Parksituation Adlerstraße - hier: Abschlussbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung bezüglich der Parksituation in der Adlerstraße liegt vor. Die Verwaltung stellt darin fest, dass die örtlichen Gegebenheiten eine rechtssichere Ausweisung zusätzlicher Parkmöglichkeiten nicht zulassen.
Hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Gehwege als Parkflächen wird ausgeführt, dass die vorhandenen Gehwegbreiten von etwa 2,40 bis 2,50 Metern nicht ausreichen. Eine Anordnung von Gehwegparken könne nicht erfolgen, da die verbleibende Breite für den Fußgängerverkehr nicht ausreichend wäre, um die Funktion der Gehwege als sichere und barrierefreie Verkehrsflächen zu gewährleisten.
Ebenso sei eine beidseitige Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn aufgrund der Straßenraumbreite nicht möglich. Die Fahrbahn der Adlerstraße weist eine Breite von circa 6,00 bis 6,50 Metern auf. Bei einer beidseitigen Parknutzung würde die für den fließenden Zweirichtungsverkehr erforderliche Restfahrbahnbreite nicht mehr eingehalten.
Der Bericht verweist zudem auf die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung. Demnach ist das Parken unzulässig, wenn die Benutzung der Fahrbahn erheblich erschwert wird, etwa wenn eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften sowie die Prüfung der Durchfahrtsbreite für den übrigen Verkehr, einschließlich Einsatzfahrzeugen, liege bei den Verkehrsteilnehmenden selbst. Eine gesonderte Kennzeichnung oder Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde sei hierfür nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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