkatalog zu erstellen, der die Voraussetzungen für die Zulassung von Musik auf Wochenmärkten transparent darstellt. Ziel der Vorlage ist es, Marktbeschicker sowie Musik- und Kulturschaffende mit einer verlässlichen Grundlage zu versorgen, um Angebote zur Belebung der Märkte eigenständig umsetzen zu können.
Der Antrag sieht vor, dass eine praxisnahe Handreichung entwickelt wird. Diese soll Informationen zu den erforderlichen Formalitäten, wie Genehmigungen und Anträgen, sowie die einzuhaltenden Kriterien, etwa zu Lautstärke, Immissionsrichtwerten und Zeitfenstern, bündeln. Zudem sollen die zuständigen Ansprechpartner der Stadt Dortmund benannt werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich des Immissionsschutzes, der Sondernutzung und der Genehmigungsverfahren, derzeit als unübersichtlich und schwer zugänglich beschrieben werden. Durch die Erstellung eines einheitlichen Katalogs sollen die Bedingungen für die Umsetzung kreativer Angebote klarer werden. Gleichzeitig soll die Arbeit der Ordnungsbehörden erleichtert werden, da Anfragen künftig auf Basis einheitlicher Kriterien bewertet werden können.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 4.2.8Öffnungszeiten BürgerdiensteZur Vorlage · 03283-26 · Gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Öffnungszeiten der Bürgerdienste und ist zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Die Fraktionen bitten darum, das Thema in der genannten Sitzung zu behandeln. In der Vorlage wird angekündigt, dass das Anliegen zeitnah konkretisiert wird. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentlich deklariert.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.8.1Nachtrag: 22.09.2026 Öffnungszeiten BürgerdiensteZur Vorlage · 03283-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gerichtet. Gegenstand der Vorlage 03283-26/1 sind die aktuellen Öffnungszeiten der Dortmunder Bürgerdienste. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die derzeitigen Zeiten, die mittwochs und freitags bereits mittags enden, für Berufstätige eine Hürde bei persönlichen Vorsprachen darstellen können.
Die Verwaltung wird um die Beantwortung mehrerer Fragen gebeten. Dabei geht es um eine Bewertung der aktuellen Serviceorientierung sowie um die Prüfung von Möglichkeiten zur Ausweitung der Öffnungszeiten in den frühen Morgenstunden, am späten Nachmittag, am Abend oder an Samstagen. Zudem wird nach den Erfahrungen mit der bereits bestehenden verlängerten Öffnungszeit am Donnerstag bis 18:00 Uhr sowie nach der Auslastung dieser Zeitfenster gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf einem Vergleich mit anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere mit Städten wie Bochum, Essen, Duisburg oder Münster, um die dortigen Regelungen und Samstagsangebote zu prüfen. Die Verwaltung soll zudem darlegen, welche personellen Ressourcen für einen Samstagsbetrieb an einem zentralen Standort notwendig wären und ob eine Umverteilung bestehender Arbeitszeiten zur Erweiterung des Angebots ohne zusätzliche Stellen möglich ist. Abschließend wird die Durchführung eines zeitlich begrenzten Modellversuchs mit erweiterten Zeiten zur anschließenden Evaluation angefragt.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.9Sachstand dolineZur Vorlage · 03292-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 beantragt. Der betreffende Punkt trägt die Bezeichnung „Sachstand doline“.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das entsprechende Gremium. Eine zuständige Fachabteilung hat die Einbringung des Punktes für die öffentliche Sitzung vorbereitet.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.9.1Nachtrag: 25.09.2026 Sachstand dolineZur Vorlage · 03292-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke und Tierschutzpartei haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zur Weiterentwicklung des städtischen Service-Centers „doline“ vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 03292-26/1 richtet sich an die Verwaltung und wird im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme im Termin am 29. September 2026 behandelt.
Die Antragstellenden ersuchen die Verwaltung um Informationen zum aktuellen Sachstand bezüglich der Umsetzung des Beschlusses zur Umwandlung des Service-Centers in ein „Kommunikationscenter 500“. Konkret wird nach dem Fortschritt der Prüfung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz, der Verknüpfung digitaler Kommunikationskanäle sowie nach Ergebnissen möglicher Kooperationen mit Nachbarkommunen und Unternehmen des Konzerns Stadt gefragt. Zudem wird um Auskunft über die weiteren geplanten Schritte und einen aktuellen Zeitplan gebeten.
Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss aus dem Jahr 2025, der die Prüfung eines Konzepts zur Bündelung von Informationszugängen, zur Verbesserung der Servicequalität und zur Entlastung der Fachverwaltungen vorsah. Die Prüfung sollte zudem Aspekte wie den Aufbau einer Wissensdatenbank, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Integration digitaler Dialogsysteme umfassen. Die Fraktionen bitten zudem darum, die Antwort der Verwaltung auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Verfügung zu stellen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.10Sachstand und Evaluation der Ordnungsverfügungen gegen wiederholtes aggressives BettelnZur Vorlage · 03263-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 beantragt. Der beantragte Punkt befasst sich mit dem Sachstand sowie der Evaluation von Ordnungsverfügungen, die gegen wiederholtes aggressives Betteln erlassen wurden.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung vor und ist als öffentliche Sitzung gekennzeichnet.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.10.1Nachtrag: 24.09.2026 Sachstand und Evaluation der Ordnungsverfügungen gegen wiederholtes aggressives BettelnZur Vorlage · 03263-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Bitte um Stellungnahme zur Anwendung von Einzel- bzw. Ordnungsverfügungen gegen wiederholtes aggressives Betteln eingereicht. Ziel der Anfrage ist eine Evaluation des Instruments nach rund einem Jahr Anwendung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht, der die Gesamtzahl der erlassenen Verfügungen, die Anzahl der betroffenen Personen sowie die Anzahl der noch wirksamen Anordnungen umfasst. Zudem werden Informationen zu festgestellten Verstößen, den angewandten Kriterien für Ordnungswidrigkeiten sowie zur Entwicklung der Zwangsgelder angefordert. Hierbei soll insbesondere die praktische Vollstreckbarkeit von Zwangsgeldern und die Entwicklung der bei einem Verwaltungsgericht anhängigen Ersatzzwanghaftverfahren aufgeklärt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Bewertung der Wirksamkeit. Die Fraktion fragt nach einer möglichen nachhaltigen Verhaltensänderung der betroffenen Personen, einer Reduktion der Auffälligkeiten in der Innenstadt sowie dem Verhältnis von administrativem Aufwand zur erzielten Wirkung. Zudem wird nach der Rolle sozialarbeiterischer und suchtbezogener Hilfsangebote sowie nach einer möglichen Weiterentwicklung der Anwendungspraxis durch die Verwaltung gefragt. Die Anfrage bezieht sich auf die Einführung des Instruments im Herbst 2025, als die Stadt Dortmund begann, individuelle Ordnungsverfügungen als Alternative zu Bußgeldern und Platzverweisen einzusetzen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.11Sachstand WillkommensbroschüreZur Vorlage · 03299-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zum Sachstand der Überarbeitung der Dortmund-Willkommensbroschüre gestellt. Ziel der Anfrage ist es, Informationen über den aktuellen Stand der für 2025 angekündigten gestalterischen und konzeptionellen Neufassung der Broschüre für neu angemeldete Personen zu erhalten.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die angekündigte zielgruppenspezifische Aufbereitung der Inhalte für verschiedene Bevölkerungsgruppen, wie etwa Studierende, Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Migrationshintergrund, umgesetzt wird. Zudem wird nach dem Fortschritt bei der Integration von Gutscheinen oder entsprechenden Angeboten gefragt, die lokale Unternehmen unterstützen und Anreize für Neubürger schaffen sollen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Zeitplan für die Fertigstellung und Ausgabe der überarbeiteten Broschüre. Die Fraktion fordert zudem eine Vorstellung der neuen Broschüre im Ausschuss nach deren Fertigstellung.
Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss aus dem Jahr 2022, der eine Aktualisierung der Broschüre sowie die Erarbeitung eines Konzepts für Streuartikel und Gutscheinangebote vorsah. Nachdem eine inhaltliche Überarbeitung bereits im April 2024 in den Druck ging, soll die umfassende Neugestaltung nach Abschluss des städtischen Designprozesses das Layout an das neue Stadt-Design anpassen und die Verknüpfung mit der Online-Präsenz stärken.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.12Sachstand zur organisatorischen Verortung des Kommunalen LagezentrumsZur Vorlage · 03295-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zur organisatorischen Verortung des Kommunalen Lagezentrums innerhalb der Stadtverwaltung gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf den aktuellen Sachstand der zukünftigen Zuordnung der Stelle und bittet die Verwaltung um detaillierte Auskünfte.
