4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.1.1Nachtrag: 23.04.2026 Verpflichtung sachkundiger Bürger*innenErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift ( AKUSW-Sitzung 11.03.2026)Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung-nicht besetzt-
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1Vortrag- Planungen Westfalenhallen- Mündliche Berichterstattung der Geschäftsführung Westfalenhallen-Zur Vorlage · 00831-26/1 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28. Januar 2026 einen Tagesordnungspunkt zu den Planungen der Westfalenhallen beantragt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Westfalenhallen GmbH die geplanten Ausbaupläne im Ausschuss am 11. März vorstellt. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die zuständige Bezirksvertretung Innenstadt-West zeitnah über die Pläne zu informieren.
Gegenstand der Planung ist die Errichtung von zwei neuen Messehallen sowie eines zusätzlichen Kongresszentrums an der Strobelallee, gegenüber des Signal Iduna Parks. Laut Begründung des Antrags ist ein Baustart im Frühjahr 2026 vorgesehen. Das Projekt umfasst nach vorliegenden Informationen die Errichtung eines größeren Hochbauimmobilienprojekts, welches Auswirkungen auf das unmittelbare und mittelbare Umfeld haben kann. Dies betrifft unter anderem die Wegeverbindung zwischen der B1 und der Strobelallee sowie die bisherigen Planungen zum Umbau der Strobelallee. Der Antrag weist darauf hin, dass das Projekt bislang weder politisch vorgestellt noch beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2Überweisung aus der BV IN West- Bauantrag der Westfalenhallen UnternehmensgruppeZur Vorlage · 00710-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3Vortrag- Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region : Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV)- (01592-26) - Mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur Vorlage-Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.4Vortrag- Stadtbahnentwicklungskonzept - (01015-26)- Mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur VorlageErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.5Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule (HS) am HafenZur Vorlage · 00492-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule am Hafen in der Scharnhorststraße 40 gefasst. Mit der Entscheidung nimmt das Gremium das Ergebnis einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beschließt das darin enthaltene Realisierungskonzept. Die städtische Immobilienwirtschaft wurde damit beauftragt, mit den Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsphase der HOAI in die Planung einzusteigen. Zudem soll die Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses durch die zuständigen städtischen Gremien vorbereitet werden.
Das Vorhaben ist Teil eines Sanierungsfahrplans für Turn- und Gymnastikhallen, der darauf abzielt, die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport zu verbessern. Die bestehende Sporthalle am Standort Scharnhorststraße erfüllt aufgrund von Abnutzung, Raumbedarfen und mangelnder Barrierefreiheit nicht mehr die aktuellen Anforderungen.
Im Rahmen der weiteren Planung sollen die Anforderungen der Klimaschutzinitiative der Stadt Dortmund berücksichtigt werden. Dies umfasst die Prüfung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität, wie die Nutzung von Solarenergie, die Erstellung von Gründächern sowie die Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Die Prüfung der Verfügbarkeit von Fördermitteln erfolgt im weiteren Verlauf der Planungsphasen, sobald konkretere Terminpläne vorliegen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt durch das vorhandene Personal der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.6Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis- lag bereits vor-Zur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.6.1Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis-ZE Antrag B'90/DG & Volt - lag bereits vor-Zur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.6.2Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01108-26/3 befasst sich mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehr sowie der Anpassung des Taxitarifs für in Dortmund zugelassene Taxis. Nachdem die Vorlage im März 2026 in den relevanten politischen Gremien vertagt wurde, wurde die Initiierung eines runden Tisches durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen. An diesem Treffen am 17. April 2026 nehmen Vertreter von Taxi- und Mietwagenunternehmen, Verbänden, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei Dortmund, der IHK Dortmund sowie Fraktionen des Rates der Stadt teil. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden geprüft und können in eine Überarbeitung der Allgemeinverfügung einfließen.
Zudem thematisiert das Dokument eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. April 2026. Das Gericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens gegen eine bereits erlassene Allgemeinverfügung in Essen entschieden, dass deren vorläufiger Vollzug gegenüber zwei Antragstellerinnen nicht zulässig ist. Die Begründung des Gerichts weist auf eine Unbestimmtheit der Regelung hin, da die Erfassung von Fahrten mit Start- oder Zielpunkten innerhalb Essens auch Strecken außerhalb des Stadtgebiets umfasst, was die Berechnung der Entgelte unklar mache. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Entwurf der Dortmunder Allgemeinverfügung hat. Ein Abschluss der Prüfungen und weitere Informationen werden für die Sitzungsperiode Juni/Juli angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.6.3Taxis und App-basierte Fahrdienstleister-ZE Antrag ( Die Linke+) -lag bereits vor-Zur Vorlage · 39521-25/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag Die Linke+
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.7Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 19. SachstandsberichtZur Vorlage · 01091-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den 19. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit Stand zum 31. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften dokumentiert den Fortschritt bei der Beseitigung von Instandhaltungsstau zur Sicherung der Funktionalität städtischer Gebäude.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Aufstockung bereits bestehender Instandhaltungsrückstellungen um einen Betrag von 825.415,05 € beschlossen. Zum Stichtag belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 8.389.533,51 €, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen. Für das Jahr 2025 ergaben sich durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen Erträge in Höhe von 241.101,72 €, während die Zuführungen durch Neubildungen und Aufstockungen Aufwendungen von 825.415,05 € verursachten.
Zudem wurde die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits laufender Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Synergieeffekte bei technisch zusammenhängenden Maßnahmen zu nutzen und den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, wodurch keine personellen Auswirkungen entstehen. Die finanzielle Belastung der Ergebnisrechnung erfolgt durch die Bildung der Rückstellungen im jeweiligen Haushaltsjahr, während die Inanspruchnahme der Mittel in den Folgejahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.8Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 01408-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der 20. Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie die Bildung einer neuen Brandschutzrückstellung in Höhe von 57.705,00 Euro für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Aufstockung einer bestehenden Rückstellung für das Objekt BK Hacheney um 7.958,99 Euro vorgesehen. Für das Bürogebäude Freistuhl 7 verbleiben Rückstellungsbeträge in Höhe von 16.088,08 Euro, die ergebniswirksam aufgelöst werden.
Zum Stichtag beläuft sich das Rückstellungsvolumen für zehn in Bearbeitung befindliche Maßnahmen auf insgesamt 2.648.873,51 Euro. Im Bereich der brandschutztechnischen Verkehrssicherung stehen 502.714,00 Euro zur Verfügung, wobei im Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 67.156,05 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Strukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt städtischer Gebäude, wobei eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgesehen ist.
Im Bereich der Projektentwicklung des Fachbereichs Liegenschaften wurden Sofortmaßnahmen zur Betriebssicherung umgesetzt. Für das Westfalenkolleg ist die Standortsuche noch nicht abgeschlossen; ein Planungsauftrag ist für Februar 2027 vorgesehen, wobei vor der Übergabe an die Städtische Immobilienwirtschaft ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Fritz-Henßler-Haus steht eine Brandschutzsanierung für den vom Fritz-Henßler Berufskolleg genutzten Gebäudeteil noch aus. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Einrichtung einer Fahrradzone im Zuge der Deckensanierung Untere PekingstraßeZur Vorlage · 00995-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der geplanten Deckensanierung der Unteren Pekingstraße im Sommer 2026 sieht eine Beschlussvorlage die Einrichtung einer Fahrradzone vor. Die Maßnahme umfasst die Straßen Untere Pekingstraße und Potacker und soll im Rahmen der Veloroute 4 umgesetzt werden. Die Sanierung der Fahrbahndecke auf einer Länge von etwa 410 Metern erfolgt ohne Veränderung des Straßenquerschnitts, zielt jedoch auf eine verkehrsberuhigte Gestaltung ab.
Die Einrichtung der Fahrradzone soll durch entsprechende Markierungen und Beschilderung erfolgen, wobei die Zufahrt für Anlieger freigehalten wird. Um den erwarteten Kfz-Durchgangsverkehr aus Richtung Am Remberg bzw. Lissaboner Allee zu begrenzen, ist ein Einfahrverbot für den motorisierten Individualverkehr in die Straße Potacker von Norden her vorgesehen. Durch die Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ bleibt der Zugang für den Radverkehr bestehen, wodurch die Straße Potacker eine Funktion als unechte Einbahnstraße übernimmt.
Ziel der Verkehrsplanung ist es, die Sicherheit für Radfahrende und die Schüler der Gerhart-Hauptmann-Grundschule zu erhöhen sowie Schleichverkehr zu vermeiden. Die Verwaltung plant, die Anwohner über die Neuerungen per Hauswurfsendung zu informieren. Die Umsetzung der Maßnahme ist mit der Deckensanierung verknüpft, wobei eine spätere endgültige Ausgestaltung der Veloroute erst nach einem geplanten Vollausbau der Unteren Pekingstraße vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig beschlossen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.10Baustellenkoordination im Kreuzviertel, Brücke Lange Straße; Überweisung aus der BV IN West-lag bereits vorZur Vorlage · 00709-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.10.1Nachtrag: 23.04.2026 + Baustellenkoordination im Kreuzviertel, Brücke Lange Straße-Stellungnahme der Verwaltung- NachtragZur Vorlage · 00709-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Baustellenkoordination im Kreuzviertel Informationen zum Bauvorhaben der Brücke Lange Straße vorgelegt. Die Deutsche Bahn hat für den Abbruch des Bestandsüberbaus sowie den Einhub des neuen Überbaus die erforderlichen Sperrpausen für das Jahr 2027 vorläufig genehmigt. Der Baubeginn ist derzeit für Januar 2027 geplant, wobei die Fertigstellung für das zweite Quartal 2028 vorgesehen ist.
Aktuell finden Abstimmungen mit den Versorgungsträgern statt, um Lösungen für die an der Brücke geführten Leitungen, etwa durch Umlegungen oder temporäre Abschaltungen, zu finden. Während der Bauphase wird die bestehende Wegeverbindung unterbrochen. Für den Fußgängerverkehr wurde eine Umleitung über einen bauzeitlichen Gehweg vom Hahnenmühlenweg abgestimmt, um die westliche Zuwegung zur S-Bahn-Station Dortmund-West aufrechtzuerhalten. Der Radverkehr wird über die Rheinische Straße, die Oswaldstraße und die Heinrichstraße geleitet. Der Individual- und Schwerlastverkehr wird über eine Route durch die Kuithanstraße, Lindemannstraße und die Rheinische Straße um das Baustellengebiet herumgeführt.
