Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift
- 2Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- 3Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.1Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV)Zur Vorlage · 01592-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Teilkonzept „Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Strategie zur Entwicklung des Verkehrsangebots und als Grundlage für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans beschließen. Das Konzept ist Teil des Masterplans Mobilität 2030.
Ziel der Vorlage ist es, den Anteil des ÖPNV am Modal Split von 21,7 % im Jahr 2019 auf 28 % ab dem Jahr 2035 zu steigern. Die jährlichen Fahrgastzahlen sollen von rund 120 Millionen auf etwa 175 bis 190 Millionen ansteigen. Langfristig soll der Umweltverbund zwei Drittel aller Wege abdecken, während der motorisierte Individualverkehr auf ein Drittel sinken soll. Parallel dazu werden CO2e-Einsparungen angestrebt, die bis 2040 auf 49.400 Tonnen pro Jahr ansteigen sollen. Die Maßnahmen umfassen die Weiterentwicklung von Schiene, Bus, Bedarfsverkehr und Mobilitätsknotenpunkten sowie die Förderung von Intermodalität und Automatisierung.
Für den laufenden Betrieb des ÖPNV werden Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich erwartet, wobei die Fahrgelder derzeit nur 63 % der Kosten decken. Die Finanzierung der im Teilkonzept enthaltenen Maßnahmen ist aktuell nicht gesichert; die Mittel müssen aus Haushaltsmitteln, zweckgebundenen Einnahmen sowie Bundes- und Landesfördermitteln bereitgestellt werden. Die Verwaltung bereitet zur Konkretisierung der Inhalte eine gesonderte Vorlage zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans vor. Die Anhörungen der Bezirksvertretungen sind für den Zeitraum Mai bis Juni 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 3.2Fahrplananpassungen durch den Nahverkehrsplan des Kreises Unna sowie durch den CityTaktPlus - hier: Fortschreibung des NahverkehrsplansZur Vorlage · 01890-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01890-26 behandelt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Dortmund. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung des Dortmunder Netzes an die Fahrplanänderungen des Nahverkehrsplans des Kreises Unna sowie die Verschiebung der Einführung von Teilen des CityTaktPlus. Im Bereich der Stadtbezirke Aplerbeck, Bracklos, Eving, Hörde, Scharnhorst und der Innenstadtbezirke sind Änderungen, Ersetzungen oder Streichungen verschiedener Buslinien vorgesehen, wie etwa der Entfall der Linie T17 oder die Umstellung der Linie R51 auf die Linien 56 und 56E.
Im Kontext der Anpassungen im Kreis Unna bleibt die Linie 138 als Schülerverkehr bestehen, während die Linie T38 durch den neuen Flexbus Schwerte ersetzt wird. Die Linie T39 soll in die Linie 371 umgewandelt werden, wobei eine Umbenennung geprüft wird. Der Nachtverkehr der Linien N10 und N31 soll mindestens bis Herbst 2026 unverändert bleiben. Eine mögliche neue Linie zwischen Holzwickede und Lünen Preußen zur Schließung von Lücken wird geprüft, eine Umsetzung bis Mai 2026 ist jedoch nicht realisierbar. Auf den Flexbus Schwerte–Dortmund 2 wird aufgrund der Verlängerung der Linie 74 verzichtet.
Hinsichtlich des CityTaktPlus wurde die U49 auf dem Abschnitt Stadtmitte–Hafen bereits im Oktober 2025 eingeführt. Die geplanten Verstärkerfahrten der U41 ab April 2026 verzögern sich aufgrund von Lieferunterbrechungen bei Neufahrzeugen; die vollständige Flotte wird voraussichtlich erst Ende 2027 zur Verfügung stehen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich aus den Anpassungen keine finanziellen oder personellen Auswirkungen. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt Dortmund ist für den 09.07.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 3.3Freiflächen-Solaranlagen - Potenzialanalyse und HandlungsempfehlungenZur Vorlage · 01831-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie des Umweltamtes befasst sich mit einer Potenzialanalyse und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen für Freiflächen-Solaranlagen (FFSA) in Dortmund. Im Rahmen der Untersuchung wurden 541 Hektar an Flächen identifiziert, die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB für privilegierte FFSA in Betracht kommen. Dies entspricht etwa 10,2 % der landwirtschaftlichen Flächen der Stadt. Zudem wurde ein theoretisches Potenzial von 609 Hektar auf Dachflächen ermittelt.
Die Verwaltung plant, die identifizierten Flächen als digitale Karte im Geoportal zu veröffentlichen. Für die weitere Entwicklung von FFSA auf landwirtschaftlichen Flächen sollen keine Bebauungspläne aufgestellt werden, wobei städtische landwirtschaftliche Liegenschaften weitgehend geschützt bleiben sollen. Zur Unterstützung von Bauvorhaben und zur Verkürzung der Verfahren soll ein Merkblatt für Baugenehmigungen erstellt werden. Bei der Umsetzung von FFSA-Vorhaben ist der Dortmunder Maßnahmenkatalog für naturverträgliche Gestaltung anzuwenden, der Vorgaben zu Modulabständen, Biotopabständen und durchlässigen Einzäunungen beinhaltet.
Zusätzlich sollen die Potenziale für Parkplatz-Photovoltaik digital kartiert und in der Bauleitplanung gegen Baumpflanzungen abgewogen werden. Eine Erweiterung der PV-Kampagne wird geprüft. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen beauftragen. Der Beratungsprozess umfasst den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat. Ein Beschluss durch den Rat ist für den 9. Juli 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 3.4Erstellung eines HafenentwicklungskonzeptesZur Vorlage · 01956-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zur Kenntnis nehmen, dass ein neues Hafenentwicklungskonzept für das Hafengebiet erstellt wird. Das betroffene Areal umfasst eine Fläche von etwa 150 Hektar, zehn Hafenbecken sowie elf Kilometer Uferlänge. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt unter der Federführung der Dortmunder Hafen AG, deren Aufsichtsrat die Erstellung bereits am 14. April 2025 beschlossen hat.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung an der Erstellung des Konzepts mitwirkt. Hierbei sollen insbesondere das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie die Wirtschaftsförderung Dortmund beteiligt sein. Der Prozess umfasst die Analyse bestehender Bestände sowie die Entwicklung von verschiedenen Szenarien in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Logistik. Für die Erarbeitung wird eine Bearbeitungszeit von einem Jahr veranschlagt.
Mit der Erstellung des Konzepts sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Beantragung von Fördermitteln verbunden. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 3.5Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis UnnaZur Vorlage · 01981-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna beschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) auf dem Stadtgebiet von Dortmund.
Die Grundlage für die Neufassung bildet der neue Nahverkehrsplan des Kreises Unna, der am 10. Dezember 2024 verabschiedet wurde. Da die VKU auch Linienabschnitte betreibt, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund liegen, ist die Stadt Dortmund als rechtlich zuständiger Träger gemäß dem Personenbeförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Vergabezuständigkeit verpflichtet. Eine entsprechende Vereinbarung existiert bereits seit 2019, muss jedoch aufgrund der Änderungen im Nahverkehrsplan des Kreises Unna angepasst werden.
Die Neufassung der Vereinbarung ist mit dem Kreis Unna abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht verändern und keine personellen Auswirkungen entstehen. Im Busbereich ist weiterhin kein finanzieller Ausgleich vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass sich die auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers erbrachten Leistungen im Saldo weitgehend ausgleichen. Die Vereinbarung bedarf zudem der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg, wobei nach einer ersten Prüfung keine kommunalaufsichtlichen Bedenken vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 3.6Siedlung Althoffblock - Öffentliche Auslegung DenkmalbereichssatzungZur Vorlage · 02021-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, den Entwurf der Denkmalbereichssatzung für die Siedlung Althoffblock für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Siedlung, die Bereiche um die Althoff- und Roseggerstraße umfasst, gilt als bedeutendes Zeugnis der Dortmunder Architektur- und Stadtbaugeschichte. Die Bebauung dokumentiert die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik der Jahre 1914 bis 1956 und weist verschiedene Baustile auf, die von der Reformarchitektur des Späthistorismus über die Neue Sachlichkeit bis hin zu den rationalen Fassadengestaltungen der 1950er Jahre reichen.
Die Erarbeitung des Entwurfs erfolgte durch die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Büro für Architektur und Stadtplanung sowie in Abstimmung mit der LWL-Denkmalpflege. Ein vorläufiger Denkmalschutz ist bereits seit August 2025 in Kraft. Die Verwaltung führt an, dass die Erhaltung von Bestandsbauten im Sinne des Klimaschutzes die Vermeidung von grauen Emissionen fördert.
Nach der einmonatigen öffentlichen Auslegung folgen im weiteren Verfahren die Beschlussfassung der Satzung sowie die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Ein anschließender Schritt umfasst die Prüfung von Instrumenten zur möglichen Wiederherstellung des ursprünglichen Ortsbildes unter Berücksichtigung aktueller technischer und funktionaler Anforderungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Satzung keine finanziellen oder personellen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 3.7Beteiligungsvereinbarung für Windenergieanlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Verbindung mit dem Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG NRW)Zur Vorlage · 02162-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Verwaltung die Ermächtigung erteilen, Beteiligungsvereinbarungen für Windenergieanlagen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen (BürgEnG NRW) abzuschließen. Ziel ist es, Verhandlungen mit Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern zu führen, um Erträge zu generieren, die zweckgebunden für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung eingesetzt werden. Das Umweltamt wird mit der Vereinnahmung dieser Mittel sowie deren Umsetzung beauftragt.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro kalkuliert. Die erwarteten Erträge aus verschiedenen Projekten, darunter Salinger Feld, Salinger Feld Repowering und Ellinghausen, werden auf jährlich zwischen 5.000 Euro und 49.050 Euro geschätzt, wobei ein Planungswert von mindestens 0,2 ct/kWh angenommen wird. Die Finanzierung der Beteiligungsprojekte soll zu 100 Prozent aus diesen Erträgen erfolgen.
