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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift
- 2Einwohnerfragestunde
- 3Berichte/Themen
- 3.1Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
- 3.2Berichte aus den Ausschüssen
- 3.3Berichterstattung zur IGA27
- 3.4Stellvertretung für den Beirat Nahmobilität
- 4Vorlagen
- 4.1Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.Zur Vorlage · 01596-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01596-26 befasst sich mit dem Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, dessen Mitgliedschaft in der Stadt Dortmund auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002 zurückgeht, verfolgt das Ziel, die Dortmunder Stadtbezirke aufzuwerten und deren Attraktivität für die Bevölkerung, die Wirtschaft sowie für Besucher zu steigern. Ein wesentlicher Zweck der Organisation ist zudem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Mitgestaltung der Stadtbezirke.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 282 Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Für diese Vorhaben hat der Verein eine Summe von rund 673.000 Euro ausgezahlt. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Vereinsbudgets für das Jahr 2025. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Verabschiedung des Berichts keine personellen oder klimatischen Auswirkungen entstehen und keine zusätzlichen Fördermittel beansprucht werden. Die Vorlage ist für verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt, den Hauptausschuss sowie diverse Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 4.2Projekt "KinderCampus" – Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten Projekteinsätze bis 12/2026Zur Vorlage · 00228-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Projektlaufzeit des Modellprojekts „KinderCampus“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Laufzeit ohne inhaltliche Erweiterung fortzuführen und gleichzeitig drei befristete Planstellen im Fachbereich Schule bis zum Ende des Jahres 2026 zu verlängern. Dies betrifft die fachbereichsübergreifende Projektleitung sowie zwei Campus-Managerinnen und Campus-Manager an den Modellstandorten.
Das Projekt, das in gemeinsamer Verantwortung des Fachbereichs Schule, des Jugendamts und des Eigenbetriebs FABIDO steht, umfasst die Standorte Hörde sowie Westerfilde und Bodelschwingh. Ziel ist eine integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung, die die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Jugendfreizeitstätten sowie Akteuren im Quartier stärken soll.
Die personellen Mehraufwendungen für die befristeten Stellen ab dem 1. September 2026 belaufen sich auf insgesamt 97.100 Euro. Diese Kosten sollen durch Minderaufwendungen im Bereich der sozialen Jugendhilfe (SuDL Soziales) gedeckt werden. Zudem fallen Sachaufwendungen in Höhe von 25.000 Euro an, die durch Einsparungen innerhalb des Projekts finanziert werden sollen.
Die Verlängerung dient der Sicherung bestehender Strukturen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen. Eine Entscheidung über eine zweite Projektphase, die einen Zeitraum von 2027 bis 2019 umfassen würde, ist für den Herbst 2026 geplant. Aufgrund der Sitzungstermine wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen, um eine Entscheidung des Rates am 28. Mai 2026 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 4.3Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV)Zur Vorlage · 01592-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Teilkonzept „Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Strategie zur Entwicklung des Verkehrsangebots und als Grundlage für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans beschließen. Das Konzept ist Teil des Masterplans Mobilität 2030.
Ziel der Vorlage ist es, den Anteil des ÖPNV am Modal Split von 21,7 % im Jahr 2019 auf 28 % ab dem Jahr 2035 zu steigern. Die jährlichen Fahrgastzahlen sollen von rund 120 Millionen auf etwa 175 bis 190 Millionen ansteigen. Langfristig soll der Umweltverbund zwei Drittel aller Wege abdecken, während der motorisierte Individualverkehr auf ein Drittel sinken soll. Parallel dazu werden CO2e-Einsparungen angestrebt, die bis 2040 auf 49.400 Tonnen pro Jahr ansteigen sollen. Die Maßnahmen umfassen die Weiterentwicklung von Schiene, Bus, Bedarfsverkehr und Mobilitätsknotenpunkten sowie die Förderung von Intermodalität und Automatisierung.
