5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.04.2026Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
- 2.1Bericht der DezernentinErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.2Anerkennung des Trägers INKITA-DO gGmbH als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 02125-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll die vorläufige Anerkennung der INKITA-DO gGmbH als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zum 01.08.2026 vorgesehen, hilfsweise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsaufnahme.
Die INKITA-DO gGmbH plant den Betrieb einer Kindertagesstätte im Aktionsraum Dorstfelder Brücke, konkret im Interkulturellen Zentrum des VMDO. Ziel der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Unterstützung von Familien durch Bildung und Erziehung. Das pädagogische Konzept basiert auf einem situationsorientierten Ansatz mit Elementen der Reggio- und inklusiven Pädagogik. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung von Mehrsprachigkeit, Integration und interkultureller Kompetenz.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als freier Träger sind laut vorliegenden Unterlagen erfüllt. Der Träger hat die Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des Finanzamtes Dortmund-West nachgewiesen. Zudem liegt eine positive Entscheidung des Aufsichtsrats des Paritätischen NRW e.V. vor. Das Jugendamt empfiehlt die Anerkennung, weist jedoch darauf hin, dass noch Nachweise über die endgültige Mitgliedschaft beim Paritätischen sowie die konkrete Benennung des Personals durch den Träger nachgereicht werden müssen. Die Personalplanung für die Inbetriebnahme der Einrichtung liegt als verbindliche Planung vor, die endgültige Besetzung der Stellen ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.3Umsetzung Rechtsanspruch Ganztag und OGS-Ausbau | mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.4Sommerferienprogramm 2026Zur Vorlage · 02129-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02129-26 befasst sich mit der Planung des Sommerferienprogramms 2026 des Jugendamtes. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll die vorliegenden Planungen zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte wie Kultur, Sport, Nachhaltigkeit, Wissenschaft sowie Kreativität und wird in unterschiedlichen Stadtbezirken angeboten. Zu den zentralen Bestandteilen gehören das Fritz-Henßler-Haus, die Dortmunder Graffiti Tour 2026 für die Altersgruppe der 16- bis 27-Jährigen sowie das Projekt „Mini Dortmund“, für welches eine Ratssitzung im Rathaus am 29. Juli 2026 vorgesehen ist. Für das Projekt stehen Fördermittel aus der Strukturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, wobei die genaue Höhe der Mittel nicht beziffert werden kann. Eine inklusive Ferienbörse ist für April 2026 geplant.
Die Information über die Angebote soll über verschiedene Kanäle erfolgen. Geplant sind Flyer für die zwölf Stadtbezirke sowie eine erweiterte Beilage in den Ruhrnachrichten, die den klassischen Ferienkalender ersetzt. Für Menschen mit Behinderung wird ein separater Flyer erstellt. Ein QR-Code auf den Printmedien soll auf eine interaktive Highlightkarte verweisen, in die freie Träger ihre Programme einpflegen können. Ergänzend dazu finden am 4. Juli 2026 eine zentrale Ferienbörse an der Reinoldikirche sowie dezentrale Formate in den Stadtbezirken statt. Den Mitgliedern des Ausschusses wird die fertige Ferienbeilage nach der Produktion zur Verfügung gestellt. Auswirkungen auf den Haushalt, das Personal oder das Klima werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.5Projekte und Maßnahmen mit unklarer Finanzierung ab 2027Zur Vorlage · 02099-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird die Vorlage 02099-26 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage sind Projekte und Maßnahmen des Jugendamtes, deren Finanzierung ab dem Jahr 2027 nicht gesichert ist.
Die Grundlage für die Vorlage bildet eine Anfrage der Fraktionen aus der Sitzung des Ausschusses vom 10. Dezember 2025. Die Fraktionen hatten um eine detaillierte Auflistung jener Vorhaben gebeten, bei denen die Fortführung der Maßnahmen ab 2027 von der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel abhängig ist. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Finanzierungssicherheit für künftige Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass für die Fortsetzung der betroffenen Projekte eine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist. Personelle, finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen im Rahmen dieser spezifischen Vorlage sowie die Nutzung von Fördermitteln werden als nicht vorhanden angegeben.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.6Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2026/2027Zur Vorlage · 02047-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02047-26 sieht vor, im Kindergartenjahr 2026/2027 zwei bisher ungenutzte Förderkontingente auf spezifische Kindertageseinrichtungen in Dortmund zu übertragen. Konkret betrifft dies die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder in der Friedrich-Hölscher-Straße 393 sowie die FABIDO-Tageseinrichtung für Kinder im Burgweg 17–19. Durch diese Übertragung sollen beide Einrichtungen als Familienzentren gefördert werden.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit den strategischen Zielen des Jugendamtes, die Armutsprävention zu stärken und wohnortnahe, niedrigschwellige Angebote in den Sozialraum zu integrieren. Die Förderung der Familienzentren dient dazu, die Entwicklungschancen von Kindern und Familien durch Beratung, Bildung und Vernetzung zu unterstützen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Entscheidung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Dieses hat festgelegt, dass für das Kindergartenjahr 2025/2026 lediglich Ressourcen für den Ausbau von bislang ungenutzten oder nicht übertragenen Kontingenten zur Verfügung stehen. Zudem liegt der Fokus des Ministeriums auf der qualitativen Weiterentwicklung bestehender Zentren, da ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 auch übertragene Bestandskontingente nicht mehr für den Ausbau neuer Familienzentren genutzt werden können.
Durch die Umsetzung der Vorlage erhöht sich die Gesamtzahl der geförderten Kindertageseinrichtungen als Familienzentren von 122 auf 124. Für die neuen Einrichtungen beginnt am 1. August 2026 eine einjährige Zertifizierungsphase.
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- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.7Geschäftsbericht des Jugendamtes 2025- Das Druckexemplar liegt erst zur Sitzung vor, kann aber in der Bürgerinfo bereits eingesehen werden:https://sessionnet.owl-it.de/dortmund/BI/info.aspZur Vorlage · 02135-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02135-26 legt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie den Geschäftsbericht des Jugendamtes für das Jahr 2025 vor. Ziel der Vorlage ist die förmliche Kenntnisnahme des Berichts durch das Gremium.
Der Bericht dient der Information über die strategischen Ziele des Jugendamtes sowie über die inhaltliche Arbeit der einzelnen Fachbereiche. Er umfasst zudem Details zu den Angeboten und Einrichtungen in den verschiedenen Stadtbezirken und Sozialräumen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern, welche einen Großteil der Kinder- und Jugendhilfe in Dortmund bereitstellen.
Über die reine Information hinaus fungiert der Geschäftsbericht als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit, um Fachleute und die Öffentlichkeit über die Aufgaben und Leistungen der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe aufzuklären. Der Bericht enthält zudem steuerungsrelevante Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Veränderungen. Diese Daten sollen als Grundlage für zukünftige Entwicklungsprozesse dienen und einen Überblick über das gesamte Spektrum der kommunalen Leistungen ermöglichen. Personelle, finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.8Halbjährliche Berichterstattung BeschlussverfolgungErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 3Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
- 3.1DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" – 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00887-26 enthält den ersten Tätigkeitsbericht zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“, der den aktuellen Stand der Umsetzung, die Organisationsstrukturen sowie die Flächenprüfung zum Stichtag 28.02.2026 darstellt. Ziel des Pakets ist die Deckung des Schulbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28. Für die Flächenauswahl wurden Mindestgrößen von 17.700 m² für dauerhafte Standorte und 9.000 m² für Interimsquartiere festgelegt. Drei potenzielle dauerhafte Schulstandorte sowie zugehörige Interimsstandorte wurden als geeignet eingestuft.
Da die endgültigen Standorte bis zum Schuljahresbeginn 2027/2028 nicht fertiggestellt sein werden, ist die Schaffung von Interimsquartieren vorgesehen. Hierzu wurden bereits Standorte in Brackel, Hacheney und die ehemalige Hauptschule Derne beschlossen. Am Standort Brackel liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. In Hacheney ist die Errichtung einer Sekundarstufe I in Modulbauweise sowie einer Sekundarstufe II und einer Sporthalle geplant, wobei die Umsetzung als Clusterschule Mehrkosten von etwa 10 Prozent gegenüber einer Flurschule verursacht.
Die geschätzten Kosten für die Interimsquartiere und die Sekundarstufe I in Hacheney belaufen sich auf insgesamt 136.890.679 Euro, wovon 34.321.733 Euro im Haushaltsjahr 2026 anfallen. Für die endgültigen Standorte soll das IPA-Verfahren genutzt werden, wobei die Kosten für die Ausgestaltung des Mehrparteienvertrages auf etwa 23,75 Millionen Euro geschätzt werden. Der nächste Bericht ist für den 31.08.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher AktivitätenZur Vorlage · 01498-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Anpassung der Richtlinie über die Förderung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten beschlossen und die neue Fassung zur Bewerbung freigegeben. Die Neuregelung folgt einer Evaluation durch das Team Internationale Beziehungen, die eine Überarbeitung der bisherigen Fördervoraussetzungen sowie der Fördersätze vorsah.
Grundlage der Anpassung ist die Notwendigkeit, die internationalen Beziehungen der Stadt, die aktuell elf Städtepartnerschaften umfassen, zu stärken. Die Neuerung berücksichtigt insbesondere die jüngsten Partnerschaftsverträge mit Kumasi in Ghana und Schytomyr in der Ukraine sowie die innerdeutsche Partnerschaft mit Zwickau. Zudem sollen die erhöhten Reisekosten und Preissteigerungen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung wurden die Höchstzuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten deutlich angehoben. So sieht der Entwurf für einen fünftägigen Aufenthalt in Amiens eine maximale Förderung von 175 Euro statt bisher 37 Euro vor. Zudem wurde eine neue Möglichkeit zur Förderung von Projekten mit städtepartnerschaftlichem Bezug mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Projekt eingeführt.
Eine Testphase im Jahr 2025 mit erhöhten Fördersätzen zeigte eine gesteigerte Inanspruchnahme der Mittel sowie positives Feedback der Antragstellenden. Die finanziellen Mittel für die Förderung sind in der Budgetplanung des zuständigen Teams vorgesehen. Die neue Richtlinie soll ab Mitte 2026 verstärkt in der Stadtgesellschaft beworben werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.3Evaluationsbericht zum Modellprojekt: Gesundheitsfachkraft an GrundschulenZur Vorlage · 02025-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Evaluationsbericht zum Modellprojekt „Gesundheitsfachkraft an Grundschulen“ liegt zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien der Stadt Dortmund vor. Das Projekt, das seit dem 1. Februar 2022 an zwei Grundschulen in Lütgendortmund umgesetzt wird, wird durch das GKV-Bündnis für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2026 gefördert. Der Bericht umfasst die Auswertung von Befragungen zum Gesundheitsverhalten von Erst- und Viertklässlern sowie deren Eltern aus den Jahren 2022 und 2025.
Die Ergebnisse der Auswertung zeigen Veränderungen im Gesundheitsverhalten der Kinder an den beteiligten Schulen. Der Anteil an gesundem Ess- und Trinkverhalten stieg von 59 % auf 67 %, während die Rate der Kinder, die frühstücken, von 68 % auf 83 % anstieg. Die täglichen Bewegungseinheiten erhöhten sich von 35 % auf 51 %, und der Anteil der Kinder, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen, nahm von 33 % auf 49 % zu. Im Bereich der Mediennutzung wurde ein Anstieg des eigenen Handybesitzes von 44 % auf 86 % dokumentiert.
Zur langfristigen Sicherung des Projekts wird die Einrichtung einer unbefristeten Planstelle im Gesundheitsamt zum 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Die Stelle soll zunächst mit einem Umfang von 32,5 Wochenstunden besetzt und im weiteren Verlauf schrittweise auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Maßnahme keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.4Nachtrag: 05.06.2026 Verlängerung der Beschulungsstandorte "ehemalige Frenzelschule" und Heinrich-Schmitz-BildungszentrumZur Vorlage · 01232-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01232-26 sieht die Verlängerung der Beschulungsstandorte „ehemalige Frenzelschule“ und „Heinrich-Schmitz-Bildzentrum“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler vor. Der Zeitraum der Verlängerung ist vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2028 geplant. Mit dieser Maßnahme ist die Fortführung befristeter Projekteinsätze im Personalbereich sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel verbunden.
Für den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2027 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.467.137 € beantragt. Zudem ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 24.800 € für Personalsaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen insgesamt neun Stellen, unter anderem in der Schulsozialarbeit, im Sekretariat und im Standortmanagement. Die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb werden für die Jahre 2026 bis 2028 mit 354.163 €, 850.000 € und 495.837 € veranschlagt.
Das Angebot umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Regelschulsystem, darunter zusätzlicher Unterricht durch Honorarkräfte, pädagogische Projekte, Stadtteilführungen sowie kulturelle Besuche. Zudem sind Unterstützungsangebote für Eltern, wie Infoveranstaltungen und ein Elterncafé, vorgesehen. Die Bewilligung der Bezirksregierung Arnsberg für die Beschulung außerhalb der Stammschulen des Stadtgymnasiums, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Marie-Reinders-Realschule gilt bis zum 31. Juli 2028. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der Koordination und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur ist die Beibehaltung einer Projektleitung vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Gremien bis zum 9. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
- 4.1Psychologische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schüler*innenZur Vorlage · 00376-25/4 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage 00376-25/4 Fragen zu den psychologischen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Schülerinnen und Schüler. Bezugnehmend auf eine Anfrage aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie erläutert die zuständige Fachabteilung im Schulverwaltungsamt die Arbeit der Schulpsychologischen Beratungsstelle (SPBS).
Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Angebote stellt die Verwaltung fest, dass Vorbehalte gegenüber psychologischer Beratung bei Schülern, Eltern sowie Schulmitarbeitenden in Beratungskontexten wie der Einzelfallberatung oder dem Krisenmanagement auftreten. Die Tätigkeiten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden anonymisiert dokumentiert; ein Teil dieser Daten wird jährlich im Geschäftsbericht der Beratungsstelle veröffentlicht.
Die Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Beratungsdienst sowie mit Beratungsstellen in freier Träerschaft wird als professionell und gewinnbringend beschrieben, wobei ein regelmäßiger Austausch über Angebotsprofile und gemeinsame Beratungsfälle stattfindet. Zudem besteht eine enge Vernetzung mit den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, unter anderem durch die Teilnahme an Qualitätszirkeln und das Angebot von Supervisionsgruppen.
Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen betont die Verwaltung, dass für die Beratung Minderjähriger die Einwilligung der Eltern erforderlich ist, da diese die Personensorge innehaben. Zwar können Schülerinnen und Schüler ab einer gewissen Reife theoretisch selbst entscheiden, in der Praxis wird jedoch zur Sicherstellung einer wirksamen Unterstützung stets das Einverständnis der Erziehungsberechtigten angestrebt.
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- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2Kita-FinanzierungZur Vorlage · 01659-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Thema Kita-Finanzierung Bezug auf die Kommunalverfassungsbeschwerden der Städte Bochum, Frechen, Kamen und Köln gegen die Verordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe vom 4. Dezember 2024. Die Verwaltung nimmt die Klagen zur Kenntnis, kann jedoch die Erfolgsaussichten derzeit nicht einschätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Erhöhung des Belastungsausgleichs durch die Landesverwaltung von 27,57 % auf 27,89 % für Dortmund weiterhin nicht kostendeckend erscheint, was voraussichtlich auf die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen zutrifft. Sollte das Gericht entscheiden, dass der bisherige Belastungsausgleich zu gering war und Nachzahlungen anordnen, wäre dies für die Kommunen finanziell vorteilhaft.
Auf die Frage nach der Nichtbeteiligung an der Klage führt die Verwaltung an, dass eine eigene Kommunalverfassungsbeschwerde aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands neben dem Tagesgeschäft sowie der Notwendigkeit, Daten für Anfragen, etwa des Städtetags, aufzubereiten, nicht erhoben wurde. Stattdessen soll die Unterstützung der klagenden Kommunen durch die Bereitstellung von Wissen, Argumenten und Daten erfolgen. In Anlehnung an die Empfehlung des Städtetags NRW plant die Stadt Dortmund, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide und Bescheide zur Endabrechnung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einzulegen und gleichzeitig um ein Ruhen des Verfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung zu bitten. Damit soll die Unterstützung der klagenden Kommunen sowie eine mögliche Partizipation an einem etwaigen Klageerfolg erreicht werden.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3Verfahren BuT-MittelZur Vorlage · 01084-26/4 · Beantwortung von Anfragen
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Die vorliegende Beantwortung von Anfragen der CDU-Fraktion zur Drucksache Nr. 01084-26/3 erläutert die Strukturen der Beratung und Antragstellung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT).
In die Erstberatung und Information zur Antragstellung sind neben der zuständigen Fachverwaltung verschiedene Einrichtungen eingebunden. Dazu gehören Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen, Familienbüros sowie Angebote im Kontext von „Lokal Willkommen“. Diese Stellen fungieren als Lotsen, machen auf Leistungsansprüche aufmerksam und geben allgemeine Informationen weiter oder verweisen an die zuständige Fachstelle. Eine Verantwortung für die fachliche Antragsbearbeitung oder die formale Richtigkeit der Unterlagen tragen diese Einrichtungen jedoch nicht. Die rechtssichere Beratung sowie die Unterstützung beim Ausfüllen und Prüfen der erforderlichen Dokumente obliegt der zuständigen Verwaltung.
Die vertiefte, antragsbezogene Beratung durch die Fachverwaltung findet im Rahmen der regulären Aufgabenerfüllung statt. Dies geschieht insbesondere durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen sowie den schriftlichen Austausch. Ziel dieser Strukturen ist die Gewährleistung eines niedrigschwelligen Informationszugangs sowie einer fachlich qualifizierten Beratung im konkreten Antragsverfahren.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4Barrierefreiheit und inklusive Nutzungsmöglichkeit der städtischen SpielplätzeZur Vorlage · 01641-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Barrierefreiheit und zur inklusiven Nutzung städtischer Spielplätze reagiert. Das Planungsziel des Grünflächenamtes ist es, Spielflächen so zu gestalten, dass sie ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierzu gehören beispielsweise Wegesperren mit einem Abstand von 1,5 Metern, um die Befahrbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren oder Zwillingskinderwagen zu ermöglichen.
Nach Angaben der Verwaltung ist die barrierefreie Erreichbarkeit bei 95 Prozent der städtischen Spielplätze gegeben. Auf 51 Spielplätzen sind derzeit inklusive ausgewiesene Spielgeräte installiert. Für eine vollständige Umbauplanung sind verschiedene Standorte vorgesehen, darunter die Spielplätze Düppelstraße, Volksgarten Mengede, Schiffhorst, Bleichmärsch, Münsterstraße (beim Naturmuseum), Brügmannstraße, Am Birkenbaum sowie Amalienstraße.
Bei größeren Sanierungen oder Neubauten sieht die Verwaltung Beteiligungsprozesse für Anwohner sowie Kinder und Jugendliche vor, wobei Online-Formate barrierefrei gestaltet sind. Zudem findet eine Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat (BPN) statt, wie etwa bei der Umgestaltung des Spielplatzes Düppelstraße. Im Rahmen der kommenden Spielraumleitplanung für das gesamte Stadtgebiet ist ein Austausch zu den Themen Inklusion und Integration geplant. Aktuell sind keine weiteren Kooperationspartner oder spezifischen Fördermittelprojekte außer der bereits abgeschlossenen Maßnahme auf dem Spielplatz Haumann/Barichstraße in Planung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5Sachstand Aktionsplan zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher VielfaltZur Vorlage · 02077-26 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei, Bündnis 90/Die Grünen und Volt, die SPD-Fraktion sowie die CDU-Fraktion haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zum Sachstand des Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Dortmund eingereicht. Die Vorlage mit der Nummer 02077-26 ist für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie terminiert.
Die Antragstellenden bitten um Auskunft zum aktuellen Stand der Maßnahmen 2.1 bis 2.14 des genannten Aktionsplans. Im Fokus der Anfrage steht die Situation von LSBTIAQ*-Kindern und -Jugendlichen. Die Fraktionen fragen nach bestehenden Kooperationen mit Organisationen im Bereich der LSBTIAQ*-Jugendhilfe sowie nach der Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit. Zudem wird nach einem Konzept für die Auswahl geeigneter Einrichtungen bei der stationären Unterbringung dieser Zielgruppe gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Sicherstellung von Fachwissen in stationären Einrichtungen, insbesondere in Bezug auf Sensibilität gegenüber Trans*, nichtbinären und Inter*-Kindern sowie auf medizinischen und rechtlichen Aspekten. Die Fraktionen möchten zudem wissen, welche spezialisierten oder sensiblen (teil-)stationären Angebote vom Jugendamt Dortmund derzeit genutzt werden und an welchen Standorten sich diese befinden. Die Vorlage fordert eine Stellungnahme des Fachbereichs 51 sowie der Koordinierungsstelle LSBTIAQ*.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.6Geplante Kürzungen Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · 02243-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, einen weiteren Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10. Juni 2026 aufzunehmen. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit geplanten Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium und ist als öffentliche Sitzung gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.6.1Geplante Kürzungen in der Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · 02243-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen B90/Die Grünen + Volt, die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Dortmund vorgelegt. Gegenstand des Antrags sind die aktuell diskutierten Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe.
Der Antrag fordert, dass sich der Ausschuss gegen die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diskutierten Kürzungspläne ausspricht. Zudem wird verlangt, dass Bund und Land keine gesetzlichen oder finanziellen Änderungen vornehmen, die zu Kürzungen, Pauschalierungen oder Einschränkungen in der Kinder- und Jugendhilfe führen. Der Rat der Stadt Dortmund soll sich diesem Vorhaben anschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene sowie an die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen in Dortmund weiterzuleiten.
Als Grundlage für den Antrag wird ein Arbeitspapier angeführt, in dem Einsparungen in Höhe von mindestens 8,6 Milliarden Euro aufgeführt sind. Die genannten Maßnahmen umfassen unter anderem Begrenzungen bei den Hilfen zur Erziehung für junge Volljährige ab 18 Jahren, Änderungen bei der Finanzierung von Integrationshilfen und Schulassistenz sowie Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Der Antrag verweist zudem auf die Ablehnung dieser Kostendämpfungspläne durch die jeweiligen Fachverbände Behinderung.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5Mitteilungen der Vorsitzenden