Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gem. 113 Abs. 2 GO NRW - hier: kommunaler Beirat der Gelsenwasser AG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01915-26 regelt die personelle Vertretung der Stadt Dortmund im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG. In Abweichung zu einem Beschluss aus dem November 2025 soll die Vertretung der Stadt in diesem Gremium künftig nicht mehr durch die Rechtsdezernentin bzw. den Rechtsdezernenten erfolgen, sondern durch den Oberbürgermeister.
Hintergrund der Neuregelung ist die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats durch den Oberbürgermeister bei der Gelsenwasser AG, welcher auf einem Ratsbeschluss vom März 2026 basiert. Im Zuge dessen wurde die Mitwirkung des Oberbürgermeisters sowie die Übernahme des Vorsitzes im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG angefragt. Aus Sicht der Verwaltung und der DSW21 wird diese zusätzliche Funktion als zweckmäßig eingestuft, um die Stellung der Stadt Dortmund als mittelbare wesentliche Gesellschafterin der Gelsenwasser AG zu unterstreichen.
Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt beim Rat der Stadt gemäß der Gemeindeordnung NRW. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen und keine Fördermittel beantragt werden können. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Hauptausschuss und dem Ältestenrat zur Empfehlung vor, bevor der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung trifft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.05.2026einstimmig beschlossen
- 28.05.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026einstimmig empfohlen
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