Park- und Abschleppsituation auf der Malzstraße - hier: Abschlussbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Park- und Abschleppsituation in der Malzstraße liegt vor. Gegenstand der Prüfung war die Anfrage, einen schmalen Seitenbereich der Straße für das Parken auf dem Gehweg freizugeben sowie Parkverbote durch zusätzliche Beschilderung kenntlich zu machen.
Nach Prüfung der rechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen kommt eine Freigabe des Seitenbereichs nicht in Betracht. Der betreffende Bereich ist nicht ausreichend breit, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit für den Fußgängerverkehr, etwa für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen, zu erfüllen. Da es sich um einen schmalen Seitenraum handelt, der primär als baulicher Sicherheitsabstand dient, ist eine Nutzung als Parkfläche nicht möglich. Zudem muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern für den fließenden Verkehr, einschließlich Feuerwehr und Rettungsdienst, gewährleistet bleiben.
Hinsichtlich der Anregung, Parkverbote durch zusätzliche Verkehrszeichen zu kennzeichnen, stellt die zuständige Stelle fest, dass dies straßenverkehrsrechtlich nicht vorgesehen ist. Gemäß dem Erforderlichkeitsprinzip der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Verkehrszeichen nur bei besonderen örtlichen Verhältnissen angeordnet werden, um die Übersichtlichkeit des Straßenraums nicht zu beeinträchtigen. Da die geltenden Parkverbote bereits unmittelbar aus den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung resultieren, besteht keine Grundlage für eine zusätzliche Beschilderung. Die Straßenverkehrsbehörde sieht die rechtlichen Spielräume durch die Notwendigkeit der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit begrenzt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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