4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.02.20265Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
- 2.1Aktueller Bericht aus dem Dezernat und zur Zuwanderungslage - Mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.2GPA-Bericht - Hilfen zur Erziehung - Mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.3Vorstellung erster Zwischenergebnisse der Evaluation des Projektes "Dortmunder Weg - Umgang mit sog. Systemsprenger*innen"Zur Vorlage · 00509-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie werden die ersten Zwischenergebnisse der Evaluation des Projektes „Dortmunder Weg“ zur Kenntnis genommen. Das Projekt wurde als Reaktion auf die Herausforderung durch junge Menschen mit komplexen Hilfebedarfen ins Leben gerufen, für die herkömmliche Betreuungsangebote oft nicht ausreichen. Seit 2024 bietet das Projekt den Fachkräften des Jugendamtes verschiedene Formen der Beratung und Begleitung an.
Ein zentrales Element ist die Koordinierungsstelle, die paritätisch durch das Jugendamt und freie Träger besetzt ist. Ergänzend dazu ermöglicht ein Kriseninterventionsteam eine kurzfristige Versorgung in schwierigen Fällen. Das Projekt umfasst zudem den Aufbau und die Stärkung kommunaler sowie interkommunaler Netzwerke. Die Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt der Stadt Dortmund, wobei keine externen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Die begleitende Evaluation untersucht die Entscheidungsprozesse innerhalb der Einzelfallhilfen, die Bedingungen im Jugendhilfesystem sowie die Wirksamkeit des Projektes. Die ersten Ergebnisse der Untersuchung werden im Rahmen der Vorlage präsentiert. Ein Abschlussbericht der Evaluation wird dem Ausschuss im Oktober 2026 vorgelegt. Im Anschluss daran wird eine weitere Vorlage zur möglichen Fortführung des Projektes über den aktuellen Projektzeitraum hinaus erstellt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.4Strategische Neuausrichtung der stationären Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 01469-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Ausführungen des Jugendamtes zur strategischen Neuausrichtung der stationären Hilfen zur Erziehung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht vor, das Projekt „Dortmunder Weg“ zur Bewältigung komplexer Hilfebedarfe zu verstetigen und zu erweitern. Hierfür soll der Projekteinsatz ab dem 1. Januar 2027 in ein Fachreferat für komplexe Hilfen überführt werden. Die personelle Umsetzung soll durch die Umwidmung von 1,0 Planstellenanteilen erfolgen, wodurch kein personeller Mehrbedarf entsteht.
Für die Trägerförderung, welche die Koordinierungsstellen und das Kriseninterventionsteam umfasst, sind Sachaufwendungen vorgesehen. Diese sollen ab 2027 bei einer jährlichen Dynamisierung von 2,4 % voraussichtlich zwischen 833.333 € im Jahr 2027 und 1.073.742 € im Jahr 2030 liegen. Die aktuelle Befristung der Koordinierungsstelle endet im Dezember 2026, während die Trägerförderung bis Februar 2027 befristet ist.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Umwandlung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen (SIEH) in einen städtischen Eigenbetrieb zu prüfen. Der Prüfauftrag untersucht die Eignung dieses Modells zur Schließung bestehender und absehbarer Versorgungslücken im stationären Hilfesystem. Die Untersuchung soll konzeptionelle Grundlagen, organisatorische Strukturen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Erstellung eines Businessplanes umfassen. Ziel ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Förderung freier Jugendhilfeträger.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 2.4.1Nachtrag: 17.04.2026 Strategische Neuausrichtung der stationären Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 01838-26 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Zusatzantrag zur Vorlage 01838-26 eingereicht. Ziel des Antrags ist die Erweiterung der Prüfungsaufträge an die Verwaltung im Rahmen der Untersuchung zur Gründung eines städtischen Eigenbetriebs für stationäre Hilfen zur Erziehung.
Die Fraktion bittet darum, dass die Verwaltung im Zuge der Prüfung der Eigenbetriebsgründung zusätzliche Aspekte untersucht und entsprechende Grundlagen ausführt. Dazu gehört eine Kostenanalyse für die Bereitstellung von Plätzen, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen aus Dortmund vorbehalten bleiben sollen. Zudem soll die rechtliche Sicherheit und die Umsetzbarkeit einer Vereinbarung zur exklusiven Aufnahme von Dortmunder Kindern und Jugendlichen geprüft werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der konzeptionellen und personellen Ausgestaltung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Bedarfen sowie herausfordernden Verhaltensweisen, die in bisherigen Systemen nicht dauerhaft versorgt werden konnten. Die Verwaltung soll zudem die Option prüfen, die Aufgabe an einen freien Träger oder eine Trägergemeinschaft zu vergeben, sofern ein entsprechendes Fachkonzept vorliegt. Abschließend wird die Bewertung einer möglichen Einrichtung einer Clearingstelle beantragt, die eine befristete Aufnahme und Fallklärung bis zur dauerhaften Unterbringung der Betroffenen ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — überweisen
Ergebnis: überweisen - 2.5Institutionelles Schutzkonzept Jugendamt DortmundZur Vorlage · 01487-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01487-26 legt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ein institutionelles Schutzkonzept des Jugendamtes Dortmund zur Kenntnis vor. Das Konzept dient der Umsetzung des strategischen Ziels des Jugendamtes, den Kinderschutz zu gewährleisten, indem Qualitätsstandards weiterentwickelt und präventive Maßnahmen gestärkt werden.
Das vorliegende Rahmenkonzept bildet die organisatorische Grundlage für das gesamte Jugendamt, um Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch zu schützen. Es basiert auf gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Vorlage ist die Etablierung verbindlicher Strukturen, Verfahren und Haltungen innerhalb der Organisation.
Das institutionelle Rahmenschutzkonzept umfasst verschiedene Bausteine, darunter ein Leitbild, einen Verhaltenskodex, Risiko- und Potenzialanalysen sowie Regelungen zum Beschwerdemanagement und zum Umgang mit Verdachtsmomenten bei Kindeswohlgefährdung. Die Umsetzung erfolgt bereichs- und angebotsbezogen, wobei bereits 34 spezifische Schutzkonzepte für die verschiedenen Bereiche des Jugendamtes erarbeitet wurden. Das Konzept ist als dynamischer Prozess angelegt, der eine kontinuierliche Evaluierung und Fortschreibung vorsieht. Durch die Einbindung der Mitarbeitenden sollen Risiken erkannt und Schutzlücken geschlossen werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Einführung des Konzepts keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.5.1Nachtrag: 15.04.2026 Institutionelles Schutzkonzept Jugendamt DortmundZur Vorlage · 01487-26/1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird die Vorlage 01487-26/1 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage ist das institutionelle Schutzkonzept des Jugendamtes Dortmund.
Die Vorlage dient dazu, die Anlagen 1 bis 8 nachzureichen, welche der ursprünglichen Hauptvorlage nicht beigefügt waren. Mit der Vorlage wird die Kenntnisnahme dieser ergänzenden Unterlagen durch das Gremium beantragt.
Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine personellen oder finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso wird keine Klimarelevanz sowie kein Bezug zu Fördermitteln ausgewiesen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Jugendamt.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.6Stärkungskonzept Ein Schutzkonzept in Pflegefamilien der Pflegekinderhilfe des Jugendamtes der Stadt DortmundZur Vorlage · 01419-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01419-26 des Jugendamtes der Stadt Dortmund legt ein Stärkungskonzept für Pflegefamilien im Bereich der Pflegekinderhilfe vor. Das Konzept dient der Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie dem Schutz vor Gewalt. Die Grundlage für die Erarbeitung bildet das im Jahr 2021 beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), welches durch die Paragrafen 37b und 79a des SGB VIII den Auftrag zur Erstellung eines solchen Konzepts enthält.