Ein weiterer Gegenstand ist die finanzielle Beteiligung an einer Windenergieanlage der European Energy A/S. Da der Genehmigungsantrag vor Inkrafttreten des BürgEnG NRW gestellt wurde, ist eine Beteiligung als freiwillige Leistung gemäß § 6 EEG vorgesehen. Die Einnahmen sollen zur Förderung der Akzeptanz der Energiewende sowie für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden, wobei auch direkte Begünstigungen der Einwohner, etwa durch Nachrangdarlehen, geprüft werden sollen. Da Maßnahmen aus der Wärmeplanung, dem Klimastadtvertrag und dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 derzeit nicht budgetiert sind, sollen hierfür Mittel aus den Beteiligungsvereinbarungen verwendet werden. Das Umweltamt soll die Verhandlungen federführend übernehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 3.8Dortmunder SaatgutfestivalZur Vorlage · 01847-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, im ersten Halbjahr 2027 ein Dortmunder Saatgutfestival durchzuführen. Nach einer Evaluation im selben Jahr ist eine jährliche Durchführung vorgesehen. Ziel der Veranstaltung ist die Förderung von Open-Source-Saatgut sowie der biologischen Vielfalt durch die Schaffung eines partizipativen Erlebnisraums mit Saatgutmärkten, Tauschbörsen und Workshops. Die Organisation und Koordination übernimmt die Klimaagentur des Umweltamtes in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen, darunter die Stadt- und Landesbibliothek, das Amt für Stadterneuerung, die Volkshochschule, das Deutsche Kochbuchmuseum sowie die Wirtschaftsförderung und zivilgesellschaftliche Akteure.
Für die Durchführung ab 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 7.500 Euro im Haushalt des Umweltamtes veranschlagt. Zusätzlich stehen im Rahmen des EU-Projekts „Turn the Tables“ Fördermittel von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten für Referentenhonorare und Angebote für Kinder und Jugendliche werden aus diesen Mitteln sowie dem Budget des Umweltamtes finanziert. Für das erste Festival im Jahr 2027 sind die Räumlichkeiten der Volkshochschule vorgesehen.
Das Vorhaben ist in kommunale Strategien wie das Handlungsprogramm „Klima-Luft 2030“ und den „Masterplan Ernährung“ eingebunden. Die Festivals sollen die regionale Nahversorgung und die landwirtschaftliche Direktvermarktung unterstützen sowie die Entwicklung von Regiosaatgut-Mischungen für lokale Grünflächen begleiten. Die Vorlage liegt zur Beschlussfassung vor, nachdem Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 3.9Errichtung einer temporären Parkplatzfläche Auf dem Wodeacker für die IGA 2027 - Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchGZur Vorlage · 02513-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Empfehlung der Verwaltung zustimmen, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach § 67 BNatSchG zu erteilen. Ziel ist die Errichtung einer temporären Parkplatzfläche „Auf dem Wodeacker“ im Rahmen der Mobilitätsstrategie für die IGA 2027. Da der Standort innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 3 „Mengede“ liegt, ist eine Befreiung von textlichen Verboten notwendig, um bauliche Maßnahmen, Bodenveränderungen und die Nutzung als Parkfläche zu ermöglichen.
Im Verfahren hat der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) gegen die Befreiung gestimmt. Der Beirat äußerte Bedenken hinsichtlich der Ansiedlung des Flussregenpfeifers, des Verlusts landwirtschaftlicher Flächen sowie der Nachhaltigkeit des Materialtransports. Eine zweite Abstimmung des Beirats fiel ebenfalls negativ aus.
Die untere Naturschutzbehörde (uNB) sowie die beteiligten Fachbehörden für Boden- und Wasserschutz befürworten das Vorhaben jedoch unter bestimmten Auflagen. Zur Vermeidung von Artenschäden ist eine ökologische sowie bodenkundliche Baubegleitung vorgesehen. Zudem ist der vollständige Rückbau der Anlage bis zum 31. März 202<0xC2>8 sowie die Wiederherstellung der Bodenfunktionen verpflichtend. Die Verwaltung empfiehlt, der Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde zu folgen und die Befreiung zu beschließen, da die Entscheidung aufgrund des Widerspruchs des Beirates gemäß Landesnaturschutzgesetz beim Rat der Stadt liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 3.10Klimabeirat – Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund zum Thema Fortführung der Energieeinsparmaßnahmen.Zur Vorlage · 02453-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02453-26 legt der Klimabeirat Empfehlungen für den Rat der Stadt Dortmund vor, die eine systematische Auseinandersetzung mit den Folgen von Energieverteuerung, potenzieller Energieverknappung sowie Störungen internationaler Lieferketten fordern. Der Rat wird gebeten, sich frühzeitig mit diesen Entwicklungen zu befassen, um auf dieser Grundlage strategische und operative Handlungsempfehlungen für die Stadt zu entwickeln.
Die Vorlage sieht vor, Maßnahmen zur Einsparung von Energie sowie weiterer Rohstoffe und Materialien vorzubereiten. Zudem sollen Abhängigkeiten von globalen Lieferketten analysiert und kritische Infrastrukturen sowie Güter identifiziert werden. Ein Ziel ist der Aufbau von Vorsorgemechanismen, um die kommunale Handlungsfähigkeit in Krisensituationen sicherzustellen. Dabei soll geprüft werden, wie diese Strategien mit bestehenden Programmen, wie der Mission Klima oder der kommunalen Wärmeplanung, verknüpft werden können.
Als Begründung führt die Vorlage die Veränderungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sowie die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten werden als Beispiele für die Verwundbarkeit global vernetzter Systeme angeführt. Die Empfehlung zielt darauf ab, durch vorausschauende Planung die Resilienz der Stadt zu stärken und die Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur sowie die Bürgerinnen und Bürger im Krisenfall zu minimieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 3.11Gehölzrodung Entwicklungsfläche ehemaliges Kraftwerk Mengede - Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 39 (5) Nr. 2 BNatSchGZur Vorlage · 02512-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über einen Antrag entscheiden, der eine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes für eine Gehölzrodung auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände in Dortmund-Mengede vorsieht. Konkret geht es um die Rodung einer etwa 550 m² großen Fläche innerhalb der gesetzlichen Schonzeit nach § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG. Die Rodung ist Teil der baulichen Umsetzung auf dem Gelände im Bereich des Bebauungsplanes Mg 116.
Der Vorhabenträger begründet die Notwendigkeit der Rodung mit der Vermeidung von Bauverzögerungen und der Einhaltung der Projektplanung, da die Fläche im Bauablauf nicht berücksichtigt worden war. Eine Verschiebung der Arbeiten auf den nächsten zulässigen Zeitraum würde laut Antrag zu zusätzlichen Kosten und Beeinträchtigungen der Erschließungsabläufe führen.
Zwischen der unteren Naturschutzbehörde und dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde besteht Uneinigkeit über die Zulässigkeit der Befreiung. Während die untere Naturschutzbehörde die Befreiung unter der Auflage einer ökologischen Baubegleitung für möglich hält, sprach sich der Beirat mit Mehrheit gegen das Vorhaben aus. Der Beirat verweist auf die ökologische Bedeutung der Fläche und sieht die Notwendigkeit des Zeitdrucks nicht ausreichend belegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat jedoch, der Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde zu folgen und der Befreiung zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 3.12BIM Aktivitäten und StatusberichtZur Vorlage · 01110-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Sachstandsmitteilung sowie die Organisationsstruktur zu den Aktivitäten im Bereich Building Information Modeling (BIM) zur Kenntnis nehmen. Die Methode BIM dient als kooperative Planungsmethode, bei der Beteiligte an einem zentralen digitalen Datenmodell arbeiten und über eine gemeinsame Plattform kommunizieren. Ziel ist die Schaffung eines digitalen Zwillings von Bauwerken, der als Datengrundlage für die Betriebsphase und ein nachhaltiges Portfoliomanagement der städtischen Bauwerke fungiert.
Die Implementierung der BIM-Methode ist als fachbereichsübergreifendes Digitalisierungsprojekt angelegt, das auch Veränderungen in der Kommunikationskultur und der Aufgabenwahrnehmung umfasst. Die erste Projektphase ist auf den Zeitraum von Juni 2025 bis Mai 2028 festgesetzt. In dieser Phase werden Projektstrukturen in den Fachbereichen aufgebaut und erste Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende durchgeführt. Aktuell wird die Methode in zehn Projekten aus dem Hoch- und Tiefbau pilotiert. Dabei werden auch Bestandsobjekte als Pilotprojekte einbezogen, um die Potenziale der Methode zu nutzen.
Die Steuerung der Aktivitäten erfolgt durch eine Projektlenkungsgruppe, die sich aus verschiedenen Beigeordneten und Amtsleitungen zusammensetzt. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal, ohne dass zusätzliche finanzielle Mittel oder Fördermittel beansprucht werden. Die BIM-Geschäftsstelle berichtet regelmäßig über den Projektstand.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 3.13Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021 - Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen AgendaZur Vorlage · 01589-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01589-26 legt den vierten Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 vor. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, wobei die Vorlage auch zur Information für den Seniorenbeirat, verschiedene Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dient. Der nächste Bericht ist für das zweite Quartal 2027 geplant.
Die Vorlage führt potenzielle personelle und finanzielle Mehrbedarfe für bestimmte Aufgaben auf. Geplant ist die Einrichtung eines Gentrifizierungsmonitorings sowie die Fortführung einer Studie zum Wohnraumbedarf mobilitätseingeschränkter Personen. Für die Baulandentwicklung ist die Automatisierung der Geodatenanalyse für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem wird auf die Befristung von 2,5 Vollzeitstellen im Fachbereich 66 2 hingewiesen, deren Laufzeit am 30. Juni 2026 endet; eine Verlängerung wird vorbereitet.
Im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgt eine jährliche Überprüfung des Wohnungsneubaubedarfs sowie der Kennzahl zur Baurechtschaffung. Im Jahr 2025 wurden 584 Wohneinheiten geschaffen. Das Amt für Wohnen prüft Bindungsverlängerungen bei der Wohnraumförderung spätestens 24 Monate vor Ablauf. Im Jahr 2025 wurden 118 Wohnungen in fünf Projekten verlängert, 21 Wohnungen angekauft und 33 Wohnungen modernisiert. Zudem wurden 189 Gebäude zur Leerstandsermittlung kontrolliert. Eine Innenentwicklungsstrategie soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeitet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 3.14Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt" hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt" - Weiterleitung an die Stiftung Soziale StadtZur Vorlage · 01306-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über eine Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt“ entscheiden. Konkret geht es um das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“. Die Vorlage sieht eine Aufstockung der Mittel um 700.000,00 € vor, um die Kellersanierung sowie die statische Ertüchtigung einer Bestandsmauer zum Nachbargrundstück zu finanzieren.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Wasserschaden im Jahr 2023, der im Kellergeschoss zu Verzögerungen im Bauablauf und einem Baustopp geführt hat. Während die oberen Stockwerke bereits genutzt werden können, ist für den Abschluss der Sanierung im Keller ein zusätzlicher Finanzbedarf entstanden. Ein Teil der Kosten resultiert aus Materialpreissteigerungen und statischen Anpassungen, ein weiterer Teil dient der Überbrückung von Kosten, die erst nach Abschluss von Verhandlungen mit den Versicherungen erstattet werden. Die Stiftung hat zugesagt, die Mittel nach einer etwaigen Erstattung an die Stadt Dortmund zurückzuführen.
Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2026 über außerplanmäßige Mittel im Amt für Stadterneuerung erfolgen. Durch die Erhöhung steigt die gesamte Investitionssumme für das Projekt von ursprünglich 9.970.000,00 € auf insgesamt 10.670.000,00 €. Die Vorlage sieht vor, dass die Mittelbereitstellung zeitnah erfolgen muss, um die Fertigstellung des Gebäudes zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 3.15Quartiersmanagement Nordstadt - Hier: Änderung Beschluss zu DS-Nr. 00464-25 vom 28.05.2026Zur Vorlage · 02517-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02517-26 sieht eine Änderung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00464-25 zum Quartiersmanagement in der Nordstadt vor. Die Verwaltung schlägt vor, die im Mai 2026 beschlossene Ergänzung aufzuheben, da für diese die finanzielle Deckung fehle und die bewilligten Städtebaufördermittel zweckgebunden für das Sanierungs- und Geschäftsstraßenmanagement sowie den Quartiersfonds eingesetzt werden müssen.
Im Rahmen der Neufassung wird das Vergabe- und Beschaffungszentrum beauftragt, ein Vergabeverfahren für ein Sanierungsmanagement und Geschäftsstraßenmanagement im Stadterneuerungsgebiet „Zentrale Nordstadt“ durchzuführen. Dieser Auftrag umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 und ist mit einer Summe von 3.040.525 Euro dotiert, wobei 70 Prozent durch Städtebauförderungsmittel refinanziert werden. Parallel dazu soll der Quartiersfonds für denselben Zeitraum mit 220.000 Euro betrieben werden, ebenfalls zu 70 Prozent durch Fördermittel gedeckt. Die Gesamtaufwendungen für beide Bausteine belaufen sich auf 3.260.525 Euro, wovon die Stadt Dortmund einen Eigenanteil von insgesamt 978.157,50 Euro trägt.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, für den Tätigkeitsbaustein Quartiersmanagement eine langfristige Lösung zur Aktivierung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner vorzulegen, die im vierten Quartal 2026 zur Beschlussfassung bereitstehen soll. Aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit für ein EU-weites Ausschreibungsverfahren erfolgt die Vorlage in den entsprechenden Gremien abweichend von der regulären Beratungsfolge erst nach der Sitzung des Rates.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 3.16Heisenberg Gymnasium Sanierung 3-fach-SporthalleZur Vorlage · 00248-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung der Sanierung der dreifachen Sporthalle I am Heisenberg-Gymnasium beschlossen. Auf Grundlage einer vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 2.533.036 Euro. Die Umsetzung der Leistungsphasen 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Lüftungsanlage inklusive der Gebäudeautomation sowie den Austausch der Trennvorhänge. Zudem ist die Installation einer neuen Systemdecke mit integrierter Beleuchtung und Deckenstrahlplatten vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der energetischen Ertüchtigung der Außenhülle durch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Trespa-Fassade, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und den Stromverbrauch zu senken.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter der technischen Anlagen, die seit 1972 in Betrieb sind. Die Maßnahme dient zudem der Beseitigung von Gesundheitsrisiken, da in der bestehenden Deckenkonstruktion künstliche Mineralfasern verbaut sind und in der Lüftungsanlage Brandschutzklappen mit Asbestverdacht zum Einsatz kommen. Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen, wobei für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Personelle Auswirkungen auf die Verwaltung entstehen durch die Umsetzung innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen nicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2180602|2180603|2180604|2180605|2180606|2207468|2207498|2207821|2212943
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 3.17Neubau des Zentrallagers der Feuerwehr an der SeilerstraßeZur Vorlage · 00967-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus des Zentrallagers der Feuerwehr an der Seilerstraße beschlossen. Auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI umfasst das Gesamtvolumen der Maßnahme 39.910.158 Euro. Davon entfallen 39.714.658 Euro auf das Planungs- und Baubudget. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Der Beschluss umfasst zudem die Anschaffung von konsumtivem beweglichem Vermögen in Höhe von 50.300 Euro für das Jahr 2029. Für die Folgeaufwendungen sind Beträge ab 2027 eingeplant, die bis zum Jahr 2030 und darüber hinausreichen. Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils ist die Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, woraus sich Zinsaufwendungen von bis zu 25.143.400 Euro über die gesamte Finanzierungsdauer ergeben können. Die genaue jährliche Berücksichtigung der Zinsen erfolgt durch die Stadtkämmerei.
Das Bauvorhaben ist im Brandschutzbedarfsplan gelistet. Die geplante Bauweise ist auf Klimarelevanz ausgelegt und sieht die Nutzung regenerativer Energien sowie eine Dachbegrünung vor, wobei eine DGNB-Zertifizierung angestrebt wird. Für das Projekt können Fördermittel in Höhe von 1.000.000 Euro bei der KfW beantragt werden. Personelle Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen nicht, da die Bearbeitung im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 3.188. Fortschreibungsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 39084-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den achten Fortschreibungsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms mit Stand September 2025 zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst derzeit 51 Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von etwa 452 Millionen Euro. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die zusätzliche Einplanung von investiven Mehrauszahlungen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 vor, was einem Gesamtwert von 2.697.395,50 Euro entspricht. Darüber hinaus wird ein konsumtiver Mehraufwand im Schulverwaltungsamt für die Jahre 2027 und 2028 sowie eine investive Mehrauszahlung für bewegliches Vermögen im Jahr 2027 vorgeschlagen. Bei Bedarf sollen für diese Maßnahmen Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum ab 2026 bereitgestellt werden. Die laufende Prüfung weiterer Förder- und Kreditmittel ist vorgesehen.
Die Vorlage führt Kostenrisiken aus Marktrisiken, Konjunkturschwankungen, Preisveränderungen bei Baustoffen sowie Änderungen der Qualitäten oder des Auftragsvolumens auf. Beim Bauen im Bestand werden zudem Risiken durch die Gebäudesubstanz genannt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegt die durchschnittliche Genauigkeit der Kostenermittlung bei plus oder minus 20 Prozent. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, während die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erfolgt. Um die Ratssitzung am 9. Juli 2026 zu erreichen, wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 3.19StadtbahnentwicklungskonzeptZur Vorlage · 01015-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Abschlussbericht der ersten Stufe des Stadtbahnentwicklungskonzepts zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die zweite Stufe des Konzepts weiter zu bearbeiten, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist eine Erhöhung der Gesamtaufwendungen für die gutachterlichen Leistungen von 200.000 Euro auf 585.000 Euro netto vorgesehen.
Die Kostenplanung sieht vor, dass bis zum Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 74.850,05 Euro angefallen sind. Für das Jahr 2026 sind 30.000 Euro netto eingeplant. Ab 2027 ist eine Finanzierung von 480.149,95 Euro netto erforderlich, sofern die Genehmigung durch den Stadtkämmerer vorliegt. Diese Kosten verteilen sich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das vorhandene Personal.
Im Rahmen des Konzepts sind bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Niederflurnetz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend umzusetzen. Für weitere spezifische Maßnahmen wird eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen, während andere Projekte aufgrund fehlender Förderfähigkeit vorerst zurückgestellt werden sollen. Für eine weitere Maßnahme ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen. Insgesamt werden 13 Maßnahmen der Prioritäten A und B für eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen. Die Beauftragung der zweiten Stufe soll gemäß Stufenvertrag erfolgen, wobei die Planungskosten um 400.000 Euro netto zuzüglich Zusatzleistungen steigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 3.19.1StadtbahnentwicklungskonzeptZur Vorlage · 01015-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage 01015-26 zum Stadtbahnentwicklungskonzept eine Neupriorisierung verschiedener Infrastrukturmaßnahmen beantragt. Die Fraktion fordert eine Konzentration der Planungskapazitäten und Mittel auf Projekte, die zeitnah umsetzbar, förderfähig und rechtlich gesichert sind.
Als vorrangig einzustufende Maßnahmen werden der barrierefreie Ausbau der Haltestellen in der Innenstadt-Ost, im Bereich Brackel sowie der Haltestelle Enscheder Straße sowie die Betriebsstabilisierung der DSW 21 genannt. Zudem beantragt die Fraktion, die Maßnahmen zum Ausbau der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim und die Verlängerung der U44 bis zum Bahnhof Kirchderne in die höhere Prioritätsstufe B zu heben.
Im Gegensatz dazu sollen alle Planungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des ehemaligen HSP/Smart Rhino-Geländes stehen, bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Die Fraktion begründet dies mit der ungeklärten Nutzungssituation des Geländes und der damit verbundenen Freisetzung von Arbeitskapazitäten.
Ein weiterer Teil des Antrags sieht vor, bestimmte Projekte aufgrund von Kosten, ökologischen Auswirkungen oder Planungsunsicherheiten nicht weiter zu verfolgen. Davon betroffen sind unter anderem die Verlängerungen der U41 bis Benninghofen/Overgünne, die Anbindung des Flughafens sowie die Zweigstrecke Burgholz Eving. Die Fraktion verweist dabei auf die Herausforderungen durch hohe Investitionskosten, die Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten sowie die ökologischen Folgen geplanter Tunnelbauten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 3.20Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 2. Quartal 2026Zur Vorlage · 01914-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01914-26 behandelt den Veränderungsbericht zum Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes für das zweite Quartal 2026. Mit diesem Bericht informiert die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien über Anpassungen bei den laufenden Maßnahmen des Tiefbauamtes, die sich seit der Erstellung des ursprünglichen Arbeitsprogramms ergeben haben.
