5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift
- 2Beratung von Eingaben
- 2.1Mahntafel Grünanlage HainalleeZur Vorlage · 01224-26 · Anregung und Beschwerde
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Bürgerantrags nach § 24 der Gemeindeordnung wird der Rat der Stadt Dortmund ersucht, die Anbringung einer Mahntafel an der Grünanlage Hainallee zu beschließen. Die Antragstellerin, die VVN-BdA, schlägt für den Standort an der Ecke Eintrachtstraße/Hainallee, im Bereich der Villa Springorum, eine Tafel mit einem Text zur Ruhrlade-Tagung vom 7. Januar 1933 vor. Der Text soll auf das Treffen zwischen Vertretern der damaligen Reichsregierung und der Ruhrindustrie hinweisen und die Rolle der Wirtschaft bei der Machtübertragung zur Nationalsozialisten beschreiben.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, an die Beteiligung von Wirtschaftsvertretern am NS-Regime zu erinnern, und verweist auf eine vergleichbare Tafel in Köln. Als Hintergrund wird die Schließung der Gedenkstätte Steinwache angeführt, deren inhaltliche Umgestaltung die Darstellung wirtschaftlicher Verflechtungen mit dem Nationalsozialismus nach Ansicht der Antragstellerin einschränke.
Zudem wird im Antrag die Forderung nach einer Nachzahlung von Löhnen an die Nachfahren von Zwangsarbeitern unterstützt, analog zu Regelungen bei der Rückgabe von NS-Raubkunst. Der Antrag verknüpft die historische Mahnung mit aktuellen politischen Entwicklungen und kritisiert den Einfluss von Wirtschaftsinteressen auf die politische Landschaft.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zurückgezogen
- 2.1.1Mahntafel Grünanlage HainalleeZur Vorlage · 01224-26/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beantwortung einer Anfrage zur Einrichtung einer Mahntafel in der Grünanlage Hainallee legt dar, weshalb die Verwaltung der vorgeschlagenen Beschriftung für die Tafel nicht zustimmen kann. Der Antrag, der von Bündnis „Dortmund gegen Rechts“ gestellt wurde, befasst sich mit den historischen Hintergründen der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933.
In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters werden die komplexen Ursachen für das Scheitern der ersten deutschen Demokratie sowie die Ereignisse um die Ernennung Hitlers als Reichskanzler erläutert. Dabei wird auf die politische Instabilität der Weimarer Republik, die zunehmende Bedeutung antidemokratischer Kräfte sowie die gespaltene Haltung der deutschen Wirtschaft hingewiesen. Die Verwaltung führt aus, dass die Verantwortung für die Machtübernahme primär bei Akteuren wie dem Reichslandbund und dem Einfluss auf den Reichspräsidenten zu suchen sei, während die Rolle der Schwerindustrie differenziert betrachtet werden muss. Zudem wird klargestellt, dass entscheidende politische Absprachen zur Regierungsbildung, wie das Treffen zwischen Adolf Hitler und Adolf Hitler in Köln, nicht in Dortmund stattfanden.
Abschließend verweist die Verwaltung darauf, dass ein bereits im Jahr 2009 gestellter ähnlicher Bürgerantrag der VVN im zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abgelehnt wurde.
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- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zurückgezogen
- 2.2Umleitung der Buslinie 453
- 2.2.1Umleitung der Buslinie 453Zur Vorlage · 00319-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Anfrage bezüglich der Umleitung der Buslinie 453 Stellung. Hintergrund der Anfrage ist die Neugestaltung des Innenstadtbusnetzes, die im Zuge der Einführung der Linien 400/401 vorgenommen wurde. Ziel dieser Maßnahme war die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Dortmund.
Nach Angaben der Verwaltung basieren die Linienanpassungen auf Untersuchungen eines Ingenieurbüros, welche die Vor- und Nachteile der Änderungen abgewogen haben. Laut dieser Ergebnisse überwiegen die Vorteile der Anpassungen. Eine Kundenbefragung der DSW21 aus dem Zeitraum Januar bis Februar 2026 mit rund 1.000 Teilnehmenden fiel positiv aus. Die Verwaltung räumt jedoch ein, dass die Neugestaltung für Teile der Bevölkerung mit längeren Wegen zu den Haltestellen verbunden ist.
Im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Nahverkehrsplans durch die Stadt Dortmund wird eine Evaluation des Busnetzes durchgeführt. Dabei wird auch die aktuelle Führung der Linien 400/401 bewertet. Eine Änderung des derzeitigen Linienwegs, der so vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde, wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwartet.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 2.3öffentl. Toilette in BrechtenZur Vorlage · 00834-26 · Anregung und Beschwerde
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 2.3.1öffentl. Toilette in BrechtenZur Vorlage · 00834-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Errichtung einer öffentlichen Toilette im Stadtbezirk Brechen Stellung bezogen. Grundlage der Anfrage ist eine Eingabe, die die Bereitstellung einer solchen sanitären Anlage fordert.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung wurde im Zuge der Ausschreibung einer neuen Dienstleistungskonzession für den Betrieb öffentlicher WC-Anlagen im Jahr 2020 eine Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegt. Diese Festlegung sieht vor, dass jedem Stadtbezirk eine öffentliche WC-Anlage zur Verfügung gestellt wird.
Für den Stadtbezirk Eving, zu dem Brechen gehört, ist bereits eine Anlage an der Kreuzung Bayrische Straße und Waldecker Straße vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund dieser bestehenden Versorgung mit einer zusätzlichen Anlage im betreffenden Stadtbezirk keine weitere Bereitstellung erfolgen kann. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 2.4Stop der Strafanträge bei Fahren ohne Ticket in Bus und BahnZur Vorlage · 01839-26 · Anregung und Beschwerde
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 2.4.1Stop der Strafanträge bei Fahren ohne Ticket in Bus und BahnZur Vorlage · 01839-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 01839-26/1 befasst sich die Verwaltung mit einem eingegangenen Bürgerantrag, der die Einstellung von Strafanträgen bei Fahrten ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn zum Ziel hat.
Zur Klärung des Sachverhalts wurde das zuständige Verkehrsunternehmen DSW21 um eine Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldung des Verkehrsunternehmens wurde der Verwaltung zur Beantwortung des Antrags zugeleitet. Die Verwaltung gibt an, sich der in der Stellungnahme des DSW21 dargelegten Auffassung anzuschließen. Der Vorgang ist für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Termin am 7. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 3Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- 4Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
- 4.1Stellungnahmen der Verwaltung
- 4.1.1Gebühren der Stadt Dortmund bei AbschleppmaßnahmenZur Vorlage · 01422-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Fraktion GRÜNE & Volt zur Höhe der Gebühren bei Abschleppmaßnahmen reagiert. Bisher wurde beim Erlass eines Leistungsbescheides eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 42,00 € erhoben, wodurch sich die Gesamtabrechnung von 97,00 € auf 139,00 € erhöhte. Die Verwaltung führt aus, dass diese Praxis auf der Ausführungsverordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen basierte.
Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde das Verfahren zum 16. Februar 2026 umgestellt. Das Gericht verwies auf das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach für die Kostenentscheidung keine Gebühr erhoben werden darf. Infolgedessen wird die Verwaltungsgebühr für Abschleppmaßnahmen künftig nicht mehr durch den Erlass eines Leistungsbescheides erhöht und verbleibt bei 97,00 €.
Die Auswertung der Jahre 2024 und 2025 zeigt, dass in etwa 20 Prozent der Abschleppverfahren ein Leistungsbescheid erlassen wurde. Im Jahr 2024 beliefen sich die zusätzlichen Gebühren aus diesen Bescheiden auf 55.272,00 €, im Jahr 2025 auf 68.376,00 €. Rückwirkende Konsequenzen für bereits bestandskräftige Bescheide ergeben sich laut Verwaltung nicht, da die Forderungen bestehen bleiben. In laufenden Klageverfahren reduziert das Gericht die Gebühren auf das Mindestmaß von 30,00 €. Zukünftig wird die Stadt bei etwa jedem fünften Verfahren eine Gebührenminderung von 42,00 € verzeichnen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.2Weiterbildungsetat OrdnungsamtZur Vorlage · 01421-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf die Anfrage der Fraktion GRÜNE & Volt zum Weiterbildungsetat des Ordnungsamtes reagiert. Als Herausforderungen für die Fortbildung werden das personelle Wachstum der Behörde, gesetzliche Neuerungen, die Einstellung von Personal ohne Verwaltungsausbildung sowie steigende Kosten für Weiterbildungen angeführt.
Die Budgetplanung zeigt für die Jahre 2026 bis 2029 Planansätze zwischen etwa 74.600 Euro und 77.000 Euro vor. Im Vergleich zu den Vorjahren 2023 bis 2025, in denen die Beträge zwischen rund 78.000 Euro und knapp 90.000 Euro lagen, ist ein leichter Rückgang der geplanten Mittel zu verzeichnen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen in den vergangenen drei Jahren unter den Planwerten, was die Verwaltung unter anderem auf krankheitsbedingte Ausfälle von Trainern, Streiks im öffentlichen Dienst, Stellenvakanzen sowie die hohe Arbeitsbelastung während der Vorbereitungen der Europameisterschaft zurückführt.
Ein wesentlicher Teil des Budgets ist für verpflichtende Schulungen gebunden. So entfallen für das Jahr 2026 vertraglich festgelegte Kosten in Höhe von 21.210 Euro auf Eingriffstechniken und Eigensicherungstrainings für den Kommunalen Ordnungsdienst. Für die Verkehrsüberwachung sind etwa 2.370 Euro für die Bedienung mobiler Blitzeranlagen vorgesehen. Zudem unterliegen Veterinär- und Lebensmittelkontrolleur*innen spezifischen gesetzlichen Fortbildungspflichten.
Die Verwaltung gibt an, dass alle Kosten für Fortbildungen durch externe Anbieter getragen werden. Neben fachspezifischen Themen wie Gewerberecht oder Deeskalation werden auch Maßnahmen zur Teamstabilisierung durchgeführt. Um eine adäquate Weiterbildung für den Außendienst zu gewährleisten, wird eine Budgeterhöhung um 20.000 Euro als wünschenswert bezeichnet.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.3AK ProblemhäuserZur Vorlage · 01293-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über die Arbeit des Arbeitskreises (AK) Problemhäuser informiert. Der im Jahr 2008 gegründete Arbeitskreis unter der Leitung des Ordnungsamtes analysiert Immobilien mit besonderen Problemlagen und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Wohnraumverwahrlosung auseinander. An den etwa sechs jährlichen Sitzungen beteiligen sich 15 städtische Fachbereiche sowie sechs externe Organisationen. Die DEW21 ist als fester Bestandteil in den Arbeitskreis eingebunden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Prävention ist der Umgang mit Versorgungssperren aufgrund von Zahlungsrückständen. Da eine Unterbrechung der Wasserversorgung zur Unbewohnbarkeit von Objekten führt, existiert hierfür ein seit 2013 etablierter Ablaufplan. Die DEW21 meldet drohende Wassersperrungen vier bis sechs Wochen im Voraus an das Präventionsteam Wohnraumsicherung. Dieses informiert daraufhin sowohl die Eigentümer als auch die Mieter und sucht das Gespräch, um Lösungen zur Vermeidung der Sperrung zu finden. Parallel werden weitere Fachbereiche wie die Wohnungsaufsicht oder der Jugendhilfedienst informiert.
Durch dieses Frühwarnsystem konnten im Jahr 2025 alle 46 gemeldeten Planungen für Wassersperrungen so bearbeitet werden, dass keine Fremdunterbringungen notwendig wurden und die Bewohnbarkeit der Objekte erhalten blieb. Ein direkter Informationsaustausch zwischen der Wohnraumsicherung und der DEW21 findet bei Bedarf auch durch gemeinsame Besprechungen statt.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 4.1.4Nachhilfe mit BuT-GeldernZur Vorlage · 00890-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beantwortung von Anfragen des Sozialamtes befasst sich mit der Verteilung von Mitteln aus dem Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) für Lernförderung im Jahr 2025. Die Verwaltung erläutert dazu, dass die Zahlungen auf 39 verschiedene Anbieter verteilt sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Online- und Präsenzangeboten ist nicht möglich. Zudem werden die Anbieter in der Darstellung anonymisiert, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu schützen.
Bezüglich der Anfrage zur CDU-Fraktion aus der Sitzung des Schulausschusses vom 4. Februar 2026 hält die Verwaltung fest, dass für einen spezifischen Anbieter ein Kooperationsvertrag seit Januar 2023 besteht. Eine signifikante oder auffällige Zunahme von BuT-Anträgen bei diesem Anbieter im Vergleich zu anderen Leistungserbringern ist nicht feststellbar. Weitere Erkenntnisse zu Unregelmäßigkeiten liegen dem Sozialamt nicht vor.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der bewilligten Anträge und der eingereichten Unterlagen der Anbieter. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die personellen Ressourcen aufgrund gestiegener Fallzahlen, bedingt durch die Wohngeldnovelle zum 1. Januar 202läufig, vorrangig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge eingesetzt werden müssen. Aus diesem Grund können systematisierte oder anlassunabhängige Kontrollen der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen derzeit nicht in dem gewünschten Umfang durchgeführt werden, wenngleich anlassbezogene Prüfungen weiterhin stattfinden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 4.1.5Tierhaltungsverbote und Vollzug des Tierschutzes in DortmundZur Vorlage · 01945-26/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat auf die Anfrage der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 19. Mai 2026 detaillierte Informationen zu Tierhaltungsverboten und dem Vollzug des Tierschutzes im Stadtgebiet Dortmund vorgelegt.
Im Jahr 2024 wurden in 53 Tierhaltungen Tiere aus verschiedenen Arten entnommen, darunter Katzen, Hunde, Kaninchen und Hühner. Im Jahr 2025 fanden Fortnahmen in 28 Tierhaltungen statt, wobei eine größere Anzahl an Wellensittichen betroffen war. Für das bisherige Jahr 2026 wurden bislang 10 Fortnahmen registriert, die unter anderem Schlangen, Geckos und Bartagamen umfassen.
Hinsichtlich der Tierhalteverbote verzeichnete die Verwaltung im Jahr 2024 zehn Verfügungen, darunter ein generelles Verbot sowie spezifische Verbote für Hunde, Katzen, Fische, Hühner und Pferde. Im Jahr 2025 wurden sieben Verbote erlassen, im Jahr 2026 bislang ein generelles Verbot.
Zusätzlich wurden tierschutzrechtliche Ordnungsverfügungen erlassen, um die Einhaltung von Haltungsbedingungen, die medizinische Versorgung, Pflege, Ernährung sowie die Beschränkung der Tieranzahl oder Zucht sicherzustellen. Im Jahr 2024 waren dies 78 schriftliche Verfügungen, im Jahr 2025 37 und im Jahr 2026 bislang neun. Die Einhaltung dieser Anordnungen wurde im genannten Zeitraum durch mindestens 120 Kontrollen überprüft. Eine spezifische Statistik über Mehrfachmaßnahmen gegen dieselben Personen liegt der Verwaltung nicht vor, es wird jedoch auf eine wiederkehrende Anzahl auffälliger Personen hingewiesen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.6Fallmanagement RattenbekämpfungZur Vorlage · 02012-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beantwortung von Anfragen der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei erläutert das Fallmanagement der Rattenbekämpfung in Dortmund. Das Ordnungsamt berichtet über die Anzahl der Meldungen zu Rattenbefall mit 581 Meldungen im Jahr 2024, 726 im Jahr 2025 und 391 Meldungen bis zum Stand des 15. Mai 2026. Als primärer Meldeweg wird der digitale Mängelmelder angeführt.
Der Prozess umfasst die Klärung der Flächenverantwortung, die Ursachenermittlung sowie die Einbindung der Fachbereiche 63 und 65 oder des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Zur Bekämpfung wurden bis zum 15. Mai 2026 mindestens 111 Giftköder durch den Fachbereich 63 ausgelegt, während der Eigenbetrieb Stadtentwässerung gifthaltige Köder in etwa 100 Schachtbauwerken einsetzt. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt anhand der Meldehäufigkeit, des Gefahrenpotenzials und der Ursachen, wie etwa Müllablagerungen.
Hinsichtlich der Wirksamkeit von Bekämpfungsansätzen stellt die Verwaltung fest, dass eine abschließende Bewertung der Nachhaltigkeit und Anwendbarkeit aufgrund der aktuellen Erkenntnislage nicht möglich ist. Es liegen keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die die Annahme bestätigen oder widerlegen, dass nachwachsende Ratten infolge gestörter Sozialstrukturen häufiger Krankheitserreger tragen. Die Verwaltung berücksichtigt bei der Planung, dass frei gewordene Reviere durch nachwandernde Tiere neu besiedelt werden können, und verfolgt die fachliche Entwicklung fortlaufend.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.7MarktsatzungZur Vorlage · 02016-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Stellungnahme die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt zur Nutzung von Musik auf und um Wochenmärkte in Dortmund. Gemäß der aktuellen Marktsatzung ist die Nutzung von Geräten zur Schallerzeugung oder Schallwiedergabe auf der Marktfläche untersagt, wobei diese Regelung nicht die Umgebung der Märkte umfasst.
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Musik im öffentlichen Raum verweist die Verwaltung auf das Landesimmissionsschutzgesetz NRW. Dieses untersagt die Nutzung von Tongeräten, sofern unbeteiligte Personen erheblich belästigt werden oder die Nachtruhe gestört wird. Während genehmigungsfreie Musikdarbietungen möglich sind, sofern keine erhebliche Belästigung vorliegt, können für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Eine dauerhafte Erteilung solcher Genehmigungen für regelmäßige, wöchentliche Veranstaltungen ist jedoch nicht möglich. Für die Straßenmusik in Fußgängerzonen gelten seit 2015 spezifische Regeln, die zeitliche Begrenzungen und Standortwechsel vorschreiben sowie den Einsatz elektronischer Verstärker untersagen.
Eine Änderung der Marktsatzung zur Zulassung von DJ-Stationen wäre theoretisch durch den Rat möglich, sofern die Immissionsschutzrichtwerte eingehalten werden. Die Verwaltung weist jedoch daraufweise hin, dass die Marktverwaltung und die Händler den traditionellen Charakter der Märkte wahren möchten. Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum sind zudem Sondernutzungserlaubnisse sowie gegebenenfalls gaststättenrechtliche Gestattungen über das Ordnungsamt einzuholen.
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- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.8Informationen zu Kandidierenden bei Seniorenbeirats- und IntegrationsratswahlenZur Vorlage · 02015-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Informationen zu Kandidierenden bei Seniorenbeirats- und Integrationsratswahlen wird die rechtliche Lage bezüglich einer offiziellen Wahlinformation erläutert. Die Anfrage untersuchte, welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten bestehen, eine offizielle Bereitstellung von Informationen zu den Kandidierenden sowie deren politischen Auffassungen zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das geltende Neutralitätsgebot der Stadt Dortmund eine einseitige Beeinflussung des Wahlkampfs durch die öffentliche Hand untersagt. Eine Unterstützung oder Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern ist daher nicht zulässig. Die Veröffentlichung von Informationen durch die Stadt muss sich auf rein sachliche Angaben beschränken, wozu lediglich der Name, das Geburtsjahr, die E-Mail-Adresse sowie die Parteien- oder Verbandszugehörigkeit gehören.
Es wird darauf verwiesen, dass die Durchführung der Seniorenbeiratswahl und der Integrationsratswahl nach denselben Grundsätzen wie andere Wahlen, beispielsweise der Bundestagswahl, zu erfolgen hat. Eine Veröffentlichung von Programminhalten oder persönlichen Stellungnahmen der Kandidierenden auf den Internetseiten der Stadt Dortmund ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung stellt fest, dass sich die ursprünglichen Fragen aus der Bitte um Stellungnahme durch diese rechtlichen Vorgaben als gegenstandslos erweisen. Zudem wird auf eine bereits vorliegende Beantwortung aus dem Vorjahr verwiesen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.9Kosten für AusweiseZur Vorlage · 02010-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen Informationen zu den Kostenentwicklungen bei Personalausweisen vorgelegt. Auslöser der Anfrage ist eine Kostenanpassung der Bundesdruckerei zum 1. März 2026.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung ergibt sich durch diese Anpassung bei Personalausweisen für Personen unter 24 Jahren ein Fehlbetrag von 2,01 Euro pro Dokument. Basierend auf dem Volumen von etwa 50.725 Ausweisdokumenten im Jahr 2025 beläuft sich die daraus resultierende Differenz auf rund 110.000 Euro. Dieser Fehlbetrag wird in den Folgejahren in ähnlicher Höhe veranschlagt und wird derzeit durch andere Einnahmen der Bürgerdienste aus dem Haushalt der Stadt Dortmund ausgeglichen.
Eine eigenständige Erhöhung der Gebühren durch die Stadt Dortmund ist nicht möglich, da die Gebührensätze durch die bundesweit geltende Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung festgeschrieben sind. Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Bund die Kosten über diese Verordnung auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen kann. Die Bürgerdienste stehen im Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Bundesinnenministerium, wobei die Positionen der Kommunen und des Bundesministeriums in dieser Angelegenheit voneinander abweichen. Ein Schreiben des Bundesinnenministeriums liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.10Sensible Infrastruktur in DortmundZur Vorlage · 01413-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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Die Verwaltung beantwortet in einer Stellungnahme die Anfrage der CDU-Fraktion zum Schutz sensibler Infrastrukturen in Dortmund. Die primäre Verantwortung für den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), wie etwa der Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsversorgung, liegt bei den jeweiligen Betreibern sowie bei der polizeilichen Gefahrenabwehr. Die Stadt Dortmund beteiligt sich jedoch an Netzwerken wie der Arbeitsgruppe Bevölkerungsschutz und setzt im Rahmen eines integrierten Risikomanagements (IRM) auf die Abstimmung mit Betreibern und Behörden.
Für den Fall von Versorgungsengpässen wurden bereits Konzepte zu Themen wie Kommunikation, Nahrungsmittelversorgung und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung erarbeitet. So wurde mit dem „Krisenrathaus“ eine notstromversorgte Stelle geschaffen. Im Falle eines großflächigen Ausfalls der Telekommunikation dienen 53 Notfallanlaufstellen (NAS) als Informationspunkte, die über alternative Kommunikationswege angebunden sind.
Die Warnung der Bevölkerung erfolgt über einen Mix aus verschiedenen Kanälen, darunter Warn-Apps, Sirenen, Rundfunk, Cell Broadcast, Lautsprecherfahrzeuge sowie elektronische Stadtwerbetafeln. Für das Jahr 2026 ist zudem die Integration des Parkleitsystems in das Warnsystem geplant. Bei einem massiven Ausfall der digitalen Infrastruktur wird die Kommunikation voraussichtlich primär über Lautsprecherwagen und die Notfallanlaufstellen erfolgen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.11Einrichtung einer zweiten Citywache am Bahnhof HördeZur Vorlage · 02000-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer vorliegenden Anfrage der CDU-Fraktion die Fragen zur möglichen Einrichtung einer zweiten Citywache am Bahnhof Hörde. Aktuell konzentriert sich der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) aufgrund hoher Einsatzintensität primär auf den Innenstadtbereich, während Kontrollen in den Außenbezirken wie Hörde vorwiegend anlassbezogen erfolgen. Im Bereich der Hörder Bahnhofstraße wurden im laufenden Jahr zehn Maßnahmen, unter anderem im Bereich des Jugendschutzes, verzeichnet. Eine aktuelle Lageentwicklung im Umfeld des Bahnhofs ist derzeit nicht ersichtlich, wenngleich sich im Bereich der polizeilichen Einsätze rückläufige Zahlen zeigen.
Die Verwaltung bewertet die Einrichtung einer weiteren Citywache als grundsätzlich geeigneten Ansatz, um die Präsenz von Sicherheitskräften zu stärken, die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen und die Bürgernähe zu fördern. Eine solche Station könnte dazu beitragen, die Wahrnehmung von Angsträumen zu reduzieren. Bisher fanden jedoch keine konkreten Überlegungen oder Prüfungen zur Einrichtung einer solchen Wache am Bahnhof Hörde statt, wessoalan auch keine potenziellen Standorte identifiziert wurden.
Eine Umsetzung würde umfangreiche verwaltungsinterne Prüfungen sowie Abstimmungen mit den zuständigen Fachbereichen und der Polizei erfordern. Dabei müssten organisatorische, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen geklärt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Polizei die Bindung von Personal- und Finanzressourcen durch stationäre Wachen kritisch bewertet. Als Alternative oder Ergänzung werden flexible Streifendienste und mobile Wachen als Bestandteil moderner Sicherheitskonzepte angeführt.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.11.1Nachtrag: 07.07.2026 Einrichtung einer zweiten Citywache am Bahnhof HördeZur Vorlage · 02000-26/3 · Antrag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einen Antrag zur Tagesordnung eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts für eine zweite Citywache im Bereich des Bahnhofs Hörde vorsieht. Die Fraktion bittet das Gremium darum, die Verwaltung mit der Erstellung eines umfassenden Konzepts zu beauftragen, welches dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden soll.
Das geforderte Konzept soll eine Darstellung möglicher Standorte im Umfeld des Bahnhofs Hörde sowie eine Ermittlung des erforderlichen Personal-, Sach- und Finanzbedarfs beinhalten. Laut der Stellungnahme der Verwaltung ist eine Citywache in diesem Bereich geeignet, die Präsenz von Sicherheitskräften zu erhöhen, das Sicherheitsgefühl zu stärken und Präventions- sowie Beratungsangebote auszubauen. Zudem soll ein niedrigschwelliger Anlaufpunkt für die Bevölkerung geschaffen werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bislang keine konzeptionellen Überlegungen oder Prüfungen zur Einrichtung einer weiteren Citywache im Bereich Hörde stattgefunden haben. Es liegen keine Bewertungen zu möglichen Standorten oder zu den personellen und finanziellen Auswirkungen vor. Die Untersuchung der Rahmenbedingungen soll dazu dienen, eine Entscheidungsgrundlage für die politische Beratung zu schaffen und Perspektiven für die Sicherheitsinfrastruktur im Stadtgebiet aufzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.12Helme für Leih-E-Scooter und Leih-Fahrräder - Anbieter*innen in die Pflicht nehmenZur Vorlage · 02013-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 02013-26/2 dargelegt, dass rechtlich keine Grundlage besteht, Anbieter von Leih-E-Scootern und Leih-Fahrrädern zur Bereitstellung von Helmen zu verpflichten.
Nach den geltenden nationalen Regelungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, besteht für herkömmliche Fahrräder, Pedelecs sowie E-Scooter, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h liegt, keine gesetzliche Helmpflicht. Eine Pflicht würde lediglich bei E-Bikes oder modifizierten E-Scootern greifen, die eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen.
Zwar ist das Abstellen von Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum als Sondernutzung einzustufen, was der Behörde die Möglichkeit gäbe, Erlaubnisse an Bedingungen zu knüpfen. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass eine Verpflichtung zu einem Helmangebot keinen ausreichenden sachlichen Bezug zum Straßenrecht aufweist. Da die Helmpflicht primär dem persönlichen Schutz der Fahrer dient und nicht der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW, wäre eine solche Auflage als ermessensfehlerhaft und rechtswidrig einzustufen. Zudem stünde eine kommunale Regelung im Widerspruch zur bundesrechtlichen Lage.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.1.13Nachtrag: 25.06.2026 Neujahrsempfang im Rathaus (Stellungnahme der Verwaltung)Zur Vorlage · 01390-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme Stellung zur Durchführung eines Neujahrsempfangs der AfD-Fraktion in der Bürgerhalle des Rathauses. Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgte am 11. Dezember 2025, woraufhin die Nutzung nach Prüfung am 16. Januar 2026 zugesagt wurde. In den Entscheidungsprozess waren das Büro des Oberbürgermeisters sowie das Dezernat 1 eingebunden, während das Rechtsamt und das Dezernat 3 beratend tätig waren.
Ein Widerruf der Nutzungsgenehmigung wurde von der Verwaltung nach dem Bekanntwerden der Teilnahme eines Gastredners am 19. Februar 2026 beschlossen. Als Begründung für den Widerruf wurde angeführt, dass durch die Einladung des Redners der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Ratsfraktion nicht mehr gegeben sei und die Veranstaltung stattdessen den Charakter einer nicht zulässigen Parteiveranstaltung annehme. Die Verwaltung gab an, dass rechtlich keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Absage aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorlagen.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der Antrag der Afd-Fraktion auf vorläufigen Rechtsschutz zu bewilligen, wurde von der Stadt Dortmund Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Einlegung erfolgte am Morgen des 21. Februar 2026. Da die Veranstaltung am 22. Februar 2026 bereits stattgefunden hatte, erklärten die Beteiligten das Verfahren für erledigt. Das Oberverwaltungsgericht legte der Stadt Dortmund die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2Anträge der Fraktionen
- 4.2.1Schliefanlage Dortmund WesterfildeZur Vorlage · 02474-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für das Gremium L + T eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Schliefanlage Dortmund Westerfilde. Die Fraktion kündigte an, das entsprechende Anliegen zeitnah zu konkretisieren.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.2Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und ArmutszuwanderungZur Vorlage · 02500-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 7. Juli 2026 vorgelegt. Der Antrag umfasst die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Armutszuwanderung“ zur Kenntnisnahme.
Die Fraktion hat angekündigt, ihr Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient der Aufnahme des Themas in die anstehende öffentliche Sitzung des genannten Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.2.1Nachtrag: 03.07.2026 Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und ArmutszuwanderungZur Vorlage · 02500-26/1 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Rahmen einer Bitte um Stellungnahme Fragen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und zur Situation der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten an die Verwaltung der Stadt Dortmund gestellt. Als Referenz dient dabei die Vorgehensweise der Stadt Gelsenkirchen, die durch behördenübergreifende Kontrollstrukturen zwischen Jobcenter, Ausländerbehörde, Wohnungsaufsicht, Zoll und Polizei die Überprüfung der Erwerbstätigkeit von Leistungsbeziehern durchführt. In Gelsenkirchen wurden dadurch in mehreren Fällen die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit verneint oder entzogen.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf Daten aus dem Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2024. Demnach waren Ende 2023 insgesamt 12.040 Bürgerinnen und Bürger aus EU2-Staaten in Dortmund gemeldet, davon 5.205 mit bulgarischer und 6.835 mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Von 11.797 EU2-Bürgerinnen und Bürgern unter 65 Jahren bezogen im November 2023 insgesamt 4.958 Personen Leistungen nach dem SGB II.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung, ob eine vergleichbare Praxis wie in Gelsenkirchen, bei der die Anerkennung als Arbeitnehmer an den Nachweis einer Erwerbstätigkeit zur Deckung von mindestens einem Drittel des Lebensunterhalts geknüpft ist, rechtlich oder praktisch in Dortmund umsetzbar ist. Zudem wird um aktuelle Zahlen zum Stand Mai 2026 gebeten, wie viele EU2-Bürger in Dortmund leben und wie viele davon SGB II-Leistungen beziehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.3Prostitution im Bereich der Dortmunder InnenstadtZur Vorlage · 02518-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 7. Juli 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf das Thema Prostitution im Bereich der Dortmunder Innenstadt.
Mit diesem Schreiben bittet die Fraktion darum, den genannten Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung des Ausschusses aufzunehmen. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme innerhalb des zuständigen Gremiums.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.3.1Nachtrag: 03.07.2026 Prostitution im Bereich der Dortmundere InnenstadtZur Vorlage · 02518-26/1 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Bitte um Stellungnahme zum Thema Prostitution im Bereich der Dortmunder Innenstadt eingebracht. Hintergrund der Anfrage sind Berichte aus der Bürgerschaft, wonach im Bereich hinter dem DOC-Center sowie in den angrenzenden Straßen und Freiflächen vermehrt Prostitution im öffentlichen Raum stattfinden soll.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen zur aktuellen Lage. Konkret wird gefragt, ob der Verwaltung Aktivitäten der Straßen- bzw. Gelegenheitsprostitution im Umfeld des DOC-Centers bekannt sind und welche Erkenntnisse über die räumlichen Schwerpunkte der Prostitutionsausübung in der Innenstadt vorliegen. Zudem wird nach den ordnungsbehördlichen Maßnahmen gefragt, die in den vergangenen drei Jahren im Bereich des DOC-Centers sowie an anderen bekannten Orten der Straßenprostitution durchgeführt wurden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Bewertung der aktuellen Entwicklung der Straßenprostitution in Dortmund insgesamt durch die Verwaltung. Abschließend wird die Frage nach einem etwaigen Handlungsbedarf hinsichtlich zusätzlicher ordnungsrechtlicher, sozialer oder präventiver Maßnahmen gestellt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme im Ausschuss vorgesehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.4Raser- und Poserszene auf dem WallZur Vorlage · 02521-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zur aktuellen Verkehrssituation auf dem Dortmunder Wall eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist die Wirksamkeit der seit 2021 bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in den Nachtstunden zwischen 21:00 und 05:00 Uhr sowie die zusätzliche Installation eines festen Blitzergeräts im Jahr 2022.
Die Fraktion bezieht sich auf das Ziel der Verwaltung, die sogenannte Raser- und Poserszene dauerhaft aufzulösen. Laut der Anfrage berichten Anwohner, Pendler und Passanten weiterhin von Problemen durch diese Gruppe. Gleichzeitig wird auf Verkehrsbehinderungen und Staus am Wochenende hingewiesen, die durch Fahrzeuge entstehen, welche im Schritttempo fahren oder halten.
Die Anfrage umfasst zwei konkrete Fragestellungen an die Stadtverwaltung. Es wird um eine Bewertung des Erfolgs der Maßnahmen nach über vier Jahren Geschwindigkeitsbegrenzung und verstärkten Kontrollen gebeten. Zudem wird die Verwaltung gefragt, ob das Ziel der Auflösung der genannten Szene aus Sicht der Stadtverwaltung mittlerweile erreicht wurde. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss vorgesehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.5Sicherheitsmaßnahmen bei StromausfällenZur Vorlage · 02522-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit Sicherheitsmaßnahmen bei Stromausfällen befasst. Als Anlass für die Anfrage dient ein Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres 2026, der durch einen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke verursacht wurde und weitreichende Folgen für die Versorgung von Wohnungen und Unternehmen hatte.
Die Fraktion thematisiert in der Vorlage die Herausforderungen bei der Kommunikation während solcher Ereignisse sowie die Funktionsfähigkeit des Mobilfunknetzes und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Im Rahmen der Anfrage werden vier spezifische Fragen an die zuständigen Stellen gestellt. Es wird nach dem Vorliegen aktueller Gefahren- und Risikoanalysen zu Bedrohungsszenarien sowie nach den Intervallen für deren Aktualisierung gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche operativen Maßnahmen die Stadtverwaltung zur Sicherung Dortmunds bei einem Versorgungsausfall, etwa durch Angriffe auf die kritische Infrastruktur, vorbereitet hat. Zudem wird nach den unmittelbaren Schutzmaßnahmen im Stadtgebiet gefragt, die im Falle eines Stromausfalls greifen sollen, um insbesondere die Aufrechterhaltung der Kommunikationsstrukturen und der Notfalldienste zu gewährleisten. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss vorgesehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.6Einsatz von Tasern im kommunalen OrdnungsdienstZur Vorlage · 02523-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage zur Tagesordnung eingebracht, die den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern, im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass die Zahl der Gewaltmeldungen gegenüber städtischen Beschäftigten im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent gestiegen ist, wobei die Mitarbeiter des KOD hiervon maßgeblich betroffen seien. Die Fraktion verweist zudem auf einen polizeilichen Einsatz in Löttringhausen im März, bei dem ein Taser zur Abwehr eines Angreifers mit Stichwerkzeug eingesetzt wurde.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Ausstattung und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird gefragt, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Anschaffung solcher Geräte für den KOD grundsätzlich vorhanden sind und aus welchen Gründen diese derzeit nicht zur situativen Eigensicherung und Gefahrenabwehr durch die Mitarbeiter mitgeführt werden. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche einsatztaktischen Argumente für oder gegen den Einsatz von Tasern sprechen und welche Distanzabwehrmittel sowie Schutzausrüstungen aktuell zur strukturellen Ausrüstung des Kommunalen Ordnungsdienstes gehören. Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme im Ausschuss am 7. Juli 2026 vorgesehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.7Beschmierte Stromkästen im Stadtgebiet DortmundZur Vorlage · 02524-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 7. Juli 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist das Thema beschmierte Stromkästen im Stadtgebiet Dortmund.
Mit diesem Antrag bittet die Fraktion darum, den genannten Punkt als Tagesordnungspunkt in die kommende Sitzung aufzunehmen. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angesetzt und dient laut Vorlage der Kenntnisnahme.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.7.1Nachtrag: 03.07.2026 Beschmierte Stromkästen im Stadtbezirk DortmundZur Vorlage · 02524-26/1 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Bitte um Stellungnahme zum Thema beschmierte Stromkästen im Stadtgebiet Dortmund eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die zunehmende Anzahl an Graffiti und Schmierereien auf Strom- und Versorgungskästen, die das Stadtbild beeinflussen. Es wird darauf verwiesen, dass ein im Dezember 2021 beschlossener Antrag zur künstlerischen Gestaltung der Kästen in Zusammenarbeit mit der DEW21 sowie die Bereitstellung von Mitteln für die Bezirksvertretungen nicht umgesetzt werden konnte.
Die Fraktion bittet die Verwaltung nun um die Beantwortung mehrerer Fragen zur weiteren Vorgehensweise. Es soll geklärt werden, ob der Stadt bereits Erkenntnisse über bestehende Projekte oder Kooperationen mit der DEW21 oder anderen Inhabern von Verteilerkästen zur gestalterischen Aufwertung vorliegen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob gemeinsam mit den Stadtbezirksmarketings und den Inhabern der Kästen ein Konzept zur Aufwertung entwickelt werden kann.
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung, ob örtliche Gewerbetreibende die Möglichkeit erhalten könnten, die Kosten für eine Gestaltung zu übernehmen, im Gegenzug für die Nutzung der Flächen für Werbe- oder Informationsdruck. In diesem Zusammenhang sollen auch die rechtlichen, gestalterischen und vertraglichen Voraussetzungen sowie mögliche Einsatzgebiete für ein Pilotprojekt ermittelt werden.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.8Häufige Lärm- und Geruchsbelästigung im WestparkZur Vorlage · 02525-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Tagesordnung für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden Informationen zu den Zuständen im Westpark angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über regelmäßige Lärm- und Geruchsbelästigungen durch öffentliches Grillen sowie laute Feierlichkeiten, die insbesondere in den warmen Jahreszeiten auftreten sollen. Zudem wird auf eine damit einhergehende Vermüllung der Parkanlage sowie auf Unzufriedenheit der Anwohner und die Thematisierung dieser Zustände in der zuständigen Bezirksvertretung verwiesen.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Zeitraum von 2021 bis 2025. Erfragt werden die Anzahl der eingegangenen Bürgerbeschwerden in Bezug auf Lärmbelästigung und Geruchsbelästigung durch Grillen im Westpark. Des Weiteren wird nach der Anzahl der erteilten Platzverweise und der verhängten Ordnungswidrigkeitsanzeigen im Zusammenhang mit diesen Belästigungen gefragt. Abschließend möchte die Fraktion wissen, ob Pläne oder Konzepte zur Prüfung der Anzahl ausgewiesener Grillflächen oder der Reinigungsintervalle existieren und welche weitergehenden Maßnahmen zur Behebung der genannten Situation geplant sind. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme im Ausschuss vorgesehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.9Halterpflichtenüberwachung und Durchsetzung bei den BürgerdienstenZur Vorlage · 02527-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 7. Juli 2026 beantragt. Der vorgeschlagene Punkt trägt den Titel „Halterpflichtenüberwachung und Durchsetzung bei den Bürgerdiensten“.
Mit dem Antrag wird die Berücksichtigung dieses Themas in der kommenden Ausschusssitzung gefordert. Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das Gremium vor und ist für die öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.9.1Nachtrag: 30.06.2026 Halterpflichtenüberwachung und Durchsetzung bei den BürgerdienstenZur Vorlage · 02527-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme der Verwaltung zur Halterpflichtenüberwachung und -durchsetzung bei den Bürgerdiensten angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die im Rechnungsprüfungsausschuss vom 7. Mai 2026 zur Kenntnis genommene Prüfung der Halterpflichtenüberwachung durch das Fachbereich 33.
Laut den Prüfungsfeststellungen sieht das Beauftragungsanschreiben für den Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes vor, Halter bis zu fünfmal aufzusuchen, falls eine Entsiegelung der Plaketten oder eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs beim ersten Versuch nicht möglich ist. In den Feststellungen wird angeführt, dass diese Häufigkeit durch die vorhandene Rechtsprechung bestätigt wurde, allerdings fehlen Dokumentationen über den Zeitraum, in dem diese Versuche stattfinden sollen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Klärung der rechtlichen Grundlage dieser Praxis. Konkret sollen die entsprechenden Gerichtsentscheidungen oder Rechtsgrundlagen benannt werden, auf die sich die Notwendigkeit von bis zu fünf Versuchen stützt. Zudem wird gefragt, ob es sich um eine rechtliche Verpflichtung oder eine verwaltungsinterne Festlegung handelt. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert darzulegen, ob eine Reduzierung der Versuche auf zwei oder drei Mal rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar wäre sowie welche personellen und zeitlichen Ressourcen durch die aktuelle Praxis gebunden werden und welche Einsparpotenziale eine Reduzierung bieten würde.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.10LINa-App: Lokaler Informationsmelder zum NahraumZur Vorlage · 02528-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 7. Juli 2026 beantragt. Der betreffende Punkt trägt den Titel „LINa-App: Lokaler Informationsmelder zum Nahraum“.
Mit dem Antrag wird die Berücksichtigung dieses Themas in der kommenden Ausschusssitzung gefordert. Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlich markiert und dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das entsprechende Gremium.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.10.1Nachtrag: 30.06.2026 LINa-App: Lokaler Informationsmelder zum NahraumZur Vorlage · 02528-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, B90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke und die Tierschutzpartei haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zur Einführung der LINa-App (Lokaler Informationsmelder zum Nahraum) vorgelegt. Das Instrument, das als Teil des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ konzipiert wurde, dient als Beteiligungs- und Dialogwerkzeug. Über die App können Hinweise zum Wohnumfeld sowie Informationen zum subjektiven Sicherheitsempfinden und zum Zusammenleben in den Quartieren übermittelt werden. Ziel der Anwendung ist es, Entwicklungen in den Stadtteilen frühzeitig zu identifizieren und Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Lebensqualität aufzuzeigen.
Nachdem der Start der App für den 1. September 2026 vorgesehen ist, ersuchen die Fraktionen die Verwaltung, das Projekt im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorzustellen. In der Sitzung am 29. September 2026 soll eine Präsentation erfolgen, die Details zur Einführung, zur Funktionsweise und zu den Zielen der App sowie Informationen zum weiteren Rollout umfasst. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im genannten Fachausschuss.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.11Entlastungsfläche Drogenkonsumraum am GrafenhofZur Vorlage · 02529-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 7. Juli 2026 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Thematik einer Entlastungsfläche für den Drogenkonsumraum am Grafenhof.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium und ist als öffentliche Sitzung angelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.11.1Nachtrag: 02.07.2026 Entlastungsfläche Drogenkonsumraum am GrafenhofZur Vorlage · 02529-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke und Tierschutzpartei haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zur Situation der Entlastungsfläche für den Drogenkonsumraum am Grafenhof vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass die derzeitige Fläche kurzfristig gekündigt werden kann. Die Fläche wurde eingerichtet, um Wartezeiten und Aufenthalte der Nutzer des Drogenkonsumraums aus dem öffentlichen Raum auf ein abgetrenntes Areal zu verlagern.
Die Antragstellenden verweisen auf bisherige Berichte der Stadt Dortmund, wonach die Fläche zur Reduzierung von Menschenansammlungen vor Hauseingängen und Gewerbeimmobilien beigetragen habe. Laut den Informationen der Fraktionen wurden von beteiligten Stellen wie dem Gesundheitsamt, dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei positive Effekte hinsichtlich der Konfliktreduzierung im Bereich Grafenhof und Martinstraße registriert.
Die Fraktionen bitten die Verwaltung nun um eine Stellungnahme zu den Auswirkungen eines Wegfalls der Fläche auf das Sicherheitsempfinden von Anwohnenden und Besuchenden der Innenstadt. Zudem wird nach kurzfristigen Alternativen gefragt, um Warte- und Aufenthaltsmöglichkeiten für die Nutzer des Drogenkonsumraums nahtlos bereitzustellen und Aufenthalte auf der Straße oder am Kreisverkehr vor der Thier-Galerie zu vermeiden. Des Weiteren wird die Verwaltung gefragt, ob eine bauliche Verbindung der Innenhofflächen westlich und östlich des Eingangs des Drogenkonsumraums geprüft wurde, um eine alternative Entlastungsfläche zu schaffen. Die Antworten sollen zudem dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.12Sexualisierte Belästigung im öffentlichen RaumZur Vorlage · 02530-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beantragt. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung bezieht sich auf die Sitzung am 7. Juli 2026.
Die Antragstellerin kündigte an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das Gremium vor und ist für die öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.12.1Nachtrag: 30.06.2026 Schluss mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen RaumZur Vorlage · 02530-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt, die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag (Vorlagennummer 02530-26/1) zur Bekämpfung sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum vorgelegt. Der Antrag wird im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beraten.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung die Dortmunder Ordnungsbehördliche Verordnung ergänzt. Konkret soll sexualisierte Belästigung, definiert als verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräusche, ausdrücklich als unerwünschtes Verhalten in die Verordnung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen entsprechenden Regelungsvorschlag zu erarbeiten.
Darüber hinaus sieht der Antrag die Umsetzung eines verpflichtenden Fortbildungsprogramms für den kommunalen Ordnungsdienst vor. Diese Schulungen sollen unter Einbeziehung externer Fachkräfte stattfinden. Zudem soll die Verwaltung bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt einbinden oder weiterentwickeln, um Betroffenen niedrigschwellige Möglichkeiten zur Meldung zu bieten.
In der Begründung führen die Fraktionen an, dass sexualisierte Belästigung das Sicherheitsgefühl und die Teilhabe am städtischen Leben beeinträchtige. Mit der Aufnahme in die Stadtordnung sollen klare Regeln geschaffen und das Bewusstsein für das Thema gestärkt werden. Der Antrag verweist zudem auf die Mitgliedschaft Dortmunds im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.13Gemeinsame Sitzung ABÖAB und ASAGZur Vorlage · 02531-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage 02531-26.
Die Sitzungen der genannten Ausschüsse sind für den 7. Juli 2026 beziehungsweise den 15. September 2026 angesetzt. Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Einbringung der Vorlage erfolgt im Rahmen des öffentlichen Ausschussverfahrens.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.13.1Nachtrag: 24.06.2026 Gemeinsame Sitzung ABÖAB und ASAGZur Vorlage · 02531-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt, CDU sowie Die Linke und die Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag mit der Nummer 02531-26/1 eingebracht. Der Antrag betrifft die organisatorische Leitung einer geplanten gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird beantragt, die Sitzungsleitung für diese gemeinsame Sitzung dem Vorsitz oder der Stellvertretung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu übertragen. Die Sitzung ist für den 15. September 2026 angesetzt, wobei eine vorherige Beratung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 7. Juli 2026 vorgesehen ist. Die entsprechenden Gremien sollen über die Übertragung der Sitzungsleitung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — mehrheitlich beschlossen
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.14Ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte der Stadt DortmundZur Vorlage · 02532-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme der Verwaltung sowie eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Tätigkeit der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten beantragt. Die aktuelle Amtszeit der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten endet am 31. Dezember 2026. Die Funktion dient der Beratung von Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit in Tierschutzfragen sowie der Förderung des Dialogs zwischen Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Tierschutzorganisationen und der Bevölkerung. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Themen Haustierhaltung, Stadttauben und Konflikte mit Wildtieren.
Die Anfrage der Fraktion umfasst konkrete Fragen zum weiteren Zeitplan. Es wird nach dem Termin für den Bericht der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten im zuständigen Ausschuss gefragt. Zudem wird nach dem Zeitpunkt für die Bereitstellung der Beschlussvorlage zur Amtsverlängerung über das Jahr 2026 hinaus gefragt, wobei angefragt wurde, ob eine Vorlage spätestens in der Sitzung am 10. November 2026 vorgesehen ist. Die Fraktion hat sich damit einverstanden erklärt, die Beantwortung der Fragen mündlich in der Sitzung am 7. Juli 2026 sowie über die Niederschrift der Sitzung zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.15Reduktionsstrategie für Tierversuchsanlagen im Dortmunder StadtgebietZur Vorlage · 02533-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Reduktionsstrategie für Tierversuchsanlagen im Dortmunder Stadtgebiet angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Information der Verwaltung aus dem Jahr 2024, wonach im Stadtgebiet vier aktive Einrichtungen mit Versuchstierhaltungen existieren, die im Durchschnitt einmal jährlich kontrolliert werden.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung mehrerer Fragen zur aktuellen Situation und zur Entwicklung der Tierversuche. Erfragt werden die Anzahl der aktiven Einrichtungen seit 2023 sowie die Anzahl der in den Jahren 2023 bis 2025 eingesetzten Tiere, idealerweise aufgeschlüsselt nach Tierarten. Zudem wird nach der Anzahl der durchgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen sowie nach festgestellten Verstößen und den daraus resultierenden Maßnahmen wie Auflagen oder Bußgeldern in diesem Zeitraum gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion Informationen über geplante Erweiterungen, Neubauten oder Schließungen von Versuchstierhaltungen erhalten. Die Anfrage umfasst zudem die Abfrage von Erkenntnissen zur Anwendung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) in den Dortmunder Einrichtungen. Abschließend wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, wie sie die Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden unterstützen kann und welche Möglichkeiten ein Dialogprozess zur schrittweisen Reduzierung und perspektivischen Beendigung von Tierversuchen mit Wissenschaftseinrichtungen und Tierschutzorganisationen bietet.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.16Kommunikation und politische Begleitung im KrisenfallZur Vorlage · 02534-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird am 7. Juli 2026 eine Anfrage zur Kommunikation und politischen Begleitung im Krisenfall behandelt. Die Vorlage mit der Nummer 02534-26 bezieht sich auf die Erfahrungen aus vergangenen Krisenlagen wie der Corona-Pandemie, Wetterereignissen oder Infrastrukturstörungen und thematisiert die Notwendigkeit klarer Strukturen für Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.
Die Antragstellenden bitten um eine Stellungnahme sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zu den bestehenden Kommunikationswegen der Stadt Dortmund für die Information der Bevölkerung im Katastrophenfall. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Rolle der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister. Es wird gefragt, ob diese im Krisenfall durch die Verwaltung oder den Krisenstab gesondert informiert werden und in welcher Funktion sie als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungieren.
Zudem wird nach Regelungen für Situationen gefragt, in denen der Rat oder die Bezirksvertretungen aufgrund einer Krise nicht oder nur eingeschränkt tagen können. Hierbei soll geklärt werden, welche Gremien oder Personen in solchen Fällen die politischen Entscheidungsfunktionen übernehmen. Abschließend wird die Frage nach der Sicherstellung einer zeitnahen Information politischer Mandatsträger gestellt, damit diese wesentliche Entwicklungen an die Bürgerschaft weitergeben können. Die Vorlage fordert zudem eine Darstellung der aktuellen organisatorischen Regelungen und Zuständigkeiten für den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft in Krisensituationen.
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- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.17LachgasZur Vorlage · 02535-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme zur Umsetzung des Verkaufsverbots von Distickstoffmonoxid, bekannt als Lachgas, an Minderjährige angefordert. Grundlage der Anfrage ist die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund, die bereits am 15. Februar 2025 in Kraft trat, sowie die seit April 2026 geltende bundesweite Regelung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Informationen zur Anzahl der durchgeführten Kontrollen seit Inkrafttreten der lokalen Verordnung. Dabei wird eine Aufschlüsselung nach Monaten sowie nach den Arten der kontrollierten Verkaufsstellen, wie Kiosken, Tankstellen oder Shisha-Shops, gefordert. Zudem sollen die Anzahl der festgestellten Verstöße sowie die daraufhin ergriffenen Maßnahmen, etwa Verwarnungen oder Bußgeldverfahren, dargelegt werden.
Des Weiteren werden Erkenntnisse über die Erfahrungen des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes zum öffentlichen Konsum von Lachgas sowie über mögliche Veränderungen in den Verkaufsstrukturen, etwa durch den Online-Handel, erfragt. Die Anfrage umfasst zudem eine Bewertung der Wirksamkeit der Verordnung nach einem Jahr sowie die Frage nach einem Anpassungsbedarf der lokalen Regelung an das bundesweite Verbot. Die Verwaltung wurde gebeten, die Antworten auch an die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Kinder, Jugend und Familie weiterzuleiten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.2.18Ausnahmegenehmigungen vom Taubenfütterungsverbot nach § 19 der Ordnungsbehördlichen VerordnungZur Vorlage · 02536-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden steht die Vorlage 02536-26 zur Beratung an. Gegenstand der Anfrage ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Fütterns von Wildtauben und verwilderten Haustauben gemäß § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung. Da das Füttern dieser Tiere im Stadtgebiet grundsätzlich untersagt ist, dienen solche Ausnahmen insbesondere der Unterstützung von ehrenamtlichen Taubenmanagementprojekten, um die Tiere an festgelegte Orte wie Taubenschläge oder Volieren zu binden.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme sowie um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Verfahren. Erfragt wird die Anzahl der gestellten Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sowie die entsprechende Anzahl der Bewilligungen und Ablehnungen innerhalb der letzten drei Jahre. Zudem sollen die Gründe für Ablehnungen sowie die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Genehmigung dargelegt werden.
Ein weiterer Fokus der Anfrage liegt auf den Anforderungen für Vereine, Initiativen oder ehrenamtlich tätige Personen im Bereich der Taubenhilfe und des Tierschutzes. Hierbei wird nach der Notwendigkeit bestimmter Nachweise oder Konzepte gefragt, etwa zur Dokumentation der Fütterung oder zur Abstimmung mit städtischen Stellen. Abschließend wird um Auskunft darüber gebeten, welche Stellen innerhalb der Stadtverwaltung an der Prüfung und Entscheidung über diese Anträge beteiligt sind.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 4.3Überweisungen anderer Gremien -unbesetzt-
- 5Vorlagen und Berichte der Verwaltung
- 5.1Ordnungsamt
- 5.1.1Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt DortmundZur Vorlage · 00002-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr bei 1,55 Euro pro Quadratmeter und Markttag beizubehalten. Aufgrund einer erwarteten Kostenunterdeckung von etwa 666.819 Euro im Jahr 2026 sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2027 verschiedene Alternativen zur Gebührenerhöhung geprüft werden. Diese umfassen eine stufenweise Erhöhung um 25 Prozent bis zu einer Unterdeckung von 250.000 Euro, eine stufenweise Erhöhung bis zur vollständigen Kostendeckung sowie eine unmittelbare Anhebung auf mindestens 3,01 Euro zur sofortigen Kostendeckung.
Als konkreter Beschlussvorschlag liegt die Variante vor, die eine Erhöhung der Gebühren bis zur vollständigen Kostendeckung vorsieht. Hierbei wird eine schrittweise Steigerung um jeweils 25 Prozent in den Jahren 2027, 2028 und 2029 angestrebt, um die Kostendeckung voraussichtlich ab 2029 zu erreichen. Eine sofortige vollständige Deckung ab 2027 würde ein Entgelt von über 3,01 Euro erfordern, was Erträge von rund 1.368.018 Euro generieren würde. Eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Werte aus dem Jahr 2025 kann erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die Planansätze der Erträge ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen um jährliche Mehrerträge von insgesamt 414.904,53 Euro, bestehend aus Benutzungsgebühren und Erstattungen privater Unternehmen, erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030, die sich zwischen 149.027,53 Euro und 229.336,13 Euro bewegen, in der Planung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — vertagt
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 5.1.2Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt DortmundZur Vorlage · 02253-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen. Die neue Fassung ersetzt die bisherige Verordnung vom 17. Dezember 2013 und umfasst neben redaktionellen Anpassungen sowie der Aktualisierung rechtlicher Verweise eine neue Regelung im Bereich der Außengastronomie.
Mit der Einführung des neuen § 7 Absatz 4 wird ein räumlich eng begrenztes Verbot von Bettelei im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomiebetrieben im Stadtgebiet festgelegt. Die Regelung beschränkt sich auf einen Umkreis von fünf Metern um die Außenbereiche der Gastronomie. Ziel dieser Maßnahme ist es, Nutzungskonflikte in Bereichen mit hoher Aufenthaltsqualität zu vermeiden und die Rechte der Gastronomiebetriebe sowie die Handlungsfreiheit der Gäste zu schützen. Die Verwaltung begründet die Neuerung damit, dass in diesem spezifischen Nahbereich durch die räumliche Nähe eine Beeinträchtigung der Gäste sowie ein sozialer Druck entstehen können, der über das im restlichen öffentlichen Raum übliche Maß hinausgeht.
Ein flächendeckendes oder pauschales Bettelverbot wird nicht eingeführt; nicht aggressives Betteln bleibt im restlichen Stadtgebiet weiterhin zulässig. Durch die Neufassung werden zudem die Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten in § 20 ergänzt, um die neuen Regelungen aus § 7 Absatz 4 rechtlich abzubilden. Die Neufassung der Verordnung hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.1.2.1Nachtrag: 02.07.2026 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die AufrechterhaltungZur Vorlage · 02253-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat einen Zusatzantrag zur Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, der eine Befristung der geplanten Regelungen zum Bettverbot im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Änderungen nicht dauerhaft, sondern zunächst als Pilotprojekt für zwölf Monate einzuführen. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Regelung automatisch außer Kraft, sofern der Rat nicht auf Grundlage einer Evaluation eine Fortgeltung beschließt.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der Maßnahmen zu dokumentieren und dem Rat spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung einen Evaluationsbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll die Anzahl der Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes, die Anzahl der ausgesprochenen Platzverweise und Ordnungsmaßnahmen sowie die Entwicklung von Beschwerden aus der Gastronomie und der Bürgerschaft erfassen. Zudem sollen die Erfahrungen des Ordnungsdienstes zur Vollziehbarkeit der Regelung sowie etwaige gerichtliche Verfahren oder rechtliche Beanstandungen dokumentiert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die geplanten Regelungen hinsichtlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtlichen Bedenken unterliegen könnten, da auch das stille Betteln ohne konkrete Belästigung untersagt wird. Die befristete Einführung soll es ermöglichen, die praktische Wirksamkeit und die rechtliche Bestandfähigkeit der Regelung anhand realer Erfahrungen zu prüfen, bevor über eine dauerhafte Beibehaltung, Änderung oder Aufhebung entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.1.2.2Nachtrag: 07.07.2026 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt DortmundZur Vorlage · 02253-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund verschiedene Positionen und Forderungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Ablehnung genereller Bettelverbote bekräftigt, wobei insbesondere das stille Betteln nicht eingeschränkt werden soll. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die bestehenden Regelungen ausreichen, um aggressives Betteln in der Außengastronomie zu unterbinden.
Zur Unterstützung der Gastronomie in der Innenstadt fordert die Fraktion die Verwaltung auf, bis Ende September verstärkte Kontrollen durch Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in den Außengastronomiebereichen durchzuführen.
An den Oberbürgermeister richtet der Antrag zudem die Aufforderung, die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Situation drogen- und suchtkranker sowie wohnungs- und obdachloser Menschen, einschließlich der Einrichtung einer Sozialambulanz, vorrangig voranzutreiben. Es wird erwartet, dass hierzu nach den Sommerferien entsprechende Vorlagen vorliegen. Des Weiteren soll der Oberbürgermeister zeitnah zusätzliche Maßnahmen vorschlagen, die über repressive Ansätze hinausgehen, sowie die Umsetzung bereits beschlossener ordnungs- und sicherheitspolitischer Anträge verschiedener Fraktionen sicherstellen. Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Änderung der Verordnung das Betteln unverhältnismäßig einschränken würde und eine konsequente Umsetzung bestehender Beschlüsse für eine Entlastung der Innenstadt notwendig sei.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.1.2.3Nachtrag: 07.07.2026 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt DortmundZur Vorlage · 02253-26/4 · Antrag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einen Antrag zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund. Konkret geht es um die rechtliche und soziale Bewertung der geplanten Regelungen zu einem Verbot des Bettelns, wie sie in den Vorlagen DS-Nr. 02253-26 und DS-Nr. 02253-26/2 vorgesehen sind.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung, die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Grundgesetz, insbesondere mit der Menschenwürde sowie den Bestimmungen zur Gleichbehandlung, zu prüfen. Zudem soll untersucht werden, ob die Vorgaben mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang stehen. Ein weiterer Prüfpunkt betrifft die Übereinstimmung mit der rechtlichen Bewertung der Verwaltung, wonach stilles Betteln keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, sowie mit dem im Rat beschlossenen Vorrang sozialpolitischer Maßnahmen gegenüber ordnungspolitischen Maßnahmen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung die Auswirkungen der Regelungen auf armutsbetroffene und wohnungslose Menschen sowie auf die Nutzung bestehender Hilfsangebote untersuchen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Sorge, dass die Regelungen zu einer Verdrängung von Menschen aus dem öffentlichen Raum führen und diskriminierende Auswirkungen haben könnten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.1.3Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch am 30.08.2026Zur Vorlage · 02270-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die für den 30. August 2026 geplante Sonntagsöffnung in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch nicht stattfinden kann. Ein entsprechender Ratsbeschluss vom 26. März 2026, der auf einem Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Hombruch basierte, lässt sich aufgrund fehlender genehmigungsfähiger Unterlagen seitens der Veranstalter nicht umsetzen.
Nach Angaben der Verwaltung liegen keine Nachweise vor, die die Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ermöglichen würden. Für eine rechtssichere Freigabe ist der Nachweis eines Sachgrundes erforderlich, der das Gewicht des Sonn- und Feiertagsschutzes rechtfertigt. Zudem ist ein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren, unter anderem mit Kirchen und Gewerkschaften, sowie eine rechtzeitige Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen notwendig.
Die Verwaltung hatte die zuständigen Bezirksverwaltungsstellenleitungen bereits im März über die rechtlichen Anforderungen und die notwendigen Fristen informiert. Da der Termin für die Einreichung qualifizierter Antragsunterlagen, um einen regulären Gremienlauf zu gewährleisten, der 30. April 2026 war, kann die geplante Maßnahme nicht realisiert werden. Mit der Nichtumsetzung ergeben sich keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 5.1.3.1Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch am 30.08.2026Zur Vorlage · 02270-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt ergänzende Informationen zum geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch am 30. August 2026 zur Kenntnis. Die Verwaltung prüft derzeit die Unterlagen, die der Veranstalter am 8. Juni 2026 zur Genehmigung eingereicht hat. Im Rahmen des nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens werden diese Unterlagen den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Sollten keine weiteren Nachbesserungen der Unterlagen notwendig sein und keine Einwände von Kirchen oder Gewerkschaften vorliegen, ist eine Entscheidung im Rat vor der Sommerpause am 9. Juli 2026 angestrebt. In diesem Fall könnte die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung direkt beschlossen werden. Falls Nachbesserungen erforderlich sind und das Verfahren erst nach der Sitzung am 9. Juli 2026 abgeschlossen werden kann, soll die notwendige Verordnung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden. Die zuständige Fachabteilung des Ordnungsamtes ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 5.1.3.2Nachtrag: 02.07.2026 Verkaufsoffener Sonntag am 30.08.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund HombruchZur Vorlage · 02592-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen, die für den 30. August 2026 das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch regelt. Die Entscheidung ermöglicht die Sonntagsöffnung in der Harkortstraße, im Bereich zwischen den Hausnummern 25 bis 85 sowie 16 bis 90, einschließlich des Marktplatzes.
Grundlage für die Freigabe ist die zeitliche Zusammenführung verschiedener Veranstaltungen am besagten Datum, darunter das Hombrucher Straßenfest, ein Radrennen sowie der Tag der Vereine. Die Vorverlegung des verkaufsoffenen Sonntags vom ursprünglichen Termin am 6. September 2026 auf den 30. August 2026 erfolgte aufgrund der Anpassung der Veranstaltungsplanung.
Die Verwaltung hat im Vorfeld Abstimmungen mit verschiedenen Akteuren, darunter der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Gewerkschaft ver.di, der Wirtschaftsförderung Dortmund sowie kirchlichen Vertretern und Handelsverbänden durchgeführt. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens wurden keine Einwände gegen die geplanten Öffnungen erhoben. Die Verordnung orientiert sich an den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Öffnung im öffentlichen Interesse und in räumlicher Nähe zu lokalen Festlichkeiten zulässig ist. Durch eine Abweichung von der regulären Gremienreifolge wurde die zeitnahe Umsetzung der Vorlage im Rat sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 5.1.4Verkaufsoffene Sonntage am 30.08.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Lütgendortmund und am 06.09.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Aplerbeck und Dortmund MengedeZur Vorlage · 02359-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für zwei Termine im Spätsommer 2026 beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass Verkaufsstellen in Teilbereichen der Stadtbezirke Lütgendortmund am 30. August 2026 sowie in den Stadtbezirken Aplerbeck und Mengede am 6. September 2026 für jeweils maximal fünf Stunden ab 13:00 Uhr geöffnet werden dürfen.
Die Grundlage für die Freigabe bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Sonntagsöffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit örtlichen Festen ermöglicht. Im Stadtbezirk Lütgendortmund erfolgt die Öffnung anlässlich der Bartholomäus Kirmes in einem festgelegten Bereich um den Heinrich-Sondermann-Platz und angrenzende Straßen. In Aplerbeck ist die Öffnung im Rahmen des Aplerbecker Apfelmarktes vorgesehen, während in Mengede die Durchführung des Michaelisfestes die Grundlage für die Freigabe im Bereich des Marktplatzes bildet.
Die zuständige Fachabteilung des Ordnungsamtes hat sich vorab mit verschiedenen Institutionen, darunter der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Gewerkschaft ver.di sowie kirchlichen Vertretern abgestimmt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden keine Einwände gegen die geplanten Sonntagsöffnungen erhoben. Die Verordnung berücksichtigt die räumliche Nähe der Verkaufsstellen zu den Veranstaltungsorten sowie die Erreichbarkeit für Besucher.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich beschlossen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig empfohlen
- 5.2Bürgerdienste -unbesetzt-
- 5.3Feuerwehr
- 5.3.1Neubau des Zentrallagers der Feuerwehr an der SeilerstraßeZur Vorlage · 00967-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus des Zentrallagers der Feuerwehr an der Seilerstraße beschlossen. Auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI umfasst das Gesamtvolumen der Maßnahme 39.910.158 Euro. Davon entfallen 39.714.658 Euro auf das Planungs- und Baubudget. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Der Beschluss umfasst zudem die Anschaffung von konsumtivem beweglichem Vermögen in Höhe von 50.300 Euro für das Jahr 2029. Für die Folgeaufwendungen sind Beträge ab 2027 eingeplant, die bis zum Jahr 2030 und darüber hinausreichen. Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils ist die Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, woraus sich Zinsaufwendungen von bis zu 25.143.400 Euro über die gesamte Finanzierungsdauer ergeben können. Die genaue jährliche Berücksichtigung der Zinsen erfolgt durch die Stadtkämmerei.
Das Bauvorhaben ist im Brandschutzbedarfsplan gelistet. Die geplante Bauweise ist auf Klimarelevanz ausgelegt und sieht die Nutzung regenerativer Energien sowie eine Dachbegrünung vor, wobei eine DGNB-Zertifizierung angestrebt wird. Für das Projekt können Fördermittel in Höhe von 1.000.000 Euro bei der KfW beantragt werden. Personelle Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen nicht, da die Bearbeitung im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen erfolgt.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 5.4Rechtsamt -unbesetzt-
- 5.5Amt für Migration
- 5.5.1Sachstandsbericht zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration (FB38)Zur Vorlage · 38131-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Vorlagennummer 38131-25 erläutert die aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration sowie die Umsetzung der Strategie „Kommunal, digital“. Im Fokus stehen dabei die Einführung von Online-Antragstrecken für Einbürgerungsverfahren, die ab Januar 2026 produktiv sein sollen, sowie die Digitalisierung von etwa 160.000 Ausländerakten und die Einführung elektronischer Fachakten. Für die Umsetzung von Bundesfördermitteln in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro ist eine vollständige Verausgabung bis Ende 2025 vorgesehen.
Weitere geplante Schritte umfassen die Nutzung von SignPads ab dem zweiten Quartal 2026 sowie die Einführung von ETIAS im letzten Quartal 2026. Das Ziel ist das Erreichen des Digitalisierungsgrades 3 bis zum Jahr 2027. Ergänzend dazu sollen Termineinladungen mittels Robotic Process Automation (RPA) automatisiert und Kontaktformulare bis 2026 oder 2027 durch OZG-Leistungen abgelöst werden. Die Vorlage wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Es werden keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen ausgewiesen.
Der Bericht hebt zudem die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Migration und dem Dortmund Systemhaus hervor, welche in den vergangenen zwei Jahren zur Umsetzung verschiedener Projekte beigetragen hat. Die Vorlage wird in den Monaten Juni und Juli 2026 in den entsprechenden Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — überweisen
- 5.6Andere Fachbereiche und Themengebiete
- 5.6.1Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.Zur Vorlage · 01596-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01596-26 befasst sich mit dem Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, dessen Mitgliedschaft in der Stadt Dortmund auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002 zurückgeht, verfolgt das Ziel, die Dortmunder Stadtbezirke aufzuwerten und deren Attraktivität für die Bevölkerung, die Wirtschaft sowie für Besucher zu steigern. Ein wesentlicher Zweck der Organisation ist zudem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Mitgestaltung der Stadtbezirke.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 282 Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Für diese Vorhaben hat der Verein eine Summe von rund 673.000 Euro ausgezahlt. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Vereinsbudgets für das Jahr 2025. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Verabschiedung des Berichts keine personellen oder klimatischen Auswirkungen entstehen und keine zusätzlichen Fördermittel beansprucht werden. Die Vorlage ist für verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt, den Hauptausschuss sowie diverse Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 6Mitteilungen der Vorsitzenden