5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Verpflichtung eines sachkundigen BürgersErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) (AKUSW-Sitzung 06.05.2026)Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung- nicht besetzt
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 01709-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll einen Grundsatzbeschluss zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) fassen. Die Vorlage sieht vor, die Pläne für ein Bundesleistungszentrum für weiblichen Handball-Nachwuchs zu begrüßen. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die Verhandlungen der Verwaltung zur Schaffung der erforderlichen Eigentumsverhältnisse am Standort des Eissportzentrums Westfalen für eine neue DHB-Zentrale fortgesetzt werden. Hierbei stehen Optionen wie ein Erbbaurecht oder ein Grundstücksverkauf im Raum. Für den Neubau der Zentrale wird ein Kostenrahmen von etwa 16,8 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Staatskanzlei NRW eine finanzielle Beteiligung an den Bauprojekten in Aussicht gestellt hat.
Zudem soll die Verwaltung die Gespräche über eine Trainingshalle hinter der Helmut-Körnig-Halle weiterführen. Diese Leichtbauhalle soll von den SFB als Bauherrin errichtet und vom DHB angemietet werden. Parallel dazu ist eine Abstimmung mit der Dortmunder Sportstätten gGmbH zur Einrichtung von Internatsplätzen vorgesehen, wobei bestehende Strukturen des Sportinternats der DSS genutzt oder ausgebaut werden sollen. Die Durchführung der Verhandlungen ist an die Bedingung geknüpft, dass für den Kernhaushalt sowie für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund keine finanziellen Belastungen entstehen. Die detaillierte Ausgestaltung der Hallen und der Internatsplätze soll in späteren, gesonderten Vorlagen geregelt werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 3.1.1Nachtrag: 18.06.2026 TV- Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - Grundsatzbeschluss-NachtragZur Vorlage · 01709-26/2 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) eingebracht. Im Zentrum der Anfrage steht die geplante Errichtung einer Handball-Trainingshalle auf einem Grundstück hinter der Helmut-Körnig-Halle. Da der Borussia Dortmund (BVB) ebenfalls die Absicht bekundet hat, dort eine große Sporthalle zu bauen, bittet die Fraktion um Klärung der Vereinbarkeit beider Vorhaben.
Die Fragen der Fraktion umfassen die Sicherstellung der Nutzbarkeit des Geländes, das derzeit als Leichtathletik-Feld genutzt wird, sowie die Notwendigkeit etwaiger Änderungen des Bebauungsplans. Es wird nach den Voraussetzungen gefragt, um den Verlust von Leichtathletik-Ressourcen zu verhindern und die Bodenbelastbarkeit des Grundstücks im Hinblick auf mögliche Bergbaufolgen zu prüfen. Zudem wird die Verwaltung nach der wirtschaftlichen Vorzugsvariante zwischen Erbbaurecht und Grundstücksverkauf sowie nach dem Bedarf an Parkplätzen gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Auswirkungen eines Anbaus der DHB-Zentrale an das Eisportzentrum Westfalen, insbesondere im Hinblick auf energetische Sanierungsmaßnahmen. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen darüber, wie die Stadtverwaltung einer Konkurrenzsituation oder der Entstehung von Überkapazitäten gegenüber dem bereits beschlossenen Bau der Sporthalle Unionviertel entgegenwirken möchte. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Ratssitzung am 9. Juli 2026 erbeten.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — überweisen
Ergebnis: überweisen - 3.1.2Nachtrag: 23.06.2026 TV -Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - Grundsatzbeschluss- ZE-Antrag ( B'90/ DG& V)- NachtragZur Vorlage · 01709-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Ergänzungsantrag zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Änderung eines Beschlussvorschlags bezüglich der Planung einer neuen Trainingshalle.
Die Fraktion beantragt, die Gespräche zu den Planungen fortzuführen und dabei eine ergebnisoffene Prüfung geeigneter Standorte vorzunehmen. Vor einer verbindlichen Standortfestlegung sollen die zuständigen politischen Gremien über verschiedene Kriterien informiert werden. Dazu gehören die verkehrliche und technische Erschließung, die Flächenverfügbarkeit sowie die städtebauliche Einbindung. Zudem sollen mögliche Nutzungskonflikte mit bestehenden Sportangeboten, insbesondere im Bereich der Leichtathletik im Umfeld der Helmut-Körnig-Halle, untersucht werden. Die Auswirkungen auf Trainings- und Wettkampfbetriebe, die Klimarelevanz, die Bodenversiegelung, die Wirtschaftlichkeit sowie die Förderfähigkeit und die zeitliche Realisierbarkeit sind ebenfalls Bestandteil der geforderten Prüfung.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine vorzeitige Festlegung auf den Standort hinter der Helmut-Körnig-Halle aufgrund möglicher Erschließungsprobleme und Konflikten mit bestehenden Sportstrukturen vermieden werden soll. Die Sicherstellung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage soll die Interessen des Handballs, der Leichtathletik, der Stadtentwicklung und des Klimaschutzes berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — überweisen
Ergebnis: überweisen - 3.2Stadtbahnentwicklungskonzept- Die Anlagen stehen nur digital zur VerfügungZur Vorlage · 01015-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Abschlussbericht der ersten Stufe des Stadtbahnentwicklungskonzepts zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die zweite Stufe des Konzepts weiter zu bearbeiten, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist eine Erhöhung der Gesamtaufwendungen für die gutachterlichen Leistungen von 200.000 Euro auf 585.000 Euro netto vorgesehen.
Die Kostenplanung sieht vor, dass bis zum Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 74.850,05 Euro angefallen sind. Für das Jahr 2026 sind 30.000 Euro netto eingeplant. Ab 2027 ist eine Finanzierung von 480.149,95 Euro netto erforderlich, sofern die Genehmigung durch den Stadtkämmerer vorliegt. Diese Kosten verteilen sich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das vorhandene Personal.
Im Rahmen des Konzepts sind bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Niederflurnetz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend umzusetzen. Für weitere spezifische Maßnahmen wird eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen, während andere Projekte aufgrund fehlender Förderfähigkeit vorerst zurückgestellt werden sollen. Für eine weitere Maßnahme ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen. Insgesamt werden 13 Maßnahmen der Prioritäten A und B für eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen. Die Beauftragung der zweiten Stufe soll gemäß Stufenvertrag erfolgen, wobei die Planungskosten um 400.000 Euro netto zuzüglich Zusatzleistungen steigen.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.2.1Nachtrag: 23.06.2026 TV -Stadtbahnentwicklungskonzept- ZE- Antrag (CDU) - NachtragZur Vorlage · 01015-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage 01015-26 zum Stadtbahnentwicklungskonzept eine Neupriorisierung verschiedener Infrastrukturmaßnahmen beantragt. Die Fraktion fordert eine Konzentration der Planungskapazitäten und Mittel auf Projekte, die zeitnah umsetzbar, förderfähig und rechtlich gesichert sind.
Als vorrangig einzustufende Maßnahmen werden der barrierefreie Ausbau der Haltestellen in der Innenstadt-Ost, im Bereich Brackel sowie der Haltestelle Enscheder Straße sowie die Betriebsstabilisierung der DSW 21 genannt. Zudem beantragt die Fraktion, die Maßnahmen zum Ausbau der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim und die Verlängerung der U44 bis zum Bahnhof Kirchderne in die höhere Prioritätsstufe B zu heben.
Im Gegensatz dazu sollen alle Planungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des ehemaligen HSP/Smart Rhino-Geländes stehen, bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Die Fraktion begründet dies mit der ungeklärten Nutzungssituation des Geländes und der damit verbundenen Freisetzung von Arbeitskapazitäten.
Ein weiterer Teil des Antrags sieht vor, bestimmte Projekte aufgrund von Kosten, ökologischen Auswirkungen oder Planungsunsicherheiten nicht weiter zu verfolgen. Davon betroffen sind unter anderem die Verlängerungen der U41 bis Benninghofen/Overgünne, die Anbindung des Flughafens sowie die Zweigstrecke Burgholz Eving. Die Fraktion verweist dabei auf die Herausforderungen durch hohe Investitionskosten, die Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten sowie die ökologischen Folgen geplanter Tunnelbauten.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.3Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis- lag bereits vorZur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3.1Taxis und App-basierte Fahrdienstleister- ZE Antrag (Die Linke+)Zur Vorlage · 39521-25/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag Die Linke+
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3.2Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis- ZE Antrag ( B'90/DG& V )-lag bereits vorZur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 3.3.3Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis- Stn der Verw-lag bereits vorZur Vorlage · 01108-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01108-26/3 befasst sich mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehr sowie der Anpassung des Taxitarifs für in Dortmund zugelassene Taxis. Nachdem die Vorlage im März 2026 in den relevanten politischen Gremien vertagt wurde, wurde die Initiierung eines runden Tisches durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen. An diesem Treffen am 17. April 2026 nehmen Vertreter von Taxi- und Mietwagenunternehmen, Verbänden, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei Dortmund, der IHK Dortmund sowie Fraktionen des Rates der Stadt teil. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden geprüft und können in eine Überarbeitung der Allgemeinverfügung einfließen.
Zudem thematisiert das Dokument eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. April 2026. Das Gericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens gegen eine bereits erlassene Allgemeinverfügung in Essen entschieden, dass deren vorläufiger Vollzug gegenüber zwei Antragstellerinnen nicht zulässig ist. Die Begründung des Gerichts weist auf eine Unbestimmtheit der Regelung hin, da die Erfassung von Fahrten mit Start- oder Zielpunkten innerhalb Essens auch Strecken außerhalb des Stadtgebiets umfasst, was die Berechnung der Entgelte unklar mache. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Entwurf der Dortmunder Allgemeinverfügung hat. Ein Abschluss der Prüfungen und weitere Informationen werden für die Sitzungsperiode Juni/Juli angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3.4Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/4 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, eine Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr innerhalb des Stadtgebiets zu erlassen und den Taxitarif anzupassen. Die Neuregelung soll mit Wirkung zum 1. September 2026 in Kraft treten.
Die Anpassung der Allgemeinverfügung erfolgt nach einer Überprüfung des Entwurfs, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu einem ähnlichen Verfahren in Essen angestoßen wurde. Um die Bestimmtheit der Regelung zu gewährleisten, wurde der Wortlaut so konkretisiert, dass die Mindestbeförderungsentgelte nur für Fahrten gelten, deren Startpunkt, Zielpunkt und gesamter Fahrtweg innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets liegen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Stadtgebiet ohne verkehrsbedingten Grund verlassen wurde. Zudem findet die Regelung keine Anwendung auf Krankenfahrten mit entsprechenden Entgeltvereinbarungen sowie auf Aufträge, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtbeginn bei einem Mietwagenunternehmen eingegangen sind. Ziel ist es, die Regelung auf den taxiähnlichen Mietwagenverkehr zu begrenzen.
Parallel dazu wird der Taxitarif für in Dortmund zugelassene Taxis per Rechtsverordnung geändert. Im Rahmen eines Erörterungstermins wurden die Stellungnahmen der beteiligten Verbände und Ratsfraktionen berücksichtigt. Die Neuregelung sieht die Einführung einer Festpreisregelung vor, die auf Grundpreis, Kilometerpreis und etwaigen Zuschlägen basiert, wobei die Wartezeitkomponente entfällt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 3.3.5Nachtrag: 23.06.2026 TV - Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten ...ZE Antrag (CDU)-NachtragZur Vorlage · 01108-26/6 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 01108-26/6 einen Zusatzantrag eingereicht, der Regelungen für die Beförderungsentgelte im Taxi- und Mietwagenverkehr zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist die Schaffung angepasster Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenverkehr unter Berücksichtigung des Personenbeförderungsgesetzes.
Der Antrag sieht vor, den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr zu ändern. Demnach soll das mindestens zu erhebende Entgelt für Fahrten mit einem Mietwagen bis zu zehn Prozent unter dem geltenden Tarif für eine vergleichbare Taxifahrt liegen dürfen.
Gleichzeitig beantragt die Fraktion eine Anpassung des Taxitarifs. Konkret soll § 3a Abs. 4 des vorgeschlagenen Taxitarifs so geändert werden, dass bei Fahrten auf vorherige Bestellung ein Tarifkorridor gilt. Der vereinbarte Festpreis darf dabei höchstens um zehn Prozent nach oben oder unten vom aktuell gültigen Beförderungsentgelt nach § 3 des Taxitarifs abweichen.
Die Vorlage ist zur Beratung und Entscheidung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie in den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 3.4Heisenberg Gymnasium Sanierung 3-fach-SporthalleZur Vorlage · 00248-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung der Sanierung der dreifachen Sporthalle I am Heisenberg-Gymnasium beschlossen. Auf Grundlage einer vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 2.533.036 Euro. Die Umsetzung der Leistungsphasen 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Lüftungsanlage inklusive der Gebäudeautomation sowie den Austausch der Trennvorhänge. Zudem ist die Installation einer neuen Systemdecke mit integrierter Beleuchtung und Deckenstrahlplatten vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der energetischen Ertüchtigung der Außenhülle durch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Trespa-Fassade, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und den Stromverbrauch zu senken.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter der technischen Anlagen, die seit 1972 in Betrieb sind. Die Maßnahme dient zudem der Beseitigung von Gesundheitsrisiken, da in der bestehenden Deckenkonstruktion künstliche Mineralfasern verbaut sind und in der Lüftungsanlage Brandschutzklappen mit Asbestverdacht zum Einsatz kommen. Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen, wobei für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Personelle Auswirkungen auf die Verwaltung entstehen durch die Umsetzung innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen nicht.
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Hauptdokument|2180602|2180603|2180604|2180605|2180606|2207468|2207498|2207821|2212943
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" – 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00887-26 enthält den ersten Tätigkeitsbericht zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“, der den aktuellen Stand der Umsetzung, die Organisationsstrukturen sowie die Flächenprüfung zum Stichtag 28.02.2026 darstellt. Ziel des Pakets ist die Deckung des Schulbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28. Für die Flächenauswahl wurden Mindestgrößen von 17.700 m² für dauerhafte Standorte und 9.000 m² für Interimsquartiere festgelegt. Drei potenzielle dauerhafte Schulstandorte sowie zugehörige Interimsstandorte wurden als geeignet eingestuft.
Da die endgültigen Standorte bis zum Schuljahresbeginn 2027/2028 nicht fertiggestellt sein werden, ist die Schaffung von Interimsquartieren vorgesehen. Hierzu wurden bereits Standorte in Brackel, Hacheney und die ehemalige Hauptschule Derne beschlossen. Am Standort Brackel liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. In Hacheney ist die Errichtung einer Sekundarstufe I in Modulbauweise sowie einer Sekundarstufe II und einer Sporthalle geplant, wobei die Umsetzung als Clusterschule Mehrkosten von etwa 10 Prozent gegenüber einer Flurschule verursacht.