Hinsichtlich weiterer Straßenplanungen im Bereich der Nebenstraßen sind neben der Straße Neuer Graben und potenziell der Saarlandstraße keine weiteren Vorhaben bekannt. Im Bereich zwischen Kuithanstraße und Lindemannstraße sollen voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 Kanalarbeiten beginnen. Ein Baustart im Bereich Neuer Graben bis Saarlandstraße ist nicht vor dem ersten Quartal 2029 geplant.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.11Vierter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2025Zur Vorlage · 01697-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Quartalsbericht 2025 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund legt die finanzielle Entwicklung sowie den Stand der Deponiebewirtschaftung an den Standorten Dortmund-Huckarde und Dortmund-Nordost dar. Für den Bereich Dortmund-Huckarde sind Maßnahmen im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027 sowie die Nutzung von Deponiegas vorgesehen. Bauliche Optimierungen am Gasfassungssystem sind bis zum Ende der IGA im Jahr 20
27 zurückgestellt. Für den Energiepark wurde eine Förderung von etwa 300.000 Euro bewilligt; die Investitionsentscheidung wird für das erste Quartal 2026 erwartet, wobei der Baubeginn für Anfang März 2026 geplant ist. Die Projektierung der Teilprojekte Biomethananlage und Ladepark wird auf Basis einer Machbarkeitsstudie fortgesetzt, um bis zum ersten Quartal 2026 einen Projektantrag für weitere Planungsstufen vorzubereiten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das vierte Quartal 2025 ein Jahresergebnis von 16.576 TEuro aus, was über dem Planwert von 14.647 TEuro liegt. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 3.216 TEuro. Die Einnahmen aus Deponiebaustoffen lagen mit 226 TEuro unter der Planung von 348 TEuro, da 12.000 Tonnen statt der geplanten 20.000 Tonnen abgesetzt wurden. Der Gesamtaufwand betrug 11.090 TEuro. Aufgrund von Gutachtenergebnissen zum DK-II-Bereich wurde eine Anpassung der Rückstellung für Nachsorgeaufwendungen um 29,9 Mio. Euro ab 2025 ermittelt.
Die Bilanzsumme des Sondervermögens belief sich zum 31.12.2025 auf 252.923 TEuro. Wesentliche Posten sind Finanzanlagen in Höhe von 183.806 TEuro sowie langfristiges Fremdkapital von 203.415 TEuro, welches primär aus Rückstellungen für die Deponiesanierung besteht. Für das Jahr 2026 wird ein Jahresüberschuss prognostiziert, wobei die Entwicklung von Zins und Inflation abhängt. Ein neues Rückstellungsgutachten soll beauftragt werden. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2026Zur Vorlage · 01701-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der erste Quartalsbericht 2026 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund legt die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Stand der Deponiebewirtschaftung an den Standorten Dortmund-Huckarde, Dortmund-Nordost und Dortmund-Grevel dar. Am Standort Dortmund-Huckarde werden im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027 Maßnahmen wie der Bau einer Brücke, Aussichtsplattformen und die Aufwertung von Wegen durchgeführt. Bauliche Optimierungen am Deponiegasfassungssystem sind aufgrund zeitlicher Überschneidungen mit der IGA 2027 bis zum Jahr 2027 zurückgestellt. An der Deponie Dortmund-Nordost sind die Arbeiten am Basisabdichtungssystem im Bereich DK I abgeschlossen; zudem liegt eine Genehmigung für eine Freiflächenphotovoltaik mit Batteriespeicher vor.
Die wirtschaftliche Auswertung für das erste Quartal 2026 zeigt Umsatzerlöse von 750 TEuro gegenüber einem Planwert von 784 TEuro. Die Gesamtaufwände beliefen sich auf 3.382 TEuro, woraus ein anteiliges Jahresergebnis von 4.786 TEuro resultiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zuführung zur Deponienachsorgerückstellung in Höhe von 488 TEuro, basierend auf einer prognostizierten Inflationsrate von 1,87 %. Die Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen stiegen auf 2.689 TEuro. Die Bilanzsumme der Aktiva beläuft sich auf 254.421 TEuro, wobei Finanzanlagen und Ausleihungen an Kreditinstitute die Positionen prägen. Das Eigenkapital beträgt 54.294 TEuro.
Im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zwei Kreditverträge der Stadt Dortmund in Höhe von jeweils 30,0 Mio. €. Die Passivseite weist Rückstellungen für die Sanierung und Rekultivierung in Höhe von 200,1 Mio. € aus. Für das Jahr 2026 wird ein Jahresüberschuss erwartet. Ein neues Rückstellungsgutachten soll für 2026 in Auftrag gegeben werden; die entsprechenden Ausschreibungen sind im Gange. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025-ZE Antrag ( Die Linke & Tierschutzpartei)- lag bereits vor-Zur Vorlage · 00793-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 00793-26/2 der Fraktion L + T an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen werden verschiedene Maßnahmen auf Grundlage des Prüfberichts der GPA für den Zeitraum 2024/2025 beantragt.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Bauaufsicht. Die Fraktion beantragt, die Beteiligung der Bezirksvertretungen an genehmigungspflichtigen Bauantragsverfahren beizubehalten, da diese Verfahren einen hohen bezirklichen Charakter aufweisen. Ein etwaiger Zeitverzug durch diesen Prozess wird dabei ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Energiewende fordert die Fraktion die Verwaltung auf, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch so zu steigern, dass die Stadt im Vergleich zu anderen Städten in das obere Drittel vorstößt.
Im Bereich Mobilität weist der Antrag auf die Zunahme der PKW-Dichte sowie die Entwicklung der Pendlerzahlen hin. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Erarbeitungszeiträume für den Masterplan Mobilität zu verkürzen und die Umsetzung zu beschleunigen.
Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur besseren Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in den Wirkungsmonitor zu erarbeiten. Dieser Vorschlag soll dem Ausschuss sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bürgerfragen vorgelegt werden, um die Kontrolle der Nachhaltigkeitsziele über einen Nachhaltigkeitshaushalt zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.14Nichtverbreitungsvertrag für fossile Energien-l ZE Antrag (Die Linke & Tierschutzpartei)- lag bereits vor-Zur Vorlage · 01153-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01153-26/1 wird der Beschluss beantragt, dass der Rat der Stadt Dortmund der internationalen Initiative Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty beitreten und die Stadt als unterstützende Kommune positionieren soll. Die Initiative verfolgt das Ziel, einen globalen Vertrag zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu initiieren und eine gerechte Transformation der Energiesysteme zu unterstützen.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung beauftragt, den Beitritt öffentlich zu kommunizieren, diesen gegenüber der Landes- und Bundesregierung zu erklären sowie sich in entsprechenden Netzwerken, Gremien und Organisationen, in denen die Stadt Dortmund vertreten ist, für die Ziele der Initiative einzusetzen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Klimaziele der Stadt Dortmund, die eine Klimaneutralität bis 2035 sowie im Rahmen der europäischen Mission „100 klimaneutrale und smarte Städte“ eine Erreichung bis 2030 anstrebt. Ein zentraler Bestandteil dieser Transformation sei die Reduktion des Energieverbrauchs sowie der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien. Der Beitritt zur Initiative soll die lokalen Klimaschutzaktivitäten um eine globale Perspektive ergänzen und das Bewusstsein für die Auswirkungen lokaler Entscheidungen stärken. Der Beschluss hat laut Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet, kann jedoch mittelbar zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen beitragen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.15Ökologisches Pflege- und Bepflanzungskonzept für öffentliche Grünflächen in Dortmund- Vorschlag zur TO (Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01817-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01817-26 wird ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 6. Mai 2026 vorgelegt. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit einem ökologischen Pflege- und Bepflanzungskonzept für öffentliche Grünflächen in Dortmund.
Die Verwaltung kündigt an, das entsprechende Anliegen im Rahmen des anstehenden Sitzungstermins weiter zu konkretisieren. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15.1Nachtrag: 04.05.2026 + TV Ökologisches Pflege- und Bepflanzungskonzept für öffentliche Grünflächen in Dortmund-NachtragZur Vorlage · 01817-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01817-26/1 der Fraktionen L und T wird die Erarbeitung eines ökologischen Pflege- und Bepflanzungskonzepts für öffentliche Grünflächen in Dortmund beantragt. Der Antrag bezieht sich auf einen zuvor vertagten Antrag zu Blühwiesen und zielt auf eine biodiversitätsfördernde Stadtgestaltung ab.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein einheitliches Pflegekonzept für bestehende und neue Wildblumenwiesen erstellt. Dieses soll Standards für die Anlage und Pflege definieren, wobei der erste Schnitt auf geeigneten Flächen frühestens ab Mai erfolgen soll, um die Insektenpopulationen zu unterstützen. Zudem wird eine abschnittsweise Mahd vorgesehen. Für die öffentliche Bepflanzung, etwa auf Verkehrsinseln oder in Pflanzkübeln, wird eine Ausrichtung nach ökologischen Kriterien beantragt. Dabei sollen vorrangig heimische, pollenreiche Pflanzenarten verwendet und sterile Zuchtformen vermieden werden.
Des Weiteren soll die Umstellung bestehender Grünflächen auf biodiversitätsfördernde Strukturen, wie die Ausweitung von Wildblumenwiesen und die Reduzierung intensiv gepflegter Rasenflächen, schrittweise erfolgen. Das neue Konzept soll in die reguläre Grünflächenbewirtschaftung integriert werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, verbindliche Leitlinien für eine insektenfreundliche und klimaanpassungsfähige Begrünung zu erarbeiten und die Maßnahmen öffentlich transparent darzustellen. Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt und soll im Rat der Stadt beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16Auswertung des Modellprojekts Summer Street und Perspektiven einer VerstetigungZur Vorlage · 01871-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur Auswertung des Modellprojekts „Summer Street 2025“ in der Saarlandstraße beantragt. Ziel der Anfrage ist es, dass die Projektverantwortlichen die Ergebnisse des Projekts, welches eine temporäre Umgestaltung des öffentlichen Raums zum Gegenstand hatte, im Ausschuss vorstellen.
