6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift vom 30.06.2026Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Haferfeldstraße 3-5, 44309 Dortmund; hier: Finanzierung zur Herrichtung von AußenanlagenZur Vorlage · 01226-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Bereitstellung von investiven Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 2.031.350 Euro brutto beschließen, um die Außenanlagen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Dortmund-Haferfeld zu gestalten. Die Mittel sollen aus dem städtischen Haushalt stammen und die Umsetzung des Projekts auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen sehen Mehrauszahlungen in Höhe von 184.450 Euro im Jahr 2027 sowie 1.846.900 Euro im Jahr 2028 vor.
Das Vorhaben umfasst die Gestaltung einer Freifläche, die nach dem Abriss alter Sporthallen entstanden ist. Geplant ist die Schaffung eines multifunktionalen Bewegungsbereichs mit einer Parkour-Anlage, Tischtennisplatten, einem Fitnesspark sowie einem Multifunktionsfeld. Ergänzend sollen naturnahe Vegetationsflächen, Sitzgelegenheiten und überdachte Treffpunkte entstehen, um auch ein Schulgartenkonzept umzusetzen.
Im Rahmen der Maßnahme sind klimarelevante Schritte vorgesehen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung wasserdurchlässiger Strukturen zur Regenwasserrückhaltung, um das Mikroklima zu verbessern und die Belastung des Kanalnetzes bei Starkregen zu reduzieren. Zudem soll die Biodiversität durch die Neuanlage von Vegetationsflächen gefördert werden. Für das Projekt wird die Beantragung von Fördermitteln über das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW-Bank vorbereitet, wobei ein Zuschuss von etwa 54.000 Euro erwartet wird. Ein zusätzlicher Personalbedarf durch die bauliche Umsetzung wird nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.2Max-Planck-Gymnasium, Ardeystraße 70-72, 44139 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01229-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung am Max-Planck-Gymnasium beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Investitionsvolumen von 750.000 Euro. Hierbei ist vorgesehen, einen Mehrbedarf in Höhe von 632.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 in der Haushaltsplanung nachzumelden. Die Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 118.000 Euro stehen bereits im Haushaltsplan zur Verfügung. Die Finanzierung basiert auf einem früheren Haushaltsbegleitbeschluss zum Thema „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Klimaresilienz des Schulgeländes durch die Reduzierung versiegelter Flächen zu erhöhen. Im westlichen Bereich sollen befestigte Flächen durch Rasen-, Wiesen- und unversiegelte Aufenthaltsflächen ersetzt werden, um die Versickerung von Niederschlagswasser zu fördern und die sommerliche Aufheizung zu verringern. Der bestehende Baumbestand soll erhalten bleiben und durch zusätzliche Pflanzungen ergänzt werden, um die Verschattung und das Mikroklima zu verbessern. Zudem sollen naturnahe Vegetationsflächen mit heimischen Stauden die Biodiversität fördern.
Neben den klimatischen Aspekten sollen funktionale Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche für verschiedene Altersgruppen geschaffen werden, unter anderem Flächen für Ballsport und Spielangebote. Die Maßnahme führt laut der Verwaltung zu keinen personellen Mehrbedarfen in den beteiligten Fachbereichen. Auf die Beantragung externer Fördermittel wurde nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt verzichtet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.3Schragmüller-Grundschule, Castroper Str. 153, 44357 Dortmund; hier: Baubeschluss zur klimaresilienten SchulhofplanungZur Vorlage · 01440-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Umsetzung einer klimaresilienten Schulhofplanung an der Schragmüller-Grundschule beschließen. Die Maßnahme umfasst ein Investitionsvolumen von 350.000 €. Für das Haushaltsjahr 2027 ist ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 315.000 € vorzusehen, während für das Jahr 2026 bereits 35.000 € zur Verfügung stehen. Die Mittel stammen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss „Schwammstadt“.
Die Planung sieht vor, die Regenwasserbewirtschaftung und die Klimaanpassung auf dem Schulgelände durch verschiedene technische Maßnahmen zu verbessern. Geplant ist die Entsiegelung von Asphaltflächen und deren Ersatz durch wasserdurchlässiges Ökopflaster. Zudem sollen Baumscheiben vergrößert werden, um die Standortbedingungen der vorhandenen Bäume zu sichern und die Verdunstung zur Kühlung des Mikroklimas zu fördern. Durch neue Entwässerungssysteme, wie offene Pflasterrinnen, soll die Ableitung von Regenwasser bei Starkregen sichergestellt und Überflutungen verhindert werden.
Neben den ökologischen Aspekten ist eine funktionale Neugestaltung der Flächen vorgesehen. Es sollen Bereiche für Ballsport, Spielgeräte und Aufenthaltszonen mit Sitzgelegenheiten entstehen. Auch ein „grünes Klassenzimmer“ für den Unterricht im Freien ist Teil des Vorhabens. Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung kein personeller Mehrbedarf entsteht. Die jährlichen Abschreibungen für die Außenanlagen werden ab 2027 mit 17.500 € veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 3.4Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Brackel; hier: Schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01544-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01544-26 sieht die schulrechtliche Errichtung eines städtischen Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 vor. Die Planung sieht vor, die Schule zunächst als gebundene Ganztagsschule an einem Interimsstandort in der Pothecke zu betreiben. Dort soll eine zweigeschossige Containeranlage mit einer Fläche von 4.637 m² den Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 aufnehmen. Ein dauerhafter Standort nördlich der Sendstraße, der als sechszügiges Gymnasium der Sekundarstufe I sowie als siebenzügiges Gymnasium der Sekundarstufe II mit einer vierfach-Sporthalle konzipiert ist, soll voraussichtlich zum Schuljahr 2030/31 in Betrieb gehen.
Der Beschluss umfasst zudem die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens sowie die Schaffung einer Planstelle im Schulhausmeisterbereich ab August 2030. Die finanziellen Schwerpunkte liegen bei den Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von 748.80<0xE2><0x80><0xAF>800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 sowie bei Investitionen in die Ausstattung und Präsentationstechnik.
Um die Sicherstellung der Schulplatzkapazitäten vor dem Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die sofortige Vollziehung der Errichtung beantragt. Die Verwaltung soll die erforderliche Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einholen. Die Anhörung der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Brackel und Scharnhorst ist vorgesehen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge wird angestrebt, um den Rat der Stadt Dortmund bis zum 1. Oktober 2026 zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027)Zur Vorlage · 01545-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01545-26 wird die schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule im Stadtbezirk Eving zum Schuljahr 2027/28 beantragt. Die geplante Schule soll sechs Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II umfassen und als gebundene Ganztagsschule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens geführt werden. Der Schulbetrieb soll zum 1. August 2027 zunächst an einem Interimsstandort in der ehemaligen Hauptschule Derne mittels mobiler Raumeinheiten beginnen. Ein Umzug an den dauerhaften Standort nördlich des Heisenberg-Gymnasiums ist für das Schuljahr 2030/31 vorgesehen.
Hintergrund der Planung ist ein prognostizierter Bedarf an neuen Schulplätzen, der aufgrund demografischer Entwicklungen bis zum Schuljahr 2031/32 auf bis zu 22 Züge ansteigen kann. Für die Phase am Interimsstandort sind Mittel für Präsentationstechnik und Maker-Spaces in Höhe von insgesamt 181.580 Euro sowie 748.800 Euro für Schülerbeförderungskosten für den Zeitraum von 2027 bis 2030 vorgesehen. Ab dem Jahr 2030 sollen zudem Planstellen im Schulhausmeister- und Schulsekretärbereich besetzt werden.
Um die Personalplanung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Planungssicherheit für das Schuljahr 2027/28 zu gewährleisten, wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung angestrebt. Die Schulverwaltung wird nach dem Ratsbeschluss die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Eine Abweichung von der üblichen Gremienreihenfolge ist beabsichtigt, um den Rat bereits am 1. Oktober 2026 zu erreichen. Die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretungen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.5.1Nachtrag: 17.09.2026 +TV: Überweisung BV Eving: Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Eving; hier: Schulrechtliche Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 (01.08.2027), hier: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 01545-26/3 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung einer städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 beraten. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die bestehende Beschlussfassung zur Standortfestlegung um spezifische Anforderungen zu ergänzen.
Ein zentraler Punkt der Empfehlung ist die klimaökologische Planung des Dauerstandortes nördlich des Heisenberg-Gymnasiums. Die Planung soll die Erhaltung von Kaltluftleitbahnen und die Minimierung der Flächenversiegelung zum Ziel haben. Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie ein nachhaltiges Niederschlagswassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip. Zudem sollen die Ergebnisse artenschutzrechtlicher Untersuchungen und Belange des Landschaftsschutzes, insbesondere im Bereich des Kirchderner Grabens, in die Planung einfließen.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert die Bezirksvertretung die Erstellung eines Verkehrskonzepts für den entstehenden Drei-Schulen-Standort. Dieses soll die Belastungen durch den Schulbetrieb, den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr sowie den Baustellenverkehr untersuchen. Dabei sollen alternative Erschließungswege über die Walter-Kohlmann-Straße und die Kemminghauser Straße geprüft werden.
Die Bezirksvertretung erwartet, dass die Ergebnisse laufender Fachgutachten unmittelbar in die Planung einfließen und bei erheblichen Konflikten eine erneute Beteiligung des Gremiums erfolgt. Zudem wird eine transparente Information der Bezirksvertretung sowie eine öffentliche Information der Anwohner durch die Verwaltung gefordert.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Hörde; hier: Schulrechtliche Erweiterung und Verlagerung der Gesamtschule im SüdenZur Vorlage · 01549-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund plant weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Gesamtschule im Süden. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Schule zum Schuljahr 2027/28 am aktuellen Standort in Wellinghofen von vier auf sechs Schulzüge pro Jahrgang erweitert werden. Da die Fertigstellung eines Modulbaus am neuen Standort erst später möglich ist, sollen am bisherigen Standort mobile Raumeinheiten aufgestellt werden, um die zusätzlichen Eingangsklassen aufzunehmen.
Zudem ist die Verlegung der Gesamtschule zum Standort Glückaufsegenstraße 60 in Hacheney vorgesehen, der ehemals von der EAE Hacheney genutzt wurde. Dieser Umzug soll zum Schuljahr 2028/29 erfolgen. Bis zur vollständigen Fertigstellung der neuen Infrastruktur, die auch eine Sekundarstufe II und eine Sporthalle umfasst, wird der Schulsport im Schuljahr 2028/29 noch in der Halle am alten Standort Am Lieberfeld stattfinden.
Mit der Verlegung entstehen zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Die Verwaltung veranschlagt hierfür einen Bedarf von 242.667 Euro für das Haushaltsjahr 2028 und 339.733 Euro für das Haushaltsjahr 2029. Die Finanzierung soll durch Kompensation innerhalb der Haushaltsbewirtschaftung erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen. Zur Sicherstellung der Planung wurde die sofortige Vollziehung der Beschlüsse angeordnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.7Überweisung Rat (Bitte um Stn CDU) :Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und WellinghofenZur Vorlage · 00626-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit der Konkretisierung schulorganisatorischer Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ befasst. Im Zentrum der Anfrage steht ein Vorschlag zur Nutzung von Schulbauten in den Stadtbezirken Hacheney und Wellinghofen.