Das vorliegende Dokument verfolgt neben dem Schutzaspekt auch das Ziel, die Resilienz und Selbstständigkeit der jungen Menschen zu fördern. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte unter Einbeziehung von Pflegekindern, Pflegeeltern und Fachkräften. Inhaltlich umfasst das Stärkungskonzept die Analyse bestehender Prozesse, die Definition von Präventions- und Interventionsmaßnahmen sowie die Festlegung von Handlungsabläufen für den Fall von Verdachtsmomenten hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung.
Die Verwaltung plant, das Konzept im praktischen Alltag umzusetzen und dessen Wirksamkeit im Rahmen einer Evaluation kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird im Termin am 22. April 2026 über die Vorlage zur Kenntnisnahme beraten. Personelle, finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.7Qualifizierungskonzept KinderschutzZur Vorlage · 01488-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01488-26 des Jugendamtes Dortmund sieht die Kenntnisnahme eines neuen Qualifizierungskonzepts zum Thema Kinderschutz im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor. Das Konzept dient der Umsetzung des strategischen Ziels des Jugendamtes, den Kinderschutz durch die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards, die Stärkung präventiver Maßnahmen und die Förderung fachlicher Kompetenzen zu gewährleisten.
Das Vorhaben ist als Bestandteil der strategischen Personalentwicklung konzipiert. Ziel ist es, die Handlungssicherheit und die fachliche Haltung der Mitarbeitenden zu stärken und eine einheitliche Schutzkultur zu etablieren. Die Qualifizierung erfolgt über zielgruppenorientierte Module, die sich an unterschiedlichen Rollen innerhalb der Behörde orientieren. Dies umfasst Führungskräfte, pädagogische Mitarbeitende mit und ohne Klientenkontakt, pädagogische Fachkräfte in Ausbildung sowie Verwaltungsmitarbeitende.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Module umfassen unter anderem den Basisordner Kinderschutz, das staatliche Wächteramt, den Umgang mit Verdachtsmomenten bei sexualisierter Gewalt, institutionelle Schutzkonzepte sowie Grundlagenwissen und Meldeketten. Darüber hinaus sind institutionsübergreifende Qualifizierungen vorgesehen, um die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu fördern und die Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes NRW umzusetzen. Das Konzept ist als dynamisches Instrument angelegt, das regelmäßig an fachliche und gesetzliche Entwicklungen angepasst werden soll. Mit der Umsetzung sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden, und es werden keine Fördermittel benötigt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.8Einschub „Sexualisierte Gewalt“ als Ergänzung für den Basisordner Kinderschutz.Zur Vorlage · 01490-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird darüber in Kenntnis gesetzt, den Basisordner Kinderschutz um den Einschub „Sexualisierte Gewalt“ zu ergänzen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes dient der Konkretisierung der Qualitätsstandards im Bereich des Kinderschutzes.
Der neue Einschub soll die fachliche Orientierung und die Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen stärken. Da sexualisierte Gewalt eine spezifische Form der Kindeswohlgefährdung darstellt, die sich durch besondere Dynamiken und oft indirekte Offenlegungen auszeichnet, wird das bestehende Standardverfahren fachlich vertieft. Die Ergänzung umfasst eine fachliche Einleitung zum Prüfverfahren, ein entsprechendes Schaubild mit Teilprozessbeschreibungen, eine Indikatorenliste für Hinweise auf sexualisierte Gewalt sowie einen Überblick über Erscheinungsformen, Kontexte und Täterstrategien.
Für die Jugendhilfedienste wurde das Kinderschutzverfahren zudem um eine Verfahrensanweisung ergänzt. Diese regelt das standardisierte Vorgehen der Mitarbeitenden des Bereichs 51/2 bei Eingang von Meldungen nach § 8a SGB VIII, sofern diese Anhaltspunkte für sexualisierte Gewalt enthalten. Der Inhalt des Einschubs wurde in einer Facharbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachkräften freier Träger erarbeitet und abgestimmt. Mit der Maßnahme entstehen keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Hauptdokument|2206359|2206360|2206361|2206362|2206363|2206364|2206365|2206366|2206367|2206368
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.9Integrierte Berichtswesen Kinderschutz „von der Prävention zur Intervention“Zur Vorlage · 01485-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01485-26 des Jugendamtes sieht vor, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie das integrierte Berichtswesen Kinderschutz mit dem Titel „von der Prävention zur Intervention“ zur Kenntnis nimmt. Ziel dieses Berichtswesens ist es, eine strukturelle Grundlage für die Transparenz über die Wirksamkeit, die Zielerreichung und den Ressourceneinsatz im Bereich des Kinderschutzes zu schaffen.
Das System soll eine datenbasierte Gesamtsteuerung ermöglichen, indem es Prävention und Intervention in einer integrierten Betrachtung zusammenführt. Dabei werden die Qualitätsentwicklung, die Netzwerkstrukturen sowie die Personalentwicklung in einer gemeinsamen Steuerungsperspektive verknüpft. Die Fachbereichsleitung soll dadurch eine Entscheidungsgrundlage für die Steuerung der Maßnahmen erhalten.
Durch eine altersdifferenzierte Analyse entlang der Lebensbiografie junger Menschen sollen Versorgungslücken frühzeitig identifiziert und Bedarfe präzisiert werden. Zudem dient das Berichtswesen dazu, die Verwendung der finanziellen Mittel von Bund, Land und Kommune transparent darzustellen. Ein weiterer Aspekt ist die systematische Abbildung von Qualifizierungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Landeskinderschutzgesetzes. Abweichungen von den gesetzten Zielen sollen transparent ausgewiesen und durch konkrete Steuerungsvereinbarungen hinterlegt werden. Mit der Einführung des Berichtswesens soll der strategische Anspruch des Jugendamtes zur Gewährleistung des Kinderschutzes operationalisiert werden. Es entstehen durch die Maßnahme keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen, und es werden keine zusätzlichen Fördermittel benötigt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.10Erster gemeinsamer Jahresbericht zur 8b BeratungZur Vorlage · 01527-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird im Rahmen der Sitzung am 22. April 2026 den ersten gemeinsamen Jahresbericht zur 8b-Beratung zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes dient der Information über die Beratung von Fachkräften und Berufsgeheimnisträgern, die im Bereich des Kinderschutzes mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Der Bericht thematisiert die Unterstützung von Personen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung fachliche Hilfe benötigen. Da viele beteiligte Fachkräfte der Schweigepflicht unterliegen, bietet das Angebot eine pseudonymisierte Beratung durch erfahrene Fachkräfte an. Dies ermöglicht eine fachliche Einschätzung sowie die Reflexion und Entwicklung von Handlungsschritten.
