5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Gremium: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift
- 2Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
- 2.1Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
- 2.2Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung
- 2.3Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung
- 2.4Aktuelle Angelegenheiten Europa
- 2.5Dortmunder Arbeitsmarkbericht und Vorstellung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie
- 2.5.1Kommunale ArbeitsmarktstrategieZur Vorlage · 01773-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Beantwortung von Anfragen den aktuellen Stand der kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS). Der vierte Sachstandsbericht wird für die Sitzung am 23. September 2026 erwartet, wobei eine jährliche Berichterstattung vorgesehen ist. Die Koordination der Strategie verbleibt beim Planungsstab des Oberbürgermeisters, der die Aufgabe in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren wahrnimmt. Die operative Verantwortung zwischen dem Dezernat des Oberbürgermeisters und dem Sozialamt befindet sich derzeit in Abstimmung.
Für die Sitzung am 17. Juni 2026 ist eine Präsentation der KAS 2020–2030 im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Sport (ASAG) geplant.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung wurde im Steuerungskreis die Notwendigkeit einer Optimierung der Arbeitsstrukturen und Prozesse festgestellt, da die zugrunde liegenden Beschlüsse aus dem Jahr 2019 stammen. Eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe, an der das Jobcenter, das Sozialamt, die Wirtschaftsförderung sowie weitere Fachbereiche beteiligt sind, hat eine neue Arbeitsweise erarbeitet, deren Etablierung für Mai 2026 beschlossen wurde. In einem weiteren Schritt sollen die Projekte evaluiert werden. Inhaltlich ist eine Neuausrichtung der Strategie geplant, die den Schwerpunkt künftig verstärkt auf Langzeitarbeitslose legen soll, während die Strategie „Übergang Schule – Arbeitswelt“ weiterhin die Jugendarbeitslosigkeit behandelt. Konkretisierungen hierzu werden in einer separaten Vorlage erfolgen.
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- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 2.6Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2025Zur Vorlage · 01651-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01651-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss mit einem ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 880.921,85 Euro feststellt. Dieser Gewinn soll dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Zudem ist die Entlastung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vorgesehen.
Auf Ebene des zuständigen Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird die Entlastung der Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund beantragt. Die Grundlage für diese Beschlüsse bilden die jeweiligen Betriebssatzungen des Eigenbetriebes sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP GmbH & Co. KG ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Vorlage sieht keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor und weist keine Verwendung von Fördermitteln aus. Die zuständigen Gremien, darunter auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Hauptausschuss, sind im weiteren Verfahren mit der Vorlage befasst.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 2.7Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das I. Quartal 2026Zur Vorlage · 02019-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02019-26 legt den Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das erste Quartal des Jahres 2026 vor. Der Bericht dient der Information über die wirtschaftliche Lage des Betriebes im genannten Berichtszeitraum.
Gemäß der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund ist die Geschäftsleitung dazu verpflichtet, dem Betriebsausschuss halbjährlich Berichte vorzulegen. Zusätzlich werden für das erste und dritte Quartal jeweils spezifische Quartalsberichte erstellt. Die Aufgabe des Betriebsausschusses umfasst dabei die Überwachung der Geschäftsleitung sowie die Kontrolle der Einhaltung von Beschlüssen des Rates und des Betriebsausschusses selbst. Zudem obliegt dem Ausschuss die Überprüfung der Produkt- und Leistungsplanung, des Wirtschaftsplans sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme des Berichts liegt beim Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Vorlage des Berichts keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen und keine Fördermittel in Anspruch genommen werden.
