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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.5Vorstellung des Kämmerers und der Stadträtin des Dezernats 5Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 2Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten - gegen 16:30 Uhr)Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3Berichterstattung und Angelegenheiten besonderer Bedeutung
- 3.1Berichterstattung: Bauprojekt der WestfalenhallenZur Vorlage · 02794-26 · Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2Berichterstattung: Funde des Kriegsgefangenenlagers an den WestfalenhallenZur Vorlage · 02720-26 · Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft (Eingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)
- 4.1Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
- 4.1.1Verkehrsbeschilderung; Hiltropwall am OpernhausZur Vorlage · 02465-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.1.2Erinnerungskultur und Umweltgeschichte in Dorstfeld-SüdZur Vorlage · 02497-26 · Anregung und Beschwerde
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 02497-26 liegt eine Anregung vor, die sich mit der Stadtgeschichte von Dorstfeld-Süd und der Würdigung bürgerschaftlichen Engagements befasst. Ein Anwohner regt an, die historische Bedeutung der damaligen Auseinandersetzungen um die Altlastenproblematik auf dem ehemaligen Kokereigelände im Stadtteil zu würdigen. Dabei wird auf die Bedeutung von Transparenz im Umgang mit Umweltbelastungen sowie auf die Rolle der lokalen Beteiligung an der Stadtentwicklung verwiesen.
Der Antragsteller schlägt vor, das Engagement des ehemaligen Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft Dorstfeld-Süd, der sich in der Vergangenheit für die Interessen der betroffenen Bewohner einsetzte, durch eine öffentliche Benennung zu ehren. Als konkrete Umsetzungsmöglichkeit wird die Benennung eines Platzes oder einer Grünfläche nach dieser Person vorgeschlagen. Ziel der Anregung ist es, ein sachliches und überparteiliches Zeichen zu setzen, das sowohl an die spezifische Geschichte des Stadtteils als auch an die Bedeutung von demokratischer Mitverantwortung erinnert. Der Anregende bittet um die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Vertreterin der Verwaltung, um die Möglichkeiten einer solchen Würdigung zu erörtern.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.3Sauberkeit im KlinikviertelZur Vorlage · 02589-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.4Toiletten WestparkZur Vorlage · 02605-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.5Parkordnung im WestparkZur Vorlage · 02606-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.6Event-Parker im Kreuzviertel / Beschleunigung BewohnerparkenZur Vorlage · 02607-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.7Baumaßnahme Neuer GrabenZur Vorlage · 02608-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.1.8Umbenennung einer Straße nach Dr. Heinz-Dietrich FeldheimZur Vorlage · 02696-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.1.9Verkehrssituation/Verkehrssicherheit im KreuzviertelZur Vorlage · 02697-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.10Kreuzung Ostwall-Olpe-ArndtstraßeZur Vorlage · 02717-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.11Vermüllte Parkbank an der Ecke Kuithanstraße/ Neuer GrabenZur Vorlage · 02737-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.12Straßenbäume in der PoststraßeZur Vorlage · 02828-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.13Zunehmende Verwahrlosung des KlinikviertelsZur Vorlage · 02924-26 · Anregung und Beschwerde
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 02924-26 liegt eine Anregung und Beschwerde vor, in der die aktuelle Situation im Bereich der Hüttemannstraße, Friedrichstraße und Wilhelmstraße thematisiert wird. Die Antragstellerin bittet um Auskunft darüber, welche konkreten Maßnahmen die zuständige Bezirksverwaltung plant, um auf die dortige Situation zu reagieren.
In der Anfrage wird die Wirksamkeit eines bestehenden Bettelverbots infrage gestellt. Zudem wird ein Vorfall im Bereich des Bergmann Kiosks am Wall geschildert, bei dem die Antragstellerin in einem kurzen Zeitraum mehrfach mit Bettelangeboten konfrontiert wurde. Die Antragstellerin fordert eine Rückmeldung dazu, welche Maßnahmen über die bloße Planung von Maßnahmen hinaus zur Umsetzung vorgesehen sind.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.14Virtuelles "Mahnmal für die unschuldigen Opfer des Bombenkriegs" von Benno ElkanZur Vorlage · 02925-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.1.15AlbrechtstraßeErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 4.1.15.1Sitzbänke AlbrechtstraßeZur Vorlage · 02954-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.15.2Bänke für jede StraßeZur Vorlage · 02955-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.15.3Unverständliche Installation von Sitzbänken an einem bekannten ProblemstandortZur Vorlage · 02956-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.15.4Fahrradbügel AlbrechtstraßeZur Vorlage · 02957-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.1.16Westpark: Historische Infotafeln und Erhalt der alten GrabstättenZur Vorlage · 02958-26 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.1.17Zustand HüttemannstraßeZur Vorlage · 32646-23/2 · Anregung und Beschwerde
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.18Erneuerung der Parkplatzmarkierungen nach Straßensanierung - HüttemannstraßeZur Vorlage · 02971-26 · Anregung und Beschwerde
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung und Beschwerde (Vorlagennummer 02971-26) wird die aktuelle Parkplatzsituation in der Hüttemann- und Detmarstraße thematisiert. Nach einer Straßensanierung zur Erneuerung von Versorgungsleitungen wurden neue Parkplatzmarkierungen durch ein beauftragtes Unternehmen angebracht. Laut der Antragstellerin hat diese neue Markierung dazu geführt, dass die Anzahl der Stellplätze reduziert wurde. Konkret wird ein Verlust von insgesamt 32 Parkmöglichkeiten angegeben, wobei 23 Plätze in der Hüttemannstraße und 9 Plätze in der Detmarstraße betroffen seien.
Die Antragstellerin führt aus, dass die ursprüngliche Anfrage darauf abzielte, durch klare Markierungen eine geordnete Parksituation sowie die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge und die Müllabfuhr sicherzustellen. Die neue Ausführung sehe nun an Stellen, an denen zuvor zwei Fahrzeuge parken konnten, nur noch einen Stellplatz vor. Dies führe zu einem erhöhten Parkdruck, der durch die Nähe zum Westenhellweg und den Städtischen Kliniken sowie durch die vorherige Sperrung einer nahegelegenen Fläche bereits bestehe.
Es wird darum gebeten, die Situation vor Ort durch die zuständige Fachstelle überprüfen zu lassen. Dabei sollen die Gründe für die veränderte Markierung, die zugrunde gelegten Anforderungen an die Durchfahrtsbreite sowie die Möglichkeit einer platzsparenderen Anordnung der Parkflächen untersucht werden. Ziel ist die Prüfung, ob die Markierungen so angepasst werden können, dass die ursprüngliche Anzahl an Stellplätzen wieder zur Verfügung steht.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Eingaben wegen Förderung
- 4.2.1Freier Sportverein 1898 Dortmund / Schachabteilung - 100 Jahre SchachgemeinschaftZur Vorlage · 02456-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2.2SSB Dortmund e.V. - Planung Begegnung bei Bewegung Fine-Frau GesamtschuleZur Vorlage · 02457-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2.3ADFC Dortmund e.V. - Rad-TourenschilderZur Vorlage · 02458-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2.4Bahnhofsmission Dortmund Hauptbahnhof - UnterstützungZur Vorlage · 02590-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2.5Förderverein des Käthe-Kollwitz-Gymnaisums e.V. - RömerprojektZur Vorlage · 02626-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2.6austroPott - Theaterproduktion "Achtsam morden"Zur Vorlage · 02718-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 4.2.7Stadt- und Landesbibliothek - Haus Schulte-WittenZur Vorlage · 02799-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2.8Absperrmaterial AIG Westend e.V.Zur Vorlage · 02829-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2.9Taranta Babu - UmzugZur Vorlage · 02831-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2.10AIG Westend e.V. - Westparkfest 2027Zur Vorlage · 02833-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2.11Jugendstil NRW - Vollgetextet 2026Zur Vorlage · 02837-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2.12Zentrum für Gehörlosenkultur e.V. - Upgrade der ZeiterfassungssoftwareZur Vorlage · 02953-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 4.2.13Citymanagement Dortmund - Leuchtende Bäume im RosenviertelZur Vorlage · 03002-26 · Externer Vorgang
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.3Beratungs- und Beschlussvorlagen mit seniorenbeiratsrelevanten Themen
- 5Anträge der Fraktionen
- 5.1Anträge Fraktion B90/Die Grünen/SPD
- 5.1.1Recherche, Aufarbeitung und Präsentation zum FrauenarbeitslagerZur Vorlage · 02698-26 · Gemeins. Antrag zur Tagesordnung B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben einen Antrag gestellt, die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt-West für die Sitzung am 9. September 2026 zu ergänzen. Gegenstand des Antrags ist die Recherche, Aufarbeitung und Präsentation zum ehemaligen Frauenarbeitslager an der Huckarder Straße 111, das zwischen Oktober 1944 und März 1945 als Außenlager des Konzentrationslagers Buchenwald fungierte.
