4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Sitzordnung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und LiegenschaftenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.5Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - unbesetzt -
- 3Finanzen
- 3.11. Managementbericht 2026Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.1.1Nachtrag: 12.05.2026 1. Managementbericht 2026Zur Vorlage · 02100-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Haushaltsverbesserung gestellt. Im Rahmen des Managementberichts 2026 wird die Verwaltung um einen Sachstandsbericht gebeten, der die bisherige Herangehensweise des Übergangskämmers bei der Umsetzung dieses Beschlusses darlegt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Vorgabe des Rates, bis zur Ratssitzung am 9. Juli 2026 ein Maßnahmenpaket vorzulegen, das eine jährliche Haushaltsverbesserung zwischen 100 und 125 Millionen Euro sicherstellt. Die Fraktion bittet um die mündliche Beantwortung spezifischer Fragen zur Verteilung der Anforderungen zur Aufwandsreduzierung auf die einzelnen Dezernate. Dabei soll geklärt werden, nach welchem System die Anforderungen verteilt werden und wie zwischen pflichtigen sowie nicht-pflichtigen Ausgaben sowie zwischen durchlaufenden Posten unterschieden wird. Zudem wird nach der Umsetzung der Vorgabe gefragt, mögliche Ertragssteigerungen – mit Ausnahme von Steuererhöhungen – in das Maßnahmenpaket einzubeziehen.
Die Begründung der Anfrage hebt hervor, dass eine rein proportionale Reduzierung der Ausgaben basierend auf dem Haushaltsanteil der Dezernate insbesondere die Bereiche Soziales, Kinder, Jugend und Schule betreffen würde, da dort viele Mittel als Durchlaufposten ohne Einsparpotenzial geführt werden. Ziel der Anfrage ist eine gerechte Verteilung der Maßnahmen über alle Verwaltungsbereiche.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2Verpackungssteuer (aus der Sitzung vom 19.03.2026)Zur Vorlage · 01370-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zum Thema Verpackungssteuer an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gerichtet. Hintergrund der Anfrage ist die rechtliche Bestätigung der Zulässigkeit einer kommunalen Aufwandsteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke durch das Bundesverfassungsgericht sowie die Einführung vergleichbarer Satzungen in anderen Städten wie Tübingen, Konstanz und Freiburg.
Die Antragstellenden ersuchen die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Umsetzung und zu den wirtschaftlichen Folgen einer solchen Steuer. Dabei wird die bisherige Einschätzung der Verwaltung hinterfragt, wonach für die Erhebung der Steuer ein Personalbedarf von etwa 11 bis 12 Vollzeitstellen entstehen könnte. Es wird angefragt, ob dieser Bedarf angesichts digitaler Verfahren und veränderter Strukturen in der Gastronomie weiterhin als plausibel einzustufen ist.
Des Weiteren wird nach der Verfügbarkeit von Daten zu indirekten finanziellen Effekten gefragt, etwa in Bezug auf vermiedene Kosten bei der Stadtreinigung oder der Abfallentsorgung. Die Fraktionen möchten zudem klären, wie sich die geplante Lenkungswirkung der Steuer auf die langfristigen Steuereinnahmen auswirkt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, inwieweit eine Verpackungssteuer angesichts der aktuellen Haushaltssperre und der Notwendigkeit von Einnahmesteigerungen zur Stabilisierung der Dortmunder Haushaltslage beitragen könnte.
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- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 3.2.1VerpackungssteuerZur Vorlage · 01370-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Einführung einer Verpackungssteuer in Dortmund wird die Umsetzung einer solchen Steuer bewertet. Basierend auf einer Hochrechnung aus Tübingen wird die Anzahl der steuerpflichtigen Betriebe in Dortmund auf 3.468 geschätzt. Für die Verwaltung ergibt sich daraus ein prognostizierter Personalbedarf von 14 Vollzeitstellen bei geschätzten Kosten von rund 1,4 Millionen Euro. Die erwarteten jährlichen Erträge werden auf 7,6 Millionen Euro beziffert, was zu einem rechnerischen Nettoertrag von etwa 6,2 Millionen Euro führen würde.
Hinsichtlich der beabsichtigten Lenkungswirkung und einer Kostenreduktion bei der Abfallentsorgung konnten laut der Verwaltung keine belastbaren Belege für eine Müllreduzierung gefunden werden. Zudem weist die Verwaltung auf steuerrechtliche Bedenken in Bezug auf die Steuergerechtigkeit sowie auf das Risiko von Vollzugsdefiziten hin. Aufgrund der Gefahr einer gerichtlichen Nichtigkeit und der damit verbundenen Rückabwicklungspflicht wird die Steuer als ungeeignet für eine verlässliche Haushaltsstabilisierung eingestuft.
Die Verwaltung empfiehlt daher, aktuell weiterhin von der Einführung einer Verpackungssteuer in Dortmund abzusehen und den Status quo fortzuführen. Es soll stattdessen die weitere Entwicklung der Situation beobachtet werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag zur Einführung der Steuer liegt nicht vor.
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- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3Sachstandsbericht zur Grundsteuer und Korrekturhinweis zur Vorlage 00632-25 „Festlegung der Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer am dem 1. Januar 2026 und Beschluss über die Hebesatzsatzung“Zur Vorlage · 01255-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Kenntnisnahme eines Sachstandsberichts sowie von Korrekturhinweisen zur Grundsteuer in Dortmund. Hintergrund des Berichts ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Das Gericht hob die Grundsteuerfestsetzungen auf, die auf einem höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke basieren, da diese gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen würden. Das Gericht sah keine rechtliche Rechtfertigung für eine Differenzierung nach oben, während eine Privilegierung von Wohngrundstücken zur Stabilisierung der Wohnkosten als möglich erachtet wurde.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sowie der Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht erfolgt ist. Die Stadt Dortmund hat nach interkommunaler Abstimmung mit anderen betroffenen Kommunen am 2. Februar 2026 Berufung eingelegt. Zur Erstellung der Berufungsbegründung wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die eng mit den Rechtsämtern der beteiligten Städte zusammenarbeitet.
Zudem enthält die Vorlage Korrekturhinweise zu einer bereits im Dezember 2025 eingebrachten Ratssitzungsvorlage. In einer Tabelle zum Messbetragsvolumen der Grundstücksarten wurden redaktionelle Fehler bei den relativen Anteilen sowie ein Schreibfehler in der Summe der Wohngrundstücke korrigiert. Die inhaltlichen Ausführungen und die Berechnungen zur Ermittlung der Hebesätze bleiben von diesen Korrekturen unberührt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.4Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt DortmundZur Vorlage · 00002-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00002-25 behandelt die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühr bei 1,55 Euro pro Quadratmeter und Markttag beizubehalten. Aufgrund einer erwarteten Kostenunterdeckung von etwa 666.819 Euro im Jahr 2026 sollen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2027 verschiedene Alternativen zur Gebührenerhöhung geprüft werden. Diese umfassen eine stufenweise Erhöhung um 25 Prozent bis zu einer Unterdeckung von 250.000 Euro, eine stufenweise Erhöhung bis zur vollständigen Kostendeckung sowie eine unmittelbare Anhebung auf mindestens 3,01 Euro zur sofortigen Kostendeckung.
Als konkreter Beschlussvorschlag liegt die Variante vor, die eine Erhöhung der Gebühren bis zur vollständigen Kostendeckung vorsieht. Hierbei wird eine schrittweise Steigerung um jeweils 25 Prozent in den Jahren 2027, 2028 und 2029 angestrebt, um die Kostendeckung voraussichtlich ab 2029 zu erreichen. Eine sofortige vollständige Deckung ab 2027 würde ein Entgelt von über 3,01 Euro erfordern, was Erträge von rund 1.368.018 Euro generieren würde. Eine detaillierte Kalkulation auf Basis der Werte aus dem Jahr 2025 kann erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Die Planansätze der Erträge ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen um jährliche Mehrerträge von insgesamt 414.904,53 Euro, bestehend aus Benutzungsgebühren und Erstattungen privater Unternehmen, erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2030, die sich zwischen 149.027,53 Euro und 229.336,13 Euro bewegen, in der Planung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — vertagt
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig abgelehnt
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — vertagt
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: vertagt - 4Personal und Organisation
- 4.1Strategische Weiterentwicklung der Personalgewinnung und -bindungZur Vorlage · 01562-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01562-26 des Personal- und Organisationsamtes sieht eine strategische Neuausrichtung der Personalgewinnung und -bindung der Stadt Dortmund vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Einrichtung eines Bewerbungscenters auf Grundlage des Konzepts „Personal gewinnen. Zukunft sichern – Bewerbungscenter Stadt Dortmund“. Um die finanziellen Ressourcen für diese Maßnahmen zu nutzen, wird die Aussetzung des Traineeprogramms für den höheren Dienst vorgeschlagen. Dieses Programm bot seit 2017 Stellen in den Bereichen Jura, Ingenieurwesen und interkulturelle Öffnung an, wobei laut Evaluation von 45 verfügbaren Stellen 25 besetzt und 20 Trainees übernommen wurden. Die Mittel aus diesem Programm sollen ab 2026 in eine gesamtstädtische Personalgewinnung und -entwicklung umgeleitet werden.
Zudem wird die haushaltsneutrale Einrichtung von 5,5 Planstellen im Personal- und Organisationsamt im Vorgriff auf den Stelleplan 2027ff beantragt. Die Finanzierung erfolgt durch Umbuchungen zwischen den Kostenstellen 160102 und 112302/110097, was zu einer Veränderung der Planwerte für die Jahre 2027 bis 2030 führt, jedoch eine Gesamtsumme von null Euro ergibt. Die Vorlage begründet die personelle Verstärkung im Personalservice auch mit der Notwendigkeit, das Angebot der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt für Quereinsteiger dauerhaft aufrechtzuerhalten, für das im Einstellungsjahr 2026 bereits über 1000 Bewerbungen vorliegen. Die Behandlung der Vorlage in den entsprechenden Gremien ist für Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.2Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2027Zur Vorlage · 01454-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01454-26 sieht die Einstellung von insgesamt 391 Nachwuchskräften für das Haushaltsjahr 2027 vor. Davon entfallen 315 Stellen auf die Stadt Dortmund, wobei der Personalbedarf des Jobcenters in den Laufbahngruppen 1 und 2 enthalten ist. Für den feuerwehrtechnischen Dienst sind 24 Auszubildende sowie 52 Anwärter vorgesehen. Zusätzlich sollen jährlich 29 Quereinsteiger über eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt eingestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über das Ausbildungsbudget des Personal- und Organisationsamtes sowie das Budget der Feuerwehr. Für das Jahr 2027 ist ein Personalaufwand von 20.841.146,00 € veranschlagt. Ab 2027 ist ein Mehrbedarf bei den Sachaufwendungen aufgrund steigender Lehrgangsgebühren zu erwarten, während ab 2028 ein zusätzlicher Bedarf beim Personalaufwand prognostiziert wird.
