Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift vom 26.03.26Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- 2.1Amtseinführung und Vereidigung von Stadtrat Thorsten Bunte
- 3Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.1Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike - hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike -Zur Vorlage · 01456-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01456-26 sieht die Verlängerung der Geltungsdauer einer Satzung über eine Veränderungssperre für das etwa 11 Hektar große Plangebiet des Bebauungsplanes Ev 156 – Gewerbegebiet Raveike im Stadtbezirk Dortmund-Eving vor. Die aktuelle Veränderungssperre, die am 6. Dezember 2024 in Kraft trat, würde regulär am 24. Juni 2026 auslaufen. Der Rat der Stadt soll die Geltungsdauer um ein Jahr bis zum 24. Juni 2027 verlängern.
Zweck dieser Maßnahme ist es, die städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebiets abzusichern und die Ansiedlung nicht zweckmäßiger Vorhaben bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zu verhindern. Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung bilden die Paragrafen 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches. Durch die Verlängerung entstehen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen und es werden keine Fördermittel in Anspruch genommen.
Die zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretung Eving, der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Rat der Stadt, sollen im Zeitraum von April bis Mai 2026 Empfehlungen oder Beschlüsse zu der Vorlage fassen. Die Bauleitplanverfahren orientieren sich dabei an den Grundsätzen des Gender Planning sowie an den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit. Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre wird den politischen Gremien in elektronischer Form zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 3.1.1Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike - hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike -Zur Vorlage · 01456-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Vorlage 01456-26 wird eine Änderung im Rahmen der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Raveike (Bebauungsplan Ev 156) vorgenommen. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für das besagte Gebiet.
Im Nachgang zur ursprünglichen Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 01456-26 wurde die Notwendigkeit festgestellt, die Anlage 2 des Vorgangs auszutauschen. Die Verwaltung legt der geplanten Beschlussfassung daher eine korrigierte Fassung der Anlage 2 zugrunde. Diese enthält die überarbeitete Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre in digitaler Form.
Das Verfahren durchläuft die vorgesehenen Gremien, wobei die Bezirksvertretung Eving sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Empfehlung abgeben. Der Hauptausschuss und der Ältestenrat sowie der Rat der Stadt sind für die abschließende Beschlussfassung zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — mehrheitlich beschlossen
- 3.2Sachstand zur Bearbeitung der Bewohnerparkzonen und Änderung der Bearbeitungsreihenfolge (Konzept'26)Zur Vorlage · 01399-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01399-26 befasst sich mit dem Sachstand des Bewohnerparkzonenkonzeptes „Konzept'26“ im Cityrandbereich von Dortmund. Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bearbeitungsreihenfolge für die Quartiere der ersten und zweiten Realisierungsstufe vor. Ziel der Neuordnung ist die Zusammenstellung verbleibender Quartiere aus den Stufen 1 und 2 sowie die Einbeziehung von Gebieten aus den Stufen 3 und 4. Für das Jahr 2026 ist die Umsetzung einer Bewohnerparkzone vorgesehen, wobei Schwerpunkte auf der Zone Hafen-Ost, die durch Fördermittel aus dem Projekt „ways2work“ in Höhe von 130.000 € unterstützt wird, sowie auf der Münsterstraße liegen.
Die Verwaltung bittet den Rat, die neue Reihenfolge zu beschließen und eine zusätzliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung von 12.735 € in der Haushaltsplanung 2027 zur Kenntnis zu nehmen. Für die Verkehrsüberwachung im Bereich des Kreuzviertels und des Kaiserstraßenviertels wird die Einrichtung von 2,43 zusätzlichen Planstellen im Außendienst des Ordnungsamtes ab dem 1. September 2026 vorgeschlagen. Die Personalkosten für das Jahr 2026 sollen durch Mehrerträge gedeckt werden.
Verzögerungen im Prozess werden auf komplexe Verfahren, Personalmangel in den zuständigen Ämtern sowie neue Prüfkriterien zurückgeführt. Für die Bewohnerparkzone Westerbleichstraße ist zudem eine Prüfung der Anforderungen der Feuerwehr bezüglich Rettungswegen erforderlich. Ein Ausschuss prüft derzeit die Eignung von Quartiersgaragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.3Neugestaltung der Unternehmenszentrale der Sparkasse Dortmund an der Kampstraße zwischen Katharinenstraße und Freistuhl hier: Information über Zielsetzungen und das weitere VorgehenZur Vorlage · 01418-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sparkasse Dortmund plant die Neugestaltung ihrer Unternehmenszentrale an der Kampstraße. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Kundenzentrums sowie eines Hochhauses und die Sanierung des Technischen Zentrums auf einer Fläche von etwa 7.650 m². Das Projekt sieht eine Bruttogeschossfläche von circa 15.000 m² für die Sparkasse vor, ergänzt durch 10.000 bis 14.000 m² für externe Büroflächen. Zudem sind ein Hotel mit 200 bis 220 Zimmern, Einzelhandelsflächen von 400 bis 1.200 m² sowie zwei Gastronomiebetriebe mit jeweils etwa 300 m² Gastraum vorgesehen. Die Sparkasse Dortmund verfolgt dabei das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035.
Für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren stellt die Sparkasse Dortmund ein Budget von 475.000 € bereit, wovon etwa 40 % als Preisgelder ausgeschüttet werden sollen. Eine Jury aus acht Fach- und sieben Sachpreisrichter*innen bewertet die eingereichten Konzepte nach Kriterien wie Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Barrierefreiheit, Maßstäblichkeit sowie städtebaulichen und funktionalen Aspekten. Der Zeitplan sieht den Versand der Aufgabenpapiere ab Ende März 2026 vor, gefolgt von einem Auftaktbriefing im April und einer anonymen Zwischenpräsentation im Juni 2026. Die Jury wird im November 2026 eine schriftliche Empfehlung abgeben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, nach dieser Empfehlung einen oder mehrere Preisträger mit den Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 gemäß HOAI zu beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird. Der Rat der Stadt soll die Zielsetzungen und das weitere Vorgehen im Zeitraum zwischen dem 22. April und dem 28. Mai 2026 zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.4Flughafen Dortmund - Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2025Zur Vorlage · 01151-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Dortmund einen Bericht über die Verspätungen im flugplanmäßigen Verkehr am Flughafen Dortmund für das Jahr 2025 vor. Gemäß einem Beschluss aus dem Jahr 2001 ist die jährliche Zusammenstellung der Flugbewegungen, die nach 22:00 Uhr stattfinden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Vorlage geht zudem an die betroffenen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Die rechtliche Grundlage für die Betriebszeiten ist durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW geklärt, wodurch die Genehmigung zur Betriebszeitenerweiterung nunmehr bestandskräftig ist. Die planmäßigen Starts und Landungen sind auf den Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr festgelegt, wobei für verspätete Bewegungen bestimmte Zeitfenster und monatliche Kontingente gelten.
Als Ursachen für die Verspätungen im Jahr 2025 werden neben Wetterbedingungen auch Personalengpässe bei Fluggesellschaften und der Flugsicherung sowie Verzögerungen bei Slotfreigaben angeführt. Ein Rückgang der Verspätungen im Linienverkehr wird auf den Wegfall von Verbindungen durch die Fluggesellschaften Ryanair und Euewings zurückgeführt. Die Verspätungen im Linienflugverkehr machten einen Anteil von 4 % der gesamten Nachtflugbewegungen aus. Davon entfielen 15 Starts und 4 Landungen auf das Stadtgebiet Dortmund, während 4 Starts und 14 Landungen über Unna registriert wurden. Hoheitliche Flüge, wie etwa durch die Polizei oder den Intensivhubschrauber, werden nicht als regulärer Linienflugbetrieb gewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.5Klimabeirat – Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund zum Thema Organisationsstruktur, Kommunikationskonzept und Finanzierungsberatung der kommunalen WärmeplanungZur Vorlage · 01555-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01555-26 enthält Empfehlungen des Klimabeirates an den Rat der Stadt Dortmund zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Der Klimabeirat schlägt vor, eine neue Organisationsstruktur sowie eine Projektsteuerung mit zentralen Ansprechpersonen zu etablieren. Diese Einheit soll interdisziplinär und kooperativ mit allen relevanten Fachbereichen, Stadttöchtern und privaten Akteuren zusammenarbeiten, um die Wärmewende und den klimagerechten Stadtumbau zu steuern. Ziel ist es, die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Strategie zur energetischen Sanierung des Stadtgebiets zu koordinieren.
Des Weiteren empfiehlt der Klimabeirat die Ergänzung des laufenden Kommunikationskonzepts durch regelmäßige, zielgruppenorientierte interne und externe Dialogformate. Dabei sollen verschiedene Akteure wie die Stadtverwaltung, lokale Energieversorger, die Wohnungswirtschaft, Kammern sowie soziale und kirchliche Institutionen einbezogen werden. Auch die gezielte Information der Medien soll sicherstellen, dass die Erwartungen der Stadtgesellschaft berücksichtigt werden.
Ein dritter Punkt der Empfehlung betrifft die Rolle der Klimaagentur. Diese soll neben der technischen und Förderberatung auch Informationen von örtlichen Kreditinstituten an Gebäudeeigentümer und die Wirtschaft weiterleiten. Hintergrund ist die Notwendigkeit einer Finanzierungsberatung, um die wirtschaftliche Umsetzung der energetischen Sanierung zu unterstützen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die genannten Empfehlungen zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6EU-Mission: „100 klimaneutrale und intelligente Städte“Zur Vorlage · 01626-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Einreichung und die positive Bewertung des Klimastadtvertrags durch die EU-Kommission im Rahmen der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ sowie die damit verbundene Auszeichnung mit dem „Mission Label“ zur Kenntnis. Dortmund wurde bereits im April 2022 als eine von 100 Städten aus insgesamt 377 europäischen Bewerberstädten für dieses Programm ausgewählt.
Die Stadtverwaltung hat im Auftrag des Rates den Klimastadtvertrag erarbeitet und diesen im September 2025 bei der EU-Kommission eingereicht. Die im Februar 2026 erfolgte Zusage des Labels dient als Fahrplan zur Klimaneutralität. Das erhaltene Mission Label ermöglicht der Stadt einen vereinfachten Zugang zu weiteren EU-Förderprogrammen, wodurch bestehende Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Klimaziele beschleunigt oder erweitert werden können.
Die Teilnahme an der Mission fördert zudem den internationalen Austausch mit anderen europäischen Städten sowie die Vernetzung mit sieben weiteren deutschen Missionsstädten. Während die EU-Mission das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 verfolgt, bleibt das vom Rat beschlossene Ziel der Klimaneutralität für Dortmund bis 2035 bestehen. Für die Umsetzungsphase ist eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung vorgesehen. Eine öffentliche Auftaktveranstaltung ist für Juli 2026 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.7Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Sanierungs-/GeschäftsstraßenmanagementZur Vorlage · 00464-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zwei Beschlüsse zum Integrierten Handlungskonzept „Zentrale Nordstadt“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 fassen. Im Rahmen der Vorlage 00464-25 wird das Vergabe- und Beschaffungszentrum beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren für ein Sanierungs- und Geschäftsstraßenmanagement mit einem Volumen von 3.040.525 Euro durchzuführen. Die Verwaltung soll dabei ermächtigt werden, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Die Laufzeit der Ausschreibung ist auf zunächst vier Jahre ausgelegt, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere vier Jahre, sofern ein erneuter Ratsbeschluss erfolgt.
Zudem ist die Durchführung eines Quartiersfonds mit einem Budget von 220.000 Euro vorgesehen. Die Gesamtaufwendungen für beide Maßnahmen belaufen sich auf 3.260.525 Euro. Davon werden 70 Prozent durch Städtebauförderung refinanziert, was einem Fördermittelanteil von 2.282.367,50 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 978.157,50 Euro. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid über 5.016.200 Euro liegt bis zum Ende des Jahres 2034 vor.
Die Leistungsbeschreibung des Vergabeverfahrens orientiert sich an den Zielen des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“ sowie der Städtebauförderrichtlinie 2023. Um die Zeitplanung der Förderkulisse einzuhalten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich. Die Kenntnisnahme durch den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk erfolgt nach dem Ratsbeschluss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 3.8Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Hof- und FassadenprogrammZur Vorlage · 00622-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Durchführung des „Hof- und Fassadenprogramms“ für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beschließen. Das Programm ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts Zentrale Nordstadt und dient der städtebaulichen sowie klimaresilienten Aufwertung des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“. Die Maßnahme umfasst die energetische Sanierung und Begrünung privater Immobilien, die Gestaltung von Fassaden, die Beseitigung von Graffitischäden sowie die Entsiegelung und Gestaltung von Innenhöfen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwendung ökologischer Baustoffe und dem Erhalt historischer Bausubstanz.
Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 2.073.750 Euro. Davon sind 70 Prozent, also 1.451.625 Euro, durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt, wofür ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt. Der städtische Eigenanteil beträgt 622.125 Euro und wird über das Amt für Stadterneuerung aus der Finanzstelle „Nordstadt Neu ab 2023 ff.“ bereitgestellt. Die jährlichen Auszahlungen bewegen sich in einer Spanne zwischen 376.250 Euro und 568.750 Euro.
Das Förderprogramm richtet sich an private Immobilieneigentümer. Es wird eine Hebelwirkung von mindestens sieben Euro privatem Kapital pro einem Euro öffentlicher Förderung angestrebt. Die Beratung der Antragstellenden erfolgt durch das Sanierungsmanagement und das Amt für Stadterneuerung. Für die Zeit nach 2030 ist eine separate Vorlage zur Weiterführung des Programms vorgesehen. Um die Zeitplanung der Förderkulisse zu gewährleisten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.9Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.10IGA 2027 - Qualifizierung des Deusenbergs; hier: Erster KostenerhöhungsbeschlussZur Vorlage · 01927-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Kosten für die Qualifizierung des Deusenbergs im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 vorgelegt. Das bisherige Gesamtvolumen für dieses Teilprojekt soll von 3.062.565,00 € um 1.520.385,00 € auf insgesamt 4.582.950,00 € angehoben werden. Der städtische Eigenanteil steigt durch diesen Beschluss auf 2.439.154,50 €. Die Finanzierung erfolgt über das Amt für Stadterneuerung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028, wobei 70 % der Kosten durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden.
Die Kostensteigerungen resultieren aus aufwendigen Bodenaushub-, Analyse- und Entsorgungsprozessen sowie dem Zukauf von Natursteinschotter aufgrund von Grenzwertüberschreitungen. Zudem sind Mehrausgaben beim Wegebau und Treppenbau durch Bodenverbesserungsmaßnahmen, zusätzliche Entwässerungen auf etwa zwei Kilometern Weglänge sowie eine intensivere baustellenseitige Sicherung und bodengutachterliche Begleitung entstanden. Um weitere Kostensteigerungen über den beantragten Betrag hinaus zu vermeiden, schlägt die Verwaltung den Verzicht auf die Schottertragschicht bei der Asphaltstraßenerneuerung sowie auf die Erweiterung des Plateaus und die Installation von zwei Schaukeln vor.