Der Antrag sieht vor, dass die historischen Hintergründe dieses Ortes untersucht und öffentlich aufbereitet werden, um die Erinnerungskultur in Dortmund zu stärken. Das Lager befand sich auf dem Gelände bzw. in der Nähe der ehemaligen Geschossfabrik der Dortmund-Hörder-Hüttenverein AG. Dort waren zeitweise etwa 700 bis 750 weibliche Häftlinge untergebracht, die überwiegend aus Polen, der Sowjetunion und anderen europäischen Ländern stammten. Die Insassinnen, unter denen sich auch Kinder und Jugendliche befanden, leisteten Zwangsarbeit in der Rüstungsproduktion. Die Unterbringung erfolgte in einem Gebäude mit vergitterten Fenstern, das über einen unterirdischen Gang mit der Fabrik verbunden war.
Die Antragstellerinnen fordern, den Vorgang an den Rat und die zuständigen Ausschüsse weiterzuleiten. Ziel ist es, den Ort als sichtbaren Erinnerungsort zu erhalten und die Dokumentation von Krieg, Zwangsarbeit und den Verbrechen des Nationalsozialismus zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — überweisen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: überweisen - 5.1.2Überprüfung der Radfahrsituation an der Kreuzung Wall/Brinkhoff- und SchmiedingstraßeZur Vorlage · 02699-26 · Gemeins. Antrag zur Tagesordnung B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben einen Antrag gestellt, die Radfahrsituation an der Kreuzung Wall/Brinkhoffstraße und Schmiedingstraße zu überprüfen. Der Antrag wurde zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 vorgelegt.
Ziel des Antrags ist es, die Führung des Rad- und Fußverkehrs auf dem Weg von der Brinkhoffstraße über den Wall zur Schmiedingstraße sicherer und klarer zu gestalten. Laut Begründung ist der Überweg derzeit gegenüber dem Autoverkehr um etwa zehn Meter nach Süden verschoben. An der Einmündung der Schmiedingstraße mit dem Wall werden der Rad- und Fußverkehr sowie der Autoverkehr ohne weitere Markierungen oder Sicherheitsvorkehrungen zusammengeführt.
Die Antragstellerinnen führen aus, dass es bei der Überquerung des Königswalls durch die aktuelle Führung des Radstreifens zu einem Rechtsdriften komme. Ein anschließender Schwenk nach links, um die Einmündung in die Schmiedingstraße zu erreichen, führe zu einer unübersichtlichen Situation. Da die Ampelphase für den Geradeausverkehr aus der Brinkhoffstraße gleichzeitig Grün zeigt, bestehe das Risiko von Kollisionen mit Fahrzeugen, die den Wall kreuzen. Als Folge der unklaren Verkehrsführung würden Radfahrende teilweise auf den Gehweg ausweichen, was die Rechte der Fußverkehrsteilnehmenden beeinträchtige.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.1.3Fahrradbügel an der Schwanenstraße / Ecke Weißenburger StraßeZur Vorlage · 02700-26 · Gemeins. Antrag zur Tagesordnung B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag gestellt, der auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 gesetzt werden soll. Gegenstand des Antrags ist die Installation von Fahrradbügeln an der Kreuzung Schwanenstraße und Weißenburger Straße.
Die Antragsteller fordern, die Verwaltung mit der Aufstellung von zwei Fahrradbügeln an der genannten Kreuzung zu beauftragen. Als Alternative wird vorgeschlagen, eine Abpfostung durch Bügel direkt vor der Schwanenstraße 48 vorzunehmen.
Als Begründung wird angeführt, dass sich in der Hausnummer 48 zwei Arztpraxen befinden, die von Patientinnen und Patienten häufig mit dem Fahrrad aufgesucht werden. Im unmittelbaren Umfeld fehle es an Möglichkeiten, Fahrräder sicher zu sichern, wobei in der Weißenburger Straße vor der Hausnummer 32 Platz vorhanden sei. Die vorgeschlagene Alternative der Abpfostung in der Schwanenstraße vor der Hausnummer 48 soll zudem dazu beitragen, das dort bestehende absolute Halteverbot zu unterstützen, welches nach Angaben der Fraktionen häufig missachtet wird.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.1.4Spielgeräte vor dem Haupteingang des KlinikumsZur Vorlage · 02701-26 · Gemeins. Antrag zur Tagesordnung B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zur Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 gestellt. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, zusätzliche Spielgeräte vor dem Haupteingang des Klinikums in der Kleinen Beurhausstraße zu installieren. Für die Umsetzung der Maßnahme sollen weitere Mittel aus dem investiven Haushalt der Bezirksvertretung bereitgestellt werden.
Als Begründung führen die Antragstellenden an, dass die bereits am Stefan-Engel-Platz installierten Spielgeräte und die dortige Bankmöblierung eine positive Resonanz bei Kindern hervorgerufen und die Aufenthaltsqualität gesteigert haben. Eine ähnliche Verbesserung der Atmosphäre am Haupteingang des Klinikums wird angestrebt. Die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten und Spielgeräten soll es Eltern, die selbst Patientinnen oder Patienten im Klinikum sind, ermöglichen, Zeit mit ihren Kindern im Freien zu verbringen.
Der Antrag weist daraufم hin, dass die Feuerwehrzufahrten bei der Planung der neuen Geräte zu berücksichtigen sind. Zur Festlegung geeigneter Standorte wird ein erneuter Ortstermin vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — vertagt
Ergebnis: vertagt - 5.1.5Zuwegung Gartenanlage KortentalZur Vorlage · 02703-26 · Gemeins. Antrag zur Tagesordnung B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, um diesen auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 zu setzen. Gegenstand des Antrags ist die Instandsetzung der Zuwegung zur Gartenanlage Kortental.
Mit dem Antrag fordern die Fraktionssprecher der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD die Verwaltung dazu auf, den Weg von der „Langen Fuhr“ bis zum Eingang der Gartenanlage so umzugestalten, dass eine sichere und unfallfreie Erreichbarkeit der Anlage gewährleistet ist. Dies soll insbesondere die Nutzung durch Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen ermöglichen.
Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass die aktuelle Beschaffenheit der Zuwegung durch ausgewaschene und teilweise aufgebrochene Stellen sowie zahlreiche Stolperfallen gekennzeichnet ist. Laut den Antragstellenden ist die Verkehrssicherheit auf diesem Wegabschnitt derzeit nicht gegeben.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Anträge CDU-Fraktion
- 5.2.1Zaun und abschließbares Tor an der HumboldtstraßeZur Vorlage · 01193-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, ein Thema bezüglich eines ehemaligen Spielplatzes in der Humboldtstraße in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aufzunehmen. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück zwischen der Lange Straße und der Josephstraße, konkret im Bereich der Hausnummern 12 bis 18.
Mit dem Antrag fordert die Fraktion die Verwaltung auf, den auf dem Gelände befindlichen Zaun zu verlängern und das Areal mit einem abschließbaren Tor auszustatten. Als Begründung führt die Fraktion an, dass das Grundstück derzeit als Versteck für den Konsum von Drogen genutzt werde. Dies betreffe sowohl das betreffende Areal als auch das angrenzende Nachbargrundstück. Laut dem Antrag führt diese Situation zu einer Beeinträchtigung der Anwohnenden und birgt ein Risiko für Kinder, die auf dem Gelände spielen könnten. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West soll über die Aufnahme des Punktes zur Beratung und Beschlussfassung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2.1.1Mitteilung der Geschäftsführung zu: Zaun und abschließbares Tor an der HumboldtstraßeZur Vorlage · 01193-26/1 · Mitteilung Gremiengeschäftsführung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Geschäftsführung der Stadt Dortmund hat der Bezirksvertretung Innenstadt-West eine Mitteilung zum aktuellen Stand bezüglich eines Zauns und eines abschließbaren Tores an der Humboldtstraße vorgelegt. Die Mitteilung bezieht sich auf eine bereits im März 2026 behandelte Vorlage.
Nach Angaben der Stadtverwaltung liegen derzeit keine Aufträge für bauliche Veränderungen oder eine Nutzungsänderung des betreffenden Spielplatzes vor. Die Fläche wird zeitweise von umliegenden Tageseinrichtungen mit Kindern genutzt. Ein Vorhaben zur Umgestaltung und Nutzung der Fläche als Grüner Bürgerraum wurde nicht weiterverfolgt, nachdem ein Verein für dieses Projekt hohe Investitionssummen beantragt hatte.