Mit der Vorlage sollen das Beratungsangebot vorgestellt, Transparenz geschaffen und die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Kinderschutz hervorgehoben werden. Zudem soll der Austausch und die Vernetzung zwischen den beteiligten Akteuren gefördert werden. Der Bericht wird erstmals gemeinsam von vier Beratungsstellen freier Träger sowie dem psychologischen Dienst der öffentlichen Jugendhilfe erstellt, wobei eine gemeinsame Weiterentwicklung des Berichts vorgesehen ist. Es ergeben sich aus der Vorlage keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.11Jahresbericht der ErziehungsberatungZur Vorlage · 01530-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01530-26 des Jugendamtes legt den siebten gemeinsamen Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen in Dortmund vor. Der Bericht umfasst die Arbeit von zwölf Beratungsstellen öffentlicher und freier Träger, die mit über 90 Fachkräften ein Unterstützungsangebot für Familien und junge Menschen bereitstellen. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird gebeten, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Der Bericht dokumentiert die Arbeit der Beratungsstellen im vergangenen Jahr und thematisiert fachliche sowie strukturelle Herausforderungen. Als Hintergrund werden gesellschaftliche Veränderungen, wirtschaftliche Unsicherheiten sowie digitale Einflüsse angeführt, die den Unterstützungsbedarf beeinflussen. Die Vorlage verweist dabei auf die strategischen Ziele des Jugendamtes, insbesondere auf die Förderung der Kooperation sowie die Sicherung gleichberechtigter Zugänge für junge Menschen und ihre Familien.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Hinweis auf die veränderte Förderlage durch das Land Nordrhein-Westfalen. Laut Dokument erhält die Stadt Dortmund für diesen Sektor keine Fördermittel mehr, was die kommunalen Beratungsstellen vor Herausforderungen stellt. Die Träger sind weiterhin auf die jährliche Beantragung entsprechender Mittel angewiesen. Der Bericht dient dazu, die Notwendigkeit politischer und institutioneller Weiterentwicklungen aufzuzeigen, um die Versorgungssicherheit und die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.11.1Nachtrag: 17.04.2026 Jahresbericht der ErziehungsberatungZur Vorlage · 01530-26/1 · Antrag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Antrag zur Tagesordnung gestellt, der die Durchführung eines Personalbemessungsverfahrens für die acht städtischen Beratungsstellen der Erziehungsberatung vorsieht. Der Antrag wird im Rahmen der Beratung des Jahresberichts der Erziehungsberatung zur Abstimmung vorgelegt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den Jahresbericht der Erziehungsberatung, in dem an verschiedenen Stellen auf eine unzureichende Personaldecke in den Beratungsstellen hingewiesen wird. Laut der Antragstellerin resultiert dies aus steigenden Fallzahlen sowie komplexeren und neuen Fragestellungen. Zudem wird angeführt, dass dauerhafte Erkrankungen einzelner Beschäftigter personell nicht mehr ausreichend aufgefangen werden können. Dies führe unter anderem zu längeren Wartezeiten für Erstgespräche bei den Beratungssuchenden und zu einer Zunahme der Belastung für die betroffenen Familien. Die Verwaltung soll durch das beantragte Verfahren die personelle Situation in den acht Beratungsstellen untersuchen.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 2.12Überweisung: Personalausstattung der Fachstelle §35 a SGB VIIIZur Vorlage · 01042-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks hat einen Antrag zur Tagesordnung des Beirats gestellt, der eine Entscheidung des Rats der Stadt Dortmund bezüglich der Personalsituation in der Fachstelle § 35a SGB VIII fordert. Der Antrag verlangt, dass die Verwaltung kurzfristig ein Konzept vorlegt, wie mit den fehlenden Personalkapazitäten umgegangen werden kann, ohne die Qualitätsstandards zu senken. Zudem soll die Einstellung von befristet Beschäftigten geprüft werden. Des Weiteren wird gefordert, dass der Verwaltung bis spätestens zum Sommer 2026 ein Vorschlag zur angemessenen Personalausstattung ab dem Haushaltsjahr 2027 unterbreitet wird.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Fachstelle für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung oder einer drohenden Behinderung zuständig ist. Laut dem Antrag steigen die Fallzahlen seit 2022 jährlich um durchschnittlich 8 Prozent, während die Stellenanteile in der Fachstelle im gleichen Zeitraum nicht ausreichend aufgestockt werden konnten. Die Verwaltung habe bereits Maßnahmen wie die Reduzierung von Standards oder Stellenverlagerungen vorgenommen, jedoch sei eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge aktuell nicht gewährleistet. Dies führe dazu, dass die Bereitstellung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen verzögert werde. Die Fachstelle übernimmt dabei die Prüfung von Ansprüchen, die Durchführung des Hilfeplanverfahrens sowie die Steuerung von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2.12.1Sachstandsbericht zur Fachstelle 35a /Stellungnahme aus Sitzung 10.12.25Zur Vorlage · 39083-25/4 · Beantwortung von Anfragen
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- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
- 10.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.13Städtische Förderung des Jugendrings Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 01339-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der städtischen Fördermittel für den Jugendring Dortmund sowie die anerkannten Jugendverbände für das Haushaltsjahr 2026. Die Gesamtsumme der Mittel beläuft sich auf 1.291.687,85 Euro, ergänzt durch 6.801,58 Euro an Restmitteln aus dem Vorjahr für die Projektförderung. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan des Jugendamtes vorgesehen.
Nach der vorliegenden Planung sind 325.000,00 Euro für die Tätigkeit des Jugendrings Dortmund vorgesehen. Für die anerkannten Dortmunder Jugendverbände stehen 500.900,00 Euro zur Verfügung. Die Projektförderung umfasst insgesamt 112.589,43 Euro. Innerhalb der Fördervereinbarung sind spezifische Projektbereiche mit festen Beträgen besetzt, darunter die Koordinierung der JuLeiCa mit 135.000,00 Euro sowie die Schaffung einer neuen Arbeitsstelle für den Bereich Kinderschutz mit 90.000,00 Euro. Weitere Mittel fließen in die Jugendbotschaft, die Arbeitsstelle „Jugend und Demokratie“ sowie die Arbeitsstelle „Zukunft braucht Erinnerung“.
Die Jugendverbände können über die Mittel im Rahmen der vereinbarten Voraussetzungen eigenverantwortlich entscheiden. Die Förderung umfasst die Grundförderung, Personalkostenzuschüsse für pädagogische Fachkräfte, Beihilfen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Freizeiten sowie Bildungsveranstaltungen. Zudem können bis zu 30 Prozent der Fördersumme für thematische Schwerpunkte eingesetzt werden. Die Verwendung der Mittel ist durch eine rechtsverbindliche Erklärung bis zum 31. März des Folgejahres nachzuweisen. Nicht verbrauchte Mittel bis zu einer Grenze von 5 Prozent der jährlichen Fördersumme können auf Antrag für das Haushaltsjahr 2027 vorgehalten werden.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 2.14Städtische Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verteilerschlüssel 2026 - 2030Zur Vorlage · 01341-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie befasst sich mit der Anpassung des Verteilerschlüssels für die städtische Beihilfe des Rings Politischer Jugend (RPJ) und seiner angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2026 bis 2030. Die Vorlage sieht vor, die Verteilung der Fördermittel aufgrund der veränderten Mandatsverteilung nach der Kommunalwahl vom 14. September 2025 neu zu regeln. Da sich ein Teil der Mittel nach der Anzahl der jeweils erlangten Mandate im Rat berechnet, ergibt sich eine neue Aufteilung der jährlichen Gesamtsumme von 23.600,02 Euro.
Die Förderung basiert auf einem Sockelbetrag von 20 Prozent der Gesamtförderung in Höhe von 786,67 Euro sowie einem zusätzlichen Aufstockungsbetrag von 248,42 Euro pro Ratsmandat. Die Mittel sind zweckgebunden für Bereiche wie Schulungs- und Bildungsarbeit, Mitgliederwerbung, internationale Zusammenarbeit sowie Organisationskosten vorgesehen. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 ff. vorhanden, wobei keine Ausweitung des Budgets erfolgt.
