Straßenzustand Lütgendortmunder Hellweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Straßenzustand des Lütgendortmunder Hellwegs auf den Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund reagiert. Das Tiefbauamt führt aus, dass die Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert ist und gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Da die verkehrspolizeiliche Unfallauswertung keine signifikanten Auffälligkeiten oder Gefahrenlagen aufweist, wird eine allgemeine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nicht in Betracht gezogen. Eine Ausnahme sieht jedoch der Lärmaktionsplan vor, der im Abschnitt Kesselborn bis Lütgendortmunder Straße im Laufe des Jahres 2026 eine Reduzierung auf 40 km/h aus Lärmschutzgründen vorsieht.
Hinsichtlich der Fahrbahndecke teilt die Verwaltung mit, dass tiefe Schadstellen bereits ausgebessert wurden. Eine vollständige Neuasphaltierung ist derzeit nicht geplant, die Verkehrssicherheit soll durch regelmäßige Kontrollen und punktuelle Ausbesserungen gewährleistet werden.
Die Prüfung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich des Lütgendortmunder Hellwegs 144 bis 164 ergab laut der Unfallkommission und der Auswertung der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums keine Unfallhäufungsstelle. Mobile Messungen des Ordnungsamtes zeigten zudem eine Überschreitungsquote von lediglich 2,88 %. Die Voraussetzungen für eine stationäre Anlage sind somit nicht gegeben.
Bezüglich der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lütgendortmunder Hellweg/Flaspoete ist eine technische Umprogrammierung prinzipiell möglich, würde jedoch zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 35.000 Euro verursachen. Die Verwaltung rät von dieser Maßnahme ab, da die Wirksamkeit zur Geschwindigkeitskontrolle als fragwürdig eingestuft wird und mit einer erhöhten Lärm- sowie Umweltbelastung durch häufige Brems- und Beschleunigungsvorgänge zu rechnen ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.05.2026zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026zur Kenntnis genommen
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