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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.3.1Pilotierung des AO-SF-VerfahrensZur Vorlage · 01910-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Schulausschusses am 13. Mai 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Aufnahme des Tagesordnungspunktes zur Pilotierung des AO-SF-Verfahrens.
Die Vorlage dient der Bitte um Berücksichtigung des genannten Punktes bei der Aufstellung der Tagesordnung für die anberaumte Sitzung, die als öffentliche Sitzung vorgesehen ist. Die Fraktion hat angekündigt, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die zuständige Stelle hat den Vorgang zur Kenntnisnahme in den Ausschuss eingebracht.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
Ergebnis: nicht befasst - 1.3.1.1Nachtrag: 11.05.2026 Pilotierung des AO-SF-VerfahrensZur Vorlage · 01910-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Schulausschuss eine Anfrage zur Evaluierung des Pilotprojekts zur Neustrukturierung des Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) gestellt. Das Projekt, welches im Schuljahr 2025/26 in Dortmund durchgeführt wurde, basiert auf einem Modell der Bezirksvertretung Arnsberg. Ziel der veränderten Abläufe ist es, eine verlässliche Informationsgrundlage für Lehrkräfte und Eltern zu schaffen sowie die Bearbeitung durch digitale Antragswege zu beschleunigen.
Die Anfrage der Fraktion umfasst konkrete Fragen zur Qualität der neuen Verfahrensabläufe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte. Zudem wird um Auskunft zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit sowie zu den Veränderungen im Vergleich zum vorherigen Verfahren gebeten. Darüber hinaus sollen die Bewilligungs- und Ablehnungsquoten der Anträge gegenüber dem alten Verfahren aufgezeigt werden.
In der Begründung der Anfrage wird auf Rückmeldungen aus der Praxis verwiesen, die von einem Mehraufwand, einem hohen Aufkommen an Papierunterlagen und langen Bearbeitungszeiten berichten. Zudem wird die Problematik angeführt, dass die digitale Nutzung nicht auf einem einzelnen Endgerät beschränkt sei, was zur Zwischenspeicherung von Daten auf privaten Rechnern der Lehrkräfte führe. Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu diesen Punkten gebeten.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
Ergebnis: nicht befasst - 1.3.2Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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Beratungsfolge
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: nicht befasst - 1.3.3Schüler*innenvertretungen stärkenZur Vorlage · 01943-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Schulausschusses am 13. Mai 2026 beantragt. Der vorgeschlagene Punkt trägt den Titel „Schüler*innenvertretungen stärken“.
Mit dem Antrag wird die Aufnahme des Anliegens in die öffentliche Tagesordnung des Gremiums gefordert. Die Fraktion gab an, das Vorhaben in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Eine detaillierte Ausarbeitung der inhaltlichen Forderungen liegt zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
Ergebnis: nicht befasst - 1.3.3.1Nachtrag: 05.05.2026 Schüler*innenvertretungen stärkenZur Vorlage · 01943-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von GRÜNE & Volt hat im Schulausschuss eine Bitte um Stellungnahme zur Situation der Schülervertretungen in Dortmund eingebracht. Im Rahmen der Vorlage 01943-26/1 wird die Verwaltung um einen Sachstandsbericht gebeten, der verschiedene Aspekte der demokratischen Beteiligung an den Schulen untersucht.
Die Anfrage umfasst die Erhebung der aktuellen Anzahl an Schülervertretungen an den Dortmunder Schulen sowie die Prüfung von Möglichkeiten, deren Anzahl zu steigern. Zudem soll die Verwaltung darlegen, welche bestehenden Unterstützungs- und Informationsangebote der Stadt für etablierte Schülervertretungen sowie für den Aufbau neuer Gremien zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Vernetzung. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit eines Treffens von Lehrkräften und Sprecherinnen sowie Sprechern der Schülervertretungen zu bewerten und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Des Weiteren wird nach der aktuellen Zusammenarbeit mit der Bezirksschülervertretung Dortmund sowie nach der Repräsentation der Stadt Dortmund in der Landesschülervertretung gefragt. Die Fraktion verweist in der Begründung auf die Bedeutung der Schülervertretungen für demokratische Prozesse und regt an, die Strukturen zur Information und Vernetzung auf kommunaler Ebene zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
Ergebnis: nicht befasst - 1.4Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.03.2026Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten der Schulverwaltung
- 2.1Bericht der Dezernentin | mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.2Bewegungs- und Schwimmförderung für Dortmunder Kinder: Sachstand zu den Projekten "Dortmunder Bewegungsmodell" und "Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen"Zur Vorlage · 01575-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 01575-26) dient der Information des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit über den aktuellen Sachstand der Projekte „Dortmunder Bewegungsmodell“ und „Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen“. Zudem soll die strategische Begleitung dieser Vorhaben durch das Gremium „Bildungspartner Sport“ unter der Federführung des Regionalen Bildungsbüros zur Kenntnis genommen werden.
Für das Projekt „Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen“ wurden für den Zeitraum von 2024 bis 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 1.550.000 € bereitgestellt. Für die Fortführung dieses Projekts ab dem Jahr 2027 bis zum Juli 2031 wird ein jährlicher Finanzbedarf von 651.000 € veranschlagt. Im Bereich des Schwimmunterrichts sind derzeit 224 Schulschwimmstunden pro Woche durch den Einsatz von Schwimmassistenten abgedeckt.
Für die Weiterführung des „Dortmunder Bewegungsmodells“ im Zeitraum von 2027 bis 2030 wird ein jährliches Budget von 240.000 € benötigt. Die Vorlage enthält zudem Projektsteckbriefe sowie Übersichten der Angebote zu beiden Projekten in den Anlagen. Die Beratung im Schulausschuss ist für den 13. Mai 2026 und im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit für den 9. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.3Umsetzung Rechtsanspruch Ganztag und OGS-Ausbau | mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.4Neuausrichtung der Gesamtstrategie Übergang Schule Arbeitswelt im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements Schule-ArbeitsweltZur Vorlage · 39244-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuausrichtung der Gesamtstrategie „Übergang Schule-Arbeitswelt“ im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements zur Kenntnis nehmen. Mit der Umsetzung der Strategie zur Entwicklung von Fachkräften wird das Regionale Bildungsbüro beauftragt, wobei der Beirat „Regionales Übergangsmanagement Schule-Arbeitswelt“ sowie die beteiligte Akteurslandschaft einzubeziehen sind. Eine jährliche Fortschreibung und Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms des Regionalen Bildungsbüros. Personelle Ressourcen werden teilweise über die landesseitige Förderung des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bereitgestellt, wobei die weitere Förderung ab 2027 derzeit noch ungewiss ist.
Die Weiterentwicklung der Strategie umfasst verschiedene Instrumente und Prototypen, darunter die Fokus-Konferenz sowie die „Berufsfelderkundungen“ über ein Buchungsportal. Weitere Projekte sind ein KI-gestützter Bot für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen, das „5-Sterne-Praktikum“ sowie der „Dortmunder Workday“. Bis zur nächsten Fokus-Konferenz im Frühjahr 2027 sollen diese Projekte priorisiert werden. Ein Entwurf für ein Finanzierungskonzept eines Projektfonds sowie die Ergebnisse der Testphase des KI-Bots werden im Dezember im Beirat vorgestellt.