Die geschätzten Kosten für die Interimsquartiere und die Sekundarstufe I in Hacheney belaufen sich auf insgesamt 136.890.679 Euro, wovon 34.321.733 Euro im Haushaltsjahr 2026 anfallen. Für die endgültigen Standorte soll das IPA-Verfahren genutzt werden, wobei die Kosten für die Ausgestaltung des Mehrparteienvertrages auf etwa 23,75 Millionen Euro geschätzt werden. Der nächste Bericht ist für den 31.08.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.5.1Nachtrag: 18.06.2026 TV Überweisung ( BV Eving) (CDU-Antrag) - DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" – 1. Tätigkeitsbericht; hier: Verkehrliche Erschließung des Neubaus der Gesamtschule im Stadtbezirk Eving über die Kemminghauser Straße (CDU-Antrag)- NachtragZur Vorlage · 00887-26/5 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat im Rahmen eines Zusatz- und Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion beschlossen, den Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung dazu aufzufordern, die verkehrliche Erschließung des Neubaus der Gesamtschule im Stadtbezirk Eving neu zu bewerten. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung der Kemminghauser Straße als vorrangige Erschließungsvariante für den Schulstandort.
Die Antragstellerin fordert, dass das laufende bzw. geplante Verkehrsgutachten so erweitert wird, dass eine Erschließung über die Kemminghauser Straße – inklusive eines eventuell notwendigen leistungsgerechten Ausbaus – gleichwertig zur Variante über die Preußische Straße untersucht und bewertet wird. Bei dieser Bewertung sollen insbesondere die Leistungsfähigkeit während der Verkehrsspitzen, die Sicherheit der Schulwege sowie die Trennung von Eltern-, Bus-, Rad- und Fußverkehr berücksichtigt werden. Zudem müssen ausreichende Halte- und Wendemöglichkeiten sowie die dauerhafte Erreichbarkeit für Feuerwehr, Rettungsdienste und die Entsorgung sichergestellt sein.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die derzeit untersuchte Erschließung über die Preußische Straße aufgrund der bestehenden Verkehrsbelastung als ungeeignet betrachtet wird. Eine Erschließung über die Kemminghauser Straße soll laut Antrag dazu beitragen, den Schulverkehr zu organisieren und bestehende Engpässe zu entlasten. Die Ergebnisse der erweiterten Untersuchung sollen der Bezirksvertretung Eving nach Vorliegen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6DO 2035 - Sofortpaket „Weiterführende Schulen„ - Interimsquartier Derne – RestkostenZur Vorlage · 01621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Interimsquartiers Eving auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Derne beschließen. Die Vorlage sieht die Nutzung mobiler Raumeinheiten vor, um eine 6-zügige Sekundarstufe I sowie eine Gesamtschule unterzubringen. Die geplante Standzeit der mobilen Einheiten beträgt mindestens fünf Jahre, wobei die Nutzung als Übergangslösung zum Schuljahr 2027/28 bis zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen ist, da die endgültigen Schulneubauten erst ab dem Schuljahr 2032 geplant sind.
Das gesamte Investitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf 22.430.000 Euro. Davon sind 400.000 Euro für den Erwerb und die Herrichtung der mobilen Raumeinheiten sowie für den Abbruch von Bestandsgebäuden vorgesehen. Weitere 1.200.000 Euro sind für die Ausstattung mit beweglichem Vermögen sowie für den späteren Abbau und die Versetzung der Einheiten ab voraussichtlich 2032 eingeplant. Die Vorlage umfasst zudem die Bereitstellung von 541.650 Euro für das Interimsquartier Derne im Jahr 2026 sowie die Anmeldung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2027 und 2028.
Die erwarteten Zinsaufwendungen werden auf bis zu 13.121.550 Euro beziffert und durch die Stadtkämmerei im Rahmen der zentralen Zinskalkulation berücksichtigt. Eine Entscheidung über die Restkosten des Standortes ist für die Ratssitzung im Mai erforderlich. Eine etwa zwei Jahre dauernde Nachrüstung des Quartiers mit weiteren mobilen Raumeinheiten soll bei Bedarf erfolgen, wobei eine Entscheidung hierzu bis zum Sommer 2028 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.7Umsetzung des Teilstücks 12b im Zuge der Veloroute 5 – HördeZur Vorlage · 01881-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01881-26 befasst sich mit der Umsetzung des Teilstücks 12b der Veloroute 5 in Hörde. Konkret ist die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem etwa 310 Meter langen Abschnitt „Am Bruchheck“ zwischen der Goystraße und dem Knotenpunkt Burgunderstraße / Am Oelpfad vorgesehen. Die baulichen Maßnahmen umfassen eine rote Fahrgassenbeschichtung aus Epoxidharz, eine grüne Begleitlinie sowie einen baulichen Mittelstreifen in Pflasteroptik. Im Zuge dieser Umgestaltung entfallen bestehende Parkplätze, während neue Ladezonen und 26 Absorbügel geschaffen werden.
Für die Realisierung des Projekts wurden Anträge auf Fördermittel aus den Programmen FöRiNah, KRL und EFRE gestellt. Die Zuschusshöhe wird auf einen Anteil zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten geschätzt. Ein Baubeginn ist witterungsbedingt voraussichtlich ab dem Frühjahr 2027 möglich.
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat den geplanten Teilabschnitt geprüft und ein Testat für die Voraussetzung des Fördermittelantrags erteilt. Die Anwohner werden über Hauswurfsendungen über die geplanten Maßnahmen und die damit verbundenen Änderungen informiert. Die Vorlage enthält zudem einen Übersichtsplan der Veloroute 5, einen Markierungs- und Beschilderungsplan, einen Querschnitt sowie Regelblätter zur Fahrradstraße. Die Bezirksvertretung Hörde sowie die Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün sollen die Einrichtung der Fahrradstraße zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.8Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 2. Quartal 2026Zur Vorlage · 01914-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01914-26 behandelt den Veränderungsbericht zum Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes für das zweite Quartal 2026. Mit diesem Bericht informiert die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien über Anpassungen bei den laufenden Maßnahmen des Tiefbauamtes, die sich seit der Erstellung des ursprünglichen Arbeitsprogramms ergeben haben.
Der Bericht dokumentiert wesentliche Veränderungen in den Projektabläufen, wie etwa Verschiebungen von Bauphasen über den Jahreswechsel hinaus oder vorläufige Projektstopps. Unwesentliche zeitliche Abweichungen von bis zu sechs Monaten sowie kurzfristige Maßnahmen, etwa im Bereich der Straßenoffensive oder der Errichtung von Bushaltestellen, werden nicht aufgeführt. Der Bericht stellt den bisherigen Terminplan den aktuellen Zeitplanungen gegenüber und erläutert die Gründe für die Anpassungen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes 2026 und Folgejahre; der Bericht selbst löst keine neuen Kosten aus. Die Fördermittelfähigkeit der Projekte bleibt durch die angezeigten Verschiebungen vorerst unberührt. Klimarelevante Prüfungen und mögliche Kompensationsmaßnahmen erfolgen bei der Planung der einzelnen Bauvorhaben separat. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt sowie die verschiedenen Bezirksvertretungen und Ausschüsse vorgesehen. Ein Folgebericht wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Wasserstoffstrategie-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01361-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung Dortmund erläutert in ihrer Stellungnahme die Integration der Wasserstoffthematik in bestehende Konzepte wie den Masterplan Energiezukunft und das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030. Eine eigenständige Strategie wird nicht als notwendig erachtet, da die Bearbeitung sektorenübergreifend erfolgt.
Hinsichtlich der Infrastruktur wird ab dem Zeitraum 2031/2032 eine Leitung des Kernnetzes durch die OGE im Dortmunder Osten erwartet. Parallel dazu prüft DONETZ die technische Möglichkeit, das bestehende Gasnetz weiterzunutzen. Bei den Innovationsstandorten ist der Abschluss der Entwurfsplanung für den „CleanPort“ für Februar 2026 vorgesehen, während der Aufbau des „Energiecampus“ frühestens im Jahr 2028 nach der IGA 2027 beginnen soll. Für das Jahr 2026 ist zudem die Fortführung der Westfälischen Wasserstoffkonferenz sowie die Ausrichtung eines Tages des Hy.Summit.Rhein.Ruhr in Dortmund geplant.
Im Bereich der regionalen Zusammenarbeit wird auf die Erweiterung des H2-Klimaschutznetzwerks/Energiewende Ruhr durch den Regionalverband Ruhr hingewiesen, welches den Fokus verstärkt auf kommunale Fragen der Energiewende legt. Die Dortmunder Hafen AG ist Mitglied im Verein EcoPort 813, der neben anderen Unternehmen auch den Port of Rotterdam umfasst. Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung von Anknüpfungspunkten für den Ammoniak-Transport via Binnenschiff über den Kanal nach Dortmund erstellt. Ein Antrag auf EU-Förderung für ein „Hydrogen Valley“ im Jahr 2025, an dem sich Dortmund mit dem Hafengebiet beteiligte, war nicht erfolgreich. Der Austausch zwischen den fünf großen Wasserstoffnetzwerken im Rhein-Ruhr-Raum wird jedoch fortgesetzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass unklare wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und fehlende Förderkulissen derzeit finale Investitionsentscheidungen in Infrastruktur und Innovation erschweren.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.10Rücküberweisung aus Ätestenrats- Ökologisches Pflege- und Bepflanzungskonzept für öffentliche Grünflächen in Dortmund- ZE ANtrag (Die Linke & TS)- lag bereits vor-Zur Vorlage · 01817-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01817-26/1 der Fraktionen L und T wird die Erarbeitung eines ökologischen Pflege- und Bepflanzungskonzepts für öffentliche Grünflächen in Dortmund beantragt. Der Antrag bezieht sich auf einen zuvor vertagten Antrag zu Blühwiesen und zielt auf eine biodiversitätsfördernde Stadtgestaltung ab.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein einheitliches Pflegekonzept für bestehende und neue Wildblumenwiesen erstellt. Dieses soll Standards für die Anlage und Pflege definieren, wobei der erste Schnitt auf geeigneten Flächen frühestens ab Mai erfolgen soll, um die Insektenpopulationen zu unterstützen. Zudem wird eine abschnittsweise Mahd vorgesehen. Für die öffentliche Bepflanzung, etwa auf Verkehrsinseln oder in Pflanzkübeln, wird eine Ausrichtung nach ökologischen Kriterien beantragt. Dabei sollen vorrangig heimische, pollenreiche Pflanzenarten verwendet und sterile Zuchtformen vermieden werden.
Des Weiteren soll die Umstellung bestehender Grünflächen auf biodiversitätsfördernde Strukturen, wie die Ausweitung von Wildblumenwiesen und die Reduzierung intensiv gepflegter Rasenflächen, schrittweise erfolgen. Das neue Konzept soll in die reguläre Grünflächenbewirtschaftung integriert werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, verbindliche Leitlinien für eine insektenfreundliche und klimaanpassungsfähige Begrünung zu erarbeiten und die Maßnahmen öffentlich transparent darzustellen. Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt und soll im Rat der Stadt beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.11Quartierskoordination Marten – 5. jährliche BerichtsvorlageZur Vorlage · 01602-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den fünften jährlichen Sachstandsbericht der Quartierskoordination Marten für das Berichtsjahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Quartierskoordination dient als Schnittstelle zwischen der Bürgerschaft, der Lokalpolitik, der Verwaltung und lokalen Akteuren. Im Berichtszeitraum fanden 23 Bürgerinnensprechstunden in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ statt. Die Koordination unterstützte verschiedene Veranstaltungen sowie Anfragen zur Pflege des öffentlichen Raums und zur Unterstützung ehrenamtlicher Projekte. Die Finanzierung des Standorts „Meilenstein“ ist für 2025 gesichert, wobei durch den Beschluss keine personellen oder finanziellen Auswirkungen entstehen.
Die Verwaltung bearbeitete Stellungnahmen zu Themen wie der ÖPNV-Verkehrsführung, dem Baurecht und der Stadtteilbibliothek. Im Bereich Wohnen wurden 21 Verdachtsfälle von Wohnungsleerstand an die kommunale Wohnungsaufsicht weitergeleitet, während 19 Leerstände im Gewerbebereich an die Wirtschaftsförderung übermittelt wurden. Im Rahmen des Projekts „Marten blüht auf“ wurden eine Boulebahn sowie ein Schachtisch installiert; weitere Maßnahmen im Steinhammer Park sind für 2026 geplant.
Ein Beteiligungsworkshop zur Gestaltung der „Meile“ sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Gestaltungskonzeptes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte über verschiedene Kanäle der Koordinierungsstelle „nordwärts“. Für das Jahr 2026 sind die Fortführung der Vor-Ort-Präsenz sowie weitere Maßnahmen wie die Installation von Nistkästen und Insektenhotels geplant. Zudem wird die Unterstützung des Fördervereins Marten und Germania e. V. beim Martener Forum sowie die Organisation eines runden Tisches für Multiplikator*innen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Quartierskoordination Eving – 2. BerichtsvorlageZur Vorlage · 01603-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01603-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund der zweite Bericht der Quartierskoordination Eving für das Jahr 2025 zur Kenntnis gebracht. Die Koordinationsstelle fungiert als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Akteure und unterstützt die Stadtentwicklung im Stadtbezirk. Zu den Aufgaben gehören die Vermittlung von Anliegen an Ämter wie das Grünflächenamt, das Ordnungsamt oder die EDG Entsorgung Dortmund GmbH sowie die Beratung zu Themen wie Beleuchtung und Schulneubauten.
Die Arbeit der Koordinationsstelle umfasst die Organisation von Austauschprozessen, etwa durch den Runden Tisch zur Entwicklung der Plätze Grüner Platz und Evinger Platz, sowie die Kooperation mit verschiedenen städtischen Fachbereichen und Gremien. Im Berichtszeitraum wurden Projekte wie die Aufwertung eines Schulhofs, der Quartiersflohmarkt an der Katzbachstraße sowie Veranstaltungen wie der „Evinger Eiszauber“ durchgeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Leerstandsmanagement. Während die Wirtschaftsförderung und die Wohnungsaufsicht für die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnungsleerständen zuständig sind, unterstützt die Koordinationsstelle diese Prozesse durch die Fortführung eines Katasters sowie durch Begehungen im Gewerbebereich. Für das Jahr 2026 sind Vorhaben wie die Verschönerung von Stromkästen, die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffpunkts in der Kirdorf-Siedlung sowie die Unterstützung eines Bürgercafés im Dietrich-Keuning-Haus geplant. Die Vorlage verursacht keine finanziellen Auswirkungen oder den Einsatz von Fördermitteln.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13Überweisung des Kulturausschusses (AKSF) - Archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen- Bite um Stellungnahme ( B'90/Die Grünen)Zur Vorlage · 02330-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Stellungnahme sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zu den archäologischen Funden auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen beantragt. Im Zuge der Bauvorbereitungen für zwei neue Messehallen wurden bauliche Strukturen und Alltagsgegenstände aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs freigelegt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Umgang mit den Funden sowie die Sicherung des Geländes zu klären. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie die fachgerechte Sicherung und die pietätvolle Behandlung möglicher menschlicher Überreste unter Wahrung der Totenruhe sichergestellt wird und welche zuständigen Stellen hierfür vorgesehen sind. Zudem wird nach dem Zeitplan für die archäologische Sicherung, Dokumentation und Auswertung der Funde gefragt.