Eine Neuausstattung des Spielplatzes C ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Im Gegensatz dazu befindet sich der nahegelegene Spielplatz in der Amalienstraße aktuell in der Umbauplanung unter Einbeziehung des Fachbereichs 63, wobei dort eine Ausstattung mit neuen Spielgeräten vorgesehen ist. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme durch das Gremium.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Anträge Fraktion Die LINKE
- 5.3.1Fahrradständer in der HarnackstraßeZur Vorlage · 02950-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke hat beantragt, den Punkt „Fahrradständer in der Harnackstraße“ auf die Tagesordnung der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 zu setzen. Der Antrag bezieht sich auf die Situation im Bereich der Harnackstraße, wo die vorhandenen Fahrradabstellanlagen laut Begründung nicht mehr ausreichen und die vorhandenen Bügel regelmäßig vollständig belegt sind. In der Folge werden Fahrräder vermehrt an Straßenschildern, Laternenmasten oder anderen Objekten angeschlossen.
Die Fraktion führt an, dass das Fehlen von Abstellmöglichkeiten die Nutzung von Fahrrädern einschränkt, da das Abstellen in Kellerräumen oder Wohnungen für bestimmte Personengruppen, insbesondere für ältere Menschen, keine praktikable Lösung darstellt. Die Bezirksvertretung wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, den Bedarf im Umfeld der Harnackstraße bis hin zum Vinckeplatz zu erfassen. Ziel sei eine Erweiterung der Abstellkapazitäten, die eine ordnungsgemäße und sichere Abstellung ermöglicht, ohne den Fußverkehr zu behindern.
Zudem wird angeregt, bei der Entscheidungsfindung zu prüfen, ob die großflächige Einrichtung von Anlehnbügeln im Bereich zwischen parkenden Kraftfahrzeugen und dem Gehweg eine notwendige Lösung für den Bezirk darstellt, um dem wachsenden Radverkehr dauerhaft gerecht zu werden.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3.2Versetzung des Straßenschildes 209 in der Kleinen BeurhausstraßeZur Vorlage · 02951-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke hat beantragt, die Tagesordnung der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 um ein Thema zur Verkehrsführung zu ergänzen. Gegenstand des Antrags ist die Versetzung des Straßenschildes 209, welches eine vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts an der Kreuzung Fächerstraße zur kleinen Beurhausstraße anzeigt.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass es in der kleinen Beurhausstraße vermehrt zu Konfliktsituationen durch Geisterfahrten gekommen sei. Als Ursache wird das Verdeckten des entsprechenden Verkehrszeichen durch Transporter eines Bäckereibetriebs an der genannten Kreuzung angeführt. Dies führe dazu, dass Kraftfahrzeuge entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung links in die kleine Beurhausstraße einbiegen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung daher um eine Überprüfung, ob eine Versetzung des Schildes näher an die Kreuzung oder die Umsetzung einer anderen geeigneten Maßnahme die Verkehrssituation verändern kann. Dem Antrag liegt ein Foto bei, welches die aktuelle Situation an der Kreuzung dokumentiert.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3.3Schienen auf der BeurhausstraßeZur Vorlage · 01438-26/4 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat beantragt, die Gefährdungssituation durch Schienen in der Beurhausstraße in die Tagesordnung der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 aufzunehmen. Die Verwaltung wird mit dem Antrag aufgefordert, die Gefahren für den Zweiradverkehr, die durch die Kombination von Gleisanlagen, Kurven, Spurwechseln und unübersichtlichen Rechts-vor-links-Situationen entstehen, zu beseitigen.
Der Antrag bezieht sich auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung. Darin wird auf den Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der DSW21 verwiesen, wonach Rückbauten von Gleisanlagen aus wirtschaftlichen Gründen erst im Rahmen eines vollständigen Straßenausbaus vorgesehen sind. Die Fraktion Die Linke vertritt in der Begründung die Ansicht, dass dieser Vertrag keine kurzfristigen Abhilfemaßnahmen bei konkreten Gefahrenlagen ausschließe.
Als konkrete Risiken werden die stillgelegten Schienen in Kurvenbereichen sowie notwendige Spurwechsel über die Gleise hinweg im Bereich der Kreuzung Alexanderstraße/Beurhausstraße angeführt. Die Fraktion fordert, dass die Beseitigung der Gefahrenlage Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben müsse. Die Auswahl und Umsetzung der geeigneten Maßnahmen wird der Verwaltung überlassen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.3.4HitzeschutzmaßnahmenZur Vorlage · 03006-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke hat beantragt, die Tagesordnung der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 um ein Thema zum Hitzeschutz zu ergänzen. Die Fraktion bittet die Verwaltung, eine Entscheidungsgrundlage für wirksame Hitzeschutzmaßnahmen im Stadtbezirk zu erstellen. Hintergrund der Anfrage ist die sommerliche Hitzebelastung in dicht bebauten und versiegelten Quartieren, die insbesondere zwischen dem U und der Dorstfelder Brücke die Aufenthaltsqualität und die Gesundheit vulnerabler Gruppen beeinflusst.
Die Entscheidungsgrundlage soll kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie die Nutzung vorhandener Infrastruktur untersuchen. Dabei sollen die finanziellen Mittel der Bezirksvertretung und deren Effizienz für den Schutz von Menschen, die Abkühlung von Orten sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität bewertet werden. Der Antrag fordert eine Unterscheidung zwischen Subjektförderung, etwa zur Verschattung in Wohnungen, und Objektförderung, wie etwa Begrünung oder Entsiegelung von öffentlichen Flächen.
Die Verwaltung soll die Maßnahmen nach Kriterien wie Kosten, Folgekosten, Umsetzungsdauer, Schutzwirkung und sozialer Sicherheit bewerten. Zudem wird eine Prüfung vorgeschlagen, ob externe Expertise, beispielsweise durch die TU Dortmund oder andere wissenschaftliche Institutionen, einbezogen werden kann. Die Ergebnisse sollen in einer Maßnahmenmatrix sowie in verschiedenen Maßnahmenpaketen vorgelegt werden, damit die Bezirksvertretung im nächsten Schritt über die Auswahl und Finanzierung entscheiden kann.
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- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — vertagt
Ergebnis: vertagt - 5.4Anträge AfD-Fraktion
- 6Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
- 6.1Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Finanzen und Liegenschaften
- 8Kultur und Theater
- 9Recht, Öffentliche Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr
- 9.1Nachtrag: 09.09.2026 Verkaufsoffene Sonntage am 04.10.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Hörde und am 08.11.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Lütgendortmund und Innenstadt WestZur Vorlage · 02970-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02970-26 wird der Rat der Stadt Dortmund die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung beantragt, um verkaufsoffene Sonntage in Teilen der Stadtbezirke Dortmund-Hörde, Dortmund-Lütgendortmund und Dortmund-Innenstadt-West zu ermöglichen. Geplant sind zwei Termine im Jahr 2026: der 4. Oktober im Rahmen des Hörder Erntemarktes sowie der 8. November anlässlich des Martinsmarktes und des Hansemarktes. Für die Veranstaltungen in Hörde und zum Martinsmarkt sind jeweils spezifische Straßenabschnitte und Plätze festgelegt.
Die Vorlage führt an, dass für den Hansemarkt im Bereich des Wallrings am Veranstaltungssonntag mit bis zu 35.000 Besuchern gerechnet wird, während die durchschnittliche Anzahl der Ladenbesucher an Werktagen bei 22.700 liegt. Die räumliche Nähe von Nebenstraßen, Parkmöglichkeiten sowie Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs zu den Veranstaltungsorten dient als Begründung für die Freigabe der Sonntagsöffnung.
Die Verwaltung gibt an, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Bedarf an Fördermitteln bestehen. Die vorgeschlagene Verordnung entspricht den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Die Beteiligungsverfahren der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, des Hauptausschusses sowie des Rates sind bis zum 1. Oktober 2026 vorgesehen. Die rechtliche Zuständigkeit für den Beschluss liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Schule, Jugend und Familie
- 10.1Verlängerung der Beschulungsstandorte "ehemalige Frenzelschule" und Heinrich-Schmitz-BildungszentrumZur Vorlage · 01232-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01232-26 sieht die Verlängerung der Beschulungsstandorte „ehemalige Frenzelschule“ und „Heinrich-Schmitz-Bildzentrum“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler vor. Der Zeitraum der Verlängerung ist vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2028 geplant. Mit dieser Maßnahme ist die Fortführung befristeter Projekteinsätze im Personalbereich sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel verbunden.
Für den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2027 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.467.137 € beantragt. Zudem ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 24.800 € für Personalsaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen insgesamt neun Stellen, unter anderem in der Schulsozialarbeit, im Sekretariat und im Standortmanagement. Die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb werden für die Jahre 2026 bis 2028 mit 354.163 €, 850.000 € und 495.837 € veranschlagt.
