Dortmund Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Einschub „Sexualisierte Gewalt“ als Ergänzung für den Basisordner Kinderschutz.

01490-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird darüber in Kenntnis gesetzt, den Basisordner Kinderschutz um den Einschub „Sexualisierte Gewalt“ zu ergänzen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes dient der Konkretisierung der Qualitätsstandards im Bereich des Kinderschutzes.

Der neue Einschub soll die fachliche Orientierung und die Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen stärken. Da sexualisierte Gewalt eine spezifische Form der Kindeswohlgefährdung darstellt, die sich durch besondere Dynamiken und oft indirekte Offenlegungen auszeichnet, wird das bestehende Standardverfahren fachlich vertieft. Die Ergänzung umfasst eine fachliche Einleitung zum Prüfverfahren, ein entsprechendes Schaubild mit Teilprozessbeschreibungen, eine Indikatorenliste für Hinweise auf sexualisierte Gewalt sowie einen Überblick über Erscheinungsformen, Kontexte und Täterstrategien.

Für die Jugendhilfedienste wurde das Kinderschutzverfahren zudem um eine Verfahrensanweisung ergänzt. Diese regelt das standardisierte Vorgehen der Mitarbeitenden des Bereichs 51/2 bei Eingang von Meldungen nach § 8a SGB VIII, sofern diese Anhaltspunkte für sexualisierte Gewalt enthalten. Der Inhalt des Einschubs wurde in einer Facharbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachkräften freier Träger erarbeitet und abgestimmt. Mit der Maßnahme entstehen keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus April 2026 · Archiv nach Monat