Die Dringlichkeit der Anfrage wird damit begründet, dass die archäologischen Arbeiten und Bauvorbereitungen aktuell stattfinden und fortlaufend historische Funde sowie mögliche menschliche Überreste freigelegt werden können. Die Anfrage wurde aufgrund der historischen Bedeutung des ehemaligen Lagers, das als zentraler Knotenpunkt für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter diente, als dringlich eingestuft. Die Verwaltung wurde zudem gebeten, die Stellungnahme auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13.1Nachtrag: 23.06.2026 TV - Archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen-NachtragZur Vorlage · 02330-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Stellungnahme der Verwaltung zu archäologischen Funden auf dem Gelände der Westfalenhallen angefordert. Hintergrund sind die Berichte der Unteren Denkmalbehörde über Funde im Bereich der Überreste des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur zeitlichen und organisatorischen Abfolge. Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, wann die erste Kontaktaufnahme zwischen der Unteren Denkmalbehörde und den Westfalenhallen bezüglich möglicher Funde stattfand und welche Stellen beteiligt waren. Zudem wird nach den Gründen für die Durchführung einer Prüfung erst im Rahmen eines Bauantrags gefragt. Hierbei soll geklärt werden, ob in den vergangenen Jahren archäologische Vorprüfungen oder Risikobewertungen aufgrund der historischen Nutzung des Geländes empfohlen oder durchgeführt wurden.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob der Stadt Dortmund Schreiben oder Anfragen von nationalen oder internationalen Stellen sowie diplomatischen Vertretungen im Zusammenhang mit den Funden vorliegen. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Beteiligung der Stadt Dortmund, der Stadtwerke Dortmund oder der Westfalenhallen Unternehmensgruppe an der Stiftungsinitiative „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Es wird nach einer etwaigen finanziellen Beteiligung an dieser Initiative gefragt. Die Antworten sollen idealerweise in der Sitzung oder bis zur Ratssitzung am 9. Juli vorliegen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14Überweisung BV In West- Bauvorhaben Westfalenhallen DortmundZur Vorlage · 02080-26 · Anregung und Beschwerde
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 3. Juni 2026 wurde eine Eingabe eines Petenten zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung hat beschlossen, die Angelegenheit an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Hintergrund ist das Bauvorhaben der Westfalenhallen UG. Da die Geschäftsführung der Westfalenhallen UG auf bisherige Einladungen der Bezirksvertretung zu einer Berichterstattung nicht reagiert hat, wird die Mithilfe des zuständigen Ausschusses erbeten. Ziel ist es, das aktuelle Bauvorhaben in der Sitzung am 9. September 2026 vorstellen zu können.
Zudem wurde die Westfalenhallen UG dazu aufgefordert, eine Informationsveranstaltung über das Bauvorhaben für die Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Ein Ratsmitglied gab zudem zu Protokoll, dass bis zur nächsten Sitzung die Klärung des Umgangs mit einem am Bauort vorhandenen Bodendenkmal erforderlich ist. Die Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist für den 24. Juni 2026 zur Kenntnisnahme angesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15Detailliertes Solarkataster der städtischen Gebäude- Vorschlag zur TO ( Die Linke & T)Zur Vorlage · 02420-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24. Juni 2026 wurde ein neuer Tagesordnungspunkt vorgeschlagen. Der Punkt mit der Nummer 02420-26 befasst sich mit einem detaillierten Solarkataster der städtischen Gebäude.
Die Vorlage dient als Antrag auf Aufnahme dieses Themas in die Tagesordnung der genannten Ausschusssitzung. Die zuständige Verwaltung gibt an, dass die Details zum Anliegen so schnell wie möglich konkretisiert werden sollen. Die Sitzung, in der über diesen Punkt beraten werden soll, ist als öffentliche Sitzung angelegt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15.1Nachtrag: 16.06.2026 + Detailliertes Solarkataster der städtischen Gebäude- Bitte um Stn (Die Linke & T) - NachtragZur Vorlage · 02420-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Stellungnahme zur Umsetzung eines detaillierten Solarkatasters auf städtischen Gebäuden angefordert. Hintergrund der Anfrage ist, dass im Sachstandsbericht zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen 2025 sowie in Antworten auf Nachfragen zum Energiebericht eine Berichterstattung für das zweite Quartal 2026 vorgesehen war, zum aktuellen Zeitpunkt jedoch kein neuer Sachstand vorliegt. Da die nächste Beschlussfassung erst in vier Jahren ansteht, wird die Verwaltung um einen Bericht zur nächsten Sitzung gebeten.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit der Notwendigkeit einer PV-Potentialanalyse auf städtischen Dächern. Eine solche Analyse soll der städtischen Immobilienwirtschaft eine kosteneffiziente Planung von Photovoltaikanlagen ermöglichen. Ziel ist es, durch eine hohe Eigenverbrauchsquote die Betriebskosten für Strom zu senken, die zuletzt mit 12,4 Millionen Euro beziffert wurden. Laut den vorliegenden Informationen soll die Nutzung der Dachflächen zur Reduktion von Emissionen sowie zur Entlastung des Haushalts beitragen und eine Vorbildfunktion der städtischen Immobilienwirtschaft übernehmen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16Nordwärts- Vorschlag zur TO ( B'90/Die Grünen)Zur Vorlage · 02425-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Nordwärts“ in die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24. Juni 2026 beantragt. Der Antrag wurde als Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die entsprechende Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angekündigt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16.1Nachtrag: 16.06.2026 + Sachstand Verstetigung von "nordwärts"-Projekten nach Auslaufen des Dekadenprojekts- Bitte um Stn (B'90/Die Grünen &V))- NachtragZur Vorlage · 02425-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt eine Anfrage zur Erstellung einer Stellungnahme zum Sachstand der Verstetigung von Projekten des Stadtentwicklungsprogramms „nordwärts“ vor. Da das Dekadenprojekt Ende 2025 auslief, besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Fortführung der über 250 initiierten Maßnahmen in den Bereichen Quartiersentwicklung, Nachbarschaftsarbeit, lokale Ökonomie, Integration, Bildung, Kultur und Bürgerbeteiligung.
Die Antragstellerinnen bitten die Verwaltung um detaillierte Informationen darüber, welche Projekte, Einrichtungen und Programme nach dem Projektende dauerhaft, lediglich in einer Übergangsphase oder gar nicht fortgeführt werden. Dabei sollen insbesondere die künftige Finanzierung aus verschiedenen Haushaltsansätzen sowie die Übernahme personeller Ressourcen in andere Fachbereiche dargelegt werden. Konkrete Fragen beziehen sich unter anderem auf die organisatorische und finanzielle Absicherung des Zentrums für Ethnische Ökonomie, des Unternehmenswettbewerbs „Nordstern“, der Quartierskoordinationen sowie auf die Zukunft von Nachbarschafts- und Bürgerhäusern, dem Haus Wenge und dem Umsonstladen.
Zudem wird nach der Integration von Erkenntnissen aus „nordwärts“ in die künftige Stadtentwicklungsstrategie sowie nach der Form der politischen Beteiligung gefragt. Die Verwaltung wird zudem um eine tabellarische Übersicht aller Teilprojekte gebeten, die Angaben zum Projektträger, zum Finanzierungsvolumen, zum Status sowie zur künftigen Zuständigkeit und Finanzierung ab dem Jahr 2026 enthält.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17Ladeinfrastruktur- Vorschlag zur TO ( SPD)Zur Vorlage · 02435-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24. Juni 2026 einen neuen Tagesordnungspunkt beantragt. Der Antrag betrifft das Thema Ladeinfrastruktur. Die Ratsfraktion gab an, das entsprechende Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Vorlage liegt zur Berücksichtigung in der Sitzung vor, die als öffentliche Sitzung angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17.1Nachtrag: 16.06.2026 + Ladeinfrastruktur- Bitte um Stn (SPD) -NachtragZur Vorlage · 02435-26/1 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingebracht. Im Zentrum der Anfrage steht der aktuelle Stand der Strategieentwicklung, die bereits im Juni 2021 durch den Rat der Stadt Dortmund beauftragt wurde. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wann mit der Vorlage dieser Strategie zu rechnen ist.
Zudem wird nach dem Sachstand zur Erarbeitung einer neuen Sondernutzungsrichtlinie für die Elektromobilität gefragt. Die Fraktion möchte wissen, wann diese Vorlage in die politischen Gremien eingebracht werden soll und welche wesentlichen Eckpunkte sie enthalten wird. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, ob die Verwaltung bei der Vergabe von öffentlicher Ladeinfrastruktur weiterhin das sogenannte Hamburger Modell verfolgen wird.
Hintergrund der Anfrage ist, dass eine im Jahr 2023 angekündigte Vorlage zur Strategie bislang nicht vorgelegt wurde. Eine im Frühjahr 2025 eingebrachte Vorlage zur Sondernutzungsrichtlinie wurde von der Verwaltung wieder zurückgezogen. Die Fraktion verweist darauf, dass für Anwender und Anbieter von Ladeinfrastruktur verlässliche Rahmenbedingungen für die Planungssicherheit notwendig sind. Die Verwaltung hat in einer vorangegangenen Stellungnahme angegeben, dass die Erarbeitung der Strategie sowie die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens derzeit andauern und ein politischer Beschluss für die zweite Jahreshälfte angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17.2Nachtrag: 18.06.2026 TV- Überweisung (BV Eving) )- Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Stadtbezirk Eving (Interfraktioneller Antrag SP'D-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)-NachtragZur Vorlage · 02326-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen haben einen interfraktionellen Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Eving vorgelegt, der den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Stadtbezirk zum Gegenstand hat. Im Zentrum der Anfrage steht die Berücksichtigung der Mieterstruktur, da in dicht bebauten Gebieten mit Mehrfamilienhäusern oft private Stellplätze fehlen.
Der Antrag sieht vor, die Umrüstung bestehender Straßenlaternen zu prüfen, wobei auf das Projekt „NOx-Block“ in Dortmund verwiesen wird. Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit der DEW21 untersuchen, ob Bordstein-Ladelösungen im Gehwegbereich eingesetzt werden können, um die Versorgung auch ohne eigene Stellplätze oder Laternen zu gewährleisten. Eine flächendeckende Verteilung der Infrastruktur soll insbesondere Quartiere mit hohem Anteil an Mietwohnungen einbeziehen.
Hinsichtlich der Nutzung fordert der Antrag, dass das Ordnungsamt die Einhaltung der Park- und Nutzungsregelungen an öffentlichen Ladepunkten verstärkt kontrolliert, um das Blockieren von Ladeplätzen durch nicht ladende Fahrzeuge zu unterbinden. Zudem soll geprüft werden, ob an geeigneten Straßenzügen mit ausreichendem Parkraum Ladeplätze ausschließlich für elektrische Fahrzeuge während des Ladevorgangs ausgewiesen werden können. Die Bezirksvertretung Eving soll regelmäßig über die Planungen, Standorte und Fortschritte der Umsetzung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- 4.1BIM Aktivitäten und StatusberichtZur Vorlage · 01110-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Sachstandsmitteilung sowie die Organisationsstruktur zu den Aktivitäten im Bereich Building Information Modeling (BIM) zur Kenntnis nehmen. Die Methode BIM dient als kooperative Planungsmethode, bei der Beteiligte an einem zentralen digitalen Datenmodell arbeiten und über eine gemeinsame Plattform kommunizieren. Ziel ist die Schaffung eines digitalen Zwillings von Bauwerken, der als Datengrundlage für die Betriebsphase und ein nachhaltiges Portfoliomanagement der städtischen Bauwerke fungiert.
Die Implementierung der BIM-Methode ist als fachbereichsübergreifendes Digitalisierungsprojekt angelegt, das auch Veränderungen in der Kommunikationskultur und der Aufgabenwahrnehmung umfasst. Die erste Projektphase ist auf den Zeitraum von Juni 2025 bis Mai 2028 festgesetzt. In dieser Phase werden Projektstrukturen in den Fachbereichen aufgebaut und erste Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende durchgeführt. Aktuell wird die Methode in zehn Projekten aus dem Hoch- und Tiefbau pilotiert. Dabei werden auch Bestandsobjekte als Pilotprojekte einbezogen, um die Potenziale der Methode zu nutzen.
Die Steuerung der Aktivitäten erfolgt durch eine Projektlenkungsgruppe, die sich aus verschiedenen Beigeordneten und Amtsleitungen zusammensetzt. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal, ohne dass zusätzliche finanzielle Mittel oder Fördermittel beansprucht werden. Die BIM-Geschäftsstelle berichtet regelmäßig über den Projektstand.
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Beratungsfolge
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
- 5.1IGA 2027 - Qualifizierung des Deusenbergs; hier: Erster KostenerhöhungsbeschlussZur Vorlage · 01927-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Kosten für die Qualifizierung des Deusenbergs im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 vorgelegt. Das bisherige Gesamtvolumen für dieses Teilprojekt soll von 3.062.565,00 € um 1.520.385,00 € auf insgesamt 4.582.950,00 € angehoben werden. Der städtische Eigenanteil steigt durch diesen Beschluss auf 2.439.154,50 €. Die Finanzierung erfolgt über das Amt für Stadterneuerung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028, wobei 70 % der Kosten durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden.
Die Kostensteigerungen resultieren aus aufwendigen Bodenaushub-, Analyse- und Entsorgungsprozessen sowie dem Zukauf von Natursteinschotter aufgrund von Grenzwertüberschreitungen. Zudem sind Mehrausgaben beim Wegebau und Treppenbau durch Bodenverbesserungsmaßnahmen, zusätzliche Entwässerungen auf etwa zwei Kilometern Weglänge sowie eine intensivere baustellenseitige Sicherung und bodengutachterliche Begleitung entstanden. Um weitere Kostensteigerungen über den beantragten Betrag hinaus zu vermeiden, schlägt die Verwaltung den Verzicht auf die Schottertragschicht bei der Asphaltstraßenerneuerung sowie auf die Erweiterung des Plateaus und die Installation von zwei Schaukeln vor.