Konkret bittet die Fraktion um Auskunft über den aktuellen Planungsstand bezüglich einer geplanten Containerlösung in Wellinghofen, die als vorübergehender Standort dienen soll. Dabei wird die Verwaltung um Informationen darüber gebeten, an welcher genauen Stelle die Aufstellung der Container beabsichtigt ist. Die Beantwortung dieser Anfrage ist für die kommenden Sitzungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.7.1Stellungnahme der Verwaltung: Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und WellinghofenZur Vorlage · 00626-26/3 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand der Planungen für schulorganisatorische Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakts „Weiterführende Schulen“ reagiert. Im Fokus steht dabei die Nutzung von Schulbauten in den Stadtbezirken Hacheney und Wellinghofen sowie die Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten für das Schulzentrum „Lieberfeld“.
Nach fachbereichsübergreifender Abstimmung zwischen dem Schulverwaltungsamt und der Städtischen Immobilienwirtschaft wurden verschiedene Alternativen für die Aufstellung der Container geprüft. Dazu gehörten unter anderem eine Freifläche westlich der Schule sowie die Fläche eines vorhandenen Parkplatzes. Die abschließende Prüfung ergab, dass die Aufstellung auf der Fläche des „Kleinspielfeldes“ auf dem Schulhof der beiden weiterführenden Schulen vorgesehen ist. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den laufenden Schulbetrieb der beteiligten Schulen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Die Städtische Immobilienwirtschaft befindet sich derzeit in der Phase der Ausschreibung für die Generalplanleistungen. Das Ziel der Verwaltung ist es, die mobilen Raumeinheiten bis zu den Sommerferien 2027 fertiggestellt zu haben, sodass sie zum Schuljahr 2027/28 genutzt werden können. Die Vorlage wird in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.8Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.9Verlängerung Personal RS1 (Radschnellweg Ruhr 1)Zur Vorlage · 02470-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02470-26 sieht die Fortführung der Planungen für den Radschnellweg Ruhr (RS1) auf dem Stadtgebiet Dortmund sowie die Verlängerung von zwei befristeten Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor. Die Stellen, die derzeit bis zum 31. Mai 2027 bzw. 30. Juni 2027 befristet sind, sollen um jeweils fünf Jahre bzw. fünf Jahre und einen Monat bis zum 30. Juni 2032 verlängert werden. Die Stellenanteile von jeweils 0,75 VZV in den Entgeltgruppen 12 und 13 TVöD werden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW refinanziert, während der verbleibende Anteil von 0,25 VZV durch vakante Stellen in der Mobilitätsplanung ausgeglichen wird. Die daraus resultierenden Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2027 müssen nachträglich in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, wobei keine Budgetausweitung für Sachaufwendungen vorgesehen ist.
Gemäß einer Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW übernimmt die Stadt die Planung der RS1-Teilstücke in Landesbaulast bis zur Leistungsphase 4 der HOAI. Die Aufwendungen hierfür werden zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert, was etwa 75 Prozent der städtischen Personalaufwendungen abdeckt. Aktuell liegen Vorplanungen für etwa 11 von 24 Kilometern der Trasse vor, wobei für etwa 3 Kilometer vorläufige Linienzustimmungen existieren. Für den Abschnitt Nußbaumweg bis Unna sind die Öffentlichkeitsbeteiligung und politische Beratung für Ende 2026 sowie die formelle Linienzustimmung für 2027 geplant. Die Festlegung der Gesamttrasse wird ab 2030 erwartet, die Erledigung der Planungsaufgaben bis Mitte 2032. Eine Erweiterung der Leistungen auf die Leistungsphasen 5 und 6 sowie Regelungen zum Grunderwerb werden in einer gesonderten Vorlage behandelt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.9.1Ergänzung der Beratungsfolge um den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD)Zur Vorlage · 02470-26/2 · Ergänzung zum Vorgang
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.10Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV), hier: Antrag (B'90/Die Grünen + Volt) -lag bereits zur Sitzung am 30.06.2026 vor-Zur Vorlage · 01592-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Umsetzung des Teilkonzepts ÖPNV des Masterplans Mobilität 2030 vorgelegt. Die Fraktion bittet die Verwaltung, darzustellen, wie ein belastbarer Planungsvorrat für prioritäre Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im schienengebundenen Nahverkehr (SPNV) aufgebaut werden kann. Ziel ist es, Projekte so weit vorzubereiten, dass die Stadt Dortmund bei Förderaufrufen oder Abstimmungen mit externen Aufgabenträgern wie dem VRR, der NWL oder der DB InfraGO handlungsfähig bleibt.
Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere der aktuelle Planungsstand, die Zuständigkeiten sowie mögliche kommunale Vorleistungen für verschiedene Haltepunkte, darunter Projekte wie Brügmannplatz, Technologiezentrum oder Phoenix-West, aufgezeigt werden. Die Verwaltung wird gebeten, eine tabellarische Übersicht über bestehende Planungsleistungen, Gutachten und Flächensicherungen zu erstellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der Linie RB 43, wobei die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung des Ausbaus gemeinsam mit den zuständigen Aufgabenträgern ermittelt werden sollen.
Zudem wird eine fachliche Priorisierung der Maßnahmen gefordert. Dabei sollen neben Kriterien wie Kosten und CO₂-Einsparpotenzial vor allem Projekte berücksichtigt werden, bei denen die Stadt durch Bauleitplanung, Straßenraumgestaltung oder die Entwicklung von Bahnhofsumfeldern eigene Beiträge leisten kann. Abschließend soll dargelegt werden, wie diese Ergebnisse in künftige Planungen, wie den Nahverkehrsplan oder die Haushaltsberatungen, einfließen können.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.11Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 02. September 2026Zur Vorlage · 02800-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sieht Anpassungen im öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Dortmund zum Fahrplanwechsel am 2. September 2026 vor. Ziel der Änderungen ist es, auf die veränderte Situation an den Gymnasien zu reagieren, da durch die Rückkehr von der G8- zur G9-Gymnasialprofilen ein zusätzlicher Jahrgang im Schulsystem verbleibt. Dies führt zu einer erhöhten Nachfrage auf den Verbindungen zu den Schulstandorten, insbesondere im Schul- und Berufsverkehr.
Zur Bewältigung des erhöhten Fahrgastaufkommens sind kapazitative Maßnahmen vorgesehen, wie der Einsatz größerer Fahrzeugtypen und die Einrichtung zusätzlicher Fahrten. Im Bereich der Buslinien 436, 442, 462 und NE6 ergeben sich punktuelle Änderungen der Linienführung und der Abfahrtszeiten. So wird beispielsweise auf der Linie 436 eine Fahrt an Schultagen vorzeitig an der Haltestelle Adi-Preißler-Allee beendet, um den Schulzentrum Asseln anzubinden. Auf der Linie 442 wird eine Nachtfahrt aufgrund geringer Nachfrage eingestellt.
Im Bereich der E-Wagen werden neue Fahrten eingeführt, wie etwa auf der Linie 440 oder 462, während auf anderen Linien Fahrten enden oder entfallen. Für die Stadtbahn sind keine Änderungen vorgesehen. Die Anpassungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt oder personelle Folgen. Die Vorlage dient den genannten Bezirksvertretungen und Ausschüssen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Jährlicher Bericht über Änderungen im Vorbehaltsnetz: Anpassung des Straßenzuges auf Phoenix-West nach Fertigstellung der SüdspangeZur Vorlage · 02793-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes informiert die Bezirksvertretung Hörde sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün über die jährliche Aktualisierung des Vorbehaltsnetzes. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Verzeichnisses der überörtlichen Straßen im Bereich Phoenix-West nach der Fertigstellung der Südspange.
Durch die Verkehrsfreigabe der Südspange wird der betroffene Straßenzug im Vorbehaltsnetz verlegt. Während der bisherige Abschnitt, bestehend aus der Heinz-Nixdorf-Straße, der Carlo-Schmid-Allee und der Konrad-Zuse-Straße, aus dem Netz herausgenommen wird, erfolgt die Neuaufnahme des Straßenzugs Walter-Bruch-Straße, Robert-Schuman-Straße und der Südspange. Zudem werden die Konrad-Adenauer-Allee (östlich der Walter-Bruch-Straße), die Felicitasstraße, die Martha-Neumann-Straße sowie die Hochofenstraße aus dem Vorbehaltsnetz entfernt.
Für die neu geschaffene Südspange ist eine Beschilderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. In der Robert-Schuman-Straße und der Walter-Bruch-Straße bleiben die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h aufgrund der vorhandenen Gefahrenlagen und der Nähe zu einer Kindertagesstätte bestehen. Die Einrichtung einer Vorfahrtstraße beschränkt sich auf die Südspange. Zur Sicherstellung der Durchgängigkeit werden im Fahrbahnverlauf vorhandene Kübel entfernt, zudem wird ein neuer Fußgängerüberweg in der Robert-Schumann-Straße realisiert. Die Anpassungen dienen der Übereinstimmung des Verzeichnisses mit der aktuellen baulichen Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13Sachstand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 / 2027, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01576-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Stellungnahme den Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 sowie zu den ergänzenden Arbeitsaufträgen des Mobilitätsimpulses 2027 vor. Das regionale Aktionsprogramm 2023 zielt auf die Verbesserung des interkommunalen ÖPNV im Ruhrgebiet ab. Von den 28 identifizierten Projekten wurden bis März 202stellung vier interkommunale Verbindungen, unter anderem im Bereich der X-Bus-Linien, realisiert. Die Umsetzung weiterer Projekte ist aufgrund fehlender Landesförderung und nicht verfügbarer zusätzlicher Finanzmittel derzeit nicht möglich. In Dortmund wurde die Linienverlängerung der Buslinie 371 zur Technologischen Universität Dortmund bereits vollzogen, allerdings ebenfalls ohne Landesförderung.
Hinsichtlich der Arbeitsaufträge zum Mobilitätsimpuls 2027 arbeitet die Stadt Dortmund an der Mitwirkung bei raumdifferenzierten Standards für kommunale Nahverkehrspläne sowie an der Vorbereitung der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans. Der Termin für die Neuaufstellung des Dortmunder Nahverkehrsplans wurde im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses vom ursprünglichen Datum 1. Januar 2028 auf den 31. Dezember 2029 verschoben. Die Ergebnisse der Arbeiten zum Mobilitätsimpuls 2027 werden in einem gemeinsamen Bericht Ende 2027 oder Anfang 2028 den politischen Gremien vorgelegt. Die Überführung dieser Inhalte in den Nahverkehrsplan als Planungsprämissen unterliegt dem Finanzierungsvorbehalt der kommunalen Aufgabenträger. Die Stadt Dortmund ist im Arbeitskreis Nahverkehrsplanung.RUHR beim Regionalverband Ruhr vertreten und bringt sich dort in die Erarbeitung der Qualitätskriterien ein.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14Antrag zur Prüfung und Einrichtung einer Fahrradstraße für den Sölder Kirchweg (DS-Nr. 26152-22); hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03013-26 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertretung Aplerbeck Stellung, die die Prüfung und Einrichtung einer Fahrradstraße im Sölder Kirchweg zwischen den Ortsbereichen Sölde und Aplerbeck beantragt hatte. Der Sölder Kirchweg ist bereits als Teil der Veloroute 4 in das Radvorrangroutennetz der Stadt Dortmund sowie im Regionalen Radwegenetz des Regionalverbands Ruhr integriert.
Eine im Juli 2026 mittels Seitendetektionsradar durchgeführte Verkehrszählung ergab über einen Zeitraum von acht Tagen ein Verkehrsaufkommen von insgesamt 4.850 Fahrzeugen. Dabei wurde ein Verhältnis von etwa 1.131 Fahrrädern zu 3.719 Pkw verzeichnet.
Die zuständige Verwaltung legt der Bezirksvertretung eine Planung zur Einrichtung der Fahrradstraße vor. Durch die geltenden Regelungen für Fahrradstraßen ergeben sich keine Auswirkungen auf den ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehr. Die bestehende Beschilderung „Anlieger frei“ bleibt bestehen, während der Abschnitt der Fahrradstraße durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung für den Kfz-Verkehr freigegeben wird.
Die Umsetzung soll unter Verwendung von Restmitteln des Verkehrswendebüros für das Jahr 2026 erfolgen. Aus Kosten- und Zeitgründen wird dabei auf eine flächige Roteinfärbung der Fahrbahn verzichtet. Die Verwaltung bewertet die Folgen dieser Entscheidung aufgrund des geringen Kfz-Verkehrsaufkommens und der Beschränkung auf Anlieger als unproblematisch. Eine Information der Anwohnenden soll vor der Durchführung der Maßnahme erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15Überweisung Rat: Resolution Schienenpersonennahverkehr Dortmund (hierin: Gem. Antrag B'90/Die Grünen, Linke & TP, SPD)Zur Vorlage · 02436-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen/Volt sowie Die Linke/Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Resolution des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Dortmund vorgelegt. Der Antrag fordert den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die DB InfraGO AG auf, den Ausbau des Schienenverkehrs im Dortmunder Stadtgebiet und der Metropole Ruhr mit hoher Priorität voranzutreiben.
Im Zentrum der Forderungen steht die konsequente Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) sowie des S-Bahn-Zielnetzes Rhein-Ruhr 2040. Dies umfasst unter anderem die Realisierung eines Überführungsbauwerks zur Entflechtung des Bahnknotens Dortmund, die Verlängerung der S1 nach Hamm und Bergkamen sowie die Taktverdichtung der S5 nach Witten. Zudem werden die Einrichtung zusätzlicher Bahnhaltepunkte und die Priorisierung neuer Stationen an Standorten wie Dortmund-Kronprinzenstraße, Dortmund-Brügmannplatz, Dortmund-Im Spähenfelde, Dortmund-Phoenix West und Dortmund-Technologiepark beantragt.
Der Antrag sieht vor, die Stadtentwicklung nach dem Prinzip des „Transit Oriented Development“ auszurichten. Dabei sollen neue und bestehende Bahnhaltepunkte als Zentren für eine integrierte Stadtentwicklung genutzt werden, die Wohnen, Arbeiten und Versorgung in klimagerechten Quartieren mit kurzen Wegen verknüpfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu begleiten, die Sicherung kommunaler Flächen zu prüfen und über den Fortschritt zu berichten. Zudem wird eine langfristige Finanzierung der Infrastruktur sowie ein tragbares Finanzierungsmodell für den laufenden Betrieb gefordert.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15.1Nachtrag: 22.09.2026 +TV: Resolution Schienenpersonennahverkehr Dortmund - SPNV-Offensive für Dortmund – Bahnknoten stärken, Schienenausbau beschleunigen und Stadtentwicklung an der Schiene ausrichten, hier: Gem. Antrag (SPD, Die Linke + TP u. B'90/Die Grünen & Volt)Zur Vorlage · 02436-26/2 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt, Die Linke und die Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Beratung und Beschlussfassung einer überarbeiteten Resolution zur Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs in Dortmund beantragt. Der Beschlussvorschlag umfasst eine Resolution zur Stärkung des Bahnknotens Dortmund sowie ergänzende kommunale Beschlüsse.
Zentrale Forderungen des Antrags sind die Umsetzung der SPNV-Zielnetze 2032 und 2040, die Beschleunigung des RRX-Ausbaus sowie des Deutschlandtakts und die Sicherung der Planung und Finanzierung durch Bund und Land. Zudem sollen S-Bahn-Ausbauprojekte in Richtung Kamen und Hamm, die Konkretisierung der Station Kronprinzenstraße sowie weitere Stationen wie Dortmund-Im Spähenfelde und Dortmund-Technologiezentrum vorangetrieben werden. Für Phoenix West wird die Prüfung eines zusätzlichen Haltepunkts sowie alternativer Anbindungen unter Einbeziehung der H-Bahn-Perspektive nach 2040 gefordert.
Der Antrag fordert zudem den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Umsetzung von Angebotsverbesserungen bei den Linien S1, S2 und S4 sowie zur Stärkung der S5 mit einem 30-Minuten-Takt bis Hagen und der Verlegung der Station Dortmund-Barop auf. Der Ausbau regionaler Verbindungen und des Nachtverkehrs am Wochenende wird ebenfalls angestrebt. Die DB InfraGO AG soll die Barrierefreiheit der Stationen, insbesondere Dortmund-Hörde, vorantreiben.
Als Begleitbeschluss soll die Verwaltung den Planungsgrundsatz „Transit-oriented Development“ bei Infrastrukturvorhaben anwenden, die Kronprinzenstraße als integriertes Projekt entwickeln und ein ÖPNV-Konzept für Phoenix West erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, Flächen für den Schienenausbau zu sichern, die Dortmunder Interessen gegenüber den beteiligten Verkehrs- und Planungsträgern zu vertreten und mindestens jährlich über den Projektfortschritt zu berichten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.16Überweisung Rat: Einführung eines vergünstigten Senioren-Tickets ÖPNV (Deutschlandticket Rabatt) für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahre in DortmundZur Vorlage · 02559-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund hat einen Antrag zur Tagesordnung für die kommenden Sitzungen des Seniorenbeirats am 29. Mai 2026 sowie des Rates der Stadt am 9. Juli 2026 vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Einführung eines vergünstigten Senioren-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Personen ab 65 Jahren.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verkehrsbetrieben und dem zuständigen Verkehrsverbund einen städtischen Zuschuss zum regulären Deutschlandticket organisiert. Der monatliche Eigenanteil für die betroffene Altersgruppe soll dabei auf maximal 40,00 Euro begrenzt werden.
Als Begründung führt der Seniorenbeirat die Sicherstellung der Mobilität und der gesellschaftlichen Teilhabe an. Durch den Wegfall des Kurzstreckentickets und die Reduzierung des Angebots wird die Mobilität älterer Menschen erschwert. Zudem soll der Umstieg vom PKW auf den ÖPNV durch eine finanzielle Attraktivität gefördert werden, um zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Entlastung des Straßenverkehrs beizutragen. Der Antrag verweist zudem auf die demografische Entwicklung sowie die Armutsgefährdung in der Stadt. Als Referenzmodell wird ein ähnliches System aus der Hansestadt Hamburg angeführt, bei dem die Stadt die Preisdifferenz zum regulären Ticket übernimmt, um die Mobilität der älteren Bevölkerung zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — mehrheitlich abgelehnt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17Überweisung ABöAB: öffentl. Toilette in BrechtenZur Vorlage · 00834-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17.1Überweisung ABöAB: öffentl. Toilette in Brechten, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00834-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Errichtung einer öffentlichen Toilette im Stadtbezirk Brechen Stellung bezogen. Grundlage der Anfrage ist eine Eingabe, die die Bereitstellung einer solchen sanitären Anlage fordert.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung wurde im Zuge der Ausschreibung einer neuen Dienstleistungskonzession für den Betrieb öffentlicher WC-Anlagen im Jahr 2020 eine Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegt. Diese Festlegung sieht vor, dass jedem Stadtbezirk eine öffentliche WC-Anlage zur Verfügung gestellt wird.
Für den Stadtbezirk Eving, zu dem Brechen gehört, ist bereits eine Anlage an der Kreuzung Bayrische Straße und Waldecker Straße vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund dieser bestehenden Versorgung mit einer zusätzlichen Anlage im betreffenden Stadtbezirk keine weitere Bereitstellung erfolgen kann. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.18Überweisung ABöAB: Umleitung der Buslinie 453Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.18.1Überweisung ABöAB: Umleitung der Buslinie 453, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00319-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Anfrage bezüglich der Umleitung der Buslinie 453 Stellung. Hintergrund der Anfrage ist die Neugestaltung des Innenstadtbusnetzes, die im Zuge der Einführung der Linien 400/401 vorgenommen wurde. Ziel dieser Maßnahme war die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Dortmund.
Nach Angaben der Verwaltung basieren die Linienanpassungen auf Untersuchungen eines Ingenieurbüros, welche die Vor- und Nachteile der Änderungen abgewogen haben. Laut dieser Ergebnisse überwiegen die Vorteile der Anpassungen. Eine Kundenbefragung der DSW21 aus dem Zeitraum Januar bis Februar 2026 mit rund 1.000 Teilnehmenden fiel positiv aus. Die Verwaltung räumt jedoch ein, dass die Neugestaltung für Teile der Bevölkerung mit längeren Wegen zu den Haltestellen verbunden ist.
Im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Nahverkehrsplans durch die Stadt Dortmund wird eine Evaluation des Busnetzes durchgeführt. Dabei wird auch die aktuelle Führung der Linien 400/401 bewertet. Eine Änderung des derzeitigen Linienwegs, der so vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde, wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.19Überweisung ABöAB: Helme für Leih-E-Scooter und Leih-Fahrräder - Anbieter*innen in die Pflicht nehmen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02013-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 02013-26/2 dargelegt, dass rechtlich keine Grundlage besteht, Anbieter von Leih-E-Scootern und Leih-Fahrrädern zur Bereitstellung von Helmen zu verpflichten.
Nach den geltenden nationalen Regelungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, besteht für herkömmliche Fahrräder, Pedelecs sowie E-Scooter, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h liegt, keine gesetzliche Helmpflicht. Eine Pflicht würde lediglich bei E-Bikes oder modifizierten E-Scootern greifen, die eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen.
Zwar ist das Abstellen von Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum als Sondernutzung einzustufen, was der Behörde die Möglichkeit gäbe, Erlaubnisse an Bedingungen zu knüpfen. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass eine Verpflichtung zu einem Helmangebot keinen ausreichenden sachlichen Bezug zum Straßenrecht aufweist. Da die Helmpflicht primär dem persönlichen Schutz der Fahrer dient und nicht der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW, wäre eine solche Auflage als ermessensfehlerhaft und rechtswidrig einzustufen. Zudem stünde eine kommunale Regelung im Widerspruch zur bundesrechtlichen Lage.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.20Abgesetzt: Helmangebotspflicht E-Scooter, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03216-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Helmangebotspflicht E-Scooter“ für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22. September 2026 aufzunehmen.
Mit dem Antrag wird die Aufnahme des genannten Themas in die anstehende Ausschusssitzung gefordert. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das Gremium vor und ist als öffentliche Sitzung gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.21Steigende Unfallzahlen mit Beteiligung von E-Scootern, hier: Anfrage (AfD)Zur Vorlage · 02918-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Tagesordnung eingebracht, die sich mit der Entwicklung der Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern im Stadtgebiet befasst. Laut den Angaben in der Vorlage verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr 205 Unfälle mit Beteiligung von E-Scootern, was einem Anstieg von knapp 39 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 mit 148 Unfällen entspricht. Bis Ende Juni des laufenden Jahres wurden bereits 120 Unfälle registriert. Parallel dazu ist die Anzahl der verfügbaren Leihroller von 4.700 Fahrzeugen im Jahr 2022 auf knapp 8.100 Fahrzeuge im Jahr 2026 gestiegen.
Die Polizei führt die Unfallursachen primär auf Fehlverhalten der Nutzer zurück, darunter Fahrten unter Alkoholeinfluss, das Befahren von Gehwegen, das Fahren entgegen der Fahrtrichtung, die Nutzung durch zwei Personen sowie rücksichtsloses Fahrverhalten. Die Ratsfraktion bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Dabei geht es um die Ergründung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung, die Identifikation der Ursachen für den Anstieg der Unfallzahlen sowie die Einschätzung der Stadt zur Problematik der steigenden Anzahl an E-Scootern. Zudem wird nach der Notwendigkeit einer Deckelung der Anzahl von Leihrollern sowie nach vorliegenden Erkenntnissen über soziokulturelle Merkmale der Unfallbeteiligten gefragt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.22Abgesetzt: E-Scooter, hier: Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke + TP)Zur Vorlage · 03167-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22. September 2026 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Thema E-Scooter. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.23Aufstellung von Verkehrsschildern zur Kennzeichnung des Fahrverbotes von E-Scootern, hier: Gem. Vorschlag zur TO (SPD u. CDU)Zur Vorlage · 03200-26 · Gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der SPD haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Tagesordnung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün eingereicht. Der Antrag mit der Nummer 03200-26 befasst sich mit der Aufstellung von Verkehrsschildern, die ein Fahrverbot für E-Scooter kennzeichnen sollen.
Die Antragsteller bitten darum, diesen Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 22. September 2026 aufzunehmen. In der Vorlage wird angekündigt, dass die Details und die konkrete Ausgestaltung des Anliegens zeitnah nachgereicht werden sollen. Die Einbringung des Punktes ist für eine öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.23.1Nachtrag: 16.09.2026 +NV: Aufstellung von Verkehrsschildern zur Kennzeichnung des Fahrverbotes von E-Scootern, hier: Gem. Antrag (SPD u. CDU)Zur Vorlage · 03200-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Aufstellung von Verkehrsschildern eingereicht. Ziel des Antrags ist die eindeutige Kennzeichnung von Fahrverboten für E-Scooter in bestimmten Bereichen der Stadt.
Der Antrag sieht vor, das bereits bestehende Fahrverbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Bereich der gesamten Dortmunder Innenstadt, einschließlich des Ostenhellwegs, des Westenhellwegs sowie der Klepping- und Brückstraße, an allen relevanten Stellen mit dem Verkehrszeichen 257-59 auszuweisen. Eine analoge Kennzeichnung soll zudem im Bereich der Hörder Hafenstraße, der Hafenpromenade und der Kaipromenade erfolgen.
Als Begründung führen die Antragstellenden an, dass E-Scooter seit einigen Jahren Teil des Straßenverkehrs sind und von Personen ab 14 Jahren ohne Führerschein genutzt werden können. Da es insbesondere bei jüngeren Nutzenden an Kenntnissen der Verkehrsregeln und der Erfahrung im Einschätzen von Verkehrssituationen fehlen könne, sei ein deutlicher Hinweis auf die bestehenden Verbote in Fußgängerzonen notwendig. Die Kennzeichnung soll die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln durch eine bessere Sichtbarkeit der Verbotszonen unterstützen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.23.2Nachtrag: 22.09.2026 +TV: Aufstellung von Verkehrsschildern zur Kennzeichnung des Fahrverbotes von E-Scootern, hier: Antrag (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03200-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Ergänzungsantrag zur Aufstellung von Verkehrsschildern für E-Scooter-Fahrverbote vorgelegt. Die Verwaltung soll dazu beauftragt werden, einen Vorschlag für eine differenzierte Kennzeichnung bestimmter Straßen und Bereiche zu erarbeiten. Dabei sollen die jeweilige Verkehrssituation sowie die Sicherheit und die Bewegungsfreiheit des nichtmotorisierten Individualverkehrs berücksichtigt werden.
Für Abschnitte des Hauptradverkehrsnetzes, insbesondere die Kleppingstraße und die Hansastraße sowie die Querungen des Westenhellwegs, sieht der Antrag vor, anstelle von Verbotsschildern geeignete Beschilderungen und Bodenpiktogramme mit dem Hinweis „Gemeinsam mit Rücksicht“ einzusetzen. Bestehende zeitliche Regelungen und Ausnahmen sollen dabei beibehalten und bei der Beschilderung eindeutig abgebildet werden.
Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit den Markthändlerinnen und Markthändlern sowie weiteren Beteiligten des Wochenmarktes prüfen, welche alternativen Standorte oder Anordnungen für den Wochenmarkt möglich sind. Ziel ist es, eine dauerhafte Durchwegung für den Radverkehr auf der Hansastraße zu ermöglichen, wobei die Interessen des Wochenmarktes und der Radverkehr gleichermaßen berücksichtigt werden sollen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung den relevanten Gremien vorgestellt werden. Im Rahmen des Wochenmarktes sollen zudem Aufsteller oder Schilder zur Information über die Verkehrsregelung genutzt werden.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.24KI-gestützte Videobeobachtung der DSW21, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 03208-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22. September 2026 wurde ein neuer Tagesordnungspunkt vorgeschlagen. Der Punkt mit der Vorlagennummer 03208-26 befasst sich mit der Thematik einer KI-gestützten Videobeobachtung der DSW21.
Die Verwaltung hat den Vorsitzenden des Ausschusses gebeten, diesen Punkt in die kommende Sitzung aufzunehmen. Es wird angekündigt, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.24.1Nachtrag: 15.09.2026 +NV: KI-gestützte Videobeobachtung der DEW21, hier: Bitte um SN (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 03208-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme zum Pilotprojekt der DSW21 eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Einführung einer KI-gestützten Videobeobachtung zur Gewalterkennung, die im Sicherheitsbericht NRW 2025 sowie durch eine Kommunikation der DSW21 Ende August 2026 öffentlich wurde.
Die Fraktion bittet um Klärung verschiedener Aspekte des Projekts. Hierzu gehört die Frage nach der Herkunft und Zuverlässigkeit der Daten, die den Mustern körperlicher Auseinandersetzungen zugrunde liegen. Zudem wird nach der Abgrenzung zwischen der automatisierten Analyse von Livebildern und einer KI-gestützten Dauerüberwachung gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Weitergabe von erfassten Daten, wie Rohbildern oder Protokollen, an externe Unternehmen zum Zweck des Trainings künftiger KI-Modelle.
Des Weiteren werden Informationen zum erwarteten Nutzen der Technologie im Vergleich zur manuellen Auswertung durch Personal sowie zur erwarteten Zeitersparnis angefordert. Die Anfrage umfasst zudem die Festlegung von Gütekriterien zur Bewertung des Projekterfolgs sowie die Frage nach der Kommunikation der Ergebnisse nach Abschluss des Pilotprojekts. Abschließend werden die Gesamtkosten des Vorhabens sowie die Gründe für die verzögerte Information der Öffentlichkeit und der Politik erfragt.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.25Haushaltsbefragung Mobilitätsverhalten, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03215-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Haushaltsbefragung Mobilitätsverhalten“ für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22. September 2026 aufzunehmen. Der Antrag wurde als Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentliche Sitzung gekennzeichnet.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.25.1Nachtrag: 15.09.2026 +NV: Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten 2025 – Ergebnisse und Veröffentlichung, hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03215-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Stellungnahme der Verwaltung zur Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten 2025 angefordert. Die Befragung, die im Sommer 2025 rund 33.000 zufällig ausgewählte Haushalte in Dortmund umfasste, setzt die Erhebungsreihen aus den Jahren 2005, 2013 und 2019 fort. Ziel der Untersuchung ist die Bereitstellung aktueller Erkenntnisse über das Verkehrsverhalten der Bürgerinnen und Bürger als Grundlage für die Verkehrsplanung und den neuen Nahverkehrsplan.
Die Anfrage der Fraktion umfasst vier spezifische Fragestellungen. Es wird nach dem aktuellen Bearbeitungsstand der Auswertung sowie dem voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten gefragt. Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zu bereits vorliegenden zentralen Ergebnissen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des Modal Splits im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2019. Zudem wird nach dem Zeitpunkt und der Form der Veröffentlichung des vollständigen Ergebnisberichts sowie der anonymisierten Datensätze gefragt. Abschließend wird die Bedeutung der Ergebnisse für die Vorstellung im Ausschuss sowie deren Integration in den Nahverkehrsplan und den Masterplan Mobilität thematisiert.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.26Parkraumbewirtschaftung auf städtischem Schulgelände, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03218-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Parkraumbewirtschaftung auf städtischem Schulgelände“ in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aufzunehmen. Die entsprechende Sitzung ist für den 22. September 2026 angesetzt.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt derzeit im Status der Einbringung vor und die Sitzung des Ausschusses ist als öffentlich gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.26.1Nachtrag: 10.09.2026 +NV: Parkraumbewirtschaftung auf städtischem Schulgelände, hier: Antrag (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03218-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Parkraumbewirtschaftung auf städtischem Schulgelände in den drei Innenstadtbezirken vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Erstellung einer Gebührenordnung für die Nutzung der dortigen Parkflächen sowie die Entwicklung eines Verfahrens zur Zahlungsabwicklung und zur Dokumentation der Parkberechtigung. Die Beschränkung auf die drei Innenstadtbezirke wird mit der Erreichbarkeit der Schulstandorte durch den öffentlichen Personennahverkehr begründet.
Der Antrag führt aus, dass die aktuelle Nutzung der Parkplätze zu Konflikten zwischen Lehrkräften, Beschäftigten und Schülern führt und zudem Anwohner die Flächen außerhalb der Schulzeiten nutzen. Durch die geplante Bewirtschaftung sollen die Nutzung der Parkräume verbindlich geregelt und die anfallenden Betriebskosten durch die Nutzer getragen werden. Zur Förderung eines veränderten Mobilitätsverhaltens wird vorgeschlagen, den Preis für eine monatliche Parkerlaubnis an die Preisentwicklung des Deutschlandtickets zu koppeln. Der Parkpreis soll zudem die anfallenden Personal- und Sachkosten decken. Als technische Umsetzungsmöglichkeiten für die Parkraumbewirtschaftung werden neben Schrankenanlagen auch moderne Systeme wie Parksensoren oder eine kamerabasierte Erfassung sowie eine Zahlungsabwicklung per App in Betracht gezogen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.27Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle EvingZur Vorlage · 02735-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Eving beschließen. Das Vorhaben umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und sieht eine Bruttogrundfläche von etwa 4.268,16 m² vor. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei der investive Anteil 18.263.098,63 Euro und der konsumtive Anteil 325.000 Euro beträgt. Für die Jahre 2030 bis 2034 werden zudem investive Mehrbedarfe in Höhe von 14.772.529 Euro sowie Ausstattungskosten für das Jahr 2033 in Höhe von 78.500 Euro berücksichtigt. Ab 2034 sind jährliche Folgeaufwendungen von rund 665.653 Euro vorgesehen.
Der Zeitplan sieht den Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Das Vergabeverfahren soll im Januar 2030 beginnen, gefolgt von der Beauftragung im dritten Quartal 2030. Nach der Einreichung des Bauantrags im ersten Quartal 2031 ist der Baustart für das vierte Quartal 2031 geplant, sodass die Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgen kann. Als Risiken werden der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Kosten- und Bauunternehmerrisiken aufgeführt. Sollten Anpassungen an Maßnahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Sicherung der Fertigstellung notwendig werden, sollen Prioritäten unter Berücksichtigung der Haushaltslage abgewogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Änderungen bestehender Beschlüsse den Gremien vorzulegen. Die Bezirksvertretung wird im Verfahren angehört.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.28Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle BrackelZur Vorlage · 02734-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Planung und Umsetzung einer Vierfach-Sporthalle im Stadtteil Brackel beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ zur Schaffung notwendiger Schulraumkapazitäten. Das gesamte Investitionsvolumen für die Planung und Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beläuft sich auf 17.976.727 Euro, wobei die Gesamtkosten der Maßnahme einen investiven Anteil von rund 18,26 Millionen Euro sowie einen konsumtiven Anteil von 325.000 Euro umfassen.
Das Bauvorhaben soll auf einem etwa 20.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Sendstraße realisiert werden. Ziel ist die Fertigstellung bis August 2033, um den Schulbetrieb in der zweiten Jahreshälfte des Schuljahres 2033/2034 aufzunehmen. Der Zeitplan sieht den Start der Vergabe für das Jahr 2030 und den Baubeginn für das vierte Quartal 2031 vor.
Die Vorlage sieht zudem die Berücksichtigung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2030 bis 2034 sowie für die Ausstattung der Schule vor. Für die Folgeaufwendungen, wie Abschreibungen und Instandhaltung, wurden jährliche Bedarfe ab dem Jahr 2034 in Höhe von insgesamt rund 665.653 Euro festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, etwaige notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Baumaßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.29Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sporthalle HacheneyZur Vorlage · 02733-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Baus einer vierfach Sporthalle im Dortmunder Stadtteil Hacheney beschließen. Das Bauvorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und umfasst die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI. Das vorgesehene Investitionsvolumen beläuft sich auf 17.798.227,00 Euro. Die geplante Sporthalle wird eine Nutzfläche von etwa 2.000 Quadratmetern aufweisen.
Mit der Vorlage wird zudem eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, notwendige Verschiebungen oder Veränderungen bereits beschlossener Maßnahmen den zuständigen Gremien vorab zur Entscheidung vorzulegen. Des Weiteren wird die Kenntnisnahme über mögliche, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgesehene Aufwendungen im Jahreshaushalt der Fachbereiche festgelegt.
Der zeitliche Rahmen der Maßnahme sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Der Baustart ist für das vierte Quartal 2031 geplant, wobei die Fertigstellung bis August 2033 angestrebt wird. Die Entscheidungskompetenz liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt Dortmund, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen vorgesehen ist. Die Vorlage enthält detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, der Kostenberechnung, dem Rahmenterminplan sowie den Planunterlagen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.30Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II EvingZur Vorlage · 02732-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe II in Eving beschließen. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule auf städtischem Eigentum vor. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 19.244.652 Euro, wobei sich der investive Anteil auf rund 19,5 Millionen Euro und der konsumtive Anteil auf 975.000 Euro beziffert. Das geplante Bauwerk soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 3.960 Quadratmetern aufweisen.
Die Umsetzung soll durch die Vergabe an einen Totalunternehmer erfolgen, wobei im Vergabeverfahren eine Modulbauweise als Option berücksichtigt werden kann. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor. Die Beauftragung des Unternehmens ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baustart im vierten Quartal 2031 erfolgen kann. Eine Fertigstellung ist bis August 2033 geplant, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2033/34 zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung von Haushaltsausweitungen für Bau und Ausstattung sowie die Einplanung von Mehrauszahlungen für Planungs- und Baukosten ab 2030 sowie jährlichen Folgeaufwendungen ab 2034. Der Verwaltung wird gestattet, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf gesetzliche Anforderungen zu reduzieren oder von der Schulbauleitlinie abzuweichen. Für den Betrieb werden zusätzliche Stellen im Schulsekretariat und im Hausmeisterdienst benötigt. Die Maßnahme ist zeitlich nachrangig und kann zur Entlastung des Haushalts verschoben werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.31Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II BrackelZur Vorlage · 02731-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ die Planung und Umsetzung eines Schulneubaus für die Sekundarstufe II in Brackel beschließen. Die Vorlage umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI mit einem geplanten Investitionsvolumen von insgesamt 25.089.219,84 €. Dieser Betrag setzt sich aus einem investiven Anteil von 25.486.879,35 € und einem konsumtiven Anteil von 975.000 € zusammen. Beantragt wird zudem, die Errichtung des Gebäudes gemeinsam mit der Sekundarstufe I in einem Bauabschnitt durchzuführen und die Vergabeverfahren zusammenzulegen.
Das Bauvorhaben in der Gemarkung Wambel sieht auf einem etwa 20.0<0xE2><0x80><0xAF>000 m² großen Grundstück einen viergeschossigen Gebäudekörper in Modulbauweise vor. Die geschätzte Bruttogeschossfläche beträgt rund 5.000 m², bei einer Programmfläche von circa 2.875 m². Die Umsetzung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 sowie den Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027 vor, um eine Fertigstellung bis August 2030 zu erreichen. Damit soll der Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2030/2031 ermöglicht werden.
Die Haushaltsausweitungen decken die Bedarfe für Planung und Bau von 2027 bis 2031 sowie Folgeaufwendungen für die Ausstattung ab 2030 ab. Die Vorlage beinhaltet die Erlaubnis, bei zwingender Erforderlichkeit vom energetischen Standard und der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine einzuhalten. Die Umsetzung erfolgt innerhalb bestehender Strukturen, wobei zusätzliches Personal für die Schulhausmeistertätigkeit benötigt wird.
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- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.32Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I EvingZur Vorlage · 02730-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02730-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund die Planung und Umsetzung eines Neubaus einer sechs-zügigen Gesamtschule in Eving zur Schaffung von Schulraum in der Sekundarstufe I vorgeschlagen. Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI und beinhaltet den Bau einer Sporthalle. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 77.633.711,00 Euro ohne Eigenleistungen, wobei der investive Anteil 78.860.573,58 Euro und der konsumtive Anteil 2.022.260,00 Euro beträgt.
Der geplante Gebäudekörper soll drei bis viergeschossig sein und eine Bruttogeschossfläche von rund 3.960 m² aufweisen. Das Baufeld umfasst etwa 20.000 m², ergänzt durch eine Übergangsfläche von circa 15.000 m² zum angrenzenden Landschaftsraum. Die Realisierung soll über ein Totalunternehmermodell erfolgen. Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026, einen Baustart im vierten Quartal 2028 sowie eine Fertigstellung im August 2030 vor, um die Nutzung zum Schuljahresbeginn 2030/31 zu gewährleisten.
Die Vorlage sieht zudem die Ausweitung des Haushalts ab 2025/2026 zur Deckung der investiven Bedarfe zwischen 2027 und 2031 sowie der Ausstattungskosten im Jahr 2030 vor. Ab 2030 werden jährliche Folgeaufwendungen von etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Es wird die Erlaubnis beantragt, bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren. Die Verwaltung soll die zuständigen Gremien über notwendige Änderungen der Baumaßnahmen vorab informieren. Als Projektrisiken werden die Rechtskraft des Bebauungsplanes sowie Verzögerungen durch ausstehende Gutachtenergebnisse angeführt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.33Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe I BrackelZur Vorlage · 02729-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung der Sekundarstufe I in Brackel beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines sechs- bis siebenzügigen Gymnasiums mit Sporthalle in Modulbauweise, wobei die Sekundarstufen I und II in einem gemeinsamen Gebäudekörper errichtet werden sollen. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.300 m² bei einer Programmfläche von circa 7.626 m². Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 68 Millionen Euro, ergänzt durch einen konsumtiven Anteil von etwa 2 Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt über ein Totalunternehmermodell.
Der Zeitplan sieht einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für Oktober 2026 vor, gefolgt vom Start des Vergabeverfahrens im Januar 2027. Die Beauftragung des Totalunternehmers ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen, sodass der Baubeginn im vierten Quartal 2028 erfolgen kann. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, mit einer geplanten Nutzungsaufnahme zum Schuljahr 2030/2031.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Befugnis für die Verwaltung, bei Erforderlichkeit vom städtischen energetischen Standard sowie von der Schulbauleitlinie abzuweichen, um die Termine zu sichern. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 und folgende sind investive Bedarfe für Bau und Ausstattung sowie konsumtive Mehrbedarfe für bewegliches Vermögen und Schulbeförderung vorgesehen. Zudem werden jährliche Folgeaufwendungen ab dem Jahr 2031 auf über zwei Millionen Euro veranschlagt. Es wird auf die Notwendigkeit von Interimsmaßnahmen an der Schleife Wambel hingewiesen, falls Verzögerungen auftreten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.34Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung des benötigten Schulraums – Sekundarstufe II HacheneyZur Vorlage · 02728-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und den Bau einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II in Hacheney beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ und sieht die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule inklusive einer Sporthalle auf einer etwa 47.000 m² großen Fläche vor, die ehemals von der EAE genutzt wurde. Die Umsetzung erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft in Modulbauweise durch einen Totalunternehmer.
Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 20.932.051,80 €. Der Beschluss umfasst zudem die Erlaubnis, bei Bedarf vom Klimaschutzstandard sowie der Schulbauleitlinie abzuweichen, wobei eine Reduzierung auf den gesetzlichen Mindeststandard energetischer Standards möglich ist. Die finanziellen Bedarfe für Planung und Bau sind für die Jahre 2027 bis 2030 sowie für Baukosten im Jahr 2031 vorgesehen. Weitere Mittel sind für die Ausstattung, die Schulbeförderung sowie für jährliche Folgeaufwendungen ab 2030 eingeplant. Eine Förderung durch das LuKIFG wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten erwartet.
Der Zeitplan sieht den Abriss der bestehenden Fläche bis Ende 2026 vor. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss ist für Oktober 2026 vorgesehen, der Baustart für das vierte Quartal 2028. Die Fertigstellung ist für August 2030 geplant, um die Nutzung zum Schuljahr 2030/31 zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans We135 zur Zweckänderung der Fläche von „EAE“ zu „Schule“ durchgeführt, dessen Abschluss frühestens für Anfang 2028 vorgesehen ist.
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- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.35Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen" – Schaffung endgültige Schulen – Mehrbedarf Interim BrackelZur Vorlage · 02727-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ wird dem Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der investiven Mittelbedarfe für die Schaffung von Interimsquartieren in Brackel und Derne zur Vorlage gebracht. Für das Projekt in Brackel wird eine Erhöhung des Investitionsvolumens um 4.809.774,50 Euro auf insgesamt 20.461.746,50 Euro vorgeschlagen. Die Kostensteigerungen resultieren aus höheren Baukosten, dem Ausbau der Datenverkabelung, notwendigen Schraubfundamenten, verstärkten Decken- und Bodensystemen sowie Anforderungen an die Medienausstattung der Fachräume.
Für das Interimsquartier in Derne wird eine Erhöhung des Volumens um 758.883,00 Euro auf insgesamt 23.188.883,00 Euro beantragt. Als Gründe werden eine erhöhte Anzahl an Containern für den Schulbedarf, eine neue Grundstücksentwässerung sowie Bodenverhältnisse mit einem Höhenversatz von etwa drei Metern angeführt.
Zusätzlich wird die Berücksichtigung von Mehraufwendungen für bewegliches Vermögen und Schülerbeförderungskosten in Höhe von insgesamt 748.800 Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 beantragt. Die Vorlage umfasst zudem Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2028. Die Nutzung der mobilen Raumeinheiten ist bis zum Schuljahresbeginn 2030/2031 befristet. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung des Schulplatzbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.36Nachtrag: 09.09.2026 +NV: Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten SchulraumsZur Vorlage · 02578-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02578-26 befasst sich mit dem Vorgehen und der Priorisierung dauerhafter Schulgebäude im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Ziel ist die Schaffung von benötigtem Schulraum. Der Rat der Stadt soll die organisatorischen Veränderungen sowie die Priorisierung und das geplante Vorgehen der Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen nach Sicherstellung der Finanzierung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Erlaubnis beantragt, bei der Vergabe und Errichtung priorisierter Einzelgebäude bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren und Abweichungen von der Schulbauleitlinie vorzunehmen.