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- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 2.8Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.Zur Vorlage · 01596-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01596-26 befasst sich mit dem Geschäftsbericht 2025 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, dessen Mitgliedschaft in der Stadt Dortmund auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002 zurückgeht, verfolgt das Ziel, die Dortmunder Stadtbezirke aufzuwerten und deren Attraktivität für die Bevölkerung, die Wirtschaft sowie für Besucher zu steigern. Ein wesentlicher Zweck der Organisation ist zudem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Mitgestaltung der Stadtbezirke.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 282 Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Für diese Vorhaben hat der Verein eine Summe von rund 673.000 Euro ausgezahlt. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Vereinsbudgets für das Jahr 2025. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Verabschiedung des Berichts keine personellen oder klimatischen Auswirkungen entstehen und keine zusätzlichen Fördermittel beansprucht werden. Die Vorlage ist für verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt, den Hauptausschuss sowie diverse Bezirksvertretungen, zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 2.9Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2025Zur Vorlage · 02076-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02076-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss für das Jahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag von 2.569.570,45 Euro sowie einer Bilanzsumme von 149.236.637,23 Euro feststellt. Der entstandene Jahresfehlbetrag soll mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung des Sondervermögens sowie die Entlastung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Funktion als Betriebsausschuss vorgesehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Audit Team Dortmund AG ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Aus der Vorlage geht hervor, dass sich durch die Beschlüsse keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt ergeben. Die Zuständigkeiten für die Feststellung des Abschlusses und die Verrechnung des Verlustes ergeben sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung des Sondervermögens. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 2.10Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 31.03.2026 des Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum DortmundZur Vorlage · 02216-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02216-26 dient der Information des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung über die Geschäftsentwicklung des Sondervermögens Verpachtung Technologiezentrum Dortmund. Der Bericht bezieht sich auf den Stand zum 31. März 2026.
Mit der Vorlage wird beantragt, dass das zuständige Gremium den Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des Sondervermögens zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Fachabteilung, die Wirtschaftsförderung Dortmund, ist für die Vorlage verantwortlich. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die Kenntnisnahme des Berichts keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Zudem sind für das Vorhaben keine Fördermittel vorgesehen. Die inhaltliche Grundlage der Vorlage bildet der beigefügte Bericht zur Geschäftsentwicklung des Sondervermögens.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 2.11Nachtrag: 08.06.2026 Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung Dortmund - Benennung des Prüfers für den JahresabschlussZur Vorlage · 02177-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung berät über die Beauftragung einer neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung Dortmund. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „audalis Treuhand GmbH“ als Prüfer zu benennen. Die Beauftragung durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebs soll ab dem Jahresabschluss 2026 und für eine Dauer von maximal fünf Jahren erfolgen.
Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer externen Rotation des Wirtschaftsprüfers. Seit dem Jahr 2021 wurden die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs durch die Gesellschaft „Dr. Bergmann, Kauffaden und Partner GmbH & Co. KG“ geprüft. Gemäß dem vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund soll ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers nach fünf Jahren erfolgen. Die Verwaltung hat hierzu ein Auswahlverfahren durchgeführt und schlägt die Benennung der „audalis Treuhand GmbH“ vor.
Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung werden vom Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung Dortmund selbst getragen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen. Personelle sowie klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben. Die rechtliche Grundlage für die Beauftragung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 3Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- 3.1Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher AktivitätenZur Vorlage · 01498-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten beschlossen und die neue Fassung zur Bewerbung freigegeben. Die Neuregelung folgt einer Evaluation durch das Team Internationale Beziehungen, die eine Überarbeitung der bisherigen Fördervoraussetzungen sowie der Fördersätze vorsah.
Grundlage der Anpassung ist die Notwendigkeit, die internationalen Beziehungen der Stadt, die aktuell elf Städtepartnerschaften umfassen, zu stärken. Die Neuerung berücksichtigt insbesondere die jüngsten Partnerschaftsverträge mit Kumasi in Ghana und Schytomyr in der Ukraine sowie die innerdeutsche Partnerschaft mit Zwickau. Zudem sollen die erhöhten Reisekosten und Preissteigerungen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung wurden die Höchstzuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten deutlich angehoben. So sieht der Entwurf für einen fünftägigen Aufenthalt in Amiens eine maximale Förderung von 175 Euro statt bisher 37 Euro vor. Zudem wurde eine neue Möglichkeit zur Förderung von Projekten mit städtepartnerschaftlichem Bezug mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Projekt eingeführt.
