4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift vom 18.03.2026Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1Vortrag: Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region : Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV)- (01592-26), hier: Mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur Vorlage-Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.2Vortrag: Stadtbahnentwicklungskonzept - (01015-26), hier: Mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur VorlageErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.3Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule (HS) am HafenZur Vorlage · 00492-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Einfach-Sporthalle für die Hauptschule am Hafen in der Scharnhorststraße 40 gefasst. Mit der Entscheidung nimmt das Gremium das Ergebnis einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beschließt das darin enthaltene Realisierungskonzept. Die städtische Immobilienwirtschaft wurde damit beauftragt, mit den Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsphase der HOAI in die Planung einzusteigen. Zudem soll die Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses durch die zuständigen städtischen Gremien vorbereitet werden.
Das Vorhaben ist Teil eines Sanierungsfahrplans für Turn- und Gymnastikhallen, der darauf abzielt, die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport zu verbessern. Die bestehende Sporthalle am Standort Scharnhorststraße erfüllt aufgrund von Abnutzung, Raumbedarfen und mangelnder Barrierefreiheit nicht mehr die aktuellen Anforderungen.
Im Rahmen der weiteren Planung sollen die Anforderungen der Klimaschutzinitiative der Stadt Dortmund berücksichtigt werden. Dies umfasst die Prüfung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität, wie die Nutzung von Solarenergie, die Erstellung von Gründächern sowie die Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Die Prüfung der Verfügbarkeit von Fördermitteln erfolgt im weiteren Verlauf der Planungsphasen, sobald konkretere Terminpläne vorliegen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt durch das vorhandene Personal der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.4Gesamtschule Scharnhorst Sanierung Dach/Fassade Bauteil 3 und Verbindung Bauteil 2 (Block3)Zur Vorlage · 00010-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die weitere Planung und Realisierung der Sanierung am Gebäudeteil 3 der Gesamtschule Scharnhorst beschließen. Die Maßnahme umfasst die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI und wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft umgesetzt. Das Gesamtvolumen der Investition beläuft sich auf 1.522.369 Euro, basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung.
Die Sanierung umfasst die Teildachflächensanierung des Techniktraktes, den Austausch von Fenstern, Rollläden sowie eines Tores und die Instandsetzung der Glasfassade des Verbindungsganges zwischen Bauteil 2 und Bauteil 3. Im Zuge der Arbeiten soll die Dachfläche des Technikkomplexes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, die voraussichtlich 7.500 kWh pro Jahr für den Eigenverbrauch generieren wird. Durch den Einsatz verbesserter Dämmmaterialien wird eine Reduzierung des Wärmeverlusts um etwa 22 % angestrebt. Ein Gründach ist aus statischen Gründen nicht vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen. Fördermittel wurden nicht beantragt, da der Sanierungsumfang nicht durch bestehende Förderprogramme abgedeckt wird. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Aufgrund der Terminierung der Sitzungen im Mai 2026 wird von der regulären Beratungsreihenfolge abgewichen, um eine zeitnahe Ratsbefassung zu ermöglichen.
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Hauptdokument|2175655|2175656|2175657|2175658|2175659|2175695|2175701|2175702|2195653|2195730|2205733
Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5Neubau der Overberg-Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle sowie Abbruch der Bestandsgebäude und Herstellung der AußenanlagenZur Vorlage · 39302-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus der Overberg-Grundschule sowie einer dazugehörigen Zweifach-Sporthalle beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Abriss der Bestandsgebäude und die Herstellung der Außenanlagen. Auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen auf 30.720.421,72 Euro. Die Umsetzung der Bauvorhaben wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Das Bauvorhaben im Bezirk Mengede ersetzt das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1897 sowie die derzeitige Turnhalle, die aktuell der Jeanette-Wolff-Schule zugeordnet ist. Hintergrund sind ein fortgeschrittener Abnutzungsgrad sowie ein Sanierungsstau. Zudem soll der Bedarf an Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS) durch einen Neubau bzw. Anbau an das bestehende OGS-Gebäude aus dem Jahr 2008 gedeckt werden.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt über die Aufnahme von Investitionskrediten. Über die gesamte Finanzierungsdauer wird mit Zinsaufwendungen von bis zu 17.036.033,00 Euro gerechnet. Eine klimaneutrale Umsetzung nach dem QNG-Plus-Standard ist aufgrund der statischen Anforderungen am Kellerausbau und der begrenzten Fläche für Photovoltaikanlagen nicht realisierbar. Dennoch ist die Installation von Photovoltaikmodulen auf Dach und Fassade vorgesehen. Für die Radabstellanlage soll eine Bezuschussung über die Kommunalrichtlinie beantragt werden.
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Hauptdokument|2171432|2199373|2199374|2199375|2199376|2201135|2201184|2201185|2204188|2204225
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.6Planung von öffentlichen Verkehrsflächen hier: Herstellung der Erschließungsanlage „Kleiner Floraweg" in Dortmund Hombruch nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 00889-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 00889-26 wird die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Erschließungsanlage „Kleiner Floraweg“ in Dortmund-Hombruch beantragt. Gemäß § 125 Abs. 2 BauGB soll die nachträgliche Sicherung der Erschließungsstraße erfolgen, um eine erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu ermöglichen. Die geplante Anlage umfasst eine etwa 930 Meter lange Ringstraße mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 Metern sowie beidseitigen Gehwegen von jeweils 2,00 Metern.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll den Empfehlungen der Verwaltung folgen und den Ausbau auf Basis des Straßenausbauplans beschließen. Die Kosten für den Ausbau im Zeitraum von 1975 bis 1985 beliefen sich auf rund 897.000 Euro, während für den Restausbau im Jahr 2008 Kosten in Höhe von 82.000 Euro anfielen. Fördermittel für das Vorhaben sind nicht vorgesehen. Die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand im September 2025 statt.
Das Planverfahren berücksichtigt die Grundsätze des Leitfadens zu „Gender Planning“. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit dient die Bauleitplanung als Ordnungsrahmen für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, wobei die konkrete Ausgestaltung in späteren Genehmigungsverfahren erfolgt. Eine schalltechnische Untersuchung liegt zur Einsichtnahme aus. Nach dem Beschluss wird die Planungsverwaltung das entsprechende Attestat an die Tiefbauverwaltung übermitteln, um die Abrechnung der Erschließungsbeiträge zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig beschlossen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.7Sachstand zur Bearbeitung der Bewohnerparkzonen und Änderung der Bearbeitungsreihenfolge (Konzept'26)Zur Vorlage · 01399-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01399-26 befasst sich mit dem Sachstand des Bewohnerparkzonenkonzeptes „Konzept'26“ im Cityrandbereich von Dortmund. Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bearbeitungsreihenfolge für die Quartiere der ersten und zweiten Realisierungsstufe vor. Ziel der Neuordnung ist die Zusammenstellung verbleibender Quartiere aus den Stufen 1 und 2 sowie die Einbeziehung von Gebieten aus den Stufen 3 und 4. Für das Jahr 2026 ist die Umsetzung einer Bewohnerparkzone vorgesehen, wobei Schwerpunkte auf der Zone Hafen-Ost, die durch Fördermittel aus dem Projekt „ways2work“ in Höhe von 130.000 € unterstützt wird, sowie auf der Münsterstraße liegen.
Die Verwaltung bittet den Rat, die neue Reihenfolge zu beschließen und eine zusätzliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung von 12.735 € in der Haushaltsplanung 2027 zur Kenntnis zu nehmen. Für die Verkehrsüberwachung im Bereich des Kreuzviertels und des Kaiserstraßenviertels wird die Einrichtung von 2,43 zusätzlichen Planstellen im Außendienst des Ordnungsamtes ab dem 1. September 2026 vorgeschlagen. Die Personalkosten für das Jahr 2026 sollen durch Mehrerträge gedeckt werden.
Verzögerungen im Prozess werden auf komplexe Verfahren, Personalmangel in den zuständigen Ämtern sowie neue Prüfkriterien zurückgeführt. Für die Bewohnerparkzone Westerbleichstraße ist zudem eine Prüfung der Anforderungen der Feuerwehr bezüglich Rettungswegen erforderlich. Ein Ausschuss prüft derzeit die Eignung von Quartiersgaragen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig abgelehnt
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.7.1Nachtrag: 07.05.2026 +TV: Sachstand zur Bearbeitung der Bewohnerparkzonen und Änderung der Bearbeitungsreihenfolge, hier: ZE-Antrag (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 01399-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Vorlage DS.-Nr. 01399-26 eingereicht. Ziel des Antrags ist es, den Bereich Gneisenaustraße zusätzlich in die Prioritätsstufe 1 bei der Bearbeitung von Bewohnerparkzonen aufzunehmen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf eine Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 30. April 2026. Laut dem Dokument weist die Parksituation, insbesondere im östlichen Teil der Gneisenaustraße, ein hohes Aufkommen an abgestellten Transportern, Nutzfahrzeugen, Anhängern sowie abgemeldeten Kraftfahrzeugen auf. Es wird angeführt, dass viele dieser Fahrzeuge Unternehmen ausserhalb Dortmunds zugeordnet werden und dadurch Parkmöglichkeiten für Anwohner einschränken.
Des Weiteren wird angeführt, dass die abgestellten Fahrzeuge die Sichtverhältnisse und die Sicherheit beim Überqueren der Straßen beeinträchtigen. Dies betreffe insbesondere vulnerable Gruppen. Durch die Nutzung von Gehwegen und Fahrbahnen durch diese Fahrzeuge werde zudem der Rad- und Fußverkehr eingeschränkt. Der Antrag verweist in diesem Zusammenhang auf die Nähe zum Blücherpark sowie auf die dort befindlichen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Spielplätze, Jugendtreffs und Kindertagesstätten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.8Einrichtung einer Fahrradzone im Zuge der Deckensanierung Untere PekingstraßeZur Vorlage · 00995-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der geplanten Deckensanierung der Unteren Pekingstraße im Sommer 2026 sieht eine Beschlussvorlage die Einrichtung einer Fahrradzone vor. Die Maßnahme umfasst die Straßen Untere Pekingstraße und Potacker und soll im Rahmen der Veloroute 4 umgesetzt werden. Die Sanierung der Fahrbahndecke auf einer Länge von etwa 410 Metern erfolgt ohne Veränderung des Straßenquerschnitts, zielt jedoch auf eine verkehrsberuhigte Gestaltung ab.
Die Einrichtung der Fahrradzone soll durch entsprechende Markierungen und Beschilderung erfolgen, wobei die Zufahrt für Anlieger freigehalten wird. Um den erwarteten Kfz-Durchgangsverkehr aus Richtung Am Remberg bzw. Lissaboner Allee zu begrenzen, ist ein Einfahrverbot für den motorisierten Individualverkehr in die Straße Potacker von Norden her vorgesehen. Durch die Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ bleibt der Zugang für den Radverkehr bestehen, wodurch die Straße Potacker eine Funktion als unechte Einbahnstraße übernimmt.
Ziel der Verkehrsplanung ist es, die Sicherheit für Radfahrende und die Schüler der Gerhart-Hauptmann-Grundschule zu erhöhen sowie Schleichverkehr zu vermeiden. Die Verwaltung plant, die Anwohner über die Neuerungen per Hauswurfsendung zu informieren. Die Umsetzung der Maßnahme ist mit der Deckensanierung verknüpft, wobei eine spätere endgültige Ausgestaltung der Veloroute erst nach einem geplanten Vollausbau der Unteren Pekingstraße vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig beschlossen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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Beratungsfolge
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.10EU-Mission: „100 klimaneutrale und intelligente Städte“Zur Vorlage · 01626-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Einreichung und die positive Bewertung des Klimastadtvertrags durch die EU-Kommission im Rahmen der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ sowie die damit verbundene Auszeichnung mit dem „Mission Label“ zur Kenntnis. Dortmund wurde bereits im April 2022 als eine von 100 Städten aus insgesamt 377 europäischen Bewerberstädten für dieses Programm ausgewählt.
Die Stadtverwaltung hat im Auftrag des Rates den Klimastadtvertrag erarbeitet und diesen im September 2025 bei der EU-Kommission eingereicht. Die im Februar 2026 erfolgte Zusage des Labels dient als Fahrplan zur Klimaneutralität. Das erhaltene Mission Label ermöglicht der Stadt einen vereinfachten Zugang zu weiteren EU-Förderprogrammen, wodurch bestehende Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Klimaziele beschleunigt oder erweitert werden können.
Die Teilnahme an der Mission fördert zudem den internationalen Austausch mit anderen europäischen Städten sowie die Vernetzung mit sieben weiteren deutschen Missionsstädten. Während die EU-Mission das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 verfolgt, bleibt das vom Rat beschlossene Ziel der Klimaneutralität für Dortmund bis 2035 bestehen. Für die Umsetzungsphase ist eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung vorgesehen. Eine öffentliche Auftaktveranstaltung ist für Juli 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.11E-Scooter, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00470-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen der Vorlage 00470-25/3 Stellung zur Umsetzung von E-Scooter-Abstellflächen im öffentlichen Raum. Die Einrichtung dieser Flächen basiert auf dem Ratsbeschluss „E-Scooter als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund“. Die Betreiber der Leihsysteme wurden in den Auswahlprozess der Flächen einbezogen und sind verpflichtet, die Abstellflächen bei Aufforderung in ihre Buchungssysteme zu integrieren.
Bisher wurde auf eine technische Sperrung der Parkvorgänge außerhalb der markierten Flächen verzichtet, da die vorhandenen Flächen größtenteils auf Gehwegrestflächen innerhalb des Wallrings liegen und die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Eine vollständige Umsetzung im Stadtbezirk Innenstadt-West ist für das Jahr 2026 geplant, wobei die abschließende Markierung und Beschilderung bis zum Herbst vorgesehen ist. Verzögerungen bei der Umsetzung können durch parkende Kraftfahrzeuge entstehen, die die Markierungsarbeiten behindern und gegebenenfalls ein Halteverbot zur Räumung der Flächen erfordern.
Die Rahmenbedingungen sind für alle Anbieter einheitlich. Die Flächen werden digital präzise übermittelt. Im Zuge der Umstellung werden diese Bereiche als Parkflächen ausgewiesen, während der restliche Stadtbezirk als Abstellverbotszone fungiert. Eine Rückgabe der Fahrzeuge wird technisch nur noch innerhalb der vorgesehenen Abstellflächen möglich sein, da die Buchungssysteme die Beendigung der Fahrt in anderen Bereichen verweigern. Mögliche geringfügige Abweichungen durch GPS-Ungenauigkeiten werden von der zuständigen Fachabteilung nicht als problematisch eingestuft.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Ausbau des Netzes von Radservice-Stationen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 38847-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Ausbau des Netzes von Radservicestationen die Umsetzung eines flächendeckenden Angebots bewertet. Ziel solcher Stationen ist es, Radfahrenden bei Pannen Reparaturmöglichkeiten zu bieten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für ein effektives Netz eine hohe Dichte sowie die ständige Funktionsfähigkeit von Werkzeugen und Luftpumpen erforderlich sind. Da in anderen Kommunen Vandalismusschäden gemeldet wurden, sei eine schnelle Instandsetzung notwendig.
Eine Förderung solcher Stationen ist derzeit nur über Landesmittel im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) möglich, sofern diese mit Rastplätzen an Radschnellwegen verknüpft sind. Für andere Radwege bestehen keine Fördermöglichkeiten; zudem sind Wartung und Unterhaltung nicht förderfähig. Die Verwaltung plant, Radservicestationen an ausgewählten Standorten im Rahmen der Mobilstationen zu integrieren. Hierbei sollen etwa einige der rund 60 potenziellen Standorte genutzt werden, die durch soziale Kontrolle und die Bündelung von Mobilitätsangeboten eine bessere Erreichbarkeit und Sicherheit bieten. Die Einrichtung erfolgt über ein Förderprogramm des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).
Eine Ausweitung des Netzes abseits dieser Mobilstationen wird von der Verwaltung kritisch gesehen. Gründe hierfür sind der hohe Aufwand für die Instandsetzung nach Vandalismus, die fehlende Förderung sowie die Schwierigkeit, eine durchgehende Verfügbarkeit zu garantieren. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beschränkung der Radservicestationen auf die ausgewählten Mobilstationen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13Bahnübergang Zum Steigeturm (Kirchlinde, Marten), hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00901-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Planfeststellung für das Vorhaben „BÜ Zum Steigeturm, DO, ersatzlose Auflassung“ eine Stellungnahme gegenüber dem Eisenbahnbundesamt abgegeben. Der betreffende Bahnübergang auf der Strecke Herne – Dortmund Hauptbahnhof ist Gegenstand der Untersuchung.
Nach Angaben des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ist der Weg im Teilkonzept Radverkehr des Masterplans Mobilität 2030 als wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes aufgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Herausnahme aus dem Zielnetz bereits im Jahr 2022 nicht mehr möglich gewesen wäre, um die aktuelle Zielsetzung in der Stellungnahme zu stützen.
Hinsichtlich der rechtlichen Situation wird ausgeführt, dass die Kündigung des Gestattungsvertrags einseitig durch den Gestattungsgeber vollzogen wurde. Eine Einbeziehung des AMIG wurde daher als nicht erforderlich eingestuft. Die Kündigung des Wegerechts erreichte das Tiefbauamt am 5. Juni 2025 per E-Mail. Eine anschließende Information der Gremien oder der Öffentlichkeit durch die Stadtverwaltung ist nicht erfolgt.
Bezüglich der Datengrundlage für die Verkehrsplanung wird die Validität einer früheren Verkehrszählung, die im Zeitraum vom 5. bis 7. Februar 2025 stattfand, als kritisch bewertet. Grund hierfür ist, dass Zählungen üblicherweise zwischen März und Oktober sowie außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden, um realistische Ergebnisse zu erzielen. Eine separate Zurverfügungstellung von Protokollen wird nicht vorgenommen, da die relevanten Informationen in der beigefügten Stellungnahme enthalten sind.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14Barrierefreier Umbau aller Saalzugänge, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00400-25/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen Informationen zum Kostenrahmen für einen möglichen Umbau der Saalzugänge im Rathaus vorgelegt. Hintergrund der Anfrage aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün war die Prüfung, ob die Zugänge zu städtischen Sitzungen und Veranstaltungen rollstuhlgerecht umgebaut und die Türen so ausgestattet werden können, dass sie selbstständig, geräuschlos und ohne Kraftaufwand schließen.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Barrierefreiheit der Zugänge bereits gegeben ist. Die Ausführung der Türen wurde im Rahmen des Rathausumbaus mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk abgestimmt. Die Hauptzugänge verfügen über eine Freilauffunktion, die eine Nutzung mit geringem Kraftaufwand ermöglicht.
Dennoch wurde eine Kostenrechnung für eine Umrüstung auf Automatikantriebe erstellt. Für neun Türen der Hauptzugänge (Typ A) wird ein Kostenrahmen von etwa 506.000 Euro brutto veranschlagt. Bei elf weiteren Türen (Typ B), die als Verbindung zwischen den Sälen dienen, ist ein kompletter Austausch notwendig, da eine Nachrüstung der vorhandenen Elemente zum Verlust der Zulassung führen würde. Die Kosten für den Austausch und die Umrüstung dieser Türen werden auf etwa 230.000 Euro brutto geschätzt.
Insgesamt beläuft sich der kalkulierte Kostenrahmen für die Baukosten auf rund 736.000 Euro brutto, zuzüglich etwa 220.000 Euro für Planungskosten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten durch eine Anpassung des Mietzinses auf den städtischen Haushalt umgelegt werden könnten. Die Kostenermittlung weist eine Genauigkeit von plus/minus 40 Prozent auf.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15Überweisung BV I-West: Bauantrag der Westfalenhallen UnternehmensgruppeZur Vorlage · 00710-26 · Anregung und Beschwerde
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16Überweisung BV I-Nord: Kostenfreier ÖPNV für Schüler*innen im Alter von 6 - 16 JahrenZur Vorlage · 01204-26 · Anfrage zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat als Tischvorlage für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einen Prüfauftrag eingebracht. Dieser ergänzt den bereits bestehenden Antrag zur Einführung eines kostenfreien Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr.
Die Fraktion bittet die Verwaltung zu untersuchen, welche Möglichkeiten bestehen, Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 16 Jahren die kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Familien mit geringem Einkommen, insbesondere auf Empfänger von Transferleistungen aus der Nordstadt. Im Rahmen der Prüfung sollen verschiedene Maßnahmen auf ihre Durchführbarkeit untersucht werden, darunter eine Kopplung an den Dortmund Pass, das Deutschlandticket oder eine Erweiterung des Schokotickets. Zudem wird die Frage aufgeworfen, welche finanziellen Auswirkungen diese Optionen zur Folge hätten.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine Umsetzung der Maßnahme ausschließlich für Kinder und Jugendliche aus der Nordstadt möglich ist, um eine mögliche Ungleichbehandlung von Kindern aus unterschiedlichen Stadtteilen zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — überweisen
Ergebnis: vertagt - 3.17Überweisung Rat: Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und Wellinghofen I Anfrage CDUZur Vorlage · 00626-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit der Konkretisierung schulorganisatorischer Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“ befasst. Im Zentrum der Anfrage steht ein Vorschlag zur Nutzung von Schulbauten in den Stadtbezirken Hacheney und Wellinghofen.
Konkret bittet die Fraktion um Auskunft über den aktuellen Planungsstand bezüglich einer geplanten Containerlösung in Wellinghofen, die als vorübergehender Standort dienen soll. Dabei wird die Verwaltung um Informationen darüber gebeten, an welcher genauen Stelle die Aufstellung der Container beabsichtigt ist. Die Beantwortung dieser Anfrage ist für die kommenden Sitzungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: vertagt - 3.18Überweisung BV I-West: Schienen auf der BeurhausstraßeZur Vorlage · 01438-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: vertagt - 3.19Radwegenetz, hier: Antrag (SPD)Zur Vorlage · 01886-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Tagesordnung eingebracht, der die Integration und Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Bereich der Emscher und ihrer Nebengewässer zum Ziel hat. Der Antrag wird zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Emscherradweg sowie die Wege entlang der Emschernebengewässer, wie etwa am Rüpingsbach und Roßbach, mindestens als Nebenrouten in das städtische Radzielnetz aufzunehmen und planerisch zu berücksichtigen. Zudem soll die Verwaltung die Emschergenossenschaft/Lippeverband (EGLV) damit beauftragen, diese Wege auf dem Stadtgebiet möglichst durchgängig zu asphaltieren. Dabei sollen nach aktuellem Stand der Technik klima- und umweltverträgliche Bauweisen, etwa durch hell abgestreuten Asphalt, angewandt werden. Die Verwaltung soll in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde die notwendigen Genehmigungen für eine solche Asphaltierung in Landschaftsschutzgebieten erteilen.
Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, an welchen Knotenpunkten die Verknüpfung zwischen dem Emscherradweg und dem städtischen Radwegenetz optimiert werden kann, wobei ein bis zwei konkrete Punkte zur Aufwertung der Funktionalität und Aufenthaltsqualität in Abstimmung mit der EGLV zu identifizieren sind. Die Zusammenarbeit mit der EGLV im Bereich der Wegenetzplanung soll dauerhaft gesichert werden. Die Ergebnisse der Verwaltung sind dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.19.1Nachtrag: 07.05.2026 +TV: Überweisung AKUSW: Radwegenetz, hier: ZE-Antrag (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 01886-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage „Radwegenetz“ eine Ergänzung zum bestehenden SPD-Antrag eingebracht. Der Antrag wird im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Fraktion beantragt, den bestehenden Text um eine Bestimmung zu erweitern, die eine fachliche Abwägung hinsichtlich der Verträglichkeit von Maßnahmen mit den Belangen des Artenschutzes vorsieht. Dabei sollen insbesondere die Tiergruppen der Amphibien und Reptilien berücksichtigt werden. Der Antrag fordert zudem die Durchführung einer Artenschutzprüfung und legt fest, dass in Naturschutzgebieten sowie in Wäldern keine Asphaltierung erfolgen soll.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bodengebundene Fortbewegung von Amphibien und Reptilien durch Asphaltierungen beeinträchtigt werden kann, da aufgeheizter Asphalt die Tiere verletzen oder die Begehung erschweren kann. Da die in Dortmund vorkommenden Arten unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stehen, sei bei einer Verschlechterung des Erhaltungszustands ein ökologischer Ausgleich notwendig. Als mögliche Maßnahmen werden die Neuanlage von Laichgewässern oder der Bau von Schutzanlagen, wie etwa Krötentunnel unter der Fahrbahn, zur Minderung von Gefahrenbereichen angeführt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.20Nichtabruf von Fördermitteln durch die Stadt Dortmund, DSW21 und H-Bahn im Jahr 2025, hier: Bitte um SN (CDU)Zur Vorlage · 01898-26 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Situation der Fördermittelabrufe im Jahr 2025 eingereicht. Grundlage der Anfrage ist ein Mittelabflussbericht des VRR AöR, aus dem hervorgeht, dass die bewilligten Jahresraten bei der Stadt Dortmund, der DSW21 und der H-Bahn im Berichtszeitraum nur zu einem geringen Teil abgerufen wurden. Konkret wurden bei der Stadt Dortmund rund 22 Prozent, bei der DSW21 etwa 17,9 Prozent und bei der H-Bahn lediglich 8 Prozent der zugewiesenen Mittel genutzt.
Die Fraktion weist darauf hin, dass ähnliche Abweichungen auch in anderen Kommunen des VRR-Verbundraumes, wie etwa Bochum, Düsseldorf, Gelsenkirchen oder Herne, zu beobachten sind. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU um eine detaillierte Erläuterung der Gründe für den Nichtabruf, unter anderem im Hinblick auf Verzögerungen in der Planung, bei Genehmigungen oder Ausschreibungen. Zudem wird nach der Möglichkeit gefragt, nicht abgerufene Mittel gemäß den gesetzlichen Regelungen in das Folgejahr zu übertragen.
Die Anfrage umfasst ferner die Frage nach Maßnahmen zur Verbesserung des Mittelabflusses sowie nach der Einschätzung der Verwaltung, ob ein strukturelles Problem bei der Inanspruchnahme der Mittel vorliegt. Die Fraktion regt an, die Verwaltung zu prüfen, ob über den Städtetag NRW Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderbedingungen durch das Land NRW und den VRR genommen werden sollte, um eine vollständige Ausschöpfung der Investitionsmittel künftig zu ermöglichen.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.21Sachstand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 / 2027, hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01576-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 sowie zu den Arbeitsaufträgen im Rahmen des Mobilitätsimpulses 2027 eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf die Vorgaben des Rates, den geltenden Nahverkehrsplan hinsichtlich des hinterlegten Linienbündels zu harmonisieren und die Vorbereitungen für die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zum 1. Januar 2028 voranzutreiben.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zum aktuellen Sachstand der Umsetzung der genannten Beschlüsse. Konkret werden Informationen zu den bisherigen Schritten der Verwaltung zur Harmonisierung des Nahverkehrsplans sowie zum weiteren Zeit- und Arbeitsplan für die Neuausrichtung zum Jahr 2028 angefordert. Zudem wird nach dem geplanten Zeitpunkt gefragt, an dem die im Rahmen des Mobilitätsimpulses 2027 erarbeiteten Inhalte als verbindliche Bestandteile in den Nahverkehrsplan überführt und durch einen Ratsbeschluss festgesetzt werden sollen. Darüber hinaus wird um Erläuterung gebeten, in welcher Form sich die Stadt Dortmund in die regional koordinierten Arbeiten zum Mobilitätsimpuls 2027 einbringt, insbesondere im Hinblick auf die Nahverkehrs- und Raumanalyse sowie die Erarbeitung raumdifferenzierter Qualitätskriterien und Standards.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.22Sachstand A40, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01872-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Antrag auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 12. Mai 2026 gestellt. Der beantragte Punkt befasst sich mit dem Sachstand zur A40.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.22.1Nachtrag: 12.05.2026 +TV: Sachstand A40, hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01872-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme zum Sachstand des Ausbaus der B1 zur A40 am östlichen Stadteingang eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Tragfähigkeit der bisherigen Planung hinsichtlich der verkehrlichen, städtebaulichen und finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf den 3. Bauabschnitt.
