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Beschlussvorlage

Vierter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2025

01697-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der vierte Quartalsbericht 2025 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund legt die finanzielle Entwicklung sowie den Stand der Deponiebewirtschaftung an den Standorten Dortmund-Huckarde und Dortmund-Nordost dar. Für den Bereich Dortmund-Huckarde sind Maßnahmen im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027 sowie die Nutzung von Deponiegas vorgesehen. Bauliche Optimierungen am Gasfassungssystem sind bis zum Ende der IGA im Jahr 20

27 zurückgestellt. Für den Energiepark wurde eine Förderung von etwa 300.000 Euro bewilligt; die Investitionsentscheidung wird für das erste Quartal 2026 erwartet, wobei der Baubeginn für Anfang März 2026 geplant ist. Die Projektierung der Teilprojekte Biomethananlage und Ladepark wird auf Basis einer Machbarkeitsstudie fortgesetzt, um bis zum ersten Quartal 2026 einen Projektantrag für weitere Planungsstufen vorzubereiten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das vierte Quartal 2025 ein Jahresergebnis von 16.576 TEuro aus, was über dem Planwert von 14.647 TEuro liegt. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 3.216 TEuro. Die Einnahmen aus Deponiebaustoffen lagen mit 226 TEuro unter der Planung von 348 TEuro, da 12.000 Tonnen statt der geplanten 20.000 Tonnen abgesetzt wurden. Der Gesamtaufwand betrug 11.090 TEuro. Aufgrund von Gutachtenergebnissen zum DK-II-Bereich wurde eine Anpassung der Rückstellung für Nachsorgeaufwendungen um 29,9 Mio. Euro ab 2025 ermittelt.

Die Bilanzsumme des Sondervermögens belief sich zum 31.12.2025 auf 252.923 TEuro. Wesentliche Posten sind Finanzanlagen in Höhe von 183.806 TEuro sowie langfristiges Fremdkapital von 203.415 TEuro, welches primär aus Rückstellungen für die Deponiesanierung besteht. Für das Jahr 2026 wird ein Jahresüberschuss prognostiziert, wobei die Entwicklung von Zins und Inflation abhängt. Ein neues Rückstellungsgutachten soll beauftragt werden. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 267 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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