Die neue Verteilung umfasst die Mitgliedsorganisationen Jungsozialisten, Grüne Jugend, Junge Union, Junge Liberale und Linksjugend sowie den Dachverband RPJ. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der jährlich durch den Rat zu beschließenden Haushaltsmittel. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Änderung der Mittelverteilung liegt beim Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 2.14.1Städtische Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verteilerschlüssel 2026 - 2030- aus Sitzung 25.02.2026Zur Vorlage · 00966-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Zusatzantrag zur städtischen Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) sowie dessen angeschlossene Mitgliedsverbände vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Festlegung des Verteilerschlüssels für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, die Berechnung der Aufstockungsbeträge neu vorzunehmen. Grundlage der aktuellen Vergabe ist gemäß § 10.1 der Satzung des RPJ ein Verfahren, bei dem ein Sockelbetrag von 20 % zu gleichen Teilen an die Mitgliedsorganisationen und den Vorstand des RPJ ausgeschüttet wird. Die verbleibenden Mittel werden proportional nach der Anzahl der Ratsmandate verteilt, die den jeweiligen Mutterparteien im Rat der Stadt Dortmund zustehen.
Der Antrag weist darauf hin, dass einige Fraktionen aus Zusammenschlüssen bestehen, deren Teile keine Mitgliedsorganisation im RPJ sind. Die Verwaltung soll die Verteilung der Mittel unter Berücksichtigung der sich aus der Satzung ergebenden Änderungen neu berechnen. Der Antrag wurde zur Beratung und Abstimmung in den Ausschuss eingebracht.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zurückgezogen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — vertagt
Ergebnis: zurückgezogen - 2.15Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITAs im Kindergartenjahr 2026/2027Zur Vorlage · 01474-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll die Förderung bestimmter Kindertageseinrichtungen als plusKITAs für das Kindergartenjahr 2026/2027 beschließen. Die Vorlage des Jugendamtes sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen weiterhin zu fördern, um die Planbarkeit für die Träger sowie die Personalplanung der pädagogischen Fachkräfte zu gewährleisten. Die Förderung dient der Finanzierung von Fachkraftstellen und zielt darauf ab, inklusive Angebote sowie die individuelle Förderung von Kindern zu unterstützen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind laut Jugendamt haushaltsneutral. Die Verlagerung der Kontingente führt zu entsprechenden Anpassungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes, wobei die Mittel bereits im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt wurden. Da durch die Betriebseinstellung zweier Kindertageseinrichtungen Landesmittelkontingente frei geworden sind, schlägt die Verwaltung vor, diese an eine andere Einrichtung zu vergeben.
Die Grundlage für die Mittelverteilung bildet die Rechtsverordnung des Ministeriums zum Kinderbildungsgesetz. Die Höhe der Zuschüsse pro Einrichtung beträgt für das Kindergartenjahr 2026/2027 mindestens 37.902,29 Euro. Die künftige Verteilung der Landesmittel soll dabei Kriterien wie den landesweiten Kita-Sozialindex sowie neu in Betrieb gegangene Einrichtungen berücksichtigen. Eine erneute Beschlussfassung wird aufgrund geplanter Änderungen der Förderrichtlinien für den Zeitraum 2027/2028 als wahrscheinlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
- 3.1Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2025 - (Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter "https://arbeitsbericht.jrdo.de/jahr2025/"eingesehen werden)Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.2Arbeitsbericht 2025 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen
- 3.3Jahresbericht SchulsozialarbeitZur Vorlage · 39242-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 39242-25 sieht vor, dass der Schulausschuss sowie der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie den Jahresbericht der Kommunalen Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit Dortmund für das Schuljahr 2024/25 zur Kenntnis nehmen. Der Bericht dokumentiert die Strukturen, Entwicklungen und Herausforderungen innerhalb des Handlungsfeldes der Schulsozialarbeit.
In Dortmund sind derzeit 192 Fachkräfte der Schulsozialarbeit an 105 Schulen verschiedener Schulformen tätig, wobei etwa 171 Vollzeitstellen besetzt sind. Die Anstellung erfolgt über insgesamt 18 verschiedene Träger. Die Kommunale Koordinierungsstelle, die seit 2009 als trägerübergreifende Instanz agiert, ist im Fachbereich Schule angesiedelt. Ihre Aufgaben umfassen die Sicherung von Qualitätsstandards, die Fachberatung sowie die Vernetzungsarbeit gemäß § 13a SGB VIII. Im Zuge der Entwicklung wurde die Anzahl der Fachberatungen von ursprünglich drei auf sechs erweitert.
Die Steuerung des Handlungsfeldes erfolgt unter anderem durch den Lenkungskreis Schulsozialarbeit, in dem Vertretungen der unteren und oberen Schulaufsicht, der Stadtverwaltung, freier Träger sowie der Wissenschaft, etwa der Fachhochschule Dortmund, zusammenkommen. Die Finanzierung der Personalstellen erfolgt durch zweckentsprechende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der entsprechenden Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung. Weitere Fördermöglichkeiten sind nicht vorgesehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 16.04.2026 · 3. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.4Bericht Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder (2017-2025): Alle Kinder in Dortmund wachsen - auch unter schwierigen Lebensbedingungen - gesund auf.Zur Vorlage · 01256-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Gesundheitsamtes befasst sich mit dem Bericht zur Umsetzung des Gesundheitsziels „Alle Kinder in Dortmund wachsen – auch unter schwierigen Lebensbedingungen – gesund auf“ für den Zeitraum von 2017 bis 2025. Der Rat der Stadt Dortmund soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Dokumentation umfasst die Umsetzung von 14 Maßnahmen in den Bereichen Schwangerschaft, Kindertagespflege und Grundschule, wobei der Fokus auf der Prävention von Übergewicht liegt. Eine Befragung aus dem Jahr 2018 zeigt eine Beteiligungsquote von 84 Prozent bei den Grundschulen sowie 37,5 Prozent bei den Kindertagesstätten.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Sicherung personeller Ressourcen zur Fortführung der Maßnahmen. Seit Februar 2022 wird in Lütgendortmund ein Modellprojekt durch eine Gesundheitsfachkraft an zwei Grundschulen durchgeführt. Die Finanzierung dieses Projekts erfolgt über Fördermittel des GKV-Bündnisses für Gesundheit und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen 9 bis 14 im Verantwortungsbereich des Gesundheitsamtes fortzuführen und auszubauen. Insbesondere soll die Funktion der Schulgesundheitsfachkraft aus dem befristeten Projektstatus in eine dauerhafte Struktur überführt werden. Für die personelle Verstetigung ab dem Jahr 2027 ist eine entsprechende Regelung erforderlich. Dem Rat der Stadt wird hierzu ein gesonderter Evaluationsbericht vorgelegt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.5Evaluation Dortmunder GesundheitskioskZur Vorlage · 01426-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Evaluationsbericht zur Arbeit des Dortmunder Gesundheitskiosks zur Kenntnis. Das Pilotprojekt im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, das seit dem 1. März 2025 besteht, zielt darauf ab, den Zugang zu gesundheitlichen und sozialen Leistungen zu verbessern und die Gesundheitskompetenz zu fördern.