Durch die Anpassung erhöht sich das Gesamtinvestitionsvolumen für den IGA 2027-Zukunftsgarten Dortmund von rund 39,05 Mio. € auf etwa 40,57 Mio. €. Davon entfallen circa 21,4 Mio. € auf Fördermittel und circa 19,17 Mio. € auf den städtischen Eigenanteil. Die Übergabe an die IGA-Durchführungsgesellschaft ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.11Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 01408-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der 20. Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie die Bildung einer neuen Brandschutzrückstellung in Höhe von 57.705,00 Euro für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Aufstockung einer bestehenden Rückstellung für das Objekt BK Hacheney um 7.958,99 Euro vorgesehen. Für das Bürogebäude Freistuhl 7 verbleiben Rückstellungsbeträge in Höhe von 16.088,08 Euro, die ergebniswirksam aufgelöst werden.
Zum Stichtag beläuft sich das Rückstellungsvolumen für zehn in Bearbeitung befindliche Maßnahmen auf insgesamt 2.648.873,51 Euro. Im Bereich der brandschutztechnischen Verkehrssicherung stehen 502.714,00 Euro zur Verfügung, wobei im Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 67.156,05 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Strukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt städtischer Gebäude, wobei eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgesehen ist.
Im Bereich der Projektentwicklung des Fachbereichs Liegenschaften wurden Sofortmaßnahmen zur Betriebssicherung umgesetzt. Für das Westfalenkolleg ist die Standortsuche noch nicht abgeschlossen; ein Planungsauftrag ist für Februar 2027 vorgesehen, wobei vor der Übergabe an die Städtische Immobilienwirtschaft ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Fritz-Henßler-Haus steht eine Brandschutzsanierung für den vom Fritz-Henßler Berufskolleg genutzten Gebäudeteil noch aus. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 19. SachstandsberichtZur Vorlage · 01091-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den 19. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit Stand zum 31. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften dokumentiert den Fortschritt bei der Beseitigung von Instandhaltungsstau zur Sicherung der Funktionalität städtischer Gebäude.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Aufstockung bereits bestehender Instandhaltungsrückstellungen um einen Betrag von 825.415,05 € beschlossen. Zum Stichtag belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 8.389.533,51 €, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen. Für das Jahr 2025 ergaben sich durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen Erträge in Höhe von 241.101,72 €, während die Zuführungen durch Neubildungen und Aufstockungen Aufwendungen von 825.415,05 € verursachten.
Zudem wurde die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits laufender Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Synergieeffekte bei technisch zusammenhängenden Maßnahmen zu nutzen und den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, wodurch keine personellen Auswirkungen entstehen. Die finanzielle Belastung der Ergebnisrechnung erfolgt durch die Bildung der Rückstellungen im jeweiligen Haushaltsjahr, während die Inanspruchnahme der Mittel in den Folgejahren erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.13Neubau der Overberg-Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle sowie Abbruch der Bestandsgebäude und Herstellung der AußenanlagenZur Vorlage · 39302-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus der Overberg-Grundschule sowie einer dazugehörigen Zweifach-Sporthalle beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Abriss der Bestandsgebäude und die Herstellung der Außenanlagen. Auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen auf 30.720.421,72 Euro. Die Umsetzung der Bauvorhaben wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Das Bauvorhaben im Bezirk Mengede ersetzt das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1897 sowie die derzeitige Turnhalle, die aktuell der Jeanette-Wolff-Schule zugeordnet ist. Hintergrund sind ein fortgeschrittener Abnutzungsgrad sowie ein Sanierungsstau. Zudem soll der Bedarf an Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS) durch einen Neubau bzw. Anbau an das bestehende OGS-Gebäude aus dem Jahr 2008 gedeckt werden.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt über die Aufnahme von Investitionskrediten. Über die gesamte Finanzierungsdauer wird mit Zinsaufwendungen von bis zu 17.036.033,00 Euro gerechnet. Eine klimaneutrale Umsetzung nach dem QNG-Plus-Standard ist aufgrund der statischen Anforderungen am Kellerausbau und der begrenzten Fläche für Photovoltaikanlagen nicht realisierbar. Dennoch ist die Installation von Photovoltaikmodulen auf Dach und Fassade vorgesehen. Für die Radabstellanlage soll eine Bezuschussung über die Kommunalrichtlinie beantragt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2171432|2199373|2199374|2199375|2199376|2201135|2201184|2201185|2204188|2204225
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.14Gesamtschule Scharnhorst Sanierung Dach/Fassade Bauteil 3 und Verbindung Bauteil 2 (Block3)Zur Vorlage · 00010-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die weitere Planung und Realisierung der Sanierung am Gebäudeteil 3 der Gesamtschule Scharnhorst beschließen. Die Maßnahme umfasst die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI und wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft umgesetzt. Das Gesamtvolumen der Investition beläuft sich auf 1.522.369 Euro, basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung.
Die Sanierung umfasst die Teildachflächensanierung des Techniktraktes, den Austausch von Fenstern, Rollläden sowie eines Tores und die Instandsetzung der Glasfassade des Verbindungsganges zwischen Bauteil 2 und Bauteil 3. Im Zuge der Arbeiten soll die Dachfläche des Technikkomplexes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, die voraussichtlich 7.500 kWh pro Jahr für den Eigenverbrauch generieren wird. Durch den Einsatz verbesserter Dämmmaterialien wird eine Reduzierung des Wärmeverlusts um etwa 22 % angestrebt. Ein Gründach ist aus statischen Gründen nicht vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen. Fördermittel wurden nicht beantragt, da der Sanierungsumfang nicht durch bestehende Förderprogramme abgedeckt wird. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Aufgrund der Terminierung der Sitzungen im Mai 2026 wird von der regulären Beratungsreihenfolge abgewichen, um eine zeitnahe Ratsbefassung zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2175655|2175656|2175657|2175658|2175659|2175695|2175701|2175702|2195653|2195730|2205733
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.14.1Nachtrag: 28.05.2026 Gesamtschule Scharnhorst Sanierung Dach/Fassade Bauteil 3 und Verbindung Bauteil 2 (Block3) | Anfrage des RM MaderZur Vorlage · 00010-26/3 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage die Anfrage eines Ratsmitglieds zur geplanten Sanierung des Dachs und der Fassade am Bauteil 3 der Gesamtschule Scharnhorst. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, weshalb lediglich eine Teildachflächensanierung vorgesehen ist.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung umfasst der Sanierungsabschnitt die Gebäudeteile Technikgebäude, Mensa, Küche und Pausenhalle. Da diese Gebäudeteile über unabhängige und nicht miteinander verbundene Dachflächen verfügen, umfasst das aktuelle Vorhaben die vollständige Sanierung der Dachflächen des Technikgebäudes sowie der Pausenhalle. Die Bezeichnung als Teilflächensanierung bezieht sich somit auf die Erneuerung von zwei der insgesamt vier vorhandenen Dachflächen.
Eine Sanierung der verbleibenden Dachflächen ist laut Verwaltung nur in Verbindung mit einer Erneuerung und einem Umbau der Mensa, der Küche sowie der technischen Anlagen möglich. Da ein solches Vorgehen eine vollständige Außerbetriebnahme der Küche und der Mensa erfordern würde, ist dieser Umfang nicht Bestandteil des aktuellen Projektes. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über die Maßnahmen an den genannten Gebäudeteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule (HS) am HafenZur Vorlage · 00492-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule am Hafen in der Scharnhorststraße 40 gefasst. Mit der Entscheidung nimmt das Gremium das Ergebnis einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beschließt das darin enthaltene Realisierungskonzept. Die städtische Immobilienwirtschaft wurde damit beauftragt, mit den Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsphase der HOAI in die Planung einzusteigen. Zudem soll die Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses durch die zuständigen städtischen Gremien vorbereitet werden.
Das Vorhaben ist Teil eines Sanierungsfahrplans für Turn- und Gymnastikhallen, der darauf abzielt, die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport zu verbessern. Die bestehende Sporthalle am Standort Scharnhorststraße erfüllt aufgrund von Abnutzung, Raumbedarfen und mangelnder Barrierefreiheit nicht mehr die aktuellen Anforderungen.
Im Rahmen der weiteren Planung sollen die Anforderungen der Klimaschutzinitiative der Stadt Dortmund berücksichtigt werden. Dies umfasst die Prüfung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität, wie die Nutzung von Solarenergie, die Erstellung von Gründächern sowie die Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Die Prüfung der Verfügbarkeit von Fördermitteln erfolgt im weiteren Verlauf der Planungsphasen, sobald konkretere Terminpläne vorliegen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt durch das vorhandene Personal der Verwaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.16Abriss und Neubau der Straßenüberführung Lange Straße über die Bahngleise 2103 und 2801 (Bauwerk BW 281), BaubeschlussZur Vorlage · 01873-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Abriss und den Neubau der Straßenüberführung Lange Straße über die Bahngleise 2103 und 2801 beschlossen. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Bauwerk umfasst 6.845.000 Euro, einschließlich der Planungskosten. Die Finanzierung erfolgt über eine spezifische Investitionsfinanzstelle, wobei für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 mit einer vollständigen Deckung der Auszahlungen durch Fördermittel gerechnet wird.
Die Notwendigkeit des Ersatzneubaus ergibt sich aus der baulichen Beschaffenheit der Spannbetonbrücke aus den 1960er Jahren. Ein Gutachten aus dem Jahr 2019 wies auf eine Gefährdung durch Spannungsrisskorrosion im verwendeten Stahl hin, was bereits 2018 zu einer Reduzierung der Traglast auf 18 Tonnen führte. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass ein Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Der Baubeginn ist für Januar 2027 geplant, die Fertigstellung soll im zweiten Quartal 2028 erfolgen. Die Umsetzung ist von den Sperrzeiten der Deutschen Bahn abhängig, wobei für den Abbruch des Bestands sowie den Einhub des neuen Überbaus Zeitfenster im Jahr 2027 reserviert wurden. Während der Bauphase wird die Straßenverbindung unterbrochen; der motorisierte Verkehr wird über die Dorstfelder Allee, den Rheinlanddamm und die Lindemannstraße umgeleitet. Für den Fuß- und Radverkehr wurden entsprechende Umleitungsstrecken abgestimmt, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Bereiche aufrechtzuerhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.17-abgesetzt- Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.17.1-abgesetzt- Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.17.2-abgesetzt- Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01108-26/3 befasst sich mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehr sowie der Anpassung des Taxitarifs für in Dortmund zugelassene Taxis. Nachdem die Vorlage im März 2026 in den relevanten politischen Gremien vertagt wurde, wurde die Initiierung eines runden Tisches durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen. An diesem Treffen am 17. April 2026 nehmen Vertreter von Taxi- und Mietwagenunternehmen, Verbänden, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei Dortmund, der IHK Dortmund sowie Fraktionen des Rates der Stadt teil. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden geprüft und können in eine Überarbeitung der Allgemeinverfügung einfließen.
Zudem thematisiert das Dokument eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. April 2026. Das Gericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens gegen eine bereits erlassene Allgemeinverfügung in Essen entschieden, dass deren vorläufiger Vollzug gegenüber zwei Antragstellerinnen nicht zulässig ist. Die Begründung des Gerichts weist auf eine Unbestimmtheit der Regelung hin, da die Erfassung von Fahrten mit Start- oder Zielpunkten innerhalb Essens auch Strecken außerhalb des Stadtgebiets umfasst, was die Berechnung der Entgelte unklar mache. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Entwurf der Dortmunder Allgemeinverfügung hat. Ein Abschluss der Prüfungen und weitere Informationen werden für die Sitzungsperiode Juni/Juli angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.18-abgesetzt- Ökologisches Pflege- und Bepflanzungskonzept für öffentliche Grünflächen in DortmundZur Vorlage · 01817-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01817-26/1 der Fraktionen L und T wird die Erarbeitung eines ökologischen Pflege- und Bepflanzungskonzepts für öffentliche Grünflächen in Dortmund beantragt. Der Antrag bezieht sich auf einen zuvor vertagten Antrag zu Blühwiesen und zielt auf eine biodiversitätsfördernde Stadtgestaltung ab.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein einheitliches Pflegekonzept für bestehende und neue Wildblumenwiesen erstellt. Dieses soll Standards für die Anlage und Pflege definieren, wobei der erste Schnitt auf geeigneten Flächen frühestens ab Mai erfolgen soll, um die Insektenpopulationen zu unterstützen. Zudem wird eine abschnittsweise Mahd vorgesehen. Für die öffentliche Bepflanzung, etwa auf Verkehrsinseln oder in Pflanzkübeln, wird eine Ausrichtung nach ökologischen Kriterien beantragt. Dabei sollen vorrangig heimische, pollenreiche Pflanzenarten verwendet und sterile Zuchtformen vermieden werden.
Des Weiteren soll die Umstellung bestehender Grünflächen auf biodiversitätsfördernde Strukturen, wie die Ausweitung von Wildblumenwiesen und die Reduzierung intensiv gepflegter Rasenflächen, schrittweise erfolgen. Das neue Konzept soll in die reguläre Grünflächenbewirtschaftung integriert werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, verbindliche Leitlinien für eine insektenfreundliche und klimaanpassungsfähige Begrünung zu erarbeiten und die Maßnahmen öffentlich transparent darzustellen. Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt und soll im Rat der Stadt beschlossen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: überweisen - 3.19Fossil Fuels TreatyZur Vorlage · 02083-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Fossil Fuels Treaty“ in die Beratungsordnung des Gremiums.
Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister bittet die Fraktion darum, das genannte Thema bei der Aufstellung der Tagesordnung für die kommende Ratssitzung zu berücksichtigen. Die Fraktion gibt an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Der Vorgang ist als öffentlicher Beschluss für den Rat der Stadt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 3.19.1Nachtrag: 22.05.2026 Fossil Fuel TreatyZur Vorlage · 02083-26/2 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Unterstützung der Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty Initiative vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund der internationalen Initiative als unterstützende Kommune beitritt.
Mit der Beschlussfassung wird die Stadtverwaltung beauftragt, den Beitritt öffentlich zu kommunizieren und diesen gegenüber der Landes- und Bundesregierung zu erklären. Zudem soll sich die Verwaltung in geeigneten Netzwerken, Gremien und Organisationen, in denen die Stadt Dortmund vertreten ist, für die Ziele der Initiative einsetzen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Klimaziele der Stadt Dortmund, die eine Klimaneutralität bis 2035 sowie eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80 % bis 2030 vorsehen. Die Initiative verfolgt das Ziel, einen globalen, rechtlich bindenden Vertrag zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu initiieren und eine sozial gerechte Transformation der Energiesysteme zu unterstützen. Ein Beitritt soll laut Antrag die lokalen Klimaschutzaktivitäten um eine globale Perspektive ergänzen und der Stadt Dortmund die Teilnahme an einem internationalen Städte-Netzwerk ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.20Nachtrag: 22.05.2026 Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen | StellungnahmeZur Vorlage · 01041-26/11 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen auf die Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Ratssitzung vom 26. März 2026 reagiert.
Hinsichtlich der Projektauswahl wird erläutert, dass ein pauschaler Platzhalter in der Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung steht. Ein spezifischer Kriterienkatalog wird erst nach Einreichung der einzelnen Projektanträge durch die freien Träger gemeinsam erarbeitet, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Einzelanträge vorliegen.
Bezüglich der Ermittlung dringlicher Sanierungsbedarfe bei freien Trägern hat die Verwaltung bereits eine Abfrage durchgeführt. Die Rückmeldungen werden in einem Termin am 10. Juni 2026 mit den freien Trägern besprochen, um darauf basierend eine Prioritätenliste zu erstellen. Eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung ist für den nächsten Sachstandsbericht im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (AFBL) vorgesehen.