Die Anfrage umfasst verschiedene inhaltliche Schwerpunkte. Die Verwaltung wird gebeten, die Methodik der Auswertung sowie die Rückmeldungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Besucherinnen und Besuchern darzulegen. Zudem sollen Erkenntnisse zur Aufenthaltsqualität, zur Akzeptanz im Quartier und zu etwaigen Konfliktlagen präsentiert werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Dokumentation der organisatorischen, verkehrlichen, rechtlichen und personellen Erfahrungen während der Umsetzung sowie auf der Aufstellung der entstandenen Kosten für Vorbereitung, Beteiligung und Begleitung des Projekts.
Abschließend fordert die Fraktion eine Darstellung der Schlussfolgerungen der Verwaltung für künftige Projekte dieser Art. Es soll dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Wiederholung oder eine regelmäßige Durchführung des Formats in Dortmund möglich ist. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss am 6. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17Blühwiesen- ZE Antrag (Die Linke & Piraten) -lag bereits vorZur Vorlage · 01190-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01190-26/1 wird der Rat der Stadt Dortmund um die Beschlussfassung über die Erarbeitung eines einheitlichen Pflegekonzepts für Wildblumenwiesen gebeten. Der Antrag orientiert sich an einem bereits vorliegenden, einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept zu erstellen, das die Pflege bestehender sowie neu anzulegender Wildblumenwiesen im Stadtgebiet regelt. Dabei sollen die Ziele der Klimaanpassung, die Förderung der biologischen Vielfalt sowie die ökologische Aufwertung des öffentlichen Raums im Fokus stehen. Zudem wird die Integration dieses Konzepts in die reguläre Grünflächenbewirtschaftung sowie die Überführung geeigneter Rasenflächen in extensiv gepflegte Wildblumenwiesen nach fachlichen Kriterien angestrebt.
Als Begründung wird angeführt, dass extensiv gepflegte Wiesen zur Bewältigung von Hitzeperioden und Trockenstress beitragen, das Mikroklima durch Verdunstungsleistung verbessern und die Biodiversität fördern können. Zudem wird auf einen potenziell geringeren langfristigen Pflegeaufwand im Vergleich zu intensiv gemähten Rasenflächen verwiesen. Ein einheitliches Konzept soll die notwendigen Rahmenbedingungen für eine fachlich abgestimmte Pflege schaffen. Im Rahmen des Gremienlaufs wird zudem die Beteiligung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün angefordert.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17.1Nachtrag: 04.05.2026 + TV Blühwiesen- Stellungnahme der Verwaltung- NachtragZur Vorlage · 01190-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zum Zusatz- und Ergänzungsantrag der Partei Die Linke bezüglich der Entwicklung von Blühwiesen Stellung. Grundlage der Maßnahmen ist die im August 2019 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Grünflächenstrategie, die eine ökologische Bewirtschaftung der Grünanlagen vorsieht.
Das Grünflächenamt wandelt im Rahmen dieser Strategie kontinuierlich intensiv gemähte Rasenflächen in extensive, blütenreiche Wiesenflächen um. Bisher wurden im Stadtgebiet etwa 150 Hektar auf über 80 Flächen umgewandelt, wozu unter anderem auch der Borsigplatz gehört. Die Bewirtschaftung erfolgt nach fachlicher Praxis durch eine ein- bis zweimal jährliche Mahd, wobei das Mahdgut abgeschwadet und abgeräumt wird. Die erste Mahd findet Mitte Juni statt, die zweite zwischen September und Oktober, wobei die Planung von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängt. Für diese Aufgaben nutzt das Grünflächenamt Spezialmaschinen wie Schwader, Heuwender und eine Ballenpresse.
Die Umwandlung von Flächen soll auch künftig fortgesetzt werden, wobei neben ökologischen Zielen auch die Funktionalität und die Nutzung der Grünanlagen als Freizeitflächen berücksichtigt werden. Dortmund ist zudem Gründungsmitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ und wurde im Verfahren „Stadtgrün Naturnah“ in den Zeiträumen 201
19-2022 sowie 2023-2026 mit dem Silber-Award ausgezeichnet.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.18Radwegenetz- Antrag (SPD)Zur Vorlage · 01886-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Tagesordnung eingebracht, der die Integration und Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Bereich der Emscher und ihrer Nebengewässer zum Ziel hat. Der Antrag wird zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Emscherradweg sowie die Wege entlang der Emschernebengewässer, wie etwa am Rüpingsbach und Roßbach, mindestens als Nebenrouten in das städtische Radzielnetz aufzunehmen und planerisch zu berücksichtigen. Zudem soll die Verwaltung die Emschergenossenschaft/Lippeverband (EGLV) damit beauftragen, diese Wege auf dem Stadtgebiet möglichst durchgängig zu asphaltieren. Dabei sollen nach aktuellem Stand der Technik klima- und umweltverträgliche Bauweisen, etwa durch hell abgestreuten Asphalt, angewandt werden. Die Verwaltung soll in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde die notwendigen Genehmigungen für eine solche Asphaltierung in Landschaftsschutzgebieten erteilen.
Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, an welchen Knotenpunkten die Verknüpfung zwischen dem Emscherradweg und dem städtischen Radwegenetz optimiert werden kann, wobei ein bis zwei konkrete Punkte zur Aufwertung der Funktionalität und Aufenthaltsqualität in Abstimmung mit der EGLV zu identifizieren sind. Die Zusammenarbeit mit der EGLV im Bereich der Wegenetzplanung soll dauerhaft gesichert werden. Die Ergebnisse der Verwaltung sind dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 3.18.1Nachtrag: 05.05.2026 + TV Radwegenetz- ZE Antrag (Die Linke & Tierschutzpartei) - NachtragZur Vorlage · 01886-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage „Radwegenetz“ eine Ergänzung zum bestehenden SPD-Antrag eingebracht. Der Antrag wird im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Fraktion beantragt, den bestehenden Text um eine Bestimmung zu erweitern, die eine fachliche Abwägung hinsichtlich der Verträglichkeit von Maßnahmen mit den Belangen des Artenschutzes vorsieht. Dabei sollen insbesondere die Tiergruppen der Amphibien und Reptilien berücksichtigt werden. Der Antrag fordert zudem die Durchführung einer Artenschutzprüfung und legt fest, dass in Naturschutzgebieten sowie in Wäldern keine Asphaltierung erfolgen soll.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bodengebundene Fortbewegung von Amphibien und Reptilien durch Asphaltierungen beeinträchtigt werden kann, da aufgeheizter Asphalt die Tiere verletzen oder die Begehung erschweren kann. Da die in Dortmund vorkommenden Arten unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stehen, sei bei einer Verschlechterung des Erhaltungszustands ein ökologischer Ausgleich notwendig. Als mögliche Maßnahmen werden die Neuanlage von Laichgewässern oder der Bau von Schutzanlagen, wie etwa Krötentunnel unter der Fahrbahn, zur Minderung von Gefahrenbereichen angeführt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.19Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbHZur Vorlage · 01777-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH unter veränderten strukturellen Bedingungen beschlossen. Im Zuge dieser Neuausrichtung werden die Geschäftsanteile der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) auf die Stadt Dortmund übertragen, wodurch die Gesellschaft künftig zu 100 Prozent in städtischer Hand steht. Mit dem Ausscheiden der DSW-B ändert sich zudem der Firmenname der Gesellschaft in „Entwicklungsgesellschaft Dortmund mbH“ (EnDo GmbH).
Die Neugründung der EnDo GmbH dient dazu, die nächste Projektphase für die Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Hauptbahnhofs einzuleiten. Der Aufgabenbereich der Gesellschaft wird dabei erweitert, sodass sie künftig auch die Vorbereitung und Koordination städtebaulicher Maßnahmen für öffentliche Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet im Auftrag der Stadt übernehmen kann. Hierzu sind Anpassungen des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
Finanziell wird die Übertragung der Anteile zum Nennwert von 25.000 Euro durchgeführt. Da die bisherigen Kapitaleinlagen der Gesellschafter aufgrund von Jahresfehlbeträgen weitgehend verbraucht sind, wird eine entsprechende Wertveränderung der Finanzanlage zum Jahresende 2026 voraussichtlich mit der allgemeinen Rücklage der Stadt verrechnet.
Personell wird die Position der kaufmännischen Geschäftsführung ab dem 1. Juli 2026 nicht neu besetzt, nachdem der bisherige Inhaber dieses Amtes sein Amt niedergelegt hat. Die alleinige Geschäftsführung wird durch die bestehende Geschäftsführung fortgeführt. Die bisherigen kaufmännischen Dienstleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG werden künftig durch einen externen Dienstleister und die Stadt Dortmund erbracht.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.20Nachtrag: 28.04.2026 + Gesamtschule Scharnhorst Sanierung Dach/Fassade Bauteil 3 und Verbindung Bauteil 2 (Block3)Zur Vorlage · 00010-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die weitere Planung und Realisierung der Sanierung am Gebäudeteil 3 der Gesamtschule Scharnhorst beschließen. Die Maßnahme umfasst die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI und wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft umgesetzt. Das Gesamtvolumen der Investition beläuft sich auf 1.522.369 Euro, basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung.
Die Sanierung umfasst die Teildachflächensanierung des Techniktraktes, den Austausch von Fenstern, Rollläden sowie eines Tores und die Instandsetzung der Glasfassade des Verbindungsganges zwischen Bauteil 2 und Bauteil 3. Im Zuge der Arbeiten soll die Dachfläche des Technikkomplexes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, die voraussichtlich 7.500 kWh pro Jahr für den Eigenverbrauch generieren wird. Durch den Einsatz verbesserter Dämmmaterialien wird eine Reduzierung des Wärmeverlusts um etwa 22 % angestrebt. Ein Gründach ist aus statischen Gründen nicht vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen. Fördermittel wurden nicht beantragt, da der Sanierungsumfang nicht durch bestehende Förderprogramme abgedeckt wird. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Aufgrund der Terminierung der Sitzungen im Mai 2026 wird von der regulären Beratungsreihenfolge abgewichen, um eine zeitnahe Ratsbefassung zu ermöglichen.