Die Auswertung zeigt, dass der Gesundheitskiosk im Zeitraum bis zum 22. Januar 2026 rund 1.600 Menschen erreichen konnte. Dabei wurden 329 Klientinnen und Klienten im Rahmen von 619 Beratungsgesprächen intensiv durch das Casemanagement unterstützt. Ein wesentlicher Erfolg liegt in der Verbesserung der kinderärztlichen Anbindung: Von 102 Kindern konnten 100 erfolgreich in die medizinische Versorgung vermittelt werden, was auch die Durchführung notwendiger Impfungen ermöglichte. Zudem arbeitet der Kiosk eng mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum zusammen, um die Unterstützung bei der Diagnostik von Verdachtsfällen auf Autismus oder ADHS zu leisten.
Die Finanzierung der personellen und strukturellen Ressourcen erfolgt derzeit über Mittel aus dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, die jedoch zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Eine Fortführung des Angebots ist nach fachlicher Einschätzung von einer Verstetigung der finanziellen Mittel ab dem 1. Januar 2027 abhängig. Für die Zukunft wird eine Ausweitung der Schwerpunkte auf Prävention und Gesundheitsförderung, etwa in den Bereichen Ernährung und Frauengesundheit, angestrebt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6Jahresbericht Suchtprävention 2025 der Verwaltung und Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACKZur Vorlage · 01322-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresbericht der Suchtprävention 2025 der Verwaltung sowie den Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACK zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage basiert auf dem Suchtpräventionskonzept aus dem Jahr 2024.
Im Rahmen der personellen Ressourcen wurden in den Fachbereichen 40, 51 und 53 insgesamt vier Stellen aufgestockt. Bei der Fachstelle FEEDBACK wurden drei befristete Stellen bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen, um das Programm „Check it!“ umzusetzen. In der Folge stieg die Zahl der erreichten Zielgruppen zwischen den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 um 155,7 % und die Anzahl der erreichten Schulen um 95,8 %. Ein Ausbau des Programms „Check it!“ auf bis zu 40 Schulen ist vorgesehen.
Die Vorlage befasst sich zudem mit der Weiterentwicklung und Verstetigung des Programms „Check it!“. Ziel ist die Sicherstellung der Planbarkeit für Schulen und Kinder- sowie Jugendeinrichtungen durch die dauerhafte Bereitstellung von Fachkräften. Zudem sollen Präventionsangebote zu aktuellen Konsumtrends ausgebaut, die Vernetzung im Suchthilfesystem Dortmund gestärkt und die Öffentlichkeitsarbeit erweitert werden. Eine Nicht-Entfristung der Stellen würde laut Vorlage zu Arbeitslosigkeit der Fachkräfte sowie zu Absagen geplanter Einsätze führen. Statistische Daten des Jahresberichts 2025 belegen unter anderem 15 Veranstaltungen des Programms „Check it!“ mit 1.115 Personen sowie die NACOA-Aktionswoche mit 10 Veranstaltungen und 550 erreichten Personen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen auf die Verwaltung werden als nicht vorhanden angegeben.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.7Projekt "KinderCampus" – Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten Projekteinsätze bis 12/2026Zur Vorlage · 00228-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Projektlaufzeit des Modellprojekts „KinderCampus“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Laufzeit ohne inhaltliche Erweiterung fortzuführen und gleichzeitig drei befristete Planstellen im Fachbereich Schule bis zum Ende des Jahres 2026 zu verlängern. Dies betrifft die fachbereichsübergreifende Projektleitung sowie zwei Campus-Managerinnen und Campus-Manager an den Modellstandorten.
Das Projekt, das in gemeinsamer Verantwortung des Fachbereichs Schule, des Jugendamts und des Eigenbetriebs FABIDO steht, umfasst die Standorte Hörde sowie Westerfilde und Bodelschwingh. Ziel ist eine integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung, die die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Jugendfreizeitstätten sowie Akteuren im Quartier stärken soll.
Die personellen Mehraufwendungen für die befristeten Stellen ab dem 1. September 2026 belaufen sich auf insgesamt 97.100 Euro. Diese Kosten sollen durch Minderaufwendungen im Bereich der sozialen Jugendhilfe (SuDL Soziales) gedeckt werden. Zudem fallen Sachaufwendungen in Höhe von 25.000 Euro an, die durch Einsparungen innerhalb des Projekts finanziert werden sollen.
Die Verlängerung dient der Sicherung bestehender Strukturen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen. Eine Entscheidung über eine zweite Projektphase, die einen Zeitraum von 2027 bis 2019 umfassen würde, ist für den Herbst 2026 geplant. Aufgrund der Sitzungstermine wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen, um eine Entscheidung des Rates am 28. Mai 2026 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.8Neuausrichtung der Gesamtstrategie Übergang Schule Arbeitswelt im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements Schule-ArbeitsweltZur Vorlage · 39244-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuausrichtung der Gesamtstrategie „Übergang Schule-Arbeitswelt“ im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements zur Kenntnis nehmen. Mit der Umsetzung der Strategie zur Entwicklung von Fachkräften wird das Regionale Bildungsbüro beauftragt, wobei der Beirat „Regionales Übergangsmanagement Schule-Arbeitswelt“ sowie die beteiligte Akteurslandschaft einzubeziehen sind. Eine jährliche Fortschreibung und Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms des Regionalen Bildungsbüros. Personelle Ressourcen werden teilweise über die landesseitige Förderung des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bereitgestellt, wobei die weitere Förderung ab 2027 derzeit noch ungewiss ist.
Die Weiterentwicklung der Strategie umfasst verschiedene Instrumente und Prototypen, darunter die Fokus-Konferenz sowie die „Berufsfelderkundungen“ über ein Buchungsportal. Weitere Projekte sind ein KI-gestützter Bot für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen, das „5-Sterne-Praktikum“ sowie der „Dortmunder Workday“. Bis zur nächsten Fokus-Konferenz im Frühjahr 2027 sollen diese Projekte priorisiert werden. Ein Entwurf für ein Finanzierungskonzept eines Projektfonds sowie die Ergebnisse der Testphase des KI-Bots werden im Dezember im Beirat vorgestellt.
Ein Kernbestandteil der Maßnahmen ist der „Ausbildungspakt Dortmund“, der die Vernetzung von Schulen mit lokalen Betrieben zur Förderung von Praktika und Ausbildungsverträgen anstrebt. Als digitale Plattform dient das Portal „Dortmund at work“ für die Vermittlung von Berufsfelderkundungen, Praktika, Ausbildungsplätzen und Freiwilligendiensten. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bildet die Gemeindeordnung.
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- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.9Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Baubeschluss für die Neugestaltung des Sportparks Scharnhorst fassen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 18,204 Millionen Euro brutto, wobei eine Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund um 17,434 Millionen Euro ab den Haushaltsjahren 2027 vorgesehen ist. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen. Mögliche Förderungen durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz“ können den städtischen Zuschussbedarf reduzieren.
Die Neugestaltung umfasst eine etwa 12 Hektar große Fläche und zielt auf Barrierefreiheit, Inklusion sowie ökologische Aufwertung ab. Geplant ist eine Spielfeldlandschaft mit Laufbahnen, Streetball-, Handball- und Fußballfeldern sowie eine Bewegungslandschaft mit Calisthenics, Boule und Naturpfaden. Ein zentrales Element ist ein Ensemble aus drei eingeschossigen Gebäuden, das ein bestehendes Vereinsgebäude ersetzt und nach energetischen Standards mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Nach der Fertigstellung fallen jährliche Abschreibungen sowie Unterhaltungskosten an. Für den Betrieb sind zwei zusätzliche Planstellen vorgesehen, wobei alternativ die Beauftragung eines externen Dienstleisters möglich ist. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung von Fachbereichen, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie Schulen und Kitas. Da ein Verein aus dem Projekt zurückgetreten ist, entfällt die Planung eines Talentcenters. Um eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 09.07.2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, von der üblichen Gremienfolge abzuweichen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 3.9.1Nachtrag: 21.04.2026 Sportpark Scharnhorst: BaubeschlussZur Vorlage · 00686-25/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage zum Sportpark Scharnhorst informiert über Änderungen bei den Finanzierungsoptionen für das Bauvorhaben. Hintergrund ist der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26. März 2026 zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Hierbei sind im Bereich Sportinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 9,7 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) für das Projekt vorgesehen.
Durch diese Zuweisung entfällt die Finanzierungsoption, die eine Förderung ausschließlich durch die Sport- und Freizeitbetriebe (SKS) ohne LuKIFG-Mittel vorsah. Zudem wurde seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die nach dem LuKIFG bereitgestellten Mittel als kommunale Eigenmittel für SKS-Projekte eingesetzt werden können.
Es verbleiben somit zwei mögliche Finanzierungswege. Die Option einer reinen Förderung durch LuKIFG würde bei einem Investitionsvolumen von 18,204 Millionen Euro einen benötigten Investitionszuschuss von 7,734 Millionen Euro erfordern. Die Option einer kombinierten Förderung durch LuKIFG und SKS sieht vor, dass bei maximaler SKS-Förderung und Berücksichtigung der LuKIFG-Mittel als Eigenanteil kein zusätzlicher Investitionszuschuss erforderlich wäre. Dies setzt jedoch voraus, dass das gesamte Investitionsvolumen vom Fördermittelgeber als förderfähige Kosten anerkannt wird.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 3.10Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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Beratungsfolge
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.11Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 19. SachstandsberichtZur Vorlage · 01091-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund hat den 19. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit Stand zum 31. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften dokumentiert den Fortschritt bei der Beseitigung von Instandhaltungsstau zur Sicherung der Funktionalität städtischer Gebäude.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Aufstockung bereits bestehender Instandhaltungsrückstellungen um einen Betrag von 825.415,05 € beschlossen. Zum Stichtag belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 8.389.533,51 €, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen. Für das Jahr 2025 ergaben sich durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen Erträge in Höhe von 241.101,72 €, während die Zuführungen durch Neubildungen und Aufstockungen Aufwendungen von 825.415,05 € verursachten.
Zudem wurde die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits laufender Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Synergieeffekte bei technisch zusammenhängenden Maßnahmen zu nutzen und den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, wodurch keine personellen Auswirkungen entstehen. Die finanzielle Belastung der Ergebnisrechnung erfolgt durch die Bildung der Rückstellungen im jeweiligen Haushaltsjahr, während die Inanspruchnahme der Mittel in den Folgejahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.12Überweisung: Sachstandsbericht zum Personalaufwuchs im Gesundheitsamt im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD).Zur Vorlage · 00899-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll einen Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zum Personalaufbau im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD) zur Kenntnis nehmen. Im Zeitraum von Februar 2020 bis Ende 2026 wurden verschiedene Fördermittel zur Schaffung von Planstellen genutzt. Dies umfasste über 1,2 Millionen Euro für 9,54 unbefristete Stellen sowie über 18,4 Millionen Euro für 35,66 befristete Stellen sowie weitere Mittel für 4,00 befristete Stellen. Die personellen Erweiterungen verteilen sich auf Bereiche wie die Amtsapotheke, den Infektionsschutz, den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie den Sozialpsychiatrischen Dienst.
Im Sozialpsychiatrischen Dienst wurden Stellen für Genesungsbegleiter und Sozialarbeiter geschaffen, um das Angebot von der Krisenintervention hin zu aufsuchender Beratung und langfristiger Begleitung zu erweitern. Im Zahnmedizinischen Dienst wurde Fachpersonal zur Durchführung von Reihenuntersuchungen in Kitas und Schulen gewonnen. Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst dienen zusätzliche Stellen der Bewältigung steigender Fallzahlen bei Schuleingangsuntersuchungen sowie der Ausweitung von Sprechstunden. Zudem wurden Stellen für die Koordination chronisch kranker Kinder, die Pressearbeit, die Gesundheitsförderung und die Koordination „Frühe Hilfen“ eingerichtet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch den Personalaufbau die Aufgabenwahrnehmung des Gesundheitsamtes verbessert wurde. Da der Förderzeitraum des Paktes zum 31.12.2026 endet und die befristeten Verträge auslaufen, wird ein Rückgang der Leistungsfähigkeit auf den Stand vor 2021 sowie eine Gefährdung der Erfüllung rechtlicher Vorgaben prognostiziert. Eine Verstetigung der personellen Ausstattung wird als notwendig dargestellt. Da Informationen zur Anschlussfinanzierung auf Bundes- und Landesebene noch fehlen, wird die Verwaltung den Rat fortlaufend informieren.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13Zuwendung für das Projekt “SkillPilots“ an das KITZ.DO in den Jahren 2026 -2028Zur Vorlage · 01543-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beabsichtigt, eine Zuwendung der Wirtschaftsförderung Dortmund für das Projekt „SkillPilots“ zu beschließen. Die Förderung umfasst jährlich 50.000 € für die Jahre 2026 bis 2028, was einer Gesamtsumme von 150.000 € entspricht. Voraussetzung für den Beschluss ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung durch das KITZ.DO in Kooperation mit der Dortmund Stiftung, der Karl-Kolle-Stiftung sowie potenziellen weiteren Drittmittelgebern.
Das Projekt „SkillPilots“, das im zweiten Quartal 2026 starten soll, zielt darauf ab, die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) im außerschulischen Bereich in Dortmund zu stärken. Kernbestandteile sind die Standardisierung von Lernmaterialien durch ein System aus Experimentierkisten sowie der Aufbau eines Pools aus Studierenden und Senioren als Honorarkräfte. Damit sollen Schulen, insbesondere offene Ganztagseinrichtungen, bei der Durchführung von Bildungsangeboten unterstützt werden.
Die Finanzierung für das Jahr 2026 erfolgt aus dem Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund. Für die Folgejahre 2027 und 2028 wird eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung geprüft. Das Projektvolumen beläuft sich über die Laufzeit von 36 Monaten auf rund 500.000 €. Neben der Sach- und Materialkostenabdeckung durch die Wirtschaftsförderung werden Personalkosten durch Stiftungsmittel und Drittmittel getragen. Ein Eigenanteil des Antragstellers wird in Form von Verwaltungs- und Koordinationsleistungen erbracht.
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Beratungsfolge
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.14Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 01408-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der 20. Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie die Bildung einer neuen Brandschutzrückstellung in Höhe von 57.705,00 Euro für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Aufstockung einer bestehenden Rückstellung für das Objekt BK Hacheney um 7.958,99 Euro vorgesehen. Für das Bürogebäude Freistuhl 7 verbleiben Rückstellungsbeträge in Höhe von 16.088,08 Euro, die ergebniswirksam aufgelöst werden.
Zum Stichtag beläuft sich das Rückstellungsvolumen für zehn in Bearbeitung befindliche Maßnahmen auf insgesamt 2.648.873,51 Euro. Im Bereich der brandschutztechnischen Verkehrssicherung stehen 502.714,00 Euro zur Verfügung, wobei im Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 67.156,05 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Strukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt städtischer Gebäude, wobei eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgesehen ist.
