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Beschlussvorlage

Verkaufsoffener Sonntag am 30.08.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Hombruch

02592-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund hat den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen, die für den 30. August 2026 das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch regelt. Die Entscheidung ermöglicht die Sonntagsöffnung in der Harkortstraße, im Bereich zwischen den Hausnummern 25 bis 85 sowie 16 bis 90, einschließlich des Marktplatzes.

Grundlage für die Freigabe ist die zeitliche Zusammenführung verschiedener Veranstaltungen am besagten Datum, darunter das Hombrucher Straßenfest, ein Radrennen sowie der Tag der Vereine. Die Vorverlegung des verkaufsoffenen Sonntags vom ursprünglichen Termin am 6. September 2026 auf den 30. August 2026 erfolgte aufgrund der Anpassung der Veranstaltungsplanung.

Die Verwaltung hat im Vorfeld Abstimmungen mit verschiedenen Akteuren, darunter der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Gewerkschaft ver.di, der Wirtschaftsförderung Dortmund sowie kirchlichen Vertretern und Handelsverbänden durchgeführt. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens wurden keine Einwände gegen die geplanten Öffnungen erhoben. Die Verordnung orientiert sich an den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Öffnung im öffentlichen Interesse und in räumlicher Nähe zu lokalen Festlichkeiten zulässig ist. Durch eine Abweichung von der regulären Gremienreifolge wurde die zeitnahe Umsetzung der Vorlage im Rat sichergestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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