Tempolimit und Tonnagen Begrenzung Wittener Straße - hier: Abschlussbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung (Vorlagennummer 01600-26/1) befasst sich mit der Fragestellung nach einem Tempolimit sowie einer Begrenzung der Tonnagen auf der Wittener Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Hartweg und Am Höhweg. Die Vorlage basiert auf einer Eingabe der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der SPD.
Die Verwaltung führt aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsbeschränkungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur bei Vorliegen spezifischer Umstände durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden können. Für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im betrachteten Abschnitt der Wittener Straße seien keine Umstände festzustellen, die von vergleichbaren Straßen abweichen. Es wird darauf hingewiesen, dass barrierefreie Signalanlagen für Fußgänger, ein guter Ausbauzustand der Gehwege sowie Schutzstreifen für den Radverkehr vorhanden sind. Zudem liegt keine verkehrspolizeiliche Auffälligkeit vor.
Hinsichtlich des Schwerverkehrs zeigt die Analyse, dass der Lkw-Anteil bei 3,3 % liegt, was unter dem für diese Infrastruktur als typisch eingestuften Wert von 10 % liegt. Da die Straße als Teil des Dortmunder Vorrangstraßennetzes und als Landesstraße (L 609) eine hohe Verkehrsfunktion besitzt, wird zum aktuellen Zeitpunkt weder eine Reduzierung der Geschwindigkeit noch die Einrichtung eines Lkw-Verbots angezeigt. Der Bericht wird der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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