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Stellungnahme der Verwaltung

Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Armutszuwanderung

02500-26/2

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In einer Stellungnahme des Amtes für Migration zur Anfrage der CDU-Fraktion erläutert die Verwaltung die Vorgehensweise bei der Prüfung des Arbeitnehmendenstatus von EU-Zuwanderern. Auf die Frage, ob eine Praxis aus Gelsenkirchen, wonach die Anerkennung als Arbeitnehmer an einen Mindestanteil am eigenen Lebensunterhalt gekoppelt ist, in Dortmund umgesetzt werden kann, führt die Verwaltung aus, dass alle kommunalen Ausländerbehörden an dieselben gesetzlichen Bestimmungen gebunden sind. Die Beurteilung des Freizügigkeitsstatus erfolgt im Amt für Migration auf Basis einer Einzelfallprüfung. Der Bezug von Sozialleistungen dient dabei als Anlass zur Überprüfung des Rechtsstatus, wobei eine Gesamtschau der Umstände erfolgt.

Das Amt für Migration unterhält seit 2018 ein spezialisiertes Team für Freizügigkeitsangelegenheiten, das die Voraussetzungen für verschiedene Aufenthalte im Rahmen der Freizügigkeit prüft und mit Sozialleistungsträgern zusammenarbeitet. Im Jahr 2025 wurden in diesem Zusammenhang 184 Verlustfeststellungen, unter anderem aufgrund von Rechtsmissbrauch oder unangemessenem Sozialleistungsbezug, verzeichnet. Ab September 2026 wird das Amt zudem die Zuständigkeit für die Anmeldung von EU-/EWR-Staatsangehörigen von den Bürgerdiensten übernehmen, um eine schnellere Aufklärung über die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes zu ermöglichen.

Hinsichtlich der Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. Mai 2026 waren in Dortmund 10.930 EU2-Bürger gemeldet, darunter 4.620 Personen mit bulgarischer und 6.310 Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Laut Auskunft des Jobcenters waren im März 2026 2.298 bulgarische und 2.826 rumänische Staatsangehörige als Regelleistungsberechtigte erfasst.

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