Eine Testphase im Jahr 2025 mit erhöhten Fördersätzen zeigte eine gesteigerte Inanspruchnahme der Mittel sowie positives Feedback der Antragstellenden. Die finanziellen Mittel für die Förderung sind in der Budgetplanung des zuständigen Teams vorgesehen. Die neue Richtlinie soll ab Mitte 2026 verstärkt in der Stadtgesellschaft beworben werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 3.2Quartierskoordination Marten – 5. jährliche BerichtsvorlageZur Vorlage · 01602-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den fünften jährlichen Sachstandsbericht der Quartierskoordination Marten für das Berichtsjahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Quartierskoordination dient als Schnittstelle zwischen der Bürgerschaft, der Lokalpolitik, der Verwaltung und lokalen Akteuren. Im Berichtszeitraum fanden 23 Bürgerinnensprechstunden in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ statt. Die Koordination unterstützte verschiedene Veranstaltungen sowie Anfragen zur Pflege des öffentlichen Raums und zur Unterstützung ehrenamtlicher Projekte. Die Finanzierung des Standorts „Meilenstein“ ist für 2025 gesichert, wobei durch den Beschluss keine personellen oder finanziellen Auswirkungen entstehen.
Die Verwaltung bearbeitete Stellungnahmen zu Themen wie der ÖPNV-Verkehrsführung, dem Baurecht und der Stadtteilbibliothek. Im Bereich Wohnen wurden 21 Verdachtsfälle von Wohnungsleerstand an die kommunale Wohnungsaufsicht weitergeleitet, während 19 Leerstände im Gewerbebereich an die Wirtschaftsförderung übermittelt wurden. Im Rahmen des Projekts „Marten blüht auf“ wurden eine Boulebahn sowie ein Schachtisch installiert; weitere Maßnahmen im Steinhammer Park sind für 2026 geplant.
Ein Beteiligungsworkshop zur Gestaltung der „Meile“ sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Gestaltungskonzeptes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte über verschiedene Kanäle der Koordinierungsstelle „nordwärts“. Für das Jahr 2026 sind die Fortführung der Vor-Ort-Präsenz sowie weitere Maßnahmen wie die Installation von Nistkästen und Insektenhotels geplant. Zudem wird die Unterstützung des Fördervereins Marten und Germania e. V. beim Martener Forum sowie die Organisation eines runden Tisches für Multiplikator*innen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 3.3Quartierskoordination Eving – 2. BerichtsvorlageZur Vorlage · 01603-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01603-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund der zweite Bericht der Quartierskoordination Eving für das Jahr 2025 zur Kenntnis gebracht. Die Koordinationsstelle fungiert als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Akteure und unterstützt die Stadtentwicklung im Stadtbezirk. Zu den Aufgaben gehören die Vermittlung von Anliegen an Ämter wie das Grünflächenamt, das Ordnungsamt oder die EDG Entsorgung Dortmund GmbH sowie die Beratung zu Themen wie Beleuchtung und Schulneubauten.
Die Arbeit der Koordinationsstelle umfasst die Organisation von Austauschprozessen, etwa durch den Runden Tisch zur Entwicklung der Plätze Grüner Platz und Evinger Platz, sowie die Kooperation mit verschiedenen städtischen Fachbereichen und Gremien. Im Berichtszeitraum wurden Projekte wie die Aufwertung eines Schulhofs, der Quartiersflohmarkt an der Katzbachstraße sowie Veranstaltungen wie der „Evinger Eiszauber“ durchgeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Leerstandsmanagement. Während die Wirtschaftsförderung und die Wohnungsaufsicht für die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnungsleerständen zuständig sind, unterstützt die Koordinationsstelle diese Prozesse durch die Fortführung eines Katasters sowie durch Begehungen im Gewerbebereich. Für das Jahr 2026 sind Vorhaben wie die Verschönerung von Stromkästen, die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffpunkts in der Kirdorf-Siedlung sowie die Unterstützung eines Bürgercafés im Dietrich-Keuning-Haus geplant. Die Vorlage verursacht keine finanziellen Auswirkungen oder den Einsatz von Fördermitteln.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 3.4Erstellung eines HafenentwicklungskonzeptesZur Vorlage · 01956-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zur Kenntnis nehmen, dass ein neues Hafenentwicklungskonzept für das Hafengebiet erstellt wird. Das betroffene Areal umfasst eine Fläche von etwa 150 Hektar, zehn Hafenbecken sowie elf Kilometer Uferlänge. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt unter der Federführung der Dortmunder Hafen AG, deren Aufsichtsrat die Erstellung bereits am 14. April 2025 beschlossen hat.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung an der Erstellung des Konzepts mitwirkt. Hierbei sollen insbesondere das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie die Wirtschaftsförderung Dortmund beteiligt sein. Der Prozess umfasst die Analyse bestehender Bestände sowie die Entwicklung von verschiedenen Szenarien in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Logistik. Für die Erarbeitung wird eine Bearbeitungszeit von einem Jahr veranschlagt.