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Hauptdokument|2175655|2175656|2175657|2175658|2175659|2175695|2175701|2175702|2195653|2195730|2205733
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes- nicht besetzt
- 5Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
- 5.1Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Sanierungs-/GeschäftsstraßenmanagementZur Vorlage · 00464-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zwei Beschlüsse zum Integrierten Handlungskonzept „Zentrale Nordstadt“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 fassen. Im Rahmen der Vorlage 00464-25 wird das Vergabe- und Beschaffungszentrum beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren für ein Sanierungs- und Geschäftsstraßenmanagement mit einem Volumen von 3.040.525 Euro durchzuführen. Die Verwaltung soll dabei ermächtigt werden, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Die Laufzeit der Ausschreibung ist auf zunächst vier Jahre ausgelegt, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere vier Jahre, sofern ein erneuter Ratsbeschluss erfolgt.
Zudem ist die Durchführung eines Quartiersfonds mit einem Budget von 220.000 Euro vorgesehen. Die Gesamtaufwendungen für beide Maßnahmen belaufen sich auf 3.260.525 Euro. Davon werden 70 Prozent durch Städtebauförderung refinanziert, was einem Fördermittelanteil von 2.282.367,50 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 978.157,50 Euro. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid über 5.016.200 Euro liegt bis zum Ende des Jahres 2034 vor.
Die Leistungsbeschreibung des Vergabeverfahrens orientiert sich an den Zielen des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“ sowie der Städtebauförderrichtlinie 2023. Um die Zeitplanung der Förderkulisse einzuhalten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich. Die Kenntnisnahme durch den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk erfolgt nach dem Ratsbeschluss.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 5.2Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Hof- und FassadenprogrammZur Vorlage · 00622-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Durchführung des „Hof- und Fassadenprogramms“ für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beschließen. Das Programm ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts Zentrale Nordstadt und dient der städtebaulichen sowie klimaresilienten Aufwertung des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“. Die Maßnahme umfasst die energetische Sanierung und Begrünung privater Immobilien, die Gestaltung von Fassaden, die Beseitigung von Graffitischäden sowie die Entsiegelung und Gestaltung von Innenhöfen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwendung ökologischer Baustoffe und dem Erhalt historischer Bausubstanz.
Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 2.073.750 Euro. Davon sind 70 Prozent, also 1.451.625 Euro, durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt, wofür ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt. Der städtische Eigenanteil beträgt 622.125 Euro und wird über das Amt für Stadterneuerung aus der Finanzstelle „Nordstadt Neu ab 2023 ff.“ bereitgestellt. Die jährlichen Auszahlungen bewegen sich in einer Spanne zwischen 376.250 Euro und 568.750 Euro.
Das Förderprogramm richtet sich an private Immobilieneigentümer. Es wird eine Hebelwirkung von mindestens sieben Euro privatem Kapital pro einem Euro öffentlicher Förderung angestrebt. Die Beratung der Antragstellenden erfolgt durch das Sanierungsmanagement und das Amt für Stadterneuerung. Für die Zeit nach 2030 ist eine separate Vorlage zur Weiterführung des Programms vorgesehen. Um die Zeitplanung der Förderkulisse zu gewährleisten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.3Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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Beratungsfolge
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.4Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale Erhaltungssatzung - ZE Antrag (Die Linke& Tierschutzpartei)-lag bereits vor-Zur Vorlage · 01089-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01089-26/2 stellt die Fraktion L + T im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zwei Ergänzungen zur Sachstandsvorlage bezüglich der Verdachtsgebiete für eine soziale Erhaltungssatzung.
Zunächst wird die Verwaltung aufgefordert, ein Bauvorhaben des Volkswohlbunds in der Chemnitzer Straße zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, inwieweit der geplante Abriss und Neubau von Wohngebäuden die Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung erfüllt, indem ein Nachweis über die Verdrängung der Bewohnerschaft erbracht wird. Falls eine solche Satzung notwendig wird, sollen sowohl der Ausschuss als auch der Volkswohlbund über die Auswirkungen auf den statistischen Unterbezirk und den weiteren Wohnungsbestand des Unternehmens informiert werden.
Des Weiteren beantragt die Fraktion eine Anpassung der Prüfungsfrequenz. Anstatt, wie in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen, jährlich nur einen der elf Verdachtsfälle zu prüfen, sollen zwei bis drei Prüfungen pro Jahr über externe Vergaben durchgeführt werden. Ziel ist es, die Untersuchungen noch innerhalb der aktuellen Wahlperiode abzuschließen. Die Antragsteller begründen dies mit der Notwendigkeit, zeitnah auf Entwicklungen am Wohnungsmarkt reagieren zu können und die Bewohner vor drohendem Wohnungsverlust zu schützen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4.1Nachtrag: 04.05.2026 + TV-Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale Erhaltungssatzung- Stellungnahme der Verwaltung- NachtragZur Vorlage · 01089-26/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale Erhaltungssatzung vor. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktion Die Linke/Tierschutzpartei, der vorsieht, jährlich zwei bis drei Vorbereitende Untersuchungen (VU) durch externe Planungsbüros durchzuführen.
Das Amt für Stadterneuerung weist darauf hin, dass in Dortmund bisher keine Erfahrung mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch vorliegt. Eine belastbare Personalbedarfsberechnung sei daher aktuell nicht möglich. Basierend auf Erfahrungswerten anderer Kommunen könnten mit den derzeit verfügbaren 1,35 Personalstellen maximal zwei Satzungsbereiche bearbeitet werden.
Als Pilotprojekt ist die Untersuchung des Gebiets Union-West geplant; die entsprechende Ausschreibung steht bevor. Nach Abschluss der Untersuchung soll bei positivem Ergebnis ein Satzungsbeschluss angestrebt werden, woran sich die Untersuchung eines weiteren Gebiets anschließen soll.
Die Verwaltung betont zudem rechtliche Rahmenbedingungen: Die Daten der Vorbereitenden Untersuchungen müssen für einen Satzungsbeschluss aktuell sein, was eine zeitnahe Umsetzung erfordert. Zudem besteht im sozialen Erhaltungsrecht eine Genehmigungsfiktion, wonach Bescheide bei vollständigen Unterlagen innerhalb eines Monats erlassen werden müssen. Der personelle Aufwand für die nach fünf Jahren vorgeschriebene Evaluation der Satzungen ist in der aktuellen Personalplanung nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.5Stadterneuerung City: 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 2. Beschluss zum Erlass der Satzung der Stadt Dortmund über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich "östliches Brückviertel"Zur Vorlage · 01308-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01308-26 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Erlass einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für das östliche Brückviertel beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung städtebaulicher Entwicklungen in einem Bereich, für den derzeit kein Vorkaufsrecht besteht. Der räumliche Geltungsbereich wird durch den Burgwall, die Kuckelke, den Willy-Brandt-Platz sowie den Friedhof und die Brückstraße begrenzt und umfasst verschiedene Flurstücke der Gemarkung Dortmund, Flur 2.
Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus anstehenden Grundstücksveräußerungen, über die die Stadt Kenntnis erlangt hat. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im betreffenden Quartier zu gewährleisten, ist eine zeitnahe Entscheidung erforderlich. Durch die Erlassung der Satzung entstehen der Stadt keine unmittelbaren Kosten.
Der Rat der Stadt soll die Entscheidung, die bereits durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, nachträglich genehmigen. Aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit weicht die Beratungsfolge von der regulären Ordnung ab. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen werden die Vorlage erst nach der Ratssitzung am 26. März 2026 zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.6Projekt „Gestaltungselemente Rahmer Wald“: Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Gesamtkonzepts und Beschluss zur farblichen Neugestaltung der S-Bahn-Unterführungen im Rahmer Wald.Zur Vorlage · 01398-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01398-26 des Amtes für Stadterneuerung umfasst verschiedene Maßnahmen zur Gestaltung von Elementen im Rahmer Wald sowie zur farblichen Neugestaltung von S-Bahn-Unterführungen.
Im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt Westerfilde & Bodelschwingh“ wird der Bezirksvertretung Mengede die Umsetzung eines Konzepts sowie die farbliche Neugestaltung der Unterführungen an der U-Bahn-Station Westerfilde und der Schloss-Westhusener-Straße vorgelegt. Für dieses Vorhaben sind Aufwendungen in Höhe von 30.000 Euro vorgesehen, wovon 24.000 Euro durch die Bezirksregierung Arnsberg gefördert werden.
Für die Bezirksvertretung Huckarde ist im Rahmen der „Inszenierung der IGA 2027“ die farbliche Neugestaltung der Unterführung Spechtstraße geplant. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2026 Kosten in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen, die vollständig von der Stadt getragen werden. Die Auswahl der Motive erfolgt durch eine Jury, die sich aus den beiden Bezirksbürgermeistern und der Abteilungsleiterin für Stadterneuerung zusammensetzt.
Das Konzept zur Gestaltung im Rahmer Wald ergänzt die Entwicklung des Forsthauses Rahm zu einem außerschulischen Bildungsort. In Verbindung mit der Renaturierung des Nettebachs durch die Emschergenossenschaft soll ein blaues Klassenzimmer entstehen. Weitere Maßnahmen im Bereich Westerfilde bis Jungferntal umfassen die Schaffung eines Naturerfahrungsraums, Sitzgelegenheiten, Baumpflanzungen sowie die Fortführung des Naturlehrpfads. Die Umsetzung dieser Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat, dem Liegenschaftsamt, Landwirtinnen und Landwirten sowie der Berücksichtigung von Naturschutz- und Verkehrssicherungspflichten.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich beschlossen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
- 6.1Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen - Geschäftsjahr 2025- Sie erhalten die Druckstücke mit dem Nachversand-Zur Vorlage · 01561-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01561-26 des Amtes für Wohnen dient der Vorlage des Tätigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025. Der Bericht wurde dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Mit der Vorlage wird die Dokumentation der im vergangenen Geschäftsjahr durch das Amt für Wohnen durchgeführten Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie zu beantragten Fördermitteln. Die Entscheidung über die Vorlage sieht lediglich die formale Kenntnisnahme der Inhalte durch das zuständige Gremium vor. Die inhaltliche Begründung der Vorlage verweist auf den beigefügten Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Faires-Wohnen-Gesetz NRW-Vorschlag zur TO (SPD)Zur Vorlage · 01885-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 6. Mai 2026 einen neuen Tagesordnungspunkt beantragt. Der Antrag betrifft das Thema Faires-Wohnen-Gesetz NRW.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die inhaltliche Konkretisierung des Anliegens zeitnah erfolgen soll. Die Vorlage dient als formaler Vorschlag zur Aufnahme des Punktes in die anstehende öffentliche Ausschusssitzung. Eine detaillierte Ausarbeitung des Sachverhalts durch die Antragstellenden ist für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2.1Nachtrag: 30.04.2026 +TV: Faires-Wohnen-Gesetz NRW, hier: Bitte um Stellungnahme (SPD)- NachtragZur Vorlage · 01885-26/1 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme sowie einen Antrag zum Entwurf des Faires-Wohnen-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (FWoG NRW) eingebracht. Ziel der Anfrage ist eine erste Einordnung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, der Maßnahmen gegen Schrottimmobilien, ausbeuterische Wohnverhältnisse und die Zweckentfremdung von Wohnraum vorsieht.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zu den potenziellen Auswirkungen des Gesetzes auf die Stadt Dortmund. Dabei geht es insbesondere um die Identifizierung neuer, praktisch relevanter Eingriffsbefugnisse und Instrumente, wie etwa Treuhandverwaltung oder Enteignung. Zudem wird die Verwaltung um eine Bewertung der Auswirkungen auf die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Wohnraum sowie zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gebeten. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Ermittlung des personellen und finanziellen Bedarfs, der für den Vollzug der neuen gesetzlichen Aufgaben entstehen könnte.
Zusätzlich beantragt die Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, dem Ausschuss spätestens im vierten Quartal des laufenden Jahres einen ausführlichen Bericht zum aktuellen Sachstand des FWoG NRW vorzulegen. Damit soll eine kontinuierliche politische Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens sowie Transparenz über die Umsetzungsperspektiven in der Stadt gewährleistet werden.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Angelegenheiten des Umweltamtes
- 7.1Überweisung (BV-Eving) Aufnahme zusätzlicher Observationsstandorte durch den Ermittlungsdienst Abfall (Antrag SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 00696-25/3 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hat einen Zusatzantrag zur Sitzung vom 3. März 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 7.1, der den Sachstandsbericht des Ermittlungsdienstes Abfall sowie die kommunalen Aktivitäten zur Abfallvermeidung und Abfallbeseitigung behandelt.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, bestimmte Standorte verstärkt in die Observierungsmaßnahmen des Ermittlungsdienstes Abfall einzubeziehen. Konkret sollen die Kamphecke zwischen Wittichstraße und Holthauser Straße, die Brechtener Straße im Bereich Auf dem Brink sowie der Bauernkamp in Höhe der Kleingartenanlagen Vorwärts und Erholung kontrolliert werden. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung gezielter Kontrollen zur Verhinderung illegaler Müllablagerungen.
Die Begründung der Fraktion stützt sich auf Hinweise aus der Bürgerschaft sowie auf eigene Beobachtungen der Mitglieder der Bezirksvertretung. Es wird angeführt, dass an diesen Orten wiederholt illegale Müllkippen auftreten, was Auswirkungen auf das Stadtbild, die Umwelt und die Anwohner hat und zusätzliche Kosten für die Stadtreinigung verursacht. Durch die Aufnahme dieser Standorte in die Observierung sollen Verursacher von Ordnungswidrigkeiten ermittelt und die Situation langfristig verbessert werden.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — nicht befasst
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — nicht befasst
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.2Flughafen Dortmund - Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2025Zur Vorlage · 01151-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Dortmund einen Bericht über die Verspätungen im flugplanmäßigen Verkehr am Flughafen Dortmund für das Jahr 2025 vor. Gemäß einem Beschluss aus dem Jahr 2001 ist die jährliche Zusammenstellung der Flugbewegungen, die nach 22:00 Uhr stattfinden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Vorlage geht zudem an die betroffenen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Die rechtliche Grundlage für die Betriebszeiten ist durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW geklärt, wodurch die Genehmigung zur Betriebszeitenerweiterung nunmehr bestandskräftig ist. Die planmäßigen Starts und Landungen sind auf den Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr festgelegt, wobei für verspätete Bewegungen bestimmte Zeitfenster und monatliche Kontingente gelten.
Als Ursachen für die Verspätungen im Jahr 2025 werden neben Wetterbedingungen auch Personalengpässe bei Fluggesellschaften und der Flugsicherung sowie Verzögerungen bei Slotfreigaben angeführt. Ein Rückgang der Verspätungen im Linienverkehr wird auf den Wegfall von Verbindungen durch die Fluggesellschaften Ryanair und Euewings zurückgeführt. Die Verspätungen im Linienflugverkehr machten einen Anteil von 4 % der gesamten Nachtflugbewegungen aus. Davon entfielen 15 Starts und 4 Landungen auf das Stadtgebiet Dortmund, während 4 Starts und 14 Landungen über Unna registriert wurden. Hoheitliche Flüge, wie etwa durch die Polizei oder den Intensivhubschrauber, werden nicht als regulärer Linienflugbetrieb gewertet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3EU-Mission: „100 klimaneutrale und intelligente Städte“Zur Vorlage · 01626-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Einreichung und die positive Bewertung des Klimastadtvertrags durch die EU-Kommission im Rahmen der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ sowie die damit verbundene Auszeichnung mit dem „Mission Label“ zur Kenntnis. Dortmund wurde bereits im April 2022 als eine von 100 Städten aus insgesamt 377 europäischen Bewerberstädten für dieses Programm ausgewählt.
Die Stadtverwaltung hat im Auftrag des Rates den Klimastadtvertrag erarbeitet und diesen im September 2025 bei der EU-Kommission eingereicht. Die im Februar 2026 erfolgte Zusage des Labels dient als Fahrplan zur Klimaneutralität. Das erhaltene Mission Label ermöglicht der Stadt einen vereinfachten Zugang zu weiteren EU-Förderprogrammen, wodurch bestehende Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Klimaziele beschleunigt oder erweitert werden können.
Die Teilnahme an der Mission fördert zudem den internationalen Austausch mit anderen europäischen Städten sowie die Vernetzung mit sieben weiteren deutschen Missionsstädten. Während die EU-Mission das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 verfolgt, bleibt das vom Rat beschlossene Ziel der Klimaneutralität für Dortmund bis 2035 bestehen. Für die Umsetzungsphase ist eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung vorgesehen. Eine öffentliche Auftaktveranstaltung ist für Juli 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4Klimaschutz als Gesundheitsschutz – kommunale Konsequenzen für Dortmund- Bitte um Stellungnahme ( Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01516-26 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Gesundheitsschutz gebeten. Die Anfrage bezieht sich auf die Notwendigkeit, Klimaschutzmaßnahmen als präventiven Gesundheitsschutz zu verstehen, da Erderwärmung und der Verlust an biologischer Vielfalt Risiken für die menschliche Gesundheit bergen. Dabei wird insbesondere auf die Gefahren durch zunehmende Hitzeereignisse in städtischen Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Flächenversiegelung hingewiesen.
Die Fragestellerin bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche konkreten Maßnahmen, wie etwa Hitzeaktionspläne, die Förderung von Stadtgrün, Entsiegelungen oder die Luftreinhaltung, derzeit in Dortmund verfolgt werden. Zudem wird gefragt, inwieweit die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimaveränderungen bei entsprechenden Maßnahmen systematisch erfasst werden und welche zusätzlichen präventiven Schritte zur Reduzierung von Hitzebelastungen für notwendig erachtet werden.
Des Weiteren wird die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit der Klimaschutzmaßnahmen sowie der künftigen Kommunikation dieser Maßnahmen unter dem Aspekt der Gesundheit gestellt. Die Anfrage thematisiert zudem die Notwendigkeit einer verstärkten ressortübergreifenden Koordination und prüft, ob die Einrichtung einer neuen Steuerungsstruktur, etwa eines Krisenstabs, zur Beschleunigung der Maßnahmen sinnvoll ist. Abschließend wird vorgeschlagen, eine gemeinsame Sondersitzung der zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einzuberufen, um eine kommunale Strategie zum Klima- und Gesundheitsschutz weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5Mörderische Mahd in Dortmund-Rahm- Vorschlag zur TO (Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01815-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01815-26 wird ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 6. Mai 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf einen Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Mörderische Mahd in Dortmund-Rahm“.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Anliegen in der kommenden Sitzung noch konkretisiert werden soll. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Sachverhalts liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Beratung des angefragten Punktes ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5.1Nachtrag: 04.05.2026 + TV Mörderische Mahd in Dortmund-Rahm- NachtragZur Vorlage · 01815-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Anfrage zur Durchführung von Mahdarbeiten in Dortmund-Rahm sowie zu ähnlichen Vorfällen in Hombruch und Brechten eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Meldung, dass bei einer Mahd kurz vor dem 21. März 2026 in Dortmund-Rahm zahlreiche Igel getötet wurden.
Die Fraktion bittet das Umweltamt um eine Stellungnahme zu verschiedenen Aspekten des Wildtierschutzes bei Grünpflegearbeiten. Konkret wird gefragt, wie sichergestellt wird, dass sich vor den Schnittmaßnahmen keine Igel oder andere Tiere im hohen Gras und in Hecken aufhalten. Zudem wird nach der Anpassung von Schnittmaßnahmen an die Lebensgewohnheiten der Tiere sowie nach der Bewertung des aktuellen Vorgehens unter Umwelt- und Tierschutzgesichtspunkten gefragt. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, wie das Personal für das Thema Wildtierschutz geschult und sensibilisiert wird.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6Anfrage zur strategischen Nutzung von Geothermie in Dortmund- Vorschlag zur TO (Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01816-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01816-26 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingereicht. Der Termin für die entsprechende Ausschusssitzung ist für den 6. Mai 2026 angesetzt.
Gegenstand des beantragten Tagesordnungspunktes ist eine Anfrage zur strategischen Nutzung von Geothermie im Stadtgebiet von Dortmund. Die Anfrage zielt darauf ab, die Thematik der geothermischen Energiegewinnung im Rahmen der Ausschussarbeit zu behandeln. In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass die Details des Anliegens zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Sitzung, in der dieser Punkt behandelt werden soll, ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6.1Nachtrag: 04.05.2026 + TV- Anfrage zur strategischen Nutzung von Geothermie in DortmundZur Vorlage · 01816-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Anfrage zur strategischen Nutzung von Geothermie in Dortmund eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, welche Rolle die Geothermie perspektivisch für den Ausbau der städtischen Fernwärmeversorgung einnehmen kann. Dabei wird zwischen hydrothermalen und petrothermalen Systemen unterschieden, wobei letztere durch technische Verfahren auch in weniger durchlässigen Gesteinsschichten Wärme gewinnen können.
Die Fraktion weist darauf hin, dass sich die geothermische Nutzung in Dortmund derzeit primär auf oberflächennahe Anwendungen im Gebäudebereich beschränkt, während in anderen Kommunen bereits Projekte zur Tiefengeothermie vorangetrieben werden. Die Verwaltung wird gebeten, Stellung zu vier spezifischen Punkten zu nehmen. Dazu gehören die Bewertung des Potenzials petrothermaler Geothermie für den Standort Dortmund sowie die Frage, ob ein fachlicher Austausch mit Kommunen stattfindet, die bereits Erfahrungen mit der Tiefengeothermie gesammelt haben. Zudem wird nach der Absicht der Stadt gefragt, Förderprogramme von Bund oder Land zur Erkundung und Nutzung geothermischer Potenziale in Anspruch zu nehmen. Die Anfrage unterstreicht die Notwendigkeit einer systematischen Prüfung geologischer Optionen im Rahmen der langfristigen Wärmeplanung.
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- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.7DWD Klimaprojektionen für Deutschland- Vorschlag zur TO (Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01818-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01818-26 wird ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 6. Mai 2026 vorgelegt. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit den DWD-Klimaprojektionen für Deutschland.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung des genannten Punktes ist für die öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.7.1Nachtrag: 05.05.2026 + TV - DWD Klimaprojektionen für Deutschland- ZE Antrag (Die Linke & Tierschutzpartei) - NachtragZur Vorlage · 01818-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Behandlung der neuen Klimaprojektionen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gestellt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die neuen regionalen Klimaprojektionen des DWD aufzubereiten und dem Ausschuss nach deren Veröffentlichung zur Kenntnis zu geben. Zudem soll ein Vergleich mit der vorangegangenen Generation der Projektionen aus dem Jahr 2018 erarbeitet werden, um neue Erkenntnisse zu identifizieren.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die bisherige Klimaanalyse für Dortmund aus dem Jahr 2019 auf den älteren Projektionsdaten basierte. Diese dient als Grundlage für die Planung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Der Antrag weist darauf hin, dass die aktuellen Temperaturentwicklungen die in der damaligen Analyse angenommenen Maximalwerte bereits überschritten haben. Die neuen Projektionen des DWD nutzen verbesserte Modelle und bieten eine deutlich höhere räumliche Auflösung. Dies soll eine präzisere Einschätzung von Risikogebieten, etwa für Hitzeinseln oder Niederschlagszonen, ermöglichen. Durch die Aufbereitung der Daten sollen lokale Gefährdungspotenziale besser bewertet werden können, um die Stadt auf die Auswirkungen der globalen Erwärmung vorzubereiten. Für die Umsetzung des Antrags sind keine personellen oder finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.8Nachtrag: 23.04.2026 + Kompensationsräume/Ausgleichsflächen/Ökokonten- Stellungnahme der Verwaltung NachtragZur Vorlage · 01266-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme des Umweltamtes zur Vorlage 01266-26/2 erläutert die Verwaltung die aktuelle Lage und Methodik bei der Kompensation von Eingriffen in die Natur innerhalb der Stadt Dortmund. Sofern der Ausgleich ausschließlich im Stadtgebiet erfolgt, liegen die Kompensationsflächen vollständig im Kompensationsraum 01 Münsterländisches Tiefland und Westfälische Bucht D34. Die Verfahren und die Methodik der Eingriffsregelung sowie die Rangfolge der Maßnahmen basieren auf den Beschlusslagen aus den Jahren 1998 und 2003 und folgen dem gesetzlich normierten Schema.
Ein regelmäßiger Austausch zwischen der Verwaltung und dem Regionalverband Ruhr (RVR) über Kompensationsmöglichkeiten auf Flächen des RVR findet derzeit nicht statt. Die Verwaltung plant jedoch, Kontakt mit dem Regionalverband aufzunehmen. Ein Ausgleich auf Flächen des RVR ist nur dann möglich, wenn der Regionalverband hierfür Flächen innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes zur Verfügung stellt, da der Nachweis der Kompensation grundsätzlich im Stadtgebiet erfolgen muss.
Die bestehende Beschlusslage sieht vor, den Ausgleich im Rahmen der Bauleitplanung vorzugsweise ortsnah zum Eingriff zu planen. Die Verwaltung prüft in laufenden Planverfahren die Potenziale für einen funktionalen Ausgleich, wobei der Fokus bisher auf stadteigenen Flächen lag. Die Untere Naturschutzbehörde wird beim Regionalverband anfragen, welche Flächen aus dem ökologischen Bodenfonds auf Dortmunder Stadtgebiet liegen, um diese bei künftigem Bedarf berücksichtigen zu können. Die zuständige Fachabteilung wurde bereits über das Angebot des ökologischen Bodenfonds informiert.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.9Nachtrag: 27.04.2026 + Klimabeirat – Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund zum Thema Organisationsstruktur, Kommunikationskonzept und Finanzierungsberatung der kommunalen Wärmeplanung- NachtragZur Vorlage · 01555-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01555-26 enthält Empfehlungen des Klimabeirates an den Rat der Stadt Dortmund zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Der Klimabeirat schlägt vor, eine neue Organisationsstruktur sowie eine Projektsteuerung mit zentralen Ansprechpersonen zu etablieren. Diese Einheit soll interdisziplinär und kooperativ mit allen relevanten Fachbereichen, Stadttöchtern und privaten Akteuren zusammenarbeiten, um die Wärmewende und den klimagerechten Stadtumbau zu steuern. Ziel ist es, die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Strategie zur energetischen Sanierung des Stadtgebiets zu koordinieren.
Des Weiteren empfiehlt der Klimabeirat die Ergänzung des laufenden Kommunikationskonzepts durch regelmäßige, zielgruppenorientierte interne und externe Dialogformate. Dabei sollen verschiedene Akteure wie die Stadtverwaltung, lokale Energieversorger, die Wohnungswirtschaft, Kammern sowie soziale und kirchliche Institutionen einbezogen werden. Auch die gezielte Information der Medien soll sicherstellen, dass die Erwartungen der Stadtgesellschaft berücksichtigt werden.
Ein dritter Punkt der Empfehlung betrifft die Rolle der Klimaagentur. Diese soll neben der technischen und Förderberatung auch Informationen von örtlichen Kreditinstituten an Gebäudeeigentümer und die Wirtschaft weiterleiten. Hintergrund ist die Notwendigkeit einer Finanzierungsberatung, um die wirtschaftliche Umsetzung der energetischen Sanierung zu unterstützen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die genannten Empfehlungen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- 8.1Sachstand zur Bearbeitung der Bewohnerparkzonen und Änderung der Bearbeitungsreihenfolge (Konzept'26)Zur Vorlage · 01399-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01399-26 befasst sich mit dem Sachstand des Bewohnerparkzonenkonzeptes „Konzept'26“ im Cityrandbereich von Dortmund. Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bearbeitungsreihenfolge für die Quartiere der ersten und zweiten Realisierungsstufe vor. Ziel der Neuordnung ist die Zusammenstellung verbleibender Quartiere aus den Stufen 1 und 2 sowie die Einbeziehung von Gebieten aus den Stufen 3 und 4. Für das Jahr 2026 ist die Umsetzung einer Bewohnerparkzone vorgesehen, wobei Schwerpunkte auf der Zone Hafen-Ost, die durch Fördermittel aus dem Projekt „ways2work“ in Höhe von 130.000 € unterstützt wird, sowie auf der Münsterstraße liegen.
Die Verwaltung bittet den Rat, die neue Reihenfolge zu beschließen und eine zusätzliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung von 12.735 € in der Haushaltsplanung 2027 zur Kenntnis zu nehmen. Für die Verkehrsüberwachung im Bereich des Kreuzviertels und des Kaiserstraßenviertels wird die Einrichtung von 2,43 zusätzlichen Planstellen im Außendienst des Ordnungsamtes ab dem 1. September 2026 vorgeschlagen. Die Personalkosten für das Jahr 2026 sollen durch Mehrerträge gedeckt werden.
Verzögerungen im Prozess werden auf komplexe Verfahren, Personalmangel in den zuständigen Ämtern sowie neue Prüfkriterien zurückgeführt. Für die Bewohnerparkzone Westerbleichstraße ist zudem eine Prüfung der Anforderungen der Feuerwehr bezüglich Rettungswegen erforderlich. Ein Ausschuss prüft derzeit die Eignung von Quartiersgaragen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.2Vorbescheid für die Errichtung der Sekundarstufe 1 als Modulbau auf dem Grundstück Glückaufsegenstraße 60 bis 62a, Gemarkung Hacheney, Flur 6, Flurstücke 731, 732, 737, 738, 739 und 746 Vorhaben gemäß §30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gemäß §31 Abs.2 BauGB 61/5-3-056043Zur Vorlage · 01441-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Zulässigkeit eines Vorbescheids für die Errichtung eines Modulbaus zur Sekundarstufe 1 der Gesamtschule im Süden beschlossen. Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück in der Glückaufsegenstraße 60 bis 62a in Hacheney.
Die Fläche ist im aktuellen Bebauungsplan WE 135 als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Verwaltung festgesetzt. Um den kurzfristigen Bedarf an Schulflächen im Rahmen des städtischen „Sofortpakets Schule“ ab dem Schuljahr 2027/2028 zu decken, wird eine Befreiung von der Art der Nutzung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt. Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, um die Fläche dauerhaft als Schulstandort zu entwickeln.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die schulische Nutzung keine höheren Auswirkungen auf das angrenzende Wohngebiet als die bisherige Zweckbestimmung hat. Durch ein Mobilitätskonzept, das den Pkw-Verkehr in der Glückaufsegenstraße reduzieren und den Hol- und Bringverkehr an der Haltestelle Hacheney bündeln soll, werden die Verkehrs- und Schallemissionen begrenzt. Die Erschließung der Fläche ist über die Glückaufsegenstraße gesichert. Für das Vorhaben entstehen der Stadt keine Kosten.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich beschlossen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.2.1Nachtrag: 05.05.2026 + TV - Vorbescheid für die Errichtung der Sekundarstufe 1 als Modulbau auf dem Grundstück Glückaufsegenstraße 60 bis 62a, Gemarkung Hacheney, Flur 6, Flurstücke 731, 732, 737, 738, 739 und 746- NachtragZur Vorlage · 01441-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Ergänzungsantrag zur Errichtung einer Schule der Sekundarstufe 1 als Modulbau in Hacheney gestellt. Das Bauvorhaben soll auf dem Grundstück in der Glückaufsegenstraße 60 bis 62a realisiert werden, wobei eine Befreiung vom Bebauungsplan die Grundlage bildet.
Der Antrag umfasst mehrere Maßnahmen zur Verkehrsplanung und Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung soll eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung für die Anwohner organisieren, an der verschiedene Fachbereiche wie die Immobilienwirtschaft, die Schulverwaltung, die Stadtplanung und das Tiefbauamt teilnehmen sollen. Ziel ist die frühzeitige Einbeziehung lokaler Interessen.
Hinsichtlich der Infrastruktur fordert die Fraktion die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am nördlichen Ende des Bahnsteigs der Stadtbahnhaltestelle „Hacheney“, um einen sicheren Zugang zur Schule zu gewährleisten. Zudem sollen auf dem Schulgelände ausreichend sichere Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Für den Bereich der Kiss-and-Go-Zone wird vorgeschlagen, diese nicht an der Busschleife zu platzieren, um den Busverkehr nicht zu beeinträchtigen.
Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, gegenüber dem Landesbetrieb Straßen.NRW einen direkten Vollanschluss der B54 an die Zillestraße einzufordern. Dabei sollen der aktuelle Planungsstand sowie die zeitliche Perspektive für eine Realisierung angefragt werden. Die Rückmeldung des Landesbetriebs soll dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.3Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike - hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike -Zur Vorlage · 01456-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01456-26 sieht die Verlängerung der Geltungsdauer einer Satzung über eine Veränderungssperre für das etwa 11 Hektar große Plangebiet des Bebauungsplanes Ev 156 – Gewerbegebiet Raveike im Stadtbezirk Dortmund-Eving vor. Die aktuelle Veränderungssperre, die am 6. Dezember 2024 in Kraft trat, würde regulär am 24. Juni 2026 auslaufen. Der Rat der Stadt soll die Geltungsdauer um ein Jahr bis zum 24. Juni 2027 verlängern.
Zweck dieser Maßnahme ist es, die städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebiets abzusichern und die Ansiedlung nicht zweckmäßiger Vorhaben bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zu verhindern. Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung bilden die Paragrafen 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches. Durch die Verlängerung entstehen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen und es werden keine Fördermittel in Anspruch genommen.
Die zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretung Eving, der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Rat der Stadt, sollen im Zeitraum von April bis Mai 2026 Empfehlungen oder Beschlüsse zu der Vorlage fassen. Die Bauleitplanverfahren orientieren sich dabei an den Grundsätzen des Gender Planning sowie an den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit. Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre wird den politischen Gremien in elektronischer Form zur Einsichtnahme bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.3.1Nachtrag: 29.04.2026 + Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike - hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike - Die Anlage steht nur digital und als Aushang zur Sitzung zur Verfügung - NachtragZur Vorlage · 01456-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Vorlage 01456-26 wird eine Änderung im Rahmen der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Raveike (Bebauungsplan Ev 156) vorgenommen. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für das besagte Gebiet.
Im Nachgang zur ursprünglichen Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 01456-26 wurde die Notwendigkeit festgestellt, die Anlage 2 des Vorgangs auszutauschen. Die Verwaltung legt der geplanten Beschlussfassung daher eine korrigierte Fassung der Anlage 2 zugrunde. Diese enthält die überarbeitete Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre in digitaler Form.
Das Verfahren durchläuft die vorgesehenen Gremien, wobei die Bezirksvertretung Eving sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Empfehlung abgeben. Der Hauptausschuss und der Ältestenrat sowie der Rat der Stadt sind für die abschließende Beschlussfassung zuständig.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.4Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 189 - Oberdelle - sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Bundesgesetzbuch (BauGB) hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Entscheidiung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, IV. Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, soweit erforderlich, V. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 00938-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 00938-26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Lü 189 - Oberdelle im Dortmunder Ortsteil Bövinghausen beantragt. Das Vorhaben sieht auf einer rund 6.500 m² großen Fläche eine bauliche Nachverdichtung vor, die die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu drei Geschossen sowie einer zweigeschossigen Tageseinrichtung für Kinder umfasst. Ziel ist die Arrondierung der Wohnbebauung und der Ausgleich eines Defizits an Betreuungsplätzen. Zudem ist eine fußläufige Verbindung zwischen der Neptunstraße und dem Friedhof geplant.
Das Verfahren soll nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt als „Altfall“ mit einer Quote von 25 % für geförderten Wohnungsbau zu behandeln. Ein städtebaulicher Vertrag mit der Eigentümerin LEG soll Vorgaben zu Gebäudestandards, Archäologie und Baumersatz regeln. Die Flächennutzung sieht vor, dass 79 % des Gebiets als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Bebauung ist mit einer maximalen Gebäudehöhe von 10,50 m und einer Geschossflächenzahl von 1,2 geplant. Für Flachdächer wird eine PV-Anlagen-Quote von 40 % vorgesehen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll den Aufstellungsbeschluss fassen, die Behördenbeteiligung prüfen und die Öffentlichkeit beteiligen. Der Entwurf sowie die Begründung sollen zur Einsichtnahme im Internet und im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ausgelegt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal; die Ermittlung etwaiger Kosten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.5Bauleitplanung; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: I. Beschluss zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes – Wohnquartier am Kirchhörder Bach -; II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 01346-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01346-26 behandelt die 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dortmund sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitplanverfahren „Wohnquartier am Kirchhörder Bach“ (Bebauungsplanentwurf Hom 262). Ziel der Planung im Stadtbezirk Hombruch ist die städtebauliche Neuordnung einer Gewerbebrache, um die Voraussetzungen für ein Wohngebiet mit etwa 460 Wohneinheiten, eine Tageseinrichtung für Kinder und einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.100 Quadratmetern zu schaffen.
Die Änderung sieht vor, im südlichen Teilbereich eine Fläche von circa 0,36 Hektar von „Wohnbaufläche“ in ein „Sondergebiet für großflächigen Handel für die Nahversorgung / Wohnen“ umzuwidmen. Im nördlichen Teilbereich von circa 0,45 Hektar soll eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden. Das Vorhaben soll mindestens 90 Prozent nahversorgungsrelevante Sortimente umfassen und entspricht den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW sowie dem Masterplan Einzelhandel der Stadt Dortmund.
Das Plangebiet liegt im Außenbereich und im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplans Dortmund. Ein Verkehrsgutachten der Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH bestätigt die ausreichende Kapazität des Straßennetzes. Für die Verfahren wird die Erstellung eines gemeinsamen Umweltberichts sowie eine zweiwöchige Internetveröffentlichung und ein Aushang im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit empfohlen. Die Verfahren sollen als Parallelverfahren zusammengeführt werden. Es entstehen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen oder Förderbedarfe.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.6Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans InO 109 – Märkische Straße/ Heiliger Weg – hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans InO 109 – Märkische Straße/ Heiliger Weg –, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 01353-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 01353-26 wird die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans InO 109 – Märkische Straße/ Heiliger Weg vorgeschlagen. Ziel des Vorhabens ist eine städtebauliche Neuordnung auf einer Fläche von etwa 1,53 Hektar. Dies soll durch den Rückbau bestehender Gebäude, darunter ein Wohn- und Geschäftshaus, ein Lebensmitteldiscounter sowie eine Werkstatt, und den anschließenden Neubau erreicht werden. Geplant ist die Vergrößerung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters von rund 700 m² auf 1.500 m² sowie die Errichtung eines viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit voraussichtlich weniger als zehn Wohneinheiten. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 sollen 30 Prozent der Bruttogeschossfläche des Wohnungsneubaus als geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.
Das Gebiet ist im Regionalplan Ruhr sowie im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund als Siedlungsbereich bzw. Sondergebiet für Handel und Büro ausgewiesen. Aufgrund der industriellen Historie des Standorts besteht ein Risiko für Bodenverunreinigungen sowie für Methangasaustritte. Im weiteren Planungsverfahren sind Untersuchungen zu Schall, Lufthygienie, Entwässerung und Einzelhandelverträglichkeit sowie eine Umweltprüfung vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung soll über den Heiligen Weg und die Feldstraße erfolgen, wobei die Tordurchfahrt an der Märkischen Straße entfallen soll.
Die Verwaltung plant die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wobei die Planunterlagen für 14 Tage im Internet sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ausliegen. Die Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ist für den 28. April 2026, die des Beirates der unteren Naturschutzbehörde für den 29. April 2026 und die des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen für den 6. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.7Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 281 – Faßstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Beschluss zur Durchführung eines eingeschränkten BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 01612-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01612-26 wird die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 281 – Faßstraße – beantragt. Ziel der Änderung ist es, eine Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums durch einen Ergänzungsbau zu ermöglichen. Das etwa 2.500 m² große, derzeit asphaltierte Plangebiet im Stadtbezirk Hörde soll dabei von einer öffentlichen Grünfläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule umgewandelt werden.
Der geplante Erweiterungsneubau soll als vier- bis fünfgeschossiger Gebäuderiegel mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 3.700 m² bis 4.000 m² errichtet werden. Die Bebauung sieht eine maximale Gebäudehöhe von 17 Metern sowie eine Grundflächenzahl von 0,6 vor. Im Rahmen der Planung sind die Entwicklung der Außenanlagen, die Schaffung von etwa acht PKW-Stellplätzen sowie die Installation von Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen auf mindestens 40 Prozent der Dachfläche vorgesehen. Aufgrund prognostizierter Verkehrsüberreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Die Oberflächenentwässerung soll gedrosselt in die Emscher erfolgen, während der ökologische Ausgleich über das Ökokonto Pleckenbrinksee realisiert wird.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Behörden und die verwaltungsinterne Abstimmung sind bereits erfolgt. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll die Planänderung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Die Bezirksvertretung Hörde wird am 5. Mai 2026 eine Empfehlung abgeben, woraufhin der Ausschuss am 6. Mai 2026 entscheiden soll.
