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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 2Einwohnerfragestunde (max. 30 Minuten)
- 3Berichte
- 3.19. Altersbericht der Bundesregierung
- 3.2Bericht aus der Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung NRW
- 3.3Bericht aus dem Fachbereich für Senioren
- 4Vorlagen
- 4.1Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.Zur Vorlage · 01596-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01596-26 befasst sich mit dem Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, dessen Mitgliedschaft in der Stadt Dortmund auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002 zurückgeht, verfolgt das Ziel, die Dortmunder Stadtbezirke aufzuwerten und deren Attraktivität für die Bevölkerung, die Wirtschaft sowie für Besucher zu steigern. Ein wesentlicher Zweck der Organisation ist zudem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Mitgestaltung der Stadtbezirke.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 282 Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Für diese Vorhaben hat der Verein eine Summe von rund 673.000 Euro ausgezahlt. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Vereinsbudgets für das Jahr 2025. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Verabschiedung des Berichts keine personellen oder klimatischen Auswirkungen entstehen und keine zusätzlichen Fördermittel beansprucht werden. Die Vorlage ist für verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt, den Hauptausschuss sowie diverse Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 4.2Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Baubeschluss für die Neugestaltung des Sportparks Scharnhorst fassen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 18,204 Millionen Euro brutto, wobei eine Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund um 17,434 Millionen Euro ab den Haushaltsjahren 2027 vorgesehen ist. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen. Mögliche Förderungen durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz“ können den städtischen Zuschussbedarf reduzieren.
Die Neugestaltung umfasst eine etwa 12 Hektar große Fläche und zielt auf Barrierefreiheit, Inklusion sowie ökologische Aufwertung ab. Geplant ist eine Spielfeldlandschaft mit Laufbahnen, Streetball-, Handball- und Fußballfeldern sowie eine Bewegungslandschaft mit Calisthenics, Boule und Naturpfaden. Ein zentrales Element ist ein Ensemble aus drei eingeschossigen Gebäuden, das ein bestehendes Vereinsgebäude ersetzt und nach energetischen Standards mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Nach der Fertigstellung fallen jährliche Abschreibungen sowie Unterhaltungskosten an. Für den Betrieb sind zwei zusätzliche Planstellen vorgesehen, wobei alternativ die Beauftragung eines externen Dienstleisters möglich ist. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung von Fachbereichen, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie Schulen und Kitas. Da ein Verein aus dem Projekt zurückgetreten ist, entfällt die Planung eines Talentcenters. Um eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 09.07.2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, von der üblichen Gremienfolge abzuweichen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 4.3Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage zum Sportpark Scharnhorst informiert über Änderungen bei den Finanzierungsoptionen für das Bauvorhaben. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Hierbei sind im Bereich Sportinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) für das Projekt vorgesehen.
Durch diese Zuweisung entfällt die Finanzierungsoption, die eine Förderung ausschließlich durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SKS) ohne LuKIFG-Mittel vorsah. Zudem wurde seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die nach dem LuKIFG bereitgestellten Mittel als kommunale Eigenmittel für SKS-Projekte eingesetzt werden können.
Es verbleiben somit zwei mögliche Finanzierungswege. Die Option einer reinen Förderung durch LuKIFG würde bei einem Investitionsvolumen von 18,204 Millionen Euro einen benötigten Investitionszuschuss von 7,734 Millionen Euro erfordern. Die Option einer kombinierten Förderung durch LuKIFG und SKS sieht vor, dass bei maximaler SKS-Förderung und Berücksichtigung der LuKIFG-Mittel als Eigenanteil kein zusätzlicher Investitionszuschuss erforderlich wäre. Dies setzt jedoch voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen vom Fördermittelgeber als förderfähige Kosten anerkannt wird.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 4.4Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV)Zur Vorlage · 01592-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Teilkonzept „Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Strategie zur Entwicklung des Verkehrsangebots und als Grundlage für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans beschließen. Das Konzept ist Teil des Masterplans Mobilität 2030.
Ziel der Vorlage ist es, den Anteil des ÖPNV am Modal Split von 21,7 % im Jahr 2019 auf 28 % ab dem Jahr 2035 zu steigern. Die jährlichen Fahrgastzahlen sollen von rund 120 Millionen auf etwa 175 bis 190 Millionen ansteigen. Langfristig soll der Umweltverbund zwei Drittel aller Wege abdecken, während der motorisierte Individualverkehr auf ein Drittel sinken soll. Parallel dazu werden CO2e-Einsparungen angestrebt, die bis 2040 auf 49.400 Tonnen pro Jahr ansteigen sollen. Die Maßnahmen umfassen die Weiterentwicklung von Schiene, Bus, Bedarfsverkehr und Mobilitätsknotenpunkten sowie die Förderung von Intermodalität und Automatisierung.
Für den laufenden Betrieb des ÖPNV werden Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich erwartet, wobei die Fahrgelder derzeit nur 63 % der Kosten decken. Die Finanzierung der im Teilkonzept enthaltenen Maßnahmen ist aktuell nicht gesichert; die Mittel müssen aus Haushaltsmitteln, zweckgebundenen Einnahmen sowie Bundes- und Landesfördermitteln bereitgestellt werden. Die Verwaltung bereitet zur Konkretisierung der Inhalte eine gesonderte Vorlage zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans vor. Die Anhörungen der Bezirksvertretungen sind für den Zeitraum Mai bis Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 4.5Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021 - Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen AgendaZur Vorlage · 01589-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01589-26 legt den vierten Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 vor. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, wobei die Vorlage auch zur Information für den Seniorenbeirat, verschiedene Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dient. Der nächste Bericht ist für das zweite Quartal 2027 geplant.
Die Vorlage führt potenzielle personelle und finanzielle Mehrbedarfe für bestimmte Aufgaben auf. Geplant ist die Einrichtung eines Gentrifizierungsmonitorings sowie die Fortführung einer Studie zum Wohnraumbedarf mobilitätseingeschränkter Personen. Für die Baulandentwicklung ist die Automatisierung der Geodatenanalyse für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem wird auf die Befristung von 2,5 Vollzeitstellen im Fachbereich 66 2 hingewiesen, deren Laufzeit am 30. Juni 2026 endet; eine Verlängerung wird vorbereitet.
Im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgt eine jährliche Überprüfung des Wohnungsneubaubedarfs sowie der Kennzahl zur Baurechtschaffung. Im Jahr 2025 wurden 584 Wohneinheiten geschaffen. Das Amt für Wohnen prüft Bindungsverlängerungen bei der Wohnraumförderung spätestens 24 Monate vor Ablauf. Im Jahr 2025 wurden 118 Wohnungen in fünf Projekten verlängert, 21 Wohnungen angekauft und 33 Wohnungen modernisiert. Zudem wurden 189 Gebäude zur Leerstandsermittlung kontrolliert. Eine Innenentwicklungsstrategie soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 4.6Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Sanierungs-/GeschäftsstraßenmanagementZur Vorlage · 00464-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zwei Beschlüsse zum Integrierten Handlungskonzept „Zentrale Nordstadt“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 fassen. Im Rahmen der Vorlage 00464-25 wird das Vergabe- und Beschaffungszentrum beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren für ein Sanierungs- und Geschäftsstraßenmanagement mit einem Volumen von 3.040.525 Euro durchzuführen. Die Verwaltung soll dabei ermächtigt werden, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Die Laufzeit der Ausschreibung ist auf zunächst vier Jahre ausgelegt, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere vier Jahre, sofern ein erneuter Ratsbeschluss erfolgt.
Zudem ist die Durchführung eines Quartiersfonds mit einem Budget von 220.000 Euro vorgesehen. Die Gesamtaufwendungen für beide Maßnahmen belaufen sich auf 3.260.525 Euro. Davon werden 70 Prozent durch Städtebauförderung refinanziert, was einem Fördermittelanteil von 2.282.367,50 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 978.157,50 Euro. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid über 5.016.200 Euro liegt bis zum Ende des Jahres 2034 vor.
Die Leistungsbeschreibung des Vergabeverfahrens orientiert sich an den Zielen des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“ sowie der Städtebauförderrichtlinie 2023. Um die Zeitplanung der Förderkulisse einzuhalten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich. Die Kenntnisnahme durch den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk erfolgt nach dem Ratsbeschluss.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 4.7Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Hof- und FassadenprogrammZur Vorlage · 00622-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Durchführung des „Hof- und Fassadenprogramms“ für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beschließen. Das Programm ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts Zentrale Nordstadt und dient der städtebaulichen sowie klimaresilienten Aufwertung des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“. Die Maßnahme umfasst die energetische Sanierung und Begrünung privater Immobilien, die Gestaltung von Fassaden, die Beseitigung von Graffitischäden sowie die Entsiegelung und Gestaltung von Innenhöfen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwendung ökologischer Baustoffe und dem Erhalt historischer Bausubstanz.
Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 2.073.750 Euro. Davon sind 70 Prozent, also 1.451.625 Euro, durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt, wofür ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt. Der städtische Eigenanteil beträgt 622.125 Euro und wird über das Amt für Stadterneuerung aus der Finanzstelle „Nordstadt Neu ab 2023 ff.“ bereitgestellt. Die jährlichen Auszahlungen bewegen sich in einer Spanne zwischen 376.250 Euro und 568.750 Euro.
Das Förderprogramm richtet sich an private Immobilieneigentümer. Es wird eine Hebelwirkung von mindestens sieben Euro privatem Kapital pro einem Euro öffentlicher Förderung angestrebt. Die Beratung der Antragstellenden erfolgt durch das Sanierungsmanagement und das Amt für Stadterneuerung. Für die Zeit nach 2030 ist eine separate Vorlage zur Weiterführung des Programms vorgesehen. Um die Zeitplanung der Förderkulisse zu gewährleisten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 4.8StadtbahnentwicklungskonzeptZur Vorlage · 01015-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Abschlussbericht der ersten Stufe des Stadtbahnentwicklungskonzepts zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die zweite Stufe des Konzepts weiter zu bearbeiten, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist eine Erhöhung der Gesamtaufwendungen für die gutachterlichen Leistungen von 200.000 Euro auf 585.000 Euro netto vorgesehen.
Die Kostenplanung sieht vor, dass bis zum Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 74.850,05 Euro angefallen sind. Für das Jahr 2026 sind 30.000 Euro netto eingeplant. Ab 2027 ist eine Finanzierung von 480.149,95 Euro netto erforderlich, sofern die Genehmigung durch den Stadtkämmerer vorliegt. Diese Kosten verteilen sich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das vorhandene Personal.
Im Rahmen des Konzepts sind bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Niederflurnetz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend umzusetzen. Für weitere spezifische Maßnahmen wird eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen, während andere Projekte aufgrund fehlender Förderfähigkeit vorerst zurückgestellt werden sollen. Für eine weitere Maßnahme ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen. Insgesamt werden 13 Maßnahmen der Prioritäten A und B für eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen. Die Beauftragung der zweiten Stufe soll gemäß Stufenvertrag erfolgen, wobei die Planungskosten um 400.000 Euro netto zuzüglich Zusatzleistungen steigen.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 4.9Zuwendung für das Projekt “SkillPilots“ an das KITZ.DO in den Jahren 2026 -2028Zur Vorlage · 01543-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beabsichtigt, eine Zuwendung der Wirtschaftsförderung Dortmund für das Projekt „SkillPilots“ zu beschließen. Die Förderung umfasst jährlich 50.000 € für die Jahre 2026 bis 2028, was einer Gesamtsumme von 150.000 € entspricht. Voraussetzung für den Beschluss ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung durch das KITZ.DO in Kooperation mit der Dortmund Stiftung, der Karl-Kolle-Stiftung sowie potenziellen weiteren Drittmittelgebern.
Das Projekt „SkillPilots“, das im zweiten Quartal 2026 starten soll, zielt darauf ab, die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) im außerschulischen Bereich in Dortmund zu stärken. Kernbestandteile sind die Standardisierung von Lernmaterialien durch ein System aus Experimentierkisten sowie der Aufbau eines Pools aus Studierenden und Senioren als Honorarkräfte. Damit sollen Schulen, insbesondere offene Ganztagseinrichtungen, bei der Durchführung von Bildungsangeboten unterstützt werden.
Die Finanzierung für das Jahr 2026 erfolgt aus dem Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund. Für die Folgejahre 2027 und 2028 wird eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung geprüft. Das Projektvolumen beläuft sich über die Laufzeit von 36 Monaten auf rund 500.000 €. Neben der Sach- und Materialkostenabdeckung durch die Wirtschaftsförderung werden Personalkosten durch Stiftungsmittel und Drittmittel getragen. Ein Eigenanteil des Antragstellers wird in Form von Verwaltungs- und Koordinationsleistungen erbracht.
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Beratungsfolge
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 5Stellungnahme der Verwaltung
- 5.1Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Bodelschwingher Str., hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00500-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage mit Anforderungstaster auf der Bodelschwingher Straße Stellung. Der Antrag geht auf eine Entscheidung der Bezirksvertretung Mengede zurück, welche den ursprünglichen Antrag des Seniorenbeirats zur Einrichtung eines Zebrastreifens in einen Antrag auf Errichtung einer Lichtsignalanlage über die Mittelinsel änderte und an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün verwies.
Nach einer Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde sowie einer Erhebung der Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines Ortstermins im März 2026 stellt die Verwaltung fest, dass die technischen Voraussetzungen für eine Fußgängerlichtsignalanlage gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nicht gegeben sind. Die Richtlinie sieht eine Lichtsignalanlage bei einer Querungsstärke von 50 bis 100 Fußgänger pro Stunde erst ab einem Verkehrsaufkommen von 750 Fahrzeugen pro Stunde vor. Die Untersuchung im betroffenen Bereich ergab eine Fußgängerquerung von zwölf Personen pro Stunde und ein Verkehrsaufkommen von 456 Personenkraftwagen pro Stunde.
Die Straßenverkehrsbehörde bewertet die bestehenden Maßnahmen als ausreichend. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich des benachbarten Seniorenheims sowie der vorhandenen Mittelinsel wird die Sicherheit beim Überqueren der Straße als gewährleistet betrachtet.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 6Anträge
- 6.1Einführung eines vergünstigten Senioren-Tickets ÖPNV (Deutschlandticket Rabatt) für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahre in DortmundZur Vorlage · 02559-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund hat einen Antrag zur Tagesordnung für die kommenden Sitzungen des Seniorenbeirats am 29. Mai 2026 sowie des Rates der Stadt am 9. Juli 2026 vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Einführung eines vergünstigten Senioren-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Personen ab 65 Jahren.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verkehrsbetrieben und dem zuständigen Verkehrsverbund einen städtischen Zuschuss zum regulären Deutschlandticket organisiert. Der monatliche Eigenanteil für die betroffene Altersgruppe soll dabei auf maximal 40,00 Euro begrenzt werden.
Als Begründung führt der Seniorenbeirat die Sicherstellung der Mobilität und der gesellschaftlichen Teilhabe an. Durch den Wegfall des Kurzstreckentickets und die Reduzierung des Angebots wird die Mobilität älterer Menschen erschwert. Zudem soll der Umstieg vom PKW auf den ÖPNV durch eine finanzielle Attraktivität gefördert werden, um zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Entlastung des Straßenverkehrs beizutragen. Der Antrag verweist zudem auf die demografische Entwicklung sowie die Armutsgefährdung in der Stadt. Als Referenzmodell wird ein ähnliches System aus der Hansestadt Hamburg angeführt, bei dem die Stadt die Preisdifferenz zum regulären Ticket übernimmt, um die Mobilität der älteren Bevölkerung zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — mehrheitlich abgelehnt
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 6.2Errichtung eines Gradierwerks/FreiluftinhalatoriumsZur Vorlage · 02565-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund hat einen Antrag gestellt, der den Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorlegt. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung eines Gradierwerks oder eines Freiluftinhalatoriums. Das Vorhaben zielt darauf ab, ein Angebot zur Gesundheitsförderung zu schaffen, das insbesondere älteren Menschen sowie der gesamten Bevölkerung zugutekommen soll.
Der Antrag führt an, dass die salzhaltige Luft eines Gradierwerks zur Befeuchtung und Reinigung der Atemwege beitragen kann und die körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit unterstützen kann. Zudem wird auf die kühlende Wirkung der Anlage bei hohen Temperaturen hingewiesen. Als Standort für die Umsetzung wird das Gelände der ehemaligen Kokerei Hansa im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 vorgeschlagen. Die IGA findet vom 23. April bis zum 17. Oktober 2027 statt.
Im Rahmen des Vorschlags wird die Möglichkeit erörtert, die bestehende Kokswäsche in eine Saline oder ein Freiluftinhalatorium umzuwandeln. Dabei wird auch ein Modell ohne direkte Salzproduktion als kostengünstige Alternative ohne aufwendige Infrastruktur in Betracht gezogen. Das Projekt soll laut Antrag sowohl als Bestandteil der Gartenausstellung dienen als auch eine nachhaltige Gesundheitsmaßnahme für die Stadtbevölkerung darstellen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 7Informationsaustausch