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Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Bodelschwingher Str., hier: Stellungnahme der Verwaltung

00500-25/3

ℹ Zur Kenntnis genommen 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage mit Anforderungstaster auf der Bodelschwingher Straße Stellung. Der Antrag geht auf eine Entscheidung der Bezirksvertretung Mengede zurück, welche den ursprünglichen Antrag des Seniorenbeirats zur Einrichtung eines Zebrastreifens in einen Antrag auf Errichtung einer Lichtsignalanlage über die Mittelinsel änderte und an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün verwies.

Nach einer Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde sowie einer Erhebung der Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines Ortstermins im März 2026 stellt die Verwaltung fest, dass die technischen Voraussetzungen für eine Fußgängerlichtsignalanlage gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nicht gegeben sind. Die Richtlinie sieht eine Lichtsignalanlage bei einer Querungsstärke von 50 bis 100 Fußgänger pro Stunde erst ab einem Verkehrsaufkommen von 750 Fahrzeugen pro Stunde vor. Die Untersuchung im betroffenen Bereich ergab eine Fußgängerquerung von zwölf Personen pro Stunde und ein Verkehrsaufkommen von 456 Personenkraftwagen pro Stunde.

Die Straßenverkehrsbehörde bewertet die bestehenden Maßnahmen als ausreichend. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich des benachbarten Seniorenheims sowie der vorhandenen Mittelinsel wird die Sicherheit beim Überqueren der Straße als gewährleistet betrachtet.

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