Die Priorisierung der Bauvorlagen erfolgt primär nach dem Entstehungszeitpunkt des Schulplatzbedarfs. Die Liste umfasst Projekte für das Gymnasium Brackel, die Gesamtschule Eving sowie die Sekundarstufe II in Hacheney und die dazugehörigen Sporthallen. Für die personelle Betreuung der Dauerstandorte ab August 2030 besteht ein Bedarf an 3,0 Planstellen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie 0,5 Planstellen für Schulsekretariate.
Aufgrund der Haushaltslage ist eine bauabschnittsweise Realisierung vorgesehen, um Investitionsauszahlungen zu verschieben, sofern die Schulplatzanzahl nicht gefährdet ist. Für die Interimsquartiere in Brackel und Derne entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro beziehungsweise rund 657.732 Euro. Diese Projekte sind für die Sicherstellung der Beschulung ab Sommer 2027 prioritär eingestuft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Schulneubauten Abweichungen von den städtischen energetischen Standards und der Schulbauleitlinie auf die gesetzlichen Mindestanforderungen reduziert werden können.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — abgesetzt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.36.1Nachtrag: 17.09.2026 +TV: Überweisung BV Eving:: Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums, hier: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 02578-26/2 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der die Ergänzung der Planung für die Gesamtschule Eving umfasst. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die weitere Umsetzung des Schulbauprojekts um spezifische Prüf- und Berichtspunkte zu erweitern.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Bau- und Übergangsphase. Es wird die Vorlage eines Bauphasen- und Logistikkonzepts gefordert, das die Trennung von Schul- und Baustellenverkehr, die Sicherheit der Schulwege sowie die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung darstellt. Zudem soll die Sicherstellung des Sportunterrichts vor der Fertigstellung der eigenen Sporthalle durch eine Gegenüberstellung von Bedarf und verfügbaren Hallenzeiten belegt werden.
Hinsichtlich der Verkehrssituation fordert der Antrag, dass die Verkehrsuntersuchung die Übergangsphase ab 2030/31 berücksichtigt. Dabei sollen die Belastungen durch Schüler, Beschäftigte sowie den Baustellenverkehr und die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr untersucht werden. Des Weiteren sollen alternative Erschließungsvarianten, etwa über die Walter-Kollmann-Straße, auf ihre Leistungsfähigkeit und Entlastungswirkung für die Wohnbereiche geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen der Bezirksvertretung Eving vor wesentlichen weiteren Umsetzungsschritten vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.37Nachtrag: 10.09.2026 +NV: Aktuelle DSW21-Themen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01924-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum aktuellen Stand der Themen rund um die DSW21 verschiedene Vorgänge erläutert. Bezüglich des Informationsflusses zwischen der DSW21 und der Politik weist die Verwaltung auf etablierte Besprechungswesen hin. Ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Tiefbauamt, dem Planungs- und Bauordnungsamt sowie der DSW21 findet zu Themen wie der Verkehrsplanung und Stadtbahnprojekten statt. Zudem nimmt die Leitungsebene des Dezernats 7 an den Sitzungen des Aufsichtsratsausschusses für Verkehr teil.
Hinsichtlich der WC-Anlagen an der Reinoldikirche und der Kampstraße hält die Verwaltung an der Forderung fest, ein angemessenes Toilettenangebot in den Stadtbahnanlagen sicherzustellen. Die DSW21 prüft die Betriebszeiten derzeit noch, begründet eine dauerhafte Verlängerung der Öffnungszeiten jedoch mit Kosten und geringen Nutzerfrequenzen.
Im Bereich der Barrierefreiheit ist die taktile Nachrüstung der Haltestellen Kreuzstraße, Möllerbrücke und Städtische Kliniken ab 2028 vorgesehen. Zuvor werden im Stadtteil Huckarde Haltestellen im Rahmen der Vorbereitungen für die IGA 2027 barrierefrei ausgebaut. Die Überdachung der Zugänge am Hauptbahnhof ist aufgrund fehlender Finanzierung derzeit ruhend, während für die Haltestellen Kampstraße und Reinoldikirche ein neues Konzept im Rahmen des Projekts Boulevard Kampstraße entwickelt werden soll.
Für den Fahrgast-Unterstand an der Haltestelle Phoenixhalle Westseite ist nach Bewilligung der Fördergelder mit einem Aufbau im Jahr 2027 zu rechnen. Bei der Kooperation mit metropolradruhr kam es durch einen Einspruch im Vergabeverfahren zu Verzögerungen beim Betreiberwechsel; die Kooperation mit Donkey Republic besteht seit Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.38Nachtrag: 16.09.2026 +TV: IGA 2027 - Gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit der bereits beschlossenen investiven BaumaßnahmenZur Vorlage · 02806-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die gegenseitige finanzielle Deckungsfähigkeit für sechs bereits beschlossene investive Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der IGA 2027 einrichten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, die Wertgrenze für Kostenerhöhungen innerhalb der Finanzstelle für diese Projekte insgesamt auf bis zu 1.800.000,00 € zu erhöhen. Das Gesamtbudget der IGA sowie das Gesamtinvestitionsvolumen aller Einzelbeschlüsse in Höhe von 38.073.525,00 € und der städtische Eigenanteil von 18.533.929,50 € bleiben hiervon unberührt.
Die Maßnahme umfasst Projekte wie die Brücke „Haldensprung“, den Kokereipark, den Bewegungsgarten, die Spiel- und Erlebnisskulptur „Wolke“, den südlichen Eingangsbereich sowie den Bereich Deusenberg. Die Einrichtung der Deckungsfähigkeit soll eine flexible und bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Mittel ermöglichen, um auf unvorhersehbare Kostenveränderungen, wie etwa Bauverzögerungen oder Änderungen im Leistungsumfang, reagieren zu können. Dies dient der Sicherstellung des Eröffnungstermins am 23. April 2027.
Die Baumaßnahmen sind durch Zuwendungen der Städtebauförderung und der IGA-Festbetragsförderung finanziell abgesichert. Die Vorlage wird aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Bauarbeiten mit einer abweichenden Beratungsfolge vorgelegt, wobei die beteiligten Bezirksvertretungen im Nachgang zur Kenntnisnahme eingebunden werden.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.39Nachtrag: 17.09.2026 +TV: Überweisung BV Eving: Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der Innenstadtbezirke, hier: Antrag SPD-FraktionZur Vorlage · 03115-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag vorgelegt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen und sanktionsfähigen Regelwerks für die Nutzung von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund und die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, verbindliche Vorgaben für das Abstellen und Fahren der Elektrokleinstfahrzeuge zu schaffen.
Der Antrag sieht die Einrichtung digitaler Halte- und Parkverbotszonen mittels Geofencing vor, um sensible Bereiche wie schmale Gehwege, Kreuzungen, Rettungswege oder Haltestellen des Nahverkehrs zu schützen. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter angestrebt, den Mietvorgang in der App erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen wirksame Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder festgelegt werden, wobei auch eine Vereinbarung zur Weitergabe von Ordnungsgeldern an die Verursacher oder zur schnellen Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge vorgesehen ist.
Als Begründung führt die Fraktion die Behinderung von Fußgängern, insbesondere von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Regelverstöße im fließenden Verkehr an. Ziel des Antrags ist kein Verbot der E-Scooter, sondern die Schaffung eines geordneten Rahmens, um die Nutzung der Mikromobilität als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sicher und sozialverträglich zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: vertagt - 3.40Nachtrag: 18.09.2026 +TV: Überweisung BV Aplerbeck: Konzept für das Abstellen von E-Scooter - Antrag SPD-FraktionZur Vorlage · 03076-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck hat beantragt, ein Konzept zur Abstellung von E-Scootern für das Stadtgebiet Dortmund in die Tagesordnung der Sitzung am 15. September 2026 aufzunehmen. Mit diesem Antrag wird die Bezirksvertretung Aplerbeck ersucht, den Rat sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) dazu aufzufordern, ein entsprechendes Konzept erstellen zu lassen.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit der zunehmenden unkontrollierten Abstellung von E-Scootern im Stadtgebiet, was zu Verkehrsbehinderungen auf Gehwegen und teilweise auf Fahrbahnen führe. Das angestrebte Konzept soll über die bereits in der Innenstadt umgesetzten Maßnahmen hinausgehen und auch die Außenbezirke der Stadt berücksichtigen. Zudem wird gefordert, dass die Verantwortung der E-Scooter-Betreiber in die Erstellung des Konzepts einbezogen wird.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — überweisen
Ergebnis: vertagt - 4Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
- 4.1Hitzeprävention in städtischen Gebäuden, hier: Bitte um SN (CDU)Zur Vorlage · 03214-26 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Hitzeprävention in städtischen Gebäuden gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Zunahme sommerlicher Temperaturen und die damit verbundene Notwendigkeit, den städtischen Immobilienbestand an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen. Da eine vollständige Isolierung der Gebäudehüllen als nicht realisierbar eingestuft wird, liegt der Fokus der Anfrage auf der Reduzierung der Sonneneinstrahlung an Südfassaden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme dazu, welche Temperaturreduzierungen in Innenräumen durch den Einsatz von Glasscheiben mit stärkerer Dämmwirkung erzielt werden könnten. Konkret werden hierfür die Südfassaden der Ricarda-Huch-Realschule, des Goethe-Gymnasiums, der Robert-Koch-Realschule sowie des Stadthauses angefragt.
Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, eine überschlägige Darstellung der voraussichtlichen Kosten pro Gebäude zu erstellen, die bei einer Umsetzung dieser Maßnahme anfallen würden. Zudem soll geklärt werden, welche Förderprogramme für die Umsetzung solcher Maßnahmen genutzt werden können. Die Stellungnahme der Verwaltung soll nach der Vorlage im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün auch dem Schulausschuss vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2Nachtrag: 11.09.2026 +NEU: Mündliche Berichterstattung: Beschädigungen am Nordmarkt -WCErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 5Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- 5.1Erstmalige Nachrüstung und Austausch investiver Komponenten bei LichtsignalanlagenZur Vorlage · 02622-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Mittelfreigabe für die Nachrüstung und den Austausch einzelner Komponenten bei Lichtsignalanlagen beschließen. Die Maßnahme umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und ist mit einem Gesamtvolumen von 360.000 Euro belegt. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsfinanzstelle für den Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen im Budget des Fachbereichs 66. Dabei sind für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 jeweils 180.000 Euro einzuplanen. Die Investition führt zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 20.350 Euro.
Ziel der Maßnahme ist die technologische Anpassung der Lichtsignalanlagen an den aktuellen Stand der Technik, ohne dabei eine vollständige Erneuerung der gesamten Anlagen zu benötigen. Dies beinhaltet unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit durch die Installation akustischer Signalgeber mit adaptiver Lautstärkeregelung sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit an unfallträchtigen Knotenpunkten. Zudem ist der Einsatz moderner Verkehrsdetektoren, wie Video- und Wärmebildkameras, vorgesehen, um die Erfassung von Fahrrädern und E-Scootern zu optimieren und die Straßenoberfläche zu schonen. Durch den gezielten Austausch von Komponenten sollen die Ausfallzeiten der Anlagen minimiert und die Verfügbarkeit der kritischen Infrastruktur sichergestellt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.2Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Evinger Straße im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Externberg“ für die Zeit von Mo-Fr von 7-17hZur Vorlage · 02851-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Evinger Straße im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Externberg“ zu reduzieren. Die Geschwindigkeitsanpassung gilt von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr. Damit wird die bisherige Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Grundlage für die Entscheidung ist die Bewertung der Verkehrssituation an einem hochfrequentierten Schulweg. Ein Schulwegindex des Automobilclub Europa (ACE) hatte die Verkehrssituation an einer örtlichen Grundschule als mangelhaft eingestuft. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde, das Team Nahmobilität und die Polizei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Der Bereich der Haltestelle wird von Schülern zweier Schulen sowie von Anwohnern aus einem angrenzenden Wohngebiet genutzt.