Der Bericht dokumentiert wesentliche Veränderungen in den Projektabläufen, wie etwa Verschiebungen von Bauphasen über den Jahreswechsel hinaus oder vorläufige Projektstopps. Unwesentliche zeitliche Abweichungen von bis zu sechs Monaten sowie kurzfristige Maßnahmen, etwa im Bereich der Straßenoffensive oder der Errichtung von Bushaltestellen, werden nicht aufgeführt. Der Bericht stellt den bisherigen Terminplan den aktuellen Zeitplanungen gegenüber und erläutert die Gründe für die Anpassungen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes 2026 und Folgejahre; der Bericht selbst löst keine neuen Kosten aus. Die Fördermittelfähigkeit der Projekte bleibt durch die angezeigten Verschiebungen vorerst unberührt. Klimarelevante Prüfungen und mögliche Kompensationsmaßnahmen erfolgen bei der Planung der einzelnen Bauvorhaben separat. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt sowie die verschiedenen Bezirksvertretungen und Ausschüsse vorgesehen. Ein Folgebericht wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 3.21Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis | Lag am 26.3.26 (TOP 3.21) vor.Zur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 3.21.1Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis | Lag am 26.3.26 (TOP 3.21.2) vor.Zur Vorlage · 01108-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01108-26/3 befasst sich mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehr sowie der Anpassung des Taxitarifs für in Dortmund zugelassene Taxis. Nachdem die Vorlage im März 2026 in den relevanten politischen Gremien vertagt wurde, wurde die Initiierung eines runden Tisches durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen. An diesem Treffen am 17. April 2026 nehmen Vertreter von Taxi- und Mietwagenunternehmen, Verbänden, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei Dortmund, der IHK Dortmund sowie Fraktionen des Rates der Stadt teil. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden geprüft und können in eine Überarbeitung der Allgemeinverfügung einfließen.
Zudem thematisiert das Dokument eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. April 2026. Das Gericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens gegen eine bereits erlassene Allgemeinverfügung in Essen entschieden, dass deren vorläufiger Vollzug gegenüber zwei Antragstellerinnen nicht zulässig ist. Die Begründung des Gerichts weist auf eine Unbestimmtheit der Regelung hin, da die Erfassung von Fahrten mit Start- oder Zielpunkten innerhalb Essens auch Strecken außerhalb des Stadtgebiets umfasst, was die Berechnung der Entgelte unklar mache. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Entwurf der Dortmunder Allgemeinverfügung hat. Ein Abschluss der Prüfungen und weitere Informationen werden für die Sitzungsperiode Juni/Juli angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 3.21.2Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/4 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, eine Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr innerhalb des Stadtgebiets zu erlassen und den Taxitarif anzupassen. Die Neuregelung soll mit Wirkung zum 1. September 2026 in Kraft treten.
Die Anpassung der Allgemeinverfügung erfolgt nach einer Überprüfung des Entwurfs, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu einem ähnlichen Verfahren in Essen angestoßen wurde. Um die Bestimmtheit der Regelung zu gewährleisten, wurde der Wortlaut so konkretisiert, dass die Mindestbeförderungsentgelte nur für Fahrten gelten, deren Startpunkt, Zielpunkt und gesamter Fahrtweg innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets liegen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Stadtgebiet ohne verkehrsbedingten Grund verlassen wurde. Zudem findet die Regelung keine Anwendung auf Krankenfahrten mit entsprechenden Entgeltvereinbarungen sowie auf Aufträge, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtbeginn bei einem Mietwagenunternehmen eingegangen sind. Ziel ist es, die Regelung auf den taxiähnlichen Mietwagenverkehr zu begrenzen.
Parallel dazu wird der Taxitarif für in Dortmund zugelassene Taxis per Rechtsverordnung geändert. Im Rahmen eines Erörterungstermins wurden die Stellungnahmen der beteiligten Verbände und Ratsfraktionen berücksichtigt. Die Neuregelung sieht die Einführung einer Festpreisregelung vor, die auf Grundpreis, Kilometerpreis und etwaigen Zuschlägen basiert, wobei die Wartezeitkomponente entfällt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 3.21.3Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis | Lag am 26.3.26 (TOP 3.21.1) vor.Zur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 3.21.4Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/6 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 01108-26/6 einen Zusatzantrag eingereicht, der Regelungen für die Beförderungsentgelte im Taxi- und Mietwagenverkehr zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist die Schaffung angepasster Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenverkehr unter Berücksichtigung des Personenbeförderungsgesetzes.
Der Antrag sieht vor, den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr zu ändern. Demnach soll das mindestens zu erhebende Entgelt für Fahrten mit einem Mietwagen bis zu zehn Prozent unter dem geltenden Tarif für eine vergleichbare Taxifahrt liegen dürfen.
Gleichzeitig beantragt die Fraktion eine Anpassung des Taxitarifs. Konkret soll § 3a Abs. 4 des vorgeschlagenen Taxitarifs so geändert werden, dass bei Fahrten auf vorherige Bestellung ein Tarifkorridor gilt. Der vereinbarte Festpreis darf dabei höchstens um zehn Prozent nach oben oder unten vom aktuell gültigen Beförderungsentgelt nach § 3 des Taxitarifs abweichen.
Die Vorlage ist zur Beratung und Entscheidung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie in den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 3.22Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 01552-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01552-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 65.912.814,12 € sowie einen Jahresverlust in Höhe von 816.146,84 € aus. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft audalis Treuhand GmbH ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresabschluss sowie den Lagebericht feststellen. Der entstandene Jahresverlust von 816.146,84 € wird durch eine im städtischen Haushalt vorgesehene Verlustübernahme ausgeglichen. Zudem ist die Entlastung des Betriebsausschusses sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgesehen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 51.995,30 €. Dieser Betrag ist zur Deckung der Personalkosten der kaufmännischen Leitung des Krematoriums bestimmt. Die Vorlage sieht keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Zuständigkeit für die Beschlüsse liegt beim Rat der Stadt Dortmund.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 3.23Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2025Zur Vorlage · 01947-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01947-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt den Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einer Bilanzsumme von rund 939,3 Millionen Euro und einem Bilanzgewinn von etwa 6,1 Millionen Euro feststellt. Dieser Bilanzgewinn soll dem städtischen Haushalt zugeführt werden.
Zudem ist vorgesehen, die Allgemeine Rücklage sowie die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt um rund 3,6 Millionen Euro zu erhöhen. Diese Anpassung resultiert aus der Differenz zwischen handelsrechtlichen Abschreibungen und gebührenrechtlich ansatzfähigen kalkulatorischen Abschreibungen. Die entsprechende Erhöhung soll im Wirtschaftsplan 2027 veranschlagt werden.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt beantragt. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlief ohne Beanstandungen und ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Ein Risikobericht der Verwaltung weist darauf hin, dass keine existenz- oder entwicklungsgefährdenden Risiken für die Finanzierung des Eigenbetriebs erkennbar sind. Personelle Auswirkungen durch die Beschlüsse werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 3.24Regionalpakt für den Hochwasserschutz Emscher-Lippe des MUNV, Beitritt der Stadt DortmundZur Vorlage · 02075-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Beitritt zum Regionalpakt für den Hochwasserschutz Emscher-Lippe beschließen. Mit dieser Beschlussvorlage wird zudem die rückwirkende Legitimierung der bereits terminierten Unterzeichnung des Paktes beantragt. Die Unterzeichnung des Regionalpaktes ist für den 6. Juli 2026 durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch die Emschergenossenschaft und den Lippeverband vorgesehen.
Der Regionalpakt wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter die Bezirksregierungen, Wasserverbände, Kommunen sowie Naturschutzverbände und die Landwirtschaft, erarbeitet. Ziel des Paktes ist die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Beschleunigung der Planung, Genehmigung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie der verbesserte Datenaustausch und die Stärkung der Eigenvorsorge. Ein flussgebietsbezogener Ansatz wird dabei als notwendig erachtet, da Hochwasserabflüsse nicht an den Grenzen von Gebietskörperschaften enden.
Die Stadtentwässerung Dortmund hat sich bereits an der Erstellung des Paktes beteiligt. Ein Bestandteil des Textes ist der Bezug auf die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten für städtische Fließgewässer durch die Stadt Dortmund. Durch den Beitritt zum Regionalpakt entstehen für die Stadt Dortmund keine Kosten, und die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal. Der Pakt enthält keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen zur Umsetzung angemeldeter Maßnahmen; eine rechtliche Bindung entsteht erst durch die Beantragung von Genehmigungen oder Fördermaßnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 4Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.1Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.Zur Vorlage · 01596-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01596-26 befasst sich mit dem Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, dessen Mitgliedschaft in der Stadt Dortmund auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002 zurückgeht, verfolgt das Ziel, die Dortmunder Stadtbezirke aufzuwerten und deren Attraktivität für die Bevölkerung, die Wirtschaft sowie für Besucher zu steigern. Ein wesentlicher Zweck der Organisation ist zudem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Mitgestaltung der Stadtbezirke.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 282 Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Für diese Vorhaben hat der Verein eine Summe von rund 673.000 Euro ausgezahlt. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Vereinsbudgets für das Jahr 2025. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Verabschiedung des Berichts keine personellen oder klimatischen Auswirkungen entstehen und keine zusätzlichen Fördermittel beansprucht werden. Die Vorlage ist für verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt, den Hauptausschuss sowie diverse Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 4.2Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2025Zur Vorlage · 01651-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01651-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss mit einem ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 880.921,85 Euro feststellt. Dieser Gewinn soll dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Zudem ist die Entlastung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vorgesehen.
Auf Ebene des zuständigen Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird die Entlastung der Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund beantragt. Die Grundlage für diese Beschlüsse bilden die jeweiligen Betriebssatzungen des Eigenbetriebes sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP GmbH & Co. KG ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Vorlage sieht keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor und weist keine Verwendung von Fördermitteln aus. Die zuständigen Gremien, darunter auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Hauptausschuss, sind im weiteren Verfahren mit der Vorlage befasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.3Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2025Zur Vorlage · 02076-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02076-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss für das Jahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag von 2.569.570,45 Euro sowie einer Bilanzsumme von 149.236.637,23 Euro feststellt. Der entstandene Jahresfehlbetrag soll mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung des Sondervermögens sowie die Entlastung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Funktion als Betriebsausschuss vorgesehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Audit Team Dortmund AG ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Aus der Vorlage geht hervor, dass sich durch die Beschlüsse keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt ergeben. Die Zuständigkeiten für die Feststellung des Abschlusses und die Verrechnung des Verlustes ergeben sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung des Sondervermögens. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 5Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 5.1Evaluationsbericht zum Modellprojekt: Gesundheitsfachkraft an GrundschulenZur Vorlage · 02025-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Evaluationsbericht zum Modellprojekt „Gesundheitsfachkraft an Grundschulen“ liegt zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien der Stadt Dortmund vor. Das Projekt, das seit dem 1. Februar 2022 an zwei Grundschulen in Lütgendortmund umgesetzt wird, wird durch das GKV-Bündnis für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2026 gefördert. Der Bericht umfasst die Auswertung von Befragungen zum Gesundheitsverhalten von Erst- und Viertklässlern sowie deren Eltern aus den Jahren 2022 und 2025.
Die Ergebnisse der Auswertung zeigen Veränderungen im Gesundheitsverhalten der Kinder an den beteiligten Schulen. Der Anteil an gesundem Ess- und Trinkverhalten stieg von 59 % auf 67 %, während die Rate der Kinder, die frühstücken, von 68 % auf 83 % anstieg. Die täglichen Bewegungseinheiten erhöhten sich von 35 % auf 51 %, und der Anteil der Kinder, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen, nahm von 33 % auf 49 % zu. Im Bereich der Mediennutzung wurde ein Anstieg des eigenen Handybesitzes von 44 % auf 86 % dokumentiert.
Zur langfristigen Sicherung des Projekts wird die Einrichtung einer unbefristeten Planstelle im Gesundheitsamt zum 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Die Stelle soll zunächst mit einem Umfang von 32,5 Wochenstunden besetzt und im weiteren Verlauf schrittweise auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Maßnahme keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 6Kultur, Sport und Freizeit
- 6.1Richtlinien für die Sportförderung der Stadt DortmundZur Vorlage · 02158-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen in bestimmten Bereichen zu konkretisieren und neue Steuerungsinstrumente einzuführen. Dazu gehören vorgeschaltete Antragsverfahren, die Festlegung von Antrags-, Nachweis-, Melde- und Stichtagen sowie ein jährlich neu festzulegendes Budget und eine Jahreshöchstgrenze pro Verein. Für das Jahr 2026 wurden aufgrund des Beschlusszeitpunkts einmalige Fristen bis zum 30. September festgelegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinien ist die Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes als verbindliche Fördervoraussetzung. Vereine und Verbände sollen damit stärker in die Verantwortung genommen werden, präventiv gegen sexualisierte Gewalt im Sport vorzugehen.
Im Bereich der Sportanlagen wird die Förderung künftig auf Flächen fokussiert, die direkt für den Sportbetrieb genutzt werden. Neben- und Funktionsflächen sind von der Förderung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Bootshäusern. Im Gegenzug werden die pauschalen Förderbeträge für Reitanlagen und -hallen erhöht. Zudem werden Traglufthallen, Bootshäuser und Golfanlagen als eigene Förderbereiche aufgenommen.
Für die Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Bewilligungsverfahren vereinfacht. Eine Vorlage im zuständigen Fachausschuss ist künftig nur noch bei Sonderprojekten, begründeten Ausnahmen oder bei Beträgen über 150.000 Euro erforderlich. Die Änderung der Richtlinien hat keine haushaltsrelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 6.2Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 01709-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll einen Grundsatzbeschluss zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) fassen. Die Vorlage sieht vor, die Pläne für ein Bundesleistungszentrum für weiblichen Handball-Nachwuchs zu begrüßen. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die Verhandlungen der Verwaltung zur Schaffung der erforderlichen Eigentumsverhältnisse am Standort des Eissportzentrums Westfalen für eine neue DHB-Zentrale fortgesetzt werden. Hierbei stehen Optionen wie ein Erbbaurecht oder ein Grundstücksverkauf im Raum. Für den Neubau der Zentrale wird ein Kostenrahmen von etwa 16,8 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Staatskanzlei NRW eine finanzielle Beteiligung an den Bauprojekten in Aussicht gestellt hat.
Zudem soll die Verwaltung die Gespräche über eine Trainingshalle hinter der Helmut-Körnig-Halle weiterführen. Diese Leichtbauhalle soll von den SFB als Bauherrin errichtet und vom DHB angemietet werden. Parallel dazu ist eine Abstimmung mit der Dortmunder Sportstätten gGmbH zur Einrichtung von Internatsplätzen vorgesehen, wobei bestehende Strukturen des Sportinternats der DSS genutzt oder ausgebaut werden sollen. Die Durchführung der Verhandlungen ist an die Bedingung geknüpft, dass für den Kernhaushalt sowie für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund keine finanziellen Belastungen entstehen. Die detaillierte Ausgestaltung der Hallen und der Internatsplätze soll in späteren, gesonderten Vorlagen geregelt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 6.2.1Nachtrag: 02.07.2026 Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 01709-26/4 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) die Rahmenbedingungen für ein mögliches Bauvorhaben hinter der Helmut-Körnig-Halle erläutert. Ein Einklang zwischen den Plänen des Borussenfeld (BVB) und den Projektierungen des DHB könne nicht allein durch die Stadt sichergestellt werden, sondern erfordere gemeinsame Gespräche aller Beteiligten.
Hinsichtlich der baulichen Umsetzung weist die Verwaltung darauf hin, dass für das betreffende Grundstück, welches derzeit als Leichtathletik-Feld genutzt wird, kein Bebauungsplan vorliegt. Aufgrund von Vorkenntnissen über oberflächennahen Bergbau an diesem Standort ist die Einholung eines Baugrund-Gutachtens erforderlich. Eine Parallelnutzung der Fläche durch eine Groß-Sporthalle mit 3.000 Zuschauern und die bestehenden Leichtathletik-Ressourcen des Bundesstützpunktes Rote Erde sei nicht möglich.
Bezüglich der Grundstücksverwendung sieht die aktuelle Vorlage weder einen Verkauf noch ein Erbbaurecht vor. Eine wirtschaftliche Bewertung von Alternativen ist ohne detaillierte Zahlen derzeit nicht möglich. Die Notwendigkeit von Verfüllmaßnahmen im Rahmen der Planung müsse berücksichtigt werden. Für das Eissportzentrum Westfalen prüft die zuständige Fachabteilung bereits die Beauftragung eines Energieberaters, wobei etwaige Erweiterungen des DHB in diese Beratung einfließen würden. Eine mögliche Konkurrenz zur bereits beschlossenen Sporthalle Unionviertel wurde in dieser Vorlage nicht betrachtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 6.2.2Nachtrag: 02.07.2026 Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 01709-26/5 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / Die Grüne & Volt zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) Stellung bezogen. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung der drei geplanten Komponenten des Konzepts, bestehend aus der Zentrale des DHB, einer Trainingshalle sowie einem Sportinternat.
Nach Angaben der Verwaltung waren die Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie die räumliche Nähe der drei Komponenten die entscheidenden Faktoren für die Wahl des Standorts Dortmund durch den Deutschen Handballbund. Die Verwaltung befürwortet eine ergebnisoffene Prüfung geeigneter Standorte für die geplante Trainingshalle. Dabei wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Suchradius für mögliche Standorte auf einen Umfang begrenzt werden sollte, der noch mit dem Deutschen Handballbund abzustimmen ist. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 6.3Wirtschaftsplan 2026/27 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027Zur Vorlage · 02256-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02256-26 regelt den Wirtschaftsplan des Theater Dortmund für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027. Der Rat der Stadt soll diesen Plan verabschieden, welcher einen Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von 54.876.049 Euro im Rahmen des Erfolgsplans sowie einen Vermögensplan in Höhe von 5.652.660 Euro umfasst. Die Vorlage beinhaltet zudem eine Stellenübersicht, die Finanzplanung, eine Übersicht über die Eintrittspreise ab der Spielzeit 2026/27 sowie einen Produkt- und Leistungsplan.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Entscheidung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit über die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker. Diese sollen für ein Mitsingkonzert unter Mitwirkung der Chorakademie Dortmund sowie für ein Konzert des Dortmunder Musikvereins im Frühjahr 2027 eingesetzt werden.
Die Verwaltung erhält die Ermächtigung, dem Theater bei Bedarf notwendige Betriebsmittel als Liquiditätshilfe im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen, wobei keine Erhöhung der Zuschüsse vorgesehen ist. Zudem wird die Betriebsleitung ermächtigt, bei Sonderveranstaltungen marktorientierte Eintrittspreise zu erheben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass er im Rahmen der Haushaltsberatungen zurückgenommen werden kann, sofern die haushaltsrechtliche und wirtschaftliche Lage dies erfordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7Schule
- 7.1Verlängerung der Beschulungsstandorte "ehemalige Frenzelschule" und Heinrich-Schmitz-BildungszentrumZur Vorlage · 01232-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01232-26 sieht die Verlängerung der Beschulungsstandorte „ehemalige Frenzelschule“ und „Heinrich-Schmitz-Bildzentrum“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler vor. Der Zeitraum der Verlängerung ist vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2028 geplant. Mit dieser Maßnahme ist die Fortführung befristeter Projekteinsätze im Personalbereich sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel verbunden.
Für den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2027 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.467.137 € beantragt. Zudem ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 24.800 € für Personalsaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen insgesamt neun Stellen, unter anderem in der Schulsozialarbeit, im Sekretariat und im Standortmanagement. Die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb werden für die Jahre 2026 bis 2028 mit 354.163 €, 850.000 € und 495.837 € veranschlagt.
Das Angebot umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Regelschulsystem, darunter zusätzlicher Unterricht durch Honorarkräfte, pädagogische Projekte, Stadtteilführungen sowie kulturelle Besuche. Zudem sind Unterstützungsangebote für Eltern, wie Infoveranstaltungen und ein Elterncafé, vorgesehen. Die Bewilligung der Bezirksregierung Arnsberg für die Beschulung außerhalb der Stammschulen des Stadtgymnasiums, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Marie-Reinders-Realschule gilt bis zum 31. Juli 2028. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der Koordination und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur ist die Beibehaltung einer Projektleitung vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Gremien bis zum 9. Juli 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 7.2Jahresbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans (Berichtsjahr 2025) inklusive Abschlussbericht DigitalPakt 1.0Zur Vorlage · 01855-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01855-26 legt dem Rat der Stadt Dortmund den Jahresbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans für das Berichtsjahr 2025 vor. Dieser Bericht umfasst zugleich den Abschlussbericht zum DigitalPakt 1.0. Die Zusammenführung der Berichterstattung erfolgt auf Basis früherer Beschlüsse, um den Stand der Digitalisierung an den Dortmunder Schulen im Gesamtkontext darzustellen.
Der Bericht dokumentiert die Nutzung der im Jahr 2025 systematisch geprüften Fördermöglichkeiten im Rahmen der Medienentwicklungsplanung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der technischen Ausstattung. Zum Ende des Jahres 2025 waren etwa 83.500 Tablets im Einsatz. Die Vorlage führt dazu aus, dass die Priorisierung von Tablets gegenüber Laptops mit einer geringeren jährlichen Umweltbelastung in Form von CO2-Äquivalenten einhergeht. Während der Einsatz der Tablets eine jährliche Belastung von circa 1.730 Tonnen CO2-Äquivalenten verursacht, würde der Einsatz von Laptops laut den Angaben in der Vorlage eine Belastung von 5.558 Tonnen pro Jahr bewirken.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, den Schulausschuss sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat sowie in den Rat der Stadt vorgesehen. Es werden keine personellen oder finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 7.3Sachstandsbericht zum Übergangs- und Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26Zur Vorlage · 01236-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 01236-26) dient als Sachstandsbericht zum Übergangs- und Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26. Der Bericht basiert auf Daten der Amtlichen Schulstatistik sowie des Systems SchülerOnline und wertet die Abgänge aus der Sekundarstufe I sowie die Übergänge in die Sekundarstufe II aus.
Im Jahr 2025 verließen 3.361 Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I in Dortmund. Davon erreichten 28 % einen Mittleren Schulabschluss und 23,9 % eine Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe. Von insgesamt 4.942 betrachteten Übergängen wechselten 39 % in die Gymnasiale Oberstufe, während 18,2 % die berufliche Grundbildung an Berufskollegs nutzen. Im Bereich der vollzeitschulischen Bildungsgänge erhielten 2.937 von 5.294 Bewerbungen Plätze. Bei den Internationalen Förderklassen (IFK) wurden 224 von 299 Bewerbungen berücksichtigt. Ein digitales Verfahren zur Nachvermittlung von Restplätzen führte bei 21 Bewerbungen zu 15 Aufnahmen in qualifizierende Gänge.
Zwei Klassen zur unterjährigen Aufnahme waren im Dezember 2025 mit jeweils 24 Schülern ausgelastet, wobei laut Bericht weitere Kapazitäten fehlen. Im Rahmen der Schulpflichtüberwachung wurden 240 Jugendliche an die Schulaufsichtsbehörde zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren weitergeleitet. Für das Schuljahr 2026/27 entfallen die IFK-Klassen am CJD Berufskolleg. Der Beirat Schule-Arbeitswelt wurde beauftragt, den Bedarf unversorgter Jugendlicher zu ermitteln und neue Angebote zu entwickeln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es sind keine personellen, finanziellen, klimarelevanten oder förderrelevanten Auswirkungen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 7.4Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 01238-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Schulentwicklung in Dortmund befasst sich mit dem Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2026/27. Das Anmeldeverfahren wurde im Zeitraum vom 6. Februar bis zum 19. März 2026 durchgeführt, wobei für Gesamtschulen ein vorgezogenes Verfahren stattfand.
Zum Ende des Schuljahres 2025/26 verlassen 5.679 Kinder die Grundschulen, während an der Sekundarstufe I insgesamt 5.184 Schulplätze zur Verfügung stehen. Die Anmeldequoten verteilen sich auf 34,4 % für Gymnasien, 33,4 % für Gesamtschulen, 23,9 % für Realschulen und 3,6 % für Hauptschulen. Ein Anteil von 3,1 % der Kinder nutzt Bildungsangebote in Nachbargemeinden.
An den Gymnasien wurden 1.953 Anmeldungen registriert, wodurch die Kapazitätsgrenze durch die Anwendung des Höchstwertes von 29 Schülern pro Klasse eingehalten wird. An den Gesamtschulen übersteigen die Anmeldungen das aktuelle Angebot, wobei ab dem Schuljahr 2027/28 durch neue und erweiterte Schulen acht zusätzliche Schulzüge geschaffen werden sollen. An den Realschulen und Gymnasien werden jeweils zwei zusätzliche Eingangsklassen gebildet, um Anmeldeüberhänge auszugleichen. An Hauptschulen wurden Mindestanmeldezahlen von 18 Schülern erreicht. Im Bereich des sonderpädagogischen Bedarfs wurden 479 Platzangebote für das „Gemeinsame Lernen“ unterbreitet, was die Kapazität von 444 Plätzen übersteigt. Der Bericht sieht keine finanziellen, personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor. Der nächste Sachstandsbericht zur Schulentwicklungsplanung ist für Herbst 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 7.5DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Tätigkeitsberichts zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ (DO 2035) auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Der Bericht befasst sich mit unterschiedlichen Einschätzungen zu Übertrittszahlen für das Schuljahr 2027/2028 sowie möglichen Kostenreduktionen durch verschiedene Bauvarianten. Da der Bericht keine konkreten Zahlen oder Kostenangaben enthält, bittet die Verwaltung um eine Konkretisierung der beanstandeten Einschätzungen.
Hinsichtlich der Finanzierung für den Standort Hacheney sind über die LUKIF-Mittel hinaus keine weiteren Fördermittel zu erwarten. Die Priorisierung des Sofortpakets erfolgt durch die Prüfung der Auswirkungen auf die Haushaltslage und die gesetzlichen Aufgaben. Eine Verschiebung anderer Projekte wird erst nach Vorlage weiterer Realisierungsschritte vorgenommen. Um den Bedarf von zwei zusätzlichen Klassen zu decken und den Umzug nach Hacheney zu überbrücken, werden am Lieberfeld mobile Raumeinheiten bereitgestellt.
Die Nutzung des IPA-Verfahrens wird aufgrund der Haushaltslage und der veränderten Zeitplanung nicht weiter verfolgt. Die Personalkapazitäten konzentrieren sich auf die Bebaubarkeit der Dauerstandorte, wobei zwei Alternativflächen zur Absicherung gegen Nutzungsverlust bereitstehen. Für das Gebäude der Sekundarstufe I in Hacheney, das seit Oktober 2025 im Haushalt verankert ist, werden zusätzliche Energie- und Umweltstandards mit einem pauschalen Mehraufwand von bis zu 7 Prozent berechnet. Die geschätzten Baukosten für die Dauerstandorte werden dem AFBL nachträglich vorgestellt. Für die Haushaltsplanung ab 2027 ist die Aufnahme der Sekundarstufe II in Hacheney sowie der Sekundarstufen I in Eving und Brackel vorgesehen, während die weitere Aufnahme weiterer Gebäude von der Haushaltslage abhängt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 8Kinder, Jugend und Familie
- 8.1Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 02068-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02068-26 behandelt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes FABIDO für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 54.310.243,85 Euro auf. Dabei wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 7.932.265,03 Euro erzielt.
Gemäß der Vorlage ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellt. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss von 7.932.265,03 Euro soll in voller Höhe dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Dies führt im Jahr 2026 zu Mehrerträgen in der Ergebnisrechnung des städtischen Haushalts unter dem Produkt Trägeranteil der FABIDO.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Diese hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, da die Prüfung zu keinen Beanstandungen führte.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entlastung der Geschäftsleitung durch den Betriebsausschuss der FABIDO sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt Dortmund beantragt. Die Zuständigkeiten für diese Beschlüsse ergeben sich aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebes sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage durchläuft die vorgesehenen Gremien, darunter den Betriebsausschuss der FABIDO, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den Hauptausschuss und den Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig beschlossen
- 9Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 9.1Transformation der ecce - european centre for creative economy GmbH in die K3 gGmbHZur Vorlage · 02147-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuausrichtung und Transformation der ecce – european centre for creative economy GmbH in die K3 gGmbH beschließen. Mit dieser Umwandlung in eine gemeinnützige Gesellschaft wird die Grundlage für den Aufbau und Betrieb einer landesweiten KI-Geschäftsstelle „Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur“ des Landes Nordrhein-Westfalen geschaffen. Ziel der Einrichtung ist es, Kompetenzen und Netzwerke an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz, Kunst und Kultur zu bündeln sowie Qualifizierungsangebote zu entwickeln.
Die K3 gGmbH wird ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, darunter die Förderung von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie die digitale Kulturproduktion. Die Beteiligung der Stadt Dortmund, die bisher im Kernhaushalt geführt wurde, soll im Zuge der Umwidmung auf das Theater Dortmund übertragen werden. Die laufenden Betriebskosten der KI-Geschäftsstelle werden vollständig durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert, wodurch für die Stadt Dortmund keine dauerhafte Finanzierungsverpflichtung entsteht.
Die operative Anbindung der Geschäftsstelle soll an die Akademie für Theater und Digitalität erfolgen, weshalb die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung durch das Theater Dortmund wahrgenommen werden soll. Die Verwaltung ist ermächtigt, den neuen Gesellschaftsvertrag um nicht substanzielle Änderungen zu ergänzen. Die Übernahme der Anteile der übrigen Gesellschafter an der bisherigen GmbH wurde bereits durch den Rat beschlossen. Personelle Auswirkungen für die Stadt Dortmund ergeben sich aus der Transformation nicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mehrheitlich empfohlen
- 9.2Archäologische Untersuchungen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AP 162 n -Tulpenstraße- im Stadtbezirk AplerbeckZur Vorlage · 01973-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Durchführung archäologischer Untersuchungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AP 162 n -Tulpenstraße- im Stadtbezirk Aplerbeck beschlossen. Die Umsetzung erfolgt durch das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF).
Der Bebauungsplan sieht die Bereitstellung von etwa 57 Grundstücken für Einfamilienhäuser vor, wobei ein Großteil der Flächen im Eigentum des Sondervermögens steht. Da im Planungsgebiet ein Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW vermutet wird, sind Untersuchungen erforderlich, bevor eine Bebauung der betroffenen Flächen erfolgen kann. Voruntersuchungen aus den Jahren 2000 und 2001 lieferten bereits Nachweise über eisenzeitliche und jungsteinzeitliche Siedlungsspuren.
Die Kosten für die archäologischen Untersuchungen belaufen sich auf insgesamt rund 2,0 Millionen Euro brutto. Die Finanzierung wird durch das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund übernommen, wobei Mittel aus dem Wirtschaftsplan 2025/2026 zur Verfügung stehen. Eine anteilige Refinanzierung der Kosten soll durch spätere Grundstücksverkäufe erfolgen. Für etwa 13 im Untersuchungsbereich liegende Privatgrundstücke ist eine Beteiligung an den Kosten möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, den künftigen Erwerbern der SV GVVF-Grundstücke eine Freistellungsbescheinigung über die abgeschlossenen Untersuchungen auszuhändigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 9.3Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften DortmundsZur Vorlage · 02058-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die zukünftige jährliche Berichterstattung der städtischen Gesellschaften zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK-DO) sowie die dazugehörige Controllingliste der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage regelt die Umsetzung des bereits im Juli 2025 beschlossenen Kodex, der durch Verweise in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen der Mehrheitsgesellschaften nun gesellschaftsrechtlich verbindlich verankert wurde.
Durch die Verankerung in den Satzungen wird das sogenannte „Comply or Explain“-Prinzip für die Unternehmen verpflichtend. Die Organe der Gesellschaften müssen jährlich in einer Entsprechenserklärung darlegen, ob den Empfehlungen des Kodex gefolgt wurde oder warum von bestimmten Regelungen abgewichen wird. Zur Unterstützung der Unternehmen stellt die Verwaltung hierfür eine Orientierungshilfe in Form einer Arbeitsliste bereit.
Der jährliche Corporate Governance Bericht soll die Transparenz der städtischen Unternehmen erhöhen. Er umfasst neben der Entsprechenserklärung auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Themen wie Umwelt-, Klimaschutz und Gleichstellung sowie eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen. Zudem ist ein Vergütungsbericht für die Geschäftsführung vorzusehen. Die Berichte müssen für mindestens fünf Geschäftsjahre auf den Internetseiten der jeweiligen Unternehmen zugänglich sein. Die Umsetzung der Regelungen hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 9.4Sondervermögen der Unselbständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten Energetische Sanierung der Stiftungsimmobilien der Günter-Maaßen-StiftungZur Vorlage · 02048-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die energetische Sanierung der Immobilien der unselbstständigen Günter-Maaßen-Stiftung beschlossen. Die Maßnahme umfasst mehrere Wohngebäude in Dortmund-Hörde sowie ein Wohnhaus im Klinikviertel. Geplant sind die vollständige Erneuerung der Fenster sowie die Dämmung der Kellerdecken in allen Objekten. In den Gebäuden an der Elbinger Straße (Nummern 4, 6 und 8) sowie in der Friedrichstraße 55 soll zudem die Heiztechnik von einer reinen Gasversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas umgestellt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung in Kooperation mit der DOGEWO21, welche die Planung, Ausschreibung, Überwachung sowie das Mietmanagement übernimmt. Die Kosten für die Regieleistung der DOGEWO21 werden von der Stiftung getragen. Die geschätzten Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf 1.851.000 Euro.
Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen nicht, da die Maßnahmen aus dem Sondervermögen der unselbstständigen Stiftungen finanziert werden. Die Mittel der Stiftung sind für die Umsetzung ausreichend vorhanden, sodass keine Fremdkapitalaufnahme erforderlich ist. Die baulichen Arbeiten sind für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Zur Finanzierung wird die Beantragung von Fördermitteln, unter anderem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), angestrebt. Die Sanierung dient der langfristigen Erhaltung der Vermietbarkeit und der energetischen Modernisierung der Bestände.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 10Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- 10.1Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher AktivitätenZur Vorlage · 01498-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten beschlossen und die neue Fassung zur Bewerbung freigegeben. Die Neuregelung folgt einer Evaluation durch das Team Internationale Beziehungen, die eine Überarbeitung der bisherigen Fördervoraussetzungen sowie der Fördersätze vorsah.
Grundlage der Anpassung ist die Notwendigkeit, die internationalen Beziehungen der Stadt, die aktuell elf Städtepartnerschaften umfassen, zu stärken. Die Neuerung berücksichtigt insbesondere die jüngsten Partnerschaftsverträge mit Kumasi in Ghana und Schytomyr in der Ukraine sowie die innerdeutsche Partnerschaft mit Zwickau. Zudem sollen die erhöhten Reisekosten und Preissteigerungen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung wurden die Höchstzuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten deutlich angehoben. So sieht der Entwurf für einen fünftägigen Aufenthalt in Amiens eine maximale Förderung von 175 Euro statt bisher 37 Euro vor. Zudem wurde eine neue Möglichkeit zur Förderung von Projekten mit städtepartnerschaftlichem Bezug mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Projekt eingeführt.
Eine Testphase im Jahr 2025 mit erhöhten Fördersätzen zeigte eine gesteigerte Inanspruchnahme der Mittel sowie positives Feedback der Antragstellenden. Die finanziellen Mittel für die Förderung sind in der Budgetplanung des zuständigen Teams vorgesehen. Die neue Richtlinie soll ab Mitte 2026 verstärkt in der Stadtgesellschaft beworben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.2Quartierskoordination Marten – 5. jährliche BerichtsvorlageZur Vorlage · 01602-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den fünften jährlichen Sachstandsbericht der Quartierskoordination Marten für das Berichtsjahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Quartierskoordination dient als Schnittstelle zwischen der Bürgerschaft, der Lokalpolitik, der Verwaltung und lokalen Akteuren. Im Berichtszeitraum fanden 23 Bürgerinnensprechstunden in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ statt. Die Koordination unterstützte verschiedene Veranstaltungen sowie Anfragen zur Pflege des öffentlichen Raums und zur Unterstützung ehrenamtlicher Projekte. Die Finanzierung des Standorts „Meilenstein“ ist für 2025 gesichert, wobei durch den Beschluss keine personellen oder finanziellen Auswirkungen entstehen.
Die Verwaltung bearbeitete Stellungnahmen zu Themen wie der ÖPNV-Verkehrsführung, dem Baurecht und der Stadtteilbibliothek. Im Bereich Wohnen wurden 21 Verdachtsfälle von Wohnungsleerstand an die kommunale Wohnungsaufsicht weitergeleitet, während 19 Leerstände im Gewerbebereich an die Wirtschaftsförderung übermittelt wurden. Im Rahmen des Projekts „Marten blüht auf“ wurden eine Boulebahn sowie ein Schachtisch installiert; weitere Maßnahmen im Steinhammer Park sind für 2026 geplant.
Ein Beteiligungsworkshop zur Gestaltung der „Meile“ sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Gestaltungskonzeptes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte über verschiedene Kanäle der Koordinierungsstelle „nordwärts“. Für das Jahr 2026 sind die Fortführung der Vor-Ort-Präsenz sowie weitere Maßnahmen wie die Installation von Nistkästen und Insektenhotels geplant. Zudem wird die Unterstützung des Fördervereins Marten und Germania e. V. beim Martener Forum sowie die Organisation eines runden Tisches für Multiplikator*innen angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 10.3Quartierskoordination Eving – 2. BerichtsvorlageZur Vorlage · 01603-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01603-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund der zweite Bericht der Quartierskoordination Eving für das Jahr 2025 zur Kenntnis gebracht. Die Koordinationsstelle fungiert als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Akteure und unterstützt die Stadtentwicklung im Stadtbezirk. Zu den Aufgaben gehören die Vermittlung von Anliegen an Ämter wie das Grünflächenamt, das Ordnungsamt oder die EDG Entsorgung Dortmund GmbH sowie die Beratung zu Themen wie Beleuchtung und Schulneubauten.
Die Arbeit der Koordinationsstelle umfasst die Organisation von Austauschprozessen, etwa durch den Runden Tisch zur Entwicklung der Plätze Grüner Platz und Evinger Platz, sowie die Kooperation mit verschiedenen städtischen Fachbereichen und Gremien. Im Berichtszeitraum wurden Projekte wie die Aufwertung eines Schulhofs, der Quartiersflohmarkt an der Katzbachstraße sowie Veranstaltungen wie der „Evinger Eiszauber“ durchgeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Leerstandsmanagement. Während die Wirtschaftsförderung und die Wohnungsaufsicht für die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnungsleerständen zuständig sind, unterstützt die Koordinationsstelle diese Prozesse durch die Fortführung eines Katasters sowie durch Begehungen im Gewerbebereich. Für das Jahr 2026 sind Vorhaben wie die Verschönerung von Stromkästen, die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffpunkts in der Kirdorf-Siedlung sowie die Unterstützung eines Bürgercafés im Dietrich-Keuning-Haus geplant. Die Vorlage verursacht keine finanziellen Auswirkungen oder den Einsatz von Fördermitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 10.4Sachstandsbericht zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration (FB38)Zur Vorlage · 38131-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Vorlagennummer 38131-25 erläutert die aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Amt für Migration sowie die Umsetzung der Strategie „Kommunal, digital“. Im Fokus stehen dabei die Einführung von Online-Antragstrecken für Einbürgerungsverfahren, die ab Januar 2026 produktiv sein sollen, sowie die Digitalisierung von etwa 160.000 Ausländerakten und die Einführung elektronischer Fachakten. Für die Umsetzung von Bundesfördermitteln in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro ist eine vollständige Verausgabung bis Ende 2025 vorgesehen.
Weitere geplante Schritte umfassen die Nutzung von SignPads ab dem zweiten Quartal 2026 sowie die Einführung von ETIAS im letzten Quartal 2026. Das Ziel ist das Erreichen des Digitalisierungsgrades 3 bis zum Jahr 2027. Ergänzend dazu sollen Termineinladungen mittels Robotic Process Automation (RPA) automatisiert und Kontaktformulare bis 2026 oder 2027 durch OZG-Leistungen abgelöst werden. Die Vorlage wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Es werden keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen ausgewiesen.
Der Bericht hebt zudem die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Migration und dem Dortmund Systemhaus hervor, welche in den vergangenen zwei Jahren zur Umsetzung verschiedener Projekte beigetragen hat. Die Vorlage wird in den Monaten Juni und Juli 2026 in den entsprechenden Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — überweisen
- 10.5Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination MartenZur Vorlage · 01988-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination Marten beschließen. Die Quartierskoordination wurde bereits im Juni 2020 strukturell eingerichtet und nahm ihre Arbeit im Oktober 2020 auf. Während die personellen Aufwendungen für die unbefristete Stelle bereits budgetiert sind, wurden die bisherigen Sachkosten über das Projekt „nordwärts“ finanziert.
Da dieses Projekt zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen ist, entfällt die Möglichkeit, die Sachaufwendungen über das „nordwärts“-Budget zu decken. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht daher vor, die Sachkosten ab dem Haushaltsjahr 2027 fortlaufend im Rahmen der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Die geplanten jährlichen Sachaufwendungen belaufen sich auf insgesamt 45.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 35.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen sowie 10.000 Euro für sonstigen Geschäftsaufwand zusammen. Diese Budgetierung ist für die Jahre 2027 bis 2031 vorgesehen.
Die Quartierskoordination ist im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates angesiedelt. Neben der administrativen Aufgabe wird die Arbeit der Koordination als beitragend zur Sensibilisierung der lokalen Bevölkerung für Themen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung beschrieben. Die Vorlage durchläuft die entsprechenden Gremien, darunter die Bezirksvertretung Lütgendortmund, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 10.6Verkaufsoffene Sonntage am 30.08.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Lütgendortmund und am 06.09.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Aplerbeck und Dortmund MengedeZur Vorlage · 02359-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für zwei Termine im Spätsommer 2026 beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass Verkaufsstellen in Teilbereichen der Stadtbezirke Lütgendortmund am 30. August 2026 sowie in den Stadtbezirken Aplerbeck und Mengede am 6. September 2026 für jeweils maximal fünf Stunden ab 13:00 Uhr geöffnet werden dürfen.
Die Grundlage für die Freigabe bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Sonntagsöffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit örtlichen Festen ermöglicht. Im Stadtbezirk Lütgendortmund erfolgt die Öffnung anlässlich der Bartholomäus Kirmes in einem festgelegten Bereich um den Heinrich-Sondermann-Platz und angrenzende Straßen. In Aplerbeck ist die Öffnung im Rahmen des Aplerbecker Apfelmarktes vorgesehen, während in Mengede die Durchführung des Michaelisfestes die Grundlage für die Freigabe im Bereich des Marktplatzes bildet.
Die zuständige Fachabteilung des Ordnungsamtes hat sich vorab mit verschiedenen Institutionen, darunter der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Gewerkschaft ver.di sowie kirchlichen Vertretern abgestimmt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden keine Einwände gegen die geplanten Sonntagsöffnungen erhoben. Die Verordnung berücksichtigt die räumliche Nähe der Verkaufsstellen zu den Veranstaltungsorten sowie die Erreichbarkeit für Besucher.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich beschlossen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig empfohlen
- 10.7Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch am 30.08.2026Zur Vorlage · 02270-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die für den 30. August 2026 geplante Sonntagsöffnung in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch nicht stattfinden kann. Ein entsprechender Ratsbeschluss vom 26. März 2026, der auf einem Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Hombruch basierte, lässt sich aufgrund fehlender genehmigungsfähiger Unterlagen seitens der Veranstalter nicht umsetzen.
Nach Angaben der Verwaltung liegen keine Nachweise vor, die die Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ermöglichen würden. Für eine rechtssichere Freigabe ist der Nachweis eines Sachgrundes erforderlich, der das Gewicht des Sonn- und Feiertagsschutzes rechtfertigt. Zudem ist ein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren, unter anderem mit Kirchen und Gewerkschaften, sowie eine rechtzeitige Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen notwendig.
Die Verwaltung hatte die zuständigen Bezirksverwaltungsstellenleitungen bereits im März über die rechtlichen Anforderungen und die notwendigen Fristen informiert. Da der Termin für die Einreichung qualifizierter Antragsunterlagen, um einen regulären Gremienlauf zu gewährleisten, der 30. April 2026 war, kann die geplante Maßnahme nicht realisiert werden. Mit der Nichtumsetzung ergeben sich keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 10.7.1Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch am 30.08.2026Zur Vorlage · 02270-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt ergänzende Informationen zum geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch am 30. August 2026 zur Kenntnis. Die Verwaltung prüft derzeit die Unterlagen, die der Veranstalter am 8. Juni 2026 zur Genehmigung eingereicht hat. Im Rahmen des nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens werden diese Unterlagen den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Sollten keine weiteren Nachbesserungen der Unterlagen notwendig sein und keine Einwände von Kirchen oder Gewerkschaften vorliegen, ist eine Entscheidung im Rat vor der Sommerpause am 9. Juli 2026 angestrebt. In diesem Fall könnte die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung direkt beschlossen werden. Falls Nachbesserungen erforderlich sind und das Verfahren erst nach der Sitzung am 9. Juli 2026 abgeschlossen werden kann, soll die notwendige Verordnung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden. Die zuständige Fachabteilung des Ordnungsamtes ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 10.7.2Nachtrag: 02.07.2026 Verkaufsoffener Sonntag am 30.08.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund HombruchZur Vorlage · 02592-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen, die für den 30. August 2026 das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch regelt. Die Entscheidung ermöglicht die Sonntagsöffnung in der Harkortstraße, im Bereich zwischen den Hausnummern 25 bis 85 sowie 16 bis 90, einschließlich des Marktplatzes.
Grundlage für die Freigabe ist die zeitliche Zusammenführung verschiedener Veranstaltungen am besagten Datum, darunter das Hombrucher Straßenfest, ein Radrennen sowie der Tag der Vereine. Die Vorverlegung des verkaufsoffenen Sonntags vom ursprünglichen Termin am 6. September 2026 auf den 30. August 2026 erfolgte aufgrund der Anpassung der Veranstaltungsplanung.
Die Verwaltung hat im Vorfeld Abstimmungen mit verschiedenen Akteuren, darunter der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Gewerkschaft ver.di, der Wirtschaftsförderung Dortmund sowie kirchlichen Vertretern und Handelsverbänden durchgeführt. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens wurden keine Einwände gegen die geplanten Öffnungen erhoben. Die Verordnung orientiert sich an den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Öffnung im öffentlichen Interesse und in räumlicher Nähe zu lokalen Festlichkeiten zulässig ist. Durch eine Abweichung von der regulären Gremienreifolge wurde die zeitnahe Umsetzung der Vorlage im Rat sichergestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 10.8Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt DortmundZur Vorlage · 02253-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen. Die neue Fassung ersetzt die bisherige Verordnung vom 17. Dezember 2013 und umfasst neben redaktionellen Anpassungen sowie der Aktualisierung rechtlicher Verweise eine neue Regelung im Bereich der Außengastronomie.
Mit der Einführung des neuen § 7 Absatz 4 wird ein räumlich eng begrenztes Verbot von Bettelei im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomiebetrieben im Stadtgebiet festgelegt. Die Regelung beschränkt sich auf einen Umkreis von fünf Metern um die Außenbereiche der Gastronomie. Ziel dieser Maßnahme ist es, Nutzungskonflikte in Bereichen mit hoher Aufenthaltsqualität zu vermeiden und die Rechte der Gastronomiebetriebe sowie die Handlungsfreiheit der Gäste zu schützen. Die Verwaltung begründet die Neuerung damit, dass in diesem spezifischen Nahbereich durch die räumliche Nähe eine Beeinträchtigung der Gäste sowie ein sozialer Druck entstehen können, der über das im restlichen öffentlichen Raum übliche Maß hinausgeht.
Ein flächendeckendes oder pauschales Bettelverbot wird nicht eingeführt; nicht aggressives Betteln bleibt im restlichen Stadtgebiet weiterhin zulässig. Durch die Neufassung werden zudem die Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten in § 20 ergänzt, um die neuen Regelungen aus § 7 Absatz 4 rechtlich abzubilden. Die Neufassung der Verordnung hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 10.8.1Nachtrag: 06.07.2026 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die AufrechterhaltungZur Vorlage · 02253-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat einen Zusatzantrag zur Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, der eine Befristung der geplanten Regelungen zum Bettverbot im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Änderungen nicht dauerhaft, sondern zunächst als Pilotprojekt für zwölf Monate einzuführen. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Regelung automatisch außer Kraft, sofern der Rat nicht auf Grundlage einer Evaluation eine Fortgeltung beschließt.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der Maßnahmen zu dokumentieren und dem Rat spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung einen Evaluationsbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll die Anzahl der Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes, die Anzahl der ausgesprochenen Platzverweise und Ordnungsmaßnahmen sowie die Entwicklung von Beschwerden aus der Gastronomie und der Bürgerschaft erfassen. Zudem sollen die Erfahrungen des Ordnungsdienstes zur Vollziehbarkeit der Regelung sowie etwaige gerichtliche Verfahren oder rechtliche Beanstandungen dokumentiert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die geplanten Regelungen hinsichtlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtlichen Bedenken unterliegen könnten, da auch das stille Betteln ohne konkrete Belästigung untersagt wird. Die befristete Einführung soll es ermöglichen, die praktische Wirksamkeit und die rechtliche Bestandfähigkeit der Regelung anhand realer Erfahrungen zu prüfen, bevor über eine dauerhafte Beibehaltung, Änderung oder Aufhebung entschieden wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 10.8.2Nachtrag: 07.07.2026 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt DortmundZur Vorlage · 02253-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund verschiedene Positionen und Forderungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Ablehnung genereller Bettelverbote bekräftigt, wobei insbesondere das stille Betteln nicht eingeschränkt werden soll. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die bestehenden Regelungen ausreichen, um aggressives Betteln in der Außengastronomie zu unterbinden.
Zur Unterstützung der Gastronomie in der Innenstadt fordert die Fraktion die Verwaltung auf, bis Ende September verstärkte Kontrollen durch Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in den Außengastronomiebereichen durchzuführen.
An den Oberbürgermeister richtet der Antrag zudem die Aufforderung, die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Situation drogen- und suchtkranker sowie wohnungs- und obdachloser Menschen, einschließlich der Einrichtung einer Sozialambulanz, vorrangig voranzutreiben. Es wird erwartet, dass hierzu nach den Sommerferien entsprechende Vorlagen vorliegen. Des Weiteren soll der Oberbürgermeister zeitnah zusätzliche Maßnahmen vorschlagen, die über repressive Ansätze hinausgehen, sowie die Umsetzung bereits beschlossener ordnungs- und sicherheitspolitischer Anträge verschiedener Fraktionen sicherstellen. Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Änderung der Verordnung das Betteln unverhältnismäßig einschränken würde und eine konsequente Umsetzung bestehender Beschlüsse für eine Entlastung der Innenstadt notwendig sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 11Anfragen