Zustand Umfeld Bolmker Weg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Amtes für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz hat in einer Stellungnahme zur Erreichbarkeit des Kleingartenvereins „Emschertal“ sowie der umliegenden Anlagen im Bereich des Bolmker Weges Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage des Projektbeauftragten des Kleingartenvereins „Emschertal“ war die Frage, ob die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge zur Sicherstellung von Lösch- und Rettungsarbeiten gewährleistet ist.
Nach Prüfung der Rechtslage stellt die Verwaltung fest, dass das Bundeskleingartengesetz sowie das Baugesetzbuch und das Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW keine spezifischen Anforderungen an die Erschließung oder den Brandschutz in Dauerkleingartenanlagen enthalten. Auch die Landesbauordnung ist auf diese Anlagen nicht anwendbar.
Die Erreichbarkeit der Anlage „Emschertal“ mit Kleinfahrzeugen, wie Einsatzleitwagen oder Rettungswagen, ist über die Strobelallee und den Bolmker Weg durch die Bahnunterführung möglich, wobei eine Höhenbegrenzung von drei Metern besteht. Für Großfahrzeuge kann die Erschließung über den Krückenweg sowie über eine südliche Umfahrung der Anlagen „Bolmketal“ und „Sonnenblick“ realisiert werden, was durch eine Geländebefahrung bestätigt wurde.
Auf den internen Wegen der Anlagen ist eine Befahrbarkeit nicht vorgeschrieben. Aufgrund von Kurvenradien können sich im Brandfall verlängerte Laufwege ergeben, die jedoch als tolerierbar eingestuft werden, da von einer Selbstrettung der Personen ausgegangen werden muss. Die Verwaltung befürwortet organisatorische Maßnahmen der Vereine, wie etwa die Kennzeichnung von Parzellen oder die Sicherstellung von Sammelplätzen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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