Die Maßnahme erfolgt analog zu einer bereits umgesetzten Reduzierung in der Lothringer Straße. Während die Polizei die Temporeduktion unterstützt, äußerte die DSW21 Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Taktung der Stadtbahn. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Beschränkung nur den Haltestellenbereich betrifft, in dem die Stadtbahn ohnehin halten muss. Zudem wurde die Straßenverkehrsbehörde beauftragt, Schulwege in Dortmund auf Basis der rechtlichen Anpassungen bedarfsgerecht zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.3Dynamische, multimodale und verkehrsaufkommensabhängige Steuerung von Lichtsignalanlagen in Dortmund -lag bereits zur Sitzung am 30.06.2026 vor-Zur Vorlage · 02433-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur dynamischen und multimodalen Steuerung von Lichtsignalanlagen in Dortmund eingebracht. Der Antrag, der im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beraten werden soll, beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts für eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung der Ampelanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik.
Ziel der Vorlage ist es, bestehende kameragestützte Detektionssysteme konsequent zu nutzen, um den Fuß- und Radverkehr an geeigneten Knotenpunkten zu bevorzugen sowie den ÖPNV-Vorrang durch intelligente Bus- und Stadtbahnvorrangschaltungen auszubauen. Zudem sollen unnötige Wartezeiten reduziert, die Verkehrssicherheit durch Maßnahmen wie den Rückbau freier Rechtsabbieger erhöht und die technische Infrastruktur für adaptive Systeme sowie zukünftige C-ITS-Anwendungen modernisiert werden. Dies umfasst den Aufbau von Schnittstellen zur Verkehrsrechnerzentrale, die Nutzung von Echtzeitdaten und die Anbindung an Verkehrsmodellierungssoftware.
Die Umsetzung soll vorrangig auf Pilotkorridoren erfolgen, die für den Umweltverbund von Bedeutung sind, etwa auf Velorouten, Schulwegen und wichtigen Achsen des ÖPNV. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss innerhalb von zwölf Monaten einen Bericht vorzulegen, der einen Umsetzungsfahrplan, ein Priorisierungskonzept, einen Kostenrahmen sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten und der Bewertung der verkehrlichen Wirkungen enthält.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.3.1Dynamische, multimodale und verkehrsaufkommensabhängige Steuerung von Lichtsignalanlagen in Dortmund, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02433-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur dynamischen, multimodalen und verkehrsaufkommensabhängigen Steuerung von Lichtsignalanlagen (LSA) in Dortmund vorgelegt. Der Antrag, der im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beraten werden soll, beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur schrittweisen Einführung moderner Steuerungssysteme.
Ziel des Antrags ist es, bestehende kameragestützte Detektionssysteme konsequent zu nutzen, um den Fuß- und Radverkehr an geeigneten Knotenpunkten zu bevorzugen sowie den ÖPNV-Vorrang durch intelligente Bus- und Stadtbahnvorrangschaltungen auszubauen. Zudem sollen unnötige Wartezeiten reduziert, die Verkehrssicherheit durch Maßnahmen wie den Rückbau freier Rechtsabbieger erhöht und die technische Infrastruktur für adaptive Systeme sowie zukünftige C-ITS-Anwendungen modernisiert werden. Dies umfasst den Aufbau von Schnittstellen zur Verkehrsrechnerzentrale, die Nutzung von Echtzeitdaten und die Anbindung an Verkehrsmodellierungssoftware.
Die Umsetzung soll vorrangig in Pilotkorridoren erfolgen, die für den Umweltverbund von Bedeutung sind, etwa auf Velorouten, Schulwegen oder wichtigen Achsen des ÖPNV. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss innerhalb von zwölf Monaten einen Bericht vorzulegen, der einen Umsetzungsfahrplan, ein Priorisierungskonzept, einen Kostenrahmen sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten und der Bewertung der verkehrlichen Wirkungen enthält.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit den Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke; SachstandsinformationZur Vorlage · 02157-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02157-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West. Im Zentrum steht der Umbau der Rheinischen Straße zwischen der Emscher und der Dorstfelder Brücke, um einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr an den Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen, damit die Verwaltung die Planungen weiterführen und konkretisieren kann. Ein formaler Baubeschluss soll nach Abschluss der Planungsarbeiten erfolgen.
Die Maßnahme umfasst die Neuordnung des Verkehrsraums auf einer Länge von etwa 1.040 Metern, einschließlich der Anpassung für den Rad-, Fuß- und Individualverkehr sowie der technischen Infrastruktur. Geplant ist die Errichtung barrierefreier Notruf- und Informationssäulen, einer elektroakustischen Anlage, einer kamerabasierten Videoüberwachung sowie neuer Fahrkartenautomaten und Entwerter. Zudem sind Arbeiten an der Stromversorgung, der Signalisierung und der Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Neuplanung von Entwässerungssystemen vorgesehen. Die Kosten für die Mischwasserkanalverlegung werden separat durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund berücksichtigt.
Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf circa 33,4 Millionen Euro netto. Das bisherige Planungsvolumen von 2,4 Millionen Euro soll dabei nicht überschritten werden. Die Umsetzung soll mit vorhandenen personellen und budgetären Mitteln erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei ein Baubeginn ab 2029 mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren angestrebt wird. Die Realisierung ist von der Haushaltssituation und entsprechenden Förderzusagen abhängig.
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- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.5Straßenausbau, hier: Beantwortung von AnfragenZur Vorlage · 01794-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um detaillierte Informationen zum Straßenausbau in Dortmund einzuholen. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum der Haushaltsjahre 2021 bis 2025 und umfasst verschiedene Aspekte der Planung und Umsetzung von Straßenbauarbeiten, Reparaturen sowie Instandsetzungen.
Die Fraktion bittet um eine Aufstellung der für den Straßenausbau veranschlagten sowie der tatsächlich verbauten Mittel pro Haushaltsjahr. Darüber hinaus werden Informationen zur Anzahl der geplanten und realisierten Bauprojekte im genannten Zeitraum angefordert. Ergänzend dazu wird nach der Fläche in Quadratmetern gefragt, die im Zeitraum von 2021 bis 2025 durch Straßenausbauarbeiten fertiggestellt wurde.
Neben den quantitativen Daten befasst sich die Anfrage mit administrativen Abläufen. Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, welche systemischen Maßnahmen zur Beschleunigung von Prozessen innerhalb der letzten Wahlperiode bereits erkannt und umgesetzt wurden. Zudem wird nach weiteren Verfahrensverbesserungen im Bereich des Straßenausbaus gefragt, die noch ausstehen und zeitnah realisiert werden sollen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün für den Termin am 12. Mai 2026 vorgesehen.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.6Nichtabruf von Fördermitteln durch die Stadt Dortmund, DSW21 und H-Bahn im Jahr 2025, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01898-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Fraktion erläutert, warum bewilligte Fördermittel im Jahr 2025 bei verschiedenen Projekten der Stadt Dortmund nicht vollständig abgerufen wurden. Von den im Mittelabflussbericht der VRR AöR ausgewiesenen Zuwendungen in Höhe von 1.471.600 Euro wurden bei den Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen sowie zur Verbesserung des Bahnhofsbereichs Dortmund Hauptbahnhof die entsprechenden Beträge vollständig oder weitgehend abgerufen.
Bei der Maßnahme zur niveaufreien Ausfädelung in die Marsbruchstraße (Baulos 75) der Stadtbahnstrecke verblieb ein Betrag von 1.000.000 Euro unabgerufen. Die Verwaltung führt hierfür Unstimmigkeiten zwischen der Autobahn GmbH und dem Landesbetrieb Straßen NRW bezüglich der Abrechnung des Landesdrittels an. Ein Schlussverwendungsnachweis wird für das dritte Quartal 2026 vorbereitet. Aufgrund eines reduzierten Investitionsvolumens wird ein geringer Restabruf erwartet. Die nicht abgerufenen Mittel konnten in die Folgejahre übertragen werden.
Hinsichtlich der künftigen Sicherstellung des Mittelabflusses wird auf die Kopplung der Mittel an den Baufortschritt verwiesen. Die Verwaltung und die DSW21 sehen keine strukturellen Probleme bei der Inanspruchnahme, äußern jedoch den Wunsch, die Zweckbindungsfrist nicht an die Vorlage des Schlussverwendungsnachweises, sondern an den Abschluss der Baumaßnahme zu knüpfen. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Empfehlung über den Städtetag NRW einzubringen.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.7Organisatorische Neuausrichtung des Tiefbauamts, hier: Bitte um SN (SPD)Zur Vorlage · 03202-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine mündliche Berichterstattung sowie eine schriftliche Stellungnahme zur organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes beantragt. Die Anfrage richtet sich an den Dezernenten für Bauen und Infrastruktur und soll in der Sitzung am 22. September 2026 behandelt werden.
Gegenstand der Anfrage ist insbesondere die Verlagerung der Bereiche 66/3 und 66/4 in das Stadtamt 65. Die Fraktion bittet um Erläuterungen zum zugrunde liegenden Organisationskonzept, den künftigen Entscheidungswegen und den geprüften Alternativen zu dieser Lösung. Dabei sollen auch die Ergebnisse des im Jahr 2021 begonnenen Neuorganisationsprozesses sowie die Erwartungen an konkrete Effizienzgewinne und die Beschleunigung von Planungs-, Bau- und Sanierungsvorhaben dargelegt werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion Informationen zur Fortführung des im Februar 2023 beschlossenen Kennzahlensystems für die verlagerten Bereiche sowie zur Vermeidung von Reibungsverlusten an den Schnittstellen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Einbindung der rund 125 betroffenen Beschäftigten in den Veränderungsprozess. Die Verwaltung wird zudem gebeten, dem AMIG und dem Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung (APOD) künftig quartalsweise über den Fortgang der Neuorganisation, die Entwicklung der Kennzahlen und etwaige Hemmnisse zu berichten.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.8Abgesetzt: Straßenzustandskataster, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03217-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Straßenzustandskataster“ in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22. September 2026 aufzunehmen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium.
In dem Schreiben wird angekündigt, dass die Details zu dem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Aufnahme des Punktes ist für eine öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 6Angelegenheiten der Friedhöfe
- 6.1Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2026Zur Vorlage · 02662-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Quartalsbericht 2026 des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund dokumentiert die wirtschaftliche Lage zum 30. Juni 2026. In diesem Zeitraum wurde ein Quartalsüberschuss von 354 T€ erwirtschaftet, was einer negativen Abweichung von 85 T€ gegenüber der Planung entspricht. Die Umsatzerlöse beliefen sich im ersten Halbjahr auf 5.701 T€. Dabei wird ein Mindererlös von 326 T€ gegenüber der Planung sowie ein erwarteter Jahres-Mindererlös von 406 T€ prognostiziert. Der öffentliche Zuschuss für das Jahr 2026 beläuft sich auf 2.585 T€; eine Kürzung um 67 T€ wurde durch den Verwaltungsvorstand beschlossen.
Bei den Aufwendungen lag der Materialaufwand mit 1.599 T€ unter dem Planwert von 1.827 T€, wobei für das Gesamtjahr ein Mehraufwand von 117 T€ erwartet wird. Der Personalaufwand betrug im ersten Halbjahr 4.560 T€, was einer Planüberschreitung von 29 T€ entspricht; für das gesamte Jahr wird eine Mehrbelastung von 386 T€ prognostiziert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 414 T€ unter dem Plan, wobei ein Mehraufwand von 121 T€ prognostiziert wird.
