Sportpark Scharnhorst: Baubeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage zum Sportpark Scharnhorst informiert über Änderungen bei den Finanzierungsoptionen für das Bauvorhaben. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Hierbei sind im Bereich Sportinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) für das Projekt vorgesehen.
Durch diese Zuweisung entfällt die Finanzierungsoption, die eine Förderung ausschließlich durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SKS) ohne LuKIFG-Mittel vorsah. Zudem wurde seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die nach dem LuKIFG bereitgestellten Mittel als kommunale Eigenmittel für SKS-Projekte eingesetzt werden können.
Es verbleiben somit zwei mögliche Finanzierungswege. Die Option einer reinen Förderung durch LuKIFG würde bei einem Investitionsvolumen von 18,204 Millionen Euro einen benötigten Investitionszuschuss von 7,734 Millionen Euro erfordern. Die Option einer kombinierten Förderung durch LuKIFG und SKS sieht vor, dass bei maximaler SKS-Förderung und Berücksichtigung der LuKIFG-Mittel als Eigenanteil kein zusätzlicher Investitionszuschuss erforderlich wäre. Dies setzt jedoch voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen vom Fördermittelgeber als förderfähige Kosten anerkannt wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 28.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 28.05.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026einstimmig beschlossen
- 13.05.2026mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026mit Änderungen einstimmig empfohlen
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