Dortmund Transparent

← Alle Vorlagen

Stellungnahme der Verwaltung

Helme für Leih-E-Scooter und Leih-Fahrräder - Anbieter*innen in die Pflicht nehmen

02013-26/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 02013-26/2 dargelegt, dass rechtlich keine Grundlage besteht, Anbieter von Leih-E-Scootern und Leih-Fahrrädern zur Bereitstellung von Helmen zu verpflichten.

Nach den geltenden nationalen Regelungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, besteht für herkömmliche Fahrräder, Pedelecs sowie E-Scooter, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h liegt, keine gesetzliche Helmpflicht. Eine Pflicht würde lediglich bei E-Bikes oder modifizierten E-Scootern greifen, die eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen.

Zwar ist das Abstellen von Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum als Sondernutzung einzustufen, was der Behörde die Möglichkeit gäbe, Erlaubnisse an Bedingungen zu knüpfen. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass eine Verpflichtung zu einem Helmangebot keinen ausreichenden sachlichen Bezug zum Straßenrecht aufweist. Da die Helmpflicht primär dem persönlichen Schutz der Fahrer dient und nicht der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW, wäre eine solche Auflage als ermessensfehlerhaft und rechtswidrig einzustufen. Zudem stünde eine kommunale Regelung im Widerspruch zur bundesrechtlichen Lage.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus Juli 2026 · Archiv nach Monat