Die Fraktion bittet um Auskunft über den aktuellen Sachstand sowie den Zeitplan der geplanten Maßnahmen. Es wird angefragt, ob die Verwaltung gegenüber den zuständigen Stellen wie dem Bund, dem Land, der Autobahn GmbH oder der DEGES eine Überprüfung, Anpassung oder Aussetzung der Planung für den 3. Bauabschnitt angeregt oder geprüft hat. Zudem werden Informationen zur künftigen Verkehrsabwicklung im Bereich der B1, A40 und B236 sowie zu den Auswirkungen auf Lärmschutz, Anschlussbeziehungen und die Stadtgestaltung angefordert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Untersuchung alternativer oder gestalterisch verbesserter Lösungen, etwa im Hinblick auf den Lärmschutz und die städtebauliche Qualität des Bereichs Stadtkrone Ost. Abschließend fordert die Fraktion Informationen zu den bisher entstandenen und künftigen Kosten für die Stadt Dortmund, städtische Unternehmen und private Anlieger sowie zu Maßnahmen der Verwaltung, um kommunale Kostenbelastungen zu begrenzen. Die Fraktion bittet zudem um eine ergänzende Berichterstattung im Ausschuss.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.23Zurückgezogen: Pflegekonzept Grün, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke +TP)Zur Vorlage · 01900-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 01900-26 dient als Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 12. Mai 2026. Der vorgeschlagene Tagesordnungspunkt befasst sich mit einem Pflegekonzept für Grünflächen.
Die Verwaltung bittet den Vorsitzenden des Ausschusses, diesen Punkt in die kommende Sitzung aufzunehmen. Es wird angekündigt, dass die Details und die konkrete Ausgestaltung des Anliegens zeitnah präzisiert werden sollen. Die Sitzung ist als öffentliche Sitzung angesetzt.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.24Pleckenbrink, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 01899-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01899-26 wurde ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 12. Mai 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Pleckenbrink.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung im genannten Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen. Eine weiterführende inhaltliche Ausarbeitung des Punktes steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.24.1Pleckenbrink, hier: Bitte um SN (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 01899-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün liegt eine Anfrage zur Erschließung des Wohnbauprojekts Morgenstraße vor. Die Antragstellerin bittet um eine Stellungnahme zum aktuellen Sachstand der Erschließungsmaßnahmen, die für das Bauvorhaben der DSG vorgesehen sind.
Dem Schreiben zufolge kommt es bei dem Projekt zu einem Bauverzug, der auf eine verspätete Bereitstellung der Erschließungen durch die Stadtverwaltung zurückgeführt wird. Dies führe zu einer Kostensteigerung der Wohnbaumaßnahme und einer verzögerten Markteinführung der Wohngebäude.
Die Anfrage fordert eine verbindliche Auskunft darüber, wann die Erschließung in einem Zustand bereitsteht, der den weiteren Bau der Wohngebäude wie geplant ermöglicht. Zudem wird um eine Erläuterung gebeten, welcher Zeitraum seit der ersten Ankündigung vergangen ist und welche objektiven Gründe für die verzögerte Fertigstellung der Erschließungsarbeiten vorliegen. Die Vorlage ist für die Sitzung am 12. Mai 2026 als öffentliche Anfrage im Ausschuss vorgesehen.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.25Zurückgezogen: Spielplatzsatzung, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 01901-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01901-26 wird ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 12. Mai 2026 vorgelegt. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Spielplatzsatzung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die inhaltliche Konkretisierung des Anliegens zeitnah erfolgen soll. Die Beratung im genannten Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.26DSW21, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01924-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes mit der Bezeichnung DSW21 in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 12. Mai 2026 beantragt. Der Antrag wurde als Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht.
Die Fraktion gab an, das entsprechende Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Einbringung vor und die Sitzung ist als öffentlich gekennzeichnet. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Punktes DSW21 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.26.1aktuelle DSW21-Themen, hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01924-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Rahmen der Vorlage 01924-26/1 eine Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün gerichtet. Im Zentrum der Anfrage stehen verschiedene Themenbereiche der DSW21 sowie infrastrukturelle Maßnahmen im Stadtgebiet.
Die Fraktion bittet um Informationen zum Informationsfluss zwischen der DSW21 und der Politik sowie zur Abstimmung zwischen dem Verkehrsunternehmen und der Fachverwaltung bezüglich der geplanten Schließung der Toilettenanlage an der Reinoldikirche. Dabei wird gefragt, ob die Umsetzung des Beschlusses zu verlängerten Öffnungszeiten an den Standorten Kampstraße und Reinoldikirche durch die Verwaltung angemahnt wurde.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird nach dem Zeitplan für die Installation taktiler Elemente an den Stationen Kreuzstraße, Möllerbrücke und Städtische Kliniken sowie nach weiteren geplanten Haltestellen gefragt. Zudem wird der Status der Errichtung eines Buswartehäuschens an der Haltestelle Phoenixhalle Westseite angefragt, welches von der Bezirksvertretung Hörde beschlossen wurde.
Ein weiterer Punkt betrifft den Stand der geplanten Überdachung der U-Bahn-Zugänge an der Kampstraße, der Reinoldikirche und am Hauptbahnhof. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zum aktuellen Stand der Kooperation zwischen der DSW21 und metropolradruhr nach dem Betreiberwechsel bei den Leihrädern zu Donkey Republic und der damit verbundenen Umsetzung von Abovorteilen.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.27Mobilstationen, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01926-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes zum Thema Mobilstationen in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beantragt. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung (Vorlagennummer 01926-26) ist für die Sitzung am 12. Mai 2026 vorgesehen.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt im Status der Einbringung vor und die Sitzung des Ausschusses ist als öffentlich gekennzeichnet.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.27.1Nachtrag: 06.05.2026 +TV: Mobilstationen, hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01926-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme zum Ausbau von Mobilstationen in Dortmund vorgelegt. Die Anfrage umfasst die Bitte um eine mündliche Berichterstattung im Ausschuss sowie um eine nachträgliche schriftliche Beantwortung verschiedener Fragen zum Planungs- und Umsetzungsstand des VRR-Programms.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zum aktuellen Sachstand der Mobilstationen, aufgeschlüsselt nach realisierten, im Bau befindlichen, geplanten und konzeptionell vorgesehenen Standorten. Zudem sollen die erforderlichen Verfahrensschritte zwischen Standortauswahl und Umsetzung sowie bestehende Hemmnisse und Verzögerungsfaktoren im Vergleich zu anderen Kommunen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erläutert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen Situation. Die Verwaltung soll darlegen, in welchem Umfang Haushalts- und Fördermittel zur Verfügung stehen, wie viele Mittel bereits abgerufen wurden und ob Verzögerungen beim Mittelabfluss vorliegen. Darüber hinaus werden Informationen zu einem verbindlichen Umsetzungsfahrplan, jährlichen Ausbauzielen sowie zu Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, wie etwa Standardisierungen oder gebündelten Vergaben, angefordert.
Die Begründung der Anfrage verweist auf die Bedeutung von Mobilstationen für die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und die Rolle der Vernetzung von ÖPNV, Radverkehr, Sharing-Angeboten und Fußverkehr im Masterplan Mobilität der Stadt Dortmund.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.28B236, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01934-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes mit der Nummer B236 in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beantragt. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung wurde für die Sitzung am 12. Mai 2026 eingereicht.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt im Status der Einbringung vor und die Sitzung des Ausschusses ist als öffentlich gekennzeichnet. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des beantragten Punktes ist zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht Bestandteil des Dokuments.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.28.1Nachtrag: 12.05.2026 +TV: B236 - Bitte um mündliche Berichterstattung (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01934-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün um eine mündliche Berichterstattung der Verwaltung gebeten. Ziel ist es, den Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) einzuladen, um über die geplanten Baumaßnahmen an der Bundesstraße 236 auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu informieren.
Gegenstand der Anfrage sind die Erneuerungen auf einer Länge von etwa 15 Kilometern, die den Austausch von Brücken und Fahrbahnen sowie die Installation neuer Lärmschutzwände umfassen sollen. Die Kosten für das Projekt werden auf circa 320 Millionen Euro geschätzt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Informationen aus der Presse und bittet um Details zur Projektdauer sowie zu den zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Sperrungen der Stadtbahnlinie U42.
Zusätzlich werden Fragen zur Nutzung der unbebauten Flächen im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 236 mit der Brackeler Straße und dem Körnebach sowie zur künftigen Anbindung der Hannöverschen Straße gestellt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung, ob im Zuge der Bauarbeiten auch die Errichtung von begleitenden Radwegen vorgesehen ist. Die Berichterstattung wird für eine der kommenden Sitzungen des zuständigen Ausschusses angefragt.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — abgesetzt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.29Nachtrag: 04.05.2026 +NV: Sachstand RS1 Trassenplanung, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01360-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Sachstandsbericht zur Trassenplanung des Radschnellwegs Ruhr (RS1) vor. Das Projekt umfasst auf dem Dortmunder Stadtgebiet eine Strecke von etwa 24 Kilometern, wobei die Zuständigkeiten zwischen der Stadt Dortmund und dem Landesbetrieb Straßen.NRW variieren. Aufgrund von Erkenntnissen aus der Vorplanung, wonach die bisherige Trasse nicht umsetzbar ist, werden derzeit für alle Teilabschnitte verschiedene Varianten geprüft. Die endgültige Festlegung der Trassenführung und der Baulastverhältnisse erfolgt nach der Erteilung der Linienzustimmung durch das zuständige Landesministerium.
Die Finanzierung der Teilstücke in städtischer Baulast erfolgt über die Stadt, wobei Fördermittel der Nahmobilität beantragt werden können. Die Kosten für Abschnitte in Landesbaulast sowie für die Planung der Teilstücke in Landesbaulast bis zur Leistungsphase 4 werden vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Für die weiteren Planungsschritte ist eine Anpassung der bestehenden Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und Straßen.NRW vorgesehen, die eine Erweiterung der Planungsleistungen sowie Regelungen zum Grunderwerb umfasst. Hierzu wird die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage vorlegen.
Der aktuelle Planungsstand der einzelnen Abschnitte reicht von der Grundlagenermittlung bis hin zu weit fortgeschrittenen Vorplanungen. Während für einige Teilstücke bereits Ausschreibungen oder Baumaßnahmen für das Jahr 2027 vorgesehen sind, stehen für andere Abschnitte die Einreichung von Unterlagen zur Linienzustimmung sowie öffentliche Veranstaltungen im Zeitraum des Jahres 2026 an.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.30Nachtrag: 12.05.2026 +TV: DO 2035 - Sofortpaket „Weiterführende Schulen„ - Interimsquartier Derne – RestkostenZur Vorlage · 01621-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Planung und Umsetzung des Interimsquartiers Eving auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Derne beschließen. Die Vorlage sieht die Nutzung mobiler Raumeinheiten vor, um eine 6-zügige Sekundarstufe I sowie eine Gesamtschule unterzubringen. Die geplante Standzeit der mobilen Einheiten beträgt mindestens fünf Jahre, wobei die Nutzung als Übergangslösung zum Schuljahr 2027/28 bis zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen ist, da die endgültigen Schulneubauten erst ab dem Schuljahr 2032 geplant sind.
Das gesamte Investitionsvolumen für das Projekt beläuft sich auf 22.430.000 Euro. Davon sind 400.000 Euro für den Erwerb und die Herrichtung der mobilen Raumeinheiten sowie für den Abbruch von Bestandsgebäuden vorgesehen. Weitere 1.200.000 Euro sind für die Ausstattung mit beweglichem Vermögen sowie für den späteren Abbau und die Versetzung der Einheiten ab voraussichtlich 2032 eingeplant. Die Vorlage umfasst zudem die Bereitstellung von 541.650 Euro für das Interimsquartier Derne im Jahr 2026 sowie die Anmeldung von investiven Mehrbedarfen für die Jahre 2027 und 2028.
Die erwarteten Zinsaufwendungen werden auf bis zu 13.121.550 Euro beziffert und durch die Stadtkämmerei im Rahmen der zentralen Zinskalkulation berücksichtigt. Eine Entscheidung über die Restkosten des Standortes ist für die Ratssitzung im Mai erforderlich. Eine etwa zwei Jahre dauernde Nachrüstung des Quartiers mit weiteren mobilen Raumeinheiten soll bei Bedarf erfolgen, wobei eine Entscheidung hierzu bis zum Sommer 2028 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 4Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
- 4.1Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 19. SachstandsberichtZur Vorlage · 01091-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den 19. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit Stand zum 31. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften dokumentiert den Fortschritt bei der Beseitigung von Instandhaltungsstau zur Sicherung der Funktionalität städtischer Gebäude.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Aufstockung bereits bestehender Instandhaltungsrückstellungen um einen Betrag von 825.415,05 € beschlossen. Zum Stichtag belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 8.389.533,51 €, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen. Für das Jahr 2025 ergaben sich durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen Erträge in Höhe von 241.101,72 €, während die Zuführungen durch Neubildungen und Aufstockungen Aufwendungen von 825.415,05 € verursachten.
Zudem wurde die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits laufender Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Synergieeffekte bei technisch zusammenhängenden Maßnahmen zu nutzen und den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, wodurch keine personellen Auswirkungen entstehen. Die finanzielle Belastung der Ergebnisrechnung erfolgt durch die Bildung der Rückstellungen im jeweiligen Haushaltsjahr, während die Inanspruchnahme der Mittel in den Folgejahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.2Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 01408-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der 20. Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie die Bildung einer neuen Brandschutzrückstellung in Höhe von 57.705,00 Euro für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Aufstockung einer bestehenden Rückstellung für das Objekt BK Hacheney um 7.958,99 Euro vorgesehen. Für das Bürogebäude Freistuhl 7 verbleiben Rückstellungsbeträge in Höhe von 16.088,08 Euro, die ergebniswirksam aufgelöst werden.
Zum Stichtag beläuft sich das Rückstellungsvolumen für zehn in Bearbeitung befindliche Maßnahmen auf insgesamt 2.648.873,51 Euro. Im Bereich der brandschutztechnischen Verkehrssicherung stehen 502.714,00 Euro zur Verfügung, wobei im Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 67.156,05 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Strukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt städtischer Gebäude, wobei eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgesehen ist.
Im Bereich der Projektentwicklung des Fachbereichs Liegenschaften wurden Sofortmaßnahmen zur Betriebssicherung umgesetzt. Für das Westfalenkolleg ist die Standortsuche noch nicht abgeschlossen; ein Planungsauftrag ist für Februar 2027 vorgesehen, wobei vor der Übergabe an die Städtische Immobilienwirtschaft ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Fritz-Henßler-Haus steht eine Brandschutzsanierung für den vom Fritz-Henßler Berufskolleg genutzten Gebäudeteil noch aus. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3Bauliche Standards bei Feuerwehr-Immobilien, hier: Bitte um SN (CDU)Zur Vorlage · 01813-26 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Übertragung von Planungsstandards auf Feuerwehr-Immobilien gestellt. Grundlage der Anfrage ist die bestehende Dortmunder Schulbauleitlinie, die als Instrument zur Vereinfachung von Planungs- und Bauprozessen sowie zur Standardisierung der Ausstattung von Schulgebäuden dient.
Die Fraktion bittet die Städtische Immobilienwirtschaft um eine Stellungnahme dazu, ob die Erstellung einer vergleichbaren Feuerwehrbauleitlinie als ebenso zielführend und sinnvoll erachtet wird wie das bereits etablierte Modell für Schulgebäude. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im genannten Ausschuss und ist für den Termin am 12. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4Vortrag: Schulbaumaßnahmen, hier: Mündliche Berichterstattung der VerwaltungErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 5Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- 5.1Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis -lag bereits zur Sitzung am 18.03.26-Zur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 5.1.1Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis-lag bereits zu Sitzung am 18.03.26 vor-Zur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 5.1.2Taxis und App-basierte Fahrdienstleister -lag bereits vor-Zur Vorlage · 39521-25/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag Die Linke+
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 5.1.3Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01108-26/3 befasst sich mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehr sowie der Anpassung des Taxitarifs für in Dortmund zugelassene Taxis. Nachdem die Vorlage im März 2026 in den relevanten politischen Gremien vertagt wurde, wurde die Initiierung eines runden Tisches durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen. An diesem Treffen am 17. April 2026 nehmen Vertreter von Taxi- und Mietwagenunternehmen, Verbänden, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei Dortmund, der IHK Dortmund sowie Fraktionen des Rates der Stadt teil. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden geprüft und können in eine Überarbeitung der Allgemeinverfügung einfließen.
Zudem thematisiert das Dokument eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. April 2026. Das Gericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens gegen eine bereits erlassene Allgemeinverfügung in Essen entschieden, dass deren vorläufiger Vollzug gegenüber zwei Antragstellerinnen nicht zulässig ist. Die Begründung des Gerichts weist auf eine Unbestimmtheit der Regelung hin, da die Erfassung von Fahrten mit Start- oder Zielpunkten innerhalb Essens auch Strecken außerhalb des Stadtgebiets umfasst, was die Berechnung der Entgelte unklar mache. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Entwurf der Dortmunder Allgemeinverfügung hat. Ein Abschluss der Prüfungen und weitere Informationen werden für die Sitzungsperiode Juni/Juli angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 5.2Sachstand zum Neubau der Schwieringhauser Brücke und der Groppenbrucher BrückeZur Vorlage · 01541-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01541-26 informiert die Bezirksvertretung Mengede sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün über den aktuellen Sachstand zum Neubau der Schwieringhauser und der Groppenbrucher Brücke. Beide Bauwerke unterliegen der Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Bei der Schwieringhauser Brücke, die seit September 2020 für den motorisierten Verkehr gesperrt ist, soll das Bestandsbauwerk durch einen Neubau ersetzt werden. Die Entwurfsplanung wurde im Sommer 2025 abgeschlossen; die Genehmigung wird für April 2026 erwartet. Ein Planänderungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Das EU-weite Vergabeverfahren ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für das Ende des ersten Quartals 2027 geplant, wobei die Bauphase inklusive Abbruch und Renaturierung bis zum vierten Quartal 2029 andauern soll. Eine Verkehrsfreigabe wird für das zweite Quartal 2029 angestrebt.
Für die Groppenbrucher Brücke ist ebenfalls ein Neubau vorgesehen, da das Bauwerk von 1957 irreparable Schäden aufweist. Die Entwurfsplanung soll im August 2026 zur Genehmigung eingereicht werden. Die weitere zeitliche Planung hängt von Abstimmungen mit Straßen.NRW ab. Ein EU-weites Vergabeverfahren könnte im April 2027 starten. Die Bautätigkeit ist für den Beginn im Februar 2028 geplant und soll bis März 2030 dauern, wobei eine Verkehrsfreigabe für November 2029 vorgesehen ist. Während der Bauphase wird die Landesstraße Königsheide für etwa 15 Monate gesperrt sein.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Überweisung BV Eving: Neubepflanzung und Gefahrenstellenbeseitigung an der Derner Straße zwischen Schulte-Rödding und An den Teichen (Antrag SPD-Fraktion) -lag bereits zur Sitzung am 18.03.2026 vor-Zur Vorlage · 38374-25/2 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, der Maßnahmen im Bereich der Derner Straße (L684) vorsieht. Konkret wird der Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, gegenüber dem Landesbetrieb Straßen.NRW darauf hinzuwirken, dass im Abschnitt zwischen der Bayrische Straße/Feineisenstraße und der Straße An den Teichen bestimmte Arbeiten durchgeführt werden.
Der Beschluss umfasst zwei Kernpunkte: Zum einen sollen nicht bepflanzte Baumscheiben entlang dieses Straßenabschnitts erneut mit Straßenbäumen bepflanzt werden. Zum anderen sollen durch Baumwurzeln entstandene Gefahrstellen, die den Radverkehr betreffen, dauerhaft beseitigt werden. Zudem wurde die Anforderung gestellt, die Bezirksvertretung zeitnah darüber zu informieren, zu welchem Zeitpunkt diese Maßnahmen umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3.1Nachtrag: 30.04.2026 NV: Neubepflanzung und Gefahrenstellenbeseitigung an der Derner Straße zwischen Schulte-Rödding und An den Teichen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 38374-25/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Eving über die Neubepflanzung und die Beseitigung von Gefahrenstellen an der Derner Straße zwischen Schulte-Rödding und An den Teichen informiert. Gegenstand der Prüfung durch das Tiefbauamt war die Verbesserung des Straßenbildes sowie die Sicherheit im Radverkehr.
Bei einem Ortstermin mit Vertretern von Straßen.NRW wurde seitens der Stadt Dortmund angeregt, die fehlenden Bäume auf zwei Baumscheiben nachzupflanzen, um das Gesamtbild der Straße zu verbessern. Eine Rückmeldung der zuständigen Abteilung von Straßen.NRW zu diesem Vorschlag steht zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch aus.
Hinsichtlich der im Antrag genannten Gefahrenstellen für den Radverkehr konnte vor Ort kein Handlungsbedarf festgestellt werden. Im Abschnitt zwischen der Bayrischen Straße und der Straße „An den Teichen“ wurden die Bäume im Zuge von Sanierungsarbeiten mit Dolosand behandelt, um die Wurzeln zu schützen. Seitens des Landesbetriebs Straßen.NRW wird daher aktuell kein Bedarf für weitere Maßnahmen gesehen. Das Unternehmen bietet jedoch einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern aus der Politik an, um die Situation erneut zu bewerten.
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- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4Überweisung BV I-West: Baustellenkoordination im Kreuzviertel, Brücke Lange Straße -lag bereits zur Sitzung am 18.03.2026 vor-Zur Vorlage · 00709-26 · Anregung und Beschwerde
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4.1Baustellenkoordination im Kreuzviertel, Brücke Lange Straße, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00709-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Baustellenkoordination im Kreuzviertel Informationen zum Bauvorhaben der Brücke Lange Straße vorgelegt. Die Deutsche Bahn hat für den Abbruch des Bestandsüberbaus sowie den Einhub des neuen Überbaus die erforderlichen Sperrpausen für das Jahr 2027 vorläufig genehmigt. Der Baubeginn ist derzeit für Januar 2027 geplant, wobei die Fertigstellung für das zweite Quartal 2028 vorgesehen ist.
Aktuell finden Abstimmungen mit den Versorgungsträgern statt, um Lösungen für die an der Brücke geführten Leitungen, etwa durch Umlegungen oder temporäre Abschaltungen, zu finden. Während der Bauphase wird die bestehende Wegeverbindung unterbrochen. Für den Fußgängerverkehr wurde eine Umleitung über einen bauzeitlichen Gehweg vom Hahnenmühlenweg abgestimmt, um die westliche Zuwegung zur S-Bahn-Station Dortmund-West aufrechtzuerhalten. Der Radverkehr wird über die Rheinische Straße, die Oswaldstraße und die Heinrichstraße geleitet. Der Individual- und Schwerlastverkehr wird über eine Route durch die Kuithanstraße, Lindemannstraße und die Rheinische Straße um das Baustellengebiet herumgeführt.
Hinsichtlich weiterer Straßenplanungen im Bereich der Nebenstraßen sind neben der Straße Neuer Graben und potenziell der Saarlandstraße keine weiteren Vorhaben bekannt. Im Bereich zwischen Kuithanstraße und Lindemannstraße sollen voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 Kanalarbeiten beginnen. Ein Baustart im Bereich Neuer Graben bis Saarlandstraße ist nicht vor dem ersten Quartal 2029 geplant.
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- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.5Vorlage: Brücke Lange Straße (Hinweis: wird nachversandt)Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 5.5.1Nachtrag: 05.05.2026 +NV: Abriss und Neubau der Straßenüberführung Lange Straße über die Bahngleise 2103 und 2801 (Bauwerk BW 281), BaubeschlussZur Vorlage · 01873-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Abriss und den Neubau der Straßenüberführung Lange Straße über die Bahngleise 2103 und 2801 beschlossen. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Bauwerk umfasst 6.845.000 Euro, einschließlich der Planungskosten. Die Finanzierung erfolgt über eine spezifische Investitionsfinanzstelle, wobei für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 mit einer vollständigen Deckung der Auszahlungen durch Fördermittel gerechnet wird.
Die Notwendigkeit des Ersatzneubaus ergibt sich aus der baulichen Beschaffenheit der Spannbetonbrücke aus den 1960er Jahren. Ein Gutachten aus dem Jahr 2019 wies auf eine Gefährdung durch Spannungsrisskorrosion im verwendeten Stahl hin, was bereits 2018 zu einer Reduzierung der Traglast auf 18 Tonnen führte. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass ein Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Der Baubeginn ist für Januar 2027 geplant, die Fertigstellung soll im zweiten Quartal 2028 erfolgen. Die Umsetzung ist von den Sperrzeiten der Deutschen Bahn abhängig, wobei für den Abbruch des Bestands sowie den Einhub des neuen Überbaus Zeitfenster im Jahr 2027 reserviert wurden. Während der Bauphase wird die Straßenverbindung unterbrochen; der motorisierte Verkehr wird über die Dorstfelder Allee, den Rheinlanddamm und die Lindemannstraße umgeleitet. Für den Fuß- und Radverkehr wurden entsprechende Umleitungsstrecken abgestimmt, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Bereiche aufrechtzuerhalten.
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- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.6Überweisung BV Mengede: Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Bodelschwingher Str. -lag bereits zur Sitzung am 18.03.2026 vor-Zur Vorlage · 00500-25 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — überweisen
- 12.12.2025 · 4. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.6.1Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Bodelschwingher Str., hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00500-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage mit Anforderungstaster auf der Bodelschwingher Straße Stellung. Der Antrag geht auf eine Entscheidung der Bezirksvertretung Mengede zurück, welche den ursprünglichen Antrag des Seniorenbeirats zur Einrichtung eines Zebrastreifens in einen Antrag auf Errichtung einer Lichtsignalanlage über die Mittelinsel änderte und an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün verwies.
Nach einer Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde sowie einer Erhebung der Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines Ortstermins im März 2026 stellt die Verwaltung fest, dass die technischen Voraussetzungen für eine Fußgängerlichtsignalanlage gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nicht gegeben sind. Die Richtlinie sieht eine Lichtsignalanlage bei einer Querungsstärke von 50 bis 100 Fußgänger pro Stunde erst ab einem Verkehrsaufkommen von 750 Fahrzeugen pro Stunde vor. Die Untersuchung im betroffenen Bereich ergab eine Fußgängerquerung von zwölf Personen pro Stunde und ein Verkehrsaufkommen von 456 Personenkraftwagen pro Stunde.
Die Straßenverkehrsbehörde bewertet die bestehenden Maßnahmen als ausreichend. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich des benachbarten Seniorenheims sowie der vorhandenen Mittelinsel wird die Sicherheit beim Überqueren der Straße als gewährleistet betrachtet.
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- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.7Nachtampeln, hier: Antrag (B'90/Die Grünen + Volt) -lag bereits zur Sitzung am 18.03.2026 vor-Zur Vorlage · 01357-26/1 · Antrag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Antrag zur Einführung eines sogenannten Nachtampelns gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob geeignete Lichtsignalanlagen in den Nachtstunden, beispielsweise zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, in einen Nachtbetrieb versetzt werden können. In diesem Modus soll für den Kraftfahrzeugverkehr eine dauerhafte Rotphase vorgesehen sein, die nur bei verkehrsabhängiger Umschaltung auf Grün wechselt.
Die Auswahl der Standorte soll sich vorrangig auf Bereiche mit Wohnbebauung konzentrieren, in denen aus Lärmschutzgründen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Dabei soll die technische Umsetzung so gestaltet sein, dass Fahrzeuge, die sich mit der zulässigen Geschwindigkeit nähern, eine Grünphase erhalten, während Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit in der Rotphase verbleiben. Für den Fuß- und Radverkehr soll eine dauerhafte Freigabe vorgesehen werden, sofern kein Kraftfahrzeugverkehr detektiert wird.
Bei der Auswahl der Knotenpunkte sollen die Verkehrsbelastung, die Unfallstatistik, Lärmschutzaspekte sowie Anwohnerinteressen berücksichtigt werden. Die Verwaltung soll der zuständigen Bezirksvertretung Vorschläge für geeignete Standorte unter Darlegung der verkehrlichen und technischen Rahmenbedingungen unterbreiten. Ziel der Maßnahme ist die nächtliche Verkehrsberuhigung und die Reduzierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Wohngebieten.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.7.1Nachtampeln, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01357-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme des Tiefbauamtes zur Vorlage 01357-26/3 nimmt die Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt bezüglich des sogenannten Nachtampelns Stellung. Der Antrag sieht vor, Lichtzeichenanlagen durch einen dauerhaften Rotzustand mit geschwindigkeitsabhängiger Freigabe zu steuern, um den Verkehrsfluss zu optimieren.
Die Fachabteilung Verkehrstechnik des Tiefbauamtes bewertet diesen Lösungsansatz als technisch nicht geeignet. Die Verwaltung führt aus, dass die eingesetzten Detektionssysteme keine rechtssichere Unterscheidung zwischen zulässigen und überhöhten Geschwindigkeiten ermöglichen. Zudem seien die technischen Rahmenbedingungen der Lichtsignalanlagen so beschaffen, dass eine situationsgenaue Umschaltung ohne feste Mindestzeiten nicht möglich sei. Ein gleichmäßiger Verkehrsfluss sei für die Lärmminderung förderlicher als die durch den Vorschlag zu erwartenden zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsvorgänge.
Ein weiterer Ablehnungsgrund sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Eine dauerhafte Grünanzeige ohne Phasenwechsel sei nicht regelkonform mit den Bedürfnissen von blinden und sehbehinderten Menschen vereinbar, da für den Fußverkehr eindeutige Signale oder Phasenwechsel notwendig seien. Ein bestehendes Pilotprojekt zur Dauergrün-Regelung für Fußverkehr an der Oesterstraße sei ein isolierter Einzelfall ohne Verknüpfung zur Kfz-Geschwindigkeitssteuerung. Die Verwaltung sieht daher keine Grundlage für eine weitergehende Prüfung oder standortbezogene Umsetzung des beantragten Verfahrens.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.8Straßenzustand Lütgendortmunder Hellweg, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 38704-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Straßenzustand des Lütgendortmunder Hellwegs auf den Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund reagiert. Das Tiefbauamt führt aus, dass die Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert ist und gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Da die verkehrspolizeiliche Unfallauswertung keine signifikanten Auffälligkeiten oder Gefahrenlagen aufweist, wird eine allgemeine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nicht in Betracht gezogen. Eine Ausnahme sieht jedoch der Lärmaktionsplan vor, der im Abschnitt Kesselborn bis Lütgendortmunder Straße im Laufe des Jahres 2026 eine Reduzierung auf 40 km/h aus Lärmschutzgründen vorsieht.
Hinsichtlich der Fahrbahndecke teilt die Verwaltung mit, dass tiefe Schadstellen bereits ausgebessert wurden. Eine vollständige Neuasphaltierung ist derzeit nicht geplant, die Verkehrssicherheit soll durch regelmäßige Kontrollen und punktuelle Ausbesserungen gewährleistet werden.
Die Prüfung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich des Lütgendortmunder Hellwegs 144 bis 164 ergab laut der Unfallkommission und der Auswertung der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums keine Unfallhäufungsstelle. Mobile Messungen des Ordnungsamtes zeigten zudem eine Überschreitungsquote von lediglich 2,88 %. Die Voraussetzungen für eine stationäre Anlage sind somit nicht gegeben.
Bezüglich der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lütgendortmunder Hellweg/Flaspoete ist eine technische Umprogrammierung prinzipiell möglich, würde jedoch zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 35.000 Euro verursachen. Die Verwaltung rät von dieser Maßnahme ab, da die Wirksamkeit zur Geschwindigkeitskontrolle als fragwürdig eingestuft wird und mit einer erhöhten Lärm- sowie Umweltbelastung durch häufige Brems- und Beschleunigungsvorgänge zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.9Überweisung BV Hombruch: Brünninghausen: Verkehrssituation bei BVB SpielenZur Vorlage · 01160-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — überweisen
Ergebnis: vertagt - 5.10Straßenausbau, hier: Bitte um SN (CDU)Zur Vorlage · 01794-26 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist der Straßenausbau in Dortmund, wobei die Fraktion detaillierte Informationen zu den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 einfordert.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen zur finanziellen und operativen Umsetzung von Straßenbauarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten, aufzuzeigen, welche Mittel für Reparaturen, Instandsetzungen und Wiederherstellungen pro Haushaltsjahr angesetzt und im genannten Zeitraum tatsächlich verbaut wurden. Zudem wird nach der Anzahl der geplanten und realisierten Bauprojekte sowie nach der jährlich fertiggestellten Fläche in Quadratmetern gefragt.
Neben den quantitativen Daten befasst sich die Anfrage mit administrativen Abläufen. Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche systemischen Maßnahmen zur Beschleunigung von Prozessen innerhalb der letzten Wahlperiode bereits umgesetzt wurden. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, welche weiteren Verfahrensverbesserungen im Bereich des Straßenausbaus noch ausstehen und zeitnah realisiert werden sollen. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Ausschusses am 12. Mai 2026 vorgesehen.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.11Überweisung ABöAB: Graffiti-Schmierereien in Dortmund, hier: Bitte um SN (CDU)Zur Vorlage · 01414-26/2 · Bitte um Stellungnahme CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Bitte um Stellungnahme zum Thema Graffiti-Schmierereien im öffentlichen Raum der Stadt Dortmund eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf die Auswirkungen von Schmierereien auf das Stadtbild sowie die damit verbundenen Kosten für Reinigung und Instandsetzung.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene organisatorische und prozessuale Aspekte abgefragt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob im Tiefbauamt eine eigene Organisationseinheit oder Arbeitsgruppe für die Beseitigung von Graffiti zuständig ist und wie diese personell sowie in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgestellt ist. Dabei soll konkret geklärt werden, welche Flächen oder Objekte, wie etwa Brücken, Unterführungen oder Lärmschutzwände, in den Verantwortungsbereich dieser Einheit fallen.
Des Weiteren wird nach der Vorgehensweise bei der Erkennung von Schmierereien gefragt. Es soll dargelegt werden, ob die Beseitigung primlich auf Meldungen aus der Verwaltung oder durch Bürger erfolgt oder ob regelmäßige Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt werden. Zudem werden die Meldewege für die Bürgerinnen und Bürger sowie die durchschnittliche Dauer bis zur Entfernung der Graffiti erfragt. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen über die jährlichen Kosten, die der Stadt Dortmund für die Beseitigung von Graffiti im öffentlichen Raum entstehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.12Tiefbauamt, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01933-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema Tiefbauamt in die kommende Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün eingebracht. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung ist für die Sitzung am 12. Mai 2026 vorgesehen.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Einbringung vor und ist als öffentliche Sitzung angekündigt.
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- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.12.1Nachtrag: 11.05.2026 +TV: Tiefbauamt, hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01933-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 01933-26/1 wurde der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün um eine Stellungnahme zur aktuellen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachbereichen des Planungs- und Tiefbauamts gebeten. Hintergrund der Anfrage ist die zunehmende Bedeutung integrierter Ansätze bei zentralen städtischen Infrastruktur- und Mobilitätsprojekten, wie sie etwa im Rahmen des Masterplans Mobilität oder bei Projekten wie der Speicherstraße und der Münsterstraße praktiziert werden.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur fachlichen Einordnung der derzeitigen Projektorganisation. Es wird um eine Bewertung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen 61, 63, 66, 67 sowie der Straßenverkehrsbehörde gebeten. Dabei sollen die Rolle von Formaten wie dem Verkehrswendebüro sowie die Vermeidung von Schnittstellenverlusten und die effiziente Nutzung personeller Ressourcen untersucht werden. Zudem wird gefragt, wie der frühzeitige Abgleich von konzeptionellen Planungen mit baulichen und verkehrsrechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten sichergestellt wird.
Des Weiteren sollen Erfahrungen zu Hemmnissen bei der Umsetzung von Projekten zur Umgestaltung von Straßenräumen, etwa in der Saarlandstraße, der Münsterstraße oder am Heiligen Weg, sowie zur Integration verschiedener Programme wie der Straßenoffensive und der Veloroutenplanung eingeholt werden. Die Verwaltung soll zudem die Wirksamkeit optimierter Abstimmungsprozesse im Baugenehmigungsverfahren sowie etwaigen weiteren Optimierungsbedarf in der Projektorganisation darlegen. Ziel ist eine systematische Auswertung der bisherigen Erfahrungen als Grundlage für die Weiterentwicklung der Kooperationsstrukturen in der Stadtverwaltung.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Angelegenheiten der Friedhöfe
- 6.1Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2026Zur Vorlage · 01694-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss der Friedhöfe Dortmund wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 12. Mai 2026 über den ersten Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2026 informiert. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Kenntnisnahme des Berichts, welcher die Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs darstellt.
Die Grundlage für die Vorlage bildet die Satzung zur Einrichtung und Geschäftsordnung der Eigenbetriebe in Nordrhein-Westfalen, wonach der Eigenbetrieb den Betriebsausschuss regelmäßig über die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen in Form von Zwischenberichten in Kenntnis setzen muss. Der Bericht bietet somit einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Berichts keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim zuständigen Dezernenten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Angelegenheiten der Stadtentwässerung -nicht besetzt-
- 8Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- 8.1Vortrag: Nordausgang Hbf. hier: Antrag (B'90/Die Grünen + Volt) -lag bereits zur Sitzung am 18.03.2026 vor-, hier: Mündliche Berichterstattung der VerwaltungZur Vorlage · 01358-26/1 · Antrag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Antrag zur Tagesordnung gestellt, der Maßnahmen zur Aufwertung des nördlichen Umfelds des Hauptbahnhofs zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf einen bereits im April 2022 eingereichten Prüfauftrag, welcher die Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Rad- und Fußverkehrsführung sowie die barrierefreie Verknüpfung zum Nordausgang zum Ziel hatte.
Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, dem Ausschuss einen Vorschlag mit kurzfristigen Aufwertungsmöglichkeiten vorzulegen. Als konkrete Maßnahmen werden eine neue Pflasterung des Gehwegs zwischen der DB-Verkehrsstation und der U-Bahn-Station auf der Nordseite der Paul-Winzen-Straße sowie eine barrierefreie Gestaltung der Umsteigewege zum Bus vorgeschlagen. Zudem sollen Abstellflächen für E-Tretroller vor dem DB-Zugang markiert und Fahrrad-Stellplätze, beispielsweise auf der Fläche vor dem Cinestar, montiert werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die gärtnerische Gestaltung einer Grünfläche, auf der zuvor Baucontainer der Stadtbahn platziert waren. Hier wird eine Aufwertung mit möglichem ökologischem Mehrwert angestrebt. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit neuen Informationen zur Zeitplanung bei der Entwicklung des nördlichen Bahnhofsumfeldes.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Nachtrag: 04.05.2026 +NV: Blühwiesen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01190-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zum Zusatz- und Ergänzungsantrag der Partei Die Linke bezüglich der Entwicklung von Blühwiesen Stellung. Grundlage der Maßnahmen ist die im August 2019 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Grünflächenstrategie, die eine ökologische Bewirtschaftung der Grünanlagen vorsieht.
Das Grünflächenamt wandelt im Rahmen dieser Strategie kontinuierlich intensiv gemähte Rasenflächen in extensive, blütenreiche Wiesenflächen um. Bisher wurden im Stadtgebiet etwa 150 Hektar auf über 80 Flächen umgewandelt, wozu unter anderem auch der Borsigplatz gehört. Die Bewirtschaftung erfolgt nach fachlicher Praxis durch eine ein- bis zweimal jährliche Mahd, wobei das Mahdgut abgeschwadet und abgeräumt wird. Die erste Mahd findet Mitte Juni statt, die zweite zwischen September und Oktober, wobei die Planung von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängt. Für diese Aufgaben nutzt das Grünflächenamt Spezialmaschinen wie Schwader, Heuwender und eine Ballenpresse.
Die Umwandlung von Flächen soll auch künftig fortgesetzt werden, wobei neben ökologischen Zielen auch die Funktionalität und die Nutzung der Grünanlagen als Freizeitflächen berücksichtigt werden. Dortmund ist zudem Gründungsmitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ und wurde im Verfahren „Stadtgrün Naturnah“ in den Zeiträumen 201
19-2022 sowie 2023-2026 mit dem Silber-Award ausgezeichnet.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.1Nachtrag: 07.05.2026 +TV: Überweisung AKUSW: Blühwiesen (Antrag Die Linke + TP)Zur Vorlage · 01190-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01190-26/1 wird der Rat der Stadt Dortmund um die Beschlussfassung über die Erarbeitung eines einheitlichen Pflegekonzepts für Wildblumenwiesen gebeten. Der Antrag orientiert sich an einem bereits vorliegenden, einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept zu erstellen, das die Pflege bestehender sowie neu anzulegender Wildblumenwiesen im Stadtgebiet regelt. Dabei sollen die Ziele der Klimaanpassung, die Förderung der biologischen Vielfalt sowie die ökologische Aufwertung des öffentlichen Raums im Fokus stehen. Zudem wird die Integration dieses Konzepts in die reguläre Grünflächenbewirtschaftung sowie die Überführung geeigneter Rasenflächen in extensiv gepflegte Wildblumenwiesen nach fachlichen Kriterien angestrebt.
Als Begründung wird angeführt, dass extensiv gepflegte Wiesen zur Bewältigung von Hitzeperioden und Trockenstress beitragen, das Mikroklima durch Verdunstungsleistung verbessern und die Biodiversität fördern können. Zudem wird auf einen potenziell geringeren langfristigen Pflegeaufwand im Vergleich zu intensiv gemähten Rasenflächen verwiesen. Ein einheitliches Konzept soll die notwendigen Rahmenbedingungen für eine fachlich abgestimmte Pflege schaffen. Im Rahmen des Gremienlaufs wird zudem die Beteiligung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün angefordert.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zurückgezogen - 8.2.2Nachtrag: 06.05.2026 +TV: Überweisung AKUSW: Ökologisches Pflege- und Bepflanzungskonzept für öffentliche Grünflächen in Dortmund, hier: ZE-Antrag (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 01817-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01817-26/1 der Fraktionen L und T wird die Erarbeitung eines ökologischen Pflege- und Bepflanzungskonzepts für öffentliche Grünflächen in Dortmund beantragt. Der Antrag bezieht sich auf einen zuvor vertagten Antrag zu Blühwiesen und zielt auf eine biodiversitätsfördernde Stadtgestaltung ab.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein einheitliches Pflegekonzept für bestehende und neue Wildblumenwiesen erstellt. Dieses soll Standards für die Anlage und Pflege definieren, wobei der erste Schnitt auf geeigneten Flächen frühestens ab Mai erfolgen soll, um die Insektenpopulationen zu unterstützen. Zudem wird eine abschnittsweise Mahd vorgesehen. Für die öffentliche Bepflanzung, etwa auf Verkehrsinseln oder in Pflanzkübeln, wird eine Ausrichtung nach ökologischen Kriterien beantragt. Dabei sollen vorrangig heimische, pollenreiche Pflanzenarten verwendet und sterile Zuchtformen vermieden werden.
Des Weiteren soll die Umstellung bestehender Grünflächen auf biodiversitätsfördernde Strukturen, wie die Ausweitung von Wildblumenwiesen und die Reduzierung intensiv gepflegter Rasenflächen, schrittweise erfolgen. Das neue Konzept soll in die reguläre Grünflächenbewirtschaftung integriert werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, verbindliche Leitlinien für eine insektenfreundliche und klimaanpassungsfähige Begrünung zu erarbeiten und die Maßnahmen öffentlich transparent darzustellen. Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt und soll im Rat der Stadt beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 9Anfragen -nicht besetzt-
- 10Informationen der Verwaltung
- 10.1Bericht zum Regionalpakt Hochwasserschutz Emscher-Lippe, hier: Mündliche Berichterstattung der VerwaltungErgebnis: zur Kenntnis genommen