Konkret werden Informationen zum aktuellen Stand der organisatorischen Einordnung sowie zum Abschluss der Abstimmung der Organisationsverfügung mit dem künftig zuständigen Dezernat angefordert. Die Fraktion fragt nach der Identität des künftigen Fachbereichs bzw. Dezernats sowie nach dem Zeitpunkt, zu dem die organisatorische Veränderung wirksam wird. Sollten Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen sein, werden Fragen zur Klärung der noch offenen Punkte und zum weiteren Zeitplan für die Neuaufstellung des Lagezentrums gestellt.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Auswirkungen die neue Verortung auf die Aufgaben, die personelle Ausstattung, die Leitungs- und Berichtsstrukturen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Dezernaten haben wird. Die Anfrage begründet die Notwendigkeit der Klärung mit der Bedeutung des Kommunalen Lagezentrums für die ämterübergreifende Koordination komplexer Lagen. Hintergrund der Anfrage ist zudem die Information aus einer vorangegangenen Drucksache, wonach die Organisationsprozesse für den Stab Dortmund 2035 und den Stab Kommunales Lagezentrum noch in Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten standen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.13Schliefenanlage DortmundZur Vorlage · 03231-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für das Gremium L + T eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Schliefenanlage Dortmund in die kommende Sitzung. Die Fraktion gab an, das entsprechende Anliegen zeitnah zu konkretisieren.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.13.1Nachtrag: 29.09.2026 Schliefenanlage DortmundZur Vorlage · 03231-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen der Vorlage 03231-26/1 eine Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gerichtet, die sich mit dem Betrieb von Schliefenanlagen im Stadtgebiet Dortmund befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach dem aktuellen Kenntnisstand der Stadt zur Haltung von Füchsen in diesen Anlagen sowie deren tierschutzrechtliche Einordnung, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche tierschutzrechtlichen Bewertungen das Veterinäramt seit der letzten Befassung vorgenommen hat und warum die Anlagen derzeit nicht unter die regelmäßige Aufsicht fallen. Zudem werden die Möglichkeiten für anlassbezogene Prüfungen sowie die ordnungs- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bei Feststellung von Verstößen erfragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung kommunaler Handlungsspielräume, um die Neuerrichtung oder den weiteren Betrieb solcher Anlagen durch die Nutzung städtischer Flächen, Verträge oder planungsrechtlicher Entscheidungen zu verhindern.
Die Begründung der Anfrage verweist auf die Belastungen für Wildtiere durch künstliche Trainingsumgebungen und zitiert Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen. Die Fraktion fordert die Stadt auf, alle verfügbaren Möglichkeiten zur Sicherung des Tierwohls auszuschöpfen und die Reduzierung des Einsatzes lebender Füchse durch Alternativen zu prüfen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.14Temporärer Entlastungsstandort kick west: Umfeldmaßnahmen umsetzenZur Vorlage · 03273-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Bitte um Stellungnahme zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen für den temporären Entlastungsstandort kick west an der Rheinischen Straße eingereicht. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zum Umfeldmanagement und zur Sicherung von Schul- und Fahrradwegen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie Besucherströme zum Drogenkonsumraum gelenkt werden sollen, um Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen aus umliegenden Einrichtungen zu vermeiden. Zudem wird nach Möglichkeiten gefragt, die Nutzung der Haltestelle Heinrichstraße gegenüber der Haltestelle Ofenstraße zu fördern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Aufwertung der Spielplätze Alte Radstraße und Zur Vielfalt sowie die Neugestaltung des Ofenplatzes. Die Fraktion erkundigt sich nach Maßnahmen zur Unterstützung von Patenschaften durch Anwohnende. Hinsichtlich der Sauberkeit wird nach der Rolle der EDG und einer möglichen Intensivierung der Straßenreinigung gefragt. Zudem wird die Umsetzung einer Barriere am oberen Ende der Zugangstreppe zur Rheinischen Straße thematisiert, um ein Betreten der Fahrbahn zu verhindern. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zu Kommunikationsstrukturen und Austauschformaten für Anwohner und Anlieger. Die Antworten der Verwaltung sollen dem zuständigen Ausschuss sowie weiteren Gremien vorgelegt werden.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.14.1Nachtrag: 29.09.2026 Temporärer Entlastungsstandort kick west: Umfeldmaßnahmen umsetzenZur Vorlage · 03273-26/2 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen für den temporären Entlastungsstandort k!ck west eingebracht.
Die Verwaltung wird ersucht, eine Informationsbroschüre für Erwachsene zu erstellen. Diese soll über bestehende Kontakt- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren und Orientierung für den Umgang mit besonderen Situationen im Umfeld des Standorts bieten, wie etwa Begegnungen mit Personen in psychischen Ausnahmesituationen.
Zudem wird die Entwicklung altersgerechter Informations- und Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern beantragt. Diese sollen unter Einbeziehung der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit, der Suchthilfe sowie sozialarbeiterischer Angebote die Handlungssicherheit im Umgang mit dem Drogenkonsumraum und möglichen Situationen im öffentlichen Raum stärken. Die Antragssteller fordern, dass die Informationsangebote konkrete Ansprechstellen enthalten und nach einer Erprobungsphase gemeinsam mit den beteiligten Akteuren ausgewertet und gegebenenfalls angepasst werden.