Das Angebot umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Regelschulsystem, darunter zusätzlicher Unterricht durch Honorarkräfte, pädagogische Projekte, Stadtteilführungen sowie kulturelle Besuche. Zudem sind Unterstützungsangebote für Eltern, wie Infoveranstaltungen und ein Elterncafé, vorgesehen. Die Bewilligung der Bezirksregierung Arnsberg für die Beschulung außerhalb der Stammschulen des Stadtgymnasiums, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Marie-Reinders-Realschule gilt bis zum 31. Juli 2028. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der Koordination und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur ist die Beibehaltung einer Projektleitung vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Gremien bis zum 9. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.2Sachstandsbericht zum Übergangs- und Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26Zur Vorlage · 01236-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 01236-26) dient als Sachstandsbericht zum Übergangs- und Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26. Der Bericht basiert auf Daten der Amtlichen Schulstatistik sowie des Systems SchülerOnline und wertet die Abgänge aus der Sekundarstufe I sowie die Übergänge in die Sekundarstufe II aus.
Im Jahr 2025 verließen 3.361 Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I in Dortmund. Davon erreichten 28 % einen Mittleren Schulabschluss und 23,9 % eine Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe. Von insgesamt 4.942 betrachteten Übergängen wechselten 39 % in die Gymnasiale Oberstufe, während 18,2 % die berufliche Grundbildung an Berufskollegs nutzen. Im Bereich der vollzeitschulischen Bildungsgänge erhielten 2.937 von 5.294 Bewerbungen Plätze. Bei den Internationalen Förderklassen (IFK) wurden 224 von 299 Bewerbungen berücksichtigt. Ein digitales Verfahren zur Nachvermittlung von Restplätzen führte bei 21 Bewerbungen zu 15 Aufnahmen in qualifizierende Gänge.
Zwei Klassen zur unterjährigen Aufnahme waren im Dezember 2025 mit jeweils 24 Schülern ausgelastet, wobei laut Bericht weitere Kapazitäten fehlen. Im Rahmen der Schulpflichtüberwachung wurden 240 Jugendliche an die Schulaufsichtsbehörde zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren weitergeleitet. Für das Schuljahr 2026/27 entfallen die IFK-Klassen am CJD Berufskolleg. Der Beirat Schule-Arbeitswelt wurde beauftragt, den Bedarf unversorgter Jugendlicher zu ermitteln und neue Angebote zu entwickeln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es sind keine personellen, finanziellen, klimarelevanten oder förderrelevanten Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.3Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 01238-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Schulentwicklung in Dortmund befasst sich mit dem Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2026/27. Das Anmeldeverfahren wurde im Zeitraum vom 6. Februar bis zum 19. März 2026 durchgeführt, wobei für Gesamtschulen ein vorgezogenes Verfahren stattfand.
Zum Ende des Schuljahres 2025/26 verlassen 5.679 Kinder die Grundschulen, während an der Sekundarstufe I insgesamt 5.184 Schulplätze zur Verfügung stehen. Die Anmeldequoten verteilen sich auf 34,4 % für Gymnasien, 33,4 % für Gesamtschulen, 23,9 % für Realschulen und 3,6 % für Hauptschulen. Ein Anteil von 3,1 % der Kinder nutzt Bildungsangebote in Nachbargemeinden.
An den Gymnasien wurden 1.953 Anmeldungen registriert, wodurch die Kapazitätsgrenze durch die Anwendung des Höchstwertes von 29 Schülern pro Klasse eingehalten wird. An den Gesamtschulen übersteigen die Anmeldungen das aktuelle Angebot, wobei ab dem Schuljahr 2027/28 durch neue und erweiterte Schulen acht zusätzliche Schulzüge geschaffen werden sollen. An den Realschulen und Gymnasien werden jeweils zwei zusätzliche Eingangsklassen gebildet, um Anmeldeüberhänge auszugleichen. An Hauptschulen wurden Mindestanmeldezahlen von 18 Schülern erreicht. Im Bereich des sonderpädagogischen Bedarfs wurden 479 Platzangebote für das „Gemeinsame Lernen“ unterbreitet, was die Kapazität von 444 Plätzen übersteigt. Der Bericht sieht keine finanziellen, personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor. Der nächste Sachstandsbericht zur Schulentwicklungsplanung ist für Herbst 2026 vorgesehen.
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- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11Soziales, Sport, Gesundheit und Jobcenter
- 12Umwelt, Planen und Wohnen
- 12.1Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 02. September 2026Zur Vorlage · 02800-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sieht Anpassungen im öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Dortmund zum Fahrplanwechsel am 2. September 2026 vor. Ziel der Änderungen ist es, auf die veränderte Situation an den Gymnasien zu reagieren, da durch die Rückkehr von der G8- zur G9-Gymnasialprofilen ein zusätzlicher Jahrgang im Schulsystem verbleibt. Dies führt zu einer erhöhten Nachfrage auf den Verbindungen zu den Schulstandorten, insbesondere im Schul- und Berufsverkehr.
Zur Bewältigung des erhöhten Fahrgastaufkommens sind kapazitative Maßnahmen vorgesehen, wie der Einsatz größerer Fahrzeugtypen und die Einrichtung zusätzlicher Fahrten. Im Bereich der Buslinien 436, 442, 462 und NE6 ergeben sich punktuelle Änderungen der Linienführung und der Abfahrtszeiten. So wird beispielsweise auf der Linie 436 eine Fahrt an Schultagen vorzeitig an der Haltestelle Adi-Preißler-Allee beendet, um den Schulzentrum Asseln anzubinden. Auf der Linie 442 wird eine Nachtfahrt aufgrund geringer Nachfrage eingestellt.
Im Bereich der E-Wagen werden neue Fahrten eingeführt, wie etwa auf der Linie 440 oder 462, während auf anderen Linien Fahrten enden oder entfallen. Für die Stadtbahn sind keine Änderungen vorgesehen. Die Anpassungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt oder personelle Folgen. Die Vorlage dient den genannten Bezirksvertretungen und Ausschüssen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13Bauen und Infrastruktur
- 13.1geschoben vom 03.06.2026 - Einziehung eines Teilabschnittes der Straße "Iggelhorst" in Dortmund-DorstfeldZur Vorlage · 01860-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-West hat die Einziehung eines etwa 30 Meter langen Seitenarms der Straße Iggelhorst in Dortmund-Dorstfeld beschlossen. Die Maßnahme erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Betroffen ist ein Abschnitt nordöstlich der Iggelhorst 7, der nach der Einziehung nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Privatstraße geführt wird.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die geplante Neunutzung des ehemaligen Caterpillar-Geländes. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, auf dem Areal Gewerbe-, Light-Industrial- und Logistikhallen sowie Büroflächen zu errichten. Im Zuge dieser Entwicklung soll der Straßenabschnitt dem Betriebsgelände zugeschlagen werden, um die Flächen für die Errichtung von Hallen nutzbar zu machen. Eine neue Erschließung des Grundstücks wird durch eine verlegte Zufahrt sichergestellt, wodurch die ursprüngliche Erschließungsfunktion des Straßenarms entfällt. Das Planungs- und Bauordnungsamt hat bestätigt, dass eine Abweichung vom Bebauungsplan Ma 107 möglich ist, da die städtebaulichen Grundzüge gewahrt bleiben.
Die Einziehung erfolgt ohne finanzielle Auswirkungen oder den Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen. Ein zuvor beschlossenes Einziehungsverfahren, das im Februar 2026 veröffentlicht wurde, blieb ohne Einwendungen. Die geplante Bebauung umfasst zudem die Instandsetzung historischer Gebäude sowie die Ausstattung der neuen Hallen mit Photovoltaik und Gründächern. Laut Angaben der Wirtschaftsförderung wird durch das Projekt die Schaffung von mehreren hundert Arbeitsplätzen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Kanalbaumaßnahmen 2027ff. der Stadtentwässerung DortmundZur Vorlage · 02682-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtentwässerung Dortmund befasst sich mit den geplanten Kanalbaumaßnahmen für den Zeitraum ab dem Jahr 2027. Die Bezirksvertretungen sollen die Durchführung der in der Anlage aufgeführten Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung in ihren jeweiligen Stadtbezirken beschließen, sofern der Rat der Stadt Dortmund dem Wirtschaftsplan 2027 ff. zustimmt. Gleichzeitig wird den politischen Gremien empfohlen, Maßnahmen mit überbezirklicher oder bezirksübergreifender Bedeutung zu beschließen.
Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund. Für die Jahre 2027 bis 2030 sind Auszahlungen in Höhe von etwa 28,7 Millionen Euro im Jahr 2027, 31,8 Millionen Euro im Jahr 2028, 35,5 Millionen Euro im Jahr 2029 und 44,8 Millionen Euro im Jahr 2030 vorgesehen. Der jährliche Folgeaufwand aus diesen Investitionen wird in der Abwassergebührenkalkulation berücksichtigt und durch Erträge aus Abwassergebühren gedeckt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll mit dem vorhandenen Personal erfolgen.
