Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der Innenstadtbezirke (Antrag SPD-Fraktion)
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag vorgelegt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen und sanktionsfähigen Regelwerks für die Nutzung von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund und die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, verbindliche Vorgaben für das Abstellen und Fahren der Elektrokleinstfahrzeuge zu schaffen.
Der Antrag sieht die Einrichtung digitaler Halte- und Parkverbotszonen mittels Geofencing vor, um sensible Bereiche wie schmale Gehwege, Kreuzungen, Rettungswege oder Haltestellen des Nahverkehrs zu schützen. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter angestrebt, den Mietvorgang in der App erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen wirksame Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder festgelegt werden, wobei auch eine Vereinbarung zur Weitergabe von Ordnungsgeldern an die Verursacher oder zur schnellen Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge vorgesehen ist.
Als Begründung führt die Fraktion die Behinderung von Fußgängern, insbesondere von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Regelverstöße im fließenden Verkehr an. Ziel des Antrags ist kein Verbot der E-Scooter, sondern die Schaffung eines geordneten Rahmens, um die Nutzung der Mikromobilität als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sicher und sozialverträglich zu gestalten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2230159
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2230158
Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
- 14.10.2026eingebracht
- 01.10.2026vertagt
- 01.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 22.09.2026vertagt
- 16.09.2026überweisen
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