Der Antrag sieht zudem vor, die Informationen dem Ausschuss für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik (AKJF) zur Kenntnisnahme weiterzuleiten. Ziel der Maßnahmen ist es, Anwohnenden durch transparente Informationen Orientierung zu bieten und Handlungsoptionen für Einzelfälle bereitzustellen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.14.2Nachtrag: 29.09.2026 Temporärer Entlastungsstandort kick west: Umfeldmaßnahmen umsetzen, ErgänzungZur Vorlage · 03273-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Zusatzantrags (Vorlagennummer 03273-26/1) weitere Fragen zur Eröffnung des temporären Entlastungsstandortes „kick west“ an der Rheinischen Straße 111 an die Verwaltung gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, die laut der Fraktion zusätzlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Umfeldmaßnahmen aufzeigen.
Die Anfrage umfasst mehrere Themenbereiche. Die Fraktion bittet um Informationen zur Evaluation des Standortes, insbesondere zu den Kriterien für einen möglichen Weiterbetrieb oder eine Beendigung der Nutzung sowie zu Regelungen, die eine dauerhafte Ansiedlung verhindern sollen. Im Bereich Sicherheit und Ordnung werden Fragen zur Präsenz und zu den Kontrollintervallen von Polizei und Ordnamt sowie zur Gewährleistung der Sicherheit in der tiefergelegenen Lage des Standortes gestellt.
Des Weiteren fordert die Fraktion Auskunft über die Gestaltung der Außenfläche, etwa hinsichtlich eines Sichtschutzes, sowie über die Nutzung der Flächen und die Information der Nachbarschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reinigung des öffentlichen Raums, wobei die Verantwortlichkeiten für die Beseitigung von Konsumresten und die Einhaltung von Reaktionszeiten geklärt werden sollen. Zudem werden die konkreten Öffungszeiten sowie die Ergebnisse früherer Standortprüfungen bezüglich der Distanz zu Wohngebäuden, Schulen und Spielplätzen abgefragt. Die Antworten der Verwaltung sollen zudem verschiedenen Gremien vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.15Vernichtung von Medikamenten in RettungsdienstfahrzeugenZur Vorlage · 03282-26 · Gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlagennummer 03282-26 und befasst sich mit dem Thema der Vernichtung von Medikamenten in Rettungsdienstfahrzeugen.
Mit diesem Antrag wird darum gebeten, den genannten Punkt zur Kenntnisnahme in die öffentliche Sitzung des Ausschusses aufzunehmen. Die beteiligten Fraktionen haben angekündigt, ihr Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Sachverhalts liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.15.1Nachtrag: 22.09.2026 Vernichtung von Medikamenten in RettungsdienstfahrzeugenZur Vorlage · 03282-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gerichtet. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 03282-26/1 ist die Vernichtung von Medikamenten in Rettungsdienstfahrzeugen. Hintergrund der Anfrage ist die Berichterstattung über die Auswirkungen hoher Temperaturen auf die Lagerung und Verwendbarkeit von Präparaten im Dortmunder Rettungsdienst.
Die Fraktionen bitten die Verwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Konkret wird nach der Anzahl der Medikamente gefragt, die aufgrund der sommerlichen Temperaturen bereits vernichtet werden mussten. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, bestehende Maßnahmen zur Vermeidung von Medikamentenverlusten während Hitzeperioden darzulegen.
Die Anfrage umfasst ferner Informationen über die derzeitigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur sicheren Lagerung temperaturempfindlicher Medikamente in den Einsatzfahrzeugen. Die Verwaltung soll zudem weitere Möglichkeiten aufzeigen, wie die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerungstemperaturen sichergestellt werden kann. Abschließend wird nach den potenziellen zusätzlichen Kosten gefragt, die für die Implementierung verbesserter Kühl- oder Lagerungssysteme zur Reduzierung der Vernichtungsrate anfallen würden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 29. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.16Verträge für städtische WerbeflächenZur Vorlage · 03286-26 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes beantragt. Der Gegenstand der Anfrage betrifft die Verträge für städtische Werbeflächen.
Mit dem Antrag wurde um eine Berücksichtigung des genannten Punktes bei der Aufstellung der Tagesordnung gebeten. Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Vorlage ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses vorgesehen und dient der Kenntnisnahme.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.16.1Nachtrag: 25.09.2026 Verträge für städtische WerbeflächenZur Vorlage · 03286-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 03286-26/1 um eine detaillierte Stellungnahme der Verwaltung zu den Verträgen für städtische Werbeflächen gebeten. Die Anfrage, die im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme vorgesehen ist, umfasst verschiedene Aspekte der Nutzung öffentlicher Flächen durch Werbung.
Die Antragsteller fordern eine Aufschlüsselung der von der Stadt Dortmund und ihren Tochtergesellschaften unterhaltenen Werbeflächen, wie etwa Litfaßsäulen, digitale Screens oder Bannerhalterungen, sowie eine Angabe der jeweiligen Anzahl. Zudem wird nach der Art der genutzten Standorte, etwa an Straßen, Plätzen oder Grünanlagen, gefragt. Die Anfrage verlangt zudem Informationen über die Vertragspartner und deren Branchen, die üblichen Vertragslaufzeiten sowie über etwaige Regelungen zu zulässigen Werbeinhalten, beispielsweise zum Ausschluss bestimmter Produktgruppen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung vergangener Einschränkungen von Werbeinhalten aus Gründen des Jugendschutzes oder der Diskriminierungsvermeidung sowie auf den Kriterien der Flächenvergabe. Die Fraktion begründet das Ersuchen mit der Verantwortung der Stadt für die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Es wird angeführt, dass eine regelmäßige Überprüfung der vertraglichen Regelungen im Hinblick auf Gesundheits-, Umwelt- und Jugendschutzziele sowie die Transparenz der Flächennutzung erforderlich sei.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.17Verwarn- und Bußgelder durch das OrdnungsamtZur Vorlage · 03294-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 beantragt. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit dem Thema Verwarn- und Bußgelder durch das Ordnungsamt.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.17.1Nachtrag: 22.09.2026 Verwarn- und Bußgelder durch das OrdnungsamtZur Vorlage · 03294-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme der Verwaltung zur Umsetzung von § 20 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Festsetzung von Verwarn- und Bußgeldern durch das Ordnungsamt.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darstellung der Bußgelder für spezifische Ordnungswidrigkeiten, darunter das Lagern, Campieren und Übernachten, die Zweckentfremdung von Sitzmobiliar, aggressives Betteln, das Verrichten der Notdurft, die Teilnahme an störenden Ansammlungen sowie der Verzehr von Alkohol und die Nutzung von Rauschgift in Anlagen sowie das Aufhalten in Anlagen im Rauschzustand. Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sollen für diese Tatbestände jeweils die zulässige Spannbreite der Bußgelder gemäß der internen Richtlinie des Rechtsamtes, die Anzahl der Ahndungen sowie das arithmetische Mittel der ausgesprochenen Bußgelder ausgewiesen werden.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Offenlegung der internen Richtlinie des Rechtsamtes zur Festsetzung von Geldbußen im Bereich der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, welche als Grundlage für die gleichmäßige Ausübung des Ermessens bei der Bemessung der Bußgelder dient. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss vorgesehen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.18Wiederbestellung ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r DortmundZur Vorlage · 03293-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, einen weiteren Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29. September 2026 aufzunehmen. Der betreffende Punkt befasst sich mit der Wiederbestellung einer ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten bzw. eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten für Dortmund.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt derzeit im Status der Einbringung vor und ist für die öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.18.1Nachtrag: 22.09.2026 Wiederbestellung ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r DortmundZur Vorlage · 03293-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt sowie die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Wiederbestellung einer ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten bzw. eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten in Dortmund eingebracht. Der Antrag wurde zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie im Rat vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die entsprechende Vorlage zur Bestellung der Person zur Sitzung des Ausschusses am 10. November 2026 und zur Ratssitzung am 12. November 2026 vorlegt. Für die Ausübung der Aufgaben soll, in Anlehnung an die Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder, weiterhin eine Pauschale gewährt werden. Zur Deckung dieser Pauschale sowie für anfallende Sachausgaben sollen ab dem Haushaltsjahr 2027 anteilige Mittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.19WochenmärkteZur Vorlage · 03300-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 03300-26 wurde der Verwaltung eine Bitte um Stellungnahme bezüglich der Dortmunder Wochenmärkte vorgelegt. Die Anfrage thematisiert verschiedene organisatorische und wirtschaftliche Aspekte der Marktgestaltung.
Ein zentraler Punkt der Anfrage ist die Prüfung von zeitlichen Erweiterungen und Veränderungen. Es wird nach den Voraussetzungen gefragt, den Davidmarkt ab dem Frühjahr 2027 testweise an Donnerstagen oder Freitagen in den Nachmittags- und Abendstunden stattfinden zu lassen sowie die Verkaufszeiten bei Veranstaltungen bedarfsgerecht zu verlängern. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, den Hansemarkt im November 2026 durch eine Ausweitung auf das Wochenende zu ergänzen.
Hinsichtlich der Gebührenstruktur wird die Untersuchung einer Trennung der Gebührensatzung zwischen Innenstadt- und Außenbezirken sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der aktuellen Kosten für Reinigung, Entsorgung, Personal, Infrastruktur und Logistik angefragt. Ein weiterer Aspekt ist die Frage nach einer verbindlichen Regelung zur Beschickungspflicht, orientiert an Beispielen aus anderen Kommunen.
Die Anfrage fordert zudem eine Klärung der Beteiligungsprozesse für Marktbeschicker und deren Interessenvertretungen bei Planungen und Standplatzvergaben, etwa durch die Einrichtung eines Beirats. Abschließend werden Informationen zur Koordination zwischen Wochenmärkten und Veranstaltungen auf dem Hansaplatz sowie zu den Kriterien für Marktverlagerungen auf den Friedensplatz erbeten.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.3Überweisungen anderer Gremien
- 4.3.1Nachtrag: 25.09.2026 "Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten – Aktionsplan der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus"Zur Vorlage · 02052-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den novellierten Aktionsplan „Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten“ beschließen. Dieser Plan dient der Prävention von Extremismus und umfasst eine Neustrukturierung in drei Säulen sowie vier Handlungsbereiche mit jeweils fünf Aufgabenfeldern. Die in der Vorlage enthaltenen Handlungsempfehlungen wurden durch die Fachhochschule Münster unter Einbeziehung von Fachleuten, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung entwickelt.
Mit der Verabschiedung des Plans sollen die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie um die Themenfelder Antisemitismus sowie türkischer Ultranationalismus erweitert werden. Der Beginn dieser erweiterten Tätigkeit ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Zudem soll der bereits seit 2007 bestehende Aktionsfonds zur Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten fortgeführt werden. Um die neuen Themenfelder, einschließlich Extremismus in migrantisch geprägten Communities, zu unterstützen, ist eine jährliche Aufstockung des Aktionsfonds um 100.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen dem Aufbau fachlicher Expertise, der Konzeptentwicklung und der Schaffung von Fördermöglichkeiten dienen.
Ab dem Haushaltsjahr 2027 werden jährliche Sachaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro erwartet, die sich aus Sach- und Dienstleistungen, sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie variierenden Zuschüssen zusammensetzen. Eine Refinanzierung dieser Kosten ist nicht vorgesehen. Für das zweite Halbjahr 2027 ist eine Evaluation der Arbeitsaufwände geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen wird der Verwaltung beauftragt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 5Vorlagen und Berichte der Verwaltung
- 5.1Ordnungsamt
- 5.1.1Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt DortmundZur Vorlage · 00002-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr bei 1,55 Euro pro Quadratmeter und Markttag beizubehalten. Aufgrund einer erwarteten Kostenunterdeckung von etwa 666.819 Euro im Jahr 2026 sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2027 verschiedene Alternativen zur Gebührenerhöhung geprüft werden. Diese umfassen eine stufenweise Erhöhung um 25 Prozent bis zu einer Unterdeckung von 250.000 Euro, eine stufenweise Erhöhung bis zur vollständigen Kostendeckung sowie eine unmittelbare Anhebung auf mindestens 3,01 Euro zur sofortigen Kostendeckung.
Als konkreter Beschlussvorschlag liegt die Variante vor, die eine Erhöhung der Gebühren bis zur vollständigen Kostendeckung vorsieht. Hierbei wird eine schrittweise Steigerung um jeweils 25 Prozent in den Jahren 2027, 2028 und 2029 angestrebt, um die Kostendeckung voraussichtlich ab 2029 zu erreichen. Eine sofortige vollständige Deckung ab 2027 würde ein Entgelt von über 3,01 Euro erfordern, was Erträge von rund 1.368.018 Euro generieren würde. Eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Werte aus dem Jahr 2025 kann erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die Planansätze der Erträge ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen um jährliche Mehrerträge von insgesamt 414.904,53 Euro, bestehend aus Benutzungsgebühren und Erstattungen privater Unternehmen, erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030, die sich zwischen 149.027,53 Euro und 229.336,13 Euro bewegen, in der Planung zu berücksichtigen.
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- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — vertagt
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 5.1.1.1Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt DortmundZur Vorlage · 00002-25/11 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25/11 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung der Kostendeckung der Gebühren, wobei die Stadt eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme in Höhe von bis zu 250.000 Euro vorsieht. Eine beispielhafte Kalkulation für den Betrieb des Nord- und Hansamarktes zeigt eine notwendige Erhöhung der Gebühren von 1,55 Euro auf 2,58 Euro pro Quadratmeter. In der Kalkulation sind Kosten für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen in Höhe von 4.280 Euro enthalten, welche Stellplatzkosten für Dienstfahrzeuge sowie Toilettenanlagen abdecken.