Zum Zustand der Jugendfreizeitstätten stellt die Verwaltung fest, dass ein Sanierungsbedarf besteht, dieser jedoch nur teilweise in der Bauagenda abgebildet ist. Die Priorität der Bauagenda liegt derzeit auf der Schaffung von Schul- und Kita-Plätzen. Der Neubau der Jugendfreizeitstätte Aplerbeck wird von der Städtischen Immobilienwirtschaft bearbeitet und soll 2029 fertiggestellt werden. Sollten Projekte im Bereich der Liegenschaftssanierung entfallen, könnten Jugendfreizeitstätten in der Priorisierung nachrücken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.21Transformationsprojekte im Sinne der Strategie „Smart City“ | Anfrage vom 26.03.26 (TOP 3.25)Zur Vorlage · 01435-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich auf Transformationsprojekte im Rahmen der Smart-City-Strategie bezieht. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der Umsetzung der interkommunalen Strategie, die gemeinsam mit der Stadt Schwerte entwickelt wurde. Diese Strategie umfasst zwölf Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Mobilität, Energie, Umwelt, digitale Verwaltung sowie Bauen und Wohnen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Projekte im Zusammenhang mit der Smart-City- und Transformationspolitik derzeit durchgeführt werden oder für die Zukunft geplant sind. In diesem Kontext werden detaillierte Informationen zur Finanzierung der einzelnen Projekte sowie eine Aufschlüsselung der Kosten nach Zeitraum angefordert. Zudem wird nach der Anzahl der in den Projekten beschäftigten Personen sowie nach der Personalstärke und den Finanzierungskosten der zuständigen Stabsstelle, dem Chief Information / Innovation Office (CIIO), gefragt.
Abschließend möchte die Fraktion erfahren, welche Prioritäten die Stadtverwaltung bei der Verteilung der Haushaltsmittel setzt. Dabei wird nach der Gewichtung zwischen der Stärkung von Wirtschaftsstrukturen und Infrastruktur im Vergleich zu Projekten zur Klimaneutralität und Transformation gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 3.21.1Nachtrag: 28.05.2026 Transformationsprojekte im Sinne der Strategie „Smart City“Zur Vorlage · 01435-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen der AfD-Fraktion den aktuellen Stand und die Planung der Smart-City-Strategie „DOS2030“ dargelegt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in Abstimmung mit verschiedenen Fachbereichen, um technologische Lösungen mit Themen wie Stadtplanung, Umwelt und Mobilität zu verknüpfen.
Zu den bereits abgeschlossenen Maßnahmen gehören ein digitaler Zwilling als 3D-Modell der Stadt, die Dortmund App sowie Sensorik zur Erfassung von Besucherströmen, Feinstaub, Klima und Parkplatzbelegung. Zudem wurden Bildungsformate wie der „Maker Space“ und digitale Infrastrukturen wie smarte Bänke realisiert. Aktuell in Umsetzung sind die Entwicklung einer zentralen Datenplattform, ein Klimadashboard zur Visualisierung von Umweltdaten sowie ein Routing-Tool für den Verkehr. Weitere laufende Projekte umfassen die Baustellensensorik, ein smartes Abfallmanagement und die Schaffung von „Coolen Orten“ zur Klimaanpassung. Für die Zukunft sind ein QR-Code-basiertes Leitsystem, interaktive Informationsstelen sowie die Förderung der E-Mobilität durch Ladestationen und Radzählsensorik geplant.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt im Zeitraum von April 2023 bis September 2027. Die Kosten für einzelne Maßnahmen variieren stark, wobei beispielsweise für intelligente Anzeige- und Routingsysteme 950.000 Euro veranschlagt sind. Die Personalkosten des Smart-City-Projekts werden zu 65 Prozent durch ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gedeckt. Aktuell sind acht Mitarbeiter direkt für das Projekt Smart City zuständig, die dem Team „Digitale Großstadt“ innerhalb des Fachbereichs 10 angehören.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.1Auswirkungen des Krieges im Iran auf die Stadt Dortmund – Lagebewertung, kommunale Vorsorge und Einrichtung einer Task ForceZur Vorlage · 01807-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung eingebracht, der die Auswirkungen der aktuellen Eskalation im Iran auf die Stadt Dortmund thematisiert. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, festzustellen, dass die Situation unmittelbare und mittelbare Folgen für verschiedene Bereiche der Stadt haben kann. Dazu zählen insbesondere die Energieversorgung und die Energiekosten, die Preisentwicklung und Inflation, die Lieferketten sowie die lokale Wirtschaft, die Baukostenentwicklung im Hoch- und Tiefbau sowie im Schul- und Kitabau sowie Fragen der Migration und Integration.
Im Rahmen des Antrags wird die Einrichtung einer interdisziplinären Task Force mit dem Titel „Internationale Krisenfolgen Dortmund“ durch die Verwaltung beantragt. Diese soll unter Beteiligung städtischer Unternehmen wie der DEW21, DSW21, EDG, DOGEWO21 und des DortmundAirport21 sowie unter Einbindung externer Partner wie der IHK, HWK, der Auslandsgesellschaft, der Agentur für Arbeit, der Wohlfahrtsverbände und des DGB arbeiten. Die Task Force soll eng mit dem Referat für Internationale Beziehungen kooperieren und dem Rat innerhalb von sechs Wochen einen ersten Lagebericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen.
Die Aufgaben der Task Force umfassen den Aufbau eines Monitoring-Systems für Preis- und Baukostenentwicklungen sowie für Migrationsbewegungen. Zudem sollen Frühwarnmechanismen für Engpässe entwickelt, Unterstützungsangebote für Unternehmen gebündelt und kommunale Entlastungsoptionen, wie etwa die Prüfung von Sozialtarifen oder Gebührenmodellen, untersucht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 5.1Bericht Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder (2017-2025): Alle Kinder in Dortmund wachsen - auch unter schwierigen Lebensbedingungen - gesund auf.Zur Vorlage · 01256-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Gesundheitsamtes befasst sich mit dem Bericht zur Umsetzung des Gesundheitsziels „Alle Kinder in Dortmund wachsen – auch unter schwierigen Lebensbedingungen – gesund auf“ für den Zeitraum von 2017 bis 2025. Der Rat der Stadt Dortmund soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Dokumentation umfasst die Umsetzung von 14 Maßnahmen in den Bereichen Schwangerschaft, Kindertagespflege und Grundschule, wobei der Fokus auf der Prävention von Übergewicht liegt. Eine Befragung aus dem Jahr 2018 zeigt eine Beteiligungsquote von 84 Prozent bei den Grundschulen sowie 37,5 Prozent bei den Kindertagesstätten.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Sicherung personeller Ressourcen zur Fortführung der Maßnahmen. Seit Februar 2022 wird in Lütgendortmund ein Modellprojekt durch eine Gesundheitsfachkraft an zwei Grundschulen durchgeführt. Die Finanzierung dieses Projekts erfolgt über Fördermittel des GKV-Bündnisses für Gesundheit und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen 9 bis 14 im Verantwortungsbereich des Gesundheitsamtes fortzuführen und auszubauen. Insbesondere soll die Funktion der Schulgesundheitsfachkraft aus dem befristeten Projektstatus in eine dauerhafte Struktur überführt werden. Für die personelle Verstetigung ab dem Jahr 2027 ist eine entsprechende Regelung erforderlich. Dem Rat der Stadt wird hierzu ein gesonderter Evaluationsbericht vorgelegt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2Evaluation Dortmunder GesundheitskioskZur Vorlage · 01426-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Evaluationsbericht zur Arbeit des Dortmunder Gesundheitskiosks zur Kenntnis. Das Pilotprojekt im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, das seit dem 1. März 2025 besteht, zielt darauf ab, den Zugang zu gesundheitlichen und sozialen Leistungen zu verbessern und die Gesundheitskompetenz zu fördern.
Die Auswertung zeigt, dass der Gesundheitskiosk im Zeitraum bis zum 22. Januar 2026 rund 1.600 Menschen erreichen konnte. Dabei wurden 329 Klientinnen und Klienten im Rahmen von 619 Beratungsgesprächen intensiv durch das Casemanagement unterstützt. Ein wesentlicher Erfolg liegt in der Verbesserung der kinderärztlichen Anbindung: Von 102 Kindern konnten 100 erfolgreich in die medizinische Versorgung vermittelt werden, was auch die Durchführung notwendiger Impfungen ermöglichte. Zudem arbeitet der Kiosk eng mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum zusammen, um die Unterstützung bei der Diagnostik von Verdachtsfällen auf Autismus oder ADHS zu leisten.
Die Finanzierung der personellen und strukturellen Ressourcen erfolgt derzeit über Mittel aus dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, die jedoch zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Eine Fortführung des Angebots ist nach fachlicher Einschätzung von einer Verstetigung der finanziellen Mittel ab dem 1. Januar 2027 abhängig. Für die Zukunft wird eine Ausweitung der Schwerpunkte auf Prävention und Gesundheitsförderung, etwa in den Bereichen Ernährung und Frauengesundheit, angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Jahresbericht Suchtprävention 2025 der Verwaltung und Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACKZur Vorlage · 01322-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresbericht der Suchtprävention 2025 der Verwaltung sowie den Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACK zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage basiert auf dem Suchtpräventionskonzept aus dem Jahr 2024.
Im Rahmen der personellen Ressourcen wurden in den Fachbereichen 40, 51 und 53 insgesamt vier Stellen aufgestockt. Bei der Fachstelle FEEDBACK wurden drei befristete Stellen bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen, um das Programm „Check it!“ umzusetzen. In der Folge stieg die Zahl der erreichten Zielgruppen zwischen den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 um 155,7 % und die Anzahl der erreichten Schulen um 95,8 %. Ein Ausbau des Programms „Check it!“ auf bis zu 40 Schulen ist vorgesehen.
Die Vorlage befasst sich zudem mit der Weiterentwicklung und Verstetigung des Programms „Check it!“. Ziel ist die Sicherstellung der Planbarkeit für Schulen und Kinder- sowie Jugendeinrichtungen durch die dauerhafte Bereitstellung von Fachkräften. Zudem sollen Präventionsangebote zu aktuellen Konsumtrends ausgebaut, die Vernetzung im Suchthilfesystem Dortmund gestärkt und die Öffentlichkeitsarbeit erweitert werden. Eine Nicht-Entfristung der Stellen würde laut Vorlage zu Arbeitslosigkeit der Fachkräfte sowie zu Absagen geplanter Einsätze führen. Statistische Daten des Jahresberichts 2025 belegen unter anderem 15 Veranstaltungen des Programms „Check it!“ mit 1.115 Personen sowie die NACOA-Aktionswoche mit 10 Veranstaltungen und 550 erreichten Personen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen auf die Verwaltung werden als nicht vorhanden angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Kultur, Sport und Freizeit
- 6.1Förderaufruf des Bundes "SKS-Schwimmbäder", hier: Anmeldung von Maßnahmen (Interessenbekundungsverfahren)Zur Vorlage · 01591-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, im Rahmen des Bundesförderprogramms „SKS-Schwimmbäder“ verschiedene Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder anzumelden. Das Programm des Bundes sieht ein Budget von 250 Millionen Euro vor, wobei die Förderhöhe pro Projekt zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro liegt. Die Förderquote beträgt bis zu 45 Prozent, während die Stadt einen Eigenanteil von mindestens 55 Prozent tragen muss. Die Anmeldefrist für das Verfahren endet am 19. Juni 2026.
Die Sport- und Freizeitbetriebe haben für dieses Verfahren 14 Projekte identifiziert. Dazu gehören unter anderem der Ersatzneubau des Nordbads sowie Sanierungen verschiedener Hallen- und Freibäder. Für die Umsetzung der Maßnahmen gelten spezifische energetische Anforderungen: Gebäude müssen die Effizienzgebäude-Stufe 85 oder den Status „Denkmal“ erfüllen, während für Neubauten die Stufe 55 vorgeschrieben ist.
Zusätzlich besteht für die Bäder C, D und E die Option, Mittel aus dem landeseigenen Bädersanierungsförderprogramm in Anspruch zu nehmen, welches für Herbst 2026 mit einem Volumen von 200 Millionen Euro angekündigt wurde. Für vereinsgeführte Bäder kommt alternativ das Landesprogramm „Moderne Sportstätten II“ in Betracht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Förderzusage einen hohen baufachlichen und fördertechnischen Betreuungsaufwand für die Sport- und Freizeitbetriebe sowie die zuständigen Fachdienststellen der Immobilienwirtschaft und des Grünflächenamtes nach sich ziehen würde. Der Rat der Stadt soll die Verwaltung ermächtigen, die genannten Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms anzumelden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Baubeschluss für die Neugestaltung des Sportparks Scharnhorst fassen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 18,204 Millionen Euro brutto, wobei eine Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund um 17,434 Millionen Euro ab den Haushaltsjahren 2027 vorgesehen ist. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen. Mögliche Förderungen durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz“ können den städtischen Zuschussbedarf reduzieren.
Die Neugestaltung umfasst eine etwa 12 Hektar große Fläche und zielt auf Barrierefreiheit, Inklusion sowie ökologische Aufwertung ab. Geplant ist eine Spielfeldlandschaft mit Laufbahnen, Streetball-, Handball- und Fußballfeldern sowie eine Bewegungslandschaft mit Calisthenics, Boule und Naturpfaden. Ein zentrales Element ist ein Ensemble aus drei eingeschossigen Gebäuden, das ein bestehendes Vereinsgebäude ersetzt und nach energetischen Standards mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Nach der Fertigstellung fallen jährliche Abschreibungen sowie Unterhaltungskosten an. Für den Betrieb sind zwei zusätzliche Planstellen vorgesehen, wobei alternativ die Beauftragung eines externen Dienstleisters möglich ist. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung von Fachbereichen, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie Schulen und Kitas. Da ein Verein aus dem Projekt zurückgetreten ist, entfällt die Planung eines Talentcenters. Um eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 09.07.2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, von der üblichen Gremienfolge abzuweichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 6.2.1Sportpark Scharnhorst: Baubeschluss | ErgänzungZur Vorlage · 00686-25/3 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage zum Sportpark Scharnhorst informiert über Änderungen bei den Finanzierungsoptionen für das Bauvorhaben. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Hierbei sind im Bereich Sportinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) für das Projekt vorgesehen.
Durch diese Zuweisung entfällt die Finanzierungsoption, die eine Förderung ausschließlich durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SKS) ohne LuKIFG-Mittel vorsah. Zudem wurde seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die nach dem LuKIFG bereitgestellten Mittel als kommunale Eigenmittel für SKS-Projekte eingesetzt werden können.