Zu den sonstigen Zinserträgen zählen Cashpooling in Höhe von 115 T€ sowie die Verzinsung einer Forderung gegenüber der Stadt Dortmund in Höhe von 856 T€. Für das Gesamtjahr wird eine Verschlechterung des Ergebnisses um 990 T€ gegenüber dem Wirtschaftsplan prognostiziert. Im Investitionsbereich wurden bis zum Ende des zweiten Quartals 527 T€ verausgabt, während 2.114 T€ gebunden sind. Es werden keine Überschreitungen der veranschlagten Investitionsbeträge erwartet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- 7.1Mündliche Berichterstattung: HochwasserschutzErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 7.2Mündliche Berichterstattung: Eigenbetrieb oder AöR - Was ist das Beste für die Stadtentwässerung?Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 7.3Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund - Benennung des Prüfers für den JahresabschlussZur Vorlage · 02818-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird im Rahmen der Beschlussvorlage 02818-26 dazu aufgerufen, die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly als Prüfer für den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zu beschließen. Die Benennung soll durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund ab dem Jahresabschluss 2026 und für eine Dauer von maximal fünf Jahren erfolgen.
Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer externen Rotation des Wirtschaftsprüfers. Seit dem Jahr 2021 wurden die Jahresabschlüsse der Stadtentwässerung Dortmund durch die Gesellschaft PriceWaterhouseCoopers GmbH geprüft. Gemäß dem vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Public Corporate Governance Kodex ist ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers nach fünf Jahren vorgesehen. Die Verwaltung hat unter Beteiligung der Stadtentwässerung Dortmund ein Auswahlverfahren durchgeführt und schlägt nach diesem Prozess die Beauftragung von Baker Tilly vor.
Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung werden von der Stadtentwässerung Dortmund getragen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen. Personelle sowie klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Die rechtliche Grundlage für die Beauftragung durch die Betriebsleitung ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeit des Ausschusses leitet sich aus der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund ab.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.4Zweiter Quartalsbericht 2026 der Stadtentwässerung DortmundZur Vorlage · 02967-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtentwässerung Dortmund hat für den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün den zweiten Quartalsbericht für das Jahr 2026 vorgelegt. Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist der Eigenbetrieb dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans zu informieren. Der vorliegende Bericht dient dazu, einen Überblick über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit im zweiten Quartal 2026 zu geben.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es werden keine personellen Auswirkungen durch die Vorlage ausgewiesen. Im Bereich der Klimarelevanz wird in der Vorlage ausgeführt, dass bei allen Projekten und Prozessen der Stadtentwässerung geprüft wird, inwieweit diese einen Beitrag zu den Zielen der Zukunftsinitiative sowie zur Reduzierung von Starkregengefahren leisten können. Bei positiven Ergebnissen und entsprechender Entscheidungsbefugnis erfolgt die Umsetzung. Spezifische Auswirkungen einzelner Projekte sind in den jeweiligen Sachthemen aufgeführt. Für die vorliegende Vorlage sind keine Fördermittel vorgesehen.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4.1Stadtentwässerung Dortmund: Unterschreitung des geplanten Investitionsvolumens, hier: Bitte um SN (SPD)Zur Vorlage · 03213-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur aktuellen Investitionssituation der Stadtentwässerung Dortmund eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist der erste Quartalsbericht 2026 der Stadtentwässerung, der eine Abweichung bei den geplanten Investitionen ausweist.
Nach den vorliegenden Daten wird für das Jahr 2026 bei den zahlungswirksamen Investitionen eine Unterschreitung des Planwerts prognostiziert. Während ursprünglich 36,3 Millionen Euro geplant waren, wird derzeit lediglich mit rund 26,0 Millionen Euro gerechnet. Unter Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Investitionen und Erstattungen ergibt sich gegenüber dem ursprünglichen Planansatz von insgesamt 40,1 Millionen Euro eine Differenz von 14,1 Millionen Euro.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung von drei Fragen. Zunächst sollen die Gründe für die Unterschreitung des geplanten Investitionsvolumens erläutert werden. Des Weiteren wird nach den Maßnahmen gefragt, die vorgesehen sind, um die Investitionsquote künftig zu erhöhen und die Umsetzung der geplanten Vorhaben sicherzustellen. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, welche konkreten Voraussetzungen und Bedarfe der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund benötigt, um die Investitionstätigkeit zu steigern. Die Stellungnahme wird im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün im Rahmen der Kenntnisnahme behandelt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten WohnimmobilienZur Vorlage · 02596-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Evaluationsbericht zum Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien zur Kenntnis. Das Programm wurde ursprünglich im Jahr 2023 beschlossen, um Maßnahmen zur privaten Vorsorge gegen Starkregenereignisse zu unterstützen.
In der aktuellen Förderperiode, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wurden die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Die jährliche Fördersumme beträgt nun jeweils 250.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss auf 1.000 Euro angehoben wurde. Zudem wurden die Einkommensgrenzen für die Antragsberechtigten auf 75.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 150.000 Euro für gemeinsam Veranlagte erhöht.
Bis zum Stichtag am 10. Juni 2026 wurden insgesamt 74 Anträge eingereicht, von denen 71 bewilligt und drei abgelehnt wurden. Für die bisher eingereichten Verwendungsnachweise wurden in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 46.613,98 Euro ausgezahlt. Aktuell stehen 17 Anträge zur Auszahlung noch aus. Die Stadtentwässerung Dortmund berichtet von einer gestiegenen Nachfrage im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode. Die zuständige Fachabteilung befürwortet eine Fortführung des Förderprogramms über das Jahr 2026 hinaus, weist jedoch darauf hin, dass für eine Weiterführung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten, da die Finanzierung nicht über die Abwassergebühren erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6Kooperation für eine klimaresiliente Schwammstadt, hier: BItte um SN (SPD)Zur Vorlage · 03210-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme zur Kooperation für eine klimaresiliente Schwammstadt eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund, der Emschergenossenschaft sowie dem Lippeverband (EGLV), die im Dezember 2024 vereinbart wurde. Ziel dieser auf zehn Jahre angelegten Kooperation mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro ist die beschleunigte Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Hitze, etwa durch Regenrückhaltebecken, Versickerungsanlagen oder die Offenlegung verrohrter Gewässer.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche konkreten Projekte seit Abschluss der Vereinbarung auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt wurden. Zudem wird nach der Höhe der bisher eingesetzten Mittel sowie deren Verwendung gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen zu geplanten Projekten inklusive der vorgesehenen Investitionsvolumina und Zeiträume. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Frage, inwieweit die Kooperation die Planung und Umsetzung von Maßnahmen beschleunigt und die personellen Ressourcen der Stadtentwässerung entlastet hat. Abschließend wird die Verwaltung um eine Bewertung des bisherigen Umsetzungsstands sowie um Informationen zu weiteren Maßnahmen gebeten, um das vereinbarte Investitionsvolumen und die Ziele der Schwammstadt-Strategie zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- 8.1Direkte Fußwegeverbindung Haltestelle Rombergpark - Plateau Phoenix-West, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00469-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme die Realisierung einer neuen Fußwegeverbindung zwischen der Haltestelle Rombergpark und dem Plateau Phoenix-West geprüft. Gegenstand der Untersuchung war ein Zusatzantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt. Dabei wurden die bestehenden Verbindungen „Weg West“ und „Weg Ost“ mit der vorgeschlagenen „Variante 1“ verglichen.
Die Prüfung durch das Grünflächenamt ergab, dass die neue Variante 1 mit einer Länge von etwa 692 Metern zwar die kürzeste Strecke darstellt und die Gehzeit im Vergleich zum bisher kürzesten Weg um etwa 1 Minute und 53 Sekunden verkürzen würde, jedoch bauliche Einschränkungen bestehen. Die Umsetzung der Variante 1 würde die Anlage von zwei langen und steilen Treppen erfordern. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen ist aufgrund der topografischen Gegebenheiten ausgeschlossen. Zudem wären für die notwendigen ingenieurtechnischen Bauwerkskonstruktionen Kosten im sechsstelligen Bereich zu veranschlagen.
In der Bewertung der bestehenden Wege wird der „Weg West“ als barrierearm beschrieben, während der „Weg Ost“ eine Treppe beinhaltet. Ein ansässiges Unternehmen, das bereits in der Vergangenheit eine kürzere Verbindung angeregt hatte, erklärte nach erneuter Rücksprache mit der Verwaltung, dass die aktuellen Wege zum Firmenstandort als praktikabel und zumutbar angesehen werden. Eine Kostenbeteiligung des Unternehmens an einer neuen Verbindung wurde nicht in Aussicht gestellt. Aufgrund der hohen Investitionskosten und der fehlenden Barrierefreiheit rät die Verwaltung von der Realisierung der Variante 1 ab.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Mahd städtischer Grünflächen, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 03209-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22. September 2026 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht. Der betreffende Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Mahd städtischer Grünflächen. Die Verwaltung gibt an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.1Nachtrag: 15.09.2026 +NV: Mahd städtischer Grünflächen, hier: Bitte um SN (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 03209-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Mahd städtischer Grünflächen eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Pflege der 81 vom Grünflächenamt verwalteten Wildblumenwiesen sowie weiterer nicht gestalteter Grünflächen. Die Fraktion verweist auf die ökologische Bedeutung dieser Flächen als Lebensraum für Insekten und Kleintiere sowie als Puffer für Wetterextreme und das städtische Mikroklima.
Die Anfrage bezieht sich unter anderem auf die Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag mit der EDG, die Maßnahmen zur Wildkrautbekämpfung umfasst. Die Fraktion bittet um eine Stellungnahme zur Häufigkeit der Mahd auf städtischen Flächen und zur Einhaltung von Empfehlungen für eine klimagerechte Mahd, die etwa ein- bis zweimal jährlich erfolgen sollte. Zudem wird nach der Berücksichtigung von Wetterextremen bei der Terminierung der Mahd gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion klären, wie die Leistungen der EDG im Bereich der Wildkrautbekämpfung definiert sind und ob es sich dabei um die Beseitigung invasiver Arten oder um rein ästhetische Maßnahmen handelt. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Schulung des Personals der EDG im Hinblick auf Biodiversität und Naturschutz sowie zur Ursache für das Mitmähen von nachbarschaftlich gepflegten Baumscheiben.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9Anfragen -nicht besetzt-
- 10Informationen der Verwaltung
- 10.1Beschlusskontrolle des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (öffentlich)Zur Vorlage · 02766-26 · Bericht Beschlusskontrolle
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt im Rahmen der Beschlusskontrolle die Beschlussverfolgung für das erste Halbjahr 2026 zur Kenntnis. Die Vorlage dient der Berichterstattung über den Status laufender Vorgänge sowie über abgeschlossene Berichte innerhalb des Gremiums.
Die Grundlage für diese Berichterstattung bildet ein Beschluss der Ratssitzung vom 17. Februar 2022. Darin wurde die Verwaltung beauftragt, eine tabellarische Übersicht zu erstellen, welche die politischen Beschlüsse, Anfragen und Prüfaufträge des Rates sowie der Ausschüsse dokumentiert. Gemäß dieser Vorgabe soll die Berichterstattung halbjährlich in den jeweils beschlussfassenden Gremien erfolgen. Die vorliegende Vorlage enthält die entsprechenden tabellarischen Übersichten der öffentlichen Beschlussverfolgung für den betreffenden Zeitraum. Es werden keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen