Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH - Änderung von Gesellschaftsverträgen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung der Gesellschaftsverträge von vier Unternehmen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zustimmen. Konkret handelt es sich um die Verträge der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH, der Messe Dortmund GmbH, der Kongress Dortmund GmbH sowie der Westfalenhalle GmbH.
Die Anpassungen der Satzungen basieren auf gesetzlichen Änderungen durch das Dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch diese Neuregelung gelten für kleine und mittelgroße Unternehmen nicht mehr die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. In den Gesellschaftsverträgen wird künftig lediglich festgelegt, dass der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft wird. Zudem entfällt die bisherige Regelung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Ergänzung der Verträge um die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund in der jeweils aktuellen Fassung. Neben diesen inhaltlichen Änderungen wurden auch redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Verwaltung gibt an, dass sich aus den Änderungen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Die Entscheidung über die wesentlichen Änderungen der Gesellschaftsverträge ist gemäß der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen. Die vollständigen Verträge können bei der Stabsstelle Kommunalwirtschaft eingesehen werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2199027
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2211126
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 2211127
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 2211128
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 2211129
Beratungsfolge
- 28.05.2026einstimmig beschlossen
- 28.05.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026einstimmig empfohlen
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