Im Bereich der Projektentwicklung des Fachbereichs Liegenschaften wurden Sofortmaßnahmen zur Betriebssicherung umgesetzt. Für das Westfalenkolleg ist die Standortsuche noch nicht abgeschlossen; ein Planungsauftrag ist für Februar 2027 vorgesehen, wobei vor der Übergabe an die Städtische Immobilienwirtschaft ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Fritz-Henßler-Haus steht eine Brandschutzsanierung für den vom Fritz-Henßler Berufskolleg genutzten Gebäudeteil noch aus. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
- 4.1Entwicklung der Kindertagespflege in Dortmund von 2015 bis heuteZur Vorlage · 00159-25/3 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage zur Entwicklung der Kindertagespflege in Dortmund die demografische Entwicklung der dort tätigen Personen für den Zeitraum von 2018 bis 2025 dargelegt. Eine Auswertung für den Zeitraum vor 2018 war aufgrund einer lückenhaften Datenlage nicht möglich.
Die Auswertung zeigt, dass die Altersgruppe der 41- bis 50-Jährigen seit dem Jahr 2021 die größte Gruppe der Kindertagespflegepersonen bildet. Im Jahr 2024 war erstmals die Anzahl der Personen in der Alterskohorte der 51- bis 60-Jährigen höher als in der Gruppe der 31- bis 40-Jährigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Tätigkeit in der Kindertagespflege häufig erst ab einem Alter von über 30 Jahren aufgenommen wird und teilweise nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgt.
Um die Gewinnung neuer Fachkräfte zu unterstützen, arbeitet das Jugendamt mit dem städtischen sowie den fünf freien Trägern zusammen. Im Jahr 2025 wurde die Kooperation mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg intensiviert. Im Rahmen der Ausbildung zur Kinderpflegerin konnten so 100 Praktikumsplätze in der Kindertagespflege bereitgestellt werden. Zudem beteiligte sich das Jugendamt gemeinsam mit den sechs Trägern an der Ausbildungsmesse des Berufskollegs, um für das Berufsfeld zu werben.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2KiBizZur Vorlage · 01054-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme des Jugendamtes zur Vorlage 01054-26/2 nimmt die Verwaltung auf einen Zusatzantrag der SPD-Ratsfraktion bezüglich der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Stellung. Die Verwaltung führt aus, dass die umfassenden Auswirkungen der Reform auf die Stadt Dortmund derzeit noch nicht absehbar seien. Zwar liegen Informationen zu punktuellen finanziellen Aspekten vor, wie etwa der Integration des Kita-Helfer-Programms in die Kindpauschalen sowie abgesenkten Träger-Eigenanteilen, jedoch fehlen Informationen zu weiteren Vorhaben wie den geplanten Chancen-Kitas.
Hinsichtlich der finanziellen Situation der Träger stellt die Verwaltung fest, dass diese als eigenständige juristische Personen nicht verpflichtet sind, der Verwaltung ihre Bilanzen offenzulegen. Eine Beurteilung etwaiger Finanzierungslücken sei daher nicht möglich. Zwar müssen die Träger gemäß § 39 Abs. 1 KiBiz die Mittelverwendung gegenüber dem Jugendamt durch vereinfachte Verwendungsnachweise darlegen, die letzte Prüfung dieser Nachweise bezieht sich jedoch auf das Kindergartenjahr 2019/2020. Aufgrund des Zeitabstands können keine aktuellen Aussagen zur finanziellen Ausstattung oder zu Rücklagenhöhen getroffen werden.
Die Verwaltung merkt an, dass die Konsequenzen der KiBiz-Reform für die Angebotsvielfalt und die Trägerlandschaft in Dortmund aufgrund fehlender Informationen zum Referentenentwurf aktuell nicht abgeschätzt werden können. Da sich der Gesetzesentwurf seit Ende Januar 2026 im Gesetzgebungsverfahren befindet, seien Veränderungen der organisatorischen und finanziellen Ausstattung der Träger derzeit noch nicht absehbar.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3SprachförderungZur Vorlage · 01083-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Thema Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen Stellung zu den Finanzierungsmodalitäten des aktuellen Förderzeitraums der „Sprach-Kitas“, der von August 2025 bis Juli 2026 läuft. Laut der zuständigen Fachabteilung ist gemäß den Vorgaben des LWL untersagt, Mittel aus anderen öffentlichen Förderungen, wie etwa KiBiz-Mittel, für den Eigenanteil im Rahmen des Sprach-Kita-Programms zu verwenden.
Zwei Träger haben gegenüber der Stadt Finanzierungsdefizite angemeldet. Während ein Träger die Nutzung von KiBiz-Mitteln aufgrund des Bezugs zur sprachlichen Bildung als zweckgemäß betrachtet, verweist die Verwaltung auf ein Rundschreiben des LWL, das die Verwendung von KiBiz-Mitteln für nicht durch KiBiz finanzierte Angebote ausschließt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Eigenanteile bisher durch eigene Vermögenswerte der Träger gedeckt wurden. Über eine Reduzierung oder Beendigung der Sprachbildungsprogramme liegen aktuell keine Mitteilungen vor; etwaige Veränderungen werden erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ersichtlich.
