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Beschlussvorlage

Siedlung Althoffblock - Öffentliche Auslegung Denkmalbereichssatzung

02021-26

🟢 Beschlossen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, den Entwurf der Denkmalbereichssatzung für die Siedlung Althoffblock für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Siedlung, die Bereiche um die Althoff- und Roseggerstraße umfasst, gilt als bedeutendes Zeugnis der Dortmunder Architektur- und Stadtbaugeschichte. Die Bebauung dokumentiert die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik der Jahre 1914 bis 1956 und weist verschiedene Baustile auf, die von der Reformarchitektur des Späthistorismus über die Neue Sachlichkeit bis hin zu den rationalen Fassadengestaltungen der 1950er Jahre reichen.

Die Erarbeitung des Entwurfs erfolgte durch die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Büro für Architektur und Stadtplanung sowie in Abstimmung mit der LWL-Denkmalpflege. Ein vorläufiger Denkmalschutz ist bereits seit August 2025 in Kraft. Die Verwaltung führt an, dass die Erhaltung von Bestandsbauten im Sinne des Klimaschutzes die Vermeidung von grauen Emissionen fördert.

Nach der einmonatigen öffentlichen Auslegung folgen im weiteren Verfahren die Beschlussfassung der Satzung sowie die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Ein anschließender Schritt umfasst die Prüfung von Instrumenten zur möglichen Wiederherstellung des ursprünglichen Ortsbildes unter Berücksichtigung aktueller technischer und funktionaler Anforderungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Satzung keine finanziellen oder personellen Auswirkungen entstehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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