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Beschlussvorlage

Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike -

01456-26

🟢 Beschlossen 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt · mit Änderungen einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 01456-26 sieht die Verlängerung der Geltungsdauer einer Satzung über eine Veränderungssperre für das etwa 11 Hektar große Plangebiet des Bebauungsplanes Ev 156 – Gewerbegebiet Raveike im Stadtbezirk Dortmund-Eving vor. Die aktuelle Veränderungssperre, die am 6. Dezember 2024 in Kraft trat, würde regulär am 24. Juni 2026 auslaufen. Der Rat der Stadt soll die Geltungsdauer um ein Jahr bis zum 24. Juni 2027 verlängern.

Zweck dieser Maßnahme ist es, die städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebiets abzusichern und die Ansiedlung nicht zweckmäßiger Vorhaben bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zu verhindern. Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung bilden die Paragrafen 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches. Durch die Verlängerung entstehen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen und es werden keine Fördermittel in Anspruch genommen.

Die zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretung Eving, der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Rat der Stadt, sollen im Zeitraum von April bis Mai 2026 Empfehlungen oder Beschlüsse zu der Vorlage fassen. Die Bauleitplanverfahren orientieren sich dabei an den Grundsätzen des Gender Planning sowie an den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit. Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre wird den politischen Gremien in elektronischer Form zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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