Die Verwaltung bereitet zwei alternative Berechnungsbeispiele für die Gebühren vor, nachdem ein runder Tisch unter der Leitung des Rechts- und Ordnungsdezernenten stattgefunden hat. Ein Vergleich der Standgebühren zeigt unterschiedliche Abrechnungssysteme in der Region, wobei Dortmund neben Essen und Herne auch nach Fläche abrechnet, während Köln und Düsseldorf nach Verkaufsfronten kalkulieren. Für die Märkte in Aplerbeck, Brackel, Dorstfeld und Eving liegt die Anzahl der Gewerbetreibenden unter der gesetzlichen Grenze von 12 Personen; ein Verzicht auf diese Märkte wurde aus sozialen Gründen abgelehnt.
Hinsichtlich der Reinigungskosten durch die EDG weist der Hansamarkt mit 130.000 Euro die höchsten Gesamtkosten auf, während der Nordmarkt die höchsten Kosten pro Markttag verzeichnet. Für eine Änderung der Marktsatzung zur Zulassung von Musik ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.1.2Verkaufsoffene Sonntage am 04.10.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Hörde und am 08.11.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Lütgendortmund und Innenstadt WestZur Vorlage · 02970-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02970-26 wird der Rat der Stadt Dortmund die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung beantragt, um verkaufsoffene Sonntage in Teilen der Stadtbezirke Dortmund-Hörde, Dortmund-Lütgendortmund und Dortmund-Innenstadt-West zu ermöglichen. Geplant sind zwei Termine im Jahr 2026: der 4. Oktober im Rahmen des Hörder Erntemarktes sowie der 8. November anlässlich des Martinsmarktes und des Hansemarktes. Für die Veranstaltungen in Hörde und zum Martinsmarkt sind jeweils spezifische Straßenabschnitte und Plätze festgelegt.
Die Vorlage führt an, dass für den Hansemarkt im Bereich des Wallrings am Veranstaltungssonntag mit bis zu 35.000 Besuchern gerechnet wird, während die durchschnittliche Anzahl der Ladenbesucher an Werktagen bei 22.700 liegt. Die räumliche Nähe von Nebenstraßen, Parkmöglichkeiten sowie Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs zu den Veranstaltungsorten dient als Begründung für die Freigabe der Sonntagsöffnung.
Die Verwaltung gibt an, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Bedarf an Fördermitteln bestehen. Die vorgeschlagene Verordnung entspricht den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Beteiligungsverfahren der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, des Hauptausschusses sowie des Rates sind bis zum 1. Oktober 2026 vorgesehen. Die rechtliche Zuständigkeit für den Beschluss liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 5.2Bürgerdienste
- 5.3Feuerwehr
- 5.3.1Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Feuerwehr DortmundZur Vorlage · 02499-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Die Beschlussvorlage 02499-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresbericht der Feuerwehr für das Jahr 2025 zur Kenntnis nimmt. Der Bericht dient als Leistungsbilanz und informiert die politischen Gremien sowie die Verwaltung über die Arbeit der Feuerwehr Dortmund. Er umfasst statistische Angaben und Kurzberichte zur Arbeitsweise der Einsatzkräfte.
Im Jahr 2025 wurden über die Einsatzleitstelle insgesamt 154.463 Einsätze des Feuerwehr- und Rettungsdienstes in Dortmund disponiert. Dies entspricht einem durchschnittlichen Alarmierungsintervall von etwa drei Minuten und 24 Sekunden. Die Anzahl der Einsätze im Brandschutz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 522 Ereignisse auf insgesamt 12.015 Fälle an. Im Bereich des Rettungsdienstes war ein Anstieg um 667 Einsätze auf 142.448 Vorgänge zu verzeichnen. Der Anteil der Rettungsdienst-Einsätze an der Gesamtzahl belief sich auf 92,2 Prozent.
Der Bericht gibt zudem Aufschluss über die Entwicklung der Einsatzzahlen der rund 2.500 Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Kenntnisnahme entstehen. Der vollständige Jahresbericht ist über das Rats- und Gremieninformationssystem abrufbar. Die Vorlage ist für die Ausschüsse für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.4Rechtsamt
- 5.5Amt für Migration
- 5.6Andere Fachbereiche und Themengebiete
- 5.6.1Nachtrag: 22.09.2026 Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit im Quartier stärkenZur Vorlage · 03284-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Datengrundlage zur Sicherheit im öffentlichen Raum zu erweitern. Ziel ist es, die Ortskenntnisse der Bezirksvertretungen systematisch in die Identifizierung von als unsicher empfundenen Orten, sogenannten Angsträumen, einzubeziehen. Die Verwaltung wird den Bezirksvertretungen hierfür einen Erhebungsbogen zur Verfügung stellen, mit dem Orte anhand vorgegebener Merkmale benannt und eingeordnet werden können.
Die durch die Bezirksvertretungen gemeldeten Informationen sollen mit bestehenden Daten aus dem Präventions- und Sicherheitsmonitoring (PräSiMo) sowie dem Lokalen Informationsmelder zum Nahraum (LINa) zu einem gemeinsamen Lagebild zusammengeführt werden. Dieses Lagebild wird halbjährlich ausgewertet. Auf dieser Basis soll die Verwaltung Maßnahmenvorschläge erarbeiten, die in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen priorisiert werden. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen soll im Rahmen des PräSiMo nachverfolgt werden.
Das Verfahren dient der Umsetzung eines bereits beschlossenen Antrags der Fraktionen B'90/Die Grünen + Volt, SPD, Linke + Tierschutzpartei. Durch die Zusammenführung verschiedener Quellen, wie etwa Einsatzstatistiken, Mängelmeldungen aus der Stadt-Dortmund-App und der Ortskenntnis der Lokalpolitik, soll ein ganzheitliches Bild der Quartierslagen entstehen. Dies ermöglicht es, zwischen kriminalitätsbedingten Unsicherheiten und sicherheitsrelevanten Faktoren wie der baulichen Gestaltung oder Beleuchtung zu differenzieren und entsprechende Handlungsansätze zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.6.1.1Nachtrag: 29.09.2026 Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit im Quartier stärkenZur Vorlage · 03284-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zur Verbesserung der Sicherheit im Bereich der Unterführung zwischen Mergelteichstraße und Wildrosenstraße sowie auf dem angrenzenden Fuß- und Radweg gestellt. Im Fokus steht dabei die Optimierung der Beleuchtung und der Einsehbarkeit, da der Weg unter anderem als Schulweg genutzt wird und eine Senioreneinrichtung angrenzt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, welche kurzfristigen und mittelfristigen Maßnahmen zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens umgesetzt werden können. Konkret wird die Prüfung einer Erneuerung oder Ergänzung der vorhandenen Beleuchtung sowie eines umfassenden Rückschnitts des Grünbewuchses angefragt, der teilweise Leuchten verdeckt und die Sicht auf den Weg einschränkt. Zudem soll untersucht werden, ob das als Spielplatz ausgewiesene, stark bewachsene Areal durch eine Umzäunung räumlich klarer abgegrenzt werden kann.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert zu klären, ob der Bereich bereits im städtischen Beleuchtungskataster oder in der Maßnahmenplanung für Angsträume berücksichtigt ist und gegebenenfalls dort aufgenommen werden sollte. Die Anfrage umfasst zudem die Bitte um eine Bewertung der notwendigen Schritte sowie eine Einschätzung der damit verbundenen voraussichtlichen Kosten.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.6.2Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 5.6.3Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 02708-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, die den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse für die Haushaltspläne der Jahre 2019 bis 2025/2026 darstellt. Die Vorlage dient der Information des Rates der Stadt, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen über den Fortschritt der Umsetzung politischer Beschlüsse.
Die Berichterstattung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus dem Jahr 2021 sowie eines Ergänzungsantrags aus dem Jahr 2023. Letzterer sieht vor, den Sachstandsbericht allen Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Die Erfassung der Daten erfolgt über eine Datenbank, in der die zuständigen Fachbereiche den Status der Umsetzung melden. Ein Beschluss wird in der Berichterstattung so lange aufgeführt, bis die vollständige Umsetzung durch den jeweiligen Fachbereich gemeldet und von der Politik zur Kenntnis genommen wurde.
Der Bericht umfasst sowohl Beschlüsse des aktuellen Haushaltsplans 2025/2026 als auch solche aus den Vorjahren, sofern die Umsetzung noch als nicht abgeschlossen gemeldet wurde. Die Stadtkämmerei fasst die Informationen der Fachbereiche zusammen, ohne eine inhaltliche Bewertung der fachspezifischen Sachverhalte vorzunehmen. Die Ergebnisse sind in die Kategorien „Umsetzung abgeschlossen“ und „Weiterhin in Umsetzung“ unterteilt. Für Fälle, in denen von den ursprünglichen Beschlüssen inhaltlich oder zeitlich abgewichen wird, sind die Fachbereiche verpflichtet, zusätzliche Einzelvorlagen zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 6Mitteilungen der Vorsitzenden