Durch die Anpassung erhöht sich das Gesamtinvestitionsvolumen für den IGA 2027-Zukunftsgarten Dortmund von rund 39,05 Mio. € auf etwa 40,57 Mio. €. Davon entfallen circa 21,4 Mio. € auf Fördermittel und circa 19,17 Mio. € auf den städtischen Eigenanteil. Die Übergabe an die IGA-Durchführungsgesellschaft ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2Internationale Gartenausstellung Ruhrgebiet (IGA) 2027: BesucherverkehrslenkungZur Vorlage · 02060-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02060-26 befasst sich mit der Besucherverkehrslenkung für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 in Dortmund. Für den Zeitraum vom 23. April bis zum 17. Oktober 2027 wird ein Besucheraufkommen von rund 1,2 Millionen Personen erwartet, wobei an Spitzentagen mit etwa 11.000 Personen gerechnet wird. Zur Vermeidung von Parksuchverkehr ist die Schaffung eines temporären, gebührenpflichtigen Parkplatzes mit 1.200 Stellplätzen an der Ellinghauser Straße vorgesehen. Ein Wegweisungskonzept auf Autobahnen und in Stadtgebieten sowie die Einbindung des Parkleitsystems sollen die Besucherströme lenken. Die Finanzierung der temporären Maßnahmen erfolgt primär durch die IGA gGmbH, während städtische Umsetzungskosten aus laufenden Budgets gedeckt werden.
Die Verwaltung plant eine dauerhafte Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Umfeld des Ausstellungsgeländes durch Markierungen und Beschilderung, verzichtet jedoch auf eine Bewohnerparkzone in Huckarde. Geplante Maßnahmen umfassen Halteverbote am Wengeplatz sowie Mailoh und neue Beschilderungen für Gehwegparken. Im öffentlichen Personennahverkehr sollen Kombitickets genutzt und die Taktfrequenzen der Linien U47 sowie X13 angepasst werden. Zudem sind barrierefreie Ausbauten an Haltestellen vorgesehen.
Im Radverkehr wird der Emscher-Weg bis Ende 2026 asphaltiert und die Anzahl der Abstellanlagen auf etwa 1.000 Fahrräder erhöht. Ein Reisebus-Terminal an der Rohwedderstraße soll ein tägliches Aufkommen von 40 bis 50 Bussen bewältigen, wobei hierfür 30 öffentliche Parkplätze entfallen. Die Stadt Dortmund übernimmt die Planung dauerhafter Investitionen, während die IGA gGmbH die Umsetzung temporärer Maßnahmen verantwortet.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt" hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt" - Weiterleitung an die Stiftung Soziale StadtZur Vorlage · 01306-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über eine Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt“ entscheiden. Konkret geht es um das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“. Die Vorlage sieht eine Aufstockung der Mittel um 700.000,00 € vor, um die Kellersanierung sowie die statische Ertüchtigung einer Bestandsmauer zum Nachbargrundstück zu finanzieren.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Wasserschaden im Jahr 2023, der im Kellergeschoss zu Verzögerungen im Bauablauf und einem Baustopp geführt hat. Während die oberen Stockwerke bereits genutzt werden können, ist für den Abschluss der Sanierung im Keller ein zusätzlicher Finanzbedarf entstanden. Ein Teil der Kosten resultiert aus Materialpreissteigerungen und statischen Anpassungen, ein weiterer Teil dient der Überbrückung von Kosten, die erst nach Abschluss von Verhandlungen mit den Versicherungen erstattet werden. Die Stiftung hat zugesagt, die Mittel nach einer etwaigen Erstattung an die Stadt Dortmund zurückzuführen.
Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2026 über außerplanmäßige Mittel im Amt für Stadterneuerung erfolgen. Durch die Erhöhung steigt die gesamte Investitionssumme für das Projekt von ursprünglich 9.970.000,00 € auf insgesamt 10.670.000,00 €. Die Vorlage sieht vor, dass die Mittelbereitstellung zeitnah erfolgen muss, um die Fertigstellung des Gebäudes zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.4Überweisung aus dem Kulturausschuss (AKSF) - Kulturbegleitprogramm IGA 2027- Bitte um Stellungnahme (B'90/Die Grünen)Zur Vorlage · 01070-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 01070-26/1 wurde im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Bitte um Stellungnahme sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zum Kulturbegleitprogramm der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 eingereicht. Die Antragsteller streben eine Auseinandersetzung mit der kulturellen Begleitung der Ausstellung an, um die kulturelle Vielfalt der Stadt zu nutzen und lokale Akteure einzubinden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu klären, in welchem Umfang bereits Überlegungen oder Planungen für ein kulturelles Begleitprogramm vorliegen, das auch Schul- und Bildungsveranstaltungen sowie Rundgänge zur IGA 2027 umfasst. Des Weiteren wird nach den Methoden und Zeitpunkten gefragt, zu denen Dortmunder Kulturschaffende, freie Initiativen, Vereine, Kulturinstitutionen sowie Schulen in die Konzeption und Umsetzung des Programms einbezogen werden sollen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung und Bereitstellung finanzieller Mittel oder Förderprogramme für ein solches Begleitprogramm. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem an den Schulausschuss weitergeleitet werden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit für den 24. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4.1Nachtrag: 23.06.2026 TV - Kulturbegleitprogramm IGA 2027- Stellungnahme der Verwaltung -NachtragZur Vorlage · 01070-26/4 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 01070-26/4 wurde im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Stellungnahme der Verwaltung zum geplanten Kulturbegleitprogramm der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 angefordert. Die Anfrage zielt darauf ab, die kulturelle Bedeutung der Veranstaltung für die Stadt Dortmund sowie die Einbindung lokaler Akteure zu untersuchen.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, in welchem Umfang bereits Überlegungen oder Planungen für ein kulturelles Begleitprogramm vorliegen. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von Schul- und Bildungsveranstaltungen sowie die Durchführung von Rundgängen im Kontext der IGA 2027. Zudem wird nach den Mechanismen und Zeitpunkten gefragt, zu denen Dortmunder Kulturschaffende, freie Initiativen, Vereine, Kulturinstitutionen sowie Schulen in die Konzeption und die spätere Umsetzung des Programms einbezogen werden sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen Komponente. Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche finanziellen Mittel oder spezifischen Förderprogramme für ein solches Kulturbegleitprogramm bereits vorgesehen oder geprüft wurden. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem an den Schulausschuss weitergeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
- 6.1AK Problemhäuser-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01293-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über die Arbeit des Arbeitskreises (AK) Problemhäuser informiert. Der im Jahr 2008 gegründete Arbeitskreis unter der Leitung des Ordnungsamtes analysiert Immobilien mit besonderen Problemlagen und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Wohnraumverwahrlosung auseinander. An den etwa sechs jährlichen Sitzungen beteiligen sich 15 städtische Fachbereiche sowie sechs externe Organisationen. Die DEW21 ist als fester Bestandteil in den Arbeitskreis eingebunden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Prävention ist der Umgang mit Versorgungssperren aufgrund von Zahlungsrückständen. Da eine Unterbrechung der Wasserversorgung zur Unbewohnbarkeit von Objekten führt, existiert hierfür ein seit 2013 etablierter Ablaufplan. Die DEW21 meldet drohende Wassersperrungen vier bis sechs Wochen im Voraus an das Präventionsteam Wohnraumsicherung. Dieses informiert daraufhin sowohl die Eigentümer als auch die Mieter und sucht das Gespräch, um Lösungen zur Vermeidung der Sperrung zu finden. Parallel werden weitere Fachbereiche wie die Wohnungsaufsicht oder der Jugendhilfedienst informiert.
Durch dieses Frühwarnsystem konnten im Jahr 2025 alle 46 gemeldeten Planungen für Wassersperrungen so bearbeitet werden, dass keine Fremdunterbringungen notwendig wurden und die Bewohnbarkeit der Objekte erhalten blieb. Ein direkter Informationsaustausch zwischen der Wohnraumsicherung und der DEW21 findet bei Bedarf auch durch gemeinsame Besprechungen statt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021 - Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen AgendaZur Vorlage · 01589-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01589-26 legt den vierten Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 vor. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, wobei die Vorlage auch zur Information für den Seniorenbeirat, verschiedene Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dient. Der nächste Bericht ist für das zweite Quartal 2027 geplant.
Die Vorlage führt potenzielle personelle und finanzielle Mehrbedarfe für bestimmte Aufgaben auf. Geplant ist die Einrichtung eines Gentrifizierungsmonitorings sowie die Fortführung einer Studie zum Wohnraumbedarf mobilitätseingeschränkter Personen. Für die Baulandentwicklung ist die Automatisierung der Geodatenanalyse für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem wird auf die Befristung von 2,5 Vollzeitstellen im Fachbereich 66 2 hingewiesen, deren Laufzeit am 30. Juni 2026 endet; eine Verlängerung wird vorbereitet.
Im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgt eine jährliche Überprüfung des Wohnungsneubaubedarfs sowie der Kennzahl zur Baurechtschaffung. Im Jahr 2025 wurden 584 Wohneinheiten geschaffen. Das Amt für Wohnen prüft Bindungsverlängerungen bei der Wohnraumförderung spätestens 24 Monate vor Ablauf. Im Jahr 2025 wurden 118 Wohnungen in fünf Projekten verlängert, 21 Wohnungen angekauft und 33 Wohnungen modernisiert. Zudem wurden 189 Gebäude zur Leerstandsermittlung kontrolliert. Eine Innenentwicklungsstrategie soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.3Faires-Wohnen-Gesetz NRW-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01885-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Amtes für Wohnen zur Vorlage 01885-26/2 setzt sich mit den Auswirkungen des Entwurfs des Faires-Wohnen-Gesetzes NRW auf die Stadt Dortmund auseinander. Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung kommunaler Eingriffsbefugnisse vor, die unter anderem präventive Instandsetzungsanordnungen bei angekündigten Versorgungssperren, die Anordnung umfassender Sanierungen sowie die Einführung einer Treuhandverwaltung umfassen. Zudem werden die Übernahme von Immobilien bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit und Enteignungen als Instrumente aufgeführt. Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs ist die Reduzierung der genehmigungsfreien Kurzzeitvermietung von 90 auf 56 Tage, wovon etwa 1.200 bereits vergebene Identitätsnummern betroffen sein könnten. Des Weiteren sieht das Gesetz einen erweiterten Datenaustausch sowie Informationspflichten gegenüber Sozialleistungsträgern vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie zur Bewältigung der neuen Aufgaben ein personeller und finanzieller Mehrbedarf besteht. Die Wohnungsaufsicht ist bereits jetzt mit Aufgaben nach dem Wohnraumstärkungsgesetz, der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum sowie der Ahndung von Belegungsverstößen im geförderten Bereich betraut. Aufgrund zunehmender technischer Mängel und komplexer Anforderungen wird ein Personalmehrbedarf von mindestens zwei bis drei Verwaltungsmitarbeitenden sowie einer zusätzlichen Stelle im bautechnischen Bereich angeführt. Zudem wird ein Budgetmehrbedarf für Ersatzvornahmen sowie für die Kosten einer Treuhandverwaltung konstatiert, da das aktuelle Budget von 5.000,00 Euro nicht ausreicht, um etwa Heizungsinstandsetzungen oder die Vergütung und Auslagenerstattung einer Treuhandverwaltung zu decken.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Angelegenheiten des Umweltamtes
- 7.1Beteiligungsvereinbarung für Windenergieanlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Verbindung mit dem Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG NRW)Zur Vorlage · 02162-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Verwaltung die Ermächtigung erteilen, Beteiligungsvereinbarungen für Windenergieanlagen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen (BürgEnG NRW) abzuschließen. Ziel ist es, Verhandlungen mit Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern zu führen, um Erträge zu generieren, die zweckgebunden für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung eingesetzt werden. Das Umweltamt wird mit der Vereinnahmung dieser Mittel sowie deren Umsetzung beauftragt.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro kalkuliert. Die erwarteten Erträge aus verschiedenen Projekten, darunter Salinger Feld, Salinger Feld Repowering und Ellinghausen, werden auf jährlich zwischen 5.000 Euro und 49.050 Euro geschätzt, wobei ein Planungswert von mindestens 0,2 ct/kWh angenommen wird. Die Finanzierung der Beteiligungsprojekte soll zu 100 Prozent aus diesen Erträgen erfolgen.
Ein weiterer Gegenstand ist die finanzielle Beteiligung an einer Windenergieanlage der European Energy A/S. Da der Genehmigungsantrag vor Inkrafttreten des BürgEnG NRW gestellt wurde, ist eine Beteiligung als freiwillige Leistung gemäß § 6 EEG vorgesehen. Die Einnahmen sollen zur Förderung der Akzeptanz der Energiewende sowie für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden, wobei auch direkte Begünstigungen der Einwohner, etwa durch Nachrangdarlehen, geprüft werden sollen. Da Maßnahmen aus der Wärmeplanung, dem Klimastadtvertrag und dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 derzeit nicht budgetiert sind, sollen hierfür Mittel aus den Beteiligungsvereinbarungen verwendet werden. Das Umweltamt soll die Verhandlungen federführend übernehmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.2Dortmunder SaatgutfestivalZur Vorlage · 01847-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, im ersten Halbjahr 2027 ein Dortmunder Saatgutfestival durchzuführen. Nach einer Evaluation im selben Jahr ist eine jährliche Durchführung vorgesehen. Ziel der Veranstaltung ist die Förderung von Open-Source-Saatgut sowie der biologischen Vielfalt durch die Schaffung eines partizipativen Erlebnisraums mit Saatgutmärkten, Tauschbörsen und Workshops. Die Organisation und Koordination übernimmt die Klimaagentur des Umweltamtes in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen, darunter die Stadt- und Landesbibliothek, das Amt für Stadterneuerung, die Volkshochschule, das Deutsche Kochbuchmuseum sowie die Wirtschaftsförderung und zivilgesellschaftliche Akteure.
Für die Durchführung ab 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 7.500 Euro im Haushalt des Umweltamtes veranschlagt. Zusätzlich stehen im Rahmen des EU-Projekts „Turn the Tables“ Fördermittel von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten für Referentenhonorare und Angebote für Kinder und Jugendliche werden aus diesen Mitteln sowie dem Budget des Umweltamtes finanziert. Für das erste Festival im Jahr 2027 sind die Räumlichkeiten der Volkshochschule vorgesehen.
Das Vorhaben ist in kommunale Strategien wie das Handlungsprogramm „Klima-Luft 2030“ und den „Masterplan Ernährung“ eingebunden. Die Festivals sollen die regionale Nahversorgung und die landwirtschaftliche Direktvermarktung unterstützen sowie die Entwicklung von Regiosaatgut-Mischungen für lokale Grünflächen begleiten. Die Vorlage liegt zur Beschlussfassung vor, nachdem Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 7.2.1Nachtrag: 12.06.2026 + Saatgutfestival: Stellungnahme der Verwaltung- NachtragZur Vorlage · 30992-23/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag zur Durchführung eines Saatgutfestivals in Dortmund gestellt. Hintergrund der Initiative ist ein gemeinsamer Wunsch des Klimabündnisses Dortmund und des Ernährungsrats Dortmund und Region e.V., der im Rahmen der WWF Earth-Hour 2023 an die Politik herangetragen wurde.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat Dortmund und Region e.V. sowie dem Klimabündnis Dortmund ein Konzept für ein jährlich wiederkehrendes Saatgutfestival zu erarbeiten. Dieses Konzept soll der Politik anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wobei die Durchführung des ersten Festivals für das Jahr 2024 vorgesehen ist.
Die Begründung des Antrags verweist auf die bestehenden Aktivitäten des Umweltamtes im Bereich der Saatgutverteilung, etwa durch die kostenlose Abgabe der Open-Source-Tomate „Sunviva“. Ein solches Festival soll die Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern und die Ziele des städtischen Handlungsprogramms „Klima-Luft 2030“ unterstützen, welches die Bereiche Landwirtschaft und Ernährung als zentrale Handlungsfelder für den Klimaschutz definiert. Zudem wird auf die laufende Erarbeitung einer kommunalen Ernährungsstrategie durch das Umweltamt verwiesen, in der Ernährungsbildung eine wesentliche Komponente darstellt.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe –lag bereits vorZur Vorlage · 00588-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt über die wasserrechtliche Ablehnung des geplanten Brückenbauwerks über den Rüpingsbach. Die Brücke war im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 – Am Lennhofe – vorgesehen, um die Fuß- und Radverkehrsanbindung des neuen Wohnquartiers zu optimieren und die Wege zu ÖPNV-Anschlüssen zu verkürzen.
Nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Naturschutzbehörde wurde die Umsetzung der Verbindung abgelehnt. Die Behörden begründen dies damit, dass die Brücke für Rettungseinsätze nicht erforderlich sei und die bestehenden Verbindungen über den Seilbahnweg als ausreichend bewertet werden. Zudem wird ein dauerhafter Eingriff in das durch die Bezirksregierung Arnsberg festgesetzte Überschwemmungsgebiet sowie eine Beeinträchtigung der gewässerbiologischen Entwicklung des Rüpingsbaches befürchtet.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht steht das Bauwerk im Konflikt mit dem Landschaftsschutzgebiet sowie dem Biotopverbund. Die Erhaltung der Ufergehölze als Lebensraum für Fledermäuse und andere Arten sowie die Vermeidung von erhöhtem Erholungsdruck werden höher gewichtet als die zusätzliche Verkehrsverbindung. Da keine rechtliche Grundlage für eine Befreiung von den gesetzlichen Vorgaben vorliegt, kann die Brücke nicht errichtet werden. In der Folge soll die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Bürgschaft in Höhe von 416.500 Euro an die Projektentwicklerin zurückgegeben und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Wohngebietsentwicklung bleibt hiervon unberührt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3.1Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe – | Prüfung- lag bereits vorZur Vorlage · 00588-25/1 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der geplanten Fuß- und Radwegebrücke über den Rüpingsbach vorgelegt. Die Vorlage befasst sich zudem mit den daraus resultierenden Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe.
Im Rahmen der Vorlage wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu prüfen, ob die Realisierung einer Querungshilfe an einer anderen Stelle möglich ist. Ziel dieser Prüfung ist es, eine alternative Lösung zu finden, die den Interessen der Anwohner berücksichtigt. Die Vorlage wurde dem Rat der Stadt am 26. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird im zuständigen Ausschuss am 6. Mai 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme behandelt.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3.2Hom 252 - Am Lennhofe, zusätzliche Erläuterungen zum Verzicht auf die Fuß-/Radwegebrücke Rüpingsbach- lag bereits vorZur Vorlage · 00588-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zum Verzicht auf eine Fuß- und Radwegebrücke über den Rüpingsbach im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 „Am Lennhofe“ vorgelegt. Die Bewertung der städtebaulichen, verkehrlichen und umweltrechtlichen Aspekte zeigt, dass ein Brückenbau die Wege zu Infrastruktureinrichtungen wie Schulen oder der U-Bahn nur geringfügig verkürzen würde, während Wegverlängerungen zwischen 10<0xE2><0x80><0xAF>000 und 400 Metern entstehen würden. Eine Anbindung über ein Hotelgrundstück wird aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit und notwendiger Flächenankäufe als nicht möglich eingestuft.
Aus umweltrechtlicher Sicht ist der Rüpingsbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, weshalb eine naturschutzrechtliche Befreiung für ein Bauwerk nicht in Aussicht gestellt wird. Zudem wäre ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Die vorliegende Brückenvorplanung mit einer Spannweite von etwa 14 Metern und einer Neigung von 5,8 Prozent würde den Hochwasserschutz (HQ 100) gefährden, da die Wasserspiegellage angehoben würde und Kollisionen mit Entwässerungsanlagen entstehen könnten. Eine Vergrößerung der Spannweite zur Sicherstellung des Abflusses und zum Schutz des Naturhaushalts wird aufgrund von Problemen beim höhentechnischen Anschluss, der Verletzung der Barrierefreiheit-Vorgaben sowie steigender Kosten als nicht umsetzbar bewertet. Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauwerk unabhängig von den wasserwirtschaftlichen Gründen nicht genehmigungsfähig wäre. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3.3Rüpingsbach- Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen)-Zur Vorlage · 02427-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema Rüpingsbach in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beantragt. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung wurde für die Sitzung am 24. Juni 2026 eingereicht.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Entscheidung über die Aufnahme des Punktes vor.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3.4Nachtrag: 23.06.2026 TV - Brücke Rüpingsbach / Am Lennhofe- ZE Antrag (SPD und B'90/DG & V)- NachtragZur Vorlage · 02427-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie die SPD haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur geplanten Fuß- und Radwegebrücke über den Rüpingsbach eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Informationsvorlage der Verwaltung bezüglich der wasserrechtlichen Ablehnung der Brückenkonstruktion sowie die Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Am Lennhofe“.
Die Fraktionen beantragen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, unter welchen technischen, wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen eine Brückenrealisierung ohne wesentliche Beeinträchtigung der Schutzziele von Natur, Landschaft, Arten und Gewässern weiterhin möglich ist. Hierbei sollen insbesondere eingriffsarme alternative Bauweisen, wie Leichtbauweisen, Schrägseilbrücken oder Konstruktionen mit großen Spannweiten und außerhalb des Gewässerraums angeordneten Widerlagern, untersucht werden. Ziel ist es, Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet, das Landschaftsschutzgebiet und den Biotopverbundraum zu minimieren.
Parallel dazu soll die Planung einer öffentlichen Wegeverbindung auf der Ostseite des Rüpingsbachs bis zur bestehenden Infrastruktur nördlich der Menglinghauser Straße weiterverfolgt werden, um das neue Wohnquartier „Am Lennhofe“ sicher an den Bramkampsweg, die Harkortstraße, das Hombrucher Ortszentrum und den S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Barop anzubinden. Zudem soll die Auswirkung der Prüfung auf den städtebaulichen Vertrag und die vorgesehene Bürgschaft dargestellt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen zunächst der Bezirksvertretung Hombruch zur Beratung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 7.4DWD Klimaprojektionen für Deutschland- ZE Antrag (Die Linke & TS) - lag bereits vorZur Vorlage · 01818-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Behandlung der neuen Klimaprojektionen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gestellt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die neuen regionalen Klimaprojektionen des DWD aufzubereiten und dem Ausschuss nach deren Veröffentlichung zur Kenntnis zu geben. Zudem soll ein Vergleich mit der vorangegangenen Generation der Projektionen aus dem Jahr 2018 erarbeitet werden, um neue Erkenntnisse zu identifizieren.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die bisherige Klimaanalyse für Dortmund aus dem Jahr 2019 auf den älteren Projektionsdaten basierte. Diese dient als Grundlage für die Planung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Der Antrag weist darauf hin, dass die aktuellen Temperaturentwicklungen die in der damaligen Analyse angenommenen Maximalwerte bereits überschritten haben. Die neuen Projektionen des DWD nutzen verbesserte Modelle und bieten eine deutlich höhere räumliche Auflösung. Dies soll eine präzisere Einschätzung von Risikogebieten, etwa für Hitzeinseln oder Niederschlagszonen, ermöglichen. Durch die Aufbereitung der Daten sollen lokale Gefährdungspotenziale besser bewertet werden können, um die Stadt auf die Auswirkungen der globalen Erwärmung vorzubereiten. Für die Umsetzung des Antrags sind keine personellen oder finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.5Gewässergüte in Dortmund- Vorschlag zur TO ( Die Linke & T)Zur Vorlage · 02421-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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Für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24. Juni 2026 wurde ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Gewässergüte im Stadtgebiet von Dortmund.
Die Vorlage dient als Antrag auf Aufnahme dieses Themas in die Beratungsordnung des genannten Ausschusses. Die zuständige Stelle weist darauf hin, dass die Details zum Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung des Punktes ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5.1Nachtrag: 22.06.2026 TV - Gewässergüte in Dortmund- Bitte um Stellungnahme (Die Linke & T) - NachtragZur Vorlage · 02421-26/2 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt eine Anfrage zur Gewässergüte in Dortmund vor. Die Antragsteller bitten um eine detaillierte Stellungnahme zu den ökologischen Zuständen verschiedener Gewässer sowie zum Grundwassermonitoring im Stadtgebiet.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Entwicklung der Wasserqualität der Emscher entlang des Dortmunder Stadtverlaufs sowie zum Körnebach im Bereich Husen-Kurl, wobei insbesondere auf den Einfluss von Industriealtlasten und landwirtschaftlichen Einträgen abgezielt wird. Für den Lanstroper See wird nach dem aktuellen Status im Bereich ehemaliger Deponieflächen gefragt. Zudem wird die Veränderung der Wasserqualität und der Biodiversität am Herrentheyer Bach infolge der Renaturierung durch die Emschergenossenschaft sowie die Entwicklung am Rüpingsbach unter Berücksichtigung von Baumaßnahmen und Artenschutzaspekten thematisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Untersuchung der Gewässerqualität im Phönixsee, wobei die Notwendigkeit von Phosphatabsorbern, die Verfügbarkeit von Budgets sowie die Rolle von Armleuchteralgen gegen invasive Arten angefragt werden. Des Weiteren wird nach dem Zustand der Gewässer im Naturschutzgebiet Hallerey, im See des Revierparks Wischlingen sowie im Pleckenbrinksee hinsichtlich landwirtschaftlicher Düngemittel und Pestizide gefragt. Abschließend wird um eine Darstellung des Grundwassermonitorings in Dortmund gebeten, insbesondere im Hinblick auf Nitrat- und Phosphatwerte sowie die Nutzung privater Grundwasserbrunnen zur Trinkwassergewinnung.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6Digitalisierung der Energieberatung- Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 37787-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Sachstand der Digitalisierung der Energieberatung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein im April 2022 erteilter Prüfauftrag durch den Ausschuss.
Gegenstand der Prüfung ist die Frage, wie die Beratungsangebote sowie die Prozesse zur Beantragung von Förderungen beim Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) weiter digitalisiert werden können. Ziel der Initiative ist es, durch niedrigschwellige Beratungsangebote und vereinfachte Antragsverfahren die Umsetzung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion und Klimaanpassung im privaten Bereich zu unterstützen.
Die Ratsfraktion bittet um Informationen darüber, inwieweit die Verwaltung seit dem Beschluss des Prüfauftrags Fortschritte bei der Digitalisierung erzielt hat. Das Ergebnis der ursprünglichen Prüfung sollte den relevanten Gremien, darunter der AKUSW, APOD, AMIG und dem BPN, vorgelegt werden. Da derzeit keine Informationen über den aktuellen Stand der Umsetzung vorliegen, wurde die Verwaltung zur Abgabe eines Sachstandsberichts aufgefordert.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.7Dortmunder Tegelwippen - Pflaster entsiegeln. Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage bzgl. der Erfahrungen aus 2025Zur Vorlage · 35615-24/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über die Erfahrungen aus der Aktion „Abpflastern“ im Jahr 2025 informiert. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage eines Ratsmitglieds zu Erkenntnissen aus dem Wettbewerb, der die Entsiegelung von Flächen zum Ziel hat.
Im Jahr 2025 beteiligten sich Akteure aus 32 Städten an dem Projekt, wobei eine Fläche von etwa 10.000 Quadratmetern entsiegelt wurde. Die Verwaltung bewertet das Projekt als Instrument für die Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerbeteiligung. Es werden verschiedene Unterstützungsoptionen für die Stadt Dortmund angeführt, darunter Gutscheinaktionen in Kooperation mit Gartenbaubetrieben, die Organisation eines Abtransports von Bauschutt, die Bereitstellung von Informationsmaterial sowie die Erstellung eines internen Rankings für verschiedene Kategorien wie Gewerbe, Schulen oder Privatpersonen. Zudem wird eine Informationsseite auf dem städtischen Portal vorgeschlagen.
Für die Umsetzung einer eigenen Kampagne oder zusätzlicher Maßnahmen sieht die Verwaltung derzeit keine personellen Kapazitäten vor. Die Klimaagentur sowie die Koordinierungsstelle Klimaschutz und Klimafolgenanpassung bewerben das Projekt jedoch im Rahmen ihrer regulären Aufgaben. Eine Teilnahme von Schulen oder Bürgerinnen und Bürgern an der Aktion ist auch ohne zusätzliche städtische Maßnahmen möglich.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.8Nachtrag: 12.06.2026 + Mörderische Mahd in Dortmund-Rahm-Stellungnahme der Verwaltung- NachtragZur Vorlage · 01815-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Anfrage an das Umweltamt gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über den Tod zahlreicher Igel im Rahmen von Mahdarbeiten in Dortmund-Rahm Ende März 2026 sowie Berichte über ähnliche Vorfälle in den Stadtbezirken Hombruch und Brechten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass sich vor dem Mähen keine Igel oder andere Tiere in hohem Gras und Hecken aufhalten. Zudem wird gefragt, ob Schnittmaßnahmen an die Lebensgewohnheiten der Tiere angepasst werden und wie dieses Vorgehen unter Umwelt- und Tierschutzgesichtspunkten bewertet wird. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie die Beschäftigten im Bereich der Grünpflege zum Thema Wildtierschutz geschult und sensibilisiert werden.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.9Nachtrag: 19.06.2026 TV- Evaluation Handlungsprogramm Klima-Luft 2030-Stellungnahme der Verwaltung-NachtragZur Vorlage · 01296-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Umweltamtes zur Vorlage 01296-26/1 befasst sich mit der Evaluation des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 sowie den Strategien zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035. Die Verwaltung erläutert hierzu die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2020 bis 2022. Während in den Sektoren Gewerbe, Handel und Dienstleistungen ein Rückgang um etwa 23,2 % zu verzeichnen war, stiegen die Emissionen in der Industrie um 8,3 %, in kommunalen Einrichtungen um 7,4 %, in privaten Haushalten um 7,8 % und im Verkehrssektor um 12,4 %. Für das Jahr 2035 werden Restemissionen von rund 2.033 Tausend Tonnen CO₂eq prognostiziert.
Ein aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen liegt derzeit nicht vor; eine Aktualisierung des Klimabarometers ist für das erste Halbjahr 2027 geplant. Als zentrale Instrumente zur Zielerreichung werden der Energienutzungsplan sowie der kommende Kommunale Wärmeplan angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bestimmte Maßnahmen, wie die Aktivierung privaten Kapitals, die Analyse von Luftschadstoffen und der Ausbau regenerativer Nahwärmenetze, bisher nicht planmäßig umgesetzt wurden, was auf rechtliche Rahmenbedingungen und Ressourcenmangel zurückgeführt wird. Zur Bewertung der Umsetzungsgüte wird eine qualitative Prüfung, gegebenenfalls durch ein externes Gutachten, angestrebt. Weitere Strategien umfassen die Umwandlung des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz in eine Klimaagentur, die Einführung eines Klimafaktors bei Bauvergaben sowie die Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.9.1Nachtrag: 23.06.2026 TV - Evaluation Handlungsprogramm Klima-Luft 2030- Bitte um Stellungnahme ( B'90/Die Grünen & V) NachtragZur Vorlage · 01296-26/2 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Rahmen der Vorlage 01296-26/2 eine Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) sowie aus dem Dynamischen Hitzeaktionsplan der Stadt Dortmund.
Die Anfrage umfasst mehrere thematische Schwerpunkte. Zunächst wird nach dem Status des angekündigten fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises Hitzevorsorge gefragt, einschließlich der Beteiligung verschiedener Ämter und der bisherigen Ergebnisse. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Maßnahmenpaket B des Hitzeaktionsplans. Hier bittet die Fraktion um eine tabellarische Darstellung des Umsetzungsstandes zu Maßnahmen wie der Koordination temporärer Kühlmaßnahmen im öffentlichen Raum, dem Einsatz mobiler Trinkbrunnen, Verschattungselementen sowie Wasserzerstäubern an Hydranten. Dabei sollen auch Zuständigkeiten, Zeitpläne, Haushaltsmittel und mögliche Hemmnisse aufgeführt werden.
Des Weiteren werden Informationen zur Auswahl von Standorten für Kühlmaßnahmen sowie zur technischen und rechtlichen Prüfung von Wasserzerstäubern sowie zum Betrieb und zur Erweiterung des bestehenden Trinkbrunnennetzes im öffentlichen Raum erbeten. Abschließend fordert die Fraktion Auskunft über den Fortschritt der hitzerelevanten Maßnahmen aus dem MiKaDo-Masterplan, die Nutzung von Erkenntnissen zur Hitzebelastung sowie über die Existenz eines aktuellen Controllings zur Umsetzung dieser Klimaanpassungsstrategien.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.10Nachtrag: 22.06.2026 TV - Bestandsaufnahme zur Klimakrise zu Beginn der neuen Ratsperiode- Stellungnahme der Verwaltung -NachtragZur Vorlage · 00350-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Umweltamtes zur Bestandsaufnahme der Klimakrise zu Beginn der neuen Ratsperiode thematisiert die Rahmenbedingungen für das Ziel der Klimaneutralität bis 2035. Die Verwaltung führt an, dass die Wirkung bisheriger Maßnahmen von externen Faktoren wie dem Bundes-Strommix, nationalen Rahmenbedingungen sowie kommunalen Ressourcenengpässen abhängt. Seit Februar 2026 ist die Stadt Trägerin des EU-Mission Labels. Zu den zentralen Vorhaben gehören die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sowie die Ausarbeitung einer Ernährungsstrategie, deren Prozess im Sommer 2026 beginnt. Zwei Forschungsprojekte zur Ernährung werden die Thematik bis Ende 2027 begleiten. Ein Beitritt zum Plant Based Treaty wird derzeit nicht weiterverfolgt, während die Stadt auf die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Gemeinschaftsverpflegung setzt. Aktuelle Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutz werden von der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht als unmittelbar relevant für die kommunale Ebene eingestuft.
Hinsichtlich der Flächennutzung beschreibt die Vorlage eine Konkurrenzsituation zwischen Wohnbau, Verkehr, Gewerbe und der Energiewende. Die Gestaltung der Flächennutzung erfolgt primär durch Grundeigentümer und Pächter auf privatrechtlicher Basis. Der Landschaftsplan gibt lediglich qualitative Vorgaben für Schutzgebiete vor. Ein pauschales Anbauverbot für Futtermittel oder Bioenergiepflanzen setzt eine rechtliche Grundlage in Pachtverträgen voraus. Der Fachbereich Liegenschaften verpachtet städtische Flächen unter Berücksichtigung bestehender Regelungen, wie dem Verbot von Gentechnik und Glyphosat aus dem Jahr 2017. Zur interdisziplinären Koordination werden Strukturen wie das Transition Team, ein Lenkungskreis zur Wärmewende sowie Arbeitsgruppen für klimagerechtes Bauen genutzt. Zudem befinden sich eine Biodiversitätsstrategie, eine Ernährungsstrategie und ein kommunaler Wärmeplan in Vorbereitung. Die fachliche Zuständigkeit für ordnungsbehördliche Aufgaben liegt beim Umweltamt.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.11Nachtrag: 24.06.2026 TV - Errichtung einer temporären Parkplatzfläche Auf dem Wodeacker für die IGA 2027 - Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchG- NachtragZur Vorlage · 02513-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Empfehlung der Verwaltung zustimmen, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach § 67 BNatSchG zu erteilen. Ziel ist die Errichtung einer temporären Parkplatzfläche „Auf dem Wodeacker“ im Rahmen der Mobilitätsstrategie für die IGA 2027. Da der Standort innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 3 „Mengede“ liegt, ist eine Befreiung von textlichen Verboten notwendig, um bauliche Maßnahmen, Bodenveränderungen und die Nutzung als Parkfläche zu ermöglichen.
Im Verfahren hat der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) gegen die Befreiung gestimmt. Der Beirat äußerte Bedenken hinsichtlich der Ansiedlung des Flussregenpfeifers, des Verlusts landwirtschaftlicher Flächen sowie der Nachhaltigkeit des Materialtransports. Eine zweite Abstimmung des Beirats fiel ebenfalls negativ aus.
Die untere Naturschutzbehörde (uNB) sowie die beteiligten Fachbehörden für Boden- und Wasserschutz befürworten das Vorhaben jedoch unter bestimmten Auflagen. Zur Vermeidung von Artenschäden ist eine ökologische sowie bodenkundliche Baubegleitung vorgesehen. Zudem ist der vollständige Rückbau der Anlage bis zum 31. März 202<0xC2>8 sowie die Wiederherstellung der Bodenfunktionen verpflichtend. Die Verwaltung empfiehlt, der Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde zu folgen und die Befreiung zu beschließen, da die Entscheidung aufgrund des Widerspruchs des Beirates gemäß Landesnaturschutzgesetz beim Rat der Stadt liegt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- 8.1Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV)Zur Vorlage · 01592-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Teilkonzept „Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Strategie zur Entwicklung des Verkehrsangebots und als Grundlage für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans beschließen. Das Konzept ist Teil des Masterplans Mobilität 2030.
Ziel der Vorlage ist es, den Anteil des ÖPNV am Modal Split von 21,7 % im Jahr 2019 auf 28 % ab dem Jahr 2035 zu steigern. Die jährlichen Fahrgastzahlen sollen von rund 120 Millionen auf etwa 175 bis 190 Millionen ansteigen. Langfristig soll der Umweltverbund zwei Drittel aller Wege abdecken, während der motorisierte Individualverkehr auf ein Drittel sinken soll. Parallel dazu werden CO2e-Einsparungen angestrebt, die bis 2040 auf 49.400 Tonnen pro Jahr ansteigen sollen. Die Maßnahmen umfassen die Weiterentwicklung von Schiene, Bus, Bedarfsverkehr und Mobilitätsknotenpunkten sowie die Förderung von Intermodalität und Automatisierung.
Für den laufenden Betrieb des ÖPNV werden Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich erwartet, wobei die Fahrgelder derzeit nur 63 % der Kosten decken. Die Finanzierung der im Teilkonzept enthaltenen Maßnahmen ist aktuell nicht gesichert; die Mittel müssen aus Haushaltsmitteln, zweckgebundenen Einnahmen sowie Bundes- und Landesfördermitteln bereitgestellt werden. Die Verwaltung bereitet zur Konkretisierung der Inhalte eine gesonderte Vorlage zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans vor. Die Anhörungen der Bezirksvertretungen sind für den Zeitraum Mai bis Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.2Erstellung eines HafenentwicklungskonzeptesZur Vorlage · 01956-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zur Kenntnis nehmen, dass ein neues Hafenentwicklungskonzept für das Hafengebiet erstellt wird. Das betroffene Areal umfasst eine Fläche von etwa 150 Hektar, zehn Hafenbecken sowie elf Kilometer Uferlänge. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt unter der Federführung der Dortmunder Hafen AG, deren Aufsichtsrat die Erstellung bereits am 14. April 2025 beschlossen hat.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung an der Erstellung des Konzepts mitwirkt. Hierbei sollen insbesondere das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie die Wirtschaftsförderung Dortmund beteiligt sein. Der Prozess umfasst die Analyse bestehender Bestände sowie die Entwicklung von verschiedenen Szenarien in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Logistik. Für die Erarbeitung wird eine Bearbeitungszeit von einem Jahr veranschlagt.
Mit der Erstellung des Konzepts sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Beantragung von Fördermitteln verbunden. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.3Siedlung Althoffblock - Öffentliche Auslegung DenkmalbereichssatzungZur Vorlage · 02021-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, den Entwurf der Denkmalbereichssatzung für die Siedlung Althoffblock für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Siedlung, die Bereiche um die Althoff- und Roseggerstraße umfasst, gilt als bedeutendes Zeugnis der Dortmunder Architektur- und Stadtbaugeschichte. Die Bebauung dokumentiert die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik der Jahre 1914 bis 1956 und weist verschiedene Baustile auf, die von der Reformarchitektur des Späthistorismus über die Neue Sachlichkeit bis hin zu den rationalen Fassadengestaltungen der 1950er Jahre reichen.
Die Erarbeitung des Entwurfs erfolgte durch die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Büro für Architektur und Stadtplanung sowie in Abstimmung mit der LWL-Denkmalpflege. Ein vorläufiger Denkmalschutz ist bereits seit August 2025 in Kraft. Die Verwaltung führt an, dass die Erhaltung von Bestandsbauten im Sinne des Klimaschutzes die Vermeidung von grauen Emissionen fördert.
Nach der einmonatigen öffentlichen Auslegung folgen im weiteren Verfahren die Beschlussfassung der Satzung sowie die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Ein anschließender Schritt umfasst die Prüfung von Instrumenten zur möglichen Wiederherstellung des ursprünglichen Ortsbildes unter Berücksichtigung aktueller technischer und funktionaler Anforderungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Satzung keine finanziellen oder personellen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.4Freiflächen-Solaranlagen - Potenzialanalyse und HandlungsempfehlungenZur Vorlage · 01831-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie des Umweltamtes befasst sich mit einer Potenzialanalyse und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen für Freiflächen-Solaranlagen (FFSA) in Dortmund. Im Rahmen der Untersuchung wurden 541 Hektar an Flächen identifiziert, die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB für privilegierte FFSA in Betracht kommen. Dies entspricht etwa 10,2 % der landwirtschaftlichen Flächen der Stadt. Zudem wurde ein theoretisches Potenzial von 609 Hektar auf Dachflächen ermittelt.
Die Verwaltung plant, die identifizierten Flächen als digitale Karte im Geoportal zu veröffentlichen. Für die weitere Entwicklung von FFSA auf landwirtschaftlichen Flächen sollen keine Bebauungspläne aufgestellt werden, wobei städtische landwirtschaftliche Liegenschaften weitgehend geschützt bleiben sollen. Zur Unterstützung von Bauvorhaben und zur Verkürzung der Verfahren soll ein Merkblatt für Baugenehmigungen erstellt werden. Bei der Umsetzung von FFSA-Vorhaben ist der Dortmunder Maßnahmenkatalog für naturverträgliche Gestaltung anzuwenden, der Vorgaben zu Modulabständen, Biotopabständen und durchlässigen Einzäunungen beinhaltet.
Zusätzlich sollen die Potenziale für Parkplatz-Photovoltaik digital kartiert und in der Bauleitplanung gegen Baumpflanzungen abgewogen werden. Eine Erweiterung der PV-Kampagne wird geprüft. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen beauftragen. Der Beratungsprozess umfasst den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat. Ein Beschluss durch den Rat ist für den 9. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.5Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis UnnaZur Vorlage · 01981-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna beschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) auf dem Stadtgebiet von Dortmund.
Die Grundlage für die Neufassung bildet der neue Nahverkehrsplan des Kreises Unna, der am 10. Dezember 2024 verabschiedet wurde. Da die VKU auch Linienabschnitte betreibt, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund liegen, ist die Stadt Dortmund als rechtlich zuständiger Träger gemäß dem Personenbeförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Vergabezuständigkeit verpflichtet. Eine entsprechende Vereinbarung existiert bereits seit 2019, muss jedoch aufgrund der Änderungen im Nahverkehrsplan des Kreises Unna angepasst werden.