Mit der Erstellung des Konzepts sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Beantragung von Fördermitteln verbunden. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 4Anfragen, Anträge
- 4.1Vereine als Multiplikatoren für das Programm “Ausbildung im Quartier”Zur Vorlage · 01805-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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Die Wirtschaftsförderung Dortmund hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Einbindung von Vereinen als Multiplikatoren für das Programm „Ausbildung im Quartier“ (AiQ) auf die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt geantwortet. Die Verwaltung erläutert, dass durch das Projekt „Sport Matcht“, welches seit Juli 2025 läuft, Sportvereine gezielt als Zugang zu jungen Menschen einbezogen werden. Das Projekt wird durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Förderlinie JobVision finanziert. Ziel ist die Verknüpfung von Sportvereinen mit Ausbildungsbetrieben, um Jugendliche bei der Berufsorientierung und der Suche nach Ausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen.
Die Verwaltung sieht in Sportvereinen ein Potenzial, auch Jugendliche zu erreichen, die nicht mehr Teil des Schulsystems sind. Durch den Austausch zwischen den Projektteams von „Sport Matcht“ und „Ausbildung im Quartier“ sollen Synergieeffekte genutzt werden. Das Projekt „Sport Matcht“ ist bis Juli 2028 befristet und wird anschließend evaluiert. Eine weitergehende Einbindung anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen wird aufgrund aktueller Ressourcenbeschränkungen nicht forciert.
Hinsichtlich der Vernetzung mit Integrationsförderprojekten gibt die Verwaltung an, dass bestehende Bildungsangebote an den Schulstandorten in multiprofessionellen Teams vernetzt werden. Für den Ausbau der strukturellen Zusammenarbeit mit Förderprojekten aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird ein systematischer Austausch mit der Organisation Migrado angestrebt.
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- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.2Nachhaltige Wirtschaftsflächenentwicklung und BrachflächenrevitalisierungZur Vorlage · 02352-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Nachhaltige Wirtschaftsflächenentwicklung und Brachflächenrevitalisierung“ in die kommende Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aufzunehmen. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung wurde für die Sitzung am 17. Juni 2026 eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Aufnahme des Punktes ist für eine öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.2.1Nachtrag: 09.06.2026 Nachhaltige Wirtschaftsflächenentwicklung und BrachflächenrevitalisierungZur Vorlage · 02352-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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Im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt eine Anfrage zur nachhaltigen Wirtschaftsflächenentwicklung und Brachflächenrevitalisierung vor. Die Vorlage bezieht sich auf den steigenden Flächenbedarf sowie das Ziel, den Verbrauch unversiegelter Flächen zu reduzieren.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zu drei Schwerpunkten. Zunächst sollen die Auswirkungen der aktuellen Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen auf die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsflächen in Dortmund sowie die daraus resultierenden Chancen für die Aktivierung bereits genutzter oder brachgefallener Flächen erläutert werden.
Des Weiteren wird nach dem Stand von Projekten im Rahmen der Richtlinie „GRW-Infrastruktur NRW 2026“ gefragt. Die Verwaltung soll angeben, welche Vorhaben zur Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen oder zur Revitalisierung von Brachflächen angemeldet, beantragt oder derzeit in Prüfung sind. Falls keine Projekte angemeldet wurden, sollen die Potenziale dieses Förderinstruments für die zukünftige Nutzung aufgezeigt werden.
Ein dritter Punkt betrifft die Zusammenarbeit mit dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV). Es wird nach Flächen im Stadtgebiet gefragt, die in den vergangenen fünf Jahren beim AAV angemeldet oder gemeinsam mit diesem bearbeitet wurden. Zudem soll die Verwaltung darlegen, für welche weiteren Flächen eine Unterstützung durch den Verband zur Altlastensanierung oder Flächenaufbereitung für eine wirtschaftliche Nutzung in Betracht kommt. Die Antwort soll zudem an die Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitet werden.
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- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 5Mitteilungen des Vorsitzenden