Ein Kernbestandteil der Maßnahmen ist der „Ausbildungspakt Dortmund“, der die Vernetzung von Schulen mit lokalen Betrieben zur Förderung von Praktika und Ausbildungsverträgen anstrebt. Als digitale Plattform dient das Portal „Dortmund at work“ für die Vermittlung von Berufsfelderkundungen, Praktika, Ausbildungsplätzen und Freiwilligendiensten. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bildet die Gemeindeordnung.
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- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2.5Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 01235-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes dient als Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Dortmunder Grundschulen für das Schuljahr 2026/27. Der Bericht informiert die verschiedenen Gremien, darunter den Rat der Stadt, den Schulausschuss sowie die Bezirksvertretungen, über die Ergebnisse des Anmeldezeitraums vom 16. September bis zum 15. November 2025. Stadtweit stehen 248 Schulzüge mit einem Richtwert von 5.704 bis maximal 6.681 Schulplätzen zur Verfügung. Der Bericht enthält Details zu den Kapazitäten und Anmeldeüberhängen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel, Eving, Hörde, Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Innenstadt-West.
Im Bereich der Schulplatzplanung wird für Lütgendortmund ein Bedarf von 18 der 18 verfügbaren Schulzüge ausgewiesen. In Mengede besteht ein Bedarf von 19 Zügen bei 18 verfügbaren Kapazitäten, wobei an der Schragmüller-Grundschule eine zusätzliche Eingangsklasse gebildet wird. In Scharnhorst werden 23 von 22 verfügbaren Zügen benötigt, wobei an der Kirchderner-Grundschule und der Siegfried-Drupp-Europa-Grundschule Anmeldeüberhänge vorliegen.
Die Kommunale Klassenrichtzahl wird auf Basis der voraussichtlichen Schülerzahl in Eingangsklassen berechnet. Für das Schuljahr 2026/27 werden 243 Eingangsklassen prognostiziert, womit die Richtzahl nicht überschritten wird. Mit Stand vom 26. Februar 2026 belaufen sich die Anmeldungen auf 5.953 Schüler. Die endgültigen Zahlen liegen nach der amtlichen Schulstatistik am 15. Oktober 2026 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Es ergeben sich keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.6Projekt "KinderCampus" – Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten Projekteinsätze bis 12/2026Zur Vorlage · 00228-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Projektlaufzeit des Modellprojekts „KinderCampus“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Laufzeit ohne inhaltliche Erweiterung fortzuführen und gleichzeitig drei befristete Planstellen im Fachbereich Schule bis zum Ende des Jahres 2026 zu verlängern. Dies betrifft die fachbereichsübergreifende Projektleitung sowie zwei Campus-Managerinnen und Campus-Manager an den Modellstandorten.
Das Projekt, das in gemeinsamer Verantwortung des Fachbereichs Schule, des Jugendamts und des Eigenbetriebs FABIDO steht, umfasst die Standorte Hörde sowie Westerfilde und Bodelschwingh. Ziel ist eine integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung, die die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Jugendfreizeitstätten sowie Akteuren im Quartier stärken soll.
Die personellen Mehraufwendungen für die befristeten Stellen ab dem 1. September 2026 belaufen sich auf insgesamt 97.100 Euro. Diese Kosten sollen durch Minderaufwendungen im Bereich der sozialen Jugendhilfe (SuDL Soziales) gedeckt werden. Zudem fallen Sachaufwendungen in Höhe von 25.000 Euro an, die durch Einsparungen innerhalb des Projekts finanziert werden sollen.
Die Verlängerung dient der Sicherung bestehender Strukturen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen. Eine Entscheidung über eine zweite Projektphase, die einen Zeitraum von 2027 bis 2019 umfassen würde, ist für den Herbst 2026 geplant. Aufgrund der Sitzungstermine wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen, um eine Entscheidung des Rates am 28. Mai 2026 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2.7Gefährdete Projeke und Maßnahmen mit unklarer Finanzierung ab 2027Zur Vorlage · 01811-26 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Schulausschuss eine Übersicht über Projekte und Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Schulverwaltungsamtes vor, deren Finanzierung ab dem Jahr 2027 nach aktuellem Stand unklar ist. Dieser Bericht folgt auf einen Arbeitsauftrag, der in der Sitzung des Schulausschusses am 3. Dezember 2025 erteilt wurde.
Die Vorlage dient der Dokumentation von Vorhaben, die für die Haushaltsjahre ab 2027 nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vollständig durchfinanziert sind. Zuvor hatte der Ausschuss in seiner Sitzung vom 4. Februar 2026 auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, die Behandlung dieses Arbeitsauftrags auf die Sitzung am 13. Mai 2026 zu vertagen. Ziel dieser Verzögerung war es, eine Darstellung auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplanwerte zu ermöglichen. Mit der nun vorgelegten Übersicht erfüllt die Verwaltung den Auftrag zur Identifizierung der gefährdeten Projekte und Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- 3.1Schulbaumaßnahmen | mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.2Neubau der Overberg-Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle sowie Abbruch der Bestandsgebäude und Herstellung der AußenanlagenZur Vorlage · 39302-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus der Overberg-Grundschule sowie einer dazugehörigen Zweifach-Sporthalle beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Abriss der Bestandsgebäude und die Herstellung der Außenanlagen. Auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen auf 30.720.421,72 Euro. Die Umsetzung der Bauvorhaben wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Das Bauvorhaben im Bezirk Mengede ersetzt das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1897 sowie die derzeitige Turnhalle, die aktuell der Jeanette-Wolff-Schule zugeordnet ist. Hintergrund sind ein fortgeschrittener Abnutzungsgrad sowie ein Sanierungsstau. Zudem soll der Bedarf an Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS) durch einen Neubau bzw. Anbau an das bestehende OGS-Gebäude aus dem Jahr 2008 gedeckt werden.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt über die Aufnahme von Investitionskrediten. Über die gesamte Finanzierungsdauer wird mit Zinsaufwendungen von bis zu 17.036.033,00 Euro gerechnet. Eine klimaneutrale Umsetzung nach dem QNG-Plus-Standard ist aufgrund der statischen Anforderungen am Kellerausbau und der begrenzten Fläche für Photovoltaikanlagen nicht realisierbar. Dennoch ist die Installation von Photovoltaikmodulen auf Dach und Fassade vorgesehen. Für die Radabstellanlage soll eine Bezuschussung über die Kommunalrichtlinie beantragt werden.
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Hauptdokument|2171432|2199373|2199374|2199375|2199376|2201135|2201184|2201185|2204188|2204225
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.2.1Nachtrag: 05.05.2026 Neubau der Overberg-Grundschule - hier: Priorisierung von MaßnahmenZur Vorlage · 39302-25/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Schulausschuss einen Zusatzantrag zur Priorisierung von Maßnahmen beim Neubau der Overberg-Grundschule sowie bei weiteren Schulbauvorhaben eingebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, bei zukünftigen Neu- und Ausbaumaßnahmen im Schulbau jene Standorte vorrangig zu behandeln, an denen eine Erweiterung der Zügigkeit erforderlich ist.
Der Antrag begründet, dass aufgrund hoher Kinderzahlen in bestimmten Stadtbezirken, wie etwa der Nordstadt, sowie an weiterführenden Schulen im gesamten Stadtgebiet ein Mangel an Schulplätzen bestehe. Dies führe dazu, dass Kinder teilweise in andere Stadtbezirke transportiert werden müssen. Ziel des Schulbauprogramms 2020 ff. sei es, die Kapazitäten so zu erweitern, dass eine Beschulung im jeweiligen Stadtbezirk ermöglicht wird. Die Fraktion weist darauf hin, dass für Schulen mit dringendem Bedarf an Erweiterungen bisher keine entsprechenden Beschlussvorlagen für Bauvorhaben vorgelegt wurden und angekündigte Baubeginne verschoben wurden.
Als Beispiele für Standorte mit Bedarf an baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der Zügigkeit werden die Nordmarkt-Grundschule, die Kielhorn-Grundschule sowie die Brechtener Grundschule genannt. Die Priorisierung soll sich ausschließlich auf den Neubau oder Ausbau zur Kapazitätserweiterung beziehen; bestehende Sanierungsmaßnahmen im Bestand bleiben von dieser Regelung unberührt und sollen wie geplant umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 3.3Gesamtschule Scharnhorst Sanierung Dach/Fassade Bauteil 3 und Verbindung Bauteil 2 (Block3)Zur Vorlage · 00010-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die weitere Planung und Realisierung der Sanierung am Gebäudeteil 3 der Gesamtschule Scharnhorst beschließen. Die Maßnahme umfasst die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI und wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft umgesetzt. Das Gesamtvolumen der Investition beläuft sich auf 1.522.369 Euro, basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung.
Die Sanierung umfasst die Teildachflächensanierung des Techniktraktes, den Austausch von Fenstern, Rollläden sowie eines Tores und die Instandsetzung der Glasfassade des Verbindungsganges zwischen Bauteil 2 und Bauteil 3. Im Zuge der Arbeiten soll die Dachfläche des Technikkomplexes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, die voraussichtlich 7.500 kWh pro Jahr für den Eigenverbrauch generieren wird. Durch den Einsatz verbesserter Dämmmaterialien wird eine Reduzierung des Wärmeverlusts um etwa 22 % angestrebt. Ein Gründach ist aus statischen Gründen nicht vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen. Fördermittel wurden nicht beantragt, da der Sanierungsumfang nicht durch bestehende Förderprogramme abgedeckt wird. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Aufgrund der Terminierung der Sitzungen im Mai 2026 wird von der regulären Beratungsreihenfolge abgewichen, um eine zeitnahe Ratsbefassung zu ermöglichen.
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Hauptdokument|2175655|2175656|2175657|2175658|2175659|2175695|2175701|2175702|2195653|2195730|2205733
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.4Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule (HS) am HafenZur Vorlage · 00492-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule am Hafen in der Scharnhorststraße 40 gefasst. Mit der Entscheidung nimmt das Gremium das Ergebnis einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beschließt das darin enthaltene Realisierungskonzept. Die städtische Immobilienwirtschaft wurde damit beauftragt, mit den Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsphase der HOAI in die Planung einzusteigen. Zudem soll die Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses durch die zuständigen städtischen Gremien vorbereitet werden.
Das Vorhaben ist Teil eines Sanierungsfahrplans für Turn- und Gymnastikhallen, der darauf abzielt, die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport zu verbessern. Die bestehende Sporthalle am Standort Scharnhorststraße erfüllt aufgrund von Abnutzung, Raumbedarfen und mangelnder Barrierefreiheit nicht mehr die aktuellen Anforderungen.
Im Rahmen der weiteren Planung sollen die Anforderungen der Klimaschutzinitiative der Stadt Dortmund berücksichtigt werden. Dies umfasst die Prüfung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität, wie die Nutzung von Solarenergie, die Erstellung von Gründächern sowie die Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Die Prüfung der Verfügbarkeit von Fördermitteln erfolgt im weiteren Verlauf der Planungsphasen, sobald konkretere Terminpläne vorliegen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt durch das vorhandene Personal der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 01408-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der 20. Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie die Bildung einer neuen Brandschutzrückstellung in Höhe von 57.705,00 Euro für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Aufstockung einer bestehenden Rückstellung für das Objekt BK Hacheney um 7.958,99 Euro vorgesehen. Für das Bürogebäude Freistuhl 7 verbleiben Rückstellungsbeträge in Höhe von 16.088,08 Euro, die ergebniswirksam aufgelöst werden.
Zum Stichtag beläuft sich das Rückstellungsvolumen für zehn in Bearbeitung befindliche Maßnahmen auf insgesamt 2.648.873,51 Euro. Im Bereich der brandschutztechnischen Verkehrssicherung stehen 502.714,00 Euro zur Verfügung, wobei im Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 67.156,05 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Strukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt städtischer Gebäude, wobei eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgesehen ist.
Im Bereich der Projektentwicklung des Fachbereichs Liegenschaften wurden Sofortmaßnahmen zur Betriebssicherung umgesetzt. Für das Westfalenkolleg ist die Standortsuche noch nicht abgeschlossen; ein Planungsauftrag ist für Februar 2027 vorgesehen, wobei vor der Übergabe an die Städtische Immobilienwirtschaft ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Fritz-Henßler-Haus steht eine Brandschutzsanierung für den vom Fritz-Henßler Berufskolleg genutzten Gebäudeteil noch aus. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 19. SachstandsberichtZur Vorlage · 01091-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den 19. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit Stand zum 31. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften dokumentiert den Fortschritt bei der Beseitigung von Instandhaltungsstau zur Sicherung der Funktionalität städtischer Gebäude.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Aufstockung bereits bestehender Instandhaltungsrückstellungen um einen Betrag von 825.415,05 € beschlossen. Zum Stichtag belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 8.389.533,51 €, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen. Für das Jahr 2025 ergaben sich durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen Erträge in Höhe von 241.101,72 €, während die Zuführungen durch Neubildungen und Aufstockungen Aufwendungen von 825.415,05 € verursachten.
Zudem wurde die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits laufender Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Synergieeffekte bei technisch zusammenhängenden Maßnahmen zu nutzen und den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, wodurch keine personellen Auswirkungen entstehen. Die finanzielle Belastung der Ergebnisrechnung erfolgt durch die Bildung der Rückstellungen im jeweiligen Haushaltsjahr, während die Inanspruchnahme der Mittel in den Folgejahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.7DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" – 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00887-26 enthält den ersten Tätigkeitsbericht zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“, der den aktuellen Stand der Umsetzung, die Organisationsstrukturen sowie die Flächenprüfung zum Stichtag 28.02.2026 darstellt. Ziel des Pakets ist die Deckung des Schulbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28. Für die Flächenauswahl wurden Mindestgrößen von 17.700 m² für dauerhafte Standorte und 9.000 m² für Interimsquartiere festgelegt. Drei potenzielle dauerhafte Schulstandorte sowie zugehörige Interimsstandorte wurden als geeignet eingestuft.
Da die endgültigen Standorte bis zum Schuljahresbeginn 2027/2028 nicht fertiggestellt sein werden, ist die Schaffung von Interimsquartieren vorgesehen. Hierzu wurden bereits Standorte in Brackel, Hacheney und die ehemalige Hauptschule Derne beschlossen. Am Standort Brackel liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. In Hacheney ist die Errichtung einer Sekundarstufe I in Modulbauweise sowie einer Sekundarstufe II und einer Sporthalle geplant, wobei die Umsetzung als Clusterschule Mehrkosten von etwa 10 Prozent gegenüber einer Flurschule verursacht.
Die geschätzten Kosten für die Interimsquartiere und die Sekundarstufe I in Hacheney belaufen sich auf insgesamt 136.890.679 Euro, wovon 34.321.733 Euro im Haushaltsjahr 2026 anfallen. Für die endgültigen Standorte soll das IPA-Verfahren genutzt werden, wobei die Kosten für die Ausgestaltung des Mehrparteienvertrages auf etwa 23,75 Millionen Euro geschätzt werden. Der nächste Bericht ist für den 31.08.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.8Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Baubeschluss für die Neugestaltung des Sportparks Scharnhorst fassen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 18,204 Millionen Euro brutto, wobei eine Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund um 17,434 Millionen Euro ab den Haushaltsjahren 2027 vorgesehen ist. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen. Mögliche Förderungen durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz“ können den städtischen Zuschussbedarf reduzieren.
Die Neugestaltung umfasst eine etwa 12 Hektar große Fläche und zielt auf Barrierefreiheit, Inklusion sowie ökologische Aufwertung ab. Geplant ist eine Spielfeldlandschaft mit Laufbahnen, Streetball-, Handball- und Fußballfeldern sowie eine Bewegungslandschaft mit Calisthenics, Boule und Naturpfaden. Ein zentrales Element ist ein Ensemble aus drei eingeschossigen Gebäuden, das ein bestehendes Vereinsgebäude ersetzt und nach energetischen Standards mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Nach der Fertigstellung fallen jährliche Abschreibungen sowie Unterhaltungskosten an. Für den Betrieb sind zwei zusätzliche Planstellen vorgesehen, wobei alternativ die Beauftragung eines externen Dienstleisters möglich ist. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung von Fachbereichen, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie Schulen und Kitas. Da ein Verein aus dem Projekt zurückgetreten ist, entfällt die Planung eines Talentcenters. Um eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 09.07.2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, von der üblichen Gremienfolge abzuweichen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 3.8.1Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25/3 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage zum Sportpark Scharnhorst informiert über Änderungen bei den Finanzierungsoptionen für das Bauvorhaben. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Hierbei sind im Bereich Sportinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) für das Projekt vorgesehen.
Durch diese Zuweisung entfällt die Finanzierungsoption, die eine Förderung ausschließlich durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SKS) ohne LuKIFG-Mittel vorsah. Zudem wurde seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die nach dem LuKIFG bereitgestellten Mittel als kommunale Eigenmittel für SKS-Projekte eingesetzt werden können.
Es verbleiben somit zwei mögliche Finanzierungswege. Die Option einer reinen Förderung durch LuKIFG würde bei einem Investitionsvolumen von 18,204 Millionen Euro einen benötigten Investitionszuschuss von 7,734 Millionen Euro erfordern. Die Option einer kombinierten Förderung durch LuKIFG und SKS sieht vor, dass bei maximaler SKS-Förderung und Berücksichtigung der LuKIFG-Mittel als Eigenanteil kein zusätzlicher Investitionszuschuss erforderlich wäre. Dies setzt jedoch voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen vom Fördermittelgeber als förderfähige Kosten anerkannt wird.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 3.9Zuwendung für das Projekt “SkillPilots“ an das KITZ.DO in den Jahren 2026 -2028Zur Vorlage · 01543-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beabsichtigt, eine Zuwendung der Wirtschaftsförderung Dortmund für das Projekt „SkillPilots“ zu beschließen. Die Förderung umfasst jährlich 50.000 € für die Jahre 2026 bis 2028, was einer Gesamtsumme von 150.000 € entspricht. Voraussetzung für den Beschluss ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung durch das KITZ.DO in Kooperation mit der Dortmund Stiftung, der Karl-Kolle-Stiftung sowie potenziellen weiteren Drittmittelgebern.
Das Projekt „SkillPilots“, das im zweiten Quartal 2026 starten soll, zielt darauf ab, die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) im außerschulischen Bereich in Dortmund zu stärken. Kernbestandteile sind die Standardisierung von Lernmaterialien durch ein System aus Experimentierkisten sowie der Aufbau eines Pools aus Studierenden und Senioren als Honorarkräfte. Damit sollen Schulen, insbesondere offene Ganztagseinrichtungen, bei der Durchführung von Bildungsangeboten unterstützt werden.
Die Finanzierung für das Jahr 2026 erfolgt aus dem Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund. Für die Folgejahre 2027 und 2028 wird eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung geprüft. Das Projektvolumen beläuft sich über die Laufzeit von 36 Monaten auf rund 500.000 €. Neben der Sach- und Materialkostenabdeckung durch die Wirtschaftsförderung werden Personalkosten durch Stiftungsmittel und Drittmittel getragen. Ein Eigenanteil des Antragstellers wird in Form von Verwaltungs- und Koordinationsleistungen erbracht.
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Beratungsfolge
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9.1Zuwendung für das Projekt “SkillPilots“ an das KITZ.DO in den Jahren 2026 -2028 | Anfrage von Herrn RM Moritz Heller (L+T)Zur Vorlage · 01543-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Tagesordnung des Gremiums L+T wird die geplante Zuwendung für das Projekt „SkillPilots“ an das KITZ.DO für die Jahre 2026 bis 2028 thematisiert. Ein Ratsmitglied der Fraktion Linke und Tierschutzpartei erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach den Rahmenbedingungen einer möglichen Evaluierung des Projekts.
Dabei liegt der Fokus der Anfrage insbesondere auf der Untersuchung der soziodemografischen Merkmale der teilnehmenden Jugendlichen. Für den Fall, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine entsprechende Evaluierung vorliegt, regt das Ratsmitglied die Erstellung einer solchen Untersuchung an.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.10Jahresbericht Suchtprävention 2025 der Verwaltung und Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACKZur Vorlage · 01322-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresbericht der Suchtprävention 2025 der Verwaltung sowie den Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACK zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage basiert auf dem Suchtpräventionskonzept aus dem Jahr 2024.
Im Rahmen der personellen Ressourcen wurden in den Fachbereichen 40, 51 und 53 insgesamt vier Stellen aufgestockt. Bei der Fachstelle FEEDBACK wurden drei befristete Stellen bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen, um das Programm „Check it!“ umzusetzen. In der Folge stieg die Zahl der erreichten Zielgruppen zwischen den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 um 155,7 % und die Anzahl der erreichten Schulen um 95,8 %. Ein Ausbau des Programms „Check it!“ auf bis zu 40 Schulen ist vorgesehen.
Die Vorlage befasst sich zudem mit der Weiterentwicklung und Verstetigung des Programms „Check it!“. Ziel ist die Sicherstellung der Planbarkeit für Schulen und Kinder- sowie Jugendeinrichtungen durch die dauerhafte Bereitstellung von Fachkräften. Zudem sollen Präventionsangebote zu aktuellen Konsumtrends ausgebaut, die Vernetzung im Suchthilfesystem Dortmund gestärkt und die Öffentlichkeitsarbeit erweitert werden. Eine Nicht-Entfristung der Stellen würde laut Vorlage zu Arbeitslosigkeit der Fachkräfte sowie zu Absagen geplanter Einsätze führen. Statistische Daten des Jahresberichts 2025 belegen unter anderem 15 Veranstaltungen des Programms „Check it!“ mit 1.115 Personen sowie die NACOA-Aktionswoche mit 10 Veranstaltungen und 550 erreichten Personen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen auf die Verwaltung werden als nicht vorhanden angegeben.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.11Bericht Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder (2017-2025): Alle Kinder in Dortmund wachsen - auch unter schwierigen Lebensbedingungen - gesund auf.Zur Vorlage · 01256-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Gesundheitsamtes befasst sich mit dem Bericht zur Umsetzung des Gesundheitsziels „Alle Kinder in Dortmund wachsen – auch unter schwierigen Lebensbedingungen – gesund auf“ für den Zeitraum von 2017 bis 2025. Der Rat der Stadt Dortmund soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Dokumentation umfasst die Umsetzung von 14 Maßnahmen in den Bereichen Schwangerschaft, Kindertagespflege und Grundschule, wobei der Fokus auf der Prävention von Übergewicht liegt. Eine Befragung aus dem Jahr 2018 zeigt eine Beteiligungsquote von 84 Prozent bei den Grundschulen sowie 37,5 Prozent bei den Kindertagesstätten.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Sicherung personeller Ressourcen zur Fortführung der Maßnahmen. Seit Februar 2022 wird in Lütgendortmund ein Modellprojekt durch eine Gesundheitsfachkraft an zwei Grundschulen durchgeführt. Die Finanzierung dieses Projekts erfolgt über Fördermittel des GKV-Bündnisses für Gesundheit und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen 9 bis 14 im Verantwortungsbereich des Gesundheitsamtes fortzuführen und auszubauen. Insbesondere soll die Funktion der Schulgesundheitsfachkraft aus dem befristeten Projektstatus in eine dauerhafte Struktur überführt werden. Für die personelle Verstetigung ab dem Jahr 2027 ist eine entsprechende Regelung erforderlich. Dem Rat der Stadt wird hierzu ein gesonderter Evaluationsbericht vorgelegt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Nachtrag: 12.05.2026 DO 2035 - Sofortpaket „Weiterführende Schulen„ - Interimsquartier Derne – RestkostenZur Vorlage · 01621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Interimsquartiers Eving auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Derne beschließen. Die Vorlage sieht die Nutzung mobiler Raumeinheiten vor, um eine 6-zügige Sekundarstufe I sowie eine Gesamtschule unterzubringen. Die geplante Standzeit der mobilen Einheiten beträgt mindestens fünf Jahre, wobei die Nutzung als Übergangslösung zum Schuljahr 2027/28 bis zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen ist, da die endgültigen Schulneubauten erst ab dem Schuljahr 2032 geplant sind.
Das gesamte Investitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf 22.430.000 Euro. Davon sind 400.000 Euro für den Erwerb und die Herrichtung der mobilen Raumeinheiten sowie für den Abbruch von Bestandsgebäuden vorgesehen. Weitere 1.200.000 Euro sind für die Ausstattung mit beweglichem Vermögen sowie für den späteren Abbau und die Versetzung der Einheiten ab voraussichtlich 2032 eingeplant. Die Vorlage umfasst zudem die Bereitstellung von 541.650 Euro für das Interimsquartier Derne im Jahr 2026 sowie die Anmeldung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2027 und 2028.
Die erwarteten Zinsaufwendungen werden auf bis zu 13.121.550 Euro beziffert und durch die Stadtkämmerei im Rahmen der zentralen Zinskalkulation berücksichtigt. Eine Entscheidung über die Restkosten des Standortes ist für die Ratssitzung im Mai erforderlich. Eine etwa zwei Jahre dauernde Nachrüstung des Quartiers mit weiteren mobilen Raumeinheiten soll bei Bedarf erfolgen, wobei eine Entscheidung hierzu bis zum Sommer 2028 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 4Anträge / Anfragen
- 4.1Stellungnahmen
- 4.1.1Bildungsprogramm TUMO | zur Anfrage, eingebracht im AWBEWF am 04.02.2026Zur Vorlage · 00919-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf Anfragen der CDU-Fraktion zum außerschulischen Bildungsprogramm TUMO reagiert. Das Programm richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren und vermittelt ohne Notendruck digitale Kompetenzen in Bereichen wie Programmierung, Robotik, Design und Filmproduktion. Die Lernzentren sind für die Teilnehmenden kostenfrei und arbeiten mit einem Konzept, das Technologie mit kreativen Inhalten verbindet.
Die Wirtschaftsförderung Dortmund befürwortet die Einrichtung eines TUMO-Zentrums in der Stadt. Im Zuge der Planungen wurden bereits Informationen zu einer Immobilie in der Rheinischen Straße eingeholt, wobei die Verwaltung feststellt, dass das ursprünglich in Betracht gezogene Objekt nicht für die Anforderungen geeignet ist. Für ein Zentrum in Dortmund werden eine zentrale, gut erreichbare Lage in der Innenstadt sowie eine Fläche von etwa 1.000 Quadratmeter benötigt, um rund 200 Jugendliche aufzunehmen. Die Räumlichkeiten müssten über moderne IT-Infrastruktur, Workshop-Räume und Aufenthaltszonen verfügen.
Die Umsetzung solcher Zentren erfolgt in Deutschland durch kommunale Partner oder gemeinnützige Trägergesellschaften mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Die jährlichen laufenden Kosten, einschließlich Miete, Betrieb, Personal und Lizenzgebühren, werden auf etwa 2 Millionen Euro geschätzt. Perspektivisch wird eine mögliche Koexistenz oder Ergänzung zum bestehenden KITZ.do als interessant erachtet, um die mediale Bildung im Stadtgebiet zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.2Sozialindex Grundschulen | eingebracht am 18.03.2026Zur Vorlage · 01377-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Schulausschuss eine Bitte um Stellungnahme zur aktuellen Untersuchung des Sozialindex an Grundschulen eingereicht. Grundlage der Anfrage ist eine Studie des Landes in Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum, die eine Veränderung der Einstufungen an Dortmunder Grundschulen zeigt. Laut der Vorlage befinden sich mittlerweile ein Viertel aller Grundschulen in den höchsten Sozialindex-Stufen 7, 8 und 9. Zudem wird angeführt, dass drei von vier Grundschulen in Dortmund einen höheren Sozialindex aufweisen als im Jahr 2023.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse sowie um eine Einschätzung der Ursachen für die höheren Einstufungen. Des Weiteren wird nach den daraus resultierenden Konsequenzen und nach zusätzlichen Maßnahmen gefragt, die über bestehende Projekte hinausgehen, um die Situation an den betroffenen Schulen und für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach aktuellen Erkenntnissen und Indikatoren der Verwaltung zum Sozialindex an Grundschulen sowie an weiterführenden Schulen.
In der Begründung wird auf bereits durch die Stadt finanzierte Maßnahmen verwiesen, wie die Entfristung von Stellen in der Schulsozialarbeit, die Einführung von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern in Eingangsklassen sowie das Projekt „Lernen neu denken“.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.2.1Sozialindex GrundschulenZur Vorlage · 01377-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion GRÜNE & Volt bezüglich des Sozialindex für Grundschulen Stellung. Der Schulsozialindex des Landes Nordrhein-Westfalen dient als Grundlage für eine bedarfsorientierte Ressourcensteuerung, indem er Schulen anhand der Lernausgangslagen und der Schülerzusammensetzung differenziert.
Die Verwaltung erläutert, dass zwei Versionen des Index existieren. Die zweite Version basiert auf einer methodischen Überarbeitung und einer neuen Datengrundlage, wodurch ein direkter Vergleich mit der ersten Version nicht möglich sei. Eine Verschlechterung der Indexstufen könne nicht bestätigt werden; vielmehr habe die zweite Version die erste faktisch abgelöst. Die aktuelle Stufenbildung erfolgt nach einem Hybridmodell, wobei das zuständige Ministerium die Geltung der aktuellen Stufen bestätigt hat. Die entsprechenden Daten werden über das Open-Data-Portal der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt.
Zur kommunalen Unterstützung von Schulen mit hohen Sozialindexstufen führt die Verwaltung Maßnahmen durch, die sowohl die direkte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien als auch die Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen zum Ziel haben. Zur Einschätzung der sozialen Ausgangsbedingungen nutzt die Verwaltung verschiedene Datenquellen, darunter die Befreiung vom Eigenanteil bei Lernmitteln, Informationen aus Schulverwaltungsprogrammen sowie die Amtliche Schulstatistik des Landes. Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden als mit dem Sozialindex NRW vergleichbar beschrieben. Zudem liegen für die Arbeit des zuständigen Dezernats nun schulscharfe Schulreports auf Einzelschulebene vor.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.3Jahresbericht Schulsozialarbeit | eingebracht am 18.03.2026Zur Vorlage · 39242-25/2 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Schulausschuss hat am 18. März 2026 eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion GRÜNE & Volt zum Jahresbericht der Schulsozialarbeit erhalten. Die Anfrage umfasst die Aufforderung an die Verwaltung, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Dortmunder Schulen mit mindestens einer Stelle für Schulsozialarbeit ausgestattet werden können. Dabei soll der bestehende Bestand an Stellen an den Schulen unberührt bleiben. Zudem wird die Verwaltung gebeten, zeitliche Schritte für eine mögliche Umsetzung darzulegen, wobei die finanzielle Situation der Stadt zu berücksichtigen ist.
Die Begründung der Anfrage verweist auf die aktuelle Situation der Schulsozialarbeit in der Stadt. Derzeit sind 192 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter auf 171 vollzeitverrechneten Stellen an 105 Schulen aller Schulformen tätig. An 67 Schulen besteht aktuell keine Schulsozialarbeit, was insbesondere Grundschulen betrifft; an 56 Grundschulen sind keine entsprechenden Stellen vorhanden. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf die laufende Diskussion um den Sozialindex der Dortmunder Grundschulen und den daraus resultierenden Bedarf an Unterstützung. Die Einschätzung der Verwaltung soll dem Ausschuss rechtzeitig vor den Beratungen zum Haushalt 2027 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.3.1Jahresbericht SchulsozialarbeitZur Vorlage · 39242-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Jahresbericht der Schulsozialarbeit auf eine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Schulausschusses vom 18. März 2026 reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Information über die Voraussetzungen für eine flächendeckende Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit.
Nach Angaben des Schulverwaltungsamtes wäre für die Ausstattung aller Dortmunder Schulen mit mindestens einer Stelle Schulsozialarbeit die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für insgesamt 61 vollzeitverrechnete Stellen durch den Rat der Stadt Dortmund erforderlich. Die Verwaltung gibt für den Betrachtungszeitraum von 2027 bis 2030 eine Prognose der Gesamtkosten ab. Für das Jahr 2027 werden Kosten in Höhe von 4.660.400 Euro für die Stellen sowie 172.200 Euro für die Kommunale Koordinierung veranschlagt. Die Kosten steigen laut der Prognose in den Folgejahren kontinuierlich an, sodass im Jahr 2030 für die Stellen 5.002.000 Euro und für die Kommunale Koordinierung 184.800 Euro vorgesehen wären.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine entsprechende Ausstattung angesichts der aktuellen Haushaltssituation nur langfristig realisierbar sei. Die Stellungnahme dient im Schulausschuss der Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.4Sozialindex an Dortmunder Schulen | eingebracht am 18.03.2026Zur Vorlage · 01335-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat im Schulausschuss eine Bitte um Stellungnahme zum Sozialindex an Dortmunder Grundschulen eingebracht. Im Zentrum der Anfrage steht die Entwicklung der Bewertungswerte innerhalb der letzten zwei Jahre. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Berichte, wonach sich der Sozialindex an verschiedenen Grundschulen verschlechtert habe und mittlerweile zehn Prozent aller Grundschulen die schlechteste Bewertung erhalten.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen. Die Verwaltung wird gebeten, jene Grundschulen aufzulisten, die einen Sozialindex zwischen 7 und 9 aufweisen, und die betroffenen Stadtteile zu benennen. Zudem wird nach den identifizierten Ursachen für diese Entwicklung sowie nach den am häufigsten auftretenden Faktoren gefragt.
Darüber hinaus möchte die Fraktion Informationen über die Maßnahmen der Stadt Dortmund erhalten, um dem entstandenen Mehrbedarf zu begegnen. Hierbei wird explizit nach bereits umgesetzten Maßnahmen gefragt, die aufgrund der Dringlichkeit realisiert wurden. Die Anfrage bittet um Details zur Art der Unterstützung, etwa im Bereich der Besetzung von Lehrerstellen, der Bereitstellung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, pädagogischen Fachkräften oder Integrationshilfen. Die Begründung der Anfrage weist darauf hin, dass ein Abwärtstrend im Ranking auch in Stadtteilen des Südens zu beobachten sei, die zuvor als privilegiert galten.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.4.1Sozialindex an Dortmunder SchulenZur Vorlage · 01335-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion die Linke & Tierschutzpartei zum Sozialindex an Dortmunder Schulen Stellung. Dabei wird erläutert, dass zwei Versionen des Schulsozialindex existieren. Die aktuelle Version basiert auf einer methodischen Überarbeitung und einer neuen Datengrundlage im Vergleich zur Version von 2018/2019. Durch die Einführung eines sogenannten Hybridmodells sowie den Wegfall von Daten aus der Sekundarstufe II wurden die Indexstufen neu verteilt, was dazu führte, dass vielen Schulen eine höhere Indexstufe zugeordnet wurde. Ein Vergleich der beiden Versionen sei aufgrund der unterschiedlichen Methodik nicht möglich, weshalb die Annahme einer Verschlechterung der Lage nicht gestützt werden könne.
Von den 89 Dortmunder Grundschulen sind 22 Schulen den Indexstufen 7 bis 9 zugeordnet. Die Verteilung umfasst Schulen in den Stadtbezirken Brackel, Eving, Hörde, Huckarde, Innenstadt-Nord, Innenstadt-West, Lütgendortmund, Mengede und Scharnhorst.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, Schulen mit hohem Sozialindex durch die Förderung von Familien und die Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Der Sozialindex findet in Dortmund bereits Anwendung, etwa bei der Verteilung von Stellen für systemische Klassenhelfende oder in Projekten wie dem KinderCampus. Zudem profitieren Schulen ab der Indexstufe 6 auf Landesebene von zusätzlichen Lehrerstellen und Förderprogrammen. Die Stadt plant, den Index auch bei weiteren Fragen der Mittelverteilung zu berücksichtigen, weist jedoch darauf hin, dass der Kommune lediglich die Zuordnung der Stufen, aber keine detaillierte Rangliste der Schulen vorliegt.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.5Programm/Stellen für Begabtenförderung in Dortmund | eingebracht am 18.03.2026Zur Vorlage · 01348-26/1 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Schulausschuss eine Bitte um Stellungnahme zum Thema Programme und Stellen für die Begabtenförderung in Dortmund eingebracht. Ziel der Anfrage ist es, eine Übersicht über bestehende Angebote, Zuständigkeiten und Kooperationsstrukturen innerhalb der Stadt zu erhalten. Die Fraktion führt an, dass die gezielte Unterstützung leistungsstarker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener ein Bestandteil der Bildungs- und Chancengerechtigkeitspolitik sei. Durch die Beantwortung der Fragen sollen zudem mögliche Versorgungslücken identifiziert und Entwicklungspotenziale geprüft werden.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen an die Verwaltung. Erfragt wird, welche Anlaufstellen und speziellen Orte für die Begabtenförderung in Dortmund existieren sowie ob der Stadtverwaltung Informationen darüber vorliegen, wie viele Schülerinnen und Schüler der Dortmunder Schulen im schulischen oder außerschulischen Kontext auf Hochbegabung getestet werden. Des Weiteren wird nach bestehenden Kooperationen der Stadtverwaltung mit externen Trägern oder privaten Instituten und deren Ausgestaltung gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der sozialen Komponente der Förderung. Die Fraktion möchte wissen, ob Förderprogramme existieren, die sowohl die Testung als auch nachfolgende Bildungsprogramme für Kinder aus Familien ermöglichen, die keine privaten Angebote finanzieren können. Abschließend bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine Einschätzung, ob im Bereich der Begabtenförderung in Dortmund Handlungsbedarf oder Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Schulausschusses am 18. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.5.1Programm/Stellen für Begabtenförderung in DortmundZur Vorlage · 01348-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Programme und Stellen für die Begabtenförderung in Dortmund reagiert. Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPBS) führt dazu aus, dass eine gezielte Förderung Hochbegabter ein Bestandteil der Bildungs- und Chancengerechtigkeitspolitik sei. Dabei wird zwischen Hochbegabung (IQ ≥ 130), besonderem Leistungsvermögen und Talenten unterschieden. In Dortmund wird die Anzahl hochbegabter Schülerinnen und Schüler an Schulen (ohne Berufs- und Weiterbildungskollegs) auf etwa 1.400 Personen geschätzt.
Aktuell existiert in der Stadt keine spezialisierte, kostenlose und wissenschaftlich fundierte Beratungsstelle für Hochbegabung. Die Verwaltung führt bestehende Angebote auf, darunter die Arbeit der SPBS, Programme der TU Dortmund, das ZdI-Netzwerk sowie spezifische Schulprojekte und Selbsthilfegruppen. Überregionale Möglichkeiten werden durch die Bezirksregierung Arnsberg, das Netzwerk „Zukunftsschulen NRW“ oder die KARG-Stiftung bereitgestellt. Private Anbieter bieten Diagnostik und Beratung gegen Gebühr an.
Hinsichtlich der Testung kognitiver Fähigkeiten wird erläutert, dass eine kostenfreie Testung bei fehlender gesundheitlicher Relevanz bisher kaum möglich ist; eine Übernahme der Kosten durch die öffentliche Hand oder Krankenkassen erfolgt primär bei begründeten psychischen Belastungen. Die Verwaltung sieht Handlungsbedarf bei der bedarfsgerechten Förderung und betont, dass differenzierte Lernumgebungen von der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal sowie geeigneten räumlichen und materiellen Bedingungen an den Schulen abhängen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.6Übergangsmonitoring | eingebracht am 18.03.2026Zur Vorlage · 01349-26/1 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Schulausschuss eine Bitte um Stellungnahme zum Thema Übergangsmonitoring eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist eine im Wirtschaftsförderungsausschuss vorliegende Vorlage, die auf eine Diskrepanz zwischen zahlreichen unbesetzten Ausbildungsstellen und einer hohen Jugendarbeitslosigkeit hinweist. Die Fraktion sieht in der regelmäßigen Berichterstattung über das Übergangsmonitoring ein Instrument zur Schaffung von Transparenz und zur Identifizierung von Interventionsbedarfen, um etwa schulische Beiträge zur Berufsorientierung gezielt unterstützen zu können.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Fragen zur Kontinuität der Berichterstattung gestellt. Die Fraktion weist darauf hin, dass zuletzt im Jahr 2018 eine Vorlage und Präsentation zum Übergangsmonitoring vorlag, und bittet um Erläuterung der Gründe für die darauffolgende Unterbrechung der Berichterstattung. Es wird gefragt, ob das Monitoring eingestellt wurde oder ob die gewonnenen Erkenntnisse lediglich verwaltungsintern verbleiben. Zudem möchte die Fraktion erfahren, wann die Verwaltung beabsichtigt, einen Bericht vorzulegen, sofern das Monitoring fortgeführt wird. Abschließend wird nach der Verfügbarkeit aktueller Daten zum Übergang von der Schule in den Beruf sowie nach der Form der internen Auswertung dieser Daten gefragt.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.6.1ÜbergangsmonitoringZur Vorlage · 01349-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Übergangsmonitoring Stellung zu einer Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Schulausschuss. Eine letzte Berichterstattung zu diesem Thema erfolgte im Jahr 2018. Seitdem gab es keine spezifischen Anfragen zum Übergangsmonitoring, weshalb keine weitere Berichterstattung veranlasst wurde. Die Verwaltung führt zudem an, dass die Berichterstattung aufgrund der Pandemie, des Krieges gegen die Ukraine sowie des geplanten Wechsels des Übergangsverfahrens auf „Schulbewerbung.de“ vorübergehend ausgesetzt wurde.
Das Übergangsmonitoring wurde konzeptionell überarbeitet, um eine breitere Datenbasis zu schaffen. Während sich das bisherige Monitoring auf Daten aus dem Tool „SchülerOnline“ stützte, werden nun zusätzlich Auswertungen der Amtlichen Schulstatistik des Landes NRW einbezogen. Seit 2025 erhalten Schulleitungen städtischer Schulen zudem Informationen zu Abgängen und Anschlüssen im Rahmen von Schulreports.
Die Einführung des landesweiten Verfahrens „Schulbewerbung.de“ wurde aufgrund technischer Mängel von 2024 auf das Schuljahr 2027/28 verschoben. Die Verwaltung plant für das Jahr 2026 eine neue Vorlage, die Entwicklungen beim Übergang nach der Sekundarstufe I aufgreift und die aktuelle Datenlage abbildet. Diese Vorlage soll der Politik voraussichtlich im Juni 2026 zur Verfügung gestellt werden. Für künftige Analysen wird durch das neue Verfahren eine verbesserte Datengrundlage erwartet.
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- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.7Klimaschutz an Schulen | eingebracht am 18.03.2026Zur Vorlage · 01364-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Schulausschuss eine Anfrage zur Förderung des Klimaschutzes an Dortmunder Schulen eingereicht. Im Zentrum der Bitte um Stellungnahme steht die Ermittlung des aktuellen Stands von Klimaschutzaktivitäten im schulischen Bereich. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Schulen sich bereits durch Projekte, Veranstaltungen oder Unterrichtsmodule mit dem Thema befassen.
In diesem Zusammenhang wird nach den Ergebnissen einer Verwaltungsumfrage zum Interesse an Klimaschutzmaßnahmen gefragt. Die Anfrage verlangt die Nennung der Anzahl sowie der konkreten Schulen, die eine positive Rückmeldung gegeben haben. Zudem wird nach Überlegungen der Stadt gefragt, ob weitere Schulen in diesen Prozess einbezogen werden sollen.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Organisation von Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sowie die Frage, ob die Stadt konkrete Anregungen oder Unterstützungsmöglichkeiten für die Schulen plant. Die Begründung der Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des unabhängigen Klimabeirats vom 26. Februar 2026. Dort wurde die Motivation von Schülerinnen und Schülern für Klimathemen als Schwerpunkt erörtert. Als mögliche Maßnahmen werden niederschwellige Projekte, wie etwa Kleiderbörsen, sowie die Einrichtung von Gremien wie einem Klimaparlament zur Förderung der politischen Mitbestimmung angeführt.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.7.1Klimaschutz an SchulenZur Vorlage · 01364-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Thema Klimaschutz an Schulen Bezug auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei. Laut dem Schulverwaltungsamt sind bereits zahlreiche Schulen in Dortmund in Klimaschutzprojekte eingebunden, auch wenn der Verwaltung derzeit keine systematische Gesamtübersicht über alle Aktivitäten vorliegt.
Anhand konkreter Programme lassen sich Beteiligungen belegen: 29 Schulen nehmen am Wettbewerb „Umweltbewusste Schule“ teil, um den Energie-, Wasser- und Abfallverbrauch zu reduzieren. Über den Ameisenfonds bewerben sich jährlich zwischen 25 und 35 Schulen mit eigenen Projekten, während das Programm „Querbeet“ aktuell 22 Schulgärten bei der Anschaffung von Betriebsmitteln unterstützt. Zudem ist ein Schulgartennetzwerk mit über 80 Schulen etabliert, und 26 Schulen fungieren als BNE-Fokusschulen. Weitere Beteiligungen bestehen durch UNESCO-Schulen sowie Schulen im Landesprogramm „Schulen der Zukunft“.
Ergänzend zu diesen Strukturen werden Bildungsangebote durchgeführt, wie etwa der Workshop „ENERGIEVISION“, der im Jahr 2024 rund 1.120 Schülerinnen und Schüler erreichte. Eine spezifische Umfrage der Verwaltung zum allgemeinen Interesse der Schulen am Klimaschutz wurde nicht durchgeführt, wes Lage der Beteiligung wird jedoch durch die Teilnahme an bestehenden Förderprogrammen und Wettbewerben als vorhanden eingestuft. Die Verwaltung plant, bestehende Projekte fortzuführen und zusätzliche Formate zu entwickeln, um den Austausch über Klimaschutzmaßnahmen und Bildung für nachhaltige Entwicklung zu stärken.
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- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.8Psychologische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schüler*innen - eingebracht AKJF 25.02.2026Zur Vorlage · 00376-25/3 · Anfrage zur TO (nur zur schrftl.Beantw.)
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- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.8.1Psychologische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schüler*innenZur Vorlage · 00376-25/4 · Beantwortung von Anfragen
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Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage 00376-25/4 Fragen zu den psychologischen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Schülerinnen und Schüler. Bezugnehmend auf eine Anfrage aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie erläutert die zuständige Fachabteilung im Schulverwaltungsamt die Arbeit der Schulpsychologischen Beratungsstelle (SPBS).
Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Angebote stellt die Verwaltung fest, dass Vorbehalte gegenüber psychologischer Beratung bei Schülern, Eltern sowie Schulmitarbeitenden in Beratungskontexten wie der Einzelfallberatung oder dem Krisenmanagement auftreten. Die Tätigkeiten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden anonymisiert dokumentiert; ein Teil dieser Daten wird jährlich im Geschäftsbericht der Beratungsstelle veröffentlicht.
Die Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Beratungsdienst sowie mit Beratungsstellen in freier Träerschaft wird als professionell und gewinnbringend beschrieben, wobei ein regelmäßiger Austausch über Angebotsprofile und gemeinsame Beratungsfälle stattfindet. Zudem besteht eine enge Vernetzung mit den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, unter anderem durch die Teilnahme an Qualitätszirkeln und das Angebot von Supervisionsgruppen.
Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen betont die Verwaltung, dass für die Beratung Minderjähriger die Einwilligung der Eltern erforderlich ist, da diese die Personensorge innehaben. Zwar können Schülerinnen und Schüler ab einer gewissen Reife theoretisch selbst entscheiden, in der Praxis wird jedoch zur Sicherstellung einer wirksamen Unterstützung stets das Einverständnis der Erziehungsberechtigten angestrebt.
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- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2Beiträge
- 4.2.1Kindergesundheitsziel in Dortmunder SchulenZur Vorlage · 01912-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Schulausschusses am 13. Mai 2026 eingereicht. Der Antrag betrifft das Thema eines Kindergesundheitsziels an Dortmunder Schulen.
Mit der Vorlage wird darum gebeten, diesen Tagesordnungspunkt bei der Aufstellung der Sitzungsordnung zu berücksichtigen. Die Fraktion gibt an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die zuständige Sitzung ist als öffentlich eingestuft und dient der Kenntnisnahme.
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- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2.1.1Nachtrag: 04.05.2026 Kindergesundheitsziel in Dortmunder SchulenZur Vorlage · 01912-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Schulausschuss eine Bitte um Stellungnahme zum Kindergesundheitsziel an Dortmunder Grundschulen eingebracht. Im Zentrum der Anfrage steht die Umsetzung von Maßnahmen zur Ernährung, etwa im Rahmen des EU-Schulobstprogramms. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, an welchen Schulen diese Programme angewendet werden und welche spezifischen Maßnahmen dort zum Einsatz kommen.
Des Weiteren werden Informationen zum Einsatz des von Gesundheitsfachkräften erarbeiteten Handlungsleitfadens sowie zur Verfügbarkeit von Trinkwasser und anderen Getränken an den Schulen angefordert. Die Anfrage umfasst zudem die Frage, welche Lebensmittel, die nach den Leitfäden als ungesund eingestuft werden, an den Grundschulen angeboten werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die künftige personelle Planung und die Frage, ob eine Verstetigung des Einsatzes von Gesundheitsfachkräften über das Ende des Jahres 2026 hinaus angestrebt wird.
Hintergrund der Anfrage ist der Bericht zum Kindergesundheitsziel 2025. Dieser hebt den Fokus auf 30 Grundschulen in Aktionsräumen mit erhöhtem Präventionsbedarf hervor. Die Anfrage bezieht sich dabei auf die Notwendigkeit der Gesundheitsbildung und die bisherigen Erfahrungen aus Modellprojekten mit Gesundheitsförderfachkräften sowie auf die Bedeutung von Ernährung und Bewegung im schulischen Kontext.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 4.2.2Nachtrag: 05.05.2026 Förderstopp Digitalpakt 2.0Zur Vorlage · 02023-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Schulausschuss die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Dringlichkeit beantragt. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand zum Digitalpakt 2.0 aus kommunaler Sicht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Verschiebung des Förderzeitraums, der nun erst ab Januar 2026 greifen soll.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie sich der neue Beginn des Förderzeitraums auf die städtischen Planungen auswirkt. Die Fraktion möchte wissen, welche konkreten Ausgaben die Stadt Dortmund seit dem Auslaufen des Digitalpakts 1.0 bereits getätigt hat und in welcher Höhe diese Kosten nun durch den Bund nicht mehr gedeckt sind. Zudem wird nach den Auswirkungen der entstehenden Förderlücke auf die IT-Ausstattung an Schulen, insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen, gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Notwendigkeit, Projekte oder Beschaffungen für das Jahr 2026 aufgrund der fehlenden Mittel zu verschieben oder zu streichen und in welchem Umfang dies geschehen müsste.
Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass das Förderbudget des vorangegangenen Digitalpakts für die Jahre 2020 bis 2024 rund 36 Millionen Euro für die Stadt Dortmund vorsah. Während eine Förderung ab Januar 2025 angestrebt wurde, sieht die aktuelle Planung des Bundes Mittel erst ab Januar 2026 vor. Die Fraktion führt an, dass die Informationen zum neuen Förderzeitraum erst nach Ablauf der Antragsfrist bekannt wurden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
Ergebnis: eingebracht