Die Planung sieht vor, bei allen Maßnahmen zu prüfen, inwieweit ein Beitrag zur Reduzierung von Starkregengefahren sowie zu den Zielen der Zukunftsinitiative geleistet werden kann. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen wird jährlich neu ermittelt. Die Vorlage verzichtet, wie in den Vorjahren, auf Einzelbeschlüsse und stellt die Maßnahmen als Gesamtheit gemäß dem Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig beschlossen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig beschlossen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig beschlossen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig beschlossen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.3Errichtung von Beleuchtungsanlagen der Straßenbeleuchtung als Sonder- Einsatzbeleuchtung der definierten Zielflächen auf dem Platz von Leeds und am GrafenhofZur Vorlage · 02656-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beabsichtigt den Neubau von zwei Sondereinsatzbeleuchtungen an den Standorten Platz von Leeds sowie im Kreuzungsbereich Am Grafenhof. Die Maßnahme umfasst die Errichtung von Beleuchtungsanlagen, die als Sonder-Einsatzbeleuchtung für die definierten Zielflächen dienen sollen. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 80.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 durch eine Umwidmung von Mitteln aus der Investitionsfinanzstelle für das Parkleitsystem Zoo, da die ursprünglich vorgesehenen Mittel für andere Vorhaben benötigt werden. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird die Maßnahme die Ergebnisrechnung mit 4.040,00 Euro belasten.
Die Grundlage für die Installation bildet eine Anforderung der Polizei Dortmund sowie ein Beschluss des Sonderstabes. Ziel ist es, den Sicherheitsbehörden eine situationsgerechte Ausleuchtung der Einsatzbereiche zu ermöglichen, um polizeiliche Maßnahmen zu unterstützen, die Beweissicherung zu erleichtern und die Erkennbarkeit von Gefahrensituationen zu verbessern. Die Anlagen werden an das bestehende Netz der öffentlichen Straßenbeleuchtung angeschlossen und sind technisch so konzipiert, dass eine Aktivierung ausschließlich im Bedarfsfall durch autorisierte Einsatzkräfte oder die Leitstelle erfolgen kann. Dabei soll ein Beleuchtungsniveau von 60 Lux am Boden erreicht werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes. Eine Erhöhung des Investitionsvolumens um mehr als 250.000,00 Euro würde eine erneute Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung erfordern.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — vertagt
Ergebnis: vertagt - 13.3.1Errichtung von Beleuchtungsanlagen der Straßenbeleuchtung als Sonder- Einsatzbeleuchtung der definierten Zielflächen auf dem Platz von Leeds und am Grafenhof - hier: Anfragen der Bezirksvertretung Innenstadt-WestZur Vorlage · 02656-26/1 · Bitte um Stellungnahme zum TOP Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat im Rahmen einer Anfrage zur Errichtung von Sonder-Einsatzbeleuchtungen auf dem Platz von Leeds sowie am Grafenhof um eine Stellungnahme gebeten. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Installation von Beleuchtungsanlagen auf den definierten Zielflächen dieser Plätze.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung bitten um eine Klärung der konkreten Bedarfsfälle für diese Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wird auf Berichterstattungen verwiesen, wonach eine Auflösung des Grafenhofs geplant sei, was die Notwendigkeit einer Beleuchtung an diesem Standort infrage stellen würde. Bezüglich des Platzes von Leeds wird die Frage aufgeworfen, welche Art von Beleuchtungsanlage vorgesehen ist, da eine Gestaltung, die sich an der Anlage am Hauptbahnhof orientiert, als unpassend für diesen Ort eingestuft wird. Die Bezirksvertretung fordert darüber hinaus detailliertere Informationen zu den geplanten Maßnahmen an.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.4Legendenschilder in Dortmund Innenstadt-WestZur Vorlage · 02743-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat beschlossen, die Leonie-Reygers-Terrasse und den Kippenbergerweg mit Legendenschildern auszustatten. Mit diesem Beschluss nimmt das Gremium die vorliegenden Textfassungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Die entsprechenden Textentwürfe wurden zuvor mit dem Stadtarchiv der Stadt Dortmund abgestimmt.
Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Juni 2026, in dem die Anbringung eines Legendenschildes an der Leonie-Reygers-Terrasse sowie ein Schild zu Ehren von Martin Kippenberger befürwortet wurden. Die Umsetzung der Beschilderung erfolgt durch das Tiefbauamt.
Für die Durchführung der Maßnahme sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich, da keine finanziellen Belange berührt werden und keine Fördermittel beansprucht werden. Die personellen Ressourcen der Verwaltung sind für die Umsetzung ausreichend vorhanden. Die Maßnahme weist keine Klimarelevanz auf. Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.5Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit den Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke; SachstandsinformationZur Vorlage · 02157-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02157-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West. Im Zentrum steht der Umbau der Rheinischen Straße zwischen der Emscher und der Dorstfelder Brücke, um einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr an den Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen, damit die Verwaltung die Planungen weiterführen und konkretisieren kann. Ein formaler Baubeschluss soll nach Abschluss der Planungsarbeiten erfolgen.
Die Maßnahme umfasst die Neuordnung des Verkehrsraums auf einer Länge von etwa 1.040 Metern, einschließlich der Anpassung für den Rad-, Fuß- und Individualverkehr sowie der technischen Infrastruktur. Geplant ist die Errichtung barrierefreier Notruf- und Informationssäulen, einer elektroakustischen Anlage, einer kamerabasierten Videoüberwachung sowie neuer Fahrkartenautomaten und Entwerter. Zudem sind Arbeiten an der Stromversorgung, der Signalisierung und der Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Neuplanung von Entwässerungssystemen vorgesehen. Die Kosten für die Mischwasserkanalverlegung werden separat durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund berücksichtigt.
Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf circa 33,4 Millionen Euro netto. Das bisherige Planungsvolumen von 2,4 Millionen Euro soll dabei nicht überschritten werden. Die Umsetzung soll mit vorhandenen personellen und budgetären Mitteln erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei ein Baubeginn ab 2029 mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren angestrebt wird. Die Realisierung ist von der Haushaltssituation und entsprechenden Förderzusagen abhängig.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.6Nachtrag: 09.09.2026 Fahrradabstellanlage Bolmker WegZur Vorlage · 02620-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat die bauliche Erweiterung der Fahrradabstellanlage am Bolmker Weg beschlossen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen von 450.000 Euro. Durch die Vergrößerung der Fläche um etwa 526 Quadratmeter sollen 162 neue Fahrradbügel installiert werden, wodurch die Kapazität der Anlage von bisher rund 230 auf circa 324 Stellplätze steigt. Im Zuge dieser Maßnahme entfallen etwa 26 Kfz-Stellplätze.
Die Finanzierung erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Die geplanten Auszahlungen verteilen sich auf die Jahre 2027 bis 2029 mit Beträgen von 135.000 Euro, 225.000 Euro und 90.000 Euro. Zur Deckung des Eigenanteils sind budgetneutrale Verlagerungen vorgesehen. Für die Umsetzung der Erweiterung und des Umbaus wurde eine Förderung nach der Kommunalrichtlinie bewilligt, die 70 Prozent der förderfähigen Herstellungskosten abdeckt.
Die Umsetzung der Bauarbeiten ist für den Zeitraum zwischen Oktober 202<0xC2>6 und August 2027 vorgesehen, wobei die reine Bauzeit auf etwa sechs Wochen geschätzt wird. Die Planung sieht Anpassungen an der Entwässerung, der Beleuchtung sowie der Zaunanlage vor. Da bereits versiegelte Flächen umgenutzt werden, entstehen keine zusätzlichen Flächenversiegelungen oder Eingriffe in das Grün. Ab dem Haushaltsjahr 2030 wird die Maßnahme eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 23.826,58 Euro verursachen. Sollte sich das Investitionsvolumen um mehr als 250.000 Euro erhöhen, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14Personal und Dortmunder Systemhaus
- 15Wirtschaftsförderung
- 16Anfragen und Beantwortung von Anfragen
- 16.1Beantwortung von Anfragen
- 16.1.1Zustand Umfeld Bolmker WegZur Vorlage · 01078-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Amtes für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz hat in einer Stellungnahme zur Erreichbarkeit des Kleingartenvereins „Emschertal“ sowie der umliegenden Anlagen im Bereich des Bolmker Weges Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage des Projektbeauftragten des Kleingartenvereins „Emschertal“ war die Frage, ob die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge zur Sicherstellung von Lösch- und Rettungsarbeiten gewährleistet ist.
Nach Prüfung der Rechtslage stellt die Verwaltung fest, dass das Bundeskleingartengesetz sowie das Baugesetzbuch und das Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW keine spezifischen Anforderungen an die Erschließung oder den Brandschutz in Dauerkleingartenanlagen enthalten. Auch die Landesbauordnung ist auf diese Anlagen nicht anwendbar.
Die Erreichbarkeit der Anlage „Emschertal“ mit Kleinfahrzeugen, wie Einsatzleitwagen oder Rettungswagen, ist über die Strobelallee und den Bolmker Weg durch die Bahnunterführung möglich, wobei eine Höhenbegrenzung von drei Metern besteht. Für Großfahrzeuge kann die Erschließung über den Krückenweg sowie über eine südliche Umfahrung der Anlagen „Bolmketal“ und „Sonnenblick“ realisiert werden, was durch eine Geländebefahrung bestätigt wurde.
Auf den internen Wegen der Anlagen ist eine Befahrbarkeit nicht vorgeschrieben. Aufgrund von Kurvenradien können sich im Brandfall verlängerte Laufwege ergeben, die jedoch als tolerierbar eingestuft werden, da von einer Selbstrettung der Personen ausgegangen werden muss. Die Verwaltung befürwortet organisatorische Maßnahmen der Vereine, wie etwa die Kennzeichnung von Parzellen oder die Sicherstellung von Sammelplätzen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 16.1.2Geschwindigkeitsdisplay am HöhwegZur Vorlage · 01194-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat die Anfrage der CDU-Fraktion zur Installation eines Geschwindigkeitsdisplays in der Straße „Am Höhweg“ geprüft und dazu eine Stellungnahme abgegeben. Die technische Umsetzung eines solchen Displays erfordert eine Stromversorgung, die ausschließlich über bestehende Beleuchtungsmasten realisiert werden kann. Dies schränkt die Auswahl möglicher Standorte im Bereich der Hausnummern 1 bis 21 in Fahrtrichtung „Wittener Straße“ stark ein.
Das Amt empfiehlt für den Bereich der Kreuzung „Am Höhweg/Spickufer“ einen spezifischen Laternenmast. An diesem Standort seien die Sichtverhältnisse auf das Display bereits aus größerer Entfernung gegeben, was zur Erzielung eines verkehrserzieherischen Effekts beitragen könne.
Hinsichtlich der Finanzierung teilt das Tiefbauamt mit, dass keine entsprechenden Mittel für die Anschaffung des Dialogdisplays oder die Montage zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung der Maßnahme müssten die erforderlichen finanziellen Mittel durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West bereitgestellt werden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der zuständigen Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.1.3Sicherheitsbedenken im KreuzviertelZur Vorlage · 01462-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Thema Sicherheitsbedenken im Kreuzviertel Bezug auf eine Eingabe einer Petentin. Laut dem Ordnungsamt führt der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im gesamten Stadtgebiet ordnungsbehördliche Kontrollen durch, wobei der Schwerpunkt aufgrund des Beschwerdeaufkommens und der hohen Frequentierung im Innenstadtbereich liegt.
Das Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung, das Klinikviertel sowie der Bereich um den Westpark werden mehrfach täglich, auch in gemeinsamer Streife mit der Polizei, kontrolliert. Dabei werden Ordnungswidrigkeiten wie Lärmbeschwerden, aggressives Betteln oder das Verrichten der Notdurft unterbunden. Die Polizei hat festgestellt, dass polizeiliche Maßnahmen im engeren Innenstadtbereich teilweise zu einer Verdrängung der Szene in andere Bereiche geführt haben, was unter anderem das Umfeld des Heinrich-Schmitz-Platzes betrifft.
Zudem bestätigt die Polizei Vorfälle von aggressivem Betteln im Bereich der Außengastronomie sowie Delikte aus der Beschaffungskriminalität, wie etwa Kellereinbrüche, Fahrraddiebstähle oder Ladendiebstähle. Es wurde beobachtet, dass sich vereinzelt Personen in Zelten oder vor Hauseingängen häuslich eingerichtet haben. Die Polizei führt im Rahmen der Streifentätigkeit Fußstreifen durch und steht im Austausch mit dem Quartiersmanagement. Die Situation in der Dortmunder City wird auf Arbeitsebene der Sicherheitsbehörden kontinuierlich bewertet, um Maßnahmen zur Optimierung abzustimmen. Die Verwaltung bittet bei konkreten Störungen um Meldung beim Bürgertelefon des Ordnungsamtes.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 16.1.4Wohnsituation im KreuzviertelZur Vorlage · 01619-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Wohnsituation im Kreuzviertel Bezug auf eine Eingabe einer Petentin. Laut dem Ordnungsamt liegt der Einsatzschwerpunkt des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) aufgrund des Beschwerdeaufkommens und der hohen Frequentierung bereits seit längerer Zeit überwiegend im Innenstadtbereich. Im Bereich des Westparks, des Heinrich-Schmitz-Platzes sowie des Klinikviertels finden mehrfach tägliche Kontrollen statt, unter anderem in gemeinsamer Streifentätigkeit mit der Polizei. Im Westpark selbst erfolgt die Überwachung der zivilrechtlichen Parkordnung primär durch einen beauftragten Sicherheitsdienst, während der KOD dort anlassbezogen zur Unterbindung von Ordnungswidrigkeiten wie Lärm oder Abfallablagerungen präsent ist.
Die Polizei hat festgestellt, dass polizeiliche Maßnahmen im engeren Innenstadtbereich teilweise zu einer Verdrängung der Szene in Bereiche wie das Umfeld des Westparks geführt haben. Die polizeilichen Erkenntnisse bestätigen zudem Vorfälle von aggressivem Betteln im Bereich der Außengastronomie sowie Beschaffungskriminalität, etwa Kellereinbrüche oder Fahrraddiebstähle. Vereinzelt wird berichtet, dass Personen vor Hauseingängen oder in Zelten nächtigen. Die Polizei führt im betroffenen Gebiet Fußstreifen durch und steht im Austausch mit dem Quartiersmanagement. Die Sicherheitsbehörden beobachten die Situation in der Dortmunder City kontinuierlich, um Maßnahmen zur Optimierung abzustimmen. Die Verwaltung bittet bei konkreten Störungen um Meldung über das Bürgertelefon des Ordnungsamtes.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 16.1.5Beschilderung / Temposchwellen WilhelmplatzZur Vorlage · 02115-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Thema Beschilderung und Temposchwellen am Wilhelmplatz Stellung. Anlass war eine Eingabe, woraufhin das Ordnamt die Kontrollintensität im Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs seit dem 10. Juni 2026 verstärkt hat.
Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen der Verkehrsüberwachung wurden innerhalb der letzten zehn Kontrolltage insgesamt 18 verkehrswidrige Zustände dokumentiert. Die Verstöße umfassten primär die nicht ordnungsgemäße Nutzung der Parkscheibe, das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen sowie die Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer. Die Verwaltung gibt an, den Bereich weiterhin im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten zu kontrollieren.
Hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberwachung führt die Verwaltung aus, dass Messungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Messtechnik nur eingeschränkt möglich sind. An drei Terminen im Juni und Juli 2026 konnten keine Messungen durchgeführt werden, da keine geeigneten Voraussetzungen vorlagen. Eine Messung am 17. Juli 2026, bei der 15 Fahrzeuge erfasst wurden, ergab keine Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der technischen Einschränkungen wird eine Weiterleitung des Sachverhalts an die Polizei angestrebt, um die Nutzung von Lasermessgeräten zu ermöglichen.
Bezüglich der Außengastronomie an einem Gaststättenbetrieb am Wilhelmplatz bestätigt die Verwaltung, dass die Nutzung öffentlicher Wegeflächen dem Umfang der für 2025 erteilten Sondernutzungserlaubnis entspricht. Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst finden in unregelmäßigen Abständen statt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 16.1.6Masterplan Mobilität 2030 - KreuzviertelZur Vorlage · 00735-26/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Umsetzung des Masterplans Mobilität 2030 im Bereich des Kreuzviertels. Laut der Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes werden die Ziele der Teilkonzepte für Fußverkehr, Verkehrssicherheit sowie den öffentlichen Raum auch im Kreuzviertel angewendet.
Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen gehören die Einführung der Tempo-30-Zone in der Kreuzstraße, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Schulen sowie die barrierefreie Gestaltung von Bordsteinabsenkungen im Bereich Kreuzstraße und Arneckestraße. Zudem wurden der Radschnellweg RS1 entlang der Großen Heimstraße sowie punktuelle Pollersetzungen realisiert.
Hinsichtlich der Parkraumsituation und der Verkehrsüberwachung wird ausgeführt, dass das Ordnungsamt das Quartier seit Jahren regelmäßig kontrolliert. Die Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung wurden Anfang 2026 auf den Zeitraum von 07:00 bis 21:30 Uhr erweitert. Ein Anlass für die Intensivierung der Kontrollen war ein Einsatz der Feuerwehr in der Schillingstraße im Juni 2025, bei dem falsch parkende Fahrzeuge die Rettungswege behinderten.