Hinsichtlich der Einführung von ABC-Klassen wird auf eine stadtweite Auswirkung hingewiesen. Basierend auf den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung von 2024 könnten etwa 38 % der untersuchten Kinder von dieser Maßnahme betroffen sein. Die regionalen Unterschiede bei der Ausprägung nicht-altersgerechter Sprachentwicklung reichen dabei von 17 % bis 80 %. Eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe prüft derzeit die potenziellen Wechselwirkungen mit der Organisation der Kitas und den bestehenden Sprachförderangeboten.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4Verfahren BuT-MittelZur Vorlage · 01084-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat auf Anfragen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Volt zum Verfahren der Bildung- und Teilhabe-Mittel (BuT) reagiert. Im Jahr 2025 wurden BuT-Leistungen für insgesamt 15.404 Personen ausgezahlt. Die vorliegenden Daten für den Zeitraum von 2023 bis 2025 weisen unter anderem 7.113 Fälle für die Schulbeihilfe mit einer Gesamtsumme von 17.860 Fällen sowie 4.498 Fälle für die Lernförderung mit einer Summe von 12.487 Fällen aus. Für das Schuljahr 2024/2025 sind zudem 24.501 Bewilligungen für Ausflüge, 7.702 Klassenfahrten und 24.557 Mahlzeiten dokumentiert. Während Sammelanträge über Träger abgewickelt werden, sind andere Leistungen individuell, etwa persönlich oder online, zu beantragen.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist das Projekt „Digitale Dortmund-Karte“, welches eine proaktive Gewährung von Leistungen in den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG vorsieht. Voraussetzung hierfür ist die rechtmäßige Kenntnis und Verarbeitung der anspruchsbegründenden Tatsachen sowie der erforderlichen personenbezogenen Daten durch das zuständige Sozialamt. Die technische Abstimmung der Schnittstellen erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit dem beauftragten Dienstleister und den beteiligten Leistungsträgern, wie etwa dem Jobcenter. Im operativen Betrieb dient die Dortmund-Karte mit dem Modul „Bildungskarte“ als Berechtigungsnachweis. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt bei zugelassenen Akzeptanzstellen, wobei die Abrechnung zwischen der Stadt Dortmund und diesen Stellen über ein verwaltungsinternes Verfahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4.1Nachtrag: 21.04.2026 Verfahren BuT-MittelZur Vorlage · 01084-26/3 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Bitte um Stellungnahme zum Verfahren der Vergabe von Mitteln aus dem Bildungspaket (BuT) eingereicht. Ziel der Anfrage ist es, Informationen über die Unterstützung bei der Beantragung dieser Leistungen zu erhalten, welche die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien an Bildungs- und Freizeitangeboten ermöglichen sollen.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung von zwei spezifischen Fragen. Zunächst wird gefragt, welche Einrichtungen in den Beratungsprozess zur Antragstellung involviert sind und welche Stellen die antragstellenden Klienten bei der ordnungsgemäßen Ausfüllung der erforderlichen Unterlagen unterstützen. Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, an welchen Orten und in welchem zeitlichen oder organisatorischen Rahmen diese Beratungen stattfinden. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5KindercampusZur Vorlage · 01611-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, das Thema Kindercampus als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026 aufzunehmen. Der Antrag zur Tagesordnung (Vorlagennummer 01611-26) beinhaltet die Bitte um die Aufnahme des genannten Punktes in die Beratungsordnung des Gremiums. Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5.1Nachtrag: 16.04.2026 KindercampusZur Vorlage · 01611-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen B90/Die Grünen + Volt, die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Fortführung und der Ausbau des Projekts „Kindercampus“.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung ein Verfahren zur Fortführung der bestehenden Modellstandorte in Westerfilde-Bodelschwingh und Hörde vorzulegen. Darüber hinaus soll die Verwaltung bis zu drei weitere Standorte im Stadtgebiet definieren, um das Projekt auszuweiten. Bei der Auswahl dieser Standorte soll insbesondere ein hoher Sozialindex berücksichtigt werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, dem Ausschuss Kostenschätzungen für die Fortführung der aktuellen Standorte sowie für eine mögliche Erweiterung ab dem Jahr 2027 zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Der Antrag bezieht sich auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, der die Entwicklung der beiden Modellstandorte sowie die Einrichtung der erforderlichen Planstellen vorsah. Die aktuellen Planstellen sind bis August 2026 befristet. Das Projekt verfolgt das Ziel, die kooperative Ganztagsbetreuung, die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie die Kooperation mit Bildungspartnern im Sozialraum weiterzuentwickeln. Zudem sollen die Jugendhilfe gestärkt und die Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit den Eltern verbessert werden, um die Entwicklungschancen für Kinder in schwierigeren Lebensumständen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.6KinderkommissionZur Vorlage · 01613-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026 gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Berücksichtigung der Kinderkommission als Thema in der anstehenden Sitzung.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung in den Ausschuss vor und ist als öffentliche Sitzung gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.6.1Nachtrag: 20.04.2026 KinderkommissionZur Vorlage · 01613-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen B90/Die Grünen + Volt, die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt. Mit der Vorlage 01613-26/1 wird die Beratung und Abstimmung über die Fortsetzung der Kinderkommission als Ratskommission für die laufende Wahlperiode beantragt. Die Einrichtung der Kommission soll gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen erfolgen.
Der Antrag sieht vor, dass die Kinderkommission in ihrer ersten Sitzung die bisherige Geschäftsordnung sowie mögliche notwendige Veränderungen prüft und über die Schwerpunktaufgaben für die kommenden Jahre berät. Als Ziel der Kommission wird die Unterstützung der ganzheitlichen und selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung von Kindern sowie die Förderung von Chancengerechtigkeit angeführt. Zudem soll die Kommission Impulse für eine kindorientierte Stadtentwicklung geben.
Die beratende Funktion der Kommission soll den Rat und dessen Ausschüsse dabei unterstützen, die Bildungslandschaft zu stärken und den Zugang zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in Schulen und Stadtteilen zu fördern. Gemäß der bestehenden Geschäftsordnung bleibt die Kommission bis zur Neuberufung nach der Kommunalwahl im Dienst.
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- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.7Barrierefreiheit und inklusive Nutzungsmöglichkeit der städtischen SpielplätzeZur Vorlage · 01641-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen der Vorlage 01641-26 einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzung am 22. April 2026 und befasst sich mit dem Thema Barrierefreiheit und der inklusiven Nutzungsmöglichkeit städtischer Spielplätze.
Mit dem Schreiben bittet die Fraktion darum, diesen Punkt bei der Aufstellung der Tagesordnung zu berücksichtigen. Die Fraktion gab zudem an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Vorlage ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses vorgesehen und dient der Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.7.1Nachtrag: 15.04.2026 Barrierefreiheit und inklusive Nutzungsmöglichkeit der städtischen SpielplätzeZur Vorlage · 01641-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt eine Anfrage zur Barrierefreiheit und zur inklusiven Nutzungsmöglichkeit der städtischen Spielplätze vor. Die Antragsteller bitten um einen aktuellen Sachstandsbericht der Verwaltung, der verschiedene Aspekte der Spielplatzgestaltung abdeckt.
Die Anfrage umfasst die Klärung der Standards, welche die Verwaltung für barrierefreie Spielplätze ansetzt, sowie die Identifizierung bestehender barrierefreier oder barrierearmer Spielplätze und deren Standorte. Zudem wird nach geplanten Umbaumaßnahmen zur Verringerung von Barrieren sowie nach den entsprechenden Zeitplänen für deren Beginn und Abschluss gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Beteiligungsprozessen. Es wird erfragt, wie Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie deren Eltern in die Planung einbezogen werden. Zudem soll geklärt werden, in welcher Form das Behindertenpolitische Netzwerk sowie weitere Kooperationspartner der Behindertenselbstvertretung in die Planung der Spielplätze eingebunden sind. Abschließend wird nach den verfügbaren Fördermöglichkeiten für den Umbau von Spielplätzen im Sinne der Barrierefreiheit gefragt. Die Antworten sollen zudem dem Behindertenpolitischen Netzwerk für dessen nächste Sitzung zur Verfügung gestellt werden.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.8Kita-FinanzierungZur Vorlage · 01659-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Kita-Finanzierung“ in die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026 aufzunehmen. Die Anfrage zur Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung wurde im Rahmen der Vorlage 01659-26 eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die entsprechende Vorlage ist als öffentlich eingestuft. Eine zuständige Federführung wird im Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.8.1Nachtrag: 15.04.2026 Kita-FinanzierungZur Vorlage · 01659-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Bitte um Stellungnahme zur Finanzierung des U3-Betreuungsangebots eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand sowie die Bewertung der Klage mehrerer Städte gegen die bestehenden Regelungen zur Finanzierung der U3-Betreuung.
Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht eine Kommunalverfassungsbeschwerde, die sich gegen die Endabrechnungen und Leistungsbescheide des Landes richtet. Die Klage bezieht sich unter anderem auf die Höhe der Finanzhilfen des Landes für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, die Betriebskosten bei Tageseltern sowie die von den Kommunen übernommenen Trägeranteile. Ein Ausgang der Klage zugunsten der Kommunen könnte Nachzahlungen des Landes zur Folge haben.
Die Fraktion bittet die Verwaltung konkret um eine Bewertung der Klage sowie um eine Erläuterung, weshalb sich die Verwaltung bisher nicht an dem Verfahren beteiligt hat. Zudem wird nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten gefragt, sich im Nachgang an der Klage zu beteiligen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vor.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Mitteilungen der Vorsitzenden