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- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.8Neugestaltung der Unternehmenszentrale der Sparkasse Dortmund an der Kampstraße zwischen Katharinenstraße und Freistuhl hier: Information über Zielsetzungen und das weitere VorgehenZur Vorlage · 01418-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sparkasse Dortmund plant die Neugestaltung ihrer Unternehmenszentrale an der Kampstraße. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Kundenzentrums sowie eines Hochhauses und die Sanierung des Technischen Zentrums auf einer Fläche von etwa 7.650 m². Das Projekt sieht eine Bruttogeschossfläche von circa 15.000 m² für die Sparkasse vor, ergänzt durch 10.000 bis 14.000 m² für externe Büroflächen. Zudem sind ein Hotel mit 200 bis 220 Zimmern, Einzelhandelsflächen von 400 bis 1.200 m² sowie zwei Gastronomiebetriebe mit jeweils etwa 300 m² Gastraum vorgesehen. Die Sparkasse Dortmund verfolgt dabei das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035.
Für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren stellt die Sparkasse Dortmund ein Budget von 475.000 € bereit, wovon etwa 40 % als Preisgelder ausgeschüttet werden sollen. Eine Jury aus acht Fach- und sieben Sachpreisrichter*innen bewertet die eingereichten Konzepte nach Kriterien wie Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Barrierefreiheit, Maßstäblichkeit sowie städtebaulichen und funktionalen Aspekten. Der Zeitplan sieht den Versand der Aufgabenpapiere ab Ende März 2026 vor, gefolgt von einem Auftaktbriefing im April und einer anonymen Zwischenpräsentation im Juni 2026. Die Jury wird im November 2026 eine schriftliche Empfehlung abgeben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, nach dieser Empfehlung einen oder mehrere Preisträger mit den Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 gemäß HOAI zu beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird. Der Rat der Stadt soll die Zielsetzungen und das weitere Vorgehen im Zeitraum zwischen dem 22. April und dem 28. Mai 2026 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.9Überweisung (Rat) - Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe –-Vorlage lag bereits zur Sitzung am 11.03.2026 vor-Zur Vorlage · 00588-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt über die wasserrechtliche Ablehnung des geplanten Brückenbauwerks über den Rüpingsbach. Die Brücke war im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 – Am Lennhofe – vorgesehen, um die Fuß- und Radverkehrsanbindung des neuen Wohnquartiers zu optimieren und die Wege zu ÖPNV-Anschlüssen zu verkürzen.
Nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Naturschutzbehörde wurde die Umsetzung der Verbindung abgelehnt. Die Behörden begründen dies damit, dass die Brücke für Rettungseinsätze nicht erforderlich sei und die bestehenden Verbindungen über den Seilbahnweg als ausreichend bewertet werden. Zudem wird ein dauerhafter Eingriff in das durch die Bezirksregierung Arnsberg festgesetzte Überschwemmungsgebiet sowie eine Beeinträchtigung der gewässerbiologischen Entwicklung des Rüpingsbaches befürchtet.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht steht das Bauwerk im Konflikt mit dem Landschaftsschutzgebiet sowie dem Biotopverbund. Die Erhaltung der Ufergehölze als Lebensraum für Fledermäuse und andere Arten sowie die Vermeidung von erhöhtem Erholungsdruck werden höher gewichtet als die zusätzliche Verkehrsverbindung. Da keine rechtliche Grundlage für eine Befreiung von den gesetzlichen Vorgaben vorliegt, kann die Brücke nicht errichtet werden. In der Folge soll die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Bürgschaft in Höhe von 416.500 Euro an die Projektentwicklerin zurückgegeben und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Wohngebietsentwicklung bleibt hiervon unberührt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: vertagt - 8.9.1Überweisung ( Rat) -Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe – | PrüfungZur Vorlage · 00588-25/1 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der geplanten Fuß- und Radwegebrücke über den Rüpingsbach vorgelegt. Die Vorlage befasst sich zudem mit den daraus resultierenden Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe.
Im Rahmen der Vorlage wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu prüfen, ob die Realisierung einer Querungshilfe an einer anderen Stelle möglich ist. Ziel dieser Prüfung ist es, eine alternative Lösung zu finden, die den Interessen der Anwohner berücksichtigt. Die Vorlage wurde dem Rat der Stadt am 26. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird im zuständigen Ausschuss am 6. Mai 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme behandelt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: vertagt - 8.9.2Nachtrag: 04.05.2026 +TV Hom 252 - Am Lennhofe, zusätzliche Erläuterungen zum Verzicht auf die Fuß-/Radwegebrücke Rüpingsbach-NachtragZur Vorlage · 00588-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zum Verzicht auf eine Fuß- und Radwegebrücke über den Rüpingsbach im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 „Am Lennhofe“ vorgelegt. Die Bewertung der städtebaulichen, verkehrlichen und umweltrechtlichen Aspekte zeigt, dass ein Brückenbau die Wege zu Infrastruktureinrichtungen wie Schulen oder der U-Bahn nur geringfügig verkürzen würde, während Wegverlängerungen zwischen 10<0xE2><0x80><0xAF>000 und 400 Metern entstehen würden. Eine Anbindung über ein Hotelgrundstück wird aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit und notwendiger Flächenankäufe als nicht möglich eingestuft.
Aus umweltrechtlicher Sicht ist der Rüpingsbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, weshalb eine naturschutzrechtliche Befreiung für ein Bauwerk nicht in Aussicht gestellt wird. Zudem wäre ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Die vorliegende Brückenvorplanung mit einer Spannweite von etwa 14 Metern und einer Neigung von 5,8 Prozent würde den Hochwasserschutz (HQ 100) gefährden, da die Wasserspiegellage angehoben würde und Kollisionen mit Entwässerungsanlagen entstehen könnten. Eine Vergrößerung der Spannweite zur Sicherstellung des Abflusses und zum Schutz des Naturhaushalts wird aufgrund von Problemen beim höhentechnischen Anschluss, der Verletzung der Barrierefreiheit-Vorgaben sowie steigender Kosten als nicht umsetzbar bewertet. Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauwerk unabhängig von den wasserwirtschaftlichen Gründen nicht genehmigungsfähig wäre. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnisnahme.
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- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 8.10Bahnübergang Dortmund Rahm- Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 38887-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Bahnübergang in Dortmund-Rahm über den aktuellen Stand der Planungen informiert. Auf eine Anfrage bezüglich einer möglichen Taktverdichtung auf der Emschertalbahn wurde auf eine Rückmeldung der DB InfraGo AG verwiesen. Nach Angaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens liegt derzeit kein Planungsauftrag des Landes oder des Zweckverbandes vor. Für die Umsetzung eines 15-Minuten-Taktes auf diesem Streckenabschnitt sei eine vertiefte technische Planung der gesamten Strecke erforderlich.
Seitens des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Untersuchungen am Bahnhof Rahm vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass im Falle einer künftigen Taktverdichtung die Verkehrssituation neu bewertet und über mögliche bauliche Lösungen entschieden werde. Die im SPNV-Zielnetz 2040 des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hinterlegten Planungen für die Emschertalbahn werden von der Stadt Dortmund unterstützt.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.11Denkmalpflege: steinerner Turm-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00832-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum baulichen Zustand des „Steinernen Turms“ im Bereich der Westfalenhallen auf die Anfrage der Fraktionen B‘90/Die Grünen und Volt reagiert. Das als Baudenkmal eingetragene Bauwerk weist laut der zuständigen Fachabteilung Schäden am Mauerwerk und am Dach auf, die unter anderem durch ausbreitenden Grünwuchs entstanden sind.
Nach einer Begutachtung durch die Untere Denkmalbehörde und die zuständige Stelle für Instandhaltung im März 2026 wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet. Der schädigende Baum wurde entfernt und die betroffene Stelle provisorisch mit einem Netz gesichert. Zudem wurde der unmittelbare Umgebungsbereich mit Bauzäunen gesichert, um die Verkehrssicherheit für Passantinnen und Passanten zu gewährleisten.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ist eine Klärung der Zuständigkeiten erforderlich, da das Grundstück und die baulichen Aufbauten unterschiedlichen Fachbereichen zugeordnet sind. Für die Beseitigung weiterer Schäden, wie etwa die mögliche Nachbefestigung von Fassadensteinen, müssen die Vorgaben des Naturschutzrechts beachtet werden, wonach der Rückschnitt von Gehölzen grundsätzlich erst ab Oktober zulässig ist.
Die Verwaltung arbeitet zudem an einer Regelung zur Sicherstellung regelmäßiger Kontrollen für Baudenkmale ohne unmittelbare Nutzung. Ziel ist es, durch eine verbindliche Organisation der regelmäßigen Inaugenscheinnahmen Substanzverluste und Folgekosten frühzeitig zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.12Geschosswohnungsbau-Bitte um Stellungnahme ( SPD)Zur Vorlage · 01887-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme zum Thema Geschosswohnungsbau eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Erarbeitung von Informationen zur aktuellen Lage der Bauanträge im Bereich des mehrgeschossigen Wohnungsbaus.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie viele Anträge zur Realisierung von Geschosswohnungsbau derzeit bearbeitet werden und wie viele Wohneinheiten die den Anträgen zugrunde liegenden Vorhaben umfassen. Zudem wird nach der räumlichen Verortung dieser Bauvorhaben im Stadtgebiet sowie nach der durchschnittlichen Dauer der Bearbeitung solcher Anträge gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Identifizierung von Verzögerungsfaktoren in den Verfahren. Die Fraktion möchte wissen, welche Gründe am häufigsten zu Mängellisten oder Nachforderungen im Rahmen der Antragsverfahren führen. Darüber hinaus wird nach den Beratungs- und Unterstützungsleistungen gefragt, die Bauwilligen bereits vor der Antragstellung angeboten werden, um Nachforderungen und daraus resultierende Verzögerungen zu vermeiden. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über den Stand der laufenden Verfahren und die Bearbeitungszeiten zu erhalten sowie die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren durch frühzeitige Unterstützung zu beleuchten.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9Anfragen-nicht besetzt-
- 10Informationen der Verwaltung