Für die Zukunft ist die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Kreuzviertel geplant, für die derzeit ein Konzeptentwurf erarbeitet wird. Im Zuge des Ausbaus des Radschnellwegs Ruhr in der Sonnenstraße sollen zudem Gehwege auf eine Breite von 2,50 Metern erweitert und Kreuzungsbereiche zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr angehoben und gepflastert werden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 16.2Anfragen
- 16.2.1Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort) - hier: Anfrage der Fraktion Die LINKEZur Vorlage · 12563-18/1 · Anfrage zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat beantragt, einen Antrag zur Tagesordnung der sechsten Sitzung des Bezirksvertretungsrates am 9. September 2026 aufzunehmen. Gegenstand der Anfrage ist der Sanierungsstand des Löwenhofs, welcher seit dem Jahr 2015 für die Nutzung gesperrt ist und unter Denkmalschutz steht.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann eine Sanierung des Objekts geplant ist. In der Begründung wird auf eine Vorlage aus dem Jahr 2018 verwiesen, mit der im Wege der Dringlichkeit ein städtebauliches Konzept für die Hansastraße 2 bis 4 sowie das Gnadenort aufgenommen werden sollte. Die Antragsteller informieren darüber, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt sei, ob die Erstellung eines solchen Konzepts erfolgt ist und welche Planungen hinsichtlich einer Sanierung des Löwenhofs vorliegen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 16.2.2Parkraumkonzept Klinik- und KreuzviertelZur Vorlage · 03007-26 · Anfrage zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke hat beantragt, eine Anfrage zur Tagesordnung der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 9. September 2026 aufzunehmen. Gegenstand der Anfrage ist das Parkraumkonzept für die Quartiere Klinik- und Kreuzviertel im Zeitraum bis zum Jahr 2032.
Die Fraktion bittet um eine Darlegung, wie die Verwaltung die Parkraumsituation in diesen Gebieten bis 2032 plant. Dabei sollen insbesondere die Regelungen und Maßnahmen für Anwohner, Beschäftigte, Besucher des Krankenhauses sowie für ortsfremde Personen während der Übergangsphase erläutert werden. Als Hintergrund werden anstehende Baumaßnahmen in der Sonnenstraße, am Neuen Graben sowie die Umsetzung der Veloroute 1 und die geplanten Bewohnerparkzonen angeführt, welche die Parkmöglichkeiten im Quartier verändern könnten. Zudem wird auf die regelmäßigen Bürgereingaben zum Thema Parken in den Sitzungen der Bezirksvertretung verwiesen. Die Anfrage thematisiert zudem den Stand der Planung im Hinblick auf die Anpassung des Anwohnerparkens an die neue Gesamtsituation nach Abschluss der Umbauarbeiten gegen 2032.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17Angelegenheiten der Bezirksvertretung
- 17.1Mitteilung der Geschäftsführung zu: Wohnbereich AlbrechtstraßeZur Vorlage · 37824-25/3 · Mitteilung Gremiengeschäftsführung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gremiengeschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt-West hat eine Mitteilung des Tiefbauamtes zum Wohnbereich Albrechtstraße vorgelegt. Bezugnehmend auf eine bereits behandelte Vorlage vom März 2025 informiert das Tiefbauamt über die Ergebnisse einer Standortprüfung für die Aufstellung von Sitzbänken.
Nach der Prüfung wurden zwei geeignete Standorte identifiziert: die Albrechtstraße 16 sowie der Bereich der Kletterwand. Im Bereich der Kunzestraße, konkret im Bereich des Kiosks, konnte hingegen keine geeignete Fläche für die Aufstellung einer Bank festgestellt werden.
Die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung der zwei vorgesehenen Sitzbänke werden auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Da beim zuständigen Tiefbauamt derzeit keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird die Bezirksvertretung um eine Entscheidung gebeten. Das Gremium soll sowohl die vorgeschlagenen Standorte bestätigen als auch darüber entscheiden, ob die erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln bereitgestellt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.2Parksituation Adlerstraße - hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 01483-26/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung bezüglich der Parksituation in der Adlerstraße liegt vor. Die Verwaltung stellt darin fest, dass die örtlichen Gegebenheiten eine rechtssichere Ausweisung zusätzlicher Parkmöglichkeiten nicht zulassen.
Hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Gehwege als Parkflächen wird ausgeführt, dass die vorhandenen Gehwegbreiten von etwa 2,40 bis 2,50 Metern nicht ausreichen. Eine Anordnung von Gehwegparken könne nicht erfolgen, da die verbleibende Breite für den Fußgängerverkehr nicht ausreichend wäre, um die Funktion der Gehwege als sichere und barrierefreie Verkehrsflächen zu gewährleisten.
Ebenso sei eine beidseitige Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn aufgrund der Straßenraumbreite nicht möglich. Die Fahrbahn der Adlerstraße weist eine Breite von circa 6,00 bis 6,50 Metern auf. Bei einer beidseitigen Parknutzung würde die für den fließenden Zweirichtungsverkehr erforderliche Restfahrbahnbreite nicht mehr eingehalten.
Der Bericht verweist zudem auf die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung. Demnach ist das Parken unzulässig, wenn die Benutzung der Fahrbahn erheblich erschwert wird, etwa wenn eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften sowie die Prüfung der Durchfahrtsbreite für den übrigen Verkehr, einschließlich Einsatzfahrzeugen, liege bei den Verkehrsteilnehmenden selbst. Eine gesonderte Kennzeichnung oder Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde sei hierfür nicht erforderlich.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17.3Parkplatzsituation in der Oswaldstraße - hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 01618-26/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung bezüglich der Parkplatzsituation in der Oswaldstraße liegt vor. Die zuständige Fachabteilung hat die im Rahmen einer Eingabe vom 22. April 2026 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation geprüft.
Eine Markierung zusätzlicher Parkflächen auf den Gehwegen kann nicht umgesetzt werden, da die vorhandene Gehwegbreite von etwa 2,30 Metern nicht ausreicht, um die Funktion der Gehwege als sichere und barrierefreie Verkehrsflächen für Fußgänger zu gewährleisten. Eine beidseitige Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn ist aufgrund der Straßenbreite von circa 6,70 Metern ebenfalls nicht möglich, da die erforderliche Restfahrbahnbreite für den fließenden Verkehr dadurch nicht eingehalten werden könnte.
Auch die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung ergab keine rechtliche Grundlage für die Schaffung neuer Parkmöglichkeiten, da sich die Fahrbahnbreite durch diese Verkehrsführung nicht verändert. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung das Parken unzulässig ist, wenn die Benutzung der Fahrbahn erheblich erschwert wird, etwa wenn eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften und die Sicherstellung der Durchfahrtsbreite für Rettungs-, Feuerwehr- oder Entsorgungsfahrzeuge liegt bei den Fahrzeugführenden.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17.4Tempolimit und Tonnagen Begrenzung Wittener Straße - hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 01600-26/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung (Vorlagennummer 01600-26/1) befasst sich mit der Fragestellung nach einem Tempolimit sowie einer Begrenzung der Tonnagen auf der Wittener Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Hartweg und Am Höhweg. Die Vorlage basiert auf einer Eingabe der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der SPD.
Die Verwaltung führt aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsbeschränkungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur bei Vorliegen spezifischer Umstände durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden können. Für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im betrachteten Abschnitt der Wittener Straße seien keine Umstände festzustellen, die von vergleichbaren Straßen abweichen. Es wird darauf hingewiesen, dass barrierefreie Signalanlagen für Fußgänger, ein guter Ausbauzustand der Gehwege sowie Schutzstreifen für den Radverkehr vorhanden sind. Zudem liegt keine verkehrspolizeiliche Auffälligkeit vor.
Hinsichtlich des Schwerverkehrs zeigt die Analyse, dass der Lkw-Anteil bei 3,3 % liegt, was unter dem für diese Infrastruktur als typisch eingestuften Wert von 10 % liegt. Da die Straße als Teil des Dortmunder Vorrangstraßennetzes und als Landesstraße (L 609) eine hohe Verkehrsfunktion besitzt, wird zum aktuellen Zeitpunkt weder eine Reduzierung der Geschwindigkeit noch die Einrichtung eines Lkw-Verbots angezeigt. Der Bericht wird der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17.5Park- und Abschleppsituation auf der Malzstraße - hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 01617-26/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Park- und Abschleppsituation in der Malzstraße liegt vor. Gegenstand der Prüfung war die Anfrage, einen schmalen Seitenbereich der Straße für das Parken auf dem Gehweg freizugeben sowie Parkverbote durch zusätzliche Beschilderung kenntlich zu machen.
Nach Prüfung der rechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen kommt eine Freigabe des Seitenbereichs nicht in Betracht. Der betreffende Bereich ist nicht ausreichend breit, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit für den Fußgängerverkehr, etwa für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen, zu erfüllen. Da es sich um einen schmalen Seitenraum handelt, der primär als baulicher Sicherheitsabstand dient, ist eine Nutzung als Parkfläche nicht möglich. Zudem muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern für den fließenden Verkehr, einschließlich Feuerwehr und Rettungsdienst, gewährleistet bleiben.