Die Neufassung der Vereinbarung ist mit dem Kreis Unna abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht verändern und keine personellen Auswirkungen entstehen. Im Busbereich ist weiterhin kein finanzieller Ausgleich vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass sich die auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers erbrachten Leistungen im Saldo weitgehend ausgleichen. Die Vereinbarung bedarf zudem der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg, wobei nach einer ersten Prüfung keine kommunalaufsichtlichen Bedenken vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.6Fahrplananpassungen durch den Nahverkehrsplan des Kreises Unna sowie durch den CityTaktPlus - hier: Fortschreibung des NahverkehrsplansZur Vorlage · 01890-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01890-26 behandelt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Dortmund. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung des Dortmunder Netzes an die Fahrplanänderungen des Nahverkehrsplans des Kreises Unna sowie die Verschiebung der Einführung von Teilen des CityTaktPlus. Im Bereich der Stadtbezirke Aplerbeck, Bracklos, Eving, Hörde, Scharnhorst und der Innenstadtbezirke sind Änderungen, Ersetzungen oder Streichungen verschiedener Buslinien vorgesehen, wie etwa der Entfall der Linie T17 oder die Umstellung der Linie R51 auf die Linien 56 und 56E.
Im Kontext der Anpassungen im Kreis Unna bleibt die Linie 138 als Schülerverkehr bestehen, während die Linie T38 durch den neuen Flexbus Schwerte ersetzt wird. Die Linie T39 soll in die Linie 371 umgewandelt werden, wobei eine Umbenennung geprüft wird. Der Nachtverkehr der Linien N10 und N31 soll mindestens bis Herbst 2026 unverändert bleiben. Eine mögliche neue Linie zwischen Holzwickede und Lünen Preußen zur Schließung von Lücken wird geprüft, eine Umsetzung bis Mai 2026 ist jedoch nicht realisierbar. Auf den Flexbus Schwerte–Dortmund 2 wird aufgrund der Verlängerung der Linie 74 verzichtet.
Hinsichtlich des CityTaktPlus wurde die U49 auf dem Abschnitt Stadtmitte–Hafen bereits im Oktober 2025 eingeführt. Die geplanten Verstärkerfahrten der U41 ab April 2026 verzögern sich aufgrund von Lieferunterbrechungen bei Neufahrzeugen; die vollständige Flotte wird voraussichtlich erst Ende 2027 zur Verfügung stehen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich aus den Anpassungen keine finanziellen oder personellen Auswirkungen. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt Dortmund ist für den 09.07.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.6.1Überweisung ( BV Scharnhorst) - Fahrplananpassungen durch den Nahverkehrsplan des Kreises Unna sowie durch den CityTaktPlus - hier: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Zusatzantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 01890-26/1 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatz- und Ergänzungsantrag 01890-26/1 fordert die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Scharnhorst, den Rat der Stadt Dortmund dazu auf, die Verwaltung mit der Aufnahme von Gesprächen mit dem Kreis Unna zu beauftragen. Ziel der Gespräche soll die Einrichtung eines zusätzlichen Halts der Schnellbuslinie X6 an der Haltestelle Alekestraße in Dortmund-Lanstrop sein. Der Kreis Unna fungiert in diesem Zusammenhang als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die geplante Linienführung der Linie X6 durch den Verkehrsverbund Kreis Unna (VKU). Laut Antrag reduziert sich die Verbindungshäufigkeit zwischen Lanstrop und Grevel während der Hauptverkehrszeiten von bisher sechs auf künftig drei Verbindungen pro Stunde. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Linie X6 die Lanstroper Straße bereits befährt und ein Halt an der Haltestelle Alekestraße ohne nennenswerten Zeitverlust oder zusätzlichen infrastrukturellen Aufwand realisierbar sei.
Zudem wird angeführt, dass der Stadtteil Lanstrop durch den Wegfall der Linie C4/14 bereits an Anbindung verloren habe. Die Stadt Dortmund solle sich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans gegenüber dem Kreis Unna dafür einsetzen, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Planung der regionalen Schnellbuslinien berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.7Überweisung ( BV Scharnhorst) - Verbesserung der ÖPNV-Erreichbarkeit zwischen Derne und Lünen-Süd (Bahnhof Lünen-Preußen) z. b. durch Verlängerung der Buslinie 420 - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 01963-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat einen Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung gestellt, der eine Verbesserung der ÖPNV-Erreichbarkeit zwischen Derne und Lünen-Süd zum Ziel hat. Die Bezirksvertretung beschließt, den Rat der Stadt Dortmund zu ersuchen, die Verwaltung anzuweisen, Gespräche mit dem Kreis Unna aufzunehmen. Gegenstand dieser Gespräche soll die Prüfung einer Verlängerung der Buslinie 420 bis zum Bahnhof Lünen-Preußen sein. Eine solche Erweiterung würde die Linie um etwa 1.900 Meter verlängern und eine direkte Umsteigemöglichkeit zwischen den Verkehrsverbünden DSW21/VRR und VKU schaffen. Damit soll die Anbindung zwischen dem Dortmunder Osten und dem Kreis Unna sowie der Zugang zum Naherholungsgebiet Horstmarer See verbessert werden.
Zudem fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, den Bau der Buswendeschleife „Am Wittfeld“ voranzutreiben und einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen. Die Vorlage stellt klar, dass die geplante Linienverlängerung der Linie 420 die notwendige Wendeschleife nicht ersetzt. Die aktuelle Situation am Standort „Am Wittfeld“, wo derzeit drei Linien mit hoher Taktung und Gelenkbussen in einer engen Wohnstraße enden, wird als belastend für die Anwohnerschaft beschrieben. Die Bezirksvertretung bittet nach den geplanten Gesprächen mit dem Kreis Unna um eine Berichterstattung über die Ergebnisse.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.8Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 14. Juni 2026Zur Vorlage · 01584-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01584-26 werden Fahrplananpassungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr der Stadt Dortmund zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 vorgelegt. Die Änderungen betreffen die Stadtbahnlinien U41, U42, U46, U47 und U49 sowie eine Vielzahl von Buslinien, darunter die Linien 400, 412, 422, 431, 440, 448 und 450 sowie die Nachtexpress-Linien. Die Anpassungen beinhalten Kapazitätserhöhungen, Taktänderungen, neue Fahrten sowie baustellenbedingte Umleitungen und Zeitverschiebungen von einer bis zu 16 Minuten. Zudem werden feste Haltepositionen an der Reinoldikirche definiert.
Die Vorlage umfasst zudem Anpassungen im Linienverkehr der E-Wagen. Für die Linien 436 und 439 wird die Fahrzeit auf dem Abschnitt Asseln Aplerbecker Straße nach Asseln Schulzentrum angepasst. Bei den Linien 448, 450 und 475 ändert sich die Endstation; die Fahrten enden künftig an der Haltestelle Stargarder Weg statt am Zoo.
Die Anpassungen resultieren teilweise aus Baumaßnahmen, etwa an der B236 oder B1, deren Auswirkungen auf die Fahrpläne bis in die Sommer 2027 oder 2028 andauern können. Aus den Anpassungen ergeben sich keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretungen sowie an die Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Mobilität, Infrastruktur und Grün gerichtet.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.8.1Nachtrag: 18.06.2026 TV - Überweisung (BV Eving)- Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 14. Juni 2026; hier: Ausweitung des Stadtangebots der U41 in Brechten (SPD-Antrag)Zur Vorlage · 01584-26/1 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen, der eine Erweiterung des Angebots der Stadtbahnlinie U41 im Stadtteil Brechten vorsieht. Mit diesem Beschluss wird der Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, sich gegenüber der DSW21 für eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen einzusetzen.
Konkret sollen Fahrten, die in den Abendstunden derzeit in Grävingholz enden, nach Möglichkeit bis zur Endhaltestelle Brechten Zentrum verlängert werden. Zudem wird eine frühere Bedienung der Haltestelle Brechten Zentrum an Sonn- und Feiertagen bereits in den frühen Morgenstunden gefordert.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem Bevölkerungswachstum in Brechten, das mittlerweile rund 10.000 Einwohner umfasst. Die Linie U41 fungiere als zentrale Achse des öffentlichen Personennahverkehrs für den Stadtteil. Aktuell führen Angebotslücken in den Randzeiten dazu, dass die Endhaltestelle Brechten Zentrum in den späten Abendstunden nur im 30-Minuten-Takt bedient wird, was zu längeren Wartezeiten und zusätzlichen Fußwegen führt. Auch der späte Beginn des Betriebs am Sonntagmorgen, bei dem die erste Bahn erst um 8 Uhr in Richtung Innenstadt abfährt, wird als Einschränkung für Berufstätige mit frühen Arbeitszeiten angeführt. Eine Anpassung des Fahrplans soll die Attraktivität des ÖPNV steigern und die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs reduzieren.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.9Planung von öffentlichen Verkehrsflächen hier: Herstellung der Erschließungsanlage „Kleiner Floraweg" in Dortmund Hombruch nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 00889-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 00889-26 wird die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Erschließungsanlage „Kleiner Floraweg“ in Dortmund-Hombruch beantragt. Gemäß § 125 Abs. 2 BauGB soll die nachträgliche Sicherung der Erschließungsstraße erfolgen, um eine erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu ermöglichen. Die geplante Anlage umfasst eine etwa 930 Meter lange Ringstraße mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 Metern sowie beidseitigen Gehwegen von jeweils 2,00 Metern.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll den Empfehlungen der Verwaltung folgen und den Ausbau auf Basis des Straßenausbauplans beschließen. Die Kosten für den Ausbau im Zeitraum von 1975 bis 1985 beliefen sich auf rund 897.000 Euro, während für den Restausbau im Jahr 2008 Kosten in Höhe von 82.000 Euro anfielen. Fördermittel für das Vorhaben sind nicht vorgesehen. Die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand im September 2025 statt.
Das Planverfahren berücksichtigt die Grundsätze des Leitfadens zu „Gender Planning“. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit dient die Bauleitplanung als Ordnungsrahmen für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, wobei die konkrete Ausgestaltung in späteren Genehmigungsverfahren erfolgt. Eine schalltechnische Untersuchung liegt zur Einsichtnahme aus. Nach dem Beschluss wird die Planungsverwaltung das entsprechende Attestat an die Tiefbauverwaltung übermitteln, um die Abrechnung der Erschließungsbeiträge zu ermöglichen.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.9.1Planung von öffentlichen Verkehrsflächen Herstellung der Erschließungsanlage „Kleiner Floraweg" in Dortmund Hombruch nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Beantwortung der Nachfrage aus der AMIG-Sitzung vom 12.05.2026Zur Vorlage · 00889-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Planung öffentlicher Verkehrsflächen im Bereich des „Kleinen Florawegs“ in Dortmund-Hombruch Stellung. Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung einer Anfrage, die im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün während der Sitzung vom 12. Mai 2026 durch ein Ratsmitglied gestellt wurde. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, weshalb das Verfahren zum Restausbau im Jahr 2008 nach § 125 Abs. 2 BauGB aus Sicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.
Nach Angaben der Verwaltung vertrat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Rechtsauffassung, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Ausbau nicht selbst beschlossen, sondern lediglich eine Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis genommen habe. Da der Ausschuss für diese Entscheidung nicht zuständig war, wurde das Verfahren nach Rücksprache mit dem Rechtsamt erneut durchgeführt. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde kein Rechtsmittel eingelegt.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.10Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 169 - Schaphusstraße - hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, IV. Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 01387-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01387-26 sieht die Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 169 - Schaphusstraße in Mengede vor. Ziel ist die Schaffung eines Wohnquartiers auf einer etwa 1,3 Hektar großen Fläche, das etwa 34 Wohneinheiten in Form von Mehr- und Einfamilienhäusern umfassen soll. Der Entwurf sieht zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Dachbegrünung sowie Doppel- und Reihenhäuser vor. Die geplante Einwohnerdichte wird auf circa 54 Personen pro Hektar geschätzt.
Die Erschließung erfolgt über die Schaphusstraße durch den Ausbau eines Knotenpunktes inklusive Linksabbiegespur und Fußwegquerung. Zur Infrastruktur gehören ein etwa 1.000 m² großer Spielplatz mit zwei Altersbereichen sowie ein kaltes Nahwärmenetz. Für die Entwässerung ist eine gedrosselte Niederschlagswasser-Einleitung in die Emschmer vorgesehen. Energetische Vorgaben beinhalten die Einhaltung von Effizienzhaus-Standards sowie eine Solarpflicht auf den Dachflächen. Ein Anteil von 25 % der Wohneinheiten ist als geförderter Wohnungsbau festgesetzt.
Die Umweltprüfung weist eine negative Biotopwertdifferenz aus, die durch den Einsatz von bereits erworbenen Ökopunkten kompensiert werden soll. Im Bereich wurden Kampfspuren identifiziert, für die eine Sondierung empfohlen wird. Zudem sind archäologische Untersuchungen erforderlich. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll dem Entwurf sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zustimmen und die Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund beschließen. Die Umsetzung erfolgt durch die vorhandene Verwaltung.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.11Bauleitplanung; 92. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 150 - VEP Heizkraftwerk Derne - hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Scha 150 - VEP Heizkraftwerk Derne -, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), IV. Erneuter Offenlegungsbeschluss bzw. Beschluss zur Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB V. Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil BZur Vorlage · 01573-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0157-26 behandelt die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 150 – VEP Heizkraftwerk Derne. Ziel des Vorhabens auf dem Gelände der ehemaligen RAG-Zentralwerkstatt ist die Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks, um die Fernwärmeversorgung in Scharnhorst sicherzustellen. Da die industrielle Abwärme der Deutschen Gasrußwerke ab 2026 wegfällt, ist eine zeitlich begrenzte Zwischenlösung mittels Erdgas vorgesehen. Die Planung umfasst Brennstofflagerung, Biomassekessel, Abgasreinigung sowie ein Wasser-Dampf-System.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll den Empfehlungen der Verwaltung zu den Stellungnahmen folgen, die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs beschließen, der Öffentlichkeitsbeteiligung zustimmen und die Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B erteilen. Der Planbereich umfasst etwa 2,4 Hektar, wobei die Versiegelung auf bis zu 1,8 Hektar ansteigen wird.
Das Gebiet ist als Altlastenfläche gekennzeichnet, weshalb Untersuchungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg sowie archäologische Untersuchungen notwendig sind. Der Betrieb des Kraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 19,9 MW unterliegt Beschränkungen beim Lkw-Umschlag von Reststoffen während der Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Entwässerung erfolgt gedrosselt über einen Kanal in den Böckelbach. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden sind für den Zeitraum zwischen Oktober und November 2025 vorgesehen.
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Hauptdokument|2210931|2210932|2210952|2210955|2211253|2211341|2211457|2211479|2211480
Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 8.11.1Nachtrag: 24.06.2026 TV- Bauleitplanung; 92. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 150 - Bitte um Stn (Die Linke& T) -NachtragZur Vorlage · 01573-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bauleitplanung für das Vorhaben „Scha 150 - VEP Heizkraftwerk Derne“, welches die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst, hat die Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei eine Anfrage an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellt. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu verschiedenen technischen und ökologischen Aspekten des Projekts bis zur nächsten Sitzung.