Es verbleiben somit zwei mögliche Finanzierungswege. Die Option einer reinen Förderung durch LuKIFG würde bei einem Investitionsvolumen von 18,204 Millionen Euro einen benötigten Investitionszuschuss von 7,734 Millionen Euro erfordern. Die Option einer kombinierten Förderung durch LuKIFG und SKS sieht vor, dass bei maximaler SKS-Förderung und Berücksichtigung der LuKIFG-Mittel als Eigenanteil kein zusätzlicher Investitionszuschuss erforderlich wäre. Dies setzt jedoch voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen vom Fördermittelgeber als förderfähige Kosten anerkannt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 6.3Erhalt der Dortmunder Hallen- und FreibäderZur Vorlage · 01615-26 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der den Erhalt der Dortmunder Hallen- und Freibäder zum Ziel hat. Der Antrag bezieht sich auf die bereits beschlossene Prioritätenliste im Rahmen des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG), mit der Sanierungsmaßnahmen für verschiedene Bäder vorgesehen sind. Geplant sind Investitionen in Höhe von über 20 Millionen Euro, unter anderem für die Modernisierung der Hallenbäder in Eving, Aplerbeck, Scharnhorst, Lütgendortmund, Mengede, Hombruch, Brackel und Hörde sowie für die Freibäder Froschloch und Volkspark.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung keine Planungen oder konzeptionellen Überlegungen vorantreibt, die auf eine dauerhafte Schließung von Hallen- oder Freibädern abzielen. Zudem soll der Erhalt und die Modernisierung aller bestehenden Bäder als verbindliches Ziel der Sportentwicklungsplanung festgeschrieben werden, wobei in jedem Stadtbezirk ein Hallenbad vorgehalten werden soll. Ein wesentlicher Aspekt des Antrags ist die Sicherstellung ausreichender Wasserflächen zur dauerhaften Gewährleistung des Schulschwimmens als kommunale Pflichtaufgabe. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die geplanten Investitionen der Modernisierung dienen und im Widerspruch zu Diskussionen über mögliche Schließungen stehen. Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie im Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.4Einweihungsfeier des „dekolonialen Denkzeichens“ im HeimathafenZur Vorlage · 02104-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich auf die Einweihungsfeier des „dekolonialen Denkzeichens“ im Heimathafen bezieht. Hintergrund der Anfrage ist die am 3. Juli 2025 gefasste Entscheidung des Rates, die Finanzierung des Denkmals in Höhe von etwa 120.000 Euro zu ermöglichen. Das Projekt wurde von der GrünBau GmbH in Kooperation mit der Initiative „Decolonize Dortmund“ sowie weiteren Akteuren initiiert und am 11. April 2026 eingeweiht.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Ablauf der Veranstaltung. Konkret wird nach der Liste der eingeladenen Gäste sowie nach den Personen gefragt, die während der Einweihungsfeier das Wort erhielten. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob die Feierlichkeit durch künstlerische oder musikalische Beiträge begleitet wurde und in welcher Form dies geschah. Abschließend wird nach der Höhe der Kosten gefragt, die für die Durchführung der Einweihungsfeier angefallen sind. Die Anfrage ist für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7Schule
- 7.1Neuausrichtung der Gesamtstrategie Übergang Schule Arbeitswelt im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements Schule-ArbeitsweltZur Vorlage · 39244-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuausrichtung der Gesamtstrategie „Übergang Schule-Arbeitswelt“ im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements zur Kenntnis nehmen. Mit der Umsetzung der Strategie zur Entwicklung von Fachkräften wird das Regionale Bildungsbüro beauftragt, wobei der Beirat „Regionales Übergangsmanagement Schule-Arbeitswelt“ sowie die beteiligte Akteurslandschaft einzubeziehen sind. Eine jährliche Fortschreibung und Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms des Regionalen Bildungsbüros. Personelle Ressourcen werden teilweise über die landesseitige Förderung des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bereitgestellt, wobei die weitere Förderung ab 2027 derzeit noch ungewiss ist.
Die Weiterentwicklung der Strategie umfasst verschiedene Instrumente und Prototypen, darunter die Fokus-Konferenz sowie die „Berufsfelderkundungen“ über ein Buchungsportal. Weitere Projekte sind ein KI-gestützter Bot für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen, das „5-Sterne-Praktikum“ sowie der „Dortmunder Workday“. Bis zur nächsten Fokus-Konferenz im Frühjahr 2027 sollen diese Projekte priorisiert werden. Ein Entwurf für ein Finanzierungskonzept eines Projektfonds sowie die Ergebnisse der Testphase des KI-Bots werden im Dezember im Beirat vorgestellt.
Ein Kernbestandteil der Maßnahmen ist der „Ausbildungspakt Dortmund“, der die Vernetzung von Schulen mit lokalen Betrieben zur Förderung von Praktika und Ausbildungsverträgen anstrebt. Als digitale Plattform dient das Portal „Dortmund at work“ für die Vermittlung von Berufsfelderkundungen, Praktika, Ausbildungsplätzen und Freiwilligendiensten. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bildet die Gemeindeordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 01235-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes dient als Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Dortmunder Grundschulen für das Schuljahr 2026/27. Der Bericht informiert die verschiedenen Gremien, darunter den Rat der Stadt, den Schulausschuss sowie die Bezirksvertretungen, über die Ergebnisse des Anmeldezeitraums vom 16. September bis zum 15. November 2025. Stadtweit stehen 248 Schulzüge mit einem Richtwert von 5.704 bis maximal 6.681 Schulplätzen zur Verfügung. Der Bericht enthält Details zu den Kapazitäten und Anmeldeüberhängen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel, Eving, Hörde, Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Innenstadt-West.
Im Bereich der Schulplatzplanung wird für Lütgendortmund ein Bedarf von 18 der 18 verfügbaren Schulzüge ausgewiesen. In Mengede besteht ein Bedarf von 19 Zügen bei 18 verfügbaren Kapazitäten, wobei an der Schragmüller-Grundschule eine zusätzliche Eingangsklasse gebildet wird. In Scharnhorst werden 23 von 22 verfügbaren Zügen benötigt, wobei an der Kirchderner-Grundschule und der Siegfried-Drupp-Europa-Grundschule Anmeldeüberhänge vorliegen.
Die Kommunale Klassenrichtzahl wird auf Basis der voraussichtlichen Schülerzahl in Eingangsklassen berechnet. Für das Schuljahr 2026/27 werden 243 Eingangsklassen prognostiziert, womit die Richtzahl nicht überschritten wird. Mit Stand vom 26. Februar 2026 belaufen sich die Anmeldungen auf 5.953 Schüler. Die endgültigen Zahlen liegen nach der amtlichen Schulstatistik am 15. Oktober 2026 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Es ergeben sich keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" – 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00887-26 enthält den ersten Tätigkeitsbericht zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“, der den aktuellen Stand der Umsetzung, die Organisationsstrukturen sowie die Flächenprüfung zum Stichtag 28.02.2026 darstellt. Ziel des Pakets ist die Deckung des Schulbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28. Für die Flächenauswahl wurden Mindestgrößen von 17.700 m² für dauerhafte Standorte und 9.000 m² für Interimsquartiere festgelegt. Drei potenzielle dauerhafte Schulstandorte sowie zugehörige Interimsstandorte wurden als geeignet eingestuft.
Da die endgültigen Standorte bis zum Schuljahresbeginn 2027/2028 nicht fertiggestellt sein werden, ist die Schaffung von Interimsquartieren vorgesehen. Hierzu wurden bereits Standorte in Brackel, Hacheney und die ehemalige Hauptschule Derne beschlossen. Am Standort Brackel liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. In Hacheney ist die Errichtung einer Sekundarstufe I in Modulbauweise sowie einer Sekundarstufe II und einer Sporthalle geplant, wobei die Umsetzung als Clusterschule Mehrkosten von etwa 10 Prozent gegenüber einer Flurschule verursacht.
Die geschätzten Kosten für die Interimsquartiere und die Sekundarstufe I in Hacheney belaufen sich auf insgesamt 136.890.679 Euro, wovon 34.321.733 Euro im Haushaltsjahr 2026 anfallen. Für die endgültigen Standorte soll das IPA-Verfahren genutzt werden, wobei die Kosten für die Ausgestaltung des Mehrparteienvertrages auf etwa 23,75 Millionen Euro geschätzt werden. Der nächste Bericht ist für den 31.08.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3.1Nachtrag: 27.05.2026 DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26/2 · Bitte um Stellungnahme CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat eine Bitte um Stellungnahme zum ersten Tätigkeitsbericht des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ eingereicht. Das Paket wurde als Reaktion auf steigende Schülerzahlen zum Schuljahr 2027/28 konzipiert und umfasst Maßnahmen wie den Neubau von Schulgebäuden sowie die Einrichtung von Zwischenlösungen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen zu den aktuellen Planungen und der Finanzierung. Im Fokus stehen dabei unterschiedliche Einschätzungen der Fachverwaltungen bezüglich der Übertrittszahlen sowie mögliche Kostenreduktionen durch alternative Bauvarianten. Zudem wird nach weiteren Fördermöglichkeiten neben den LUKIF-Mitteln für den Standort Hacheney sowie nach der Priorisierung von Projekten im Rahmen des Beschlusses zur Beschleunigung von Schulbauten gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Nutzung von Flächen, etwa der geplanten Containerlösung am Gelände am Lieberfeld in Wellinghofen und der Klärung der Bebaubarkeit von Dauerstandorten. Die Fraktion fordert zudem die Offenlegung der geschätzten Baukosten für die Dauerstandorte sowie Informationen zu potenziellen Einsparpotenzialen bei den Energiestandards und der allgemeinen Haushaltsplanung. Die Antworten der Verwaltung sollen den zuständigen Ausschüssen für Mobilität, Infrastruktur und Grün, für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Schulausschuss vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4DO 2035 - Sofortpaket „Weiterführende Schulen„ - Interimsquartier Derne – RestkostenZur Vorlage · 01621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Interimsquartiers Eving auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Derne beschließen. Die Vorlage sieht die Nutzung mobiler Raumeinheiten vor, um eine 6-zügige Sekundarstufe I sowie eine Gesamtschule unterzubringen. Die geplante Standzeit der mobilen Einheiten beträgt mindestens fünf Jahre, wobei die Nutzung als Übergangslösung zum Schuljahr 2027/28 bis zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen ist, da die endgültigen Schulneubauten erst ab dem Schuljahr 2032 geplant sind.
Das gesamte Investitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf 22.430.000 Euro. Davon sind 400.000 Euro für den Erwerb und die Herrichtung der mobilen Raumeinheiten sowie für den Abbruch von Bestandsgebäuden vorgesehen. Weitere 1.200.000 Euro sind für die Ausstattung mit beweglichem Vermögen sowie für den späteren Abbau und die Versetzung der Einheiten ab voraussichtlich 2032 eingeplant. Die Vorlage umfasst zudem die Bereitstellung von 541.650 Euro für das Interimsquartier Derne im Jahr 2026 sowie die Anmeldung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2027 und 2028.
Die erwarteten Zinsaufwendungen werden auf bis zu 13.121.550 Euro beziffert und durch die Stadtkämmerei im Rahmen der zentralen Zinskalkulation berücksichtigt. Eine Entscheidung über die Restkosten des Standortes ist für die Ratssitzung im Mai erforderlich. Eine etwa zwei Jahre dauernde Nachrüstung des Quartiers mit weiteren mobilen Raumeinheiten soll bei Bedarf erfolgen, wobei eine Entscheidung hierzu bis zum Sommer 2028 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8Kinder, Jugend und Familie
- 8.1Projekt "KinderCampus" – Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten Projekteinsätze bis 12/2026Zur Vorlage · 00228-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Projektlaufzeit des Modellprojekts „KinderCampus“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Laufzeit ohne inhaltliche Erweiterung fortzuführen und gleichzeitig drei befristete Planstellen im Fachbereich Schule bis zum Ende des Jahres 2026 zu verlängern. Dies betrifft die fachbereichsübergreifende Projektleitung sowie zwei Campus-Managerinnen und Campus-Manager an den Modellstandorten.
Das Projekt, das in gemeinsamer Verantwortung des Fachbereichs Schule, des Jugendamts und des Eigenbetriebs FABIDO steht, umfasst die Standorte Hörde sowie Westerfilde und Bodelschwingh. Ziel ist eine integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung, die die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Jugendfreizeitstätten sowie Akteuren im Quartier stärken soll.
Die personellen Mehraufwendungen für die befristeten Stellen ab dem 1. September 2026 belaufen sich auf insgesamt 97.100 Euro. Diese Kosten sollen durch Minderaufwendungen im Bereich der sozialen Jugendhilfe (SuDL Soziales) gedeckt werden. Zudem fallen Sachaufwendungen in Höhe von 25.000 Euro an, die durch Einsparungen innerhalb des Projekts finanziert werden sollen.
Die Verlängerung dient der Sicherung bestehender Strukturen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen. Eine Entscheidung über eine zweite Projektphase, die einen Zeitraum von 2027 bis 2019 umfassen würde, ist für den Herbst 2026 geplant. Aufgrund der Sitzungstermine wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen, um eine Entscheidung des Rates am 28. Mai 2026 zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.2Strategische Neuausrichtung der stationären Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 01469-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Ausführungen des Jugendamtes zur strategischen Neuausrichtung der stationären Hilfen zur Erziehung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht vor, das Projekt „Dortmunder Weg“ zur Bewältigung komplexer Hilfebedarfe zu verstetigen und zu erweitern. Hierfür soll der Projekteinsatz ab dem 1. Januar 2027 in ein Fachreferat für komplexe Hilfen überführt werden. Die personelle Umsetzung soll durch die Umwidmung von 1,0 Planstellenanteilen erfolgen, wodurch kein personeller Mehrbedarf entsteht.
Für die Trägerförderung, welche die Koordinierungsstellen und das Kriseninterventionsteam umfasst, sind Sachaufwendungen vorgesehen. Diese sollen ab 2027 bei einer jährlichen Dynamisierung von 2,4 % voraussichtlich zwischen 833.333 € im Jahr 2027 und 1.073.742 € im Jahr 2030 liegen. Die aktuelle Befristung der Koordinierungsstelle endet im Dezember 2026, während die Trägerförderung bis Februar 2027 befristet ist.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Umwandlung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen (SIEH) in einen städtischen Eigenbetrieb zu prüfen. Der Prüfauftrag untersucht die Eignung dieses Modells zur Schließung bestehender und absehbarer Versorgungslücken im stationären Hilfesystem. Die Untersuchung soll konzeptionelle Grundlagen, organisatorische Strukturen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Erstellung eines Businessplanes umfassen. Ziel ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Förderung freier Jugendhilfeträger.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 8.2.1-abgesetzt- Strategische Neuausrichtung der stationären Hilfen zur Erziehung | Überweisung des AKJFZur Vorlage · 01838-26 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Zusatzantrag zur Vorlage 01838-26 eingereicht. Ziel des Antrags ist die Erweiterung der Prüfungsaufträge an die Verwaltung im Rahmen der Untersuchung zur Gründung eines städtischen Eigenbetriebs für stationäre Hilfen zur Erziehung.
Die Fraktion bittet darum, dass die Verwaltung im Zuge der Prüfung der Eigenbetriebsgründung zusätzliche Aspekte untersucht und entsprechende Grundlagen ausführt. Dazu gehört eine Kostenanalyse für die Bereitstellung von Plätzen, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen aus Dortmund vorbehalten bleiben sollen. Zudem soll die rechtliche Sicherheit und die Umsetzbarkeit einer Vereinbarung zur exklusiven Aufnahme von Dortmunder Kindern und Jugendlichen geprüft werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der konzeptionellen und personellen Ausgestaltung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Bedarfen sowie herausfordernden Verhaltensweisen, die in bisherigen Systemen nicht dauerhaft versorgt werden konnten. Die Verwaltung soll zudem die Option prüfen, die Aufgabe an einen freien Träger oder eine Trägergemeinschaft zu vergeben, sofern ein entsprechendes Fachkonzept vorliegt. Abschließend wird die Bewertung einer möglichen Einrichtung einer Clearingstelle beantragt, die eine befristete Aufnahme und Fallklärung bis zur dauerhaften Unterbringung der Betroffenen ermöglichen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — überweisen
Ergebnis: zurückgezogen - 8.3Personalausstattung der Fachstelle §35 a SGB VIII | Überweisung des BPNZur Vorlage · 01042-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks hat einen Antrag zur Tagesordnung des Beirats gestellt, der eine Entscheidung des Rats der Stadt Dortmund bezüglich der Personalsituation in der Fachstelle § 35a SGB VIII fordert. Der Antrag verlangt, dass die Verwaltung kurzfristig ein Konzept vorlegt, wie mit den fehlenden Personalkapazitäten umgegangen werden kann, ohne die Qualitätsstandards zu senken. Zudem soll die Einstellung von befristet Beschäftigten geprüft werden. Des Weiteren wird gefordert, dass der Verwaltung bis spätestens zum Sommer 2026 ein Vorschlag zur angemessenen Personalausstattung ab dem Haushaltsjahr 2027 unterbreitet wird.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Fachstelle für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung oder einer drohenden Behinderung zuständig ist. Laut dem Antrag steigen die Fallzahlen seit 2022 jährlich um durchschnittlich 8 Prozent, während die Stellenanteile in der Fachstelle im gleichen Zeitraum nicht ausreichend aufgestockt werden konnten. Die Verwaltung habe bereits Maßnahmen wie die Reduzierung von Standards oder Stellenverlagerungen vorgenommen, jedoch sei eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge aktuell nicht gewährleistet. Dies führe dazu, dass die Bereitstellung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen verzögert werde. Die Fachstelle übernimmt dabei die Prüfung von Ansprüchen, die Durchführung des Hilfeplanverfahrens sowie die Steuerung von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.4Sachstandsbericht zur Fachstelle 35a | Stellungnahme | Überweisung des BPNZur Vorlage · 39083-25/4 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
- 10.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.5Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · 01936-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Wahl eines neuen stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheiden. Die Beschlussvorlage 01936-26 regelt die Nachbesetzung eines Platzes, der durch den Rücktritt des bisherigen Vertreters der Jugendverbände vakant geworden ist.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl bilden die Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund sowie einschlägige Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Erstes Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW). Gemäß diesen Regelungen werden die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren persönliche Vertreter für die Dauer der Ratswahlzeit gewählt. Sollte ein Mitglied vor Ablauf dieser Zeit aus dem Amt scheiden, ist ein Ersatzmitglied für die verbleibende Amtszeit zu bestimmen.
Die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jugendverbände hat die Veränderung der personellen Besetzung mitgeteilt, nachdem das bisherige stellvertretende Mitglied für das Amt nicht mehr zur Verfügung steht. Als Nachfolger für die Position des stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds wird ein neues Mitglied vorgeschlagen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.6Kinderkommission | Überweisung des AKJFZur Vorlage · 01613-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen B90/Die Grünen + Volt, die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt. Mit der Vorlage 01613-26/1 wird die Beratung und Abstimmung über die Fortsetzung der Kinderkommission als Ratskommission für die laufende Wahlperiode beantragt. Die Einrichtung der Kommission soll gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen erfolgen.
Der Antrag sieht vor, dass die Kinderkommission in ihrer ersten Sitzung die bisherige Geschäftsordnung sowie mögliche notwendige Veränderungen prüft und über die Schwerpunktaufgaben für die kommenden Jahre berät. Als Ziel der Kommission wird die Unterstützung der ganzheitlichen und selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung von Kindern sowie die Förderung von Chancengerechtigkeit angeführt. Zudem soll die Kommission Impulse für eine kindorientierte Stadtentwicklung geben.
Die beratende Funktion der Kommission soll den Rat und dessen Ausschüsse dabei unterstützen, die Bildungslandschaft zu stärken und den Zugang zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in Schulen und Stadtteilen zu fördern. Gemäß der bestehenden Geschäftsordnung bleibt die Kommission bis zur Neuberufung nach der Kommunalwahl im Dienst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 8.6.1Nachtrag: 27.05.2026 KinderkommissionZur Vorlage · 01613-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat mit der Vorlage 01613-26/2 einen Zusatzantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 28. Mai 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Besetzung der Kinderkommission und bittet um eine entsprechende Ergänzung der bestehenden Beschlussgrundlage.
Konkret wird beantragt, den ersten Punkt der Vorlage um eine Regelung zur Mitgliederstruktur zu erweitern. Nach der Formulierung „zu beschließen“ soll der Text um den Passus ergänzt werden, dass in der Kommission jeweils zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder der Fraktionen sowie jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied der Gruppen vertreten sind. Der Antrag liegt dem Oberbürgermeister zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 9.1Revierpark Wischlingen GmbH: Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH sowie Implementierung eines fakultativen AufsichtsratsZur Vorlage · 01244-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01244-26 sieht die Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH (RPW GmbH) sowie die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats vor. Ziel der Verschmelzung ist die Schaffung eines einheitlichen Badbetreibers für die von der Stadt Dortmund betriebenen Hallen- und Freibäder, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die personelle Flexibilität beim Einsatz von Mitarbeitenden zu erhöhen. Mit der Verschmelzung gehen sämtliche Aktiva, Passiva und Risiken der Sportwelt gGmbH rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die RPW GmbH über, welche als Rechtsträger bestehen bleibt.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der Gesellschaftsvertrag der RPW GmbH angepasst werden, um unter anderem die Gemeinnützigkeit und den Unternehmenszweck zu präzisieren. Zudem wird die Implementierung eines fakultativen Aufsichtsrats beantragend vorgesehen, der sich aus vier Vertretern der Stadt Dortmund und zwei Vertretern der Arbeitnehmerschaft zusammensetzt. Die Stadt Dortmund entsendet die Mitglieder des Aufsichtsrats, wobei die Vertretung des Oberbürgermeisters durch die zuständige Sportdezernentin erfolgen soll. Die Arbeitnehmervertreter werden nach der Verschmelzung auf Basis einer von den Beschäftigten gewählten Liste bestellt.
Die Vorlage sieht vor, die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der RPW GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung und die Satzungsänderung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und notariell zu unterzeichnen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen für die Stadt Dortmund werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 9.1.1Revierpark Wischlingen GmbH: Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH sowie Implementierung eines fakultativen AufsichtsratsZur Vorlage · 01244-26/2 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01244-26/2 befasst sich mit der geplanten Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH sowie der Einführung eines fakultativen Aufsichtsrats.
Im Zuge der Abstimmung mit dem Finanzamt bezüglich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen und Besonderheiten an den neuen Gesellschaftsvertrag der Revierpark Wischlingen GmbH sind formale Anpassungen notwendig geworden. Diese Änderungen betreffen geringfügige Verschiebungen sowie Anpassungen innerhalb der Paragrafen 3, 4 und 16 des Entwurfs. Eine entsprechend aktualisierte Synopse der Bestimmungen liegt dem Vorgang bei.
Der Vorgang ist für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist für den 21. Mai 2026 angesetzt. In der Folge sollen der Hauptausschuss und der Ältestenrat sowie der Rat der Stadt am 28. Mai 2026 informiert werden. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird am 9. Juni 2026 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 9.1.2Nachtrag: 27.05.2026 Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 01244-26/3 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der CDU sowie der Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag mit der Nummer 01244-26/3 vorgelegt. In diesem Antrag wird der Rat der Stadt Dortmund gebeten, über die Besetzung der Vertretung der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der Revierpark Wischlingen GmbH zu entscheiden.
Die Antragsteller schlagen hierfür drei Mitglieder des Rates vor, die künftig als Vertreter der Stadt in diesem Gremium agieren sollen. Die vorgeschlagenen Personen gehören den Fraktionen SPD, CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt an. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.2Jahresabschlussentwurf 2025 des Sonderhaushaltes GrabpflegelegateZur Vorlage · 01442-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der Stadtkämmerei legt dar, dass die Haushaltswirtschaft des betreffenden Sonderhaushalts für das Jahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.733.152,36 Euro ausgewiesen hat.
Dieser Überschuss führt zu einer Verringerung des Postens „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“. Im städtischen Haushalt wurde die entsprechende Rückstellung für Verlustübernahmen des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum Stichtag 31.12.2025 auf 7.717.477,25 Euro angepasst, was dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag des Sonderhaushalts entspricht.
Der Entwurf umfasst gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung NRW die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz zum Jahresende sowie einen Anhang und einen Lagebericht. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat wird der Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entscheidung über die Verwendung des Überschusses erfolgen nach Vorliegen des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses. Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung des Abschlusses bildet die Gemeindeordnung NRW.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.3Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH - Änderung von GesellschaftsverträgenZur Vorlage · 01060-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung der Gesellschaftsverträge von vier Unternehmen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zustimmen. Konkret handelt es sich um die Verträge der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH, der Messe Dortmund GmbH, der Kongress Dortmund GmbH sowie der Westfalenhalle GmbH.
Die Anpassungen der Satzungen basieren auf gesetzlichen Änderungen durch das Dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch diese Neuregelung gelten für kleine und mittelgroße Unternehmen nicht mehr die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. In den Gesellschaftsverträgen wird künftig lediglich festgelegt, dass der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft wird. Zudem entfällt die bisherige Regelung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Ergänzung der Verträge um die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund in der jeweils aktuellen Fassung. Neben diesen inhaltlichen Änderungen wurden auch redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Verwaltung gibt an, dass sich aus den Änderungen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Die Entscheidung über die wesentlichen Änderungen der Gesellschaftsverträge ist gemäß der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen. Die vollständigen Verträge können bei der Stabsstelle Kommunalwirtschaft eingesehen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.4Klinikum Dortmund gGmbH (KlinikumDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, ArbeitnehmervertretungZur Vorlage · 01620-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über einen personellen Wechsel in der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist der Eintritt eines bisherigen Aufsichtsratsmitglieds in den Ruhestand zum 1. Mai 2026. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat befugt, das entsprechende Mitglied aus dem Amt abzurufen.
Als Nachfolge wird die Bestellung eines neuen Arbeitnehmervertreters vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, ein weiteres Mitglied der von den Beschäftigten gewählten Vorschlagsliste zu berufen. Dieser Vorschlag basiert auf der Wahlniederschrift zur Wahl der entsprechenden Liste, wonach der nächste verfügbare Listenplatz für das Mandat der Arbeitnehmervertretung vorgesehen ist. Die neue Bestellung soll für den Zeitraum bis zur vollständigen Neubesetzung des Aufsichtsrates nach der nächsten Kommunalwahl gelten.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat bei der Besetzung nicht an die feste Reihenfolge der Liste gebunden ist, sich jedoch bei der Auswahl der Arbeitnehmervertreter an den Vorschlägen orientiert, die die meisten Stimmen erhalten haben. Durch die personelle Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und es entstehen keine personellen Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.5Konzerthaus Dortmund GmbH – Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 01795-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Konzerthaus Dortmund GmbH in einer neuen Fassung beschließen. Mit dieser Anpassung wird die Verwaltung zudem ermächtigt, bei Bedarf weitere Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, sofern diese den substanziellen Kern nicht betreffen.
Die Grundlage für die Anpassung bildet das Dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch dieses Gesetz gelten für kleine und mittelgroße Unternehmen nicht mehr generell die strengeren Vorschriften, die für große Kapitalgesellschaften gelten. In der Folge muss im Gesellschaftsvertrag künftig lediglich geregelt sein, dass der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft wird.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben sieht die Vorlage vor, die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Es sollen zudem Regelungen angepasst werden, um Beschlüsse auch ohne Präsenzsitzung, beispielsweise in Videoformat, zu ermöglichen. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen werden redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Jahr 2013 angepasst wurde, hat keine personellen oder finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt der Stadt Dortmund. Die Entscheidung über wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages ist gemäß der Gemeindeordnung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.6Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbHZur Vorlage · 01777-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH unter veränderten strukturellen Bedingungen beschlossen. Im Zuge dieser Neuausrichtung werden die Geschäftsanteile der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) auf die Stadt Dortmund übertragen, wodurch die Gesellschaft künftig zu 100 Prozent in städtischer Hand steht. Mit dem Ausscheiden der DSW-B ändert sich zudem der Firmenname der Gesellschaft in „Entwicklungsgesellschaft Dortmund mbH“ (EnDo GmbH).
Die Neugründung der EnDo GmbH dient dazu, die nächste Projektphase für die Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Hauptbahnhofs einzuleiten. Der Aufgabenbereich der Gesellschaft wird dabei erweitert, sodass sie künftig auch die Vorbereitung und Koordination städtebaulicher Maßnahmen für öffentliche Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet im Auftrag der Stadt übernehmen kann. Hierzu sind Anpassungen des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
Finanziell wird die Übertragung der Anteile zum Nennwert von 25.000 Euro durchgeführt. Da die bisherigen Kapitaleinlagen der Gesellschafter aufgrund von Jahresfehlbeträgen weitgehend verbraucht sind, wird eine entsprechende Wertveränderung der Finanzanlage zum Jahresende 2026 voraussichtlich mit der allgemeinen Rücklage der Stadt verrechnet.
Personell wird die Position der kaufmännischen Geschäftsführung ab dem 1. Juli 2026 nicht neu besetzt, nachdem der bisherige Inhaber dieses Amtes sein Amt niedergelegt hat. Die alleinige Geschäftsführung wird durch die bestehende Geschäftsführung fortgeführt. Die bisherigen kaufmännischen Dienstleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG werden künftig durch einen externen Dienstleister und die Stadt Dortmund erbracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 9.6.1Nachtrag: 28.05.2026 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH | Bitte um Stellungnahme des RM Dr. SuckZur Vorlage · 01777-26/4 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 01777-26/4 die Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH sowie die damit verbundenen personellen und gesellschaftsrechtlichen Veränderungen erläutert. Nachdem der Rat der Stadt Dortmund zuvor die Fortführung der Gesellschaft und den Ausstieg der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH beschlossen hatte, hat diese ihre Beteiligung zum 30. Juni 2026 gekündigt. Im Zuge dieser Entwicklung wurde auch das Amt des kaufmännischen Geschäftsführers der Projektgesellschaft zum gleichen Zeitpunkt niedergelegt.
Ein zentraler Punkt der weiteren Entwicklung ist die Klärung der neuen Gesellschafterstruktur. Es steht noch nicht fest, ob die Geschäftsanteile der Projektgesellschaft an die Stadt Dortmund oder an einen von der Stadt zu benennenden Dritten übertragen werden. Die Festlegung dieses Punktes ist Gegenstand der Beschlussziffer 1 der Vorlage 01777-26. Dies ist zudem für die erforderliche Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen notwendig. In Abstimmung mit der DSW21 wird die weitere Beratung der entsprechenden Beschlussziffer in den nächsten Sitzungslauf vertagt, um die gesellschaftsrechtlich notwendigen Maßnahmen zur Neugestaltung der Anteilsverhältnisse abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.7Satzungsänderungen im Konzern DSW21Zur Vorlage · 01072-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Satzungsänderungen für verschiedene Gesellschaften des Konzerns DSW21 beschließen. Betroffen sind die DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH, die Dortmund Logistik GmbH sowie die Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH und die Hohenbuschei GmbH & Co. KG.
Die Anpassungen der Gesellschaftsverträge basieren auf dem Dritten NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch dieses Gesetz wurden die Beteiligungsvoraussetzungen für kleine und mittelgroße Unternehmen geändert, sodass künftig lediglich die gesellschaftsvertragliche Regelung zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erforderlich ist. Zudem entfällt die Regelung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Aufnahme eines Satzungsverweises auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund. Damit sollen einheitliche Regelungen im gesamten DSW21-Konzern sichergestellt werden. Die Gesellschaften verpflichten sich durch diesen Passus zur Einhaltung der Regularien des Kodex. Weichen sie von einzelnen Empfehlungen ab, müssen diese Abweichungen in einem jährlichen Corporate Governance Bericht begründet werden. Darüber hinaus enthält die Vorlage weitere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen, die unter anderem auf aktuelle Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht zurückzuführen sind.
Die Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, führen zu keinen personellen Veränderungen in der Stadtverwaltung und sind nicht klimarelevant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.8DEW21: Integration des PCGKZur Vorlage · 01044-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01044-26 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Integration des Public Corporate Governance Kodex (PCKG) der Stadt Dortmund in die Gesellschaftsverträge des Teilkonzerns DEW21. Hintergrund ist ein Ratsbeschluss vom 3. Juli 2025, der vorsah, dass alle städtischen Mehrheitsgesellschaften einen Verweis auf den PCKG in ihre Gesellschaftsverträge aufnehmen sollen. Ziel dieser Regelung ist es, die Anwendung der jeweils geltenden Fassung des Kodex zu verpflichten, wobei Abweichungen von den Empfehlungen in einem jährlichen Bericht zu begründen sind.
Derzeit erfolgt jedoch keine Aufnahme des PCKG in die Gesellschaftsverträge des DEW21-Teilkonzerns. Die Westenergie AG hat die DEW21 darüber informiert, dass sie mit einem pauschalen und dynamischen Verweis auf den Kodex nicht einverstanden ist. Als Gründe werden das Verhältnis zwischen dem Ratsbeschluss und dem vorrangigen Gesellschaftsvertrag nach dem GmbHG sowie das Fehlen des Themas im Konsortialvertrag zwischen der Stadt Dortmund, der DSW21 und der Westenergie AG angeführt. Die DEW21 teilt diese Argumentation.
Obwohl die Westenergie AG bestimmte Empfehlungen des Kodex als sinnvoll erachtet, die bereits die bestehende Rechtslage abbilden, ist eine Anpassung der Governance-Dokumentation oder der Gesellschaftsverträge derzeit noch zu prüfen. Eine entsprechende Abstimmung mit der Westenergie AG und der DSW21 steht noch aus. Die Vorlage dient dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnisnahme. Es ergeben sich keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.8.1Nachtrag: 22.05.2026 Integration des PCGK | Überweisung des AFBLZur Vorlage · 01044-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt, SPD sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Integration des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in den DEW21-Teilkonzern vorgelegt. Der Antrag wird zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie zur Weiterleitung an den Rat beantragt.
Im Kern wird vorgeschlagen, dass der Rat den aktuellen Sachstand zur Integration des PCGK in die Gesellschaftsverträge des DEW21-Teilkonzerns zur Kenntnis nimmt und den Beschluss vom 3. Juli 2025 zur Anwendung des Kodex in städtischen Beteiligungsunternehmen bekräftigt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, gemeinsam mit der DSW21, der DEW21 und der Westenergie AG eine rechtssichere Lösung zur weitgehenden Integration des PCGK in die Governance-Strukturen des DEW21-Teilkonzerns zu erarbeiten. Hierbei sollen verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft werden, darunter die Verankerung im Gesellschaftsvertrag, die teilweise Übernahme einzelner Regelungen oder die Nutzung ergänzender Governance-Dokumentationen sowie eine jährliche Berichterstattung nach dem Prinzip „comply or explain“.
Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss bis zur Sitzung am 24. September 2026 schriftlich darzulegen, welche Regelungen unstrittig übernommen werden können, wo rechtliche Bedenken bestehen und welche konkrete Lösung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vorgeschlagen wird. Ziel des Antrags ist die Anwendung der Standards für Transparenz, Compliance und verantwortungsvolle Unternehmensführung im DEW21-Teilkonzern im rechtlich Möglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.9Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gem. 113 Abs. 2 GO NRW - hier: kommunaler Beirat der Gelsenwasser AGZur Vorlage · 01915-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01915-26 regelt die personelle Vertretung der Stadt Dortmund im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG. In Abweichung zu einem Beschluss aus dem November 2025 soll die Vertretung der Stadt in diesem Gremium künftig nicht mehr durch die Rechtsdezernentin bzw. den Rechtsdezernenten erfolgen, sondern durch den Oberbürgermeister.
Hintergrund der Neuregelung ist die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats durch den Oberbürgermeister bei der Gelsenwasser AG, welcher auf einem Ratsbeschluss vom März 2026 basiert. Im Zuge dessen wurde die Mitwirkung des Oberbürgermeisters sowie die Übernahme des Vorsitzes im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG angefragt. Aus Sicht der Verwaltung und der DSW21 wird diese zusätzliche Funktion als zweckmäßig eingestuft, um die Stellung der Stadt Dortmund als mittelbare wesentliche Gesellschafterin der Gelsenwasser AG zu unterstreichen.
Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt gemäß der Gemeindeordnung NRW. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen und keine Fördermittel beantragt werden können. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Hauptausschuss und dem Ältestenrat zur Empfehlung vor, bevor der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung trifft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.10Jahresabschlussentwurf 2025 der Stadt DortmundZur Vorlage · 01679-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01679-26 behandelt den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Stadt Dortmund. Der Rat der Stadt soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten. Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 352.727.764,94 Euro aus, welcher durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2025 beläuft sich auf 8.224.380.759,79 Euro bei einem Eigenkapital von 1.701.489.326,50 Euro. In der Finanzrechnung wird ein negativer Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 68.794.941,24 Euro ausgewiesen.
Zudem wird die Kenntnisnahme über die Übertragung von Haushaltsmitteln beantragt. Dies umfasst Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 22.887.494,31 Euro für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 226.056.854,01 Euro. Letztere teilen sich auf in 218.662.024,67 Euro für die Investitionstätigkeit und 7.394.829,34 Euro für die laufende Verwaltungstätigkeit. Ebenfalls beantragt wird die Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Einzahlungen in das Jahr 2026, darunter 8.891.915,41 Euro an konsumtiven Einzahlungen sowie 1.865.741,10 Euro an investiven Mitteln und 6.467,58 Euro für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Hinsichtlich der Kreditermächtigung wurden im Jahr 2025 neue Investitionskredite in Höhe von 224.403.000,00 Euro aufgenommen. Die verbleibende Kreditermächtigung von 371.278.530,63 Euro steht für die Deckung des Finanzierungsbedarfs aus dem Jahr 2025 im Jahr 2026 zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- 10.1-abgesetzt- Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt DortmundZur Vorlage · 00002-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr bei 1,55 Euro pro Quadratmeter und Markttag beizubehalten. Aufgrund einer erwarteten Kostenunterdeckung von etwa 666.819 Euro im Jahr 2026 sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2027 verschiedene Alternativen zur Gebührenerhöhung geprüft werden. Diese umfassen eine stufenweise Erhöhung um 25 Prozent bis zu einer Unterdeckung von 250.000 Euro, eine stufenweise Erhöhung bis zur vollständigen Kostendeckung sowie eine unmittelbare Anhebung auf mindestens 3,01 Euro zur sofortigen Kostendeckung.
Als konkreter Beschlussvorschlag liegt die Variante vor, die eine Erhöhung der Gebühren bis zur vollständigen Kostendeckung vorsieht. Hierbei wird eine schrittweise Steigerung um jeweils 25 Prozent in den Jahren 2027, 2028 und 2029 angestrebt, um die Kostendeckung voraussichtlich ab 2029 zu erreichen. Eine sofortige vollständige Deckung ab 2027 würde ein Entgelt von über 3,01 Euro erfordern, was Erträge von rund 1.368.018 Euro generieren würde. Eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Werte aus dem Jahr 2025 kann erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die Planansätze der Erträge ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen um jährliche Mehrerträge von insgesamt 414.904,53 Euro, bestehend aus Benutzungsgebühren und Erstattungen privater Unternehmen, erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030, die sich zwischen 149.027,53 Euro und 229.336,13 Euro bewegen, in der Planung zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — vertagt
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: vertagt - 10.2Strategische Weiterentwicklung der Personalgewinnung und -bindungZur Vorlage · 01562-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01562-26 des Personal- und Organisationsamtes sieht eine strategische Neuausrichtung der Personalgewinnung und -bindung der Stadt Dortmund vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Einrichtung eines Bewerbungscenters auf Grundlage des Konzepts „Personal gewinnen. Zukunft sichern – Bewerbungscenter Stadt Dortmund“. Um die finanziellen Ressourcen für diese Maßnahmen zu nutzen, wird die Aussetzung des Traineeprogramms für den höheren Dienst vorgeschlagen. Dieses Programm bot seit 2017 Stellen in den Bereichen Jura, Ingenieurwesen und interkulturelle Öffnung an, wobei laut Evaluation von 45 verfügbaren Stellen 25 besetzt und 20 Trainees übernommen wurden. Die Mittel aus diesem Programm sollen ab 2026 in eine gesamtstädtische Personalgewinnung und -entwicklung umgeleitet werden.
Zudem wird die haushaltsneutrale Einrichtung von 5,5 Planstellen im Personal- und Organisationsamt im Vorgriff auf den Stelleplan 2027ff beantragt. Die Finanzierung erfolgt durch Umbuchungen zwischen den Kostenstellen 160102 und 112302/110097, was zu einer Veränderung der Planwerte für die Jahre 2027 bis 2030 führt, jedoch eine Gesamtsumme von null Euro ergibt. Die Vorlage begründet die personelle Verstärkung im Personalservice auch mit der Notwendigkeit, das Angebot der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt für Quereinsteiger dauerhaft aufrechtzuerhalten, für das im Einstellungsjahr 2026 bereits über 1000 Bewerbungen vorliegen. Die Behandlung der Vorlage in den entsprechenden Gremien ist für Mai 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.3Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2027Zur Vorlage · 01454-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01454-26 sieht die Einstellung von insgesamt 391 Nachwuchskräften für das Haushaltsjahr 2027 vor. Davon entfallen 315 Stellen auf die Stadt Dortmund, wobei der Personalbedarf des Jobcenters in den Laufbahngruppen 1 und 2 enthalten ist. Für den feuerwehrtechnischen Dienst sind 24 Auszubildende sowie 52 Anwärter vorgesehen. Zusätzlich sollen jährlich 29 Quereinsteiger über eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt eingestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über das Ausbildungsbudget des Personal- und Organisationsamtes sowie das Budget der Feuerwehr. Für das Jahr 2027 ist ein Personalaufwand von 20.841.146,00 € veranschlagt. Ab 2027 ist ein Mehrbedarf bei den Sachaufwendungen aufgrund steigender Lehrgangsgebühren zu erwarten, während ab 2028 ein zusätzlicher Bedarf beim Personalaufwand prognostiziert wird.
Im Rahmen des Ausbildungskonzepts von FABIDO sind für 2027 zudem 95 Auszubildende für die praxisintegrierte Ausbildung zu Erziehern sowie voraussichtlich 15 Berufspraktikanten geplant. Des Weiteren werden 48 Plätze für die Ausbildung zur Kinderpflegerin angeboten. Das gesamte Programm umfasst 16 Berufe mit einem Mindestvoraussetzungsgrad von einem Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse. Ergänzend dazu werden zehn Projektausbildungsstellen im Rahmen der assistierten Ausbildung (ASA) sowie Angebote für die inklusive Ausbildung bereitgestellt. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Rat der Stadt Dortmund.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.4Sicheres Leben für Alle in Dortmund
- 10.4.1Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit durch starke StrukturenZur Vorlage · 01771-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung eingebracht, der die Entwicklung eines integrierten Sicherheitskonzepts für den öffentlichen Raum in Dortmund vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen städtischen Akteuren zu verbessern und die Präsenz der Dienste insbesondere in den Abendstunden, nachts sowie an Wochenenden zu optimieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das soziale und präventive Angebote mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen verzahnt. Dabei sollen die Erweiterung der Awareness-Teams der Dortmund Guides, die Prüfung zusätzlicher Aufgabenbereiche für den Sicherheitsdienst Service21 sowie die Weiterentwicklung des Umfeldmanagements spezialisierter Einrichtungen untersucht werden. Das neue Einsatz- und Aufgabenkonzept soll zudem den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), das Umfeldmanagement des Drogenkonsumraums sowie die Angebote der Sozialarbeit und des Streetworkings konzeptionell besser einbinden.
Eine Ausweitung der Kapazitäten des KOD soll erst nach der Definition konkreter Aufgabenprofile und der Optimierung digitaler sowie organisatorischer Arbeitsprozesse vorgeschlagen werden. Die Verwaltung soll das fertige Konzept im dritten Quartal 2026 den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt vorlegen und dabei die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen darlegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.4.1.1Nachtrag: 28.05.2026 Gegen Drogen und Kriminalität: Unsere Stadt endlich wieder sicher machenZur Vorlage · 01771-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag zur Bekämpfung von Drogenkriminalität und zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit eingebracht. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Schließung des Drogenkonsumraums am Grafenhof zum Ende des Jahres, sobald der Vertrag mit der Aidshilfe ausläuft. Zudem lehnt die Fraktion die Einrichtung einer neuen Drogenservicestelle an der Rheinischen Straße ab und fordert, dass künftige Einrichtungen einen größeren Abstand zu Schulen und Kindergärten einhalten müssen. Die Öffnungszeiten solcher Stellen sollen eingeschränkt und die Betreuung auf Personen mit Wohnsitz in Dortmund begrenzt werden.
Die Einführung des sogenannten „Züricher Modells“ wird durch den Antrag abgelehnt. Gleichzeitig fordert die Fraktion den Erhalt von Hilfsangeboten für Ausstiegswillige sowie eine personelle Aufstockung des ärztlichen Personals im Gesundheitsamt, um die rezeptpflichtige Abgabe von Ersatzdrogen unter der Verantwortung des Amtsarztes zu ermöglichen.
Zur Stärkung der öffentlichen Ordnung sieht der Antrag eine personelle und technische Erweiterung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vor, einschließlich der Ausstattung der Einsatzkräfte mit Bodycams. Zudem wird die Polizei aufgefordert, die Frequenz der gemeinsamen Streifen mit dem KOD zu erhöhen. Schließlich wird die Nutzung ordnungsbehördlicher Verordnungen gefordert, um dem öffentlichen Alkoholkonsum an bestimmten Orten entgegenzuwirken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.4.1.2Nachtrag: 28.05.2026 Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit durch starke StrukturenZur Vorlage · 01771-26/3 · Bitte um Stellungnahme SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion Dortmund hat beim Oberbürgermeister eine Stellungnahme zu einem geplanten Vorhaben zur Standortverlagerung des Drogenkonsumraums sowie der Männerübernachtungsstelle angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die mediale Berichterstattung über ein Verwaltungspapier, das eine Verlagerung des Drogenkonsumraums vom Grafenhof in die Unionstraße vorsieht.
Die Fraktion stellt Fragen zum Informationsstand der politischen Gremien und zur Einbindung von Akteuren wie Trägern der Wohnungslosenhilfe, Anwohnern und Gewerbetreibenden. Zudem wird nach der Beteiligung von Dezernaten und Fachämtern der Stadtverwaltung sowie nach dem aktuellen Sachstand zu zuvor erteilten Prüfaufträgen durch den Rat und den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege (ASAG) gefragt.
Die Anfrage thematisiert zudem den Prozess der Entscheidungsfindung. Die Fraktion bittet um Erläuterungen, weshalb die Vorlage den politischen Gremien noch nicht offiziell vorliegt und warum eine isolierte Standortentscheidung angestrebt wird, anstatt das von der Politik geforderte ganzheitliche Gesamtkonzept zu verfolgen. Die Fraktion äußert zudem Bedenken hinsichtlich der Informationskultur und der Wahrung des Primats der Politik, da die Inhalte der Vorlage bereits Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung wurden, bevor eine Beratung im Rat stattgefunden hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.4.2Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Sicherheit im Quartier stärkenZur Vorlage · 01923-26 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in den Dortmunder Quartieren zu stärken. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung ein städtisches Maßnahmenprogramm entwickelt, um Orte im öffentlichen Raum zu identifizieren und zu verändern, die von Bürgerinnen und Bürgern als unsicher wahrgenommen werden.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Einrichtung eines gesonderten Budgettopfes. Über diesen Haushaltstitel sollen die Bezirksvertretungen Mittel abrufen können, um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität umzusetzen. Die Verwaltung soll hierzu einen Vorschlag zur Höhe des Budgets sowie zu einem unbürokratischen Abrufverfahren unterbreiten.
Zur Identifikation von Handlungsbedarf sollen Rückmeldungen aus bestehenden Systemen, wie der Beteiligungsplattform „LINa – Leben in der Nachbarschaft“ sowie aus Projekten wie den Quartierslaboren, systematisch ausgewertet werden. Als konkrete Maßnahmen werden unter anderem die Verbesserung der Beleuchtung, gestalterische Anpassungen, Lichtkonzepte oder die Aufwertung der Nutzbarkeit durch Rückschnitt von Hecken genannt. Die Entwicklung und Priorisierung der Maßnahmen soll in enger Abstimmung mit den Bezirksvertretungen erfolgen. Sollten über die geplanten Schritte hinausgehende Maßnahmen erforderlich sein, ist die Behandlung in den zuständigen Fachausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.4.3Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Mehr Präsenz des KOD in den AußenbezirkenZur Vorlage · 01925-26 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke und Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung eingereicht, der eine verstärkte Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in den Dortmunder Außenbezirken vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft, wonach die Sichtbarkeit des KOD in den Randbezirken als zu gering wahrgenommen wird.
Die Antragsteller fordern den Rat der Stadt auf, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für eine Mindestpräsenz des KOD in allen Stadtbezirken zu beauftragen. Ziel ist es, dass die neun Außenbezirke mindestens wöchentlich durch Teams des KOD mit jeweils vier Einsatzkräften bestreift werden, sofern die Kapazitäten dies zulassen. Das Konzept soll eine Präsenz in Ortsteilzentren, an Orten mit bekannten Problemlagen sowie bei relevanten Veranstaltungen sicherstellen. Das fertige Konzept soll den zwölf Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zudem wird die Einführung einer Kennzahl beantragt, um den tatsächlichen Einsatz der KOD-Mitarbeitenden in den Außenbezirken zu messen und halbjährlich an den zuständigen Ausschuss zu berichten. Diese Kennzahl soll zudem als eigene Haushaltskennziffer im Haushalt ausgewiesen werden, um die Transparenz über die eingesetzten Ressourcen zu erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.5Gremienbesetzung
- 10.5.1Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Justizvollzugsanstalt DortmundZur Vorlage · 02045-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, eine Nachfolgerin für ein ausgeschiedenes Mitglied der Agentur für Arbeit Dortmund zu benennen. Die Agentur für Arbeit Dortmund hat hierfür die Geschäftsführerin des Operativen Service vorgeschlagen.
Die Grundlage für die Bildung von Beiräten bei Justizvollzugsanstalten sind die Paragrafen 162 bis 165 des Strafvollzugsgesetzes. Gemäß den entsprechenden Ausführungsvorschriften des Justizministeriums sollen die Mitglieder des Beirats ein Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Justizvollzugs sowie eine Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Eingliederung entlassener Personen mitbringen. Die Zusammensetzung des Beirats soll unter anderem Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Personen aus der Sozialarbeit umfassen.
Die aktuelle personelle Änderung ergibt sich aus dem Ausscheiden des bisherigen Vertreters der Agentur für Arbeit Dortmund. Die Zuständigkeit des Rates für diese Benennung leitet sich aus den Ausführungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz sowie aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ab. Mit der Neubesetzung sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.5.2Nachwahl eines Mitgliedes der Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund für die laufende Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028Zur Vorlage · 01861-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund berät über die Nachbesetzung von zwei ordentlichen Mitgliedern in der Gruppe der öffentlichen Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund. Die aktuelle Amtsdauer des Ausschusses umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028.
Im ersten Beschlusspunkt ist vorgesehen, der Bezirksregierung Arnsberg die Benennung einer Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied zu ermöglichen. Als Vertreterin der Stadt Dortmund soll die Dezernentin für die Bereiche Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit nachfolgend auf die Position berufen werden.
Im zweiten Beschlusspunkt geht es um die Neubesetzung eines durch das Ausscheiden eines Ratsmitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vakanten Platzes. Das Vorschlagsrecht für diese Position liegt nach Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens und Berücksichtigung der aktuellen politischen Mehrheiten bei der Fraktion CDU. Die Verwaltung schlägt vor, ein entsprechendes Ratsmitglied als ordentliches Mitglied zu benennen, wobei eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter zu berücksichtigen ist.
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit übernimmt die Überwachung und Beratung der Agentur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Mitglieder der verschiedenen Gruppen, zu denen auch die öffentlichen Körperschaften gehören, üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die vorliegende Vorlage sieht keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 10.5.2.1Nachtrag: 27.05.2026 Nachwahl eines Mitgliedes der Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund für die laufende Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028Zur Vorlage · 01861-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 01861-26/1 einen Zusatzantrag zur Nachwahl eines Mitglieds für die Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die laufende Amtsdauer, welche vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028 reicht.
Mit dem Antrag wird die Benennung eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied für den genannten Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit beantragt. Die Entscheidung über die Nachwahl war für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.5.3Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 02088-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 28. Mai 2026 gestellt. Der beantragte Punkt befasst sich mit der Umbesetzung in Gremien.
Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister. Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt für die kommende Ratssitzung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.5.3.1Nachtrag: 27.05.2026 Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 02088-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag zur Umbesetzung in verschiedenen Gremien vorgelegt. Der Antrag betrifft die personellen Veränderungen im Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund sowie im Trägerausschuss des JobCenters Dortmund.
Im Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund soll ein Rücktritt als stellvertretendes Mitglied erfolgen. Als Nachfolge für die Position des stellvertretenden Mitglieds wird ein neues Ratsmitglied vorgeschlagen.
Hinsichtlich des Trägerausschusses des JobCenters Dortmund sieht der Antrag den Rücktritt eines Ratsmitglieds aus der Versammlung vor. An dessen Stelle soll ein neues Mitglied aus der Ratsversammlung berufen werden. Der Antrag wurde dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.5.3.2Nachtrag: 27.05.2026 Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 02088-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 02088-26/2 einen Zusatzantrag zur Umbesetzung von Gremien vorgelegt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und bittet um die Beschlussfassung über personelle Änderungen in zwei Aufsichtsräten.
Im Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH soll ein Mitglied ausscheiden. Als Nachfolge für das ausscheidende Mitglied wird ein neues Mitglied benannt.
Parallel dazu sieht der Antrag eine Änderung im Aufsichtsrat der DOGEWO21 vor. Hier soll ein Mitglied aus dem Gremium ausscheiden, wobei eine neue Person als Ersatz benannt wird. Die entsprechenden personellen Veränderungen sind Gegenstand der Beschlussvorlage für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.5.4Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 02103-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die kommende Ratssitzung am 28. Mai 2026 vorgelegt. In dem Schreiben an den Oberbürgermeister wird darum gebeten, einen spezifischen Tagesordnungspunkt zum Thema Umbesetzung in Gremien auf die Agenda der Sitzung zu setzen.
Die Fraktion gibt an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Sitzung am 28. Mai 2026 ist als öffentliche Beratung im Rat der Stadt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.5.4.1Nachtrag: 27.05.2026 Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 02103-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 02103-26/1 einen Zusatzantrag zur Neubesetzung von Vertretungen in kommunalen Gremien gestellt. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Antrag umfasst personelle Änderungen in der Vertretung der Stadt Dortmund bei der Emschergenossenschaft sowie beim Lippeverband. In der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft soll ein Ratsmitglied als Delegierter ausscheiden. An dessen Stelle soll ein weiteres Ratsmitglied als Delegierte für die Genossenschaftsversammlung benannt werden.
Gleiches ist für die Vertretung in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes vorgesehen. Hier soll ein Ratsmitglied als Delegierter aus dem Gremium ausscheiden und durch ein anderes Ratsmitglied als Delegierte ersetzt werden. Die CDU-Fraktion bittet den Rat der Stadt Dortmund um die entsprechende Beschlussfassung zu diesen personellen Veränderungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.6Ordnungsgeld gegen Ratsmitglied Schlösser gem. § 51 Abs. 3 GO NRWZur Vorlage · 01919-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über den Einspruch eines Ratsmitglieds gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 200,00 Euro entscheiden. Der Einspruch wurde am 10. März 2026 eingereicht und richtet sich gegen eine Entscheidung des Oberbürgermeisters aus der Ratssitzung vom 12. Februar 2026.
Der Sachverhalt basiert auf der Verwendung von Stickern mit unangemessenem Inhalt auf einem Laptop des Ratsmitglieds während der Sitzung. Der Oberbürgermeister hatte zunächst einen Ordnungsruf ausgesprochen und die Entfernung oder Abdeckung der Sticker angeordnet. Da dieser Aufforderung nicht nachgekommen wurde, setzte der Oberbürgermeister gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ein Ordnungsgeld fest. Die Verwaltung begründet die Maßnahme damit, dass durch die Nichtbefolgung der Anordnung eine fortgesetzte Störung der Ordnung und Würde des Rates vorlag.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Einspruch des Ratsmitglieds zurückzuweisen. Die Festsetzung des Ordnungsgeldes wird als verhältnismäßig bewertet, da sie der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Ratssitzung diene. Die Entscheidung über den Einspruch fällt gemäß der gesetzlichen Vorgaben durch den Rat der Stadt Dortmund.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.7Unglückliches Zusammenwirken von AfD-Fraktion und Oberbürgermeister rund um den 22.2.2026 - StellungnahmeZur Vorlage · 01428-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Ablauf der Veranstaltungen rund um den 22. Februar 2026 Stellung. Hintergrund ist die Anmeldung eines Neujahrsempfangs der AfD-Fraktion in der Bürgerhalle. Die Verwaltung erläutert, dass die Nutzung der Bürgerhalle durch Fraktionen gemäß den Festlegungen des Ältestenrates zulässig ist und keine Nutzungsgebühren anfallen.
Ein zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft den Widerruf der Nutzungsgenehmigung. Nachdem bekannt wurde, dass Björn Höcke als Gastredner teilnehmen sollte, entschied die Verwaltung, die Genehmigung zu widerrufen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Veranstaltung durch die Einladung den Charakter eines Neujahrsempfangs verliere und stattdessen eine unzulässige Parteiveranstaltung darstelle. Die Verwaltung stellt fest, dass das Rechtsamt zuvor keine rechtlich tragfähigen alternativen Gründe für eine Absage sah.
Aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit und angekündigter Demonstrationen wurden Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die den Einsatz eines Sicherheitsdienstes sowie städtischen Personals erforderten. Die Kosten hierfür beliefen sich auf etwa 3.215 Euro für den Sicherheitsdienst und rund 2.600 Euro für städtisches Personal.
Hinsichtlich des Rechtsstreits berichtet die Verwaltung, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der AfD-Fraktion vorläufigen Rechtsschutz gewährte. Die Stadt legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ein. Das Verfahren wurde nach der Durchführung der Veranstaltung für erledigt erklärt, wobei das Oberverwaltungsgericht der Stadt die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.8Anfrage zum Vorgehen der städtischen Pressestelle bei politischen Bewertungen in Pressemitteilungen | Anfrage vom 26.03.26 (TOP 10.9.1)Zur Vorlage · 00989-26/3 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage zur Tagesordnung des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 wird das Vorgehen der städtischen Pressestelle bei der Erstellung von Pressemitteilungen thematisiert. Konkret wird die Frage gestellt, wie die Pressestelle mit politischen Bewertungen innerhalb ihrer Mitteilungen umgeht.
Die Anfrage bezieht sich auf die Existenz von Behauptungen, die als fehlerhaft bezeichnet werden und laut dem Dokument weiterhin auf der entsprechenden Internetseite der Stadt zu finden sind. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gefragt, ob eine Entschuldigung oder eine Richtigstellung dieser Inhalte beabsichtigt ist. Die Anfrage wurde im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Rates eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 10.8.1Nachtrag: 28.05.2026 Anfrage zum Vorgehen der städtischen Pressestelle bei politischen Bewertungen in PressemitteilungenZur Vorlage · 00989-26/4 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Antwort auf eine Anfrage zum Tagesordnungspunkt der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 28. Mai 2026 geht es um das Vorgehen der städtischen Pressestelle bei der Veröffentlichung politischer Bewertungen in Pressemitteilungen.
Der Oberbürgermeister nimmt zu der Anfrage Stellung und führt aus, dass die in der betreffenden Pressemitteilung getroffenen Aussagen den Tatsachen entsprechen. Er gibt an, dass die Rechtsauffassung bezüglich einer vorangegangenen Beanstandung durch die Bezirksregierung Arnsberg bestätigt wurde. Das Vorgehen sei notwendig gewesen, um ein rechtssicheres Handeln der Verwaltung zu gewährleisten. Eine Entschuldigung oder eine Richtigstellung der veröffentlichten Inhalte wird seitens des Oberbürgermeisters nicht in Betracht gezogen, da nach Ansicht der Verwaltung keine Veranlassung hierfür besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.9Bilanz des Rückkehrförderprogramms REAG/GARP | Anfrage vom 26.03.26 (TOP 10.7)Zur Vorlage · 01436-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Bilanz des Rückkehrförderprogramms „REAG/GARP“ eingebracht. Das Programm, welches vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisiert wird, bietet mittellosen Migranten finanzielle Hilfen für die freiwillige Rückkehr in ihre Heimat oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat an. Die Leistungen umfassen eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro für Personen ab 18 Jahren sowie 500 Euro für Minderjährige, wobei der Staat zudem die Kosten der Rückreise übernimmt.
In der Anfrage wird auf die bundesweiten Zahlen verwiesen, wonach im Jahr 2025 16.576 Personen das Programm in Anspruch nahmen, nachdem die Zahl im Jahr 2024 bei 10.358 Personen gelegen hatte. Zudem wird angeführt, dass in den vergangenen zehn Jahren rund 15.000 Personen nach einer Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen wieder nach Deutschland eingereist sind.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung nun um die Beantwortung zweier Fragen. Zunächst wird nach der Anzahl der in Dortmund ansässigen Personen gefragt, die im Jahr 2024 und 2025 Rückkehrhilfen im Rahmen des Programms „REAG/GARP“ genutzt haben. Des Weiteren wird angefragt, ob die Stadt Dortmund zum Stand Februar 2026 über eigene Rückkehrförderprogramme oder Beratungsstellen zur Unterstützung von Rückreisen verfügt und falls dies nicht der Fall ist, welche Gründe dafür vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 10.9.1Nachtrag: 28.05.2026 Bilanz des Rückkehrförderprogramms REAG/GARPZur Vorlage · 01436-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 01436-26/1 die Anfrage der AfD-Fraktion zur Bilanz des Rückkehrförderprogramms REAG/GARP. Nach Angaben der Ausländerbehörde sind in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 15 in Dortmund ansässige Personen unter Inanspruchnahme von Rückkehrförderungsmaßnahmen ausgereist. Über die genaue Art der jeweils angewandten Maßnahmen liegen der Stadt keine Informationen vor.
Hinsichtlich der Frage nach städtischen Rückkehrförderungsprogrammen oder eigenen Beratungsstellen zur Unterstützung bei der Rückreise in die Heimat hält die Verwaltung fest, dass die Stadt Dortmund keine eigenen Programme oder Stellen unterhält. Die Rückkehrberatung, welche auch die Beratung zu finanziellen Hilfen bei einer freiwilligen Ausreise umfasst, wird in Dortmund durch die Caritas und das Deutsche Rote Kreuz durchgeführt. Die Finanzierung dieser Beratungsstellen erfolgt über das Landesförderprogramm der sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen. Dieses Programm ist ausschließlich Trägern der freien Wohlfahrt vorbehalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.10NGO-Sumpf austrocknen – Masterplan gegen Andersdenkende streichen!Zur Vorlage · 02108-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 28. Mai 2026 einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Mit diesem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, den „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ ab dem Jahr 2027 ersatzlos zu streichen und sämtliche damit verbundenen Förderungen einzustellen.
Der Antrag bezieht sich auf Ausgaben der Stadt Dortmund im Rahmen dieses Aktionsplans seit dem Jahr 2023, die sich auf rund 1,3 Millionen Euro belaufen. Die Fraktion führt an, dass unter anderem die Gruppe der „Quartiersdemokraten“ seit 202
Dortmund seit 2023 rund 1,3 Millionen Euro für Projekte im Rahmen des „Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“ ausgegeben hat. Die Fraktion nennt im Antrag als Beispiele für Empfänger von Fördermitteln das Netzwerk „Nordstadt gegen Nazis“, welches seit 2024 mehr als 5.000 Euro erhalten hat, sowie die Gruppe „Romano Than“, für die die jährlichen Zuwendungen von 40.000 Euro im Jahr 2024 auf 90.000 Euro im Jahr 2026 steigen sollen. Zudem werden Verbindungen zu politischen Gruppierungen wie der Deutschen Kommunistischen Partei Dortmund, der Marxistisch-Leninistischen Partei Dortmund sowie der Gruppe „Mean Streets Antifa“ angeführt.
Die AfD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Aktionsplan der Verteilung von Steuergeldern an linke und migrantische Gruppen dient. Der Antrag fordert daher die Beendigung der finanziellen Unterstützung dieser Maßnahmen und die Streichung des gesamten Plans ab dem Jahr 2027.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.11Dem Thüringer Weg folgen - Arbeitspflicht für AsylbewerberZur Vorlage · 02109-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund einen Antrag zur Tagesordnung gestellt, der die Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber fordert. Der Antrag bezieht sich auf die rechtlichen Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes, wonach Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung von Flüchtlingseinrichtungen sowie Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden können. Gemäß der genannten Rechtslage können arbeitsfähige, nicht mehr schulpflichtige Leistungsberechtigte zur Wahrnehmung solcher Gelegenheiten verpflichtet werden, wobei eine unbegründete Ablehnung Sanktionen in Form von Leistungskürzungen nach sich ziehen kann.
Als Referenz dient die Fraktion die Umsetzung ähnlicher Modelle in thüringischen Landkreisen. Der Antrag führt an, dass die Stadtverwaltung für das Jahr 2024 insgesamt 733 Asylbewerber in Dortmund auswies, die nach den gesetzlichen Vorgaben für gemeinnützige Arbeit herangezogen werden könnten. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, Anreize für Zuwanderungsbewegungen in die Sozialsysteme zu verringern und die Sozialkosten zu senken. Zudem wird auf die Situation der Bürgergeldempfänger verwiesen, wobei die Fraktion darauf hinweist, dass ausländische Staatsbürger im September 2025 mehr als die Hälfte der Beziehler in Dortmund ausmachten. Der Rat der Stadt wird durch den Antrag aufgefordert, die Einführung einer Arbeitspflicht für alle rechtlich betroffenen Asylbewerber zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.12-abgesetzt- Demokratieklausel für politische JugendvereinigungenZur Vorlage · 02110-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 28. Mai 2026 einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer verbindlichen Demokratieklausel für politische Jugendvereinigungen, die städtische Fördermittel beziehen.
Im Haushaltsjahr 2026 stellt die Stadtverwaltung dem Jugendring Dortmund sowie den anerkannten Jugendverbänden rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen Fördersumme um fast 300.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Zu den Empfängern der Zuwendungen gehören unter anderem die „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“, die Jugend des „Deutschen Gewerkschaftsbunds“ sowie die „Jugend of Hope“. Zudem werden die Jugendorganisationen der im Rat vertretenen Parteien, wie die Jungsozialisten, die Grüne Jugend, die Junge Union, die Jungen Liberalen und die Linksjugend sowie der Dachverband des „Rings politischer Jugend“ mit insgesamt 23.600 Euro gefördert. Die Jugendorganisation der AfD, „Generation Deutschland“, ist nicht Teil dieser Förderung.
Die Fraktion beantragt, dass alle Mitgliederverbände des „Rings politischer Jugend“, der „Jugendring Dortmund“ sowie die anerkannten Jugendverbände eine verpflichtende Demokratieklausel erfüllen müssen, um jährliche Mittel aus dem städtischen Haushalt zu erhalten. Diese Klausel soll ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Grundvoraussetzung für die Förderung festlegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: überweisen - 10.13Keine Sonderrechte für die Dramé-Brüder!Zur Vorlage · 02111-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 28. Mai 2026 einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Fall zweier Brüder, die als Nebenkläger in einem Prozess gegen beteiligte Polizeikräfte im Zusammenhang mit einem Todesfall im August 2022 auftreten.
Nach dem Freispruch der angeklagten Polizisten haben die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Amt für Migration hat den Brüdern in einem Schreiben vom 13. Januar 2026 eine Frist zur Ausreise gesetzt, da kein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt. Sollte keine freiwillige Ausreise erfolgen, ist eine zwangsweise Rückführung in den Senegal oder ein anderes aufnahmebereites Land vorgesehen.
Ein offener Brief von Vertretern lokaler Parteien und Akteuren aus dem Migrationsbereich kritisiert die geplante Rückführung und fordert ein Bleiberecht, da die Anwesenheit der Brüder für den Fortlauf des Revisionsverfahrens als notwendig erachtet wird. Die AfD-Fraktion widerspricht dieser Forderung mit dem Hinweis, dass eine Begleitung des Verfahrens auch aus dem Ausland möglich sei und die rechtmäßige Durchsetzung des Ausreiserechts gewahrt bleiben müsse.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Dortmund das Amt für Migration dazu auffordert, bei der Entscheidung zu bleiben und die Ausreise sowie die notwendige Rückführung der betreffenden Personen zu forcieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.14Rat verkleinern – Haushalt entlastenZur Vorlage · 02112-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund einen Antrag gestellt, die Anzahl der Ratsmitglieder zu reduzieren. Ziel des Antrags ist es, die Anzahl der Vertretenden von derzeit 104 auf 82 Personen zu verringern, beginnend mit der Kommunalwahl im Jahr 2030.
In der Begründung wird darauf verwiesen, dass der Rat in der aktuellen Periode einen Höchststand erreicht hat, während in vorangegangenen Wahlperioden deutlich geringere Mitgliederzahlen von 96 bzw. 82 Personen bestanden. Die Fraktion bezieht sich dabei auf das Kommunalwahlgesetz NRW, welches Gemeinden die Möglichkeit einräumt, die Zahl der zu wählenden Vertreter durch eine Satzung um bestimmte Beträge zu verringern.
Die Reduzierung der Ratsgröße wird mit einer Entlastung des Haushalts begründet. Die Fraktion rechnet vor, dass durch den Wegfall von 22 Ratsmitgliedern allein bei der Aufwandsentschädigung eine jährliche Ersparnis von etwa 140.000 Euro erzielt werden könnte. Zusätzlich würden durch kleinere Fraktionen auch die Sitzungsgelder sowie die Fraktionsgelder und Mitarbeiterbudgets sinken.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung beauftragt, eine entsprechende Reduzierungssatzung vorzubereiten. Diese soll der nächsten Ratssitzung zur Vorlage gebracht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 10.15Correctiv hat gelogen – Rücknahme der „Erklärung zur Stärkung der Demokratie“Zur Vorlage · 02113-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 28. Mai 2026 einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Mit diesem Antrag wird die nachträgliche Rücknahme der am 22. Februar 2024 verabschiedeten „Erklärung zur Stärkung der Demokratie“ (Drucksache Nr. 34201-24/1) gefordert.
Der Antrag bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026. Das Gericht stellte in diesem Verfahren fest, dass die Berichterstattung des Rechternetzwerkes Correctiv über ein Treffen in Potsdam Ende 2023 eine bewusst unvollständige Darstellung enthielt. Konkret wurde entschieden, dass die Behauptung, es sei ein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger thematisiert worden, nicht den Tatsachen entsprach. Das Gericht untersagte zudem die weitere Verbreitung dieser Aussagen.
Die AfD-Fraktion begründet den Antrag damit, dass die ursprüngliche Erklärung des Dortmunder Rates auf diesen als unwahr eingestuften Informationen basierte. Die Erklärung war im Februar 2024 von einem Bündnis aus den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Linke+, FDP/BL und Die PARTEI unter Bezugnahme auf die „Trierer Erklärung“ des Deutschen Städtetages verabschiedet worden. Die Fraktion beantragt nun, dass der Rat feststellt, die Grundlage der Erklärung sei auf gerichtlich festgestellten Unwahrheiten beruht, und die entsprechende Drucksache offiziell zurückzieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.16Moscheen und muslimische Gebetsräume in DortmundZur Vorlage · 02105-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit der Situation von Moscheen und muslimischen Gebetsräumen in der Stadt befasst. Die Anfrage bezieht sich auf die demografische Entwicklung und die Anzahl der Menschen muslimischen Glaubens in Dortmund.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob Erkenntnisse über die aktuelle Anzahl der in Dortmund lebenden Muslime vorliegen. Zudem wird nach einer Bewertung der demografischen und kulturellen Veränderungen im Stadtbild gefragt. Im Hinblick auf die religiöse Infrastruktur werden die Anzahl und die Standorte von Moscheen sowie muslimischen Gebetsräumen abgefragt, einschließlich der Entwicklung dieser Zahlen seit dem Jahr 2020.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur Nutzung der Gebetsstätten, etwa zu den Sprachen, in denen in den Moscheen gepredigt wird, und zur Erlaubnis des Muezzin-Rufes. Die Verwaltung soll zudem mitteilen, ob Beschwerden gegen die Errichtung oder Präsenz von Moscheen sowie gegen die Ausübung des Muezzin-Rufes vorliegen. Abschließend wird nach Erkenntnissen der Stadt über etwaige radikale oder problematische Moscheen oder andere islamische Einrichtungen gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.17Kommunale Kosten der ZuwanderungZur Vorlage · 02106-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit den kommunalen Kosten der Zuwanderung befasst. In der Vorlage wird auf die Haushaltslage der Stadt Dortmund verwiesen, die zum Stand Juli 2025 eine Verschuldung von 2,5 Milliarden Euro aufweist. Die Anfrage thematisiert die finanziellen Aufwendungen für Asylbewerber, Personen mit befristetem Schutzstatus sowie Zuwanderer aus Südosteuropa im Rahmen der EU-Freizügigkeit.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um die Beantwortung zahlreicher Fragen zu den veranschlagten Gesamtausgaben im Haushaltsplan 2026. Dabei geht es insbesondere um die Höhe des städtischen Eigenanteils nach Abzug von Refinanzierungen durch Bund, Land und die Europäische Union. Zudem werden Informationen zur Entwicklung der Zuweisungszahlen zwischen 2022 und 2025 sowie zu den gemeldeten Personengruppen zum Stichtag 01.01.2026 angefordert.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu den Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sowie die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung durch den Bund. Des Weiteren wird nach zusätzlichen, nicht vollständig refinanzierten Ausgaben in den Bereichen Kindertagesstätten, Schulen, Sozialarbeit, Ordnungsdienst und Quartiersmanagement gefragt. Abschließend werden Informationen zu genutzten Förderprogrammen sowie ein Vergleich der tatsächlichen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2025 mit der ursprünglichen Planung erbeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.18Halal-Schlachtungen in DortmundZur Vorlage · 02107-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Thematik der Halal-Schlachtungen eingereicht. In der Vorlage wird auf die öffentliche Diskussion verwiesen, die religiös motivierte Schlachtverfahren im Kontext von Tierschutzvorgaben und Lebensmittelstandards betrifft. Die Fraktion weist darauf hin, dass bei Halal-Schlachtungen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, insbesondere die Frage der vorherigen Betäubung der Tiere, ein zentraler Aspekt der Kontrolle sei.
Die Anfrage umfasst sieben spezifische Fragen an den Oberbürgermeister. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Schlachtbetriebe in Dortmund Halal-Schlachtungen durchführen und wie sich die Anzahl dieser Betriebe im Zeitraum von 2021 bis 2025 entwickelt hat. Des Weiteren wird nach dem genauen Ablauf des Schlachtprozesses in den betreffenden Betrieben sowie nach den Kontrollmechanismen und den zeitlichen Abständen der Überprüfungen durch städtische Ämter in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Tierwohl gefragt.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob der Stadt Dortmund Daten über die jährlichen Schlachtzahlen in diesen Betrieben seit 2021 vorliegen und ob Erkenntnisse über Mängel bei der Einhaltung von Standards existieren. Abschließend wird nach den Unterschieden bei der Zertifizierung von Halal-Schlachtbetrieben im Vergleich zu regulären Schlachtbetrieben gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.19Nachtrag: 18.05.2026 Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Ratsbürgerentscheides der Stadt Dortmund vom 19.04.2026 über die Bewerbung an den Olympischen Spielen 2036 / 2040 / 2044Zur Vorlage · 02116-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund stellt das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides vom 19. April 2026 zur Bewerbung um die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 fest. Bei der Abstimmung, die per Briefwahl durchgeführt wurde, stimmten 68,2 Prozent der Teilnehmenden mit „Ja“ und 31,8 Prozent mit „Nein“.
Von den 440.149 Wahlberechtigten nahmen 130.280 Personen an der Abstimmung teil, was einer Beteiligung von 29,6 Prozent entspricht. Die Anzahl der „Ja“-Stimmen beläuft sich auf 88.744, was einem Anteil von 20,16 Prozent aller Abstimmungsberechtigten entspricht. Damit ist das nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderliche Quorum erreicht. In der Folge ist die Frage, ob sich die Stadt Dortmund an der gemeinsamen Bewerbung der Region KölnRhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligt, mit „Ja“ beantwortet.
Die Durchführung des Ratsbürgerentscheides erfolgte auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 18. Dezember 2025. Die Kosten für die Durchführung des Verfahrens werden zu 85 Prozent von der Staatskanzlei NRW erstattet. Personelle, finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11Anfragen