Hinsichtlich der Anregung, Parkverbote durch zusätzliche Verkehrszeichen zu kennzeichnen, stellt die zuständige Stelle fest, dass dies straßenverkehrsrechtlich nicht vorgesehen ist. Gemäß dem Erforderlichkeitsprinzip der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Verkehrszeichen nur bei besonderen örtlichen Verhältnissen angeordnet werden, um die Übersichtlichkeit des Straßenraums nicht zu beeinträchtigen. Da die geltenden Parkverbote bereits unmittelbar aus den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung resultieren, besteht keine Grundlage für eine zusätzliche Beschilderung. Die Straßenverkehrsbehörde sieht die rechtlichen Spielräume durch die Notwendigkeit der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit begrenzt.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17.6Anbringung von Fahrradständer am Wilhelmplatz in Dortmund-Dorstfeld - hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 00736-26/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung befasst sich mit der Anbringung von Fahrradständern am Wilhelmplatz in Dortmund-Dorstfeld. Im Rahmen der Umsetzung der Entscheidung aus der Sitzung vom 21. Januar 2026 wurde die Eignung der ursprünglich vorgeschlagenen Standorte 1, 2 und 3 geprüft. Eine Errichtung von Fahrradbügeln an diesen Stellen ist aufgrund von unterirdisch verlaufenden Leitungen sowie der Nutzung des Platzes für den wöchentlichen Wochenmarkt nicht möglich.
Als Alternative wird die Aufstellung von insgesamt fünf Fahrradbügeln, was zehn Stellplätzen entspricht, an der Kreuzung Arminiusstraße und Dorstfelder Hellweg zwischen den Bäumen in Aussicht gestellt. Die Kosten für die Umsetzung werden auf etwa 700,00 Euro bis 800,00 Euro pro Bügel geschätzt. Da dem Tiefbauamt hierfür keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen, ist für eine Realisierung der Maßnahme eine Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West erforderlich. Der Bericht dient der Kenntnisnahme in der zuständigen Bezirksvertretung.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17.7Fußgängerüberweg Kreuzung Lange Straße/Sternstraße/Kuithanstraße - hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 00690-25/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung bezüglich der Kreuzung Lange Straße, Sternstraße und Kuithanstraße legt die Ergebnisse der verkehrsrechtlichen Prüfung und der Verkehrsbeobachtung dar. Eine Umsetzung der im Vorfeld diskutierten Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung wird aus Platzgründen als nicht möglich bewertet. Zudem wird auf die im Jahr 2023 beschlossene Veloroute 8 Lütgendortmund verwiesen, die an dieser Stelle den Radverkehr durch entsprechende Vorfahrtsregelungen bevorzugt.
Hinsichtlich der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Sternstraße ergab die Prüfung, dass die notwendigen Verkehrsaufkommensvoraussetzungen nicht gegeben sind, da die Anzahl der Personenkraftwagen in diesem Bereich zu niedrig ist.
Die Untersuchung der Kuithanstraße zeigt, dass die Voraussetzungen für ein Verkehrsaufkommen zwar vorhanden sind, die Anordnung eines Fußgängerüberwegs jedoch an der spezifischen Stelle nicht realisierbar ist. Grund hierfür ist die Bushaltestelle „DO-West S“ unter der Eisenbahnbrücke. Da die Busse auf der Fahrbahn halten, wäre die Einrichtung eines FGÜ hinter der Haltestelle nur zulässig, wenn das Vorbeifahren an den haltenden Fahrzeugen, beispielsweise durch Mittelinseln, zuverlässig verhindert werden könnte. Eine solche bauliche Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrsregeln lässt sich an dieser Stelle nicht umsetzen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17.8Mitteilung der Geschäftsführung zu: Schienen auf der BeurhausstraßeZur Vorlage · 01438-26/3 · Mitteilung Gremiengeschäftsführung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gremiengeschäftsführung legt der Bezirksvertretung Innenstadt-West eine Stellungnahme der DSW21 zu den Gleisanlagen in der Beurhausstraße vor. Bezugnahme erfolgt auf eine bereits im April 2026 behandelte Vorlage.
Nach Angaben des zuständigen Fachbereichs der DSW21 wird die Unterhaltung der stillgelegten Gleisanlage in der Beurhausstraße regelmäßig durchgeführt. Im Rahmen früherer Maßnahmen wurde eine potenzielle Unfallgefahr durch das Vergießen der Rille in der vorhandenen Rillenschiene beseitigt. Der Schienenkopf, der aktuell durch den Individualverkehr und Radverkehr genutzt wird, weist aufgrund von Korrosion eine Patina auf. Diese bewirke eine höhere Griffigkeit als ein blanker Schienenkopf, wie er bei einer Befahrung durch die Stadtbahn vorläge.
Ein teilweiser Entfernung von Schienenteilen wird seitens der DSW21 nicht empfohlen. Durch die Überrollung des motorisierten Individualverkehrs könnten neue Gefahrenquellen in Form von Kanten entstehen, da sich Fahrbahndecke und verbleibende Schienenköpfe unterschiedlich abnutzen. Als mögliche Maßnahme zur Verbesserung der Situation wird die Einrichtung einer Fahrbahnmarkierung für den Radverkehr vorgeschlagen, orientiert an einem Modell aus dem Ortskern Brackel.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 17.9Sitzungstermine 2027 der Bezirksvertretung Innenstadt-WestZur Vorlage · 02721-26 · Mitteilung Gremiengeschäftsführung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gremiengeschäftsführung der Stadt Dortmund hat der Bezirksvertretung Innenstadt-West die Sitzungstermine für das Jahr 2027 zur Beschlussvorlage gemacht. Die Mitteilung basiert auf einer Absprache mit der Bezirksbürgermeisterin.
Der Entwurf umfasst insgesamt sieben Sitzungstermine für das kommende Jahr. Die Sitzungen der Bezirksvertretung sind für die Monate Februar, März, Mai, Juni, September und November 2027 angesetzt. Für jede Sitzung wurde zudem ein entsprechender Redaktionsschluss festgelegt, der jeweils einige Tage vor dem eigentlichen Sitzungstermin liegt. Die Termine sind als öffentliche Beschlüsse vorgesehen. Die Vorlage dient der zeitlichen Planung der Gremienarbeit im Jahr 2027.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.10Mitteilung der Geschäftsführung zu: Einzelausstellung Elene ChantladzeZur Vorlage · 02136-26/1 · Mitteilung Gremiengeschäftsführung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gremiengeschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt-West hat eine Mitteilung des Dortmunder Kunstvereins e. V. vorgelegt, die eine Änderung bezüglich einer zuvor bewilligten Förderung betrifft. Die Einzelausstellung der Künstlerin, welche in der Sitzung am 3. Juni 2026 Gegenstand der Vorlage 02136-26 war, wird entgegen der ursprünglichen Planung nicht stattfinden.
Infolgedessen wird die von der Bezirksvertretung Innenstadt-West bewilligte Förderung in Höhe von 6.000,00 Euro nicht in Anspruch genommen. Um die entsprechenden Mittel für andere Zwecke wieder verfügbar zu machen, wird die Bezirksvertretung gebeten, den entsprechenden Förderbeschluss offiziell aufzuheben. Die Mitteilung ist als Beschluss für die Sitzung am 9. September 2026 vorgesehen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.11Abschlussbericht: Einrichtung einer Fahrradstraße in der Arndtstraße und Vorrang des Radverkehrs auf dem RadwallZur Vorlage · 32288-23/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Beschlussverfolgung der Bezirksvertretung Innenstadt-West befasst sich mit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Arndtstraße sowie der Priorisierung des Radverkehrs auf dem Radwall.
Hinsichtlich der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Heiliger Weg und Ostwall stellt die Verwaltung fest, dass dieser Bereich Teil der Velorouten 3 und 4 ist. Eine durchgehende Fahrradstraße soll eine Lücke im Radvorrangrouten-Netz schließen. Aufgrund aktueller Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung ist bei der Einrichtung eine Umstellung von Schrägparken auf Längsparken erforderlich. Eine flächige Roteinfärbung der Fahrbahn, wie vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen, setzt zudem eine Deckensanierung voraus. Für diese Maßnahme sind im aktuellen Finanzbudget der Velorouten bis einschließlich 2028 keine Mittel vorgesehen.
Bezüglich der Priorisierung des Radverkehrs auf dem Radwall gegenüber der Arndtstraße erklärt die Verwaltung, dass eine solche Umsetzung nicht möglich sei. Die Verkehrssteuerung am Knotenpunkt orientiere sich an den Koordinierungszeiten des Kraftfahrzeugverkehrs am Wall, was eine nahezu zyklische Freigabe der Nebenrichtungen, einschließlich der Arndtstraße, erfordere. Zudem bedinge die Daueranforderung für den Fußverkehr im Innenstadtbereich notwendige Freigabefenster für die Nebenrichtungen. Die Arndtstraße sei als Veloroute auf regelmäßige Freigaben am Wall angewiesen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen