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Bitte um Stellungnahme BG + V

Verwarn- und Bußgelder durch das Ordnungsamt

03294-26/1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme der Verwaltung zur Umsetzung von § 20 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Festsetzung von Verwarn- und Bußgeldern durch das Ordnungsamt.

Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darstellung der Bußgelder für spezifische Ordnungswidrigkeiten, darunter das Lagern, Campieren und Übernachten, die Zweckentfremdung von Sitzmobiliar, aggressives Betteln, das Verrichten der Notdurft, die Teilnahme an störenden Ansammlungen sowie der Verzehr von Alkohol und die Nutzung von Rauschgift in Anlagen sowie das Aufhalten in Anlagen im Rauschzustand. Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sollen für diese Tatbestände jeweils die zulässige Spannbreite der Bußgelder gemäß der internen Richtlinie des Rechtsamtes, die Anzahl der Ahndungen sowie das arithmetische Mittel der ausgesprochenen Bußgelder ausgewiesen werden.

Zusätzlich fordert die Fraktion die Offenlegung der internen Richtlinie des Rechtsamtes zur Festsetzung von Geldbußen im Bereich der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, welche als Grundlage für die gleichmäßige Ausübung des Ermessens bei der Bemessung der Bußgelder dient. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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