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Beschlussvorlage

Vorbescheid für die Errichtung der Sekundarstufe 1 als Modulbau auf dem Grundstück Glückaufsegenstraße 60 bis 62a, Gemarkung Hacheney, Flur 6, Flurstücke 731, 732, 737, 738, 739 und 746

01441-26

🟢 Beschlossen 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Zulässigkeit eines Vorbescheids für die Errichtung eines Modulbaus zur Sekundarstufe 1 der Gesamtschule im Süden beschlossen. Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück in der Glückaufsegenstraße 60 bis 62a in Hacheney.

Die Fläche ist im aktuellen Bebauungsplan WE 135 als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Verwaltung festgesetzt. Um den kurzfristigen Bedarf an Schulflächen im Rahmen des städtischen „Sofortpakets Schule“ ab dem Schuljahr 2027/2028 zu decken, wird eine Befreiung von der Art der Nutzung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt. Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, um die Fläche dauerhaft als Schulstandort zu entwickeln.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die schulische Nutzung keine höheren Auswirkungen auf das angrenzende Wohngebiet als die bisherige Zweckbestimmung hat. Durch ein Mobilitätskonzept, das den Pkw-Verkehr in der Glückaufsegenstraße reduzieren und den Hol- und Bringverkehr an der Haltestelle Hacheney bündeln soll, werden die Verkehrs- und Schallemissionen begrenzt. Die Erschließung der Fläche ist über die Glückaufsegenstraße gesichert. Für das Vorhaben entstehen der Stadt keine Kosten.

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