Hom 252 - Am Lennhofe, zusätzliche Erläuterungen zum Verzicht auf die Fuß-/Radwegebrücke Rüpingsbach
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zum Verzicht auf eine Fuß- und Radwegebrücke über den Rüpingsbach im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 „Am Lennhofe“ vorgelegt. Die Bewertung der städtebaulichen, verkehrlichen und umweltrechtlichen Aspekte zeigt, dass ein Brückenbau die Wege zu Infrastruktureinrichtungen wie Schulen oder der U-Bahn nur geringfügig verkürzen würde, während Wegverlängerungen zwischen 10<0xE2><0x80><0xAF>000 und 400 Metern entstehen würden. Eine Anbindung über ein Hotelgrundstück wird aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit und notwendiger Flächenankäufe als nicht möglich eingestuft.
Aus umweltrechtlicher Sicht ist der Rüpingsbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, weshalb eine naturschutzrechtliche Befreiung für ein Bauwerk nicht in Aussicht gestellt wird. Zudem wäre ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Die vorliegende Brückenvorplanung mit einer Spannweite von etwa 14 Metern und einer Neigung von 5,8 Prozent würde den Hochwasserschutz (HQ 100) gefährden, da die Wasserspiegellage angehoben würde und Kollisionen mit Entwässerungsanlagen entstehen könnten. Eine Vergrößerung der Spannweite zur Sicherstellung des Abflusses und zum Schutz des Naturhaushalts wird aufgrund von Problemen beim höhentechnischen Anschluss, der Verletzung der Barrierefreiheit-Vorgaben sowie steigender Kosten als nicht umsetzbar bewertet. Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauwerk unabhängig von den wasserwirtschaftlichen Gründen nicht genehmigungsfähig wäre. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026vertagt
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