Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten beschlossen und die neue Fassung zur Bewerbung freigegeben. Die Neuregelung folgt einer Evaluation durch das Team Internationale Beziehungen, die eine Überarbeitung der bisherigen Fördervoraussetzungen sowie der Fördersätze vorsah.
Grundlage der Anpassung ist die Notwendigkeit, die internationalen Beziehungen der Stadt, die aktuell elf Städtepartnerschaften umfassen, zu stärken. Die Neuerung berücksichtigt insbesondere die jüngsten Partnerschaftsverträge mit Kumasi in Ghana und Schytomyr in der Ukraine sowie die innerdeutsche Partnerschaft mit Zwickau. Zudem sollen die erhöhten Reisekosten und Preissteigerungen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung wurden die Höchstzuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten deutlich angehoben. So sieht der Entwurf für einen fünftägigen Aufenthalt in Amiens eine maximale Förderung von 175 Euro statt bisher 37 Euro vor. Zudem wurde eine neue Möglichkeit zur Förderung von Projekten mit städtepartnerschaftlichem Bezug mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Projekt eingeführt.
Eine Testphase im Jahr 2025 mit erhöhten Fördersätzen zeigte eine gesteigerte Inanspruchnahme der Mittel sowie positives Feedback der Antragstellenden. Die finanziellen Mittel für die Förderung sind in der Budgetplanung des zuständigen Teams vorgesehen. Die neue Richtlinie soll ab Mitte 2026 verstärkt in der Stadtgesellschaft beworben werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2206475
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 2206476
Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig beschlossen
- 09.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 01.07.2026zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026einstimmig empfohlen
- 17.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.06.2026einstimmig empfohlen
- 09.06.2026einstimmig empfohlen
- 21.05.2026mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
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