Information über die Anordnung einer zweistufigen haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW für das Haushaltsjahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Stadtkämmerer mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 eine zweistufige haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW für das Haushaltsjahr 2026 erlassen hat. Die Entscheidung erfolgte im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister.
Hintergrund der Maßnahme ist die aktuelle finanzielle Lage der Stadt. Nach einer vorübergehenden Aufhebung der Sperre zu Beginn des Jahres 2026 zeigen aktuelle Prognosen eine Verschlechterung der Haushaltslage. Die prognostizierte Abweichung beläuft sich nach Stand September 2026 auf rund 151,3 Millionen Euro. Ein vollständiger Aufbrauch der Ausgleichsrücklage in Höhe von 123,2 Millionen Euro wird für das laufende Jahr erwartet. Zudem droht eine Überschreitung der 5-Prozent-Grenze der Allgemeinen Rücklage, was die Voraussetzung für ein Haushaltssicherungskonzept erfüllen würde.
Die verordnete Sperre ist zweistufig aufgebaut. Erstmals werden prognostizierte Verbesserungen im Aufwandsbereich partiell gesperrt, um zu verhindern, dass diese zur Deckung neuer Bedarfe verwendet werden. Zweitens werden Regelungen angewandt, die analog zur vorläufigen Haushaltsführung die Bewirtschaftung einschränken, wobei personalwirtschaftliche Maßnahmen von der Sperre ausgenommen sind. Ziel der Maßnahme ist es, die eigenständige Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts für das Jahr 2027 zu ermöglichen. Die Fachbereiche wurden über die genauen Regelungen bereits informiert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2026zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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