Im Rahmen des Ausbildungskonzepts von FABIDO sind für 2027 zudem 95 Auszubildende für die praxisintegrierte Ausbildung zu Erziehern sowie voraussichtlich 15 Berufspraktikanten geplant. Des Weiteren werden 48 Plätze für die Ausbildung zur Kinderpflegerin angeboten. Das gesamte Programm umfasst 16 Berufe mit einem Mindestvoraussetzungsgrad von einem Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse. Ergänzend dazu werden zehn Projektausbildungsstellen im Rahmen der assistierten Ausbildung (ASA) sowie Angebote für die inklusive Ausbildung bereitgestellt. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Rat der Stadt Dortmund.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.3Sachstand BürokratieabbauZur Vorlage · 02022-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Sachstand des Bürokratieabbaus in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beantragt. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung bezieht sich auf die Sitzung am 21. Mai 2026.
Die Antragstellerin kündigte an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das Gremium vor und die Sitzung ist als öffentlich gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 4.3.1Nachtrag: 12.05.2026 Sachstand Kommunales Bürokratieabbauprogramm zur Entlastung der Dortmunder WirtschaftZur Vorlage · 02022-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Entwicklung eines kommunalen Programms zum Bürokratieabbau gestellt. Ziel des Programms ist die Entlastung der Dortmunder Wirtschaft durch die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahren sowie den Abbau kommunal beeinflussbarer bürokratischer Hürden. Ein entsprechender Beschluss erfolgte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026.
Die Anfrage fordert von der Verwaltung eine Stellungnahme zum aktuellen Sachstand. Dabei wird gefragt, ob das fachbereichsübergreifende Programm bereits vorliegt und falls nicht, wann mit einer Vorlage an den Rat und die Ausschüsse zu rechnen ist. Die Fraktion bittet zudem um Informationen darüber, welche Verwaltungseinheiten bereits in die Erarbeitung einbezogen wurden und welche konkreten bürokratischen Hemmnisse, etwa in den Bereichen Bau- und Genehmigungsverfahren oder digitale Antragsprozesse, identifiziert wurden.
Des Weiteren werden Informationen zu bereits umgesetzten oder vorbereiteten Maßnahmen sowie zur Einbindung von Wirtschaftsakteuren, wie Kammern und Unternehmensverbänden, erbeten. Die Anfrage thematisiert zudem die Rolle des Stabs Dortmund 2035 bei der Überprüfung von Hürden und fragt nach den Kriterien für die Priorisierung von Verfahren sowie nach der Festlegung von Erfolgskennzahlen, etwa zur Reduzierung von Bearbeitungszeiten. Abschließend wird nach einem Zeitplan für einen strukturierten Bericht über Ziele, Maßnahmen und den Umsetzungsstand des Programms gefragt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5Eigenbetriebe und Sondervermögen
- 5.1Vierter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2025Zur Vorlage · 01697-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Quartalsbericht 2025 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund legt die finanzielle Entwicklung sowie den Stand der Deponiebewirtschaftung an den Standorten Dortmund-Huckarde und Dortmund-Nordost dar. Für den Bereich Dortmund-Huckarde sind Maßnahmen im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027 sowie die Nutzung von Deponiegas vorgesehen. Bauliche Optimierungen am Gasfassungssystem sind bis zum Ende der IGA im Jahr 20
27 zurückgestellt. Für den Energiepark wurde eine Förderung von etwa 300.000 Euro bewilligt; die Investitionsentscheidung wird für das erste Quartal 2026 erwartet, wobei der Baubeginn für Anfang März 2026 geplant ist. Die Projektierung der Teilprojekte Biomethananlage und Ladepark wird auf Basis einer Machbarkeitsstudie fortgesetzt, um bis zum ersten Quartal 2026 einen Projektantrag für weitere Planungsstufen vorzubereiten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das vierte Quartal 2025 ein Jahresergebnis von 16.576 TEuro aus, was über dem Planwert von 14.647 TEuro liegt. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 3.216 TEuro. Die Einnahmen aus Deponiebaustoffen lagen mit 226 TEuro unter der Planung von 348 TEuro, da 12.000 Tonnen statt der geplanten 20.000 Tonnen abgesetzt wurden. Der Gesamtaufwand betrug 11.090 TEuro. Aufgrund von Gutachtenergebnissen zum DK-II-Bereich wurde eine Anpassung der Rückstellung für Nachsorgeaufwendungen um 29,9 Mio. Euro ab 2025 ermittelt.
Die Bilanzsumme des Sondervermögens belief sich zum 31.12.2025 auf 252.923 TEuro. Wesentliche Posten sind Finanzanlagen in Höhe von 183.806 TEuro sowie langfristiges Fremdkapital von 203.415 TEuro, welches primär aus Rückstellungen für die Deponiesanierung besteht. Für das Jahr 2026 wird ein Jahresüberschuss prognostiziert, wobei die Entwicklung von Zins und Inflation abhängt. Ein neues Rückstellungsgutachten soll beauftragt werden. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2026Zur Vorlage · 01701-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der erste Quartalsbericht 2026 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund legt die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Stand der Deponiebewirtschaftung an den Standorten Dortmund-Huckarde, Dortmund-Nordost und Dortmund-Grevel dar. Am Standort Dortmund-Huckarde werden im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027 Maßnahmen wie der Bau einer Brücke, Aussichtsplattformen und die Aufwertung von Wegen durchgeführt. Bauliche Optimierungen am Deponiegasfassungssystem sind aufgrund zeitlicher Überschneidungen mit der IGA 2027 bis zum Jahr 2027 zurückgestellt. An der Deponie Dortmund-Nordost sind die Arbeiten am Basisabdichtungssystem im Bereich DK I abgeschlossen; zudem liegt eine Genehmigung für eine Freiflächenphotovoltaik mit Batteriespeicher vor.
Die wirtschaftliche Auswertung für das erste Quartal 2026 zeigt Umsatzerlöse von 750 TEuro gegenüber einem Planwert von 784 TEuro. Die Gesamtaufwände beliefen sich auf 3.382 TEuro, woraus ein anteiliges Jahresergebnis von 4.786 TEuro resultiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zuführung zur Deponienachsorgerückstellung in Höhe von 488 TEuro, basierend auf einer prognostizierten Inflationsrate von 1,87 %. Die Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen stiegen auf 2.689 TEuro. Die Bilanzsumme der Aktiva beläuft sich auf 254.421 TEuro, wobei Finanzanlagen und Ausleihungen an Kreditinstitute die Positionen prägen. Das Eigenkapital beträgt 54.294 TEuro.
Im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zwei Kreditverträge der Stadt Dortmund in Höhe von jeweils 30,0 Mio. €. Die Passivseite weist Rückstellungen für die Sanierung und Rekultivierung in Höhe von 200,1 Mio. € aus. Für das Jahr 2026 wird ein Jahresüberschuss erwartet. Ein neues Rückstellungsgutachten soll für 2026 in Auftrag gegeben werden; die entsprechenden Ausschreibungen sind im Gange. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Baubeschluss für die Neugestaltung des Sportparks Scharnhorst fassen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 18,204 Millionen Euro brutto, wobei eine Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund um 17,434 Millionen Euro ab den Haushaltsjahren 2027 vorgesehen ist. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen. Mögliche Förderungen durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz“ können den städtischen Zuschussbedarf reduzieren.
Die Neugestaltung umfasst eine etwa 12 Hektar große Fläche und zielt auf Barrierefreiheit, Inklusion sowie ökologische Aufwertung ab. Geplant ist eine Spielfeldlandschaft mit Laufbahnen, Streetball-, Handball- und Fußballfeldern sowie eine Bewegungslandschaft mit Calisthenics, Boule und Naturpfaden. Ein zentrales Element ist ein Ensemble aus drei eingeschossigen Gebäuden, das ein bestehendes Vereinsgebäude ersetzt und nach energetischen Standards mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Nach der Fertigstellung fallen jährliche Abschreibungen sowie Unterhaltungskosten an. Für den Betrieb sind zwei zusätzliche Planstellen vorgesehen, wobei alternativ die Beauftragung eines externen Dienstleisters möglich ist. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung von Fachbereichen, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie Schulen und Kitas. Da ein Verein aus dem Projekt zurückgetreten ist, entfällt die Planung eines Talentcenters. Um eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 09.07.2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, von der üblichen Gremienfolge abzuweichen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 5.3.1Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage zum Sportpark Scharnhorst informiert über Änderungen bei den Finanzierungsoptionen für das Bauvorhaben. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Hierbei sind im Bereich Sportinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) für das Projekt vorgesehen.
Durch diese Zuweisung entfällt die Finanzierungsoption, die eine Förderung ausschließlich durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SKS) ohne LuKIFG-Mittel vorsah. Zudem wurde seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die nach dem LuKIFG bereitgestellten Mittel als kommunale Eigenmittel für SKS-Projekte eingesetzt werden können.
Es verbleiben somit zwei mögliche Finanzierungswege. Die Option einer reinen Förderung durch LuKIFG würde bei einem Investitionsvolumen von 18,204 Millionen Euro einen benötigten Investitionszuschuss von 7,734 Millionen Euro erfordern. Die Option einer kombinierten Förderung durch LuKIFG und SKS sieht vor, dass bei maximaler SKS-Förderung und Berücksichtigung der LuKIFG-Mittel als Eigenanteil kein zusätzlicher Investitionszuschuss erforderlich wäre. Dies setzt jedoch voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen vom Fördermittelgeber als förderfähige Kosten anerkannt wird.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 6Kommunalwirtschaft
- 6.1Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025Zur Vorlage · 00076-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen des Kommunalwirtschaftsberichts 2024/2025 über den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung ihrer Tochtergesellschaften informiert. Bereits im Vorjahr wurden wesentliche Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte städtischer Unternehmen in den Bericht aufgenommen, eine Praxis, die im aktuellen Bericht fortgeführt wird. Zudem regelt der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund künftige Berichtspflichten der städtischen Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit. Es ist vorgesehen, wesentliche Tochterunternehmen bei der anstehenden Fortschreibung des städtischen Nachhaltigkeitsberichts einzubeziehen.
Hinsichtlich der einzelnen Unternehmen berichtet die Verwaltung, dass die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH (WHUG) seit 2014 kontinuierlich über Nachhaltigkeitsaktivitäten informiert und für das Berichtsjahr 2025 einen neuen Bericht plant. Die WHUG arbeitet mit einer externen Nachhaltigkeitsberatung zusammen, um die Strategie zu strukturieren und einen Bericht nach dem VSME-Standard vorzubereiten. Die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSG) erstellt derzeit keinen eigenständigen Bericht, setzt jedoch bei Neubauprojekten auf den Verzicht fossiler Energieträger und nutzt teilweise Zertifizierungen wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Die TZ Net GmbH legt eine Vollbilanz nach der Gemeinwohl-Matrix für den Zeitraum 2021 bis 2022 vor. Für das Technologiezentrum Dortmund GmbH, die MSZ-MVZ Diamorphin-Dortmund gGmbH sowie die City-Marketing GmbH liegt aktuell keine Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Für weitere Unternehmen, darunter der DSW21-Konzern, die Klinikum Dortmund gGmbH und die EDG Holding GmbH, sind detaillierte Sachstandsberichte der Vorlage beigefügt.
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- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Satzungsänderungen im Konzern DSW21Zur Vorlage · 01072-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Satzungsänderungen für verschiedene Gesellschaften des Konzerns DSW21 beschließen. Betroffen sind die DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH, die Dortmund Logistik GmbH sowie die Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH und die Hohenbuschei GmbH & Co. KG.
Die Anpassungen der Gesellschaftsverträge basieren auf dem Dritten NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch dieses Gesetz wurden die Beteiligungsvoraussetzungen für kleine und mittelgroße Unternehmen geändert, sodass künftig lediglich die gesellschaftsvertragliche Regelung zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erforderlich ist. Zudem entfällt die Regelung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Aufnahme eines Satzungsverweises auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund. Damit sollen einheitliche Regelungen im gesamten DSW21-Konzern sichergestellt werden. Die Gesellschaften verpflichten sich durch diesen Passus zur Einhaltung der Regularien des Kodex. Weichen sie von einzelnen Empfehlungen ab, müssen diese Abweichungen in einem jährlichen Corporate Governance Bericht begründet werden. Darüber hinaus enthält die Vorlage weitere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen, die unter anderem auf aktuelle Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht zurückzuführen sind.
Die Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, führen zu keinen personellen Veränderungen in der Stadtverwaltung und sind nicht klimarelevant.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.3Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH - Änderung von GesellschaftsverträgenZur Vorlage · 01060-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung der Gesellschaftsverträge von vier Unternehmen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zustimmen. Konkret handelt es sich um die Verträge der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH, der Messe Dortmund GmbH, der Kongress Dortmund GmbH sowie der Westfalenhalle GmbH.
Die Anpassungen der Satzungen basieren auf gesetzlichen Änderungen durch das Dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch diese Neuregelung gelten für kleine und mittelgroße Unternehmen nicht mehr die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. In den Gesellschaftsverträgen wird künftig lediglich festgelegt, dass der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft wird. Zudem entfällt die bisherige Regelung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Ergänzung der Verträge um die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund in der jeweils aktuellen Fassung. Neben diesen inhaltlichen Änderungen wurden auch redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Verwaltung gibt an, dass sich aus den Änderungen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Die Entscheidung über die wesentlichen Änderungen der Gesellschaftsverträge ist gemäß der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen. Die vollständigen Verträge können bei der Stabsstelle Kommunalwirtschaft eingesehen werden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.4Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbHZur Vorlage · 01777-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH unter veränderten strukturellen Bedingungen beschlossen. Im Zuge dieser Neuausrichtung werden die Geschäftsanteile der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) auf die Stadt Dortmund übertragen, wodurch die Gesellschaft künftig zu 100 Prozent in städtischer Hand steht. Mit dem Ausscheiden der DSW-B ändert sich zudem der Firmenname der Gesellschaft in „Entwicklungsgesellschaft Dortmund mbH“ (EnDo GmbH).
Die Neugründung der EnDo GmbH dient dazu, die nächste Projektphase für die Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Hauptbahnhofs einzuleiten. Der Aufgabenbereich der Gesellschaft wird dabei erweitert, sodass sie künftig auch die Vorbereitung und Koordination städtebaulicher Maßnahmen für öffentliche Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet im Auftrag der Stadt übernehmen kann. Hierzu sind Anpassungen des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
Finanziell wird die Übertragung der Anteile zum Nennwert von 25.000 Euro durchgeführt. Da die bisherigen Kapitaleinlagen der Gesellschafter aufgrund von Jahresfehlbeträgen weitgehend verbraucht sind, wird eine entsprechende Wertveränderung der Finanzanlage zum Jahresende 2026 voraussichtlich mit der allgemeinen Rücklage der Stadt verrechnet.
Personell wird die Position der kaufmännischen Geschäftsführung ab dem 1. Juli 2026 nicht neu besetzt, nachdem der bisherige Inhaber dieses Amtes sein Amt niedergelegt hat. Die alleinige Geschäftsführung wird durch die bestehende Geschäftsführung fortgeführt. Die bisherigen kaufmännischen Dienstleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG werden künftig durch einen externen Dienstleister und die Stadt Dortmund erbracht.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: vertagt - 6.4.1Nachtrag: 21.05.2026 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH | Antrag des RM GarbeZur Vorlage · 01777-26/2 · Antrag zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 ein Antrag der AfD zur Tagesordnung behandelt. Der Gegenstand der Beratung betraf die Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes sowie die Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH.
Ein Ratsmitglied stellte in diesem Zusammenhang den mündlichen Antrag, die Verwaltung dazu aufzufordern, die Vorlage mit der Nummer DS Nr. 01777-26 zurückzuziehen. Die entsprechende Vorlage befasste sich inhaltlich mit der weiteren Planung und der organisatorischen Struktur der genannten Projektgesellschaft für das Bahnhofsumfeld.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 6.4.2Nachtrag: 21.05.2026 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH | Bitte um Stellungnahme des RM Dr. SuckZur Vorlage · 01777-26/3 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine Bitte um Stellungnahme eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist die Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes sowie die Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH.
Ein Ratsmitglied hat dazu eine mündliche Anfrage formuliert, die eine Antwort bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 28. Mai 2026 vorsieht. Die Anfrage bezieht sich konkret auf die Frage, ob die DSW21 damit einverstanden ist, die weitere Beratung der Beschlussziffer 1 der Vorlage DS Nr. 01777-26 in den nächsten Sitzungslauf zu vertagen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.5Revierpark Wischlingen GmbH: Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH sowie Implementierung eines fakultativen AufsichtsratsZur Vorlage · 01244-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01244-26 sieht die Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH (RPW GmbH) sowie die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats vor. Ziel der Verschmelzung ist die Schaffung eines einheitlichen Badbetreibers für die von der Stadt Dortmund betriebenen Hallen- und Freibäder, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die personelle Flexibilität beim Einsatz von Mitarbeitenden zu erhöhen. Mit der Verschmelzung gehen sämtliche Aktiva, Passiva und Risiken der Sportwelt gGmbH rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die RPW GmbH über, welche als Rechtsträger bestehen bleibt.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der Gesellschaftsvertrag der RPW GmbH angepasst werden, um unter anderem die Gemeinnützigkeit und den Unternehmenszweck zu präzisieren. Zudem wird die Implementierung eines fakultativen Aufsichtsrats beantragend vorgesehen, der sich aus vier Vertretern der Stadt Dortmund und zwei Vertretern der Arbeitnehmerschaft zusammensetzt. Die Stadt Dortmund entsendet die Mitglieder des Aufsichtsrats, wobei die Vertretung des Oberbürgermeisters durch die zuständige Sportdezernentin erfolgen soll. Die Arbeitnehmervertreter werden nach der Verschmelzung auf Basis einer von den Beschäftigten gewählten Liste bestellt.
Die Vorlage sieht vor, die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der RPW GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung und die Satzungsänderung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und notariell zu unterzeichnen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen für die Stadt Dortmund werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 6.5.1Revierpark Wischlingen GmbH: Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH sowie Implementierung eines fakultativen AufsichtsratsZur Vorlage · 01244-26/2 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01244-26/2 befasst sich mit der geplanten Verschmelzung der Sportwelt Dortmund gGmbH auf die Revierpark Wischlingen GmbH sowie der Einführung eines fakultativen Aufsichtsrats.
Im Zuge der Abstimmung mit dem Finanzamt bezüglich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen und Besonderheiten an den neuen Gesellschaftsvertrag der Revierpark Wischlingen GmbH sind formale Anpassungen notwendig geworden. Diese Änderungen betreffen geringfügige Verschiebungen sowie Anpassungen innerhalb der Paragrafen 3, 4 und 16 des Entwurfs. Eine entsprechend aktualisierte Synopse der Bestimmungen liegt dem Vorgang bei.
Der Vorgang ist für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist für den 21. Mai 2026 angesetzt. In der Folge sollen der Hauptausschuss und der Ältestenrat sowie der Rat der Stadt am 28. Mai 2026 informiert werden. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird am 9. Juni 2026 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.6Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gem. 113 Abs. 2 GO NRW - hier: kommunaler Beirat der Gelsenwasser AGZur Vorlage · 01915-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01915-26 regelt die personelle Vertretung der Stadt Dortmund im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG. In Abweichung zu einem Beschluss aus dem November 2025 soll die Vertretung der Stadt in diesem Gremium künftig nicht mehr durch die Rechtsdezernentin bzw. den Rechtsdezernenten erfolgen, sondern durch den Oberbürgermeister.
Hintergrund der Neuregelung ist die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats durch den Oberbürgermeister bei der Gelsenwasser AG, welcher auf einem Ratsbeschluss vom März 2026 basiert. Im Zuge dessen wurde die Mitwirkung des Oberbürgermeisters sowie die Übernahme des Vorsitzes im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG angefragt. Aus Sicht der Verwaltung und der DSW21 wird diese zusätzliche Funktion als zweckmäßig eingestuft, um die Stellung der Stadt Dortmund als mittelbare wesentliche Gesellschafterin der Gelsenwasser AG zu unterstreichen.
Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt gemäß der Gemeindeordnung NRW. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen und keine Fördermittel beantragt werden können. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Hauptausschuss und dem Ältestenrat zur Empfehlung vor, bevor der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.7Konzerthaus Dortmund GmbH – Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 01795-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Konzerthaus Dortmund GmbH in einer neuen Fassung beschließen. Mit dieser Anpassung wird die Verwaltung zudem ermächtigt, bei Bedarf weitere Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, sofern diese den substanziellen Kern nicht betreffen.
Die Grundlage für die Anpassung bildet das Dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch dieses Gesetz gelten für kleine und mittelgroße Unternehmen nicht mehr generell die strengeren Vorschriften, die für große Kapitalgesellschaften gelten. In der Folge muss im Gesellschaftsvertrag künftig lediglich geregelt sein, dass der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft wird.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben sieht die Vorlage vor, die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Es sollen zudem Regelungen angepasst werden, um Beschlüsse auch ohne Präsenzsitzung, beispielsweise in Videoformat, zu ermöglichen. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen werden redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Jahr 2013 angepasst wurde, hat keine personellen oder finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt der Stadt Dortmund. Die Entscheidung über wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages ist gemäß der Gemeindeordnung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.8DEW21: Integration des PCGKZur Vorlage · 01044-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01044-26 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Integration des Public Corporate Governance Kodex (PCKG) der Stadt Dortmund in die Gesellschaftsverträge des Teilkonzerns DEW21. Hintergrund ist ein Ratsbeschluss vom 3. Juli 2025, der vorsah, dass alle städtischen Mehrheitsgesellschaften einen Verweis auf den PCKG in ihre Gesellschaftsverträge aufnehmen sollen. Ziel dieser Regelung ist es, die Anwendung der jeweils geltenden Fassung des Kodex zu verpflichten, wobei Abweichungen von den Empfehlungen in einem jährlichen Bericht zu begründen sind.
Derzeit erfolgt jedoch keine Aufnahme des PCKG in die Gesellschaftsverträge des DEW21-Teilkonzerns. Die Westenergie AG hat die DEW21 darüber informiert, dass sie mit einem pauschalen und dynamischen Verweis auf den Kodex nicht einverstanden ist. Als Gründe werden das Verhältnis zwischen dem Ratsbeschluss und dem vorrangigen Gesellschaftsvertrag nach dem GmbHG sowie das Fehlen des Themas im Konsortialvertrag zwischen der Stadt Dortmund, der DSW21 und der Westenergie AG angeführt. Die DEW21 teilt diese Argumentation.
Obwohl die Westenergie AG bestimmte Empfehlungen des Kodex als sinnvoll erachtet, die bereits die bestehende Rechtslage abbilden, ist eine Anpassung der Governance-Dokumentation oder der Gesellschaftsverträge derzeit noch zu prüfen. Eine entsprechende Abstimmung mit der Westenergie AG und der DSW21 steht noch aus. Die Vorlage dient dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnisnahme. Es ergeben sich keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.8.1Nachtrag: 20.05.2026 Integration des PCGKZur Vorlage · 01044-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt, SPD sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Integration des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in den DEW21-Teilkonzern vorgelegt. Der Antrag wird zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie zur Weiterleitung an den Rat beantragt.
Im Kern wird vorgeschlagen, dass der Rat den aktuellen Sachstand zur Integration des PCGK in die Gesellschaftsverträge des DEW21-Teilkonzerns zur Kenntnis nimmt und den Beschluss vom 3. Juli 2025 zur Anwendung des Kodex in städtischen Beteiligungsunternehmen bekräftigt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, gemeinsam mit der DSW21, der DEW21 und der Westenergie AG eine rechtssichere Lösung zur weitgehenden Integration des PCGK in die Governance-Strukturen des DEW21-Teilkonzerns zu erarbeiten. Hierbei sollen verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft werden, darunter die Verankerung im Gesellschaftsvertrag, die teilweise Übernahme einzelner Regelungen oder die Nutzung ergänzender Governance-Dokumentationen sowie eine jährliche Berichterstattung nach dem Prinzip „comply or explain“.
Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss bis zur Sitzung am 24. September 2026 schriftlich darzulegen, welche Regelungen unstrittig übernommen werden können, wo rechtliche Bedenken bestehen und welche konkrete Lösung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vorgeschlagen wird. Ziel des Antrags ist die Anwendung der Standards für Transparenz, Compliance und verantwortungsvolle Unternehmensführung im DEW21-Teilkonzern im rechtlich Möglichen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: überweisen - 6.9Klinikum Dortmund gGmbH (KlinikumDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, ArbeitnehmervertretungZur Vorlage · 01620-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über einen personellen Wechsel in der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist der Eintritt eines bisherigen Aufsichtsratsmitglieds in den Ruhestand zum 1. Mai 2026. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat befugt, das entsprechende Mitglied aus dem Amt abzurufen.
Als Nachfolge wird die Bestellung eines neuen Arbeitnehmervertreters vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, ein weiteres Mitglied der von den Beschäftigten gewählten Vorschlagsliste zu berufen. Dieser Vorschlag basiert auf der Wahlniederschrift zur Wahl der entsprechenden Liste, wonach der nächste verfügbare Listenplatz für das Mandat der Arbeitnehmervertretung vorgesehen ist. Die neue Bestellung soll für den Zeitraum bis zur vollständigen Neubesetzung des Aufsichtsrates nach der nächsten Kommunalwahl gelten.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat bei der Besetzung nicht an die feste Reihenfolge der Liste gebunden ist, sich jedoch bei der Auswahl der Arbeitnehmervertreter an den Vorschlägen orientiert, die die meisten Stimmen erhalten haben. Durch die personelle Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und es entstehen keine personellen Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.10Abfallentsorgung in den GroßsiedlungenZur Vorlage · 01931-26 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01931-26 wurde eine Anfrage an das Dortmunder Beteiligungsunternehmen EDG eingereicht, die sich mit der Abfallentsorgung in bestimmten Dortmunder Großsiedlungen befasst. Als Beispiele für die Problematik werden Wohnanlagen der LEG in Scharnhorst, Wickede und auf dem Clarenberg angeführt. Die Anfrage thematisiert Überfüllungen von Restmüll-, Wertstoff-, Biomüll- und Papiertonnen sowie die Schwierigkeiten bei der Abstellung von Sperrmüll an den vorgesehenen Standorten. Laut der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass diese Situation Auswirkungen auf die Quartiersentwicklung sowie auf das Vorkommen von Rattenpopulationen haben kann.
Die Antragsteller bitten die EDG um Auskunft zu den Verfahren bei Fehlbefüllungen von Wertstofftonnen. Es wird nach den aktuellen Quoten fehlerhafter Befüllungen gefragt und darauf verwiesen, dass in den genannten Siedlungen ein Anteil von bis zu 70 Prozent vermutet wird. Zudem wird ein Sachstandsbericht zum Projekt „Standort Service Plus“ angefordert, um zu untersuchen, weshalb Siedlungen der DOGEWO nicht von den beschriebenen Problemen betroffen seien und welche Rolle die Eigentümerstruktur der Wohnungsbestände dabei spielt. Abschließend werden Fragen zu den finanziellen Auswirkungen für die EDG, die Wohnungsunternehmen und die Mieter sowie nach Informationen über die eigenständige Entsorgung durch Wohnungsunternehmen und nach Vorschlägen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation gestellt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7Liegenschaften und Bauen
- 7.1Energiebericht 2024 | Anfrage des sB Blank (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00438-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zum Energiebericht 2024 eingereicht. Ein sachkundiges Ratsmitglied befasst sich dabei mit den im Bericht aufgeführten Zahlen zur Photovoltaik-Erzeugung und zum Wärmebedarf der städtischen Gebäude.
Hinsichtlich der Photovoltaik-Anlagen wird nach der Ursache für eine Differenz von 1570 MWh zwischen dem Gesamtertrag und der Summe aus Eigenverbrauch sowie Einspeisung gefragt. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob dieser Differenzbetrag auf die Besitzverhältnisse im Rahmen des Solardachpools zurückzuführen ist. Des Weiteren wird die Berechnung des PV-Stromanteils am Gesamtverbrauch hinterfragt. Es wird angefragt, ob der restliche Ertrag über vertragliche Regelungen ebenfalls der städtischen Versorgung dient und wie die Abnahme im Vergleich zum sonstigen Strombezug vergütet wird. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, Anlagen in städtischen Besitz zu überführen, um den Bezugsbedarf zu senken.
Im Bereich der Wärmeversorgung wird nach der Aufschlüsselung der Kosten pro erzeugter Energieeinheit nach verschiedenen Wärmequellen wie Öl, Gas, Nah- und Fernwärme sowie erneuerbaren Energien gefragt. Da der Anteil erneuerbarer Wärme aktuell bei etwa 2,2 Prozent liegt, wird im Kontext der kommenden Kommunalen Wärmeplanung die Frage nach den Auswirkungen einer angestrebten Umstellung auf 100 Prozent erneuerbarer Wärme auf die laufenden Kosten für den Wärmebedarf städtischer Gebäude gestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 7.1.1Nachtrag: 13.05.2026 Energiebericht 2024 | Anfrage des sB BlankZur Vorlage · 00438-25/3 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erläutert Details zum Energiebericht 2024 der Stadt Dortmund. Die zuständige Fachabteilung bestätigt, dass ein Differenzbetrag von 1.570 MWh an Strom überwiegend in städtischen Liegenschaften verbraucht wird. Dieser Wert resultiert aus der bilanziellen Volleinspeisung von Photovoltaikanlagen externer Investoren im Rahmen des Solardachpools sowie von Anlagen von Fördervereinen. Bei der Betrachtung des PV-Stroms werden sämtliche an den Liegenschaften erzeugten Mengen einbezogen, wobei der Strompreis für diesen Bezug dem Preis des Stromliefervertrages der DEW21 entspricht. Für die älteren Anlagen des Solardachpools werden vor Ablauf der Dachnutzungsverträge Zustandsprüfungen sowie Potenzialanalysen durch externe Fachplaner durchgeführt. Eine Entscheidung über eine etwaige Übernahme dieser Anlagen durch die Stadt erfolgt nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der strategischen Ausrichtung.
Hinsichtlich der Energietarife wird darauf hingewiesen, dass eine pauschale Aufschlüsselung aufgrund von jährlichen Anpassungen und tagespreisabhängigen Entwicklungen nicht möglich ist. Die Wärmeversorgung städtischer Gebäude erfolgt zu einem erheblichen Teil über Wärmelieferverträge, deren Preise viermal jährlich auf Basis börsennotierter Werte angepasst werden. Als Orientierungswerte für das Jahr 2024 werden Preise für Heizöl, Erdgas, Nahwärme, Fernwärme, Holzpellets und Wärmepumpen angeführt. Eine Prognose der zukünftigen Kostenentwicklung wird als nicht möglich bezeichnet, da diese von Faktoren wie dem Energieverbrauch, den Marktpreisen und gesetzlichen Abgaben abhängt. Die Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor erfordert laut Verwaltung neben der Umstellung der Energiearten auch umfangreiche energetische Sanierungen des Gebäudebestands.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.2Zusammenarbeit Liegenschaftsamt und Immobilienwirtschaft (aus der Sitzung vom 19.03.2026)Zur Vorlage · 01389-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die Zusammenarbeit zwischen dem Liegenschaftsamt und der Immobilienwirtschaft bei städtischen Bauvorhaben.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Darstellung der aktuellen Abläufe und der zeitlichen Prozesse bei der Projektierung städtischer Bauvorhaben. Dabei sollen am Beispiel eines aktuellen Neubauprojekts sowie eines Sanierungsvorhabens die Übergänge der Zuständigkeiten entlang der verschiedenen Leistungsphasen zwischen dem Liegenschaftsamt und der Immobilienwirtschaft aufgezeigt werden. Hintergrund der Anfrage sind Verzögerungen im Planungsablauf, die bereits in frühen Projektphasen auftreten.
Zudem wird nach den bestehenden Austauschformaten zwischen den beiden Ämtern sowie deren Häufigkeit gefragt. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, wer zu welchen Zeitpunkten als Ansprechperson für die späteren Nutzenden, also für privatrechtliche Mieter und städtische Ämter, fungiert. In diesem Zusammenhang wird nach Maßnahmen gefragt, wie künftigen Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden kann.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: vertagt - 7.3Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und Wellinghofen (aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 26.03.2026)Zur Vorlage · 00626-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit der Konkretisierung schulorganisatorischer Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ befasst. Im Zentrum der Anfrage steht ein Vorschlag zur Nutzung von Schulbauten in den Stadtbezirken Hacheney und Wellinghofen.
Konkret bittet die Fraktion um Auskunft über den aktuellen Planungsstand bezüglich einer geplanten Containerlösung in Wellinghofen, die als vorübergehender Standort dienen soll. Dabei wird die Verwaltung um Informationen darüber gebeten, an welcher genauen Stelle die Aufstellung der Container beabsichtigt ist. Die Beantwortung dieser Anfrage ist für die kommenden Sitzungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: vertagt - 7.4Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule (HS) am HafenZur Vorlage · 00492-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule am Hafen in der Scharnhorststraße 40 gefasst. Mit der Entscheidung nimmt das Gremium das Ergebnis einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beschließt das darin enthaltene Realisierungskonzept. Die städtische Immobilienwirtschaft wurde damit beauftragt, mit den Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsphase der HOAI in die Planung einzusteigen. Zudem soll die Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses durch die zuständigen städtischen Gremien vorbereitet werden.
Das Vorhaben ist Teil eines Sanierungsfahrplans für Turn- und Gymnastikhallen, der darauf abzielt, die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport zu verbessern. Die bestehende Sporthalle am Standort Scharnhorststraße erfüllt aufgrund von Abnutzung, Raumbedarfen und mangelnder Barrierefreiheit nicht mehr die aktuellen Anforderungen.
Im Rahmen der weiteren Planung sollen die Anforderungen der Klimaschutzinitiative der Stadt Dortmund berücksichtigt werden. Dies umfasst die Prüfung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität, wie die Nutzung von Solarenergie, die Erstellung von Gründächern sowie die Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Die Prüfung der Verfügbarkeit von Fördermitteln erfolgt im weiteren Verlauf der Planungsphasen, sobald konkretere Terminpläne vorliegen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt durch das vorhandene Personal der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.5Abriss und Neubau der Straßenüberführung Lange Straße über die Bahngleise 2103 und 2801 (Bauwerk BW 281), BaubeschlussZur Vorlage · 01873-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Abriss und den Neubau der Straßenüberführung Lange Straße über die Bahngleise 2103 und 2801 beschlossen. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Bauwerk umfasst 6.845.000 Euro, einschließlich der Planungskosten. Die Finanzierung erfolgt über eine spezifische Investitionsfinanzstelle, wobei für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 mit einer vollständigen Deckung der Auszahlungen durch Fördermittel gerechnet wird.
Die Notwendigkeit des Ersatzneubaus ergibt sich aus der baulichen Beschaffenheit der Spannbetonbrücke aus den 1960er Jahren. Ein Gutachten aus dem Jahr 2019 wies auf eine Gefährdung durch Spannungsrisskorrosion im verwendeten Stahl hin, was bereits 2018 zu einer Reduzierung der Traglast auf 18 Tonnen führte. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass ein Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Der Baubeginn ist für Januar 2027 geplant, die Fertigstellung soll im zweiten Quartal 2028 erfolgen. Die Umsetzung ist von den Sperrzeiten der Deutschen Bahn abhängig, wobei für den Abbruch des Bestands sowie den Einhub des neuen Überbaus Zeitfenster im Jahr 2027 reserviert wurden. Während der Bauphase wird die Straßenverbindung unterbrochen; der motorisierte Verkehr wird über die Dorstfelder Allee, den Rheinlanddamm und die Lindemannstraße umgeleitet. Für den Fuß- und Radverkehr wurden entsprechende Umleitungsstrecken abgestimmt, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Bereiche aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.6Neubau der Overberg-Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle sowie Abbruch der Bestandsgebäude und Herstellung der AußenanlagenZur Vorlage · 39302-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus der Overberg-Grundschule sowie einer dazugehörigen Zweifach-Sporthalle beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Abriss der Bestandsgebäude und die Herstellung der Außenanlagen. Auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen auf 30.720.421,72 Euro. Die Umsetzung der Bauvorhaben wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Das Bauvorhaben im Bezirk Mengede ersetzt das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1897 sowie die derzeitige Turnhalle, die aktuell der Jeanette-Wolff-Schule zugeordnet ist. Hintergrund sind ein fortgeschrittener Abnutzungsgrad sowie ein Sanierungsstau. Zudem soll der Bedarf an Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS) durch einen Neubau bzw. Anbau an das bestehende OGS-Gebäude aus dem Jahr 2008 gedeckt werden.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt über die Aufnahme von Investitionskrediten. Über die gesamte Finanzierungsdauer wird mit Zinsaufwendungen von bis zu 17.036.033,00 Euro gerechnet. Eine klimaneutrale Umsetzung nach dem QNG-Plus-Standard ist aufgrund der statischen Anforderungen am Kellerausbau und der begrenzten Fläche für Photovoltaikanlagen nicht realisierbar. Dennoch ist die Installation von Photovoltaikmodulen auf Dach und Fassade vorgesehen. Für die Radabstellanlage soll eine Bezuschussung über die Kommunalrichtlinie beantragt werden.
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Hauptdokument|2171432|2199373|2199374|2199375|2199376|2201135|2201184|2201185|2204188|2204225
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.7Gesamtschule Scharnhorst Sanierung Dach/Fassade Bauteil 3 und Verbindung Bauteil 2 (Block3)Zur Vorlage · 00010-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die weitere Planung und Realisierung der Sanierung am Gebäudeteil 3 der Gesamtschule Scharnhorst beschließen. Die Maßnahme umfasst die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI und wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft umgesetzt. Das Gesamtvolumen der Investition beläuft sich auf 1.522.369 Euro, basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung.
Die Sanierung umfasst die Teildachflächensanierung des Techniktraktes, den Austausch von Fenstern, Rollläden sowie eines Tores und die Instandsetzung der Glasfassade des Verbindungsganges zwischen Bauteil 2 und Bauteil 3. Im Zuge der Arbeiten soll die Dachfläche des Technikkomplexes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, die voraussichtlich 7.500 kWh pro Jahr für den Eigenverbrauch generieren wird. Durch den Einsatz verbesserter Dämmmaterialien wird eine Reduzierung des Wärmeverlusts um etwa 22 % angestrebt. Ein Gründach ist aus statischen Gründen nicht vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen. Fördermittel wurden nicht beantragt, da der Sanierungsumfang nicht durch bestehende Förderprogramme abgedeckt wird. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Aufgrund der Terminierung der Sitzungen im Mai 2026 wird von der regulären Beratungsreihenfolge abgewichen, um eine zeitnahe Ratsbefassung zu ermöglichen.
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Hauptdokument|2175655|2175656|2175657|2175658|2175659|2175695|2175701|2175702|2195653|2195730|2205733
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.7.1Nachtrag: 21.05.2026 Gesamtschule Scharnhorst Sanierung Dach/Fassade Bauteil 3 und Verbindung Bauteil 2 (Block3) | Anfrage des RM MaderZur Vorlage · 00010-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine Anfrage zur Tagesordnung eingebracht, die sich auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Gesamtschule Scharnhorst bezieht. Konkret geht es um die Sanierung des Dachs und der Fassade am Bauteil 3 sowie der Verbindung zum Bauteil 2.
Ein Ratsmitglied hat dazu eine mündliche Anfrage gestellt und bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 28. Mai 2026. Die Anfrage thematisiert die Planung der Maßnahmen und fragt nach den Gründen, warum für den Gebäudeteil 3 lediglich eine Teildachflächensanierung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.8Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 19. SachstandsberichtZur Vorlage · 01091-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den 19. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit Stand zum 31. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften dokumentiert den Fortschritt bei der Beseitigung von Instandhaltungsstau zur Sicherung der Funktionalität städtischer Gebäude.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Aufstockung bereits bestehender Instandhaltungsrückstellungen um einen Betrag von 825.415,05 € beschlossen. Zum Stichtag belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 8.389.533,51 €, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen. Für das Jahr 2025 ergaben sich durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen Erträge in Höhe von 241.101,72 €, während die Zuführungen durch Neubildungen und Aufstockungen Aufwendungen von 825.415,05 € verursachten.
Zudem wurde die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits laufender Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Synergieeffekte bei technisch zusammenhängenden Maßnahmen zu nutzen und den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, wodurch keine personellen Auswirkungen entstehen. Die finanzielle Belastung der Ergebnisrechnung erfolgt durch die Bildung der Rückstellungen im jeweiligen Haushaltsjahr, während die Inanspruchnahme der Mittel in den Folgejahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.9Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 01408-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der 20. Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie die Bildung einer neuen Brandschutzrückstellung in Höhe von 57.705,00 Euro für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Aufstockung einer bestehenden Rückstellung für das Objekt BK Hacheney um 7.958,99 Euro vorgesehen. Für das Bürogebäude Freistuhl 7 verbleiben Rückstellungsbeträge in Höhe von 16.088,08 Euro, die ergebniswirksam aufgelöst werden.
Zum Stichtag beläuft sich das Rückstellungsvolumen für zehn in Bearbeitung befindliche Maßnahmen auf insgesamt 2.648.873,51 Euro. Im Bereich der brandschutztechnischen Verkehrssicherung stehen 502.714,00 Euro zur Verfügung, wobei im Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 67.156,05 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Strukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt städtischer Gebäude, wobei eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgesehen ist.
Im Bereich der Projektentwicklung des Fachbereichs Liegenschaften wurden Sofortmaßnahmen zur Betriebssicherung umgesetzt. Für das Westfalenkolleg ist die Standortsuche noch nicht abgeschlossen; ein Planungsauftrag ist für Februar 2027 vorgesehen, wobei vor der Übergabe an die Städtische Immobilienwirtschaft ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Fritz-Henßler-Haus steht eine Brandschutzsanierung für den vom Fritz-Henßler Berufskolleg genutzten Gebäudeteil noch aus. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.10Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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Beratungsfolge
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.11Sachstand zur Bearbeitung der Bewohnerparkzonen und Änderung der Bearbeitungsreihenfolge (Konzept'26)Zur Vorlage · 01399-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01399-26 befasst sich mit dem Sachstand des Bewohnerparkzonenkonzeptes „Konzept'26“ im Cityrandbereich von Dortmund. Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bearbeitungsreihenfolge für die Quartiere der ersten und zweiten Realisierungsstufe vor. Ziel der Neuordnung ist die Zusammenstellung verbleibender Quartiere aus den Stufen 1 und 2 sowie die Einbeziehung von Gebieten aus den Stufen 3 und 4. Für das Jahr 2026 ist die Umsetzung einer Bewohnerparkzone vorgesehen, wobei Schwerpunkte auf der Zone Hafen-Ost, die durch Fördermittel aus dem Projekt „ways2work“ in Höhe von 130.000 € unterstützt wird, sowie auf der Münsterstraße liegen.
Die Verwaltung bittet den Rat, die neue Reihenfolge zu beschließen und eine zusätzliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung von 12.735 € in der Haushaltsplanung 2027 zur Kenntnis zu nehmen. Für die Verkehrsüberwachung im Bereich des Kreuzviertels und des Kaiserstraßenviertels wird die Einrichtung von 2,43 zusätzlichen Planstellen im Außendienst des Ordnungsamtes ab dem 1. September 2026 vorgeschlagen. Die Personalkosten für das Jahr 2026 sollen durch Mehrerträge gedeckt werden.
Verzögerungen im Prozess werden auf komplexe Verfahren, Personalmangel in den zuständigen Ämtern sowie neue Prüfkriterien zurückgeführt. Für die Bewohnerparkzone Westerbleichstraße ist zudem eine Prüfung der Anforderungen der Feuerwehr bezüglich Rettungswegen erforderlich. Ein Ausschuss prüft derzeit die Eignung von Quartiersgaragen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.12DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" – 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00887-26 enthält den ersten Tätigkeitsbericht zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“, der den aktuellen Stand der Umsetzung, die Organisationsstrukturen sowie die Flächenprüfung zum Stichtag 28.02.2026 darstellt. Ziel des Pakets ist die Deckung des Schulbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28. Für die Flächenauswahl wurden Mindestgrößen von 17.700 m² für dauerhafte Standorte und 9.000 m² für Interimsquartiere festgelegt. Drei potenzielle dauerhafte Schulstandorte sowie zugehörige Interimsstandorte wurden als geeignet eingestuft.
Da die endgültigen Standorte bis zum Schuljahresbeginn 2027/2028 nicht fertiggestellt sein werden, ist die Schaffung von Interimsquartieren vorgesehen. Hierzu wurden bereits Standorte in Brackel, Hacheney und die ehemalige Hauptschule Derne beschlossen. Am Standort Brackel liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. In Hacheney ist die Errichtung einer Sekundarstufe I in Modulbauweise sowie einer Sekundarstufe II und einer Sporthalle geplant, wobei die Umsetzung als Clusterschule Mehrkosten von etwa 10 Prozent gegenüber einer Flurschule verursacht.
Die geschätzten Kosten für die Interimsquartiere und die Sekundarstufe I in Hacheney belaufen sich auf insgesamt 136.890.679 Euro, wovon 34.321.733 Euro im Haushaltsjahr 2026 anfallen. Für die endgültigen Standorte soll das IPA-Verfahren genutzt werden, wobei die Kosten für die Ausgestaltung des Mehrparteienvertrages auf etwa 23,75 Millionen Euro geschätzt werden. Der nächste Bericht ist für den 31.08.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.13Nachtrag: 13.05.2026 DO 2035 - Sofortpaket „Weiterführende Schulen„ - Interimsquartier Derne – RestkostenZur Vorlage · 01621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Interimsquartiers Eving auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Derne beschließen. Die Vorlage sieht die Nutzung mobiler Raumeinheiten vor, um eine 6-zügige Sekundarstufe I sowie eine Gesamtschule unterzubringen. Die geplante Standzeit der mobilen Einheiten beträgt mindestens fünf Jahre, wobei die Nutzung als Übergangslösung zum Schuljahr 2027/28 bis zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen ist, da die endgültigen Schulneubauten erst ab dem Schuljahr 2032 geplant sind.
Das gesamte Investitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf 22.430.000 Euro. Davon sind 400.000 Euro für den Erwerb und die Herrichtung der mobilen Raumeinheiten sowie für den Abbruch von Bestandsgebäuden vorgesehen. Weitere 1.200.000 Euro sind für die Ausstattung mit beweglichem Vermögen sowie für den späteren Abbau und die Versetzung der Einheiten ab voraussichtlich 2032 eingeplant. Die Vorlage umfasst zudem die Bereitstellung von 541.650 Euro für das Interimsquartier Derne im Jahr 2026 sowie die Anmeldung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2027 und 2028.
Die erwarteten Zinsaufwendungen werden auf bis zu 13.121.550 Euro beziffert und durch die Stadtkämmerei im Rahmen der zentralen Zinskalkulation berücksichtigt. Eine Entscheidung über die Restkosten des Standortes ist für die Ratssitzung im Mai erforderlich. Eine etwa zwei Jahre dauernde Nachrüstung des Quartiers mit weiteren mobilen Raumeinheiten soll bei Bedarf erfolgen, wobei eine Entscheidung hierzu bis zum Sommer 2028 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8Sonstiges
- 8.1Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 und Darstellung der kommunalen Aktivitäten rund um die Themen Abfallvermeidung, Umweltbildung, Abfallrecycling und Abfallbeseitigung (aus der Sitzung vom 19.03.2026)Zur Vorlage · 00696-25/4 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird am 19. März 2026 ein Sachstandsbericht zum Ermittlungsdienst Abfall sowie eine Darstellung der kommunalen Aktivitäten in den Bereichen Abfallvermeidung, Umweltbildung, Abfallrecycling und Abfallbeseitigung behandelt. Zu diesem Bericht der Verwaltung liegt eine Bitte um Stellungnahme vor, die spezifische Fragen zu den Tätigkeiten des Entsorgungsbetrieb Dortmund (EDA) enthält.
Die Fragesteller bitten um eine Aufschlüsselung der gemeldeten Vorfälle nach ihrer Herkunft, wobei zwischen privaten und gewerblichen Ablagerungen sowie möglichen örtlichen Unterschieden unterschieden werden soll. Des Weiteren wird nach der Verteilung der Kontrollaktivitäten des EDA im Stadtgebiet gefragt. Es wird thematisiert, ob die Präsenz des Dienstes gleichmäßig über alle Stadträume erfolgt oder ob ein Schwerpunkt in der Nordstadt liegt. In diesem Zusammenhang wird nach einer theoretischen Berechnung gefragt, wie sich die Zahlen der Ermittlungsberichte verändern würden, wenn alle Stadtgebiete mit der gleichen Aufmerksamkeit kontrolliert würden.
Zudem wird die Quelle der Ermittlungsberichte erfragt. Hierbei soll ermittelt werden, welcher Anteil der Berichte auf die eigene Initiative des EDA zurückzuführen ist und welcher Anteil auf Meldungen aus der Bevölkerung basiert.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 8.1.1Nachtrag: 08.05.2026 Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 - hier: Fragen der Fraktion Die Linke + Tierschutzpartei aus der Sitzung vom 19.03.2026Zur Vorlage · 00696-25/6 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme des Umweltamtes zum Sachstandsbericht 2025 des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) beantwortet die Verwaltung ergänzende Fragen der Fraktion Die Linke + Tierschutzpartei aus einer Sitzung vom März 2026.
Hinsichtlich der Herkunft illegaler Ablagerungen im öffentlichen Straßenraum hält die Verwaltung fest, dass keine statistische Erfassung darüber existiert, ob diese aus privater oder gewerblicher Ursache stammen.
Die Einsatzgebiete des Ermittlungsdienstes Abfall im Dortmunder Stadtgebiet werden durch die Häufigkeit illegaler Müllablagerungen bestimmt. In die Planung fließen sowohl eigene Feststellungen des EDA sowie des Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) ein als auch Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung, die über verschiedene Kanäle wie den Mängelmelder, die „Dreckpetze-App“ oder telefonisch eingehen. Zu der Frage nach hypothetischen Einsatzgebieten können laut Verwaltung keine Aussagen getroffen werden.
Der Anteil der Ermittlungsberichte des Ermittlungsdienstes Abfall verteilt sich laut der vorliegenden Informationen zu etwa 70 Prozent auf Berichte, die auf eigene Initiative des Dienstes zurückgehen. Die verbleibenden etwa 30 Prozent der Berichte basieren auf Meldungen aus der Bevölkerung.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2Nachtrag: 21.05.2026 Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 | Nachfrage des RM KowalewskiZur Vorlage · 00696-25/9 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zum Sachstandsbericht 2025 des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Verteilung der Einsatzgebiete des Ermittlungsdienstes im Dortmunder Stadtgebiet.
Nach Angaben der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) orientiert sich die Präsenz des Ermittlungsdienstes an der Häufigkeit illegaler Müllablagerungen. Dabei werden sowohl eigene Feststellungen des Dienstes als auch Hinweise aus der Bevölkerung, etwa über den Mängelmelder oder die „Dreckpetze-App“, berücksichtigt. Laut EDG gehen etwa 70 Prozent der Ermittlungsberichte auf die eigene Initiative des EDA zurück, während 30 Prozent auf Meldungen der Bürgerinnen und Bürger basieren.
Ein Ratsmitglied stellte dazu die Frage, weshalb sich der Einsatz des Ermittlungsdienstes laut den vorliegenden Informationen überwiegend auf die Nordstadt konzentriert. Es wurde angefragt, warum in den Ermittlungsberichten keine Einzelfälle aus den Außenbezirken aufgeführt sind, obwohl ein Großteil der Ermittlungen durch die eigene Initiative des Dienstes erfolgt. Die Anfrage thematisiert zudem die Gründe für die Konzentration auf einen Stadtteil im Vergleich zu anderen Stadtteilen, die ähnliche Problematiken aufweisen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.2Änderungen im Vergaberecht (aus der Sitzung vom 19.03.2026)Zur Vorlage · 01388-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme zur neuen Rechtslage im Vergaberecht eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Einführung des § 75a in die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Diese Neuregelung legt fest, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten ist, was explizit auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt. Zudem sieht die Vorschrift vor, dass Regelungen zur Einschränkung der Vergabe nur durch einen Satzungsbeschluss erlassen werden dürfen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie die geänderte Rechtslage für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte bewertet wird und welche Verfahrensweisen seit Januar 2026 angewandt werden. Zudem wird gefragt, inwieweit interne Vorgaben, Abläufe oder Zuständigkeiten bereits angepasst wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat einen Vorschlag für eine kommunale Satzung vorzulegen, und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen dies geschehen soll. Abschließend werden Informationen zu den verwaltungsinternen Prüfschritten sowie zu den fachlichen, wirtschaftlichen oder qualitativen Kriterien erbeten, die im Rahmen der geltenden Rechtslage für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte zur Anwendung kommen sollen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 8.2.1Nachtrag: 08.05.2026 Änderungen im Vergaberecht - Beantwortung der AnfrageZur Vorlage · 01388-26/2 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt die Auswirkungen der Änderungen im Vergaberecht durch die Einführung des § 75a GO NRW. Die Neuregelung für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte wird als Erweiterung der kommunalen Handlungsspielräume bewertet, da durch den Wegfall landesrechtlicher Vorgaben wie der UVgO und VOB/A mehr Flexibilität bei der Wahl der Verfahrensarten entsteht. Dies ermöglicht effizientere Beschaffungsprozesse, erfordert jedoch gleichzeitig eine präzisere Dokumentation und interne Kontrollprozesse, um Transparenz und Rechtssicherheit zu wahren.
Die Wahl der Verfahrensart, etwa durch Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder öffentliche Ausschreibung, erfolgt nun einzelfallbezogen ohne feste Wertgrenzen. Bei Vergaben ab 25.000 Euro netto erfolgt eine Anzeige beim Rechnungsprüfungsamt. Bestehende Ratsbeschlüsse zur nachhaltigen Beschaffung, etwa zu Themen wie Klimaschutz, Fairtrade oder regionaler Verpflegung, bleiben weiterhin bindend.
Intern wurden bereits Anpassungen vorgenommen, darunter die Einführung eines stadtweiten Rahmen-Internen Kontrollsystems (IKS) für Beschaffungsprozesse sowie die Überarbeitung der Vergabe- und Beschaffungsordnung. Die Wertgrenze für dezentrale Vergaben soll von 5.000 Euro auf 25.000 Euro netto angehoben werden, sofern das IKS im jeweiligen Fachbereich durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum und das Rechnungsprüfungsamt freigegeben wurde. Eine neue kommunale Satzung für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ist derzeit nicht geplant; stattdessen soll die neue Rechtslage zunächst etwa ein Jahr lang erprobt und anschließend evaluiert werden.
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- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.3Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und LiegenschaftenZur Vorlage · 01966-26 · Bericht Beschlusskontrolle
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften setzt sich im Rahmen der Beschlussverfolgung mit dem Status laufender und abgeschlossener Vorgänge auseinander. Gegenstand der Vorlage 01966-26 ist die Kenntnisnahme der Beschlussverfolgung für das zweite Halbjahr 2025 sowie das erste Halbjahr 2026.
Die Grundlage für diese Berichterstattung bildet ein Beschluss der Ratssitzung vom 17. Februar 2022. Darin wurde die Verwaltung angewiesen, eine tabellarische Übersicht über alle politischen Beschlüsse, Anfragen und Prüfaufträge des Rates sowie der Ausschüsse zu erstellen. Diese Berichterstattung soll gemäß der Vorgabe halbjährlich in den jeweils beschlussfassenden Gremien erfolgen.
Die vorliegende Vorlage enthält die entsprechenden tabellarischen Übersichten der öffentlichen Beschlussverfolgung für den genannten Zeitraum. Diese umfassen sowohl laufende Vorgänge als auch Abschlussberichte. Es werden keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.3.1Nachtrag: 21.05.2026 Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | Anfrage des RM Dr. NeumannZur Vorlage · 01966-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Beschlussverfolgung eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Status der Umsetzung eines bereits gefassten Beschlusses bezüglich der Revierpark Wischlingen GmbH.
Konkret geht es um die Gewährung eines Sonderzuschusses für das Jahr 2024. Die Anfrage, die von einem Ratsmitglied gestellt wurde, zielt darauf ab, Informationen über den derzeitigen Stand der Umsetzung dieses Finanzierungsvorgangs zu erhalten. Die entsprechende Vorlage ist unter der Nummer 01966-26/1 geführt und bezieht sich auf die Projektnummer 32583/2025. Die Sitzung des Ausschusses fand im öffentlichen Rahmen statt.
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- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.3.2Nachtrag: 21.05.2026 Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | Anfrage des RM MaderZur Vorlage · 01966-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Beschlussverfolgung eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Status der Umsetzung des Beschlusses „Defibrillatoren in Sporthallen“. Die Anfrage bezieht sich auf das Projekt mit der Projektnummer 00074/2025, welches als laufende Nummer 36 in der Anlage zur entsprechenden Vorlage geführt wird. Ein Ratsmitglied bittet um Auskunft darüber, wie weit die Umsetzung der Maßnahmen zur Ausstattung der Sporthallen mit Defibrillatoren fortgeschritten ist.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.4Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 und VorjahreZur Vorlage · 01862-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01862-26 dient der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 sowie die Vorjahre. Im Rahmen des im Haushaltsplan 2011 etablierten Beschlusscontrollings ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einmal jährlich in der ersten Sitzung des Jahres über die Umsetzung dieser Beschlüsse zu informieren.
Der Bericht umfasst eine statistische Aufarbeitung der Maßnahmen, unterteilt in investive und konsumtive Vorgänge. In der ersten Anlage werden die bereits abgeschlossenen Maßnahmen sowie deren Finanzvolumen pro Jahr aufgeführt. Die zweite Anlage dokumentiert alle laufenden Maßnahmen, die Beschlusssummen sowie die bereits abgeflossenen Mittel. Aufgrund der Menge der Einzelvorgänge beschränkt sich die Darstellung auf diese statistische Übersicht; detaillierte Informationen zu einzelnen Projekten können über die Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen angefordert werden.
Hinsichtlich der Umsetzung wird erläutert, dass Maßnahmen aus dem Jahr 2025 aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der Veröffentlichung der Haushaltssatzung erst teilweise realisiert werden konnten. Verzögerungen resultieren zudem aus gesetzlichen Vorgaben, wie etwa Ausschreibungsfristen, oder zeitlich gebundenen Arbeitszyklen, beispielsweise bei Sanierungen an Schulen. Der Stichtag für die vorliegende Berichterstattung ist der 28. Februar 2026. Die laufenden Prozesse werden im Rahmen der weiteren Quartalsberichterstattung fortlaufend aktualisiert. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.4.1Nachtrag: 21.05.2026 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 und Vorjahre | Anfrage des RM Dr. NeumannZur Vorlage · 01862-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 sowie für die Vorjahre eingebracht. Der Gegenstand der Anfrage bezieht sich konkret auf den Haushaltsposten „2016 – Innenstadt-Nord – konsumtiv“.
Ein Ratsmitglied stellt in diesem Zusammenhang drei Fragen zur Verwaltung der entsprechenden Mittel. Zunächst wird nach den Gründen für einen noch offenen Betrag in Höhe von 9.800 Euro von ursprünglich 15.000 Euro gefragt. Des Weiteren wird nach dem zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2016 gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob dieser sowie weitere ältere Beschlüsse zurückgenommen werden müssten. Die Anfrage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt im genannten Ausschuss gelistet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.5Projekt "KinderCampus" – Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten Projekteinsätze bis 12/2026Zur Vorlage · 00228-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Projektlaufzeit des Modellprojekts „KinderCampus“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Laufzeit ohne inhaltliche Erweiterung fortzuführen und gleichzeitig drei befristete Planstellen im Fachbereich Schule bis zum Ende des Jahres 2026 zu verlängern. Dies betrifft die fachbereichsübergreifende Projektleitung sowie zwei Campus-Managerinnen und Campus-Manager an den Modellstandorten.
Das Projekt, das in gemeinsamer Verantwortung des Fachbereichs Schule, des Jugendamts und des Eigenbetriebs FABIDO steht, umfasst die Standorte Hörde sowie Westerfilde und Bodelschwingh. Ziel ist eine integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung, die die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Jugendfreizeitstätten sowie Akteuren im Quartier stärken soll.
Die personellen Mehraufwendungen für die befristeten Stellen ab dem 1. September 2026 belaufen sich auf insgesamt 97.100 Euro. Diese Kosten sollen durch Minderaufwendungen im Bereich der sozialen Jugendhilfe (SuDL Soziales) gedeckt werden. Zudem fallen Sachaufwendungen in Höhe von 25.000 Euro an, die durch Einsparungen innerhalb des Projekts finanziert werden sollen.
Die Verlängerung dient der Sicherung bestehender Strukturen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen. Eine Entscheidung über eine zweite Projektphase, die einen Zeitraum von 2027 bis 2019 umfassen würde, ist für den Herbst 2026 geplant. Aufgrund der Sitzungstermine wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen, um eine Entscheidung des Rates am 28. Mai 2026 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.6Strategische Neuausrichtung der stationären Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 01469-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Ausführungen des Jugendamtes zur strategischen Neuausrichtung der stationären Hilfen zur Erziehung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht vor, das Projekt „Dortmunder Weg“ zur Bewältigung komplexer Hilfebedarfe zu verstetigen und zu erweitern. Hierfür soll der Projekteinsatz ab dem 1. Januar 2027 in ein Fachreferat für komplexe Hilfen überführt werden. Die personelle Umsetzung soll durch die Umwidmung von 1,0 Planstellenanteilen erfolgen, wodurch kein personeller Mehrbedarf entsteht.
Für die Trägerförderung, welche die Koordinierungsstellen und das Kriseninterventionsteam umfasst, sind Sachaufwendungen vorgesehen. Diese sollen ab 2027 bei einer jährlichen Dynamisierung von 2,4 % voraussichtlich zwischen 833.333 € im Jahr 2027 und 1.073.742 € im Jahr 2030 liegen. Die aktuelle Befristung der Koordinierungsstelle endet im Dezember 2026, während die Trägerförderung bis Februar 2027 befristet ist.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Umwandlung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen (SIEH) in einen städtischen Eigenbetrieb zu prüfen. Der Prüfauftrag untersucht die Eignung dieses Modells zur Schließung bestehender und absehbarer Versorgungslücken im stationären Hilfesystem. Die Untersuchung soll konzeptionelle Grundlagen, organisatorische Strukturen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Erstellung eines Businessplanes umfassen. Ziel ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Förderung freier Jugendhilfeträger.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 8.6.1Nachtrag: 12.05.2026 --- ZURÜCKGEZOGEN --- Strategische Neuausrichtung der stationären Hilfen zur Erziehung | Antrag der SPD-Fraktion (Überweisung aus der Sitzung des AKJF vom 22.04.2026)Zur Vorlage · 01838-26 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Zusatzantrag zur Vorlage 01838-26 eingereicht. Ziel des Antrags ist die Erweiterung der Prüfungsaufträge an die Verwaltung im Rahmen der Untersuchung zur Gründung eines städtischen Eigenbetriebs für stationäre Hilfen zur Erziehung.
Die Fraktion bittet darum, dass die Verwaltung im Zuge der Prüfung der Eigenbetriebsgründung zusätzliche Aspekte untersucht und entsprechende Grundlagen ausführt. Dazu gehört eine Kostenanalyse für die Bereitstellung von Plätzen, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen aus Dortmund vorbehalten bleiben sollen. Zudem soll die rechtliche Sicherheit und die Umsetzbarkeit einer Vereinbarung zur exklusiven Aufnahme von Dortmunder Kindern und Jugendlichen geprüft werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der konzeptionellen und personellen Ausgestaltung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Bedarfen sowie herausfordernden Verhaltensweisen, die in bisherigen Systemen nicht dauerhaft versorgt werden konnten. Die Verwaltung soll zudem die Option prüfen, die Aufgabe an einen freien Träger oder eine Trägergemeinschaft zu vergeben, sofern ein entsprechendes Fachkonzept vorliegt. Abschließend wird die Bewertung einer möglichen Einrichtung einer Clearingstelle beantragt, die eine befristete Aufnahme und Fallklärung bis zur dauerhaften Unterbringung der Betroffenen ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — überweisen
Ergebnis: zurückgezogen - 8.6.2Nachtrag: 19.05.2026 Strategische Neuausrichtung der stationären Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 01469-26/2 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, B90/Die Grünen + Volt sowie Linke + Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur strategischen Neuausrichtung der stationären Hilfen zur Erziehung vorgelegt. Im Rahmen der laufenden Prüfung einer möglichen Gründung eines städtischen Eigenbetriebs für stationäre Hilfen wird die Verwaltung aufgefordert, weitere Aspekte zu untersuchen.
Der Antrag umfasst die Erstellung einer Kostenanalyse für die Freihaltung von Plätzen, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen aus Dortmund vorbehalten sein sollen. Zudem soll die Verwaltung die rechtliche Sicherheit und die Umsetzbarkeit einer Vereinbarung zur exklusiven Aufnahme Dortmunder Jugendlicher prüfen. Der Prüfauftrag soll um eine pädagogische Bedarfs- und Zielgruppenanalyse erweitert werden, welche die Konkretisierung von Platzzahlen, Aufnahmeprozessen und Zielsetzungen, etwa hinsichtlich Altersgruppen oder Verhaltensweisen, beinhalten soll.
Des Weiteren wird die aktive Einbindung der freien Träger in die ergebnisoffene Prüfung der Eigenbetriebsgründung sowie die Untersuchung unterstützender Maßnahmen zur Prozessgestaltung gefordert. Der Antrag sieht zudem eine Prüfung der Vergabeoption an einen freien Träger oder eine Trägergemeinschaft vor. Dabei sollen die Anforderungen eines erforderlichen Fachkonzepts sowie die zuvor genannten Kriterien berücksichtigt werden, um die Erfüllung der bisherigen Aufgaben durch die freien Träger zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.7Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher AktivitätenZur Vorlage · 01498-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten beschlossen und die neue Fassung zur Bewerbung freigegeben. Die Neuregelung folgt einer Evaluation durch das Team Internationale Beziehungen, die eine Überarbeitung der bisherigen Fördervoraussetzungen sowie der Fördersätze vorsah.
Grundlage der Anpassung ist die Notwendigkeit, die internationalen Beziehungen der Stadt, die aktuell elf Städtepartnerschaften umfassen, zu stärken. Die Neuerung berücksichtigt insbesondere die jüngsten Partnerschaftsverträge mit Kumasi in Ghana und Schytomyr in der Ukraine sowie die innerdeutsche Partnerschaft mit Zwickau. Zudem sollen die erhöhten Reisekosten und Preissteigerungen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung wurden die Höchstzuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten deutlich angehoben. So sieht der Entwurf für einen fünftägigen Aufenthalt in Amiens eine maximale Förderung von 175 Euro statt bisher 37 Euro vor. Zudem wurde eine neue Möglichkeit zur Förderung von Projekten mit städtepartnerschaftlichem Bezug mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Projekt eingeführt.
Eine Testphase im Jahr 2025 mit erhöhten Fördersätzen zeigte eine gesteigerte Inanspruchnahme der Mittel sowie positives Feedback der Antragstellenden. Die finanziellen Mittel für die Förderung sind in der Budgetplanung des zuständigen Teams vorgesehen. Die neue Richtlinie soll ab Mitte 2026 verstärkt in der Stadtgesellschaft beworben werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.7.1Nachtrag: 20.05.2026 Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher AktivitätenZur Vorlage · 01498-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat mit der Vorlage 01498-26/2 einen Zusatzantrag zur Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten gestellt. Der Antrag umfasst drei spezifische Änderungen an der bestehenden Förderrichtlinie.
Erstens wird die Streichung eines Satzes in Punkt 2.6 beantragt, der die Verknüpfung von Fördermitteln mit investiven Kosten, wie etwa notwendigen Anschaffungen, vorsieht. Die Ratsgruppe begründet dies mit der Ansicht, dass die Nutzung der Mittel für Investitionen nicht angemessen sei und das Risiko bestehe, dass Anschaffungen nicht primär dem städtepartnerschaftlichen Austausch dienen.
Zweitens soll in Punkt 5.5 die Regelung zur Mittelvergabe geändert werden. Die Vergabe der Fördermittel soll nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen, wobei die Mittel quartalsweise zu jeweils einem Viertel des Haushaltsansatzes ausgezahlt werden sollen. Bei einer Überzeichnung der Mittel soll die Verwaltung eine Entscheidung auf Basis der Projektqualität treffen. Ziel ist es, eine einseitige Förderung im ersten Halbjahr zu vermeiden.
Drittens wird eine Änderung in Punkt 6.1 vorgeschlagen. Während für juristische Personen keine Einzelbelege eingereicht werden müssen, sollen Einzelpersonen als Zuschussempfänger verpflichtet werden, digitale Kopien der Einzelbelege einzureichen. Im Gegenzug sollen diese von den regulären Aufbewahrungspflichten befreit werden, um Rückforderungsrisiken durch verletzte Aufbewahrungsfristen zu minimieren.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt