Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25/11 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung der Kostendeckung der Gebühren, wobei die Stadt eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme in Höhe von bis zu 250.000 Euro vorsieht. Eine beispielhafte Kalkulation für den Betrieb des Nord- und Hansamarktes zeigt eine notwendige Erhöhung der Gebühren von 1,55 Euro auf 2,58 Euro pro Quadratmeter. In der Kalkulation sind Kosten für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen in Höhe von 4.280 Euro enthalten, welche Stellplatzkosten für Dienstfahrzeuge sowie Toilettenanlagen abdecken.
Die Verwaltung bereitet zwei alternative Berechnungsbeispiele für die Gebühren vor, nachdem ein runder Tisch unter der Leitung des Rechts- und Ordnungsdezernenten stattgefunden hat. Ein Vergleich der Standgebühren zeigt unterschiedliche Abrechnungssysteme in der Region, wobei Dortmund neben Essen und Herne auch nach Fläche abrechnet, während Köln und Düsseldorf nach Verkaufsfronten kalkulieren. Für die Märkte in Aplerbeck, Brackel, Dorstfeld und Eving liegt die Anzahl der Gewerbetreibenden unter der gesetzlichen Grenze von 12 Personen; ein Verzicht auf diese Märkte wurde aus sozialen Gründen abgelehnt.
Hinsichtlich der Reinigungskosten durch die EDG weist der Hansamarkt mit 130.000 Euro die höchsten Gesamtkosten auf, während der Nordmarkt die höchsten Kosten pro Markttag verzeichnet. Für eine Änderung der Marktsatzung zur Zulassung von Musik ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
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