Die Anfrage bezieht sich unter anderem auf die Untersuchung von Alternativen zur Wärmeversorgung, die sowohl die Versorgungssicherheit gewährleisten als auch positive Klimawirkungen erzielen könnten. Es wird nach einer technischen und wirtschaftlichen Vergleichsuntersuchung für alternative Kraftwerkstypen gefragt sowie nach der Vereinbarkeit von Aussagen zur Eignung von Großwärmepumpen und der Wirtschaftlichkeit strombasierter Wärmeerzeugungstechnologien gebeten.
Des Weiteren werden Fragen zur Standortwahl und zur Verfügbarkeit von Brennstoffen gestellt. Die Verwaltung soll erläutern, ob andere Technologien auf anderen Flächen realisiert werden können und auf welcher Datengrundlage die Verfügbarkeit von jährlich bis zu 72.000 Tonnen Restholz in einem Umkreis von 30 Kilometern angenommen wird. Abschließend wird um eine Klärung der Bilanzierungsmethodik gebeten, die zur Einstufung des Anlagenbetriebs als klimaneutral führt, insbesondere im Hinblick auf die CO₂-Freisetzung und die Kompensation durch nachwachsendes CO₂-Bindungspotenzial.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.12Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 153 -Gewerbegebiet Derner Straße- hier: I. Beschluss über Änderung des räumlichen Geltungsbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen (Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie verwaltungsinterne), III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, IV. Beschuss zur erneuten (möglichen) Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 01578-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01578-26 behandelt die Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 153 für das Gewerbegebiet Derner Straße im Dortmunder Stadtteil Kirchderne. Das Vorhaben umfasst die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 4,6 Hektar, die durch die Derner Straße und eine Bahnlinie begrenzt wird. Ziel der Planung ist die gewerbliche Nutzung des ehemaligen Areals der Zentralwerkstatt der RAG zur Ansiedlung kleiner und mittlerer Betriebe. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll die Änderung des Geltungsbereichs, die Zustimmung zu den Festsetzungen des Entwurfs sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen.
Das Plangebiet ist im Regionalplan Ruhr und im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Planung sieht eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bis zu 3,4 Hektar vor, wobei die Nutzung aus Betriebsflächen, Grünflächen, Wald und Verkehrsflächen besteht. Energetische Vorgaben beinhalten die Nutzung von Fernwärme oder dezentralen Lösungen sowie die Installation von Solaranlagen auf mindestens 40 Prozent der Bruttodachfläche bei Flachdächern. Grünplanerisch sind Dachbegrünungen und die Ausweisung von Gehölzbiotopen vorgesehen.
Aufgrund von Altlastenverdacht und anthropogener Überprägung ist ein Sanierungsplan erforderlich. Zudem müssen vier Verdachtspunkte auf Blindgänger durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg überprüft werden. Archäologische Untersuchungen sowie eine Umweltprüfung sind ebenfalls notwendig. Die Verwaltung wird ermächtigt, Anpassungen am Planentwurf vorzunehmen, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 20. Oktober bis 17. November 2025 statt.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.13Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 154 - Brechtener Grundschule Evinger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer UmweltprüfungZur Vorlage · 01916-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01916-26 sieht die Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 154 – Brechtener Grundschule Evinger Straße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vor. Ziel des Vorhabens im Stadtbezirk Dortmund-Eving ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für einen Schulneubau. Dieser soll eine vierzügige Grundschule, eine Turnhalle, eine viergruppige Tageseinrichtung sowie eine Altenbegegnungsstätte umfassen. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll dem Entwurf sowie der Begründung zustimmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschließen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von unter 20.000 m², weshalb keine Umweltprüfung erforderlich ist. Die Planung sieht ökologische Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Heckenpflanzungen sowie Solaranlagen vor. Zur Entwässerung und Starkregenvorsorge sind wasserdurchlässige Beläge und dezentrale Regenwasserbewirtschaftung vorgesehen. Im Bereich des Schallschutzes sind passive Maßnahmen durch Riegelbebauung und schalldämmende Bauteile geplant.
Die Umsetzung erfolgt durch die vorhandene Verwaltung. Während für die Planungskosten keine Fördermittel bereitstehen, sollen für den Neubau Mittel beantragt werden. Die Kosten für die Stadt fallen in den zuständigen Fachbereichen an. Vor Baubeginn ist eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt bezüglich einer Kampfmitteloberflächensondierung erforderlich. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen soll über eine Internetveröffentlichung für mindestens 30 Tage erfolgen. Die Bezirksvertretung Eving berät das Vorhaben am 17. Juni 2026, der zuständige Ausschuss am 24. Juni 2026.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 8.13.1Nachtrag: 18.06.2026 TV- Überweisung (BV Eving)- Planung Verkehrsführung Interimsstandort der Brechtener Grundschule aus Lünen kommend i. S. Zufahrtssituation zu den Gewerbetreibenden-NachtragZur Vorlage · 31109-23/9 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat im Rahmen einer Sitzung am 17. Juni 2026 einen Antrag der CDU-Fraktion beschlossen. Gegenstand der Vorlage ist die Planung der Verkehrsführung für den Interimsstandort der Brechtener Grundschule aus Lünen, wobei der Fokus auf der Zufahrtssituation für Gewerbetreibende liegt.
Mit dem Beschluss wird der Rat gebeten, im Zuge der weiteren Planung des Interimsstandortes eine Anpassung der Verkehrsführung zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, ob der Beginn der Linksabbiegerspur um 50 Meter nach hinten verschoben werden kann. Ziel dieser Prüfung ist es, die Zufahrt aus Richtung Lünen zu den beiden Gewerbebetrieben in der Evinger Straße 669 und 667 weiterhin zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.14Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes We 135 - Hacheney - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich Änderung des Bebauungsplanes We 107 und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hö 245 – hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Hö 245 – Glückaufsegenstraße -Zur Vorlage · 02248-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02248-26 behandelt die 11. Änderung des Bebauungsplans We 135 in Hacheney, eine gleichzeitige Teiländerung des Bebauungsplans We 107 sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hö 245. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Schulstandortes auf einer rund 5,1 Hektar großen Fläche. Geplant ist die Errichtung von Gebäuden für die Sekundarstufen I und II sowie einer vierfachen Turnhalle, um Platz für etwa 1.350 Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Die Umsetzung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Das Projekt umfasst die Planung von drei Gebäuden mit einer Bruttogeschossfläche von circa 22.000 m². Die technische Ausgestaltung orientiert sich an der Schulbauleitlinie Dortmund und sieht verbindliche Dachbegrünungen sowie die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen vor. Die Regenwasserbewirtschaftung soll dezentral über Dachbegrünungen und eine gedrosselte Einleitung in den Pferdebach erfolgen. Für die Verkehrserschließung werden verschiedene Planfälle geprüft, darunter eine Anbindung über die Straße Rügecke oder eine Schulstraße in der Glückaufsegenstraße. Zudem ist der Ankauf privater Flächen für den Ausbau von Fußwegen vorgesehen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll die Festlegung der Planänderungen sowie die Durchführung einer zweiwöchigen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Die Bezirksvertretung Hörde soll am 23. Juni 2026 eine Empfehlung abgeben. Im weiteren Verfahren sind verkehrliche, schalltechnische und hydrogeologische Untersuchungen durchzuführen. Kosten für das Verfahren entstehen in den zuständigen Fachbereichen, wobei keine Fördermittel zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 8.14.1Nachtrag: 24.06.2026 TV - Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes We 135 - Hacheney - im beschleunigten Verfahren- ZE Antrag (SPD) -NachtragZur Vorlage · 02248-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Bauleitplanung vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines zusätzlichen Haltepunkts der Linie 49 im Nordwesten des künftigen Schulquartiers Hacheney. Die geplante Haltestelle soll sich im Bereich zwischen den Haltepunkten „Rombergpark“ und „Hacheney Zoo“ befinden.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit einer gemeinsamen Prüfung zusammen mit der DSW21 zu beauftragen. Ziel der Untersuchung ist es, eine direkte Anbindung des Schulgeländes an den öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen und einen direkten Zugang zum Gelände zu schaffen. Dabei soll auch dargestellt werden, inwieweit diese Maßnahme im Stadtbahnentwicklungskonzept berücksichtigt oder im Rahmen der weiteren Stadtbahnplanung priorisiert werden kann.
Nach Angaben der Antragstellerin soll die Prüfung aufzeigen, ob die technische, verkehrliche und wirtschaftliche Realisierbarkeit eines weiteren Haltepunkts gegeben ist. Die Begründung führt an, dass durch die Anbindung die Attraktivität des ÖPNV gesteigert und der motorisierte Individualverkehr reduziert werden könne. Zudem sollen durch die gezielte Lenkung der Wegebeziehungen Durchgangsverkehre sowie Belastungen für die angrenzenden Wohngebiete verringert werden. Die Prüfung soll zudem die Auswirkungen auf den Schulstandort und die umliegenden Quartiere untersuchen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.15Bauvoranfrage Quartier Kronenburg - Errichtung eines Wohnturms, eines Mehrfamilienhauses mit Townhäusern und Büro, eines Mehrfamilienhauses mit Gastronomie, eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbe und eines Mehrfamilienhauses Gemarkung: Dortmund, Flur 23, Flurstücke 337, 338, 358, 359 Az: 61/5-1-056595 hier: Zustimmung zur Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans 177 Änd. Nr. 6 - Kronenbrauerei Nord - und Abweichungen vom Bebauungsplan 177 Änd. Nr. 6Zur Vorlage · 01928-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes betrifft die Bauvoranfrage für das Quartier Kronenburg auf einem rund 9.700 m² großen Areal. Geplant ist die Schaffung von etwa 150 neuen Wohneinheiten sowie ein Gewerbeanteil von etwa 9 Prozent, der Gastronomie, Büros und Läden umfasst. Das Vorhaben sieht die Neuerrichtung eines 19-geschossigen Kronenturms mit etwa 66 Wohneinheiten sowie die teilweise Erhaltung und Aufstockung des Wenkers- und Sudhauses mit etwa 39 Wohneinheiten vor. Zudem ist die Errichtung eines siebengeschossigen Punkthauses an der Märkischen Straße und eines viergeschossigen Anbaus an der Kronenstraße vorgesehen.
Die Vorlage beantragt die Zustimmung zu einem positiven Vorbescheid unter Zulassung von Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan 177 Änd. Nr. 6. Wesentliche Abweichungen betreffen die Gebäudehöhen, die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 2,0 auf 2,5 sowie die Anzahl der Vollgeschosse. Zur Umsetzung wird die Anwendung des „Bauturbos“ gemäß § 246e BauGB vorgeschlagen. Die Erschließung der etwa 150 PKW-Stellplätze soll unterirdisch erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt die Entscheidung, sofern ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen wird, der unter anderem architektonische Qualitäten und Energiestandards regelt. Eine Prüfung der Umweltauswirkungen ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen für Lufthygiene, Verkehr oder Nachbarschaftsinteressen. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
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Hauptdokument|2213416|2213417|2213418|2213420|2213421|2213440|2216812
Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.163. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) für eine nachhaltige Flächennutzung hier: Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 3 ROG (17. März bis 17. April 2026)Zur Vorlage · 01917-26 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Stadt Dortmund zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zur Kenntnis. Das zweite Beteiligungsverfahren zu den Änderungen der Planunterlagen fand im Zeitraum vom 17. März bis zum 17. April 2026 statt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes erläutert die inhaltlichen Anpassungen der Landesregierung. Während die Stadt Dortmund die Ziele zur nachhaltigen Flächennutzung grundsätzlich begrüßt, äußert die Verwaltung in der Stellungnahme Bedenken gegenüber bestimmten neuen Regelungen. Ein Kritikpunkt betrifft die künftige Regelung zu Brachflächen, die künftig nicht mehr als planerische Flächenreserven bei der Gegenüberstellung von Siedlungsflächenbedarfen und Reserven berücksichtigt werden sollen. Die Stadt befürchtet, dass dies die Inanspruchnahme neuer unbebauter Flächen fördern könnte.
Des Weiteren werden Vorbehalte gegenüber dem neuen Grundsatz 6.3-6 geäußert, der Zielabweichungsverfahren für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit besonderer Lagegunst vorsieht. Die Verwaltung sieht darin eine potenzielle Schwächung des Freiraumschutzes und der Siedlungsstruktur. Auch hinsichtlich der Standorte zur Aufbereitung von mineralischen Recyclingstoffen wurden Bedenken angemeldet. Die Stellungnahme der Stadt Dortmund wurde an das zuständige Ministerium übermittelt. Ein Termin für den Abschluss des landesweiten Änderungsverfahrens ist derzeit nicht bekannt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.17Teilhabe an Stadtgestaltung- Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00758-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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Die Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie des Amtes für Stadterneuerung befasst sich mit der Anfrage der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei zur Berücksichtigung struktureller Benachteiligungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Stadtgestaltung. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren werden zwei- bis vierwöchige Internetveröffentlichungen sowie Papierauslegungen durchgeführt. Für die Stadterneuerung finden jährlich bis zu fünf informelle Beteiligungsverfahren statt, die durch Städtebauförderungsmittel finanziert werden. Zur Information werden die Dortmunder Bekanntmachungen, Pressemitteilungen, Newsletter und soziale Netzwerke genutzt. Aus Gründen des Datenschutzes werden keine Statistiken zur Teilnehmerstruktur erhoben.
Für die weitere Planung im Bereich der Münsterstraße ist die gezielte persönliche Einladung von Vertretern verschiedener Stakeholder-Gruppen sowie eine aufsuchende Befragung der Gewerbetreibenden durch das Quartiersmanagement vorgesehen. Eine öffentliche Planungswerkstatt soll voraussichtlich im Frühsommer stattfinden, ergänzt durch eine Online-Option für Anregungen. Ein E-Mail-Verteiler dient der Information über Beteiligungsmöglichkeiten.
Zur Senkung von Beteiligungshürden setzt das Amt für Stadterneuerung auf die Einbindung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Schulen, Vereinen und Tageseinrichtungen sowie auf ergänzende Online-Formate. Es werden Formate genutzt, die Alltagsexpertise ohne Fachwissen ermöglichen und Input ohne öffentliche Äußerung erlauben, beispielsweise durch Stationen für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Die Verwendung einfacher Sprache in Vorträgen wird geprüft. Rückblickend wurden bei der Internationalen Gartenausstellung 2027 bereits Gebärdendolmetscher und ein Live-Stream eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.18Bauturbo- Mündlicher Sachstandsbericht der VerwaltungErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 9Anfragen- nicht besetzt
- 10Informationen der Verwaltung