Für den laufenden Betrieb des ÖPNV werden Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich erwartet, wobei die Fahrgelder derzeit nur 63 % der Kosten decken. Die Finanzierung der im Teilkonzept enthaltenen Maßnahmen ist aktuell nicht gesichert; die Mittel müssen aus Haushaltsmitteln, zweckgebundenen Einnahmen sowie Bundes- und Landesfördermitteln bereitgestellt werden. Die Verwaltung bereitet zur Konkretisierung der Inhalte eine gesonderte Vorlage zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans vor. Die Anhörungen der Bezirksvertretungen sind für den Zeitraum Mai bis Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
- 4.4Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Baubeschluss für die Neugestaltung des Sportparks Scharnhorst fassen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 18,204 Millionen Euro brutto, wobei eine Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund um 17,434 Millionen Euro ab den Haushaltsjahren 2027 vorgesehen ist. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen. Mögliche Förderungen durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz“ können den städtischen Zuschussbedarf reduzieren.
Die Neugestaltung umfasst eine etwa 12 Hektar große Fläche und zielt auf Barrierefreiheit, Inklusion sowie ökologische Aufwertung ab. Geplant ist eine Spielfeldlandschaft mit Laufbahnen, Streetball-, Handball- und Fußballfeldern sowie eine Bewegungslandschaft mit Calisthenics, Boule und Naturpfaden. Ein zentrales Element ist ein Ensemble aus drei eingeschossigen Gebäuden, das ein bestehendes Vereinsgebäude ersetzt und nach energetischen Standards mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Nach der Fertigstellung fallen jährliche Abschreibungen sowie Unterhaltungskosten an. Für den Betrieb sind zwei zusätzliche Planstellen vorgesehen, wobei alternativ die Beauftragung eines externen Dienstleisters möglich ist. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung von Fachbereichen, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie Schulen und Kitas. Da ein Verein aus dem Projekt zurückgetreten ist, entfällt die Planung eines Talentcenters. Um eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 09.07.2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, von der üblichen Gremienfolge abzuweichen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 4.5Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage zum Sportpark Scharnhorst informiert über Änderungen bei den Finanzierungsoptionen für das Bauvorhaben. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Hierbei sind im Bereich Sportinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) für das Projekt vorgesehen.
Durch diese Zuweisung entfällt die Finanzierungsoption, die eine Förderung ausschließlich durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SKS) ohne LuKIFG-Mittel vorsah. Zudem wurde seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die nach dem LuKIFG bereitgestellten Mittel als kommunale Eigenmittel für SKS-Projekte eingesetzt werden können.
Es verbleiben somit zwei mögliche Finanzierungswege. Die Option einer reinen Förderung durch LuKIFG würde bei einem Investitionsvolumen von 18,204 Millionen Euro einen benötigten Investitionszuschuss von 7,734 Millionen Euro erfordern. Die Option einer kombinierten Förderung durch LuKIFG und SKS sieht vor, dass bei maximaler SKS-Förderung und Berücksichtigung der LuKIFG-Mittel als Eigenanteil kein zusätzlicher Investitionszuschuss erforderlich wäre. Dies setzt jedoch voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen vom Fördermittelgeber als förderfähige Kosten anerkannt wird.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 4.6Situation von obdach- und wohnungslosen Menschen mit Behinderungen in DortmundZur Vorlage · 01038-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beantwortung von Anfragen zum Stand der 01038-26/2 erläutert die Situation von obdach- und wohnungslosen Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Das Sozialamt führt dazu aus, dass keine spezifischen Zahlen zu Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen erhoben werden, da eine valide Datenerhebung aufgrund der Lebenslage dieser Personen als schwierig eingestuft wird.
Den Streetworkern des Sozialamtes sind etwa zehn Personen bekannt, die körperlich stark beeinträchtigt sind und auf Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen sind, jedoch die städtischen Übernachtungsangebote nicht nutzen. Eine weitere, wechselnde Gruppe von etwa zehn Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen übernachtet regelmäßig in der Männerübernachtungsstelle.
Da die Art und das Ausmaß der Einschränkungen sehr unterschiedlich sind, gibt es keine standardisierten Unterbringungsangebote. Die Betreiber der Notschlafstellen arbeiten mit dem Sozialamt zusammen, um im Einzelfall angemessene Lösungen zu finden. Die regulären Unterbringungsmöglichkeiten sind nicht barrierefrei, wobei bei Bedarf barrierefreie Plätze, etwa in der Übergangseinrichtung Weiße Taube, genutzt werden können. Für Personen, die Unterbringungsorte nicht selbstständig erreichen können, organisiert das Sozialamt bei Bedarf Fahrten mit Taxis oder Behindertenfahrdiensten und übernimmt die anfallenden Kosten.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 4.7Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021 - Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen AgendaZur Vorlage · 01589-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01589-26 legt den vierten Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 vor. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, wobei die Vorlage auch zur Information für den Seniorenbeirat, verschiedene Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dient. Der nächste Bericht ist für das zweite Quartal 2027 geplant.
Die Vorlage führt potenzielle personelle und finanzielle Mehrbedarfe für bestimmte Aufgaben auf. Geplant ist die Einrichtung eines Gentrifizierungsmonitorings sowie die Fortführung einer Studie zum Wohnraumbedarf mobilitätseingeschränkter Personen. Für die Baulandentwicklung ist die Automatisierung der Geodatenanalyse für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem wird auf die Befristung von 2,5 Vollzeitstellen im Fachbereich 66 2 hingewiesen, deren Laufzeit am 30. Juni 2026 endet; eine Verlängerung wird vorbereitet.
Im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgt eine jährliche Überprüfung des Wohnungsneubaubedarfs sowie der Kennzahl zur Baurechtschaffung. Im Jahr 2025 wurden 584 Wohneinheiten geschaffen. Das Amt für Wohnen prüft Bindungsverlängerungen bei der Wohnraumförderung spätestens 24 Monate vor Ablauf. Im Jahr 2025 wurden 118 Wohnungen in fünf Projekten verlängert, 21 Wohnungen angekauft und 33 Wohnungen modernisiert. Zudem wurden 189 Gebäude zur Leerstandsermittlung kontrolliert. Eine Innenentwicklungsstrategie soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 4.8Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Sanierungs-/GeschäftsstraßenmanagementZur Vorlage · 00464-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zwei Beschlüsse zum Integrierten Handlungskonzept „Zentrale Nordstadt“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 fassen. Im Rahmen der Vorlage 00464-25 wird das Vergabe- und Beschaffungszentrum beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren für ein Sanierungs- und Geschäftsstraßenmanagement mit einem Volumen von 3.040.525 Euro durchzuführen. Die Verwaltung soll dabei ermächtigt werden, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Die Laufzeit der Ausschreibung ist auf zunächst vier Jahre ausgelegt, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere vier Jahre, sofern ein erneuter Ratsbeschluss erfolgt.
Zudem ist die Durchführung eines Quartiersfonds mit einem Budget von 220.000 Euro vorgesehen. Die Gesamtaufwendungen für beide Maßnahmen belaufen sich auf 3.260.525 Euro. Davon werden 70 Prozent durch Städtebauförderung refinanziert, was einem Fördermittelanteil von 2.282.367,50 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 978.157,50 Euro. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid über 5.016.200 Euro liegt bis zum Ende des Jahres 2034 vor.
Die Leistungsbeschreibung des Vergabeverfahrens orientiert sich an den Zielen des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“ sowie der Städtebauförderrichtlinie 2023. Um die Zeitplanung der Förderkulisse einzuhalten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich. Die Kenntnisnahme durch den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk erfolgt nach dem Ratsbeschluss.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 4.9Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Hof- und FassadenprogrammZur Vorlage · 00622-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Durchführung des „Hof- und Fassadenprogramms“ für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beschließen. Das Programm ist Teil des Integrierten Handlungskonzepts Zentrale Nordstadt und dient der städtebaulichen sowie klimaresilienten Aufwertung des Sanierungsgebiets „Südliches Nordmarktquartier“. Die Maßnahme umfasst die energetische Sanierung und Begrünung privater Immobilien, die Gestaltung von Fassaden, die Beseitigung von Graffitischäden sowie die Entsiegelung und Gestaltung von Innenhöfen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwendung ökologischer Baustoffe und dem Erhalt historischer Bausubstanz.
Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 2.073.750 Euro. Davon sind 70 Prozent, also 1.451.625 Euro, durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt, wofür ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt. Der städtische Eigenanteil beträgt 622.125 Euro und wird über das Amt für Stadterneuerung aus der Finanzstelle „Nordstadt Neu ab 2023 ff.“ bereitgestellt. Die jährlichen Auszahlungen bewegen sich in einer Spanne zwischen 376.250 Euro und 568.750 Euro.
Das Förderprogramm richtet sich an private Immobilieneigentümer. Es wird eine Hebelwirkung von mindestens sieben Euro privatem Kapital pro einem Euro öffentlicher Förderung angestrebt. Die Beratung der Antragstellenden erfolgt durch das Sanierungsmanagement und das Amt für Stadterneuerung. Für die Zeit nach 2030 ist eine separate Vorlage zur Weiterführung des Programms vorgesehen. Um die Zeitplanung der Förderkulisse zu gewährleisten, ist ein Ratsbeschluss im Mai 2026 erforderlich.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 4.10Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 4.11StadtbahnentwicklungskonzeptZur Vorlage · 01015-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Abschlussbericht der ersten Stufe des Stadtbahnentwicklungskonzepts zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die zweite Stufe des Konzepts weiter zu bearbeiten, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist eine Erhöhung der Gesamtaufwendungen für die gutachterlichen Leistungen von 200.000 Euro auf 585.000 Euro netto vorgesehen.
Die Kostenplanung sieht vor, dass bis zum Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 74.850,05 Euro angefallen sind. Für das Jahr 2026 sind 30.000 Euro netto eingeplant. Ab 2027 ist eine Finanzierung von 480.149,95 Euro netto erforderlich, sofern die Genehmigung durch den Stadtkämmerer vorliegt. Diese Kosten verteilen sich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das vorhandene Personal.
Im Rahmen des Konzepts sind bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Niederflurnetz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend umzusetzen. Für weitere spezifische Maßnahmen wird eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen, während andere Projekte aufgrund fehlender Förderfähigkeit vorerst zurückgestellt werden sollen. Für eine weitere Maßnahme ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen. Insgesamt werden 13 Maßnahmen der Prioritäten A und B für eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen. Die Beauftragung der zweiten Stufe soll gemäß Stufenvertrag erfolgen, wobei die Planungskosten um 400.000 Euro netto zuzüglich Zusatzleistungen steigen.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 4.12Einsatz "Digitaler Friedhofsplan" bei den Friedhöfen DortmundZur Vorlage · 38632-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung vom 24. Juni 2025 zum Einsatz des digitalen Friedhofsplans Stellung. Der digitale Friedhofsplan wird als ein freiwilliges Zusatzangebot der Friedhöfe Dortmund beschrieben.
Um die digitale Barrierefreiheit der kartenorientierten Anwendung zu gewährleisten, werden nach Angaben der Verwaltung alle derzeit verfügbaren technischen Mittel genutzt. Dies umfasst neben der Anwendung des Corporate Designs auch die Einbindung von Funktionen des Browsers. So ist es den Anwendenden möglich, sich Inhalte, wie etwa Informationen zu Gräbern oder zur Taphophilia, per Sprachausgabe vorlesen zu lassen. Als Alternative zur digitalen Nutzung wird auf die fortlaufende persönliche Beratung und Unterstützung durch das Personal der Friedhöfe Dortmund verwiesen.
Die Friedhöfe Dortmund beabsichtigen, die technische Weiterentwicklung der Anwendung zu beobachten und die Barrierefreiheit sukzessive zu verbessern. In diesen Prozess soll auch der Softwarehersteller einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 4.13Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2027Zur Vorlage · 01454-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01454-26 sieht die Einstellung von insgesamt 391 Nachwuchskräften für das Haushaltsjahr 2027 vor. Davon entfallen 315 Stellen auf die Stadt Dortmund, wobei der Personalbedarf des Jobcenters in den Laufbahngruppen 1 und 2 enthalten ist. Für den feuerwehrtechnischen Dienst sind 24 Auszubildende sowie 52 Anwärter vorgesehen. Zusätzlich sollen jährlich 29 Quereinsteiger über eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt eingestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über das Ausbildungsbudget des Personal- und Organisationsamtes sowie das Budget der Feuerwehr. Für das Jahr 2027 ist ein Personalaufwand von 20.841.146,00 € veranschlagt. Ab 2027 ist ein Mehrbedarf bei den Sachaufwendungen aufgrund steigender Lehrgangsgebühren zu erwarten, während ab 2028 ein zusätzlicher Bedarf beim Personalaufwand prognostiziert wird.
Im Rahmen des Ausbildungskonzepts von FABIDO sind für 2027 zudem 95 Auszubildende für die praxisintegrierte Ausbildung zu Erziehern sowie voraussichtlich 15 Berufspraktikanten geplant. Des Weiteren werden 48 Plätze für die Ausbildung zur Kinderpflegerin angeboten. Das gesamte Programm umfasst 16 Berufe mit einem Mindestvoraussetzungsgrad von einem Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse. Ergänzend dazu werden zehn Projektausbildungsstellen im Rahmen der assistierten Ausbildung (ASA) sowie Angebote für die inklusive Ausbildung bereitgestellt. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Rat der Stadt Dortmund.
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- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 5Anfragen/Anträge
- 5.1Kürzungen in der EingliederungshilfeZur Vorlage · 02160-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Kürzungen in der Eingliederungshilfe“ in die Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 2. Juni 2026 aufzunehmen. Die Einbringung der Vorlage erfolgt als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur öffentlichen Beratung vor.
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- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 5.1.1Kürzungen in der EingliederungshilfeZur Vorlage · 02160-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Behindertenpolitischen Netzwerk der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag zur Debatte gestellt, der sich gegen geplante Kürzungen in der Eingliederungshilfe richtet. Der Antrag fordert, dass sich das Netzwerk gegen die aktuell diskutierten Einsparungen ausspricht und sich der Petition „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ sowie dem dazugehörigen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen anschließt.
Konkret werden Bund und Land dazu aufgefordert, keine gesetzlichen oder finanziellen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen, Pauschalierungen oder Einschränkungen der Eingliederungshilfe im SGB IX führen könnten. Zudem wird die Bundesregierung dazu angehalten, das Verfahren zur geplanten Änderung der Eingliederungshilfe transparent zu gestalten und die Stellungnahmen von Betroffenen-, Fach-, Sozial- und kommunalen Spitzenverbänden zu berücksichtigen.
Der Antrag bittet den Rat der Stadt Dortmund um Unterstützung des Vorhabens. Die Verwaltung soll zudem angewiesen werden, den Antrag an die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene sowie an die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen in Dortmund weiterzuleiten. Als Hintergrund werden Arbeitspapiere von Bund, Ländern und Kommunen angeführt, die Maßnahmen zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe vorsehen. Diese beinhalten unter anderem die Einschränkung des Wahlrechts bei Dienstleistern, die Reduzierung von Fahrdiensten sowie die Deckelung von Personalkosten.
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- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 5.2Umgang mit unsichtbaren BeeinträchtigungenZur Vorlage · 02161-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Umgang mit unsichtbaren Beeinträchtigungen“ in die Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 2. Juni 2026 aufzunehmen. Der Antrag wurde als Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient der Einbringung des Themas in das entsprechende Gremium.
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- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 5.2.1Umgang mit unsichtbaren BeeinträchtigungenZur Vorlage · 02161-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Rahmen der Vorlage 02161-26/1 eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, die im Behindertenpolitischen Netzwerk am 2. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen ist. Gegenstand der Anfrage ist der Umgang mit unsichtbaren Beeinträchtigungen, insbesondere im Kontext der internationalen Aktion „Hidden Disabilities“.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstand dazu, ob die Aktion bekannt ist und welche Informationen über bereits bestehende Maßnahmen, Aktionen oder Informationsangebote in Dortmund vorliegen. Zudem wird nach dem Stand der Schulungen von Mitarbeitenden innerhalb der Verwaltung zum Thema „Hidden Disabilities“ gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung von Möglichkeiten zur Unterstützung und Förderung der Aktion sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung. Dabei sollen potenzielle Verwaltungsbereiche identifiziert werden, die für eine Beteiligung infrage kommen. Die Anfrage thematisiert zudem die Nutzung städtischer Infrastrukturen, wie etwa Anzeigen in den Verkehrsmitteln der DSW21 oder Stadtmöbel der Firma Ströer, um die Sichtbarkeit des Programms zu erhöhen.
Hintergrund der Anfrage ist das globale Sonnenblumen-Netzwerk, bei dem ein Sonnenblumenmotiv als Signal für Menschen mit nicht sichtbaren Einschränkungen dient. Das Symbol soll darauf hinweisen, dass die Träger oder die Trägerinnen gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung oder Zeit benötigen, ohne die Art der Beeinträchtigung offenlegen